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Amazon.com wird zum Logistik-Anbieter für alle


Der Amazon.com-Konzern ist ab sofort auch ein unabhängiger Logistik-Anbieter namens Amazon Supply Chain Services. Unternehmen können Transportleistungen bestellen, auch wenn sie nichts mit Amazons Online-Shops zu tun haben. Im Angebot sind zudem verbundene Leistungen wie verpacken und Verpackung, Lagerung und, für Importe aus der Volksrepublik China in die USA, Zollabfertigung.

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Das hat der Konzern am Montag bekanntgegeben. Demnach steht die gesamte Amazon-Logistik-Flotte parat, mit Flugzeugen, LKW und Verschiffung. Es muss sich auch keineswegs um Zustellung zu Kunden handeln: Einer der Partner, mit dem Amazon das Angebot vor dem Marktauftritt erprobt hat, nutzt es, um Rohmaterialien zu seinen eigenen Fabriken bringen zu lassen. Ein anderer lässt Amazon die fertigen Produkte zu seinen eigenen Auslieferzentren in mehreren Ländern transportieren.

Die Strategie hat Amazon schon einmal in ähnlicher Weise erfolgreich umgesetzt: Die als Amazon Web Services (AWS) bekannte Cloudsparte diente ursprünglich dem Betrieb der konzerneigenen Online-Shops; ab 2002 wurde sie schrittweise für Dienstleistungen an Dritte geöffnet. Beispielsweise seit 2006 verkauft Amazon Server-Rechenleistung für selbst konfigurierbare Linux-Server unbürokratisch nach Bedarf.

Die Amazon Supply Chain Services unterstützen ausdrücklich auch konkurrierende Online-Shops. Möglich ist zudem ein einheitliches Lager- und Liefersystem. Dabei können Unternehmen Waren, die sie sowohl auf eigenen Webseiten als auch über Amazon feilbieten, von Amazon lagern und ausliefern lassen – egal, über welchen Online-Shop die Bestellung erfolgt.

Die Bandbreite reicht von einzelnen Paketen über Less-Than-Truckload (LTL) bis zu komplett gefüllten Sattelschleppern. In den USA nimmt Amazon zudem von über 50 anderen Transporteuren Güter entgegen und befördert sie weiter.

Unklar ist momentan, welche Leistungen genau in welchen Ländern verfügbar sind. Angaben zu Beförderung von Gefahrgut macht der Konzern ebenfalls nicht. Solche Details wird Amazon Supply Chain Services auf Anfrage von potenzieller Kunden klären. Nicht gedacht ist der Dienst für Verbraucher, die gelegentlich ein Paket versenden oder mit ihrem Hausrat umziehen möchten.

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(ds)



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Neue VR-Spiele im Mai 2026: „Spymaster“ & „The Evil Inside“


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Der Mai 2026 dürfte VR-Fans nicht gerade als spannender Spielemonat in Erinnerung bleiben. Lediglich eine Handvoll der für diesen Monat angekündigten VR-Spiele dürfte wirklich überzeugen. Dazu kommen immerhin ein paar spannende Ports und DLCs, die das recht dünne Angebot abrunden.

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Mit „Spymaster“ startet im Mai ein taktisch geprägtes Stealth-Spiel im Early Access auf Meta Quest 3, Quest 3S, Quest 2 und SteamVR. Das Agentenspiel von InnerspaceVR setzt laut Entwickler stark auf physische Interaktionen: Schlösser wollen geknackt, Terminals manipuliert und die teils offenen Level auf leiser Sohle erkundet werden. Spieler sollten also eher überlegt vorgehen, statt mit dem Dampfhammer durch die Spielwelt zu rauschen.

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Spymaster Launch Date Trailer

Am 7. Mai erscheint „Evil Inside VR“ für Meta Quest 3, Quest 3S und Playstation VR2. Entwickler JanduSoft beschreibt das Spiel als psychologischen Horror mit starker Story-Komponente. Der Protagonist versucht nach dem Tod seiner Mutter über ein Ritual Kontakt mit ihr aufzunehmen. Natürlich ist das keine gute Idee, und der spirituelle Kontaktversuch kippt sofort ins Bedrohliche. „Evil Inside VR“ will mit dichter Atmosphäre, plötzlichen Schreckmomenten und dem stetigen Wandeln im Ungewissen überzeugen.

