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EU streicht Lieferkettengesetz massiv zusammen


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Der EU-Rat hat den Forderungen nach einer „Vereinfachungsrevolution“ nachgegeben und nach dem Parlament das „Omnibus I“-Paket endgültig gebilligt. Betroffen ist etwa das EU-Lieferkettengesetz: Was als Prestigeprojekt für mehr globale Verantwortung startete, wird damit erheblich eingedampft. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen durch die neuen Beschlüsse spürbar entlastet werden: Die EU-Staaten haben die Schwellenwerte für die Berichts- und Sorgfaltspflichten massiv nach oben geschraubt.

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Die Kernstücke der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D), erhalten mit der am Dienstag final bestätigten Reform ein neues Gesicht. Besonders deutlich fällt die Korrektur beim Lieferkettengesetz (CS3D) aus. Hier greifen die Regeln künftig erst ab einer Marke von 5000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von 1,5 Milliarden Euro. Laut dem Berichterstatter des EU-Parlaments, Jörgen Warborn (EVP), fallen damit rund 85 Prozent der ursprünglich erfassten Firmen aus dem Anwendungsbereich. Schätzungen zufolge sollen nur noch rund 1500 Konzerne betroffen seien.

Die Logik dahinter: Nur die großen Player verfügen laut dem Ministerrat über den nötigen Hebel, um tiefgreifenden Einfluss auf globale Wertschöpfungsketten auszuüben und die enormen Kosten der Überwachungsprozesse zu schultern. Damit reagiert Brüssel auf die Kritik, dass kleine Zulieferer durch den sogenannten „Trickle-down-Effekt“ indirekt erdrückt würden, wenn Großkonzerne jede Information bis zum kleinsten Glied der Kette lückenlos abfragten.

Mit der Richtlinie werden betroffene Unternehmen generell verpflichtet, ihre negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt wie Kinderarbeit, Sklaverei, Arbeitsausbeutung, Verschmutzung, Entwaldung, übermäßigen Wasserverbrauch oder die Schädigung von Ökosystemen abzumildern. Zuvor traten etwa bei Apple, Samsung & Co. mehrfach Missstände in den Lieferketten zutage.

Bei den Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) haben die EU-Gesetzgebungsgremien den Anwendungsbereich ebenfalls verengt. Künftig müssen nur noch Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro die komplexen Berichte vorlegen. Für Firmen aus Drittstaaten gelten auch verschärfte Umsatzgrenzen, was den bürokratischen Filter für den europäischen Markt vergrößert.

Besonders relevant für viele Betriebe ist zudem die Übergangsregelung: Unternehmen der ersten Welle, die eigentlich schon für 2024 berichtspflichtig gewesen wären, sind für 2025 und 2026 außen vor, sofern sie die neuen Schwellenwerte unterschreiten.

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Die Novelle sieht ferner vor, dass Unternehmen ihre Bemühungen auf „vernünftigerweise verfügbare Informationen“ stützen dürfen. Bei der Identifizierung von Risiken erhalten die Firmen zudem mehr Flexibilität. Wenn mehrere Problemfelder identifiziert werden, dürfen sie priorisieren und sich zunächst auf die direkten Geschäftspartner konzentrieren. Ein entscheidender bürokratischer Brocken wurde zudem komplett gestrichen: Die Pflicht, im Rahmen der CS3D einen dedizierten Transformationsplan zur Klimaschutzminderung zu erstellen.

Auch bei der Haftung und den Sanktionen wurde gestrichen. Das ursprünglich vorgesehene harmonisierte EU-Haftungsregime ist vom Tisch. Die Verantwortung für die korrekte Umsetzung verbleibt auf nationaler Ebene, wobei die Strafzahlungen bei Verstößen auf maximal drei Prozent des weltweiten Nettoumsatzes gedeckelt sind. Die EU-Kommission soll dazu Leitfäden veröffentlichen, um einen Flickenteppich an Sanktionen zu vermeiden.

Für die Wirtschaft bedeutet dieser Beschluss vor allem einen Zeitgewinn. Die Frist für die Umsetzung der CS3D in nationales Recht wurde um ein weiteres Jahr auf den 26. Juli 2028 verschoben. Erst im Juli 2029 müssen die Unternehmen die neuen Maßnahmen dann verbindlich anwenden. Marilena Raouna, die zuständige zyprische Ministerin, betont, dass die EU damit das Versprechen einlöse, unnötige und unverhältnismäßige Belastungen abzubauen, um die Union autonomer und wettbewerbsfähiger zu machen.

