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Diagnose per Klick: EuGH muss über Werbeverbot für Telemedizin entscheiden
Die Zukunft der Medizin findet für viele Patienten bereits im Browser statt. Doch die rechtlichen Hürden für digitale Gesundheitsangebote sind hierzulande hoch. Nun muss sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Frage befassen, wie viel Freiheit der grenzüberschreitende digitale Gesundheitsmarkt verträgt. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat ein Verfahren ausgesetzt, das die Grundpfeiler des deutschen Heilmittelwerberechts erschüttern könnte. Vor allem geht es um diesen Aspekt: Darf Deutschland Werbung für medizinische Behandlungen verbieten, die ausschließlich auf Online-Fragebögen basieren, wenn diese Dienste von Ärzten aus anderen EU-Mitgliedstaaten erbracht werden?
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Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist das Geschäftsmodell einer in Deutschland ansässigen Plattform, die Patienten bei sensiblen Themen wie Erektionsstörungen, Haarausfall oder Akne unterstützt. Der Prozess ist einfach: Nutzer füllen auf der Webseite einen medizinischen Fragebogen aus. Die eingegebenen Daten werden an in Irland ansässige Kooperationsärzte übermittelt, die auf Basis der Angaben eine Diagnose stellen und bei Bedarf ein Privatrezept ausstellen. Ein direkter Kontakt, etwa per Videochat oder Telefonat, findet dabei nicht statt. Das Medikament kommt dann per Post von einer Versandapotheke.
Gegen dieses Modell zog ein Wettbewerbsverein vor Gericht, dem unter anderem mehrere Ärztekammern angehören. Der Vorwurf lautet, dass diese Form der Patientenakquise gegen das deutsche Heilmittelwerbegesetz verstößt. Für Fernbehandlungen, die nicht den hiesigen fachlichen Standards entsprechen, dürfe demnach keine Reklame gemacht werden.
Zwischen Werbefreiheit und Patientenschutz
In den Vorinstanzen zeichnete sich ein ambivalentes Bild ab. Das Landgericht München I wies die Klage zunächst ab. Das Oberlandesgericht (OLG) folgte dagegen der Argumentation der Kläger. Die Münchner Richter der Berufungsinstanz sahen in dem Online-Angebot eine unzulässige Werbung für Fernbehandlungen. Nach ihrer Auffassung schreibt der in Deutschland anerkannte fachliche Standard bei Krankheitsbildern wie Erektionsstörungen zwingend ein persönliches Gespräch vor, um etwaige psychische Ursachen abzuklären. Ein bloßer Textfragebogen reiche hierfür nicht aus.
Da die Werbung somit für eine Behandlung trommle, die den inländischen medizinischen Sorgfaltspflichten widerspreche, sei sie wettbewerbswidrig, meinte das OLG. Dabei spiele es keine Rolle, ob die irischen Ärzte nach ihrem heimischen Berufsrecht völlig legal agierten.
Der BGH sieht hier nun einen potenziellen Konflikt mit dem EU-Recht. Zwar dient das deutsche Werbeverbot für Fernbehandlungen primär dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Doch es stellt laut dem Senat gleichzeitig eine erhebliche Schranke für den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU dar. Wenn ein irischer Arzt seine Dienste deutschen Patienten nur deshalb nicht schmackhaft machen dürfe, weil die deutsche Auslegung des medizinischen Standards strenger ist als die irische, werde der grenzüberschreitende Markt faktisch blockiert.
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Die Karlsruher Richter wollen daher vom EuGH wissen: Ist die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch das deutsche Werbeverbot gerechtfertigt, um Patienten vor den vermeintlichen Gefahren einer rein fragebogenbasierten Fernbehandlung zu schützen?
Strukturelle Bremsen für die digitale Medizin
Die juristische Auseinandersetzung trifft einen wunden Punkt der deutschen Digitalisierungsstrategie. Dass die Telemedizin hierzulande noch immer mit angezogener Handbremse fährt, ist kein rein rechtliches Phänomen, sondern scheint systemisch bedingt zu sein. Das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Bundestag (TAB) arbeitete schon voriges Jahr heraus, dass noch erheblicher Reformbedarf bestehe, um der Telemedizin in Deutschland auf die Sprünge zu helfen. Demnach findet der Bereich nur langsam Eingang in die reguläre medizinische Versorgung.
