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Was die NASA-Bilder von der Erde zeigen und wie sie gemacht wurden


Am gestrigen Freitag hat die NASA die ersten Fotos des gesamten Erdballs veröffentlicht, welche aus der Orion-Kapsel der Mission Artemis 2 aufgenommen wurden. Seitdem wird über den Inhalt und die Technik der Aufnahmen in sozialen Netzwerken facettenreich diskutiert. Nicht nur Verschwörungsgläubige, auch Fotointeressierte staunen vor allem über das helle Bild, welches die NASA „Hello World“ genannt hat.

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Darauf ist die Erde im Gegenlicht der Sonne zu sehen, und zwar gegenüber gewohnten Ansichten quasi auf dem Kopf stehend: Der Nordpol ist unten links, der Südpol oben rechts. Weil es mit sehr hoher Kameraempfindlichkeit und langer Belichtungszeit – zur Technik gleich mehr – aufgenommen wurde, erscheint die Erde taghell. Und das, obwohl das Bild die Nachtseite zeigt. Dadurch sind die Polarlichter deutlich zu sehen, ebenso wie die künstliche Beleuchtung von Großstädten und das Zodiakallicht, welches die Sonne erzeugt. Das Bild hat die NASA hier in voller Auflösung als JPEG samt EXIF-Daten veröffentlicht.


Die Erde, gesehen aus von der Orion-Kapsel. Der Nordpol ist dabei links unten,  rechts oben der Südpol. Auch Polarlichter sind sichtbar. Links unten Afrika, rechts Südamerika.

Die Erde, gesehen aus von der Orion-Kapsel. Der Nordpol ist dabei links unten,  rechts oben der Südpol. Auch Polarlichter sind sichtbar. Links unten Afrika, rechts Südamerika.

„Hello World“ von Reid Wiseman mit Beschriftungen der Bildteile.

(Bild: NASA, Beschriftung: heise medien)

Die einzige Lichtquelle für die Erde ist in der Aufnahme das Mondlicht, welches zum Zeitpunkt des Bildes, am 3. April, noch kurz nach dem Vollmond vom 2. April, recht stark war. Auch auf der Südhalbkugel, welche „Hello, World“ überwiegend zeigt: Unten links ist Afrika, darunter die iberische Halbinsel, am rechten Rand des Fotos lassen sich noch Teile des westlichen Südamerika erkennen. Um zu verdeutlichen, dass es sich um eine gestaltete Aufnahme der Nachtseite der Erde handelt, hat die NASA auch noch dieselbe Perspektive mit anderen Kameraeinstellungen veröffentlicht. Metropolregionen an den Küsten Afrikas und Südamerikas erscheinen dort als helle Lichtpunkte.



Laut NASA wurden diese beiden Bilder im Abstand von Minuten aufgenommen. Links das bekannte „Hello World“. Rechts sind die Metropolen als helle Lichtpunkte zu sehen.

(Bild: NASA, Montage: heise online)

Die sonst auf vielen Erdfotos aus dem All – auch dem berühmten „Blue Marble“ von Apollo 17 – fehlenden Sterne sind bei bei „Hello World“ deutlich sichtbar, sogar bestimmte Sternbilder sind erkennbar. Das erklärt sich durch die große Blendenöffnung von f/4.0, welche der Fotograf gewählt hat. Bei ihm handelt es sich um den Kommandanten der Mission Artemis 2, Reid Wiseman. Wie bei allen NASA-Astronauten gehörte auch für ihn der richtige Umgang mit den an Bord befindlichen Kameras zur Ausbildung, wie er unter anderem in einem Facebook-Post mit einem Video zeigte.

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Die Kamera, mit welcher die Bilder gemacht wurden, ist ein bewährter Profiklotz: Die digitale Vollformat-Spiegelreflex Nikon D5. Sie kam vor fast genau zehn Jahren auf den Markt und hat für heutige Verhältnisse eine geringe Auflösung von 20,8 Megapixeln. Aber: Ihre Empfindlichkeit (ISO) lässt sich auf bis zu 3.280.000 boosten, auch bei weniger Empfindlichkeit zeichnet sie sich durch einen sehr hohen Kontrastumfang aus – genau das, was man für Astrofotografie braucht. Auch Reid Wiseman lobte in seinem Video die Eigenschaften der Kamera bei geringem Licht. „Hello World“ wurde mit ISO 51.200 aufgenommen, einem Wert, bei dem auch modernste Kameras sonst keine so klaren Bilder liefern. Ob das veröffentlichte Bild, das aus Adobes Lightroom Classic 15.2.1 stammt, stark entrauscht wurde, lässt sich nicht sicher feststellen. ISO 51.200 zeigte auch in unserem Test der Nikon D5 noch annehmbare Bilder mit sichtbarem, aber nicht stark störendem Rauschen.

