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SPD will Social-Media-Verbot für Kinder unter 14
Das kürzlich eingeführte australische Social-Media-Verbot für Jugendliche ruft Nachahmer rund um den Globus auf den Plan. Jetzt will auch die SPD in Deutschland strengere Regeln für die Jugend.
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Die SPD hat in einem Impulspapier die Einführung eines Social-Media-Verbots für Kinder unter 14 Jahren gefordert. Die Partei schlägt vor, eine Altersverifikation mithilfe der App „EUDI-Wallet“ verpflichtend zu machen.
Kern des Vorschlags ist eine nach drei Altersgruppen abgestufte Regelung: Für unter 14-Jährige solle fortan ein vollständiges Verbot der Nutzung von Social-Media-Plattformen bestehen. Die Anbieter sollen verpflichtet werden, „den Zugang technisch wirksam zu unterbinden“. Verstöße durch die Plattformen müssten für diese schnelle und spürbare Konsequenzen haben: „von sofortigen Anordnungen und empfindlichen Sanktionen bis hin zu temporären Einschränkungen oder Netzsperren als Ultima Ratio“.
„Jugendversion der Plattformen“
Für unter 16-Jährige solle hingegen eine verpflichtende „Jugendversion der Plattformen“ gelten. Diese dürfe keine suchtverstärkenden Funktionen enthalten wie etwa Endlos-Scrollen, automatisches Abspielen von Inhalten oder Anreizsysteme, die intensive oder dauerhafte Nutzung belohnen. Zudem müsse eine Jugendversion ohne algorithmisch gesteuerte Feeds auskommen und dürfe Inhalte auch nicht mehr personalisiert ausspielen.
Jugendliche unter 16 sollen künftig ausschließlich über die „EUDI-Wallet“-App ihrer Erziehungsberechtigten Zugang zu Instagram und Co. haben. Bei der App (EU Digital Identity Wallet) handelt es sich um eine Art digitales Portemonnaie, in dem beispielsweise Personalausweis und Führerschein der Erziehungsberechtigten gespeichert sind.
„Rückkehr zum klassischen Social-Media-Prinzip“
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Für alle Bürger ab 16 Jahren – also auch für Erwachsene – sollen künftig auf den digitalen Plattformen zudem algorithmische Empfehlungssysteme standardmäßig deaktiviert sein. Wollen Nutzer Inhalte durch Algorithmen vorgeschlagen bekommen, müssten sie sich also bewusst und aktiv dafür entscheiden. Auch diese Altersgruppe müsste sich dem Vorschlag entsprechend künftig vor der Nutzung mit „EUDI-Wallet“ verifizieren.
Über die Altersbegrenzungen hinaus versteht die SPD ihren Vorschlag als eine größer angelegte „Rückkehr zum klassischen Social-Media-Prinzip“. Nutzer sozialer Medien sollten künftig wieder selbst entscheiden können, was sie sehen wollen und was nicht. Die Standardeinstellung auf Plattformen müsse wieder sein, dass Nutzer auf ihrer Seite ausschließlich Inhalte von Personen und Accounts zu sehen bekommen, denen sie aktiv folgen. Statt eines automatisch kuratierten Feeds, der verdeckt priorisiert und einzelne Inhalte algorithmisch verstärkt, sollten Nutzer wieder selbst bestimmen, so das Papier.