Die Experten des TAB wiesen darauf hin, dass eine Kombination aus normativen, organisatorischen, technischen, personellen sowie sozialen Barrieren die Verbreitung der Technik begrenzt. Das aktuelle Verfahren vor dem BGH unterstreicht diese normativen Hürden, die Innovationen oft schon im Keim ersticken.
Die Entscheidung des EuGH dürfte daher eine Signalwirkung für die gesamte Branche haben, die über den Einzelfall der Online-Fragebögen hinausgeht. Sollten die Luxemburger Richter entscheiden, dass das deutsche Werbeverbot unverhältnismäßig ist, müssten die strengen Regeln des Heilmittelwerbegesetzes vermutlich gelockert werden. Dies würde den Weg ebnen für eine stärkere Liberalisierung digitaler Gesundheitsdienste, bei denen die physische Präsenz oder gar der visuelle Kontakt zum Arzt zunehmend in den Hintergrund rückt.
Kritiker befürchten in diesem Fall eine Aufweichung medizinischer Sorgfaltsregeln. Befürworter verweisen auf den niedrigschwelligen Zugang zu medizinischer Hilfe und die notwendige Modernisierung des Gesundheitswesens. Bis zu einem Urteil aus Luxemburg bleibt die Rechtslage für Plattformbetreiber und digitale Vorreiter in der Medizin in der Schwebe.
(nen)
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iX-Workshop: Passwortlose Authentifizierung mit Passkeys, FIDO, SSO und mehr
Täglich werden Millionen Accounts durch unsichere, veraltete Passwörter kompromittiert. Sicherheitsexperten setzen daher auf sichere Alternativen wie Passkeys.
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In unserem praxisorientierten iX-Workshop Sichere Authentifizierung für Web-Apps: 2FA und passwortlosen Login implementieren und einsetzen lernen Administratoren, Entwickler und DevOps-Engineers aktuelle Verfahren zur sicheren Authentifizierung kennen. Sie erfahren, wie Public Key Infrastructures (PKI), Zwei-Faktor-Authentifizierung und passwortlose Anmeldeverfahren funktionieren und wie sie diese sicher einsetzen können. Der Fokus liegt auf der sicheren und praxisnahen Anwendung dieser Technologien.
Der Online-Workshop vermittelt Ihnen moderne Alternativen zur klassischen Authentifizierung und zeigt, welche Bedeutung PKI-Zertifikate, FIDO und Passkeys dabei haben. Sie lernen, Zertifikate zu verwalten, zertifikatsbasierte Authentifizierung einzusetzen und Sicherheitskonzepte praxisnah umzusetzen. Dazu zählen unter anderem die Einrichtung von SSH- und Smartcard-Authentifizierung sowie die Absicherung von Webanwendungen und VPNs. Zudem beleuchtet der Workshop Stärken und Schwächen aktueller Verfahren wie OTP und Post-Quantum-Kryptografie.
Lernen in einer Übungsumgebung
Ihr neu erworbenes Wissen wenden Sie bei Übungen in einer sicheren virtuellen Umgebung an, die mit OpenSSL und Active Directory Certificate Services ausgestattet ist. Durch den Workshop führt der Sicherheitsexperte Tim Schmidt. Als Security Researcher bei der Neodyme AG ist er Experte für Code-Audits, Penetrationstests und Reverse Engineering von IoT-Geräten.
Erfahrungen aus dem Berufsalltag
Sie profitieren von der Erfahrung Ihres Trainers Tim Schmidt, der als Security Researcher bei der Neodyme AG täglich Authentifizierungsverfahren, Kryptografie und Login-Systeme in realen Sicherheitsanalysen bewertet. Dadurch erhalten Sie nicht nur ein Verständnis für Passkeys, FIDO und PKI, sondern vor allem Einblicke in typische Implementierungsfehler und reale Angriffsszenarien.
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Im Workshop geht es über reine Theorie hinaus: Sie diskutieren konkrete Praxisfälle, klären Umsetzungsfragen und erhalten Einordnung zu Architektur- und Sicherheitsentscheidungen, die in Dokumentationen oder KI-Antworten oft zu kurz kommen. So gewinnen Sie Sicherheit in der praktischen Umsetzung moderner Authentifizierungsverfahren – von der Auswahl bis zur sicheren Integration in eigene Systeme.
Für wen lohnt sich die Teilnahme?
