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Diagnose per Klick: EuGH muss über Werbeverbot für Telemedizin entscheiden
Die Zukunft der Medizin findet für viele Patienten bereits im Browser statt. Doch die rechtlichen Hürden für digitale Gesundheitsangebote sind hierzulande hoch. Nun muss sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Frage befassen, wie viel Freiheit der grenzüberschreitende digitale Gesundheitsmarkt verträgt. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat ein Verfahren ausgesetzt, das die Grundpfeiler des deutschen Heilmittelwerberechts erschüttern könnte. Vor allem geht es um diesen Aspekt: Darf Deutschland Werbung für medizinische Behandlungen verbieten, die ausschließlich auf Online-Fragebögen basieren, wenn diese Dienste von Ärzten aus anderen EU-Mitgliedstaaten erbracht werden?
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Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist das Geschäftsmodell einer in Deutschland ansässigen Plattform, die Patienten bei sensiblen Themen wie Erektionsstörungen, Haarausfall oder Akne unterstützt. Der Prozess ist einfach: Nutzer füllen auf der Webseite einen medizinischen Fragebogen aus. Die eingegebenen Daten werden an in Irland ansässige Kooperationsärzte übermittelt, die auf Basis der Angaben eine Diagnose stellen und bei Bedarf ein Privatrezept ausstellen. Ein direkter Kontakt, etwa per Videochat oder Telefonat, findet dabei nicht statt. Das Medikament kommt dann per Post von einer Versandapotheke.
Gegen dieses Modell zog ein Wettbewerbsverein vor Gericht, dem unter anderem mehrere Ärztekammern angehören. Der Vorwurf lautet, dass diese Form der Patientenakquise gegen das deutsche Heilmittelwerbegesetz verstößt. Für Fernbehandlungen, die nicht den hiesigen fachlichen Standards entsprechen, dürfe demnach keine Reklame gemacht werden.
Zwischen Werbefreiheit und Patientenschutz
In den Vorinstanzen zeichnete sich ein ambivalentes Bild ab. Das Landgericht München I wies die Klage zunächst ab. Das Oberlandesgericht (OLG) folgte dagegen der Argumentation der Kläger. Die Münchner Richter der Berufungsinstanz sahen in dem Online-Angebot eine unzulässige Werbung für Fernbehandlungen. Nach ihrer Auffassung schreibt der in Deutschland anerkannte fachliche Standard bei Krankheitsbildern wie Erektionsstörungen zwingend ein persönliches Gespräch vor, um etwaige psychische Ursachen abzuklären. Ein bloßer Textfragebogen reiche hierfür nicht aus.
Da die Werbung somit für eine Behandlung trommle, die den inländischen medizinischen Sorgfaltspflichten widerspreche, sei sie wettbewerbswidrig, meinte das OLG. Dabei spiele es keine Rolle, ob die irischen Ärzte nach ihrem heimischen Berufsrecht völlig legal agierten.
Der BGH sieht hier nun einen potenziellen Konflikt mit dem EU-Recht. Zwar dient das deutsche Werbeverbot für Fernbehandlungen primär dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Doch es stellt laut dem Senat gleichzeitig eine erhebliche Schranke für den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU dar. Wenn ein irischer Arzt seine Dienste deutschen Patienten nur deshalb nicht schmackhaft machen dürfe, weil die deutsche Auslegung des medizinischen Standards strenger ist als die irische, werde der grenzüberschreitende Markt faktisch blockiert.
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Die Karlsruher Richter wollen daher vom EuGH wissen: Ist die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch das deutsche Werbeverbot gerechtfertigt, um Patienten vor den vermeintlichen Gefahren einer rein fragebogenbasierten Fernbehandlung zu schützen?