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Der SPD-Vorsitzende und Vizekanzler Lars Klingbeil hatte in einem Interview der Deutschen Presse-Agentur betont, dass bei ihm momentan ein Umdenken stattfinde: „Vor ein paar Jahren haben wir alle die Freiheit des Netzes betont und gesagt, da darf es keinerlei Einschränkung geben. Aber jetzt sehen wir doch in den Debatten, dass gesellschaftlich etwas passiert, dass junge Leute zu mir kommen und sagen, wir brauchen klare Regeln, wie wir mit sozialen Netzwerken umgehen.“
Dem Spiegel sagte sagte Klingbeil nun: „Der Schutz junger Menschen vor der Flut an Hass und Gewalt in sozialen Medien hat oberste Priorität.“ Und: „Wir kommen an klaren Regeln und Einschränkungen – wie sie der SPD-Vorschlag unterbreitet – nicht mehr vorbei.“
Auch aus der CDU kommen befürwortende Stimmen
Im Ausland wollen gleich mehrere Länder wie Dänemark, Großbritannien, Frankreich und Spanien dem Vorbild Australiens folgen, das vor zwei Monaten als erstes Land der Welt ein generelles Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige eingeführt hat. Die Kinder dürfen dort keine eigenen Social-Media-Accounts mehr haben.
Auch aus der CDU kamen zuletzt befürwortende Stimmen, was eine strengere Regulierung von sozialen Medien betrifft. Familienministerin Karin Prien (CDU) hatte erklärt, ein Verbot bis zu einem bestimmten Alter könne sie sich persönlich vorstellen. Die CDU will auf ihrem Parteitag am kommenden Wochenende über das Thema diskutieren.
(afl)
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GeDIG-Gesetzentwurf: ePA soll zum digitalen Eingang ins Gesundheitssystem werden
Mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) will das Bundesgesundheitsministerium die elektronische Patientenakte (ePA) deutlich aufwerten. Nach einem heise online vorliegenden Referentenentwurf sollen Versicherte über die ePA-Apps künftig nicht nur Gesundheitsdaten verwalten, sondern auch leichter in die ambulante Versorgung gesteuert werden – inklusive standardisierter Ersteinschätzung und Terminbuchung.
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Ganz überraschend kommt die Richtung nicht. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte bereits im Februar 2026 angekündigt, die ePA solle „für alle Versicherten attraktiv werden“ und zum „zentralen Dreh- und Angelpunkt“ werden. Digitale Ersteinschätzung, Überweisung und Terminvermittlung sollten dort zusammenlaufen. Im Entwurf ist von „technischen Weichenstellungen für das geplante Primärversorgungskonzept“ die Rede. Der Plan ist, dass Patienten in der Regel zunächst eine Hausarztpraxis aufsuchen und von dort bei Bedarf gezielt an Fachärzte weitergeleitet werden, möglichst mit Termin in einem vorgegebenen Zeitraum.
Kern des Vorhabens ist ein neuer „digitaler Versorgungseinstieg“. Krankenkassen sollen ihren Versicherten spätestens ab dem 1. Februar 2028 in der ePA einen eigenen Funktionsbereich anbieten. Darüber sollen Patienten bundesweit zu einer „bundeseinheitlichen, standardisierten Ersteinschätzung durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen“ weitergeleitet werden und anschließend gegebenenfalls direkt einen Behandlungstermin buchen können. Das Ministerium spricht im Entwurf von „nutzerfreundlichen, digitalen Wegen in die ambulante Versorgung“.
Anbieter digitaler Terminbuchungsplattformen wie Doctolib müssen sich laut Entwurf auf schärfere Vorgaben einstellen. Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und der GKV-Spitzenverband sollen Anforderungen an solche Plattformen vereinbaren. Dabei geht es unter anderem um Datenschutz, Informationssicherheit, Barrierefreiheit und einen diskriminierungsfreien Zugang. Ausgeschlossen werden soll ausdrücklich eine kommerzielle Drittnutzung des Terminbuchungsprozesses sowie eine an Zahlungen oder Vergütungsinteressen ausgerichtete Terminvergabe. Ab dem 1. September 2029 sollen Vertragsärzte Überweisungen verpflichtend digital ausstellen, abrufen und über die Telematikinfrastruktur (TI) übermitteln. Im Entwurf ist von deutlichen Effizienzgewinnen und Einsparungen die Rede.
EUDI-Wallet und Co.