Der Workshop richtet sich an Administratoren, DevOps-Engineers und Entwickler, die moderne Authentifizierung wie Passkeys, FIDO und PKI sicher in der Praxis einsetzen und korrekt in bestehende Systeme integrieren möchten.

(ilk)
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G7-Datenschutzgipfel: Ruf nach Regeln für Alterskontrollen und Smart Homes
Die Digitalisierung des Alltags stellt den Schutz der Privatsphäre zunehmend vor Herausforderungen, was nicht zuletzt für Minderjährige gilt. Die Datenschutzbehörden der G7-Staaten rückten daher bei ihrem jährlichen, am Freitag in Paris zu Ende gegangenen Treffen unter dem Vorsitz der französischen Aufsicht CNIL die digitale Sicherheit von Kindern und Jugendlichen in den Vordergrund. Der Gipfel mündete in wegweisenden Beschlüssen zum Reizthema Altersprüfungen im Netz und zur Sicherheit in Smart Homes.
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In der Erklärung für eine datenschutzfreundliche Altersverifikation, die nebst Social-Media-Verbot auch hierzulande kontrovers debattiert wird, stellen sich die G7-Datenschützer nicht prinzipiell gegen verlässliche Ausschlusskriterien für Kinder und Jugendliche in Teilen des Internets. Alterskontrollen könnten ihnen zufolge ein wichtiges Werkzeug sein, um den Nachwuchs vor jugendgefährdenden Inhalten wie Pornografie zu schützen oder gesetzliche Altersgrenzen in sozialen Netzwerken durchzusetzen.
Die Experten warnen aber vor einem unüberlegten, flächendeckenden Einsatz solcher Systeme: Ein Kontrollwahn berge erhebliche Risiken für die Grundrechte und Freiheiten aller User etwa durch die Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit. Sie verlangen, dass Alterssicherungen stets verhältnismäßig sein und strikt am konkreten Kontext sowie dem tatsächlichen Risiko ausgerichtet werden müssen. Bevor Staaten zu derart tiefgreifenden technischen Kontrollen greifen, sollten vorrangig die Aufsicht durch die Eltern sowie die digitale Medienkompetenz gestärkt werden.
Strenge Auflagen für die Online-Altersprüfung
Falls eine Online-Alterssicherung unumgänglich sei, müsse der Datenschutz direkt in die Technik eingebaut sein (Privacy by Design), heißt es in dem Papier. Die G7-Datenschützer betonen, dass die erhobenen Daten ausschließlich für die Altersverifikation genutzt und keinesfalls für die Identifizierung, das Tracking, die Profilbildung oder die Verhaltensüberwachung von Nutzern missbraucht werden dürften.
Zugleich erinnern sie an das Gebot der Datenminimierung: Informationen müssen demnach auf das notwendige Maß beschränkt und sicher verwahrt werden. Sie dürfen nicht unnötig auf Vorrat gespeichert werden. Bei der Einbindung von Drittanbietern sei darauf zu achten, dass diese nicht zu neuen Sicherheitsrisiken führen. Hier seien robuste technische Schutzmaßnahmen und absolute Transparenz gegenüber den Nutzern und Kindern zwingend erforderlich.
Die Digitalminister der G7-Staaten machten sich jüngst für einen „Safety-by-Design“-Ansatz stark. Digitale Angebote sollen demnach von vornherein so konzipiert sein, dass sie die Privatsphäre und die psychische Gesundheit von Minderjährigen wahren. Laut einer Studie für das EU-Parlament ist Altersverifikation im Internet zwar nötig, in Demokratien aber gar nicht machbar.
Parallel verabschiedeten die Datenschützer ein Positionspapier zu vernetzten Heimgeräten und der Privatsphäre von Kindern. Smart-TVs, Sprachassistenten und internetfähiges Spielzeug sind demnach längst in einen sensiblen Rückzugsort – ihr eigenes Zuhause – eingezogen. Betreiber und Hersteller nutzen in diesem Ökosystem oft Tracking-Technologien wie Cookies oder automatisierte Inhaltserkennung, um das Verhalten der Bewohner im großen Stil zu analysieren. Das erfolgt oft ohne deren Wissen.