Eine andere Eigenschaft lässt sich durch Augenschein aber schon feststellen, nämlich, dass das Bild wohl nicht aus mehreren Aufnahmen (compositing) zusammengesetzt oder entzerrt wurde. Ersteres scheidet sehr wahrscheinlich aus, weil das Rauschen natürlich wie von einem Sensor bei hohen ISO-Werten wirkt. Für eine nicht vorgenommene Entzerrung spricht die Brennweite von 22 Millimetern laut EFIX-Daten. Sie liegt im mittleren Bereich von typischen DSLR-Optiken wie dem Nikkor 16–35 mm 1:4G ED VR oder dem Nikkor 14–24 mm 1:2,8G ED. Dabei treten, anders als bei extremem Weitwinkel, keine besonders starken Verzerrungen auf. Mit welchem Objektiv „Hello, World“ genau aufgenommen wurde, hat die NASA noch nicht veröffentlicht. An Bord sollen sich pro Kamera zwei Optiken befinden.

Bliebe noch die Frage nach der Bewegungsunschärfe, die nach Meinung mancher Kommentatoren bei einer Viertelsekunde Belichtungszeit unzweifelhaft auftreten müsse. Das trifft jedoch nicht zu, da sich, perspektivisch gesehen, die Orion-Kapsel fast linear von der Erde weg bewegt – auch wenn die Bahn zweidimensional dargestellt einen Bogen darstellt. Zudem dreht sich die Erde nicht so schnell, dass bei ihrer Darstellung als ganzes 1/4s schon große Unschärfen hervorrufen würde. Bei einem teilweisen Ausschnitt des Nachthimmels, von der Erde ausgesehen, kommen neben der Erdrotation noch die Bewegungen der Sterne und Planeten hinzu, was mehr Unschärfen erzeugt.

An Bord der Artemis 2 befindet sich neben zwei Nikon D5 auch ein Exemplar des aktuellen, spiegellosen Nikon-Flaggschiffs Z9. Wie bereits berichtet, arbeitet die NASA schon länger daran, diese Kamera zur „Handheld Universal Lunar Camera“ (HULC) umzubauen. Unter anderem mit einer Heizdecke und einem vereinfachten Menü. Reid Wiseman zufolge handelt es sich auch bei der Z9 zwar auch um ein „tolles Gerät“, sie ist jetzt aber vorwiegend an Bord, um sich Strahlungstests zu unterziehen. Neben den drei Systemkameras haben die Astronauten auch ihre privaten iPhones zum Fotografieren dabei.

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IFG: Ehemalige Bundesbeauftragte halten Koalitionsbeschlüsse für „verheerend“


Die beiden ehemaligen Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit der schwarz-roten Koalition „ein verstörendes Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen“ bei der Reform des Informationsfreiheitsgesetzes vor. „Anstatt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken, brauchen wir mehr Transparenz staatlichen Handelns und bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.“

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Während die Bundesregierung über den Regierungssprecher Stefan Kornelius am Freitag noch ausrichten ließ, dass die geplanten Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz aus Sicherheitsgründen nötig seien, bezweifeln Schaar und Kelber das. „Die unterschiedslose Schwärzung von Mitarbeiternamen bei IFG-Auskünften versteckt politische Verantwortlichkeiten für Entscheidungen”, kritisieren diese. „Wir müssen auch Mitarbeitende vor Anfeindungen und Drohungen schützen“, hatte Kornelius in der Regierungspressekonferenz am Freitag argumentiert. Das IFG habe „auch dazu geführt, dass Staatsbedienstete in einer Breite in die Öffentlichkeit gezogen werden, die für diese Personen gefährdend ist.“ Dabei kennt das IFG dafür bereits heute Ausnahmefälle, auf die Kelber und Schaar hinweisen: „Etwa wenn es Anhaltspunkte für Bedrohungen gibt, müssen auch heute die Namen nicht preisgegeben werden.”