Eine Voraussetzung dafür ist die digitale Identität der Versicherten. Eine GesundheitsID können sich Versicherte mit dem elektronischen Personalausweis samt PIN oder der elektronischen Gesundheitskarte mit PIN erstellen. Immer wieder wurde hierbei kritisiert, dass Bürger die PIN für den Personalausweis nicht mehr online zurücksetzen können. Krankenkassen sollen Versicherten zur sicheren Identifikation darüber hinaus auch die 2021 eingeführte eID-Karte und entsprechende elektronische Aufenthaltstitel anbieten. Nach derzeitigen Planungen soll auch die EUDI Wallet ab dem 1. Januar 2027 als Verfahren zur sicheren Identifikation angeboten werden – sofern die technischen und organisatorischen Voraussetzungen gegeben sind. Ab dem 1. Dezember 2028 soll sie dann im Gesundheitswesen „in gleicher Weise wie die elektronische Gesundheitskarte“ zur Authentisierung und als Versicherungsnachweis dienen.
Zudem sollen im Gesundheitswesen künftig mehr Daten für Versorgung, Forschung und Innovation genutzt werden. Zur Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums sieht der Entwurf unter anderem eine „eindeutige Forschungskennziffer“ als „unique identifier“ vor. Darüber sollen Daten aus unterschiedlichen Quellen verknüpft und Widersprüche technisch umgesetzt werden können.
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„Umfangreiche Weiternutzung der Daten“ für Krankenkassen
Zugleich will das Ministerium den Krankenkassen mehr Spielraum für neue datengestützte Anwendungen geben: Sie sollen dank einer neuen Experimentierklausel mit Genehmigung einer Aufsichtsbehörde Reallabore errichten können, in denen die „innovative Nutzung von personenbezogenen Daten“ befristet erprobt werden darf. Zudem sollen Sozialdaten so anonymisiert werden, dass sie keiner bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person mehr zugeordnet werden können; dadurch unterliegen sie nicht mehr den besonderen Vorschriften zum Sozialdatenschutz und dürfen anschließend weiterverarbeitet oder an Dritte übermittelt werden, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben erforderlich ist.
Mit einer Erweiterung des viel diskutierten Paragrafen 25b baut das Ministerium eine Regelung aus, die schon mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) von 2024 eingeführt worden war. Mit Einwilligung der Versicherten ist es auch möglich, ePA-Daten in Auswertungen einzubeziehen. Gerade bei § 25b hatte es zuletzt immer wieder Debatten über Rechtsunsicherheit und Datenschutz gegeben. Unterstützung bei der praktischen Umsetzung hat bereits die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) angeboten. Mit ihrer neuen Sandbox „ReguLab“ will sie datenschutzrechtliche Fragen frühzeitig begleiten. Die erste Ausschreibung richtet sich ausdrücklich an Kranken- und Pflegekassen.
Entwickeln von KI
Mit dem Gesetz soll klargestellt werden, „dass im Rahmen der erlaubten Datenverarbeitung zur medizinischen, rehabilitativen und zur pflegerischen Forschung auch die Entwicklung von KI-Modellen und KI-Systemen im Gesundheitsbereich miterfasst ist“. Damit könnten daraus KI-Modelle oder komplette KI-Systeme entwickelt werden. Darunter könnten Anwendungen zur Diagnoseunterstützung, etwa bei der Auswertung von Röntgenbildern, Systeme zur Therapieempfehlung, KI zur Auswertung von Patientendaten sowie allgemeine Entscheidungsunterstützungssysteme für Ärztinnen und Ärzte fallen.
In der Vergangenheit wurde immer wieder angezweifelt, dass die Krankenkassen ihre Versicherten ausreichend über die Pläne informieren. Die meisten Versicherten wissen beispielsweise nicht, dass die ePA-Daten in diesem Jahr noch an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ausgeleitet werden sollen – sofern kein Widerspruch erfolgt. Bis jetzt scheint es noch keine Information der Krankenkassen gegeben zu haben, obschon der Widerspruch gegen die Datenausleitung bei manchen Krankenkassen bereits möglich ist.
