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Missing Link: Auf der Spree schwimmt eine Infrastrukturschutz-Ente


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Was klingt wie eine Berliner Posse hat Vorbildcharakter weit über den oft so eigenwilligen Stadtstaat hinaus: Datenschutz und Informationsfreiheit sollen zugunsten eines obskuren Sicherheitsbegriffs geschleift werden. Der Berliner Senat, getragen von CDU- und SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, schreckt dabei vor wenig zurück. Ein Vorbild für den Rest der Republik?

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Als am 3. Januar Feuer an einer Kabelbrücke unweit des Heizkraftwerks Lichterfelde gelegt wird, passiert das, wovor Fachleute seit Jahren warnen: Blackout. Zumindest für einige Teile Südwestberlins, vor allem Wohngegenden oft vergleichsweise gut betuchter Einwohner der Bundeshauptstadt, etwa die Nobelvilleninsel Schwanenwerder im Wannsee. Weil keine alternative Hoch- und Mittelspannungsanbindung existierte, nicht innerhalb Berlins und fast 40 Jahre nach dem Mauerfall auch nicht auf die Brandenburger Seite, weil der staatseigene Betreiber Stromnetz Berlin hier einen Single Point of Failure in sein Netz gebaut hatte, blieben erst 45.000 Haushalte stromlos.

Die Täter waren schnell benannt: linksradikale Vulkangrupppen sollten es gewesen sein – nur welche, wie und warum, darüber entbrannte ein bunter Streit. Eine Million Euro lobte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt für die Ergreifung der Täter aus. Gefasst ist zwei Monate nach der Tat weiterhin niemand. Was hingegen klar wurde: nicht nur, dass die Anbindung denkbar wenig ausfallsicher war. Auch die ursprünglichen Angaben zu angeblichen Sicherheitsvorkehrungen rund um die Kabelbrücke stellten sich als reine Schutzbehauptungen der Verantwortlichen heraus – wer wollte, der konnte unmittelbar an die Brücke heran und dort ungehindert und unbeobachtet seine Absichten umsetzen.

Doch die Berliner Landespolitik sieht ganz andere Punkte, die jetzt hoch prioritär und eilbedürfitg sind: der Datenschutz und die Informationsfreiheit sind für sie Mitschuld. Weshalb beide mit einem Gesetzesvorhaben, über das im Landesparlament in den nächsten Tagen abschließend beraten werden soll, deutlich eingeschränkt werden sollen.

Und das ist eine Idee, die auch in anderen Bundesländern und im Bund immer wieder vorgetragen wird: Es sei zu einfach, kritische Infrastrukturen ausfindig zu machen. Zugespitzt formuliert: Dank Openstreetmap oder anderer Kartendienste könnten russische Wegwerfagenten, Linksradikale und andere die Republik gezielt lahmlegen. Was die Berliner Landesregierung nun aber vorgelegt hat, ist dabei allerdings eine besondere Variante dieser Sichtweise: Keine Information mehr, wenn sie für das Land irgendwie gefährlich sein könnte.

„Es gibt ja schon heute im Informationsfreiheitsgesetz die Möglichkeit, Informationen mit wirklich sensiblen Daten zu schwärzen“, erklärt Vasili Franco, innenpolitischer Sprecher der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus. „Mir ist nicht bekannt, dass es IFG-Abfragen gegeben hätte, die sensible Informationen über das Berliner Stromnetz betroffen hätten.“ In einer Stadt wie Berlin sind die wesentlichen Leitungen kaum zu übersehen – und um zu wissen, dass an Kraftwerken und Umspannwerken Kabel anliegen, dafür muss man keinerlei besonderen Vorkenntnisse haben.

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Nun muss man nicht so weit gehen, und etwa die vorgeschlagene Ausnahme unmittelbar in Verbindung zu einer auch per Landes-IFG-Anfrage öffentlich gewordenen Fördermittelaffäre rund um Politiker der im Roten Rathaus regierenden CDU sehen. Doch dass es die regierende Koalition ausgesprochen eilig hat, ihre Einschränkungen wesentlicher Transparenzvorschriften nun durchzuboxen, ist offenkundig.

Und auch, dass die Landesregierung sich eine großzügige Ausnahme genehmigen will, falls sie damit rechnen müsste, womöglich in Rechtsstreitigkeiten zu geraten. „Allein durch die Tatsache, dass der Senat in plausiblen Vorüberlegungen steckt, könnte er die Informationsfreiheit beschneiden“, fürchtet der Grünen-Innenpolitiker Vasili Franco. Schon bei jeder Ausschreibung ist es plausibel, dass rechtliche Auseinandersetzungen folgen könnten. Der Senat wiederum argumentiert, dass dies keineswegs ein Blankoscheck für eine Auskunftsverweigerung sei, sondern nur bei hinreichender Konkretisierung ein valider Versagungsgrund sein könne.