Strukturelle Bremsen für die digitale Medizin
Die juristische Auseinandersetzung trifft einen wunden Punkt der deutschen Digitalisierungsstrategie. Dass die Telemedizin hierzulande noch immer mit angezogener Handbremse fährt, ist kein rein rechtliches Phänomen, sondern scheint systemisch bedingt zu sein. Das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Bundestag (TAB) arbeitete schon voriges Jahr heraus, dass noch erheblicher Reformbedarf bestehe, um der Telemedizin in Deutschland auf die Sprünge zu helfen. Demnach findet der Bereich nur langsam Eingang in die reguläre medizinische Versorgung.
Die Experten des TAB wiesen darauf hin, dass eine Kombination aus normativen, organisatorischen, technischen, personellen sowie sozialen Barrieren die Verbreitung der Technik begrenzt. Das aktuelle Verfahren vor dem BGH unterstreicht diese normativen Hürden, die Innovationen oft schon im Keim ersticken.
Die Entscheidung des EuGH dürfte daher eine Signalwirkung für die gesamte Branche haben, die über den Einzelfall der Online-Fragebögen hinausgeht. Sollten die Luxemburger Richter entscheiden, dass das deutsche Werbeverbot unverhältnismäßig ist, müssten die strengen Regeln des Heilmittelwerbegesetzes vermutlich gelockert werden. Dies würde den Weg ebnen für eine stärkere Liberalisierung digitaler Gesundheitsdienste, bei denen die physische Präsenz oder gar der visuelle Kontakt zum Arzt zunehmend in den Hintergrund rückt.
Kritiker befürchten in diesem Fall eine Aufweichung medizinischer Sorgfaltsregeln. Befürworter verweisen auf den niedrigschwelligen Zugang zu medizinischer Hilfe und die notwendige Modernisierung des Gesundheitswesens. Bis zu einem Urteil aus Luxemburg bleibt die Rechtslage für Plattformbetreiber und digitale Vorreiter in der Medizin in der Schwebe.
(nen)
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„RollerCoaster Tycoon 3“: Freizeitpark-Klassiker von 2004 gratis bei Epic
Im Epic Games Store ist „RollerCoaster Tycoon 3 “ in der Complete Edition bis zum 2. Juli kostenlos. Wer das Spiel in seine Bibliothek legt, kann es dauerhaft behalten – einen Epic-Games-Account vorausgesetzt.
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Das Angebot umfasst neben dem Grundspiel auch die Erweiterungen „Soaked!“ und „Wild!“, die Wasserparks beziehungsweise Tiergehege ins Spiel bringen. Die Complete Edition wurde im September 2020 von Entwickler Frontier Developments neu aufgelegt und unterstützt seitdem Widescreen-Auflösungen bis 1080p – das Original von 2004 war auf niedrigere, fest vorgegebene Auflösungen beschränkt. Regulär kostet das Spiel im Epic Games Store 20 US-Dollar. Auf Steam ist es im Summer Sale, der noch bis zum 9. Juli geht, für 5 Euro erhältlich. Der Epic Games Store bietet wöchentlich Spiele kostenlos an. Bis zum 28. Mai konnte man sich etwa „Tomb Raider I-III Remastered“ gratis sichern.
Der erste 3D-Teil
„RollerCoaster Tycoon 3“ erschien im November 2004 als erster Teil der Reihe mit vollständiger 3D-Grafik. Die ersten beiden Teile hatte Chris Sawyer in Eigenregie entwickelt, Frontier Developments übernahm für den dritten Teil die Entwicklung. Das Studio hatte zuvor Erweiterungen für „RollerCoaster Tycoon 2“ verantwortet. Zu den damals neuen Funktionen gehörten ein Sandbox-Modus ohne Budgetbeschränkungen sowie die CoasterCam, mit der man selbst gebaute Achterbahnen aus der Egoperspektive erleben konnte.
Auf Steam hält „RollerCoaster Tycoon 3 Complete Edition“ 87 Prozent positive Empfehlungen aus über 2.500 Nutzerrezensionen. Fans der ersten beiden Teile empfinden den dritten Teil oft als ordentlichen, wenn auch nicht ganz ebenbürtigen Nachfolger: Der Schritt von der isometrischen 2D-Ansicht in die 3D-Welt kostete zunächst etwas von der Übersichtlichkeit der Vorgänger.
