Datenschutz & Sicherheit
Offizielle App des Weißen Hauses angeblich mit umfangreichen Tracking-Funktionen
Weiterlesen nach der Anzeige
Am Freitag hat das Weiße Haus eine offizielle Applikation für Android und iOS veröffentlicht. Sie verspricht „direkten Zugang zum Weißen Haus“ sowie „ungefilterte Echtzeit-Updates aus erster Hand“ mit Push-Benachrichtigungen zu Ankündigungen, Livestreams von Reden und der Möglichkeit, Feedback direkt an die Regierung zu senden.
Was die US-Regierung nicht erwähnt: Die App des Weißen Hauses verlangt auf Android-Geräten weitreichende Berechtigungen. Sie kann nach entsprechender Freigabe durch die Nutzer den genauen Standort erfassen, beim Gerätestart automatisch starten, Inhalte über andere Apps einblenden und das Gerät aktiv halten. Für sich genommen sind diese Funktionen nicht ungewöhnlich; bei Software, die vor allem Nachrichten und Livestreams bereitstellt und von einer staatlichen Stelle stammt, ist dieses Gesamtprofil jedoch erklärungsbedürftig.
Technische Analyse legt Tracking-Funktionen und externe Abhängigkeiten offen
Für Aufsehen sorgt zudem die Analyse eines Entwicklers, der den Code der Android-App untersucht hat. Dabei traten mehrere Auffälligkeiten zutage: Demnach blendet der integrierte Browser per JavaScript Cookie-Banner, Paywalls und Login-Hinweise aus. Zudem enthält der Code eine Vorkehrung für regelmäßige Standortabfragen, die – nach Rückfrage bei Nutzern zur App-Laufzeit – Daten an den Drittanbieter OneSignal übermitteln kann. Gleichzeitig nutzt das Programm umfangreiche Tracking- und Analysefunktionen über OneSignal, etwa zur Auswertung von Nutzerverhalten und Interaktionen.

Die Android-Version der White-House-App verlangt ungewöhnlich weitreichende Berechtigungen für eine Regierungs-App.
(Bild: Screenshot)
Weitere Kritikpunkte betreffen die Einbindung externer Inhalte: Die App lädt JavaScript unter anderem von einer privaten GitHub-Seite, was bei einer Kompromittierung dieser Quelle das Ausführen fremden Codes ermöglichen könnte. Auch werden Nutzerdaten wie E-Mail-Adressen über externe Dienste verarbeitet, die nicht zur staatlichen Infrastruktur gehören.
Weiterlesen nach der Anzeige
Rechtswidrig sei dies nicht zwangsläufig, so der Autor der Analyse, entspreche jedoch nicht unbedingt den Erwartungen an eine offizielle Regierungsanwendung. Im Play Store gibt die App lediglich an, allgemeine personenbezogene Daten zu erfassen, diese aber nicht an Dritte weiterzugeben. Konkrete Angaben zu Standortdaten, Tracking oder eingesetzten externen Diensten fehlen.
Offene Fragen zum Datenschutz
Die iOS-Version der App fällt im Praxistest zurückhaltender aus: Sie fordert weder Zugriff auf den Standort noch auf Benachrichtigungen an. Zumindest nicht beim ersten Start: Erst im „Social“-Bereich erscheint eine Abfrage für Benachrichtigungen, die Nutzer aktiv bestätigen müssen.
Im App Store werden als erfasste Daten lediglich Kontaktinformationen wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer zu Marketingzwecken angegeben, die nicht mit der Identität der Nutzer verknüpft sein sollen. Hinweise auf Standortdaten, Tracking oder externe Dienste finden sich dort nicht.
Insgesamt wirkt die iOS-Version deutlich weniger fordernd im Umgang mit Systemrechten. Einschränkend gilt allerdings, dass sich das tatsächliche Verhalten ohne Einsicht in den Code nicht abschließend bewerten lässt.
Beide Stores verweisen auf die offizielle Datenschutzerklärung des Weißen Hauses, die in der Sektion zur App lediglich eine Kontakt-E-Mail aufführt. heise online hat sowohl Google als auch Apple um Stellungnahme zu Prüfprozess und Richtlinienkonformität gebeten.
(tobe)
Datenschutz & Sicherheit
Microsoft Exchange: Zero-Day-Lücke wird angegriffen
Microsoft warnt vor einer Zero-Day-Sicherheitslücke in Exchange, die bereits in freier Wildbahn attackiert wird. Aktualisierte Software ist noch nicht verfügbar. Microsoft bietet jedoch Gegenmaßnahmen an, die Admins so schnell wie möglich umsetzen sollten.
