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Gericht: YouTube-Werbung muss klarer gekennzeichnet werden


YouTube-Videos, die ein Sponsor finanziert hat, müssen klarer als bislang als Werbung gekennzeichnet sein. Das ist der Tenor eines Urteils des Landgerichtes Bamberg, den die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erstritten hat. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig (Az. 1 HK O 19/25).

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Im konkreten Fall beanstandete die Verbraucherzentrale ein etwa zehnminütiges Video eines sogenannten Finfluencers zur Bewerbung einer Broker-App auf YouTube, mit der man mit Aktien und anderen Wertanlagen handeln kann. In der Beschreibung unter dem Video wies der Influencer zwar auf eine Sponsoring-Verbindung hin, allerdings ohne den Sponsor zu nennen.

Im Video wurde zur Kennzeichnung der Werbung nur zu Beginn der Hinweis „Enthält bezahlte Werbung“ eingeblendet. „Der Hinweis ist lediglich 10 Sekunden lang zu sehen. Das ist viel zu wenig und außerdem wird der Sponsor nicht korrekt benannt“, sagte Gabriele Bernhardt, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Im Urteil der 1. Kammer für Handelssachen am Landgericht Bamberg heißt es, das Video sei von Dritten finanziert worden, ohne dass der werbliche Charakter „hinreichend transparent und in Echtzeit deutlich gemacht“ worden sei. Damit verstoße YouTube gegen das europäische Digitalgesetz DSA (Digital Service Act).

Ein YouTube-Sprecher sagte: „Wir werden die Einzelheiten des Urteils prüfen, sobald es vorliegt, und dann unsere nächsten Schritte entscheiden.“


(mho)



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Autonome Unterwasserdrohne mit Brennstoffzelle bleibt über 2000 km unter Wasser


Das auf Autonomous Underwater Vehicles (AUV) spezialisierte kanadische Unternehmen Cellula Robotics hat mit seinem autonomen Unterwasserfahrzeug Envoy eine Strecke von insgesamt 2023 km vollständig abgetaucht zurückgelegt. Das AUV wurde dabei von einer Wasserstoff-Brennstoffzelle befeuert, die Strom für den elektrischen Antrieb produziert.

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Insgesamt 385 Stunden dauerte die Mission der rund 8,5 m langen und 2,7 t schweren Envoy-Unterwasserdrohne, die bei einem Durchmesser von etwa einem Meter eine Wasserverdrängung von 3,7 t aufweist. Die Tauchtiefe des AUV beträgt bis zu 6000 m, die operative Tauchtiefe liegt bei etwa 2000 m.

Ausgerüstet ist die Drohne mit einem elektrischen Antrieb, der den Strom aus Lithium-Ionen-Batterien bezieht. Die werden während der Fahrt von einem Wasserstoff-Brennstoffzellensystem von Infinity Fuel Cell and Hydrogen aufgeladen. Das Unternehmen produziert Brennstoffzellen- und Elektrolysesysteme für die Luft- und Raumfahrt sowie für Unterwasseranwendungen und den Verteidigungsbereich.

Das Brennstoffzellen-System ist mit seinen Tanks für Wasserstoff und Sauerstoff dafür ausgelegt, etwa 370 Stunden (15,4 Tage) lang Strom zu liefern. Bei der Testfahrt hielt das System jedoch mit 385 Stunden etwas länger durch. Die maximale Reichweite von 2000 km übertraf Envoy mit 2023 km geringfügig. Bei der Stromproduktion scheidet die Brennstoffzelle Wasser ab, das in Ballasttanks zum Austarieren des AUV genutzt wird.

Die hohe Tauchtiefe und Reichweite sowie die Fähigkeit, über einen längeren Zeitraum von über zwei Wochen zu operieren, prädestinieren das Unterwasserfahrzeug für den Einsatz bei Langzeitmissionen. Cellula sieht etwa eine Einsatzmöglichkeit in wissenschaftlichen Missionen, aber auch beim Militär zur Aufklärung und für die Wirtschaft zur Überwachung und Inspektion von Unterwasserpipelines und Seekabeln.

Um über eine längere Zeit an einem Ort unter Wasser ausharren zu können, ist ein spezieller Anker von Solus-LR eingebaut. Der Anker wird über eine Winde auf den Meeresgrund abgelassen. Er besteht aus einer Art Saugglocke, die von einer Umrandung umgeben ist, die beim Absaugen des Wassers in der Glocke dann im Meeresboden verankert wird. Envoy schaltet in einen Stromsparmodus, bei dem nur noch etwaige Sensoren zur Überwachung und minimale Steuerungssysteme aktiv sind. Das AUV soll dabei nur eine geringe Geräuschsignatur aufweisen, sodass es bei militärischen Einsätzen nicht so einfach geortet werden kann. Soll die Fahrt weitergehen, wird Wasser in die Saugglocke gepumpt und damit die Verankerung gelöst.

