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BGH-Urteil: Bild-Zeitung muss Falschberichte auch bei Archiven melden


Eine falsche Schlagzeile ist im Netz rasch verbreitet. Doch sie wieder einzufangen, gleicht oft einem Sisyphos-Projekt. Wer eine unwahre Tatsachenbehauptung in die Welt setzt, muss sich im digitalen Zeitalter auch um deren Verschwinden kümmern – und zwar gründlicher, als es vielen Verlagen lieb sein dürfte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem nun veröffentlichten Urteil vom 31. März hervorgehoben, dass sich ein Beseitigungsanspruch auch auf Kopien und Archivversionen erstreckt. Damit stärkt das Karlsruher Gericht die Rechte von Betroffenen gegenüber der unkontrollierten Weiterverbreitung im Internet (Az.: VI ZR 157/24).

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Auslöser des langwierigen Rechtsstreits war eine Berichterstattung der Bild-Zeitung von 2022. Das Boulevardblatt hatte über die Geburt von Helene Fischers Tochter geschrieben und behauptet, es habe sich um eine Hausgeburt gehandelt. Tatsächlich kam das Kind in einer Klinik zur Welt.

Was zunächst wie eine Lappalie klingen mag, löste heftige Reaktionen aus: Da das Thema Hausgeburten in sozialen Netzwerken teils aufgeladen diskutiert wird, sah sich die Schlagerkönigin Kritik ausgesetzt. Bild korrigierte den Fehler zwar. Doch es blieben digitale Fragmente auf anderen Webseiten und in Archiven erhalten.

Rechtlich stützt sich dieser Anspruch auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Verbindung mit dem zivilrechtlichen Folgenbeseitigungsanspruch gemäß Paragraf 1004 BGB. Ziel ist es, einen fortdauernden rechtswidrigen Zustand zu beenden. Der BGH macht hier deutlich, dass im Internet eine besondere Sorgfaltspflicht gilt. Solange eine falsche Behauptung abrufbar ist, wirkt die Beeinträchtigung fort. Der Erstveröffentlicher bleibt in der Pflicht, solange die Kopien unmittelbar auf sein Handeln zurückgehen.

In dem Urteil heißt es dazu: „Der Anspruch auf Beseitigung einer fortdauernden Beeinträchtigung durch im Internet abrufbare unwahre Tatsachenbehauptungen kann auch die Verpflichtung umfassen, auf die Löschung von durch Dritte vorgenommenen Veröffentlichungen hinzuwirken.“ Damit erkennt der VI. Zivilsenat an, dass die „typische Dynamik des Internets“ – also das automatische oder manuelle Kopieren von Inhalten – dem Ursprungsmedium zuzurechnen ist. Wer die Lawine lostritt, muss auch versuchen, sie wieder zu stoppen.

Ein wichtiger Punkt der Entscheidung betrifft die Rolle von Internetarchiven wie der Wayback Machine (archive.org). Diese Dienste speichern Momentaufnahmen von Webseiten, um die Geschichte des Netzes zu dokumentieren. Das Kammergericht Berlin hatte in der Vorinstanz noch argumentiert, dass solche Archiv-Inhalte keine erhebliche Breitenwirkung mehr hätten: Sie seien nicht direkt über herkömmliche Suchmaschinen, sondern nur durch gezielte Abfragen innerhalb des Archivs auffindbar.

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Dem erteilte der BGH eine Absage. Für ihn ist die bloße Abrufbarkeit maßgeblich. In der Begründung heißt es: „Entscheidend ist, dass die beanstandeten Behauptungen nach wie vor abrufbar sind und eine fortdauernde Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Klägerin bewirken.“ Dass die Inhalte im „digitalen Keller“ liegen, spielt keine Rolle: Sie sind Teil des rechtswidrigen Zustands, den der Verlag mitverursacht hat.

Trotz der deutlichen Haftungsausweitung setzt der BGH dem „Hinterherräumen“ auch Grenzen. Verlage müssen nicht das gesamte World Wide Web proaktiv nach Kopien ihrer Artikel durchforsten. Die Last der Recherche liegt primär beim Betroffenen. Sobald die Anwälte eines Opfers von Falschberichterstattung aber konkrete Fundstellen oder URLs benennen, hat der Verlag aktiv zu werden.