Weiterlesen nach der Anzeige
In der Schwachstellenbeschreibung erklärt Microsoft, dass es sich um unzureichende Filterung von Eingaben bei der Generierung von Webseiten handelt, eine Cross-Site-Scripting-Lücke. Dadurch können nicht authentifizierte Angreifer aus dem Netz Spoofing-Angriffe ausführen (CVE-2026-42897, CVSS 8.1, Risiko „hoch“). Den Schweregrad stuft Microsoft jedoch als „kritisch“ ein. Ein Blog-Beitrag von Microsofts Exchange-Team erklärt das sowie die Gegenmaßnahmen etwas ausführlicher.
Angriffsszenario
Die Schwachstelle betrifft im Speziellen offenbar Outlook Web Access (OWA). Microsoft führt aus, dass Angreifer manipulierte E-Mails an Opfer senden können. Wenn Nutzerinnen oder Nutzer die E-Mail in OWA öffnen und bestimmte, nicht näher erläuterte Interaktionsbedingungen erfüllt sind, wird dann beliebiges JavaScript im Browser ausgeführt.
Betroffen sind Exchange Server 2016, 2019 sowie Exchange Server Subscription Edition (SE) jeweils in jedwedem Update-Level. Microsoft stellt jedoch keine Software-Updates zur Verfügung. Jedoch steht ein automatischer Fix über den Exchange Emergency Mitigation (EM) Service zur Verfügung. Wo der Dienst aktiv ist, hat Microsoft die Gegenmaßnahmen bereits angewendet. Der Dienst wird seit September 2021 verteilt und standardmäßig aktiviert. Im Blog-Beitrag zeigt Microsoft zudem eine manuelle Variante.
Die Gegenmaßnahmen zum Eindämmen der Schwachstelle CVE-2026-42897 haben einige Nebenwirkungen, die Admins kennen sollten. Das Drucken von Kalendern in OWA könnte nicht mehr funktionieren. Inline-Bilder werden im Empfänger-Panel nicht mehr korrekt angezeigt. OWA Light könnte nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren – das ist jedoch ohnehin Alteisen und „Deprecated“. Die Gegenmaßnahme zeigt zudem in den Mitigation-Details, dass sie für die vorliegende Exchange-Version ungültig sei – rein kosmetisch, versichern die Redmonder. Sofern „Applied“ als Status angezeigt wird, ist sie wirksam angewendet worden.
Das Exchange-Team arbeitet derweil an einem permanenten, ordentlichen Fix. Der soll künftig als Update für Exchange SE RTM, Exchange 2016 CU23 sowie Exchange Server 2019 CU14 und CU15 erscheinen. Wer Exchange 2016 oder 2019 einsetzt, muss dafür jedoch die zweite Stufe der erweiterten Sicherheitsupdates (ESU) abonniert haben. Weitere Details zum Emergency-Mitigation-Service liefert Microsoft auf einer eigenen Webseite.
Weiterlesen nach der Anzeige
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Privilegienausweitung in Linux: Lokale Nutzer können fremde Dateien lesen
Es ist die vierte Sicherheitslücke innerhalb weniger Tage, die Linux-Nutzern eine Ausweitung ihrer Privilegien ermöglicht: Ein Sicherheitsforscher mit dem Spitznamen _SiCK veröffentlichte auf Github mehrere Beispiele, die eine Lücke in der Speicherverwaltung des Linux-Kernels ausnutzen, um eine Wettlaufsituation (Race Condition) zu gewinnen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Das Beispiel (Proof of Concept – PoC) mit den wohl stärksten Auswirkungen ist ssh-keysign-pwn, das den SSH-Private-Key der Maschine ausliest. Dieser ist unter normalen Umständen nur für den Root-Nutzer lesbar. Weitere PoC-Exploits existieren für „chage“, das während seiner Ausführung die Passwortdatei /etc/shadow liest – und sind prinzipiell für jede andere ausführbare Datei denkbar, die mit Rootrechten läuft (setuid root).
Die Sicherheitslücke versteckt sich tief im Speicher- und Prozessmanagement des Linux-Kernels. Die Funktion ptrace_may_access() schlägt bei Prozessen, die gerade beendet werden, auf eine zu offene Art fehl (fail open). Gewinnt der Exploit eine Race Condition, kann er trotz fehlender Berechtigungen Dateien lesen, die von dem sterbenden Prozess zuvor geöffnet worden waren, also etwa /etc/shadow bzw. /etc/ssh/ssh_host_key.