Mehr Befugnisse für Gematik für TI-Stabilität
Mehr Befugnisse soll zudem die Gematik bekommen, was schon seit Jahren geplant ist, um die Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur zu verbessern. Dazu soll sie Komponenten und Dienste künftig zentral ausschreiben, bündeln, betreiben oder betreiben lassen können. „Mit der neuen Regelung […] soll die Gesellschaft für Telematik sukzessive eine steuernde Rolle als sogenannter Provider übernehmen. Insbesondere für Komponenten, Dienste und Anwendungen, die das Rückgrat der digitalen Gesundheitsversorgung bilden, ist eine Steuerung ausgewählter Dienstleister und eine hohe Durchsetzungskompetenz der Gesellschaft für Telematik wesentlich“, heißt es im Entwurf.
Außerdem soll sie betriebliche Pflichten direkt gegenüber den tatsächlich verantwortlichen Betreibern durchsetzen dürfen. Bei Störungen und Sicherheitsproblemen würde die Gematik zusätzliche Durchgriffsrechte erhalten. Sie soll Auskünfte verlangen, verbindliche Anordnungen erlassen und im Einzelfall auch selbst Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Störungsbeseitigung veranlassen können.
(mack)
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Datenschutz 2026: Vom lästigen Paragrafendschungel zum Standortvorteil
Datenschutz im Internet ist für die Menschen in Deutschland längst kein Mauerblümchen mehr, sondern ein fundamentales Bedürfnis. 90 Prozent der Bundesbürger geben an, dass ihnen der Schutz ihrer Grundrechte – von der Meinungsfreiheit bis zum Absichern persönlicher Informationen – im Netz wichtig oder sogar sehr wichtig ist. Dieses Votum spiegelt sich auch in der Führungsetage der Wirtschaft wider. Eine aktuelle Untersuchung im Auftrag der Stiftung Datenschutz verdeutlicht, dass das Thema den Sprung aus der reinen Compliance-Ecke in die strategische Planung geschafft hat. Für viele Unternehmen ist ein hohes Datenschutzniveau demnach kein Klotz am Bein, sondern ein handfester Wettbewerbsfaktor, der Vertrauen schafft und Marktpositionen stärkt.
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Die Sondierung, die auf einer Befragung durch das Marktforschungshaus Civey basiert, zeichnet ein differenziertes Bild der Lage. Die Experten nahmen zwei Zielgruppen unter die Lupe: Rund 2500 Privatleute sowie 500 Entscheider aus der Wirtschaft auf der höchsten Führungsebene. Die Ergebnisse sind laut dem Studiendesign durch Quotierung und Gewichtung repräsentativ für die jeweiligen Gruppen, wobei der statistische Fehler zwischen 2,5 und 9,3 Prozentpunkten liegt.
Unter den Resultaten sticht heraus, dass knapp die Hälfte der befragten Manager den hohen europäischen Datenschutzstandard explizit als wichtigen Standortfaktor für die EU begreift. Wer auf Anbieter mit Serverstandorten in Europa setzt, tut dies laut der Studie primär, um die eigene Unabhängigkeit von Dienstleistern in Drittstaaten wie den USA zu sichern.
Wissenslücken und unklare Rechtslage
Trotzdem ist der Weg zur Umsetzung der EU-Vorgaben in der Praxis oft noch steinig. Fast jeder zweite Befragte sieht in der eigenen Firma weiterhin konkreten Handlungsbedarf, um die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) effizient zu erfüllen. Die Liste der Hürden wird dabei von einem Faktor angeführt, der viel mit Unternehmenskultur zu tun hat: dem fehlenden Wissen der Mitarbeitenden. Mehr als ein Viertel der Unternehmen identifiziert Wissenslücken in der Belegschaft als größte Herausforderung.