Das Paket folgt den Empfehlungen der Berichte von Enrico Letta und Mario Draghi, die 2024 vor einer Überregulierung der europäischen Wirtschaft warnten. Die Veröffentlichung des Gesetzestextes im EU-Amtsblatt wird in den kommenden Tagen erwartet. Damit endet vorerst ein Tauziehen, das zuletzt auch durch Forderungen aus Deutschland befeuert wurde. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) verlangte, das EU-Lieferkettengesetz ganz zu streichen. Die Bundesregierung hat das nationale Lieferkettengesetz vor einem halben Jahr bereits faktisch abgeschafft.


(wpl)



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Hirnstimulations-Headset gegen Depressionen in den USA auf Rezept


Etwa 9,5 Millionen Menschen in Deutschland leiden laut der AOK an Depressionen, mehr als 5 Millionen sind jährlich von einer depressiven Episode betroffen. Für viele von ihnen kommen Antidepressiva nicht infrage. Ein in Schweden entwickeltes Headset stimuliert den präfrontalen Kortex mit schwachem Gleichstrom und soll sich so wohltuend auf die neuronale Aktivität auswirken – eine Hoffnung für Betroffene.

Eine internationale, randomisierte Doppelblindstudie belegt die Wirksamkeit der Anwendung, insbesondere im Vergleich zu einer Kontrollgruppe, die nur eine Scheinbehandlung mit dem Headset erhielt. In Kombination mit weiteren Maßnahmen ergaben sich dabei noch größere Erfolgsraten. Eine im Februar 2026 veröffentlichte internationale Studie unter Mitwirkung der LMU München belegt zudem, dass das Headset auch die Gefahr von depressiven Rückfällen verringert.

Anders als europäische Stellen hat die FDA (Food and Drug Administration) als zuständige Behörde in den USA das Flow FL-100 als medizinisches Gerät der Klasse III eingeordnet und verschreibungspflichtig zugelassen. Hierzulande ist das Headset dagegen seit 2018 als CE-zertfiziertes Medizinprodukt der Klasse IIa frei verkäuflich und damit rezeptfrei bestellbar. Im Onlineshop des Herstellers Flow Neuroscience kostet es 459 Euro, man kann es aber auch monatlich mieten. Die Entscheidung, ob dieses Verfahren für Deutschland in den Katalog der Kassenleistungen aufgenommen wird, steht noch aus.


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Apples Zulieferer: So verhindert der Konzern Software-Leaks


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Es ist wie ein kleines Wunder: Obwohl bei Apples Zulieferern in China Abertausende Menschen beschäftigt sind, sickert in Sachen Software ganz selten mal etwas nach außen in die Öffentlichkeit durch. In den meisten Fällen liegen die Quellen für Leaks woanders. Und das, obwohl gerade neue iPhone-Generationen die neueste, zum Zeitpunkt des Baus der Geräte noch unveröffentlichte Software benötigen – die folglich auch in den Fabriken für Tests und den späteren Verkauf aufgespielt werden muss. Offenbar verhindert ein umfassendes Sicherheitskonzept Leaks, wie ein Bericht nahelegt.

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Das Apple-Blog AppleInsider beruft sich hierbei auf Personen mit Wissen um die internen Abläufe bei den Apple-Zuliefererbetrieben. Apple treffe demnach nicht nur räumlich und beim Zugang, sondern speziell auch bei der Technik massive Vorkehrungen, um Leaks zu verhindern. Die Vorabversionen der Software werden in den Fabriken gerade in den frühen Produktionsphasen unter anderem dafür benötigt, um Gerätefunktionen zu testen und Qualitätssicherung zu betreiben.

Dem Bericht zufolge werden speziell gesicherte Räume eingesetzt, zu denen es nur eine einzige Tür als Zugang gibt und die – wie die Türen in den Apple-Arbeitsstätten weltweit – mit einem Badge-Scanner abgesichert sind. Zusätzlich werde Sicherheitspersonal eingesetzt, das die Badges von Apple-Mitarbeitern beim Betreten prüfe. Vorhänge sollen verhindern, dass nicht autorisiertes Personal von außen Einblick erhält. Zusätzlich sollen Kameras mit hoher Auflösung die Arbeitsräume, Lagerregale und Teilebehälter absichern. Deren Aufzeichnungen werden auf einem Server in einem separaten, ebenfalls zugangsbeschränkten Raum gesichert.

Bei der Auswahl der Mitarbeiter, die den Raum betreten dürfen, gehe Apple sehr restriktiv vor. Vorzugsweise würden eigene Mitarbeiter Zugang erhalten. Diese dürfen auch Laptops und USB-Sticks mit sich führen. Mitarbeiter der Zulieferbetriebe dürfen nur mit spezieller Genehmigung in die Räume und müssen hierfür vorher eine Verschwiegenheitserklärung (NDA) unterzeichnen. Sie dürfen kein Mobiltelefon, keine Kamera und keine Aufnahmegeräte bei sich führen. Scanner tragen dafür Sorge, dass sie sich daran halten.

