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Künstliche Intelligenz

Meta entwickelt einen KI-Anhänger | heise online


Meta arbeitet laut einem Bericht an mehreren neuen KI-Brillen und einem KI-Anhänger, die dazu beitragen sollen, die hohen Verluste seines Zukunftslabors Reality Labs einzudämmen. Neben dem Verkauf der Geräte wolle Meta diese auch über damit verbundene KI-Dienste monetarisieren. Das geht aus einem internen Memo hervor, über das The Information berichtet.

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Die erste neue KI-Brille mit dem Codenamen „Modelo“ soll dem Bericht zufolge bereits im Juni erscheinen. Im Herbst sollen die Modelle „Luna“ und „RBM2 Refresh“ folgen, bevor im Dezember eine vierte KI-Brille mit dem Codenamen „Mojito VIP“ auf den Markt kommen soll. Darüber hinaus teste Meta interne Prototypen mit den Bezeichnungen „Artemis“ und „SSG“ („Supersensing Glasses“), die zu einem späteren Zeitpunkt erscheinen könnten.

Bei „Artemis“ handelt es sich vermutlich um Metas erste kommerzielle AR-Brille. Hinter „SSG“ könnte dagegen eine KI-Brille stecken, deren Kameras und KI-Systeme die Umgebung kontinuierlich erfassen und analysieren und die eine eingeschränkte Form der Gesichtserkennung unterstützen könnte. Das legt ein früherer Bericht von The Information nahe.

Der neuen Meldung zufolge plant Meta auch mit internen Tests eines KI-Anhängers im kommenden Frühjahr. Dem Memo zufolge könnte das Gerät über eine Kamera verfügen, weitere Angaben zu Ausstattung, Funktionen oder Design enthält das Dokument jedoch nicht. Meta hat im vergangenen Jahr das Start-up Limitless übernommen, das einen KI-Anhänger entwickelte.

Laut des internen Schreibens hat Meta ambitionierte Ziele für sein Wearables-Geschäft. In der zweiten Jahreshälfte will das Unternehmen demnach zehn Millionen Wearables verkaufen. Zum Vergleich: Im gesamten vergangenen Jahr setzte Meta sieben Millionen KI-Brillen ab. Erreicht werden soll die neue Zielmarke durch neue Produkte und eine Ausweitung des Verkaufs auf weitere Länder.

Weitere Einnahmen sollen durch mit den Wearables verbundene KI-Dienste erzielt werden. „Um ein nachhaltiges Geschäft aufzubauen, das nicht allein von Hardwaremargen abhängt, müssen wir die Softwaredienste monetarisieren, die unsere Geräte von der Konkurrenz abheben“, schreibt Alex Himel, Metas Vice President of Wearables, in dem Memo.

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Die Strategie ziele unter anderem darauf ab, die Nutzung von Metas KI-Modellen zu steigern und durch kostenpflichtige Meta-AI-Abonnements wiederkehrende Einnahmen zu erzielen. Die Wearables sollen auf Metas aktuellem KI-Modell Muse Spark sowie weiteren geplanten Modellen basieren. Ergänzt werden sollen diese durch einen noch nicht veröffentlichten KI-Agenten namens Hatch, der sich an Endkunden richtet. Bis zum Jahresende strebe Meta 6,8 Millionen monatlich aktive Nutzer seiner Wearables an.

Der Handlungsdruck ist hoch, denn Meta verliert mit Reality Labs, der Sparte für VR-Headsets, Smart Glasses und zugehörige Software, jedes Jahr zweistellige Milliardenbeträge. Trotz immenser Investitionen erwirtschaftet die Hardware-Sparte bislang nur vergleichsweise geringe Umsätze.

Nachdem der große Durchbruch von VR-Brillen bislang ausgeblieben ist und entsprechende Investitionen jüngst zurückgefahren wurden, hofft Meta nun, dass Smart Glasses zum bevorzugten Endgerät für KI-Assistenten werden.

In diesem Bereich wartet jedoch bereits die Konkurrenz: Google will gemeinsam mit mehreren Partnern im Herbst erste KI-Brillen auf den Markt bringen, während Apple für das kommende Jahr entsprechende Produkte vorbereiten soll. Auch OpenAI arbeitet an KI-Gadgets, darunter womöglich Smart Glasses.


(tobe)



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Künstliche Intelligenz

KI-Zusammenfassungen: Google und Perplexity unterliegen gegen Medienanstalten


Das deutsche Medienrecht greift auch bei KI-Angeboten. In einer aktuellen Entscheidung hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten erstmals regulatorische Bescheide gegen die Suchmaschinenbetreiber Google und Perplexity erlassen. Damit stellen die Medienwächter klar, dass KI-Suchmaschinen und Chatbots rechtlich keine neutralen Vermittler sind. Vielmehr seien sie als Inhalteanbieter einzustufen.

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Die von den Medienanstalten Hamburg-Schleswig-Holstein und Berlin-Brandenburg geführten Verfahren zielen auf Googles AI Overviews, die über Suchergebnissen von KI erstellte Zusammenfassungen anzeigen, sowie auf den KI-Chatbot von Perplexity. Dieser verknüpft KI-Antworten mit einer eigenen Nachrichtenseite. Die ZAK stellt mit den Beschlüssen die Anwendbarkeit des nationalen Medienrechts auf KI-Suche und Chatbots fest.