Gefunden hatte den Fehler das Sicherheitsunternehmen Qualys, behoben wurde er von Linux-Verwalter Torvalds am späten Donnerstagnachmittag. Nur wenig später wurde grsecurity-Gründer Brad Spengler auf den Fehler aufmerksam, widmete ihm eine Kurzanalyse im sozialen Netzwerk X und weckte damit den Ehrgeiz des Sicherheitsforschers _SiCK. Eine CVE-Kennung hat die Sicherheitslücke bislang nicht.
Bereits vor mehreren Jahren war der Fehler dem Google-Sicherheitsexperten Jann Horn ausgefallen, der damals einen Vorschlag zur Behebung gemacht hatte. Umgesetzt wurde er jedoch nicht.
Großer Knopf für Kernelreleases
Der Kernelverwalter Greg Kroah-Hartman schrieb derweil im Fediverse, er habe seine Ausrüstung verbessert. Er habe nun einen „großen Knopf“ auf dem Schreibtisch, um die Veröffentlichung einer neuen Kernelversion auszulösen. Der Knopf wäre ihm gelegen gekommen, um die heutigen Kernel-Releases zu starten, fährt Hartman leicht selbstironisch fort. Tatsächlich enthält der Linux-Kernel 7.0.8 ausschließlich die Fehlerbehebung für die durch ssh-keysign-pwn ausgenutzte Sicherheitslücke.
Weiterlesen nach der Anzeige
Die großen und kleineren Linux-Distributionen werden den Fehler nun in neuen Kernelpaketen verpacken und ausliefern müssen, was erfahrungsgemäß eine Weile dauern kann. Bis dahin können Systemverwalter mittels des Kommandos „echo 3 > /proc/sys/kernel/yama/ptrace_scope“ zumindest für alle bisher bekannten Fälle der Sicherheitslücke Abhilfe schaffen.
(cku)
Datenschutz & Sicherheit
Öffentliches Ladenetz zunehmend gefährlich | heise online
Werden Elektroautos an öffentlichen Ladestellen geladen, kommt zur Strom- auch eine Datenverbindung. Diese kann Einfallstor für Angriffe auf die Ladestation, das Stromverteilnetz oder dessen Steuersysteme, aber auch das angeschlossene E-Auto sein. Daher hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die IT-Sicherheit öffentlich zugänglicher Ladenetze untersucht. Ergebnis: Zentrale Normen, darunter UNECE R 155, entsprechen in vielen Bereichen dem Stand der Technik, aber Entwarnung löst das nicht aus.
Weiterlesen nach der Anzeige
Zu möglichen Angriffspunkten an den annähernd 150.000 Normal- und 50.000 Schnellladesäulen in Deutschland zählt beispielsweise ein Bug im Open Charge Point Protocol 2025. Das weit verbreitete Protokoll gilt hinsichtlich Authentifizierung und Session Handling als anfällig und ist uneinheitlich implementiert. „In der praktischen Umsetzung werden jedoch zahlreiche Sicherheitsmechanismen – etwa Transportverschlüsselung, Sperrlisten oder moderne kryptographische Verfahren – häufig nur eingeschränkt oder optional implementiert, teilweise aus Gründen der Abwärtskompatibilität“, heißt es deshalb in dem 65 Seiten starken BSI-Bericht. Die Maßnahmen seien nur „gering verbreitet“, weiterhin würden proprietäre Protokolle verwendet. Es gebe daher den „Bedarf eines grundlegenden Paradigmenwechsels hin zu verpflichtendem Security-by-Design und Security-by-Default.“ Und das nicht erst seit kurzem.
Laut den BSI-Fachleuten ist bislang lediglich ein Ausschnitt des Problems genauer untersucht. „Deutliche Schwachstellen“ gebe es etwa in den Systemen der Ladestationenbetreiber. Und die zentrale Verwaltung der Zertifikate für die Kommunikation und Identifikation der Beteiligten im Ladesystem sei problematisch. „Kompromittierungen einzelner Vertrauensanker können weitreichende Folgen für die gesamte Ladeinfrastruktur und deren Vertrauenswürdigkeit haben“, schreibt die Behörde.
Netzstabilität im schlimmsten Fall gefährdet
Wenn aber Teile des Systems kompromittiert werden und etwa die Ladekommunikation gestört wird, kann das physikalische Folgen haben – am E-Auto, an der Ladestation, oder sogar im Stromnetz. „Ob und in welchem Umfang Schäden wie Bauteilschädigungen oder thermische Überlast auftreten können, hängt dabei wesentlich davon ab, ob die entsprechenden Komponenten eigensicher konzipiert sind und sich selbst gegen Überspannungen oder zu hohe Stromflüsse absichern“, beschreiben die IT-Sicherheitsfachleute das Problem. Sprich: ob sie sich bei Fehlsteuerung notabschalten.
