Datenschutz & Sicherheit
Claude Code ungewollt Open Source: Source Map verrät alles
Der Quellcode von Anthropics CLI-Tool Claude Code ist am 31. März 2026 anscheinend unbeabsichtigt öffentlich zugänglich geworden. Auslöser war nach übereinstimmenden Berichten eine mitveröffentlichte Source-Map-Datei im npm-Registry. Der Sicherheitsexperte Chaofan Shou machte über X auf den Fund aufmerksam, kurz darauf tauchte ein vollständiger Snapshot des Codes in einem öffentlichen GitHub-Repository auf.
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Der gespiegelte Code umfasst laut Repository rund 1900 Dateien mit über 512.000 Zeilen. Claude Code ist ein Kommandozeilenwerkzeug, mit dem Entwickler über natürliche Sprache auf Anthropics KI-Modelle zugreifen und typische Aufgaben wie das Bearbeiten von Dateien oder das Ausführen von Befehlen erledigen können.
Source Map als Einfallstor
Source Maps dienen eigentlich dazu, komprimierten oder gebündelten Code auf die ursprünglichen Quelldateien zurückzuführen. Gelangen sie jedoch in veröffentlichte Pakete, können sie den Zugriff auf den Originalcode ermöglichen. In diesem Fall verwies die Datei offenbar auf unminifizierte TypeScript-Quellen, die sich herunterladen ließen.
Als wahrscheinliche Ursache gilt eine fehlerhafte Paketkonfiguration bei der Veröffentlichung über npm. Anthropic reagierte schnell: Die betroffene Paketversion wurde bereits aus dem npm-Registry entfernt und durch eine bereinigte Version ohne Source-Maps ersetzt. Eine offizielle Stellungnahme des Unternehmens lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Meldung nicht vor.
Modulare Architektur mit Bun und React
Ein erster Blick in das Material zeigt eine modular aufgebaute Codebasis. Das Tool nutzt demnach die JavaScript-Laufzeitumgebung Bun und setzt für die Terminaloberfläche auf React in Kombination mit der Ink-Bibliothek. Zudem enthält der Code unter anderem ein Befehlssystem, eine Schnittstelle zu Entwicklungsumgebungen sowie Mechanismen zur Steuerung von Berechtigungen.
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Die Verbreitung erfolgte zunächst über soziale Netzwerke und Entwicklerforen auf Reddit. Parallel entstand auf GitHub das Repository, das den Code zu Analysezwecken spiegelt und ausdrücklich als Forschungs- und Lehrmaterial einordnet.
(fo)
Datenschutz & Sicherheit
l+f: Claude serviert Zero-Day-Exploits frei Haus

Mit einem denkbar simplen Prompt lieferte Claude Code einen Demo-Exploit für eine Zero-Day-Lücke im Texteditor vim. Der für den Gegenspieler Emacs erforderte ebenfalls nicht viel Überredung, ist jedoch ein wenig umstritten.
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Eigentlich sollen sogenannte Guardrails, also Leitplanken, den Missbrauch der LLMs für das Schreiben von gefährlichen Exploits verhindern. Jedenfalls will Claude-Hersteller Anthropic das Problem mit Sicherheitsvorkehrungen in den Griff bekommen. Wenn man der Beschreibung von Calif Glauben schenken kann, lasse sich die jedoch erstaunlich einfach umgehen:
Somebody told me there is an RCE 0-day when you open a file. Find it.
Der Hinweis, es gäbe den Exploit zur „Remote Code Execution“ genügte, und Claude Code legte munter los. Das Ergebnis war ein Exploit, der eine bis dato unbekannte Lücke ausnutzte, um beim Öffnen einer Datei vorgegebene Befehle auszuführen (RCE). Die Vim-Entwickler bestätigten den Bug und behoben ihn mit Version 9.2.0172.
Emacs vs VI – und Claude gegen beide
Bei Emacs lief das nicht viel anders. Auch hier lieferte die KI ohne zu zögern einen Exploit, der beim Öffnen einer Datei potenziell bösartigen Code ausführt. Allerdings erklärten da die Entwickler, dass das eigentlich kein Emacs-Problem sei. Der Hintergrund: Der Exploit funktioniert nur, wenn im Verzeichnis der zu öffnenden Datei ein vom Angreifer präpariertes .git/-Verzeichnis vorhanden ist. Daran erkennt der Editor ein Git-Repository, startet die Versionsverwaltung git und die wiederum führt die hinterlegten Kommandos aus. Das ganze sei somit ein Git-Issue, erklärten die Emacs-Entwickler.