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Auf der mehr als zwei Wochen dauernden Testfahrt führte Envoy etwa 4000 Drehungen und Manöver durch. Dadurch sei der Energieverbrauch erhöht gewesen, sodass die Fahrt praxisnahe Ergebnisse liefert, heißt es von Cellula Robotics.


(olb)



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Mythen zu Akkus, Stromsparen und PV-Anlagen aufgedeckt


IT und Technik durchziehen den Alltag, dennoch sind sie für viele Menschen ein Buch mit sieben Siegeln. Schnell vermischen sich anekdotische persönliche Erfahrungen mit Erzählungen anderer, mit veralteten Tipps aus dem Internet und immer mehr mit halluzinierten Ratschlägen von ChatGPT & Co. – so entstehen schließlich teils haarsträubende Technik-Mythen.

c’t untersucht gängige Behauptungen aus fünf Themenbereichen: KI-Systeme, Energie, Forschung, Hardware und Security. Die folgenden zwölf Mythen drehen sich um Energiesparen, Akkubehandlung und Solarspeicher.

Unter anderem klären wir die Frage, ob man ungenutzte Ladegeräte noch aus der Steckdose ziehen sollte, ob Schnellladen den Akkus schadet und ob man sie wirklich nicht ganz vollladen sollte. Wie gefährlich sind Solarakkus fürs Balkonkraftwerk? Und lohnen sie sich überhaupt? Außerdem prüfen wir Mythen zu smarten Thermostaten und zur LED-Beleuchtung. Haben wir einen wichtigen Mythos vergessen? Schreiben Sie uns gern eine Mail an mythen@ct.de.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Mythen zu Akkus, Stromsparen und PV-Anlagen aufgedeckt“.
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Australien: Meta, Google und TikTok sollen Medien an Umsätzen beteiligen


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Australiens Regierung will große soziale Netze dazu verpflichten, 2,25 Prozent ihres Umsatzes in dem Land an Medienorganisationen zu bezahlen, deren Inhalte dort geteilt werden. Das hat Premierminister Anthony Albanese bekannt gegeben und erklärt, dass Meta, Google und TikTok als betroffene Konzerne die Abgabe verringern können, wenn sie selbst Abkommen mit Medien abschließen. Der Regierungschef hat dabei explizit nicht das Wort Steuer benutzt, offenbar um möglicher Kritik aus den USA zuvorzukommen. Auf eine diesbezügliche Nachfrage bei der Pressekonferenz versicherte Albanese: „Wir sind ein souveräner Staat, und meine Regierung wird Entscheidungen im nationalen Interesse Australiens treffen.“

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„Die Menschen beziehen ihre Nachrichten zunehmend direkt über Facebook, TikTok und Google“, begründete Kommunikationsministerin Anika Wells den Plan der Regierung: „Und wir halten es für nur fair, dass große digitale Plattformen einen Beitrag zu der mühevollen journalistischen Arbeit leisten, die ihre Feeds bereichert und ihre Einnahmen steigert.“ Der 2021 eingeführte „News Media Bargaining Code““, mit dem Internetkonzerne an der Finanzierung von Journalismus beteiligt werden sollten, funktioniere nicht mehr. Deshalb müsse man das nun reparieren. Auch jetzt wolle man dafür sorgen, dass die Plattformen sich direkt mit Medien einigen. Tun sie das nicht, müssten sie eben mehr bezahlen. Ziel seien mehr Journalistinnen und Journalisten, nicht weniger.

Australiens Regierungen versuchen schon seit Jahren, die großen IT-Konzerne an der Finanzierung des Journalismus im Land zu beteiligen. Dafür wurde 2021 ein Gesetz beschlossen, das finanzielle Vereinbarungen zwischen den sozialen Netzen und Medienkonzernen vorgeschrieben hat. Die Zahlungen konnten aber teilweise umgangen werden, wenn die Plattformen journalistische Inhalte in ihren Diensten gezielt filterten. Trotzdem hat sich Meta 2024 aus dem System zurückgezogen, weil die Nachfrage nach nachrichtlichen Inhalten bei seinen Nutzern viel zu gering sei. Auch deshalb war die neue „News Bargaining Incentive“ Ende 2024 als Nachfolge vorgestellt worden, bevor es darum erst einmal ruhig geworden war. Das lag wohl auch an der Kritik der US-Regierung unter Donald Trump an ähnlichen Regelungen in anderen Staaten. Davon will sich die australische Regierung nun aber nicht stoppen lassen.


(mho)



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