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Künstliche Intelligenz

DJI klagt gegen das US-Importverbot für seine neuen Modelle


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Der chinesische Drohnenhersteller DJI hat Einspruch gegen eine Entscheidung der US-amerikanischen Telekommunikationszulassungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) eingereicht, die aus Sicherheitsgründen den Import aller neuen Modelle und kritischer Komponenten des Herstellers in die USA verbietet. Das gab DJI am Dienstag bekannt.

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In einem Ende vergangener Woche bei einem Bundesberufungsgericht eingereichten Antrag auf Überprüfung einer Entscheidung der FCC behauptet DJI, die Behörde habe mit ihrem Verdikt „ihre gesetzliche Befugnis überschritten“.

Im Dezember vergangenen Jahres untersagte die FCC faktisch den Import bestimmter neuer ausländischer Drohnen. Die Zulassungsbehörde setzte damals verschiedene Flugdrohnen und Flugdrohnenteile ausländischer Drohnenhersteller, darunter von DJI und dem chinesischen Mitbewerber Autel, auf eine „Covered List“, eine schwarze Liste mit Kommunikationsprodukten und -diensten, die „ein inakzeptables Risiko“ für die nationale Sicherheit der USA darstellen. Die gelisteten Drohnen dürfen nicht mehr in den USA betrieben und deshalb nicht mehr eingeführt werden. Ferner nahm die FCC für sich in Anspruch, bereits zugelassene Geräte rückwirkend zu sperren. Dadurch ebnete sie sich den Weg für ein umfassenderes Vorgehen gegen Drohnen.

Die Entscheidung der FCC bedeutete, dass DJI, Autel und andere ausländische Drohnenhersteller nicht mehr die erforderliche FCC-Zulassung für den Verkauf neuer Drohnenmodelle oder kritischer Komponenten in den USA erhalten; sie können aber weiterhin bestehende Versionen verkaufen.

DJI, der weltweit größte Drohnenhersteller, erklärte, dass er die Entscheidung der FCC vor dem US-Berufungsgericht für den 9. Gerichtsbezirk (AZ. 26-1029) angefochten habe. Die Maßnahme der FCC habe dem Unternehmen „schweren Schaden“ zugefügt. DJI wirft der Zulassungsbehörde außerdem vor, gegen den 5. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten verstoßen zu haben, der verschiedene Rechte eines Angeklagten sicherstellt und Bestandteil der Bill of Rights ist.

„Sie [die FCC-Entscheidung, Anm.] schränkt das Geschäft von DJI in den USA fahrlässig ein und verwehrt US-Kunden kurzerhand den Zugang zu seiner neuesten Technologie“, so DJI in einer Stellungnahme gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. DJI beantragte, die Entscheidung der FCC aufzuheben und für rechtswidrig zu erklären.

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Das Vorgehen der US-Behörden, die Nutzung von DJI-Drohnen einzuschränken, reicht schon länger zurück. Die von den Drohnen aufgezeichneten Flugdaten und -aufnahmen könnten von DJI an die chinesische Regierung weitergegeben und dann von Geheimdiensten ausgewertet werden. Das würde die nationale Sicherheit der USA beeinträchtigen, so die Befürchtung.

Das US-Militär setzte DJI im Oktober 2022 auf eine schwarze Liste „chinesischer Militärfirmen“, die mit Peking zusammenarbeiten. Dagegen protestierte das Unternehmen heftig. Einen Antrag von DJI, von dieser Liste gestrichen zu werden, lehnte ein US-Gericht zuletzt im September vergangenen Jahres ab.

Zudem fügte der US-Kongress, die Sektion 817 in den „James M. Inhofe National Defense Authorization Act“ ein, die dem US-Militär und seinen Auftragnehmern den Kauf chinesischer Drohnen verbietet. Weitere Gesetzesinitiativen, wie der Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA) und der National Defense Authorization Act (NDDA), sollen die Einführung von DJI-Drohnen in die USA weiter erschweren. Der NDDA sieht beispielsweise eine formelle Sicherheitsüberprüfung von DJI-Plattformen bis Ende 2025 vor. Sollte sie bis dahin nicht bestanden worden oder abgeschlossen sein, landet DJI automatisch auf der „Covered List“ der FCC, was schließlich der Fall war. Die regulatorischen Maßnahmen der US-Regierung zeigen Wirkung. DJI-Drohnen verschwinden langsam aus US-Verkaufsregalen. Eine der neuesten Drohnen, die Mavic 4 Pro, bietet DJI auf dem US-Markt schon gar nicht mehr an.