Die Karlsruher Richter konkretisieren den Umfang der Bemühungen: Das Medium muss den Betreiber der Drittseite oder des Archivs informieren und ermahnen: „Das Hinwirken erfordert, dass die Beklagte den Dritten über die Unwahrheit der Behauptung unterrichtet und ihn zur Löschung auffordert.“ Eine Garantie, dass der Dritte auch tatsächlich löscht, muss der Verlag nicht geben.

Grenzen zog der Senat, wo andere Redaktionen eine Meldung nicht nur kopieren, sondern journalistisch weiterverarbeiten. Erstellt ein Medium einen eigenständigen Folgebericht, endet die Hinwirkungspflicht des Erstveröffentlichers. Für solche Artikel ist allein das jeweilige Presseorgan verantwortlich, da die redaktionelle Entscheidung Dritter den Zurechnungszusammenhang unterbricht.

In diesem Punkt unterlag Fischer. Der BGH stellte fest, dass Betroffene von einem Verlag nicht verlangen können, die gesamte Presselandschaft zu korrigieren. Hier bleibt nur der Weg, jedes Medium einzeln abzumahnen.

Trotz des grundsätzlichen Sieges muss die Sängerin den Großteil der Prozesskosten tragen. Ihre Anträge waren teils zu weit gefasst und bezogen sich auch auf eigenständige Folgeberichte und weitreichende Schadensersatzforderungen, die der BGH ablehnte. Der Streitwert wirkte dadurch aufgebläht.

Trotzdem sendet das Urteil das Signal an Verlage: „Posten und Vergessen“ ist vorbei. Wer Unwahrheiten verbreitet, trägt die Verantwortung für deren digitale Lebensdauer. Für Anbieter von Web-Archiven bedeutet die Entscheidung indirekt, dass sie künftig öfter mit Löschaufforderungen aus deutschen Verlagshäusern rechnen müssen.

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(nie)



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Einzelhändler frustriert über strenge Regeln bei KI-Kameras


Der deutsche Einzelhandel sieht sich einer wachsenden Welle von Kriminalität gegenüber und schlägt Alarm. Laut der Studie „Kameraeinsatz im Einzelhandel“, die Ibi Research an der Uni Regensburg mit Unterstützung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) mit einem Fokus auf Präventionsoptionen durchgeführt hat, ist Ladendiebstahl längst keine Petitesse mehr: Mehr als die Hälfte der Handelsunternehmen in Deutschland wurde 2025 nachweislich von Dieben heimgesucht. Die Dunkelziffer gilt als hoch.

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Dabei berichten die Betroffenen laut der Untersuchung nicht nur von einer zunehmenden Professionalisierung der Täter. Auch die Gewaltbereitschaft steige. Viele Händler fühlen sich in dieser Situation von der Politik und den Sicherheitsbehörden im Stich gelassen, während die wirtschaftlichen Schäden durch Inventurdifferenzen Milliardenhöhe erreichen.

Ein zentraler Baustein in der Verteidigungsstrategie der Unternehmen ist moderne Videotechnik. Die Forscher verdeutlichen, dass Kameras heute mehr seien als passive Aufzeichnungsgeräte. Sie dienten der frühzeitigen Risikoerkennung, der Abschreckung und als psychologische Stütze für das Personal. Dieses könne in brenzligen Situationen ruhiger agieren, wenn es sich durch Videomaterial abgesichert wisse.

Besonders den Einsatz von Künstlicher Intelligenz sieht der Handel als Hoffnungsträger. KI-gestützte Systeme könnten Verhaltensmuster analysieren, Personalengpässe an Kassen identifizieren oder zur Optimierung des Energiemanagements beitragen, indem sie Licht- und Kühlsysteme an die Kundenfrequenz koppeln. In Zeiten von akutem Personalmangel wird die Technik als Kompensationsinstrument verstanden, um die Aufmerksamkeit gezielt auf kritische Situationen zu lenken, die das Verkaufspersonal nicht immer im Blick haben kann.

Hier stößt der digitale Schutzwall auf rechtliche Hürden. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird vom Handel als größtes Hindernis für einen effektiven Kameraeinsatz wahrgenommen. Ein Streitpunkt ist die zulässige Speicherdauer der Aufzeichnungen.

In der Praxis gelten aktuell 48 bis 72 Stunden als datenschutzkonformer Richtwert. Für viele Händler ist dieser Zeitraum zu kurz, da professionelle Diebstähle häufig erst später bemerkt werden, etwa bei der nächsten Inventur oder Warenverräumug. Dann sind die entscheidenden Bilder oft bereits automatisiert überschrieben, was eine spätere Identifizierung der Täter und eine erfolgreiche Strafverfolgung vereitelt.