Nur: Was das alles wiederum mit Infrastrukturschutz zu tun haben soll, das ist ein weiteres Geheimnis der Berliner Regierung mit dem Regierenden Bürgermeister Kai Wegner und seiner bekannten Stellvertreterin, der einstigen Bundesfamilienministerin und heutigen Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey. Ein Geheimnis, das selbst eine IFG-Anfrage kaum lüften könnte, solange sie noch zulässig ist, da die internen Regierungsberatungen bis zu ihrem Abschluss von Auskunftsrechten so gut wie immer ausgenommen sind, das sogenannte „Arcanum“, das eine offene Diskussion ermöglichen soll.

Doch nicht nur das Landes-IFG ist Gegenstand eines eigenwilligen Kampfes von Christ- und Sozialdemokraten in Berlin. Die sozialdemokratische Innensenatorin Iris Spranger sagte Ende Februar im Parlament: „Bei einer Videoüberwachung zum Schutz kritischer Infrastruktur muss von sonst erforderlichen Kennzeichnungen abgesehen werden, um nicht durch die Hinweisschilder auf Anlagen oder Einrichtungen der kritischen Infrastruktur aufmerksam zu machen.“




Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.

Sprich: das Datenschutzgesetz soll so geändert werden, dass auf Videoüberwachung beim Infrastrukturschutz nicht mehr hingewiesen werden muss. Sie dürfte also heimlich erfolgen. Dabei ist eine der wenigen überhaupt nachweisbaren Wirkungen von Videoüberwachung der manchmal greifende Abschreckungseffekt: wenn Kameras sichtbar sind und Täter deshalb andere Ziele suchen. Der offizielle neue Kurs Berlins heißt hingegen: Wir filmen lieber bei einer Tat, um nachher aufzuklären, als vor der Tat abzuschrecken.

Die neue Lust am Filmen treibt dabei noch weitere Blüten: Weil es in Berliner Schwimmbädern in der Vergangenheit immer wieder Probleme gab, hat man im Namen des dringend verbesserungswürdigen Infrastrukturschutzes auch gleich noch die Videoüberwachung für Badeanstalten in die Gesetzesvorhaben mitaufgenommen – und zwar selbst zur Durchsetzung von Haus- und Badeordnung. Was das mit dem Schutz kritischer Infrastrukturen zu tun hat? Und wer prüft die Videoaufnahmen, die dort entstehen? Und deren Verbleib? Hier wiederum wird argumentiert: Das Vorhandensein von Videoüberwachung habe eben doch präventiven Charakter. Tatsächlich ist der Grund für die Legalisierung etwas anderes: Es gibt Kameras bei den Bädern längst – doch die Datenschutzbeautragte hatte die fehlende Rechtsgrundlage kritisiert. Nur mit Zivilschutz, kritischen Infrastrukturen und der Landesverteidigung jedenfalls hat das offenkundig rein gar nichts zu tun.

Aber sehr viel mit dem Baden gehen einer am Infrastrukturschutz scheiternden Politik, die lieber Obfuskation um Versäumnisse in ihrer Zuständigkeit betreibt statt klare Analysen auf den Tisch zu legen, wie sie redundantere Infrastrukturen erreichen will und wie sie im Fall eines Ausfalls für mehr Resilienz sorgen möchte.

34 Organisationen haben daher nun am Freitag einen offenen Brief an die Berliner Landespolitik adressiert, vom CCC über den Deutschen Journalistenverband und der AG Kritis bis hin zu Wikimedia Deutschland. „Eine solche Ausweitung von Ausnahmetatbeständen würde praktisch die Aushöhlung des Informationsfreiheitsgesetzes bedeuten“, warnen sie. Bereits heute sei ein wirksamer Schutz kritischer Infrastrukturen möglich – und Transparenz in der Verwaltung habe vor allem positive Effekte. „Gerade in einer Zeit, in der das Vertrauen in staatliche Institutionen sinkt, ist ein solcher Schritt ein fatales Signal“, so die Absender des Briefes. Berlin habe sich zudem als Vorreiter für Open Data und digitale Innovation positioniert – was mit den aktuellen Plänen gefährdet sei.