Im Januar gab die FCC laut Reuters bekannt, dass sie die Einfuhr einiger neuer Modelle ausländischer Drohnen und kritischer Komponenten bis Ende 2026 von dem im Dezember verabschiedeten umfassenden Einfuhrverbot ausnehmen werde. Die Ausnahmeregelung galt nicht für chinesische Drohnen.


(akn)



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swiftDialog 3.0: Moderne Benachrichtigungen für macOS-Admins


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Das Admin-Werkzeug swiftDialog ist in Version 3.0 erschienen und setzt ab sofort macOS 15 oder neuer voraus. Zu den wichtigsten Neuerungen zählt der Inspect-Modus, der über die Apple-FSEvents-API das Dateisystem in Echtzeit überwacht und sich für Compliance-Checks, Software-Deployments oder Device-Enrollment eignet. Die gesamte Dokumentation wurde auf eine zentrale Website unter swiftdialog.app verlegt.

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swiftDialog ist ein auf SwiftUI basierendes Open-Source-Werkzeug für macOS, mit dem Mac-Administratoren benutzerdefinierte Dialoge, Formulare und informative Nachrichten für die Anwender erstellen können. Das Tool kommt vor allem in Skripten und MDM-Workflows zum Einsatz und lässt sich mit Systemen wie Jamf Pro, Munki oder SimpleMDM kombinieren.

Mit Version 3.0 verabschiedet sich swiftDialog von der Unterstützung für macOS 14 und früher. Nutzer älterer Systeme müssen bei Version 2.6.5 bleiben. Aufgrund der neuen Mindestanforderung können die Entwickler modernere APIs nutzen und veraltete Methoden aus dem SDK entfernen. Zudem wurde /usr/local/bin/dialog zu einem Symlink auf das kompilierte Swift-Binary „dialogcli“ umgebaut, was die App relokalisierbar macht. Die direkte Nutzung des Dialog-Binaries gilt künftig als deprecated.

Die neue Version bringt visuelle Anpassungen für macOS 26: Die Software setzt hier auf das Liquid-Glass-Design. Dazu gehört ein neues Squircle-Icon. Das Default-Icon nutzt nun die AppIcon-Ressource statt eines SF-Symbols. Außerdem entfernten die Entwickler alte Boilerplate-Texte für Title und Message – leere Felder erzeugen nun tatsächlich eine leere Anzeige.

Ferner wurde der Builder-Modus mit Fixes und neuen Layouts aktualisiert. Buttons lassen sich jetzt mit Symbolen versehen, deren Position, Größe, Stil und Farbe anpassbar sind. Die Kommandozeilenoption --position x,y erlaubt die exakte Bildschirmpositionierung. Mehrere Icons oder Bilder können als kommagetrennte Liste übergeben werden. Dropdown-Menüs sind durchsuchbar, Textfelder vom Typ „fileselect“ akzeptieren initiale Pfade.

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Weitere Ergänzungen umfassen die Unterstützung für animierte GIFs, Sound-Wiedergabe aus Dateien oder URLs, Inline-Textfarbsteuerung und eine anpassbare lineare Progress-Bar, die einen macOS-26-Bug umgeht. Mit --showdockicon, --dockicon und --dockbadge lässt sich die Dock-Darstellung steuern. Die Option --hideotherapps blendet andere Anwendungen aus.

Die vollständigen Release Notes zu swiftDialog 3.0 listen alle Änderungen und neuen Kommandozeilenoptionen auf. Nutzer älterer macOS-Versionen finden dort auch Hinweise auf kompatible Vorgängerversionen.