Frontier und die Nachfolger
Für Frontier war „RollerCoaster Tycoon 3“ der erste Ausflug ins Themenpark-Genre. 2016 erschien mit „Planet Coaster“ ein inoffizieller Nachfolger, der als moderner Maßstab für Freizeitpark-Simulationen gilt. 2024 folgte „Planet Coaster 2“. Die „Planet Coaster“-Spiele sind vor allem für ihre tiefen Baumechaniken bekannt: Jede Holzplanke kann auf Wunsch einzeln gesetzt werden.
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Wer den Freizeitparkbau etwas simpler und trotzdem modern haben möchte, kann aktuell „Parkitect“ auf Steam für 10 Euro kaufen. Viele „RollerCoaster Tycoon“-Veteranen schwören außerdem auf „„OpenRCT2“, die Open-Source-Umsetzung von „RollerCoaster Tycoon 2“. Sie kann kostenlos installiert werden und wird noch aktiv weiterentwickelt.
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(dahe)
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Bericht über massiven Stellenabbau bei VW: Bis zu 100.000 Jobs in Gefahr
Der VW-Konzern will einem Medienbericht zufolge seinen Sparkurs deutlich verschärfen. Bis zu 100.000 Stellen könnten weltweit wegfallen, doppelt so viele wie bisher geplant, berichtete das Manager Magazin unter Berufung auf Insider. Vier Werken in Deutschland drohe die Schließung. Die Pläne seien Teil des neuen Zielbilds 2030, das der Vorstand am Mittwoch behandelt habe. Das letzte Wort habe nun der Aufsichtsrat, der am 9. Juli darüber beraten solle.
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Hannover, Zwickau, Emden und Neckarsulm potenziell betroffen
Bei den vier Werken, die dem Bericht zufolge schließen könnten, handelt es sich um die VW-Werke in Hannover, Zwickau und Emden sowie den Audi-Standort Neckarsulm. Ein konkretes Datum für die Maßnahmen nannte das Blatt nicht. Dem Bericht zufolge könnten sie „mittelfristig“ geschlossen werden.
Bis mindestens 2030 gilt an den deutschen Konzernstandorten eine Beschäftigungssicherung, die mit der IG Metall vereinbart wurde. Bis 2030 hat Volkswagen bereits den Abbau von konzernweit 50.000 Stellen angekündigt, davon 35.000 bei der Kernmarke VW.
Kritik von IG Metall und VW-Betriebsrat
IG Metall und VW-Betriebsrat üben scharfe Kritik an Berichten über mögliche verschärfte Sparpläne bei VW. „Sollten solche Pläne vorangetrieben werden, würden wir sie mit aller Macht verhindern“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme von IG-Metall-Chefin Christiane Benner, Bezirksleiter Thorsten Gröger und Betriebsratschefin Daniela Cavallo.
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„Die erneuten Medienberichte verunsichern unsere Belegschaft und unsere Standortregionen zu Recht“, heißt es in der Mitteilung. „Angriffe auf das VW-Gesetz, die Mitbestimmung und unsere Standorte sind unverantwortliche Drohungen.“
Update
26.06.2026,
11:40
Uhr
VW will sich vorerst nicht im Detail zu Berichten über verschärfte Sparpläne äußern. „Die zu Grunde liegenden Sachverhalte werden in den zuständigen Gremien besprochen und verabschiedet. Diesem Prozess werden wir nicht vorgreifen“, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit.
Zugleich bestätigte er: Der Konzernvorstand habe „in den vergangenen Monaten intensiv an einem Zukunftsplan für die Neuaufstellung des Unternehmens gearbeitet. „Es geht darum, das Unternehmen insgesamt effizienter und schlanker aufzustellen sowie technologische Synergiepotenziale konsequent zu nutzen.“
Ziel sei eine „umfassende Transformation“, so der Sprecher weiter. „Der gesamte Konzern – inklusive Marken und Gesellschaften – muss sich tiefgreifend verändern.“ Im nächsten Schritt solle dies nach Befassung des Aufsichtsrats in die Umsetzung gebracht werden. Details zu konkreten Maßnahmen nannte der Sprecher nicht.