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Die Branche fordert daher praxistauglichere und einheitlichere Regeln. Es herrscht Unsicherheit darüber, was rechtlich zulässig ist. Während einfache Überwachungsmaßnahmen zum Schutz von Eigentum unter das „berechtigte Interesse“ fallen können, sind komplexere Anwendungen wie biometrische Gesichtserkennung zur Identifizierung bekannter Ladendiebe rechtlich problematisch und im stationären Handel in der Regel unzulässig.

Diese Lage führt laut der Analyse dazu, dass Pilotprojekte zur KI-gestützten Überwachung in Deutschland oft abgebrochen oder gar nicht gestartet werden. In anderen europäischen Ländern laufen den Autoren zufolge aufgrund einer weniger restriktiven Auslegung der DSGVO dagegen bereits Tests.

Zusätzlich sorgt die Überlastung von Justiz und Polizei für Frustration bei den Ladenbetreibern. Wenn Anzeigen wegen Geringfügigkeit eingestellt werden oder Wiederholungstäter trotz Hausverbot und Videobeweis keine spürbaren Konsequenzen fürchten müssen, sinkt die Motivation, Delikte zur Anzeige zu bringen. Der Handel wünscht sich daher auch eine konsequentere Strafverfolgung und eine engere Zusammenarbeit mit den Behörden.

Um die Lücke zwischen Sicherheitsbedarf und Datenschutz zu schließen, setzen die Verfasser auf Aufklärung und bieten praktische Leitlinien für Händler. Ohne eine Anpassung der Rahmenbedingungen werde die Schere zwischen technischem Potenzial und realem Schutz im deutschen Einzelhandel aber noch größer.

Datenschützer betonen die Notwendigkeit der Verhältnismäßigkeit sowie den Schutz von Grundrechten. Aus ihrer Sicht muss Videoüberwachung das letzte Mittel („Ultima Ratio“) bleiben, nachdem mildere Maßnahmen wie Warenetikettierung oder erhöhte Personalpräsenz nicht ausreichen. Bedenken haben die Aufsichtsbehörden wegen der Gefahr einer flächendeckenden Überwachung des öffentlichen Raums sowie der unzulässigen Identifizierung Unbeteiligter durch biometrische Verfahren. Potenziell drohe eine Vorratsdatenspeicherung ohne konkreten Verdacht, befürchten sie. Vor allem bei KI-Systemen warnen Experten vor einer Blackbox-Problematik, bei der automatisierte Entscheidungsprozesse nicht nachvollziehbar sind und zu Diskriminierung führen können.


(nen)



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Ecovacs T90 Pro Omni im Test: Saugroboter saugt stark & lädt klug


Der Ecovacs T90 Pro Omni ist ein spannender Mittelklasse-Saugroboter mit 30.000 Pa Saugleistung und anhebbarer Wischwalze.

Ecovacs schickt mit dem T90 Pro Omni einen Saug- und Wischroboter der Mittelklasse ins Rennen. Mit 30.000 Pa Saugleistung übertrifft er auf dem Papier sogar den letztjährigen Ecovacs X8 Pro Omni, der noch mit 18.000 Pa auskommen musste. Dazu gibt es eine ausfahrbare Wischwalze, eine Kletterfunktion für Schwellen bis 24 mm und eine Omni-Station mit Warmwasser-Reinigung und Heißluft-Trocknung. Klingt nach einem starken Paket – zumal der T90 Pro Omni mit knapp unter 700 Euro deutlich günstiger ist als viele Topmodelle.

Wir zeigen, was der Ecovacs T90 Pro Omni wirklich kann und wo er an seine Grenzen stößt. Das Testgerät hat uns der Hersteller zur Verfügung gestellt.

Design: Wie gut ist die Verarbeitung des Ecovacs T90 Pro Omni?

Der Ecovacs T90 Pro Omni kommt komplett in Schwarz daher. Der runde Roboter misst 353 mm im Durchmesser und 95 mm in der Höhe – damit ist er vergleichsweise flach und passt unter die meisten Möbel. Das Gewicht liegt bei 5,3 kg. Der Deckel auf der Oberseite ist nun geriffelt und texturiert, was dem Roboter ein frischeres Aussehen verleiht. Allerdings verstehen wir nach wie vor nicht, warum Ecovacs zwar Aussparungen für Magnete in den Deckel macht, aber keine magnetische Halterung einbaut. So liegt der Deckel nur lose auf und hält nicht von selbst.