Dazu kommen eine als unklar wahrgenommene Rechtslage und das Fehlen stringenter interner Konzepte. Fachkräfte, die direkt mit dem Datenschutz betraut sind, bewerten die Probleme anders als fachfremde Kollegen, die eher mit mangelnder technischer Ausstattung kämpfen.
Die Stiftung Datenschutz sieht in den Ergebnissen einen Auftrag für die Politik. In einem Weißbuch zum „Wirtschaftsvorteil Datenschutz“ unterstreicht die Organisation, dass wirksamer Schutz über bloße Risikominderung hinausgeht. Er sei Treiber für eine verbesserte Datenregulierung und so Basis für Innovationen. Um die Last für kleine und mittlere Unternehmen zu senken, plädiert die Stiftung für eine stärkere Verantwortung der Software-Hersteller. Wenn Datenschutz bereits durch die Technikgestaltung ab Werk berücksichtigt würde, könnten Anwender stärker entlastet werden. Auch eine Reform der Aufsichtsbehörden wäre hilfreich, um durch einheitliche Leitlinien für mehr Klarheit zu sorgen.
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(kbe)
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Tesla verkauft besser, verfehlt aber Analystenprognosen
Tesla verkauft nach einem Jahr mit deutlichen Rückgängen wieder mehr Autos. Im ersten Quartal stiegen die weltweiten Auslieferungen des Elektroauto-Vorreiters im Jahresvergleich um 6,3 Prozent auf 358.023 Fahrzeuge. Das lag unter den Erwartungen der Analysten, die im Schnitt von rund 370.000 Auslieferungen ausgegangen waren. Die Tesla-Aktie gab in einer ersten Reaktion im vorbörslichen Handel um rund vier Prozent nach.
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Im Vorjahresquartal waren die Auslieferungen um 13 Prozent gefallen. Auch trotz des Anstiegs im Vergleich dazu brachte Tesla jetzt rund 29.000 Fahrzeuge weniger zu den Kunden als Anfang 2024. Die Produktion stieg im Vergleich zum ersten Quartal 2025 um 12,6 Prozent auf 408.386 Fahrzeuge, wie Tesla mitteilte.
Modellwechsel und Politik
Zu den Rückgängen im vergangenen Jahr hatte unter anderem eine Umrüstung der Produktionslinien für ein Update des Bestsellers Model Y beigetragen. Ein weiterer Faktor waren die Kontroversen um die politischen Aktivitäten von Firmenchef Elon Musk, der eine Zeit lang ein enger Vertrauter von US-Präsident Donald Trump war und in dessen Auftrag die Regierungsausgaben stutzen sollte. Einige potenzielle Interessenten wurden von Musks rechten politischen Ansichten abgeschreckt.
Außerdem sorgte Trump dafür, dass in den USA Ende September 2025 die Steuervergünstigung von 7500 Dollar beim Kauf eines Elektroautos wegfiel. Tesla brachte das einen Rekordabsatz mit der Torschlusspanik im dritten Quartal – mit einem darauffolgenden weiteren Rückgang.
Plus in Europa
In Europa zeichnete sich zu Beginn dieses Jahres eine Erholung im Vergleich zum schwachen Start 2025 ab. So legten die Tesla-Neuzulassungen in der EU in den ersten zwei Monaten im Jahresvergleich nach Zahlen des Branchenverbandes Acea um 16,7 Prozent auf 20.941 Fahrzeuge zu. Tesla hat sein europäisches Werk, das das Model Y produziert, in Grünheide bei Berlin.
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Musk erklärte nach den Absatzrückgängen im vergangenen Jahr, die Zukunft von Tesla liege ohnehin in autonom fahrenden Robotaxis und humanoiden Robotern. Zugleich brachte Tesla etwas günstigere Versionen des Model 3 und des Model Y auf den Markt.
Mehr über Tesla
(fpi)
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