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Maryland verbietet personalisierte Preise bei Lebensmitteln


Personenbezogene Daten werden dazu genutzt, Angebote auf die jeweilige Person zuzuschneiden. Das ist vor allem im Interesse der Anbieter. Der US-Staat Maryland versucht nun, bei Lebensmitteln einen Riegel vorzuschieben: Ab Oktober verbietet es Supermärkten, für steuerfreie Lebensmittel aufgrund personenbezogener Daten des Kunden höhere Preise zu verlangen. Dass die neue Vorschrift viel bewirkt, darf angesichts mehrerer Schlupflöcher bezweifelt werden.

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Als Erstes fällt die Einschränkung des Verbots auf höhere (!) Preise auf. Das erinnert an irreführende Statt-Preise. Wenn die Nudeln statt marktüblicher 3 Dollar nunmehr 9 Dollar kosten, aber laufend personalisierte Rabatte veranschlagt werden, hat das in vielen Fällen den Effekt höherer Preise. Nach dem Wortlaut der Gesetzesnovelle (SB 387 und HB 895) bliebe das dennoch legal.

Außerdem sollen die neuen Verbraucherschutzbestimmungen keine Wirkung entfalten, wenn der Kunde in die Nutzung seiner Daten eingewilligt hat oder die genutzten Informationen öffentlich bekannt sind. In der Praxis dürfte von dem Verbot also wenig übrig bleiben. Immerhin könnte es eine Verschlimmerung der Preisdiskriminierung, etwa durch immer mehr heimliches Ausspionieren, hintanhalten.

Hinzu kommen Ausnahmen für unterschiedliche Preise nach Angebot und Nachfrage, bei Abonnements, aufgrund der örtlichen Lage (beispielsweise bedingt durch höhere Lieferkosten oder höhere Mietpreise), Aktionspreise, Preisänderungen zwecks Kundenbindung, bei Buchung einer Mitgliedschaft oder freiwilliger Teilnahme in einem Kundenbindungsprogramm.


Screenshot amazon.ca: Schneeschaufel statt CDN$ 671,888.00 nur CDN$ 98.04

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Welch Mezzïe!

(Bild: Screenshot / waybackmachine)

Generell ausgenommen sind Lebensmittelhändler, deren Geschäftsräumlichkeiten kleiner als 15.000 Quadratfuß (knapp 1.400 Quadratmeter) sind. Keinen Unterschied macht es, ob ein Betrieb die personenbezogenen Daten selbst erhebt oder von Dritten zukauft.

Das Verbot gilt auch für Dritte, die Lebensmittel zustellen, unabhängig von der Größe ihrer eigenen Geschäftsräume. Dieser Teil geht wohl auf die „AI-Powered Price Optimization“ des US-Zustelldienstes Instacart zurück. Sogar bei Selbstabholung in der Filiale erhielten unterschiedliche Kunden für das selbe Produkt zur selben Zeit unterschiedliche Preise angezeigt. Kurz vor Weihnachten gelobte Instacart, die KI-Preismanipulation zu stoppen. Dritten bietet die Instacart-Abteilung Eversight die KI-Preisfindung als Dienstleistung wohl weiterhin an.

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Eine zweite Klausel der Novelle Marylands untersagt generell die Diskriminierung nach rechtlich anerkannten Kriterien wie Hautfarbe, Geschlecht oder sexueller Orientierung. Das soll für das Anpreisen und Verkaufen jeglicher Gebrauchsgüter und Dienstleistungen samt damit verbundener Vorteile gelten.

Ein Schwachpunkt der gesamten Gesetzesnovelle ist, dass Übervorteilte nicht selbst zu Gericht ziehen dürfen und auch auf anderem Weg keinen Anspruch auf Schadenersatz erhalten. Lediglich die zuständige Behörde darf Verstöße ahnden – und auch das nur, wenn sie einen Lebensmittelhändler- oder -lieferdienst explizit verwarnt hat und dieser seine Praxis nicht binnen 45 Tagen ändert. Erst danach drohen Strafen von maximal 1.000 US-Dollar im Erstfall, höchstens 5.000 Dollar bei Wiederholungstätern.

Beide Kammern des Parlaments Marylands haben sich bereits auf den Gesetzestext verständigt. Das Unterhaus hat ihn schon verabschiedet, die Zustimmung des Oberhauses sowie des Gouverneurs Wes Moore sind Formsache. Die Novelle ist eine Initiative Moores selbst, seine Partei der Demokraten verfügt in beiden Kammern über eine Zwei-Drittel-Mehrheit.