(fo)



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CIA-Briefing zu Taiwan: Apple-Chef Tim Cook schlief schlecht


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Es war ein Zusammentreffen mit Seltenheitswert: Im Juli 2023 wurde Apple-Chef Tim Cook zusammen mit CEOs weiterer großer US-Technikunternehmen zu einem Briefing des amerikanischen Auslandsgeheimdienstes CIA eingeladen. Das Thema: die brenzlige Situation in Taiwan. US-amerikanische Behörden befürchten seit Langem, dass China sich die Inselrepublik einverleiben könnte. Dies würde auch in der Weltwirtschaft ein Erdbeben auslösen. Besonders betroffen: die US-Tech-Industrie. Cook habe später gesagt, dass er die Nacht nach dem Briefing mit einem offenen Auge geschlafen habe, berichtet die New York Times.

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Wenn Taiwan ausfällt, fällt auch Apple: Der iPhone-Hersteller ist komplett abhängig von den Chips seines Zulieferers TSMC. Dennoch tun die US-Konzerne viel zu wenig, um diese Abhängigkeit zu reduzieren, heißt es in dem Bericht. Nicht erst seit der Präsidentschaft von Donald Trump versuchen US-Regierungen die Tech-Industrie dazu zu bewegen, die Chipproduktion zumindest zum Teil ins eigene Land zu holen. Während Präsident Joe Biden Anreize setzen wollte, versucht es Trump mit der Androhung von Zöllen.

Doch auch wenn Cook schlecht schlafen konnte: Der damalige CIA-Direktor William Burns und die Direktorin der Nationalen Nachrichtendienste, Avril Haines, konnten vor drei Jahren keinen so nachhaltigen Schock auslösen, dass Apple nennenswerte Bestellungen bei US-amerikanischen Chipherstellern aufgab. In dem Briefing, das von Handelsministerin Gina Raimondo initiiert worden sei, sei vor einem möglichen chinesischen Angriff auf Taiwan im Jahr 2027 gewarnt worden, heißt es unter Berufung auf nicht genannte Teilnehmer. Neben Cook nahmen Nvidia-CEO Jensen Huang und AMD-Chefin Lisa Su teil. Qualcomm-CEO Cristiano Amon sei per Video zugeschaltet worden.

Die Zollpolitik habe sich da als schlagkräftiger erwiesen. Apple versprach der US-Regierung Investitionen in Höhe von 600 Milliarden US-Dollar in den USA. Diese Gelder sollen unter anderem zur Unterstützung von TSMC und anderen Chipherstellern fließen. Aktuell kündigte Apple auch an, im Zuge seiner US-Investitionen den Mac mini im eigenen Land zusammenzubauen. Apple prüfe zudem, mit Intel als Fertigungspartner zusammenzuarbeiten. Mit dem Apple Silicon hatte sich Apple vor knapp sechs Jahren von Intel als Zulieferer verabschiedet – diesmal würde Intel allerdings Apples eigene Chips fertigen und Apple nicht Intels x86-Chips verbauen.

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Die Auswirkungen eines wirtschaftlichen Ausfalls von Taiwan beziffert indessen ein vertraulicher Branchenreport. Demzufolge würde das US-Bruttoinlandsprodukt um elf Prozent absacken – doppelt so stark wie während der Finanzkrise im Jahr 2008. China würde zwar auch massiv unter den Auswirkungen leiden. Spätestens seit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine ist aber die Skepsis gewachsen, dass sich ein potenzieller Aggressor von den wirtschaftlichen Auswirkungen eines Angriffs abschrecken lässt.


(mki)



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EU streicht Lieferkettengesetz massiv zusammen


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Der EU-Rat hat den Forderungen nach einer „Vereinfachungsrevolution“ nachgegeben und nach dem Parlament das „Omnibus I“-Paket endgültig gebilligt. Betroffen ist etwa das EU-Lieferkettengesetz: Was als Prestigeprojekt für mehr globale Verantwortung startete, wird damit erheblich eingedampft. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen durch die neuen Beschlüsse spürbar entlastet werden: Die EU-Staaten haben die Schwellenwerte für die Berichts- und Sorgfaltspflichten massiv nach oben geschraubt.

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Die Kernstücke der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D), erhalten mit der am Dienstag final bestätigten Reform ein neues Gesicht. Besonders deutlich fällt die Korrektur beim Lieferkettengesetz (CS3D) aus. Hier greifen die Regeln künftig erst ab einer Marke von 5000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von 1,5 Milliarden Euro. Laut dem Berichterstatter des EU-Parlaments, Jörgen Warborn (EVP), fallen damit rund 85 Prozent der ursprünglich erfassten Firmen aus dem Anwendungsbereich. Schätzungen zufolge sollen nur noch rund 1500 Konzerne betroffen seien.