An der Unterseite befinden sich die Hauptbürste, eine Seitenbürste und die ausfahrbare Wischwalze. Die Walze ist mit 27 cm recht lang und lässt sich um 1,5 cm zur Seite ausfahren, um Ränder entlang von Sockelleisten zu wischen. An der Außenkante der Walze sitzt ein weicher Filzstreifen, der Kratzer an Möbeln verhindern soll.

Die Seitenbürste ist unverändert: Sie wird weiter mit einer Schraube fixiert und die Borsten stecken nur in einer Gummihülse. In der Vergangenheit haben wir die Erfahrung gemacht, dass diese Hülse bei Widerstand gerne ausreißt – etwa wenn sie im Teppich hängen bleibt. Zusätzlich verfügt der Roboter über ein mechanisches Klettersystem mit zwei zusätzlichen Hebelrädern, die bei Schwellen ausfahren.

Die Station hat Ecovacs beim T90 Pro Omni mit einem schicken Design versehen, das eine texturierte Oberfläche und glänzende Zierelemente beinhaltet. Wir finden den neuen Anstrich ansehnlich, aber er ist kein direkter Kaufgrund. Die Vorderseite ist nun ein durchgehendes Element und lässt sich komplett abnehmen. Dahinter befinden sich der Staubbeutel sowie der Behälter für das optionale Reinigungsmittel. Diese Lösung gefällt uns besser als die vorher nur teils abnehmbaren Fronten, weil sie stringenter wirkt.

Die Station misst 338 × 500 × 460 mm und ist damit recht kompakt für den gebotenen Funktionsumfang. Sie fasst 4 l Frischwasser, 2,2 l Schmutzwasser und 3 l Staub. Die Reinigung der Wischwalze erfolgt über ein druckbetriebenes System mit 32 Strahlrichtungen. Die Verarbeitung von Roboter und Station ist insgesamt sehr ordentlich.

Einrichtung: Wie schnell ist der Ecovacs T90 Pro Omni betriebsbereit?

Die Einrichtung erfolgt über die Ecovacs Home App. Nach der Installation und Erstellung eines Accounts scannt man den QR-Code unter dem Deckel des Roboters. Die App führt durch die Kopplung, anschließend startet die erste Kartierungsfahrt und eventuell anstehende Firmware-Updates werden installiert. Insgesamt dauert die Ersteinrichtung etwa 30 Minuten – das ist Standard.

Die App bietet alle gängigen Funktionen: Kartenverwaltung, Raumaufteilung, virtuelle Wände, No-Go-Zonen und programmierbare Reinigungszeiten. Die Wischwassermenge lässt sich zwischen 0 und 50 einstellen, die Saugleistung zwischen Leise, Standard, Hoch und Max. Ecovacs hat die Übersicht über Reinigungsaufgaben, deren Reihenfolge und Ergebnisse verbessert. Auch eine Live-Videostream-Funktion ist integriert, über die man die Kamera des Roboters am Smartphone nutzen und ihn manuell steuern kann.

Allerdings leistet sich die App noch Fehler: Kartenänderungen speichert man durch „Abbrechen“ statt „Bestätigen“ – das ist kontraintuitiv und sollte längst behoben sein. Die Sprachansagen des Roboters sind teils eigenwillig formuliert und sehr ausführlich. Der T90 Pro Omni kommentiert jede Aktion mit einer detaillierten Erklärung – das nervt schnell. Immerhin bietet Ecovacs inzwischen einen Button zum Verkürzen der Ansagen. Alternativ lassen sie sich komplett deaktivieren, dann verpasst man aber wichtige Meldungen wie leere Wassertanks oder Fehlermeldungen.

Der Sprachassistent Yiko lässt sich mit „OK Yiko“ aktivieren und versteht Befehle wie „Reinige die Küche“. Das funktioniert zuverlässig, die App-Steuerung ist aber komfortabler. Wer ihn nicht nutzen möchte, kann ihn auch deaktivieren. Amazon Alexa, Google Assistant und Matter werden ebenfalls unterstützt.

Navigation: Wie gut erkennt der Ecovacs T90 Pro Omni Hindernisse?