Streitpunkt ist die Präsentation der Informationen. Bei Googles AI Overviews rücken die KI-Texte so prominent in den Blick, dass die herkömmliche Liste aus weiterführenden Links in den Hintergrund gerät. Laut der ZAK führt das zu einer unzulässigen Diskriminierung journalistischer Angebote, da die klassische Link-Übersicht schlechter auffindbar sei.

Perplexity bindet Drittinhalte als Quellen oder in Linklisten ein und bestimmt dadurch maßgeblich die Sichtbarkeit fremder Angebote. Damit erfülle Perplexity den Aufsehern zufolge die Kriterien eines Medienvermittlers und müsse daher entsprechende Pflichten erfüllen. Gegen die Bescheide können beide Anbieter Rechtsmittel einlegen. Eine einheitliche Rechtsprechung zu KI-Übersichten gibt es noch nicht.

Das ZAK-Vorgehen beruht auf einem Gutachten der Professoren Jan Oster und Christoph Busch. Sie legen dar, dass generative KI die Informationssuche im Internet strukturell verändere. Der Substitutionsprozess lasse den Traffic zu Verlagsseiten einbrechen. So verschiebe sich die Verhandlungsmacht zugunsten der KI-Konzerne, die die Schnittstelle zur Sichtbarkeit im Netz kontrollierten.

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Laut der Studie sind KI-generierte Texte grundsätzlich als eigene Inhalte des jeweiligen Anbieters zu qualifizieren seien. Das gelte für fehlerhafte, halluzinierte Inhalte ebenso wie für die Verdichtung und Vermischung vorhandener Quellen. Eine Ausnahme greife nur, wenn für User klar erkennbar sei, dass allein fremde Inhalte unverändert wiedergegeben würden.


(wpl)



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Künstliche Intelligenz

Microsoft macht Passkeys zum Standard in Entra ID


Microsoft macht Passkeys zur Standard-Anmeldemethode in Entra ID. Ab dem 1. September 2026 führt das Unternehmen die Änderung schrittweise ein: Nutzer, die sich bislang per SMS oder Sprachanruf authentifizieren, werden dann automatisch für Passkeys freigeschaltet und bei der nächsten MFA-Anmeldung zur Registrierung aufgefordert. Microsoft empfiehlt Unternehmen, möglichst früh auf Passkeys oder andere Phishing-resistente Verfahren umzusteigen.

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Passkeys sind kryptografische Anmeldeschlüssel, die Passwörter ersetzen. Statt eines Kennworts authentifizieren sich Nutzer zum Beispiel per Fingerabdruck, Gesichtserkennung oder Geräte-PIN. Die Technik basiert auf den FIDO2- und WebAuthn-Standards und gilt als deutlich widerstandsfähiger gegen Phishing. Entra ID – früher Azure Active Directory – ist Microsofts Cloud-Dienst für Identitäts- und Zugriffsverwaltung.

Parallel baut Microsoft die Unterstützung für gerätegebundene und synchronisierte Passkeys aus und erweitert die Verwaltungsfunktionen für Administratoren. So sollen sich passwortlose Anmeldungen einfacher einführen und per Richtlinie steuern lassen.

Hintergrund ist nach Angaben des Unternehmens die wachsende Bedrohung durch KI-gestützte Phishing-Angriffe. Laut Microsoft erreichen solche Kampagnen Klickraten von bis zu 54 Prozent, während herkömmliche Phishing-Angriffe bei rund 12 Prozent liegen.

Im nächsten Schritt stellt Microsoft den eigenen SMS- und Sprachdienst für die Mehrfaktor-Authentifizierung ein. Ab dem 1. Februar 2027 werden diese Verfahren in Entra ID nicht mehr nativ angeboten. Unternehmen, die sie weiterhin benötigen, müssen dafür auf eigene Kosten einen Drittanbieter über den Microsoft Security Store einbinden.


(fo)



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Video: Warum ihr bei Mini-PCs aus China vorsichtig sein solltet


Mini-PCs chinesischer Hersteller und Händler sind auf den großen Online-Marktplätzen längst allgegenwärtig. Etliche Portale preisen einzelne Modelle als günstige Alternative zu Geräten etablierter Marken an – und nehmen es mit der Prüfung offenbar nicht immer so genau. Wir haben den Bmax B6 Plus nach einem Leserhinweis bei Amazon gekauft und tiefer nachgeforscht.

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Für rund 220 Euro wirkt der kleine Rechner zunächst wie ein echtes Schnäppchen. An Bord sind ein Core-i3-Prozessor, 12 GByte Arbeitsspeicher und eine 512 GByte große NVMe-SSD, dazu WLAN, Gigabit-Ethernet sowie drei Display-Anschlüsse. Obendrein liegt dem Kampfpreis Windows 11 Pro bei, für das im Handel sonst rund 150 Euro fällig werden. Doch der günstige Eindruck täuscht: Im Test stießen wir auf gleich mehrere Fallstricke – von Sicherheitslücken über eine ungültige Windows-Lizenz bis hin zu Schadsoftware, die direkt vom Hersteller stammt. Die gute Nachricht: Es gibt eine deutlich sinnvollere Alternative, die wir ebenfalls unter die Lupe genommen haben. Worin die Schwächen des Bmax B6 Plus genau liegen und welche Option wir stattdessen raten, seht ihr im Video:

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(gho)



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