Die Logik dahinter: Nur die großen Player verfügen laut dem Ministerrat über den nötigen Hebel, um tiefgreifenden Einfluss auf globale Wertschöpfungsketten auszuüben und die enormen Kosten der Überwachungsprozesse zu schultern. Damit reagiert Brüssel auf die Kritik, dass kleine Zulieferer durch den sogenannten „Trickle-down-Effekt“ indirekt erdrückt würden, wenn Großkonzerne jede Information bis zum kleinsten Glied der Kette lückenlos abfragten.

Mit der Richtlinie werden betroffene Unternehmen generell verpflichtet, ihre negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt wie Kinderarbeit, Sklaverei, Arbeitsausbeutung, Verschmutzung, Entwaldung, übermäßigen Wasserverbrauch oder die Schädigung von Ökosystemen abzumildern. Zuvor traten etwa bei Apple, Samsung & Co. mehrfach Missstände in den Lieferketten zutage.

Bei den Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) haben die EU-Gesetzgebungsgremien den Anwendungsbereich ebenfalls verengt. Künftig müssen nur noch Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro die komplexen Berichte vorlegen. Für Firmen aus Drittstaaten gelten auch verschärfte Umsatzgrenzen, was den bürokratischen Filter für den europäischen Markt vergrößert.

Besonders relevant für viele Betriebe ist zudem die Übergangsregelung: Unternehmen der ersten Welle, die eigentlich schon für 2024 berichtspflichtig gewesen wären, sind für 2025 und 2026 außen vor, sofern sie die neuen Schwellenwerte unterschreiten.

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Die Novelle sieht ferner vor, dass Unternehmen ihre Bemühungen auf „vernünftigerweise verfügbare Informationen“ stützen dürfen. Bei der Identifizierung von Risiken erhalten die Firmen zudem mehr Flexibilität. Wenn mehrere Problemfelder identifiziert werden, dürfen sie priorisieren und sich zunächst auf die direkten Geschäftspartner konzentrieren. Ein entscheidender bürokratischer Brocken wurde zudem komplett gestrichen: Die Pflicht, im Rahmen der CS3D einen dedizierten Transformationsplan zur Klimaschutzminderung zu erstellen.

Auch bei der Haftung und den Sanktionen wurde gestrichen. Das ursprünglich vorgesehene harmonisierte EU-Haftungsregime ist vom Tisch. Die Verantwortung für die korrekte Umsetzung verbleibt auf nationaler Ebene, wobei die Strafzahlungen bei Verstößen auf maximal drei Prozent des weltweiten Nettoumsatzes gedeckelt sind. Die EU-Kommission soll dazu Leitfäden veröffentlichen, um einen Flickenteppich an Sanktionen zu vermeiden.

Für die Wirtschaft bedeutet dieser Beschluss vor allem einen Zeitgewinn. Die Frist für die Umsetzung der CS3D in nationales Recht wurde um ein weiteres Jahr auf den 26. Juli 2028 verschoben. Erst im Juli 2029 müssen die Unternehmen die neuen Maßnahmen dann verbindlich anwenden. Marilena Raouna, die zuständige zyprische Ministerin, betont, dass die EU damit das Versprechen einlöse, unnötige und unverhältnismäßige Belastungen abzubauen, um die Union autonomer und wettbewerbsfähiger zu machen.

Das Paket folgt den Empfehlungen der Berichte von Enrico Letta und Mario Draghi, die 2024 vor einer Überregulierung der europäischen Wirtschaft warnten. Die Veröffentlichung des Gesetzestextes im EU-Amtsblatt wird in den kommenden Tagen erwartet. Damit endet vorerst ein Tauziehen, das zuletzt auch durch Forderungen aus Deutschland befeuert wurde. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) verlangte, das EU-Lieferkettengesetz ganz zu streichen. Die Bundesregierung hat das nationale Lieferkettengesetz vor einem halben Jahr bereits faktisch abgeschafft.


(wpl)



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