Die Navigation ist die größte Schwäche des T90 Pro Omni. Ecovacs setzt auf eine Kombination aus einem Lasersensor zur Kartierung und einer Objekterkennung mittels Mini-ToF-Sensor und Kamera. Zusätzlich sind Infrarot-, Ultraschall-, Absturz- und Wandlaufsensoren verbaut. In der Theorie soll der Roboter Hindernisse erkennen und umfahren. In der Praxis zeigt er sich jedoch teils etwas rabiat.

Ecovacs T90 Pro Omni – Schmutz, den der Roboter beim Auffahren auf den Standfuß des Rundtischs hinterlassen hat.

Im Test fährt der T90 Pro Omni auf das Stativ eines am Boden stehenden Feuerlöschers und gegen den Standfuß eines runden Küchentischs. Dabei hat er dort angefeuchtete Schmutzpartikel auf dem Boden hinterlassen. Beim Manövrieren und Umdrehen stößt er mit seinem Frontschild oder der ausgefahrenen Wischwalze gegen Stuhlbeine und reißt an diesen. Wir haben den Eindruck, als hätte der Roboter kein gutes Gespür für seine eigenen Abmessungen. Topmodelle wie der Roborock Saros Z70, Saros 20 oder der Narwal Flow verhalten sich hier deutlich besser.

Besonders problematisch ist die Kletterfunktion, die je nach Schwelle bis zu 24 mm überwindet. Mit unserem Teppich aber hatte der Roboter seine Probleme, denn er hat versucht, ohne Klettern aufzufahren. Dabei hat er allerdings seine Seitenbürste unter dem Teppich eingehakt, diesen angehoben und beim Vorwärtsfahren zusammengefaltet. Das hat er nicht bemerkt und minutenlang versucht, weiterzufahren. Am Ende hat er sich gewaltsam befreit und ist dabei gegen das Sofa geknallt. Ein solches Verhalten haben wir in unseren Tests schon länger bei keinem Roboter mehr gesehen.

Reinigung: Wie gut saugt und wischt der Ecovacs T90 Pro Omni?

Auf Hartboden liefert der T90 Pro Omni ein gutes Ergebnis. Etwa 90 Prozent der Schmutzpartikel entfernt er im ersten Durchgang. Einzelne Körner verstreut er gelegentlich und nimmt sie erst nach mehrmaligen Fahrten auf. Die 30.000 Pa Saugleistung klingen beeindruckend, in der Praxis zeigt sich aber kein deutlich spürbarer Unterschied zu den 18.000 Pa des Vorgänger-Topmodells X8 Pro Omni. Die Entfernung von Partikeln war in beiden Fällen sehr gut, aber nicht hundertprozentig.

Auf Teppich fällt das Ergebnis deutlich ab. Hier entfernt der Roboter nur etwa 60 bis 65 Prozent der Schmutzpartikel – getestet mit feinem Mehl und grobem Vogelfutter. Auch nach mehreren Durchläufen bleiben sichtbare Rückstände. Das ist für einen Roboter dieser Preisklasse enttäuschend.

Die Wischfunktion mit der 27 cm langen Walze arbeitet ordentlich. Die Walze dreht mit bis zu 200 Umdrehungen pro Minute und liefert ein gleichmäßiges Wischbild. Der Roboter befüllt seinen internen Wassertank von 110 ml automatisch aus der Station und kehrt regelmäßig zur Walzenreinigung zurück. Die ausfahrbare Walze erreicht Ränder entlang von Sockelleisten besser als fest montierte Systeme.

Allerdings gibt es ein Problem bei der Teppicherkennung: Die Walze hebt sich erst an, wenn der Roboter vollständig auf dem Teppich steht. Fährt er mittig über die Kante zwischen Teppich und Hartboden, bleibt die Walze unten und macht den Teppich nass. Das ist ärgerlich und sollte per Software-Update gelöst werden. Die maximale Anhebung beträgt 15 mm.

Die Station reinigt die Wischwalze mit 75 Grad Celsius warmem Wasser über ein druckbetriebenes System und trocknet sie anschließend mit Heißluft bei 45 Grad. Die Trocknungsdauer lässt sich auf 2, 3 oder 4 Stunden einstellen, wobei 3 Stunden der Standard ist. Der Staubbehälter des Roboters wird automatisch in den 3-l-Staubbeutel der Station abgesaugt.