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Evil Inside VR – Announcement Trailer | PS VR2 Games

„FlatOut 4: Total Insanity VR“ hätte eigentlich schon im April erscheinen sollen, wurde aber kurzfristig auf den 7. Mai verschoben. Zunächst erscheint der Port des actionlastigen Rennspielklassikers nur für SteamVR. Eine Umsetzung für Playstation VR2 soll später folgen. Die zerstörerischen Rennen erleben VR-Fans mit starkem Magen aus einer neu gestalteten Cockpit-Perspektive. Neben der hohen Geschwindigkeit dürfte vor allem die Physik beeindrucken, denn die Kollisionen sollen zu teils spektakulären Effekten führen.

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Auch die während der März-Ausgabe des VR Games Showcase angekündigte Meta-Quest-Version von „Roboquest VR“ soll noch im Mai erscheinen. Der von Flat2VR umgesetzte VR-Port basiert auf dem gleichnamigen Roguelike-Shooter für PC und Konsolen und glänzt wie „FlatOut 4 VR“ vor allem durch außergewöhnlich schnelle Action. Parallel zur Quest-Veröffentlichung ergänzen die Entwickler einen Koop-Modus.

Streng genommen dürfte der VR-Modus des Microsoft Flight Simulator 24 für die Playstation VR2 gar nicht in unserer Mai-Liste auftauchen. Aufgrund der kurzfristigen Veröffentlichung durch Asobo Studio am 30. April wollen wir den Titel aber wenigstens erwähnen. Als Bestandteil des Sim Update 5 ist der VR-Modus für alle Besitzer des Hauptspiels auf der PS5 kostenlos.

Auch das seit Jahren beliebte „Walkabout Mini Golf VR“ wird im Mai erweitert. Mit „Blokhaven“ erscheint der dritte DLC-Kurs des Jahres und bringt Minigolf-Fans in ein von Klemmbausteinen inspiriertes Hafengelände.


Die letztes Jahr erschienene PS5-Version des „Microsoft Flight Simulator 2024“ hat nun auch einen VR-Modus für Sonys VR-Brille. (Bild:

Asobo Studio

)

Titel Genre Plattform Datum
BreakaBull Simulation SteamVR 01.05.2026
System Shutdown Action SteamVR 01.05.2026
The Lethal Lede: Lab Escape Rätsel-Abenteuer SteamVR 02.05.2026
Strike Again VR Bowling SteamVR 02.05.2026
Walkabout Mini Golf VR: Blokhaven (DLC) Minigolf Meta Quest, SteamVR, PSVR2, Pico, Samsung Galaxyy VR 07.05.2026
Crêpe Master! Action Meta Quest 07.05.2026
Spymaster (Early Access) Rätsel-Abenteuer Meta Quest, SteamVR 07.05.2026
Evil Inside VR Horror Meta Quest, PSVR 2 07.05.2026
FlatOut 4: Total Insanity VR Rennspiel SteamVR 07.05.2026
RollingBAO Geschicklichkeit SteamVR 11.05.2026
Wingsuit Romsdalen Simulation SteamVR 13.05.2026
Long Survive Koop-Shooter SteamVR, PSVR 2 14.05.2026
King Crab Sandbox SteamVR 14.05.2026
Virtual Hunter Jagd-Simulation Meta Quest, PSVR 2 27.05.2026
Roboquest VR Shooter Meta Quest Mai 2026
Sol Protocol (Early Access) Survival Meta Quest, SteamVR Mai 2026
MissionRift Mixed-Reality-Shooter Meta Quest Mai 2026
Gutterborn Sandbox SteamVR Mai 2026
Stabby Redux Action-Roguelike SteamVR Mai 2026


(joe)



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Blackout am Mikrofon? Kritik an neuen Frequenzregeln für Live-Events


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Wieder Streit im Äther: Seit Mitte April regelt eine neue Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur den Betrieb von Funkmikrofonen in Deutschland. Was nach einer technischen Formsache und willkommenem Bürokratieabbau aussieht, sorgt in der Live-Event- und Medienbranche für Unruhe. Der Fachverband Association of Professional Wireless Production Technologies (APWPT) sieht die Zuverlässigkeit von Kulturveranstaltungen und Medienproduktionen in Gefahr, da die novellierte Vorgabe Tür und Tor für bisher ungenannte Nutzergruppen im sensiblen Frequenzbereich zwischen 470 und 608 MHz öffnet.

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Grundsätzlich erkennt der APWPT positive Aspekte in der überarbeiteten amtlichen Bekanntmachung. Bisher war die Nutzung von Funkmikrofonen und Instrumentensendern durch Anbieter drahtloser Produktionsmittel (PMSE) für Organisatoren und Dienstleister im Bereich Veranstaltungstechnik über fünf verschiedene Allgemeinverfügungen verteilt.