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Da Kinder die Konsequenzen dieser Datenverarbeitung kaum überblicken können, fordern die Kontrolleure von der Industrie ein Umdenken. Ortungsdienste und verhaltensbasierte Werbeeinstellungen müssten bei kinderrelevanten Geräten ab Werk standardmäßig ausgeschaltet sein. Einwilligungen dürften nicht durch manipulative Designmuster (Dark Patterns) erschlichen werden. Ferner müssten Geräte, die passiv im Hintergrund zuhören oder aufzeichnen, unmissverständlich signalisieren, wann sie aktiv Daten erfassen.
Smart Glasses im Visier der Datenschützer
Die CNIL packte ein weiteres, zukunftsträchtiges Thema auf die Agenda: eine Übersicht über Ansätze der G7-Datenschutzbehörden zu „intelligenten“ Brillen. Solche Smart Glasses, die kaum mehr als solche zu erkennen und mit KI-Funktionen sowie Kameras, teils mit biometrischer Gesichtserkennung ausgestattet sind, werfen gravierende Fragen rund um die permanente Überwachung im öffentlichen und privaten Raum auf.
Erste Klagen in den USA verdeutlichen die Brisanz, da Hersteller unbemerkt an Subunternehmer zur menschlichen Überprüfung weitergeleitet haben. Die G7-Behörden wollen den Austausch intensivieren, um auch bei dieser Technologie gemeinsame, internationale Datenschutzstandards zu etablieren.
Für Deutschland brachte der stellvertretende Bundesdatenschutzbeauftragte Andreas Hartl die hiesige Perspektive in die Diskussionen ein. Internationale Organisationen wie die OECD und der Europarat sowie KI-Forscher begleiteten den Austausch.
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(nen)
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So kann man eine PS3 mit dem Raspberry Pi Pico hacken
Ganze 19 Jahre hatten Hacker, Cracker und Sicherheitsexperten jetzt schon Zeit, die Playstation 3 durch die Mangel zu drehen und Software zu schreiben, mit der man aus der Konsole mehr herausholen kann als nur die von Sony vorgesehenen Funktionen … Zumindest ging das mit der regulären Play-Station 3. Es ist aber erst jetzt – im Jahr 2026 – gelungen, die späteren Slim- und Super-Slim-Modelle der Konsole permanent zu hacken. BadWDSD heißt der Hack und er basiert auf Makers-Liebling: dem Pi Pico.
- PS3 Slim & Super-Slim dauerhaft hacken
- Pi Pico als Modchip für die PlayStation 3
- Webman MOD: PS1-, PS2-, PSP- und PS3-Backups starten
Checkliste
Zeitaufwand: 3 Stunden
Kosten: ca. 80 Euro
Material
- PlayStation-3-Konsole Typ Slim oder Super-Slim mit NOR-Speicher
- Pi Pico Pico W oder Pico Zero
- Kabel 0,6 mm Durchmesser
- Isolierklebeband
- USB-Stick FAT32-formatiert
Werkzeug
- Lötkolben Mit Lötzinn
- Schraubendreher-Set
Die frühen Modelle der PlayStation 3 (die sogenannten „Fat“-Modelle) gelten als die „offenen“ PS3-Konsolen, weil sie echte Custom Firmware (kurz: CFW) direkt installieren konnten. Doch wie ist es dazu gekommen? Die PS3 besitzt eine sogenannte „Chain of Trust“, also eine Startkette aus mehreren Bootloadern und Sicherheitsstufen. Beim Einschalten lädt zunächst ein sehr kleiner, fest im Prozessor eingebrannter Code die nächste Startstufe. Jede weitere Stufe prüft kryptografisch die nächste, damit nur originale Sony-Software ausgeführt wird, weil Software von anderer Stelle nicht korrekt signiert sein kann. Das hat bis 2010 funktioniert, bis die Hackergruppe „fail0verflow“ einen Fehler in Sonys Signatursystem entdeckte.
Sony verwendete für die kryptografischen ECDSA-Signaturen (siehe Kasten „ECDSA“) einen nicht ausreichend zufälligen Wert. Dadurch konnten die privaten Signaturschlüssel mathematisch rekonstruiert werden. Ab diesem Zeitpunkt war es möglich, eigene Firmware-Dateien zu erstellen, die für die PS3 wie offiziell von Sony signierte Dateien aussahen. Damit konnten Entwickler dann eigene oder modifizierte Firmware-Versionen entwickeln, die von der Konsole akzeptiert wurden.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „So kann man eine PS3 mit dem Raspberry Pi Pico hacken“.
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