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Apple habe aber zusätzlich auch das technische Gerät speziell abgesichert. Als Workstations kommen präparierte Mac minis zum Einsatz. Mit diesen können keine E-Mails verschickt werden, die USB-Anschlüsse sind gesperrt und WLAN ist deaktiviert. Auch sind ihre Netzwerkzugänge physisch vom restlichen Fabriknetzwerk getrennt. Die Testgeräte selbst werden auf ihre WLAN-Aktivität überwacht und können im Internet nur auf zugelassene Adressen zugreifen. Bluetooth und WLAN seien ansonsten dauerhaft deaktiviert und Kameralinsen sowie SIM-Schächte versiegelt.

Apple setzt laut den Erkenntnissen des Berichts zudem eine spezielle Testversion seines Betriebssystems ein, die VendorUI genannt wird. Deren Existenz war schon bei früheren iOS-Versionen bekannt geworden. Damit können Buttons, Lautsprecher, Anschlüsse, Touch ID und Face ID einzeln geprüft werden. Der Face-ID-Test erfolge auch über die Animoji-Funktion in der Nachrichten-App, während Bewegungssensoren mit Tests in der Kompass-, Maßband- und Notizen-App auf ihre Funktion überprüft würden. Fehler, Abstürze und fehlende Features werden geloggt und gemeldet.


(mki)



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swiftDialog 3.0: Moderne Benachrichtigungen für macOS-Admins


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Das Admin-Werkzeug swiftDialog ist in Version 3.0 erschienen und setzt ab sofort macOS 15 oder neuer voraus. Zu den wichtigsten Neuerungen zählt der Inspect-Modus, der über die Apple-FSEvents-API das Dateisystem in Echtzeit überwacht und sich für Compliance-Checks, Software-Deployments oder Device-Enrollment eignet. Die gesamte Dokumentation wurde auf eine zentrale Website unter swiftdialog.app verlegt.

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swiftDialog ist ein auf SwiftUI basierendes Open-Source-Werkzeug für macOS, mit dem Mac-Administratoren benutzerdefinierte Dialoge, Formulare und informative Nachrichten für die Anwender erstellen können. Das Tool kommt vor allem in Skripten und MDM-Workflows zum Einsatz und lässt sich mit Systemen wie Jamf Pro, Munki oder SimpleMDM kombinieren.

Mit Version 3.0 verabschiedet sich swiftDialog von der Unterstützung für macOS 14 und früher. Nutzer älterer Systeme müssen bei Version 2.6.5 bleiben. Aufgrund der neuen Mindestanforderung können die Entwickler modernere APIs nutzen und veraltete Methoden aus dem SDK entfernen. Zudem wurde /usr/local/bin/dialog zu einem Symlink auf das kompilierte Swift-Binary „dialogcli“ umgebaut, was die App relokalisierbar macht. Die direkte Nutzung des Dialog-Binaries gilt künftig als deprecated.

Die neue Version bringt visuelle Anpassungen für macOS 26: Die Software setzt hier auf das Liquid-Glass-Design. Dazu gehört ein neues Squircle-Icon. Das Default-Icon nutzt nun die AppIcon-Ressource statt eines SF-Symbols. Außerdem entfernten die Entwickler alte Boilerplate-Texte für Title und Message – leere Felder erzeugen nun tatsächlich eine leere Anzeige.

Ferner wurde der Builder-Modus mit Fixes und neuen Layouts aktualisiert. Buttons lassen sich jetzt mit Symbolen versehen, deren Position, Größe, Stil und Farbe anpassbar sind. Die Kommandozeilenoption --position x,y erlaubt die exakte Bildschirmpositionierung. Mehrere Icons oder Bilder können als kommagetrennte Liste übergeben werden. Dropdown-Menüs sind durchsuchbar, Textfelder vom Typ „fileselect“ akzeptieren initiale Pfade.

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Weitere Ergänzungen umfassen die Unterstützung für animierte GIFs, Sound-Wiedergabe aus Dateien oder URLs, Inline-Textfarbsteuerung und eine anpassbare lineare Progress-Bar, die einen macOS-26-Bug umgeht. Mit --showdockicon, --dockicon und --dockbadge lässt sich die Dock-Darstellung steuern. Die Option --hideotherapps blendet andere Anwendungen aus.

Die vollständigen Release Notes zu swiftDialog 3.0 listen alle Änderungen und neuen Kommandozeilenoptionen auf. Nutzer älterer macOS-Versionen finden dort auch Hinweise auf kompatible Vorgängerversionen.


(fo)



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