Dass diese nun in einem einzigen Dokument zusammengefasst sind, würdigt der Zusammenschluss als wichtigen Schritt zum Abbau behördlicher Hürden. Doch im Kleingedruckten der Zuteilung verbirgt sich eine Formulierung, die bei Technikern und Veranstaltern Zukunftsängste hervorruft.

Knackpunkt ist ein Hinweis der Bundesnetzagentur in Tabelle 1 der Verfügung: Beim Betrieb von Funkmikrofonen im Bereich 470 bis 608 MHz kann es demnach aufgrund von „anderweitigen primären Frequenznutzungen“ zu örtlichen und zeitlich begrenzten Einschränkungen kommen, die hinzunehmen sind. Die Behörde lässt offiziell offen, wer genau diese anderen Primärnutzer sein sollen.

Bisher galt in diesem Spektrum ausschließlich der Rundfunk als gesetzter Hauptprofiteur. Mit den Sendeanstalten besteht seit Jahrzehnten eine eingespielte Koordination: Da deren Übertragungsformate statisch und ihre Standorte bekannt sind, können Tontechniker ihre Funkstrecken präzise um diese Signale herum planen.

Der APWPT-Vorsitzende Jochen Zenthöfer rügt die neue Unverbindlichkeit: Weitere primäre Nutzer dürften aus juristischen, arbeitsmethodischen und wirtschaftlichen Gründen nicht zum Zuge kommen. Besonders kritisch beäugt der Verband die mögliche Gleichstellung militärischer Einzelfrequenznutzungen mit dem Primärfunkdienst. Wenn bundesweit unklar bleibe, wann und wo zusätzliche Signale das Spektrum belegten, werde die Inanspruchnahme durch professionelle Anwender unkalkulierbar. In der professionellen Eventproduktion sei ein „Vielleicht“ kein akzeptabler Zustand: Ein Aussetzer des Mikrofons oder eines Instruments während einer Live-Vorstellung gilt als Fiasko.

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Der aktuelle Konflikt ist die Fortsetzung einer Auseinandersetzung, die schon 2024 für einen Aufstand sorgte. Damals wurde durch einen Brandbrief der rheinland-pfälzischen Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) bekannt, dass die Bundesnetzagentur der Bundeswehr eigenmächtig Versuchsfunkzuteilungen im TV-UHF-Band erteilt hatte. Raab beklagte ein Vorpreschen der Behörde, obwohl politisch Einigkeit bestanden habe, dass die militärische Mitnutzung noch nicht entscheidungsreif sei. Die Regulierungsbehörde musste Fehler einräumen und die Streitkräfte bitten, vorerst zurückzustecken.

Diese Vorgeschichte ist ein Grund für das tiefe Misstrauen der Branche gegenüber der neuen Allgemeinzuteilung. Die Ampel-Parteien hatten in ihrem Koalitionsvertrag noch versprochen, das UHF-Band dauerhaft für Kultur und Rundfunk zu sichern. Doch der Regulierer schafft nun Fakten, die diese Sicherheit untergraben. Die vor zwei Jahren beklagte mangelnde Beteiligung der Länder und der betroffenen Kreise scheint sich in der vagen Formulierung der Verfügung zu verstetigen.

Die Bundesnetzagentur versucht zu beruhigen, da Störungen nur sehr selten aufträten. Für die Praxis der Frequenzmanager ist das aber kein Trost. Zenthöfer unterstreicht, dass es einen entscheidenden Unterschied zwischen „selten“ und „nie“ gebe, solange der Zeitpunkt der Störung nicht präzise vorhersehbar sei. Planbarkeit ist für die Branche das höchste Gut, gerade vor dem Hintergrund, dass der Bedarf an Funkfrequenzen für immer komplexere Produktionen stetig steigt. Schon jetzt ist die Frequenzzuteilung, etwa für Open-Airs mit mehreren Bühnen, im Vorfeld der Veranstaltungen genau geregelt.

Silke Lalvani aus dem APWPT-Vorstand verweist auch auf wirtschaftliche Folgen. Die Option, für jede Veranstaltung kurzfristige Einzelzuteilungen zu beantragen, um eventuellen Konflikten aus dem Weg zu gehen, lehnt sie ab. Das würde einen massiven finanziellen und bürokratischen Mehraufwand bedeuten, den weder kleine Kulturbetriebe noch große Dienstleister bewältigen könnten. Ferner fehle während laufender Veranstaltungen die Zeit für spontane Änderungsanträge, da das technische Personal voll ausgelastet sei.