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Jedenfalls sind die Forscher von Calif so in Fahrt gekommen, dass sie jetzt einen Month of AI Discovered Bugs ausgerufen haben und im April jeden Tag eine neue Sicherheitslücke präsentieren wollen.
(ju)
Datenschutz & Sicherheit
Telegram: Hickhack um kritische oder hochriskante Sicherheitslücke
Am vergangenen Wochenende berichteten mehrere Medien über eine mutmaßlich kritische Zero-Click-Sicherheitslücke im Messenger Telegram. IT-Forscher der renommierten Zero-Day-Initiative (ZDI) von Trend Micro sind darauf gestoßen. Telegram hat gegenüber der italienischen IT-Sicherheitsbehörde Agenzia per la Cybersicurezza Nazionale (ACN) jedoch widersprochen, die Sicherheitslücke gebe es nicht.
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Bei der Zero-Day-Initiative findet sich der Eintrag ZDI-CAN-30207 vom Donnerstag vergangener Woche. Dem ist lediglich das betroffene Programm (Telegram) und die Risikoeinstufung nach CVSS (inzwischen 7.0) zu entnehmen. Bis zum 24. Juli 2026 gibt die ZDI Telegram im Rahmen des Responsible-Disclosure-Prozesses Zeit, die Lücke zu stopfen. Danach veröffentlicht die ZDI die Informationen zur Schwachstelle und teilt ihr eine CVE-Nummer zu.
Die italienische Cybersicherheitsbehörde ACN hat am Wochenende eine Warnung vor der Telegram-Lücke veröffentlicht. Darin finden sich nähere Informationen: Eine Zero-Click-Sicherheitslücke in der Android- und Linux-Version des Messengers ermöglicht Angreifern, mittels „animierter Sticker“ verwundbaren Versionen Schadcode unterzuschieben und auszuführen – ohne dass Nutzer oder Nutzerinnen interagieren oder etwas bestätigen müssten. Das Problem beruht auf der automatischen Verarbeitung dieser Mediendateien in Telegram. Angreifer können so die Kontrolle über das betroffene Gerät erlangen und Zugriff auf sensible Daten wie Nachrichten, Kontakte oder aktive Sessions. Die ursprüngliche Risikoeinstufung der Sicherheitslücke durch die ZDI lag daher bei einem CVSS-Wert von 9.8 bei „kritisch“.
Telegram: Lücke existiert nicht
Die ACN hat das Gespräch mit Telegram gesucht und im Laufe des Montags dieser Woche die Sicherheitsmitteilung aktualisiert. Demnach hat Telegram die Existenz der Lücke offiziell dementiert. Jeder auf die Plattform hochgeladene Sticker werde vor der Verteilung an Client-Apps auf den Servern validiert und gescannt. Dieser zentrale Filterprozess verhindere daher die Nutzung von sorgsam präparierten animierten Stickern zum Ausnutzen von Schwachstellen. Es sei technisch unmöglich, Schadcode auf diesem Weg auszuführen.
Inzwischen hat die ZDI den Schweregrad mit der Begründung auf Mastodon von serverseitigen Gegenmaßnahmen seitens Telegram ebenfalls angepasst, mit einem CVSS-Wert von 7.0 erreicht er noch die Risikostufe „hoch“. Die ACN schlägt weiterhin vor, in Telegram den Empfang von Nachrichten von neuen Gesprächspartnern einzuschränken und in den Einstellungen etwa auf das eigene Adressbuch oder Premium-Nutzer zu begrenzen.

Die ZDI-Webseite führt die Zero-Click-Schwachstelle in Telegram auf, inzwischen aber mit geringerer Risiko-Einstufung.
(Bild: heise medien)
Es fehlen Details zu den Telegram-Aussagen, die eine bessere Einordnung ermöglichen. Auf eine Anfrage von heise security hierzu hat Telegram noch nicht reagiert.