(ds)



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Reiche-Ministerium durchleuchtete Dutzende Mailkonten von Mitarbeitern


Die Leitung des Wirtschaftsministeriums von Ressortchefin Katherina Reiche (CDU) hat Dutzende von E-Mail-Konten von Mitarbeitenden des Ministeriums durchleuchten lassen. Das berichtete der Spiegel. Zwischen dem 28. und 29. Januar wurden demnach 36 Konten durchsucht. 27 Mitarbeitende waren von der Aktion betroffen, wie aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervorgeht.

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Laut Ministerium erfolgte die Maßnahme wegen des Verdachtes von Dienstpflichtverletzungen, konkret der Herausgabe personenbezogener Daten beziehungsweise Geschäftsgeheimnisse Dritter im Rahmen einer Reise der Ministerin. Reiche war Ende Januar mit einer Wirtschaftsdelegation nach Saudi-Arabien gereist.

Der Spiegel hatte bereits Mitte März berichtet, es seien die E-Mail-Konten von mehreren Beamten im Ministerium durchforstet worden. Das Handelsblatt hatte ergänzt, die Teilnehmerliste einer Reise sei weitergegeben worden. Ein Nachrichtenportal habe Unternehmensvertreter aufgeführt, die Reiche bei der Delegationsreise nach Saudi-Arabien begleiten sollten.

Die Maßnahme erfolgte laut Ministerium auf Anweisung der Staatssekretäre, „nach vorangehenden Beratungen im Kreis der Hausleitung“. Die Maßnahme habe sich auf die Auswertung von Protokolldaten beschränkt, das heißt Metadaten wie Absender, Empfänger, Betreff, Datum und Uhrzeit. „Inhalte von E-Mails wurden nicht eingesehen.“ Der Personalrat sei über die Maßnahme informiert worden.

Der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner, unter Reiches Amtsvorgänger Robert Habeck (Grüne) Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, sagte: „Katherina Reiche bekommt weder die Energiekrise noch ihr Haus in den Griff. Statt auf die Fachkompetenz im Haus zu vertrauen, setzt sie auf Kontrolle und Strafen.“

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Ein Sprecher des Ministeriums sagte allgemein, Vertraulichkeit und Schutz interner Informationen seien wichtige Grundlagen für eine funktionierende Verwaltung. „Die Herausgabe von vertraulichen Informationen ist nicht nur grundsätzlich untersagt, sondern gefährdet Entscheidungsprozesse, führt zu Vertrauensverlust innerhalb der Regierung und schadet der Glaubwürdigkeit von Ministerien. Entsprechend ist es nicht nur im Interesse der Hausspitze, sondern auch im Interesse aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass keine vertraulichen Informationen ‚geleakt‘ werden.“

Die weit überwiegende Mehrheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verhalte sich vollkommen rechtstreu und erfülle Tag für Tag ihre Aufgaben mit hohem Pflichtbewusstsein. „Ihre Arbeit wird durch gezielte Indiskretionen beeinträchtigt. Die Urheberschaft solcher Indiskretionen zu erkunden, gehört zu den Pflichten einer Amtsführung. Alle dazu geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen werden strikt eingehalten.“


(mho)



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Justiz in Nordrhein-Westfalen leidet unter massiven IT-Störungen


Die Justiz in Nordrhein-Westfalen sieht ihre Arbeit durch IT-Probleme erschwert. „Unsere gute Bilanz könnte besser sein, wenn wir nicht permanent durch IT-Probleme behindert würden“, sagte Prof. Andreas Heusch, Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts. In den vergangenen Monaten sei kaum ein Tag ohne IT-Störung vergangen.

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Ärgerlicherweise gebe es kein Notfallmanagement außerhalb der Kernzeiten. „Die Richter sitzen dann vor schwarzen Bildschirmen und können nicht weiterarbeiten“, sagte Heusch. Dies könne auch zu Lücken im Rechtsschutz führen, „wenn wir nicht rechtzeitig an die Akten kommen“.

Richter müssten in eiligen Fällen oft auch nach 16.00 Uhr oder am Wochenende arbeiten. Wenn dann bei Systemabstürzen kein IT-Support zur Verfügung stehe, sei dies ein Organisationsproblem.