Auch das Argument, dass das IFG zum Ausspähen Kritischer Infrastruktur missbraucht werde, sehen die beiden als an den Haaren herbeigezogen. „Es ist kein einziger praktischer Fall bekannt, in dem die Erfüllung von Informationsansprüchen die öffentliche Sicherheit oder die wissenschaftliche Forschung gefährdet hat“, schreiben Kelber und Schaar in ihrer Stellungnahme. Der Schutz der Kritischen Infrastruktur und anderer sicherheitsrelevanter oder geheimhaltungsbedürftiger Bereiche könne ohne Rechtsänderung gewährleistet werden. Tatsächlich nennt das IFG in §3 umfangreiche Ausnahmetatbestände vom Anspruch auf Informationszugang, unter anderem, „wenn das Bekanntwerden die öffentliche Sicherheit gefährden kann“ oder wenn „Belange der inneren oder äußeren Sicherheit“ tangiert sind.

Eine von der Plattform FragDenStaat iniitierte Campact-Petition, die am Freitag gestartet wurde, verzeichnet am Samstagmittag bereits knapp 150.000 Unterzeichner. Derartige Petitionen sind öffentlichkeitswirksam, sind jedoch anders als etwas Bundestagspetitionen für die Politik grundsätzlich folgenlos.

Peter Schaar war von 2003 bis 2013 Bundesbeauftragter für den Datenschutz und auch erster solcher für die Informationsfreiheit. Ulrich Kelber folgte ihm 2019 bis 2024 in dieser Rolle nach. Beide gelten als konsequente Verfechter staatlicher Transparenz und eines starken Datenschutzes. Statt einer Beschneidung der Informationsfreiheit hatte die scheidende Amtsinhaberin Louisa Specht-Riemenschneider bereits mehrfach einen Ausbau der Informationsrechte in Form eines Bundestransparenzgesetzes und eine Verankerung des Anspruchs im Grundgesetz gefordert.

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Warum die geplante IFG-Reform ein massiver Einschnitt in die Pressefreiheit wäre


Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) folgte bei seiner Einführung 2006 einem einfachen Prinzip. Jede Person kann Akteneinsicht beantragen, ohne dafür ihr Interesse begründen zu müssen. Der Beschluss vom 2. Juli dreht das um. Künftig sollen nur noch natürliche Personen mit „berechtigtem Interesse“ Auskunft erhalten, und auch das nur, sofern sie an die Information nicht schon über andere Regelungen kommen. Was einmal ein allgemeines Bürgerrecht war, liegt dann im Ermessen der Verwaltung.

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Die Beschränkung auf natürliche Personen trifft Redaktionen, Verlage und NGOs unmittelbar, denn als juristische Personen wären sie nicht mehr antragsberechtigt. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) zieht daraus die naheliegende Konsequenz und warnt, Medienunternehmen könnten dann gar keine IFG-Anfragen mehr stellen.

Formal ließe sich das umgehen, indem die Redakteurin im eigenen Namen fragt und der NGO-Mitarbeiter als Privatperson auftritt. Nur verschiebt eine solche Konstruktion in der Praxis das Risiko von der Institution auf den Einzelnen. Wer klagt gegen eine Ablehnung, und wer zahlt, wenn das Verfahren scheitert? Das bliebe offen. Für FragDenStaat, LobbyControl, Abgeordnetenwatch und andere Organisationen wäre die Änderung existenziell. Setzt die Regierung ihre Pläne um, fällt genau dieses Modell weg. FragDenStaat-Leiter Arne Semsrott zieht im Interview mit heise online die Konsequenz: Sei der Rechtsweg erst versperrt, werde FragDenStaat zum „neuen WikiLeaks“.

Bislang muss die Behörde begründen, warum sie ablehnt; nach der Reform müsste der Antragsteller begründen, warum er überhaupt fragt. Für investigative Recherche ist das strukturell unbrauchbar. Wer einem Verdacht nachgeht, kann seinen Recherchekontext schlecht offenlegen, ohne Quellen zu gefährden. Das bedroht die Pressefreiheit in Deutschland strukturell.