Der Verband fordert daher eine klare Stellungnahme der Bundesnetzagentur. Es müsse feststehen, dass der Rundfunk der einzige Primärnutzer bleibe und keine weiteren Zugriffe ohne vorherige Koordination mit den PMSE-Anwendungen erfolgten. Die Zuteilung sieht zwar vor, dass Funkmikrofonnutzungen keine Störungen bei Primärdiensten verursachen dürfen und sofort zu beenden sind, falls dies trotzdem geschieht. Doch ohne zu wissen, wer diese Dienste sind, ist ein professioneller Betrieb laut der Branchenvereinigung kaum durchführbar.

Der APWPT bietet den noch unbekannten, neuen Nutzern zwar prinzipiell Gespräche auf Augenhöhe an. Dafür müsste die Bundesnetzagentur aber erst Transparenz schaffen. Solange nur gerätselt werden kann, wer sich hinter „anderweitigen Nutzungen“ verbirgt, bleibt das Risiko eines plötzlichen Blackouts.


(nie)



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Strafen für autonome Autos in Kalifornien


Polizisten in Kalifornien dürfen ab Juli Verkehrsverstöße autonomer Fahrzeuge bestrafen. Bezahlen muss der Hersteller. Sie müssen zudem bei Unfällen und anderen Notsituationen besser reagieren. Das und mehr ist Teil einer weitreichenden Novelle der 2017 eingeführten Regulierung selbstfahrender Kraftfahrzeuge durch die kalifornische Verkehrsbehörde DMV (Department of Motor Vehicles).

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Sie öffnet Kaliforniens Straßen erstmals für selbstfahrende Schwerfahrzeuge: Einerseits dürfen öffentliche Betreiber von Personennahverkehr sowie Universitäten autonome Autobusse mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 6,35 Tonnen einsetzen. Andererseits erlaubt der bevölkerungsreichste US-Staat Lastkraftwägen mit mehr als 4,5 Tonnen.

Gleichzeitig gibt es neue Zulassungsbedingungen: Autonome Autos müssen sich zuerst auf 50.000 Meilen (gut 80.000 km) Testfahrten mit Sicherheitsfahrern, dann noch einmal so viel ohne Sicherheitsfahrer, auf den öffentlichen Straßen beweisen. Für Schwerfahrzeuge gilt jeweils die zehnfache Mindeststrecke. Experten weisen allerdings schon lange darauf hin, dass abgespulte Kilometer wenig über die Belastbarkeit eines autonomen Fahrsystems in herausfordernden Situationen aussagen.

Einsatzkräfte müssen zukünftig Zugriff auf manuelle Steuerung autonomer Fahrzeuge erhalten. Zudem muss es für Einsatzkräfte eine Duplex-Sprechverbindung zur Betriebszentrale des Fahrzeugs geben. Das Callcentre muss binnen 30 Sekunden antworten. Der Betreiber muss seine Mitarbeiter entsprechend schulen und die Einsatzplätze jährlich überarbeiten. Parallel gibt es jetzt eigene Zulassungsvorschriften für ferngesteuerte Straßenfahrzeuge sowie Regeln für spezielle Führerscheine für die Fernsteuerer.

Bei Notsituationen können in Kalifornien fortan Fahrt- und Zufahrtverbote für selbstfahrende Fahrzeuge verhängt werden, beispielsweise wenn die Feuerwehr ein brennendes Gebäude zu löschen hat oder Einsatzkräfte zu einem anderen Verkehrsunfall eilen. In solchen Situationen haben sich chauffeurlose Automobile als sture Hindernisse erwiesen. Daher dürfen zuständige Behörden spontan mittels Geofencing Bereiche definieren, in denen solche Fahrzeuge nichts zu suchen haben. Sind sie bereits vor Ort, haben sie sich binnen zweier Minute selbst zu entfernen.

Betreiber werden in Zukunft auch mehr Daten offenlegen müssen – nicht nur über Unfälle, sondern auch über Notbremsungen sowie liegen gebliebene Selbstfahrzeuge. Zudem gibt sich das kalifornische DMV neuen Handlungsspielraum: Ist es der Öffentlichen Sicherheit zuträglich, kann die Behörde bereits erteilte Zulassungen abändern und den Betrieb autonomer Fahrzeuge hinsichtlich Flottengröße, Betriebsgebiet, Tempolimits und/oder Wetterbedingungen einschränken.

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(ds)



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