Beim Thema Lautstärke fällt der T90 Pro Omni negativ auf. Das reine Fahrgeräusch liegt bei 37 dB(A) und erinnert an ein elektrisches RC-Spielzeugauto – das kennen wir von der Konkurrenz so nicht. Beim Reinigen variiert die Lautstärke je nach Saugstärke: Im leisen Modus sind es 47 dB(A), bei Normal 52 dB(A), bei Hoch 59 dB(A) und im Turbo-Modus 68 dB(A). Das sind allesamt gute Werte, auch wenn er nicht zu den leisesten Modellen gehört.

Akkulaufzeit: Wie lange arbeitet der Ecovacs T90 Pro Omni?

Der Lithium-Ionen-Akku des T90 Pro Omni bietet je nach Modus unterschiedliche Laufzeiten. Im leisen Saugmodus auf Hartboden hält er etwa 140 Minuten, im Standardmodus 120 Minuten. Beim kombinierten Saugen und Wischen im Standardmodus gibt Ecovacs bis zu 350 Minuten an. Die Ladezeit beträgt 2,5 Stunden bei einer Nennleistung von 65 Watt.

Im Test schafft der T90 Pro Omni unseren 54 m² großen Testraum in 82 Minuten. Bei der Rückkehr zur Station zeigt er noch einen Restakkustand von 54 Prozent – wobei der Akku zwischenzeitlich beim Auswaschen der Walze an der Station nachgeladen wird. Damit sind auch deutlich größere Wohnungen kein Problem. Die Schnellladefunktion „Power Boost“ lädt den Akku während dieser routinemäßigen Reinigungspausen in 3 Minuten um bis zu 10 Prozent nach. Laut Ecovacs soll der Roboter damit Flächen bis 500 m² am Stück bewältigen können.

Preis: Was kostet der Ecovacs T90 Pro Omni?

Der Ecovacs T90 Pro Omni ist aktuell für 692 Euro (bei Ebay mit Code: NEUMIX) erhältlich, die UVP liegt bei 799 Euro. Das klingt zunächst günstig, allerdings kostet das Ecovacs-Topmodell X8 Pro Omni inzwischen unter 600 Euro. Der Unterschied zwischen beiden Modellen beschränkt sich im Wesentlichen auf das veränderte Stationsdesign, die Kletterfunktion, schnelleres Laden und einige Software-Features wie die Video-Ansicht mit manueller Steuerung. Zudem gibt es starke Konkurrenz: Der Narwal Freo Z10 Ultra liegt preislich ähnlich, der Narwal Flow, Roborock Qrevo Curv 2 Flow oder der Mova Z60 Ultra Roller fallen regelmäßig unter 700 Euro – und sind bei der Objekterkennung deutlich besser.

Fazit

Der Ecovacs T90 Pro Omni ist kein schlechter Saugroboter. Auf Hartboden liefert er eine gute Saugleistung, die Wischfunktion mit ausfahrbarer Walze arbeitet ordentlich und die Station mit Warmwasser-Reinigung, Heißluft-Trocknung und automatischer Absaugung lässt kaum Wünsche offen. Auch die schnelle Ladefunktion und die Kletterfähigkeit sind sinnvolle Ergänzungen.

Allerdings hinterlässt die Hinderniserkennung einen durchwachsenen Eindruck. Der Roboter fährt häufiger gegen Möbel als nötig und manövriert sich gelegentlich in Situationen, aus denen er sich nur mit Gewalt befreit. Auf Teppich überzeugt weder die Saugleistung noch die verzögerte Walzenanhebung an Kanten. Das Fahrgeräusch ist zudem lauter als bei vielen Konkurrenten. Angesichts der starken Mitbewerber, die bei vergleichbaren oder niedrigeren Preisen eine zuverlässigere Navigation bieten, ist der T90 Pro Omni zum aktuellen Preis von knapp 700 Euro nicht unsere erste Wahl. Hier greifen wir aber eher zu Alternativen wie dem Narwal Freo Z10 Ultra oder dem Roborock Qrevo Curv 2 Flow.

Fällt er in den kommenden Monaten deutlich unter 550 Euro, wird er aber zu einer soliden Option – denn die Grundlagen stimmen, nur die Feinabstimmung muss Ecovacs noch nachbessern.