Vielleicht ist es ganz gut, wenn Berlin als vergleichsweise wenig relevanter Stadtstaat hier zeigt, wie es nicht geht: Unabhängig von politischem Lagerdenken wären das keine adäquaten Antworten auf die Herausforderungen der Gegenwart. Scheitert das Vorhaben in Berlin, könnte dies größeres Unheil, etwa auf Bundesebene, schon im Vorhinein unattraktiv machen. Denn im Namen der Sicherheit staatliche Transparenz zu verringern, und Informationsrechte der Bürger zu beschneiden, steht derzeit hoch im Kurs. Und es ist natürlich viel günstiger, auch sonst nervige Gesetze zu ändern, als eine verlässliche Stromversorgung oder gar allgemein durchdachte Infrastrukturbetriebskonzepte sicherzustellen.

Im Koalitionsvertrag der Schwarz-Roten Berliner Regierung steht derweil ein eindeutiges Bekenntnis: Open by Default solle der neue Standard werden. „Die Koalition wird schnellstmöglich ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild einführen und dabei nur den Bereich Verfassungsschutz aus dem Geltungsbereich herausnehmen.“ Er stammt aus dem Jahr 2023. Da kannte Berlin bereits Anschläge auf Infrastrukturen – und auch der Krieg in der Ukraine war bereits voll im Gange. Für den Rest der Republik wäre es jedenfalls kein gutes Zeichen, wenn die über Jahrzehnte erkämpfte Offenheit des Verwaltungshandelns nun das erste Opfer fehlender Kompetenz würde, die mit den Informationsfreiheitsgesetzen ja gerade offengelegt werden sollte.


(nen)



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Meta gibt Eltern Einblick in die KI-Chats ihrer Kinder


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Meta möchte Eltern mehr Einblick in die KI-Chats ihres Nachwuchses geben und führt dafür einen neuen Bereich in Teen-Konten mit aktivierter Elternaufsicht ein. Eltern sollen dort einsehen können, über welche Themen ihre Kinder in den vergangenen sieben Tagen mit Meta AI gesprochen haben. Dazu gehören vordefinierte Themenbereiche wie Schule, Unterhaltung und Gesundheit, die in weitere Unterkategorien gegliedert sind.

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Einen direkten Einblick in die Chatverläufe gibt es nicht und wäre ohnehin schwierig durchzusetzen. Teen-Konten bringen automatische Schutzmechanismen mit, die Elternaufsicht ist aber freiwillig und muss eigens eingerichtet werden. Meta führte die Konten 2024 für 13- bis 17-Jährige auf Instagram ein, 2025 wurden die altersgerechten Konten auf Facebook und Messenger ausgeweitet. Das Unternehmen erlaubt reguläre Konten erst ab 13 Jahren.

Die KI-Einblicke sind jetzt in den USA, Großbritannien, Australien, Kanada und Brasilien verfügbar, weitere Regionen folgen im Laufe des Jahres 2026.

Während die neue Funktion allgemeine Einblicke geben soll, will Meta bei Themen wie Suizid und Selbstverletzung künftig Warnmeldungen an Eltern senden, wenn ihre Kinder entsprechende Gespräche mit Meta AI führen wollen. Diese Funktion ist noch in Entwicklung und wird bestehende Schutzmechanismen ergänzen, die altersunangemessene Antworten der KI unterbinden. Auch wenn Meta AI bestimmte Fragen nicht beantwortet, wird das angesprochene Thema bei den Einblicken angezeigt. Für Eltern, die mit ihren Kindern Gespräche über KI-Nutzung anstoßen möchten, hat Meta mit Partnern wie dem Cyberbullying Research Center geeignete Fragen erarbeitet.

Mit den Schutzmaßnahme reagiert Meta auf die wachsende Sorge um die Gefahren, die KI-Chatbots für Minderjährige darstellen. Zuletzt sorgten in den USA Fälle für Aufsehen, in denen Jugendliche nach intensiven Chats mit KI-Systemen sich selbst verletzt oder Suizid begangen haben sollen. Mehrere entsprechende US-Verfahren gegen Character.ai und Google wurden Anfang 2026 durch Vergleiche beendet, womit eine grundsätzliche gerichtliche Klärung weiter aussteht.

Meta selbst ist im vergangenen Jahre wegen seiner KI-Chatbots in die Kritik geraten: Interne Richtlinien erlaubten laut einem Bericht unter anderem rassistische Aussagen sowie anzügliche Gespräche, auch mit Minderjährigen. Meta kündigte daraufhin bessere Sicherheitsvorkehrungen ein, die seither schrittweise umgesetzt werden.

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(tobe)



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Reiche-Ministerium durchleuchtete Dutzende Mailkonten von Mitarbeitern


Die Leitung des Wirtschaftsministeriums von Ressortchefin Katherina Reiche (CDU) hat Dutzende von E-Mail-Konten von Mitarbeitenden des Ministeriums durchleuchten lassen. Das berichtete der Spiegel. Zwischen dem 28. und 29. Januar wurden demnach 36 Konten durchsucht. 27 Mitarbeitende waren von der Aktion betroffen, wie aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervorgeht.