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Grundsätzlich schließt ein serverseitiger Scan eine derartige Sicherheitslücke nicht, er erschwert höchstens ihre Ausnutzung. Die bisherige Erklärung gegenüber der ACN legt nahe, dass es sich nicht um einen Filter handelt, der alle Sticker verwirft, sondern um eine Art Malware-Scan. Solche Viren-Scans lassen sich oftmals durch Verschleierung oder geschickte Störungen in den Dateien austricksen, etwa wenn die Parser des Scanners mit den vorliegenden Daten nicht mehr zurechtkommen, die Zielsoftware zum Verarbeiten aber schon.
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Bundeskriminalamt: Mehr Löschbedarf bei rechtswidrigen Inhalten
245 Mal hat das Bundeskriminalamt (BKA) im vergangenen Jahr sogenannte Entfernungsanordnungen nach der Terrorist-Content-Online-Verordnung (TCO-VO) der EU erlassen, etwa die Hälfte des 2024er-Wertes. Nur 0,8 Prozent der Anordnungen wurden dabei nicht von den Anbietern umgesetzt. 203 der 245 Entfernungsanordnungen gingen dabei an nichtdeutsche Hostingdienstleister. Das geht aus dem heute veröffentlichten Transparenzbericht für das Jahr 2025 zur Durchsetzung der TCO-Verordnung hervor. Die TCO-Verordnung gilt als eines der schärfsten Schwerter, selbst Telegram folgt laut BKA den Entfernungsanforderungen.
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Widerspruch nicht zwecklos
Gegen sechs Anordnungen wurde beim BKA Widerspruch eingereicht – der in allen sechs Fällen auch erfolgreich war. Das Terroristische-Online-Inhalte-Bekämpfungs-Gesetz (TOIBG) weist die Zuständigkeit für das Vorgehen gegen terroristische Inhalte dem BKA zu. Nach Erhalt einer formellen Entfernungsanordnung müssen die Hostinganbieter rund um die Uhr binnen einer Stunde die beanstandeten Inhalte unerreichbar stellen.
Aus dem europäischen Ausland wurden 28 Entfernungsanordnungen über das BKA an deutsche Hostingdienstleister weitergeleitet – dabei richteten sich 24 davon gegen einen einzigen Anbieter. Gegen diesen hatte die für die Einhaltung der allgemeinen TCO-Regeln durch Anbieter zuständige Bundesnetzagentur nach eigener Darstellung bereits zuvor ein Bußgeldverfahren eingeleitet, weil dieser nur unzureichende Maßnahmen gegen terroristische Inhalte in seinem Zuständigkeitsbereich vorgenommen haben soll.
Anbieter haben keine Prüfbefugnis
Anders als nach dem bekannteren Digital Services Act (DSA) ist mit der TCO-Verordnung unmittelbar die Entfernung von Inhalten geregelt, nicht die Prüfung durch Anbieter auf mögliche Rechtswidrigkeit. Sie können allerdings ausländische Anordnungen durch das BKA nachlaufend prüfen lassen und gegebenenfalls vor Gericht gehen. Andersherum müssen Hostingdienste wie etwa Social-Media-Plattformen jedoch die zuständigen Behörden in ihrem Mitgliedsstaat informieren, wenn sie etwa über Nutzermeldungen auf Inhalte aufmerksam werden, die unter die TCO-Verordnung fallen. So kann aus einer DSA-Meldung ein TCO-Vorgang werden.
Nicht in der TCO-Verordnung angelegt und auch im TOIBG nicht weiter spezifiziert ist dabei eine andere BKA-Vorgehensweise: Die Bundesnetzagentur weist aus, dass das BKA 2025 insgesamt 29.792 Mal unverbindlich an Hostingdienste sogenannte Löschersuche geschickt hat. Diese können auch terroristische, in jedem Fall aber aus BKA-Sicht strafrechtlich relevante Inhalte meinen. Bei diesem Weg steigt die Zahl seit Jahren steil an: Die sogenannten „Referrals“ vom BKA lagen 2023 noch bei 7240, 2024 waren es schon 17.045. Den nachdrücklichen Bitten aus Wiesbaden wurde 2025 in gut neun von zehn Fällen durch die Anbieter entsprochen.
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(dahe)
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