Das Gericht verzeichnete einen merklichen Anstieg der Verfahren, mit denen straffällig gewordene Ausländer ausgewiesen werden sollen. Die Ausländerbehörden nähmen solche Sachverhalte vermehrt in Angriff, berichteten die Verwaltungsrichter.

Um Straftäter noch aus der Haft heraus abschieben zu können, benötigten die Gerichte aber etwas Vorlauf. Beim sofortigen Vollzug der Ausweisung wären sechs Monate ausreichend, ohne Sofortvollzug eineinhalb Jahre. Auch wenn viele Ausländerbehörden „am Limit“ seien: Besser wäre es, die Ausweisungsverfahren mit dem Abschluss der Strafverfahren zu starten.


(mho)



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Trotz Milliarden-Minus: Warum Intels Aktie um 20 Prozent hochschießt


Intel gibt einen Betriebsverlust von 3,1 Milliarden US-Dollar und einen Nettoverlust von 3,7 Milliarden US-Dollar für das erste Quartal 2026 bekannt. Vor einem Jahr waren es „nur“ 301 Millionen beziehungsweise 821 Millionen US-Dollar. Trotzdem schießt die Aktie im nachbörslichen Handel Donnerstagabend 20 Prozent hoch. Zum einen liegt der aktuelle Umsatz von 13,6 Milliarden US-Dollar (+7 % im Jahresabstand) über Intels letztem Ausblick, zum anderen übertrifft die Prognose für das zweite Quartal die Wall-Street-Erwartungen deutlich.

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Analysten haben erwartet, dass Intel rund 13,1 Milliarden US-Dollar in seinem neuen Ausblick nennt. Tatsächlich sind es aber 13,8 Milliarden bis 14,8 Milliarden US-Dollar für das zweite Quartal. Gleichzeitig prognostiziert Intel einen Nettogewinn von mehreren Millionen US-Dollar. Es wäre das erste grüne Quartal ohne milliardenschwere Einmaleffekte seit 2023.

Maßgeblich ein Posten verhagelte Intel das erste Quartal: Restrukturierungs- und sonstige Aufwendungen. Intel hat dafür fast 4,1 Milliarden US-Dollar verbucht. Typischerweise handelt es sich dabei größtenteils um Abfindungspakete für gekündigte Mitarbeiter. Von 115.000 Mitarbeitern im Herbst 2024 sind jetzt noch 78.500 übrig. Der operative Cashflow steigt um 35 Prozent auf 1,1 Milliarden US-Dollar.

Der steigende Umsatz kommt maßgeblich von Preissteigerungen bei Prozessoren und einem höheren Anteil von Xeon-Modellen für Server und (KI-)Rechenzentren. Mit dem Aufkommen von KI-Agenten rücken CPUs wieder stärker in den Fokus, die sich für deren Ausführung eignen.

Intel hat Produktionslinien von Desktop- und Notebook-Prozessoren auf Xeon umgestellt. Folglich steigt der Umsatz der Gruppe Data Center and AI im Jahresvergleich um 22 Prozent auf knapp 5,1 Milliarden US-Dollar. Mit einem operativen Gewinn von gut 1,5 Milliarden US-Dollar hat die Sparte die harten Zeiten hinter sich gelassen.

Die Client Computing Group rund um alle Core-Prozessoren für Desktop-PCs und Notebooks stagniert bei 7,7 Milliarden US-Dollar Umsatz. Höhere Preise gleichen die geringere Produktionsmenge aus. Mit 2,5 Milliarden US-Dollar operativem Gewinn ist sie damit profitabler. Die konzernweite Marge steigt folglich im Jahresvergleich von 36,9 auf 39,4 Prozent.

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Der Umsatz der Chipfertigungstochter Intel Foundry steigt um 16 Prozent auf 5,4 Milliarden US-Dollar. Intel selbst bleibt der einzige Großkunde mit einem Umsatzanteil von 97 Prozent. Das Wachstum dürfte maßgeblich von der hohen CPU-Nachfrage bei KI-Rechenzentren stammen. Das Betriebsminus bleibt mit 2,4 Milliarden US-Dollar enorm.

Alle angekündigten Partnerschaften, unter anderem mit Google und Elon Musks Firmen, bleiben erst einmal Zukunftsmusik. Geld spülen sie noch nicht in die Kasse.


(mma)



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