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Laut Ministerium erfolgte die Maßnahme wegen des Verdachtes von Dienstpflichtverletzungen, konkret der Herausgabe personenbezogener Daten beziehungsweise Geschäftsgeheimnisse Dritter im Rahmen einer Reise der Ministerin. Reiche war Ende Januar mit einer Wirtschaftsdelegation nach Saudi-Arabien gereist.

Der Spiegel hatte bereits Mitte März berichtet, es seien die E-Mail-Konten von mehreren Beamten im Ministerium durchforstet worden. Das Handelsblatt hatte ergänzt, die Teilnehmerliste einer Reise sei weitergegeben worden. Ein Nachrichtenportal habe Unternehmensvertreter aufgeführt, die Reiche bei der Delegationsreise nach Saudi-Arabien begleiten sollten.

Die Maßnahme erfolgte laut Ministerium auf Anweisung der Staatssekretäre, „nach vorangehenden Beratungen im Kreis der Hausleitung“. Die Maßnahme habe sich auf die Auswertung von Protokolldaten beschränkt, das heißt Metadaten wie Absender, Empfänger, Betreff, Datum und Uhrzeit. „Inhalte von E-Mails wurden nicht eingesehen.“ Der Personalrat sei über die Maßnahme informiert worden.

Der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner, unter Reiches Amtsvorgänger Robert Habeck (Grüne) Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, sagte: „Katherina Reiche bekommt weder die Energiekrise noch ihr Haus in den Griff. Statt auf die Fachkompetenz im Haus zu vertrauen, setzt sie auf Kontrolle und Strafen.“

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Ein Sprecher des Ministeriums sagte allgemein, Vertraulichkeit und Schutz interner Informationen seien wichtige Grundlagen für eine funktionierende Verwaltung. „Die Herausgabe von vertraulichen Informationen ist nicht nur grundsätzlich untersagt, sondern gefährdet Entscheidungsprozesse, führt zu Vertrauensverlust innerhalb der Regierung und schadet der Glaubwürdigkeit von Ministerien. Entsprechend ist es nicht nur im Interesse der Hausspitze, sondern auch im Interesse aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass keine vertraulichen Informationen ‚geleakt‘ werden.“

Die weit überwiegende Mehrheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verhalte sich vollkommen rechtstreu und erfülle Tag für Tag ihre Aufgaben mit hohem Pflichtbewusstsein. „Ihre Arbeit wird durch gezielte Indiskretionen beeinträchtigt. Die Urheberschaft solcher Indiskretionen zu erkunden, gehört zu den Pflichten einer Amtsführung. Alle dazu geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen werden strikt eingehalten.“


(mho)



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Justiz in Nordrhein-Westfalen leidet unter massiven IT-Störungen


Die Justiz in Nordrhein-Westfalen sieht ihre Arbeit durch IT-Probleme erschwert. „Unsere gute Bilanz könnte besser sein, wenn wir nicht permanent durch IT-Probleme behindert würden“, sagte Prof. Andreas Heusch, Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts. In den vergangenen Monaten sei kaum ein Tag ohne IT-Störung vergangen.

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Ärgerlicherweise gebe es kein Notfallmanagement außerhalb der Kernzeiten. „Die Richter sitzen dann vor schwarzen Bildschirmen und können nicht weiterarbeiten“, sagte Heusch. Dies könne auch zu Lücken im Rechtsschutz führen, „wenn wir nicht rechtzeitig an die Akten kommen“.

Richter müssten in eiligen Fällen oft auch nach 16.00 Uhr oder am Wochenende arbeiten. Wenn dann bei Systemabstürzen kein IT-Support zur Verfügung stehe, sei dies ein Organisationsproblem.

Das Gericht verzeichnete einen merklichen Anstieg der Verfahren, mit denen straffällig gewordene Ausländer ausgewiesen werden sollen. Die Ausländerbehörden nähmen solche Sachverhalte vermehrt in Angriff, berichteten die Verwaltungsrichter.

Um Straftäter noch aus der Haft heraus abschieben zu können, benötigten die Gerichte aber etwas Vorlauf. Beim sofortigen Vollzug der Ausweisung wären sechs Monate ausreichend, ohne Sofortvollzug eineinhalb Jahre. Auch wenn viele Ausländerbehörden „am Limit“ seien: Besser wäre es, die Ausweisungsverfahren mit dem Abschluss der Strafverfahren zu starten.


(mho)



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