Mehr über den Autokonzern
(fpi)
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Indien: iPhone-Zulieferer mit Umweltproblemen und Datenabflüssen
Apples Versuche, sich von der iPhone-Produktion allein in China unabhängig zu machen, verlaufen bislang erfolgreich: Bis zu 25 Prozent aller Smartphones des Herstellers kommen mittlerweile aus Indien, unter anderem zahlreiche Modelle, die in den USA verkauft werden. Die wichtigsten Fertiger auf dem Subkontinent sind diejenigen, die Apple auch in der Volksrepublik nutzt – etwa Foxconn. Aber auch große örtliche Anbieter sind dabei, darunter der indische Großkonzern Tata mit seiner Tochter Tata Electronics. Doch genau bei der gibt es nun Probleme. So kämpft ein Werk in Tamil Nadu mit Vorwürfen, das Grundwasser in der Nähe befindlicher Bauernhöfe kontaminiert zu haben. Zudem kam es bei Tata Electronics erst kürzlich zu einem großangelegten Cyberangriff, bei dem auch Daten von Apple abgeflossen sein sollen.
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iPhone-Komponentenfabrik mit Abwasserproblem
Die ökologischen Schwierigkeiten von Tata Electronics drehen sich um eine iPhone-Komponentenfabrik in Hosur, im Süden des indischen Bundesstaats Tamil Nadu. Laut einem Bericht von Reuters untersucht das Pollution Control Board des Bundesstaats, die Behörde, die für die Bekämpfung von Umweltverschmutzung zuständig ist, entsprechende Berichte von Bauern. Sie meldeten, dass das Abwasser der Fabrik auf ihr Land gelangt sei, das dann zu Hautproblemen bei den dort arbeitenden Personen führte.
Ende Mai wurde dann eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt. Ein vom Staat bestellter Dorfarzt fand heraus, dass das Abwasser einen „extrem schlechten Geruch“ gehabt habe, was dazu führte. In der Nähe befindliches Wasser sei für Tiere nicht mehr trinkbar gewesen. Apple kommentierte den Vorfall nicht. Tata Electronics gab an, das Pollution Control Board habe die Untersuchung abgeschlossen, ohne dass sich eine Kontaminierung bestätigt hätte. Man habe alle von den Behörden angesprochenen Punkte bereinigt. Apple selbst kommentierte den Vorgang nicht, vom Pollution Control Board gab es ebenfalls keine Angaben.
Cyberangriff betraf auch Tesla
Ein zweites aktuelles Problem bei Tata Electronics betrifft den Datenschutz. Laut Angaben des Unternehmens hat es einen „Vorfall“ gegeben, bei dem 200.000 Dokumente ins Dark Web geleakt worden seien, wie CNBC berichtet. Diese betreffen vor allem Apple, aber auch den E-Auto-Hersteller Tesla.
Der Angriff wurde vor einigen Wochen bemerkt. In dem Paket sollen unter anderem Spezifikationen für das Komponentendesign und weitere Produktionsinformation enenthalten sein. Laut CNBC untersucht Apple den Vorfall gerade. Tata soll nach dem Angriff erpresst worden sein, gezahlt wurde offenbar nichts. Das Datenpaket ist 630 GByte groß. Unter den Dateinamen befindet sich der Begriff „com.apple.factorydata“, es werden zudem auch Herstellungsmaterialien spezifiziert und iPhone-Platinen gezeigt. E-Mails, Logs und Passkopien auch von Ausländern sind ebenfalls geleakt worden, hieß es. Im Tesla-Teil des Pakets taucht der Begriff „Geschäftsgeheimnis“ auf, offenbar bezogen auf das neue Model 3.
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(bsc)
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