„Falls zeitgleich mehrere oder weitreichende Verbindungen von Angriffen betroffen sind, kann dies im schlimmsten Fall die Netzstabilität gefährden.“ Etwa, wenn das lokale Netz eines Ladehubs gezielt angegriffen würde. Schon lange ist bekannt, dass Botnetze durch koordinierte Beeinflussung des Stromverbrauches Teile des kontinentaleuropäische Stromnetz zusammenbrechen lassen könnten.
Bidirektionalität verstärkt das Problem
Und das Problem wird größer, warnt das BSI: „Durch die Einführung von bidirektionalem Laden wird der Effekt um ein Vielfaches verstärkt.“ Solange das Laden nur unidirektional zum Auto ablief, war das zumindest für die Stromnetze kein direktes Problem. Doch mit skalierender, gezielter oder fehlgeleiteter Einspeise- und Ausspeisesteuerung wächst das Problem.
Weiterlesen nach der Anzeige
Der Verband der Automobilhersteller (VDA) ist sich dessen bewusst: „Durch Plug & Charge und das bidirektionale Laden entstehen neue Anforderungen an sichere Kommunikation, Authentifizierung und Zertifikatsmanagement.“ Jedoch sei IT-Sicherheit bei den Automobilherstellern „konsequent in Entwicklungs- und Produktionsprozesse integriert“, sagte ein Sprecher zu heise online. Entscheidend sei, Sicherheitsstandards interoperabel und entlang der gesamten Wertschöpfungskette umzusetzen. Sprich: Das Problem wird gesehen – aber nicht bei den Autoherstellern.
BDEW-Chefin sieht keinen „Grund für Alarmismus“
Die Strombranche sieht ebenfalls Risiken, aber „keinen Grund für Alarmismus (…) Es hat im Lademarkt nach unserem Kenntnisstand bisher keine gravierenden Sicherheitsvorfälle gegeben, die gegenüber dem BSI meldepflichtig sind“, sagt Kerstin Andreae vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) auf Anfrage heise onlines.
Sie plädiert für klarere Regelungen. Denn durch die unterschiedlichen Eigenschaften von Autos als Produkt mit digitalen Elementen, Ladesäulen als Teil der Energienetze und Autoakkuverbünden als virtuelle Kraftwerke und somit potenzieller Teil Kritischer Infrastruktur greifen ganz unterschiedliche Vorschriften parallel, wie auch das BSI beschreibt. „Für den Hochlauf des Massenmarktes stellt sich daher die Frage, welche nachhaltig tragfähigen, pragmatischen Lösungsansätze im europäischen Binnenmarkt verfolgt werden können“, meint Kerstin Andreae. Sie fordert bessere Abstimmung über die einzelnen Vorschriften hinweg, ohne Sonderwege und Doppelregulierung.
Wären alle Ladesäulen ferngesteuert, kämen 8,5 Gigawatt steuerbare Leistung zusammen – ein Viertel mehr Leistung als vor einem Jahr. Das Bundesverkehrsministerium, das den „Masterplan Ladesäuleninfrastruktur 2030“ verantwortet, hat dazu bislang keine Initiative gezeigt.
(ds)
-
Künstliche Intelligenzvor 3 Monaten
Top 10: Die beste kabellose Überwachungskamera im Test – Akku, WLAN, LTE & Solar
-
Social Mediavor 2 MonatenCommunity Management und Zielgruppen-Analyse: Die besten Insights aus Blog und Podcast
-
Entwicklung & Codevor 2 MonatenCommunity-Protest erfolgreich: Galera bleibt Open Source in MariaDB
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonatenBlade‑Battery 2.0 und Flash-Charger: BYD beschleunigt Laden weiter
-
Künstliche Intelligenzvor 2 Monaten
Top 10: Der beste Luftgütesensor im Test – CO₂, Schadstoffe & Schimmel im Blick
-
Social Mediavor 2 MonatenVon Kennzeichnung bis Plattformpflichten: Was die EU-Regeln für Influencer Marketing bedeuten – Katy Link im AllSocial Interview
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 2 MonatenMähroboter ohne Begrenzungsdraht für Gärten mit bis zu 300 m²
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonateniPhone Fold Leak: Apple spart sich wohl iPad‑Multitasking