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Post zum Freitag: iPhone ohne iCloud, Fritzbox-Reiserouter, Gebraucht-PCs kaufen


Beginnen möchte ich dieses Mal mit einem Thema, das viele von Ihnen kennen dürften: der Suche nach dem günstigen PC. Wer beim Kauf eines neuen Rechners sparen möchte, tappt schnell in eine Falle – denn nicht jedes vermeintliche Schnäppchen ist eines. Mein Kollege Axel Vahldiek hat sich angeschaut, worauf Sie beim Kauf billiger Windows-PCs wirklich achten müssen – von der Wahl des richtigen Händlers bis hin zur Frage, ob die vorinstallierte Windows-Lizenz überhaupt gültig ist.

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Wer seinen neuen PC dann auch unterwegs nutzen möchte, stößt schnell auf das nächste Problem: Das gewohnte Streaming-Angebot ist plötzlich nicht mehr verfügbar, weil man sich außerhalb des Heimatlandes befindet. Ernst Ahlers hat eine elegante und erstaunlich günstige Lösung parat: die Fritzbox als Reiserouter, mit der man unterwegs online ist wie daheim. Eine gebrauchte Fritzbox 4040 für 30 bis 40 Euro kann dabei als VPN-Zentrale dienen und gleich mehrere Geräte versorgen – ganz ohne monatliche Abokosten für einen VPN-Anbieter.

Apropos Reisen: Wer mit dem Elektroauto in den Urlaub fährt, kennt das mulmige Gefühl vor der ersten Ladesäule auf der Strecke. Was kostet das eigentlich? Wir haben uns durch den Tarifdschungel der öffentlichen Ladeinfrastruktur gekämpft und die wichtigsten Ladetarife für Elektroautos verglichen und gegenübergestellt. Spoiler: Die Wahl des richtigen Tarifs kann über das Jahr gerechnet einen erheblichen Unterschied machen.

Während Sie an der Ladesäule stehen, arbeiten Forscher bereits daran, das Fahrzeug der Zukunft grundlegend neu zu denken. Wir berichten über ein spannendes Forschungsprojekt der TU München, bei dem Autos ihre Sicherheitsfunktionen künftig mithilfe von KI selbst programmieren sollen. Ein Sprachmodell übersetzt dabei textliche Spezifikationen direkt in Code – menschliche Entwickler müssen nicht eingreifen. Klingt nach Science-Fiction, ist aber bereits als Prototyp auf der Straße.

Doch nicht nur Autos, auch Smartphones stehen unter dem Vorzeichen von Kontrolle und Vertrauen, oder eben nicht (mehr). Leo Becker hat sich einer Frage gewidmet, die angesichts der politischen Entwicklungen in den USA immer drängender wird: Wie lässt sich ein iPhone nutzen, ohne auf iCloud angewiesen zu sein? Seit Tim Cook und Co. sich demonstrativ hinter Donald Trump gestellt haben, wächst bei vielen Nutzerinnen und Nutzern das Unbehagen gegenüber dem iCloud-Datenschatz. Wir zeigen, was möglich ist – und wo die Grenzen liegen.


Aufgesprengtes iPhone

Aufgesprengtes iPhone

In politisch rauen Zeiten mögen nicht alle ihre Daten einem US-Unternehmen aushändigen. Auch das iPhone lässt sich weitgehend von Apple-Diensten befreien.

(Bild: Madlen Grunert / KI / heise medien)

Das Thema Datenkontrolle beschäftigt bekanntlich nicht nur Privatnutzer, sondern auch Unternehmen. Wir haben einen strukturierten Leitfaden erarbeitet, der zeigt, wie Unternehmen den Weg in eine souveräne Cloud gestalten können. Wer die Kontrolle über seine Daten und Systeme behalten möchte, findet hier einen praxisnahen Fahrplan – von der Strategie bis zur Exitstrategie.

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Und zum Abschluss noch ein Tipp für alle, die das Wochenende nutzen möchten, um sich ein bisschen Arbeit für die kommende Woche zu ersparen: Unser Ratgeber zeigt, wie man mit Python PowerPoint-Präsentationen automatisch mit aktuellen Daten befüllen lässt. Wer kennt das nicht: Kurz vor dem Meeting noch schnell 17 Zahlen aus 12 verschiedenen Quellen zusammenkopieren. Mit ein bisschen Python-Code gehört das der Vergangenheit an.

Ich wünsche Ihnen ein erholsames Wochenende und viel Spaß bei der Lektüre!

Ihr
Volker Zota
Chefredakteur heise medien


(vza)



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