Der Verwaltung wächst damit ein Ablehnungsgrund zu, der kaum anfechtbar ist: Das Interesse sei zwar vorhanden, aber nicht „berechtigt“. Schon heute kritisiert der DJV, dass Behörden Auskunftsansprüche willkürlich beschnitten. Ein unbestimmter Rechtsbegriff wie „berechtigtes Interesse“ grenzt diese Praxis nicht ein – er verschafft ihr eine gesetzliche Grundlage.

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Bis zu 500 Euro kann eine IFG-Anfrage schon heute kosten. Künftig sollen sich die Gebühren am Kostendeckungsprinzip orientieren, und wer den tatsächlichen Bearbeitungsaufwand umlegt, landet schnell im vierstelligen Bereich. Für freie Journalisten und kleine Redaktionen ist das nicht nur ein theoretisches Problem. Schon die Ungewissheit über die Gebührenhöhe könnte abschreckend wirken. Denn wer nicht abschätzen kann, ob eine Anfrage 80 oder 1400 Euro kostet, stellt sie im Zweifel gar nicht erst.

Beschäftigte von Behörden sollen in Dokumenten künftig pauschal unkenntlich gemacht werden. Das wird als Datenschutz verkauft, wirkt in der Praxis aber vor allem als Schutz vor Zurechenbarkeit.

Namen in amtlichen Dokumenten zeigen, wer an einer Entscheidung beteiligt war oder wo Interessenkonflikte vorlagen. FragDenStaat warnt daher vor einem steigenden Korruptionsrisiko.

Der Beschluss legt nahe, wer presserechtliche Auskunftsansprüche habe, komme ohne das IFG aus. Das trifft nicht zu. Presserechtliche Ansprüche sind enger gefasst, stärker von der jeweiligen Behörde abhängig und auf aktuelle Berichterstattung zugeschnitten – gut für schnelle Nachfragen, untauglich für systematische, aktenbasierte Recherchen über Monate.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fordert seit Jahren zusätzlich einen eigenständigen bundesgesetzlichen Auskunftsanspruch für Medien, gerade, weil das Presserecht allein nicht reicht. Dass jetzt aber das IFG für Medienhäuser eingedampft werden soll, passt dazu nicht: Gestrichen wird ausgerechnet der breitere der beiden Wege. Der DJV nennt das rundheraus eine „Abschaffung der Informationsfreiheit“ und ruft die Abgeordneten auf, nicht zuzustimmen. Und der Protest bleibt nicht auf die Verbände beschränkt. Eine Petition, die FragDenStaat an die SPD-Fraktion gerichtet hat, bringt es in den ersten 24 Stunden auf über 150.000 Unterschriften (Stand 4. Juli, 12 Uhr).

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(vza)



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Sparpläne: Beschäftigte von Mercedes und VW demonstrieren


Tausende Beschäftigte von Mercedes und Volkswagen haben in Bremen, Hamburg und Emden gegen die Sparpläne bei den Autobauern protestiert. Die Demonstration und die anschließende Kundgebung in Bremen seien friedlich verlaufen, bilanzierte eine Sprecherin der Polizei. Laut der Gewerkschaft IG Metall beteiligten sich rund 5000 Beschäftigte in Bremen. Als Redner sprach Bremens Regierungschef Andreas Bovenschulte (SPD).

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Im Bremer Werk arbeiten rund 11.000 Menschen. Damit ist der Autobauer der größte private Arbeitgeber der Region. Weitere Aktionen waren in Sindelfingen, Stuttgart, Rastatt, Kuppenheim, Düsseldorf, Berlin, Hamburg und Germersheim geplant. Am Hamburger Mercedes-Werk kamen nach Angaben der Gewerkschaft mehr als 300 Beschäftigte bei einer Kundgebung vor dem Werkstor zusammen. Im ostfriesischen Emden protestierten laut IG Metall mehr als 4000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VW-Werks gegen die Sparpläne des niedersächsischen Autobauers.

Hintergrund der Proteste sind angekündigte Sparmaßnahmen: Mercedes verschiebt eine geplante Sonderzahlung auf das kommende Jahr. Zudem fordert der Vorstand, dass die Mitarbeiter künftig für das gleiche Geld mehr arbeiten sollen. Der Sparkurs ist aus Sicht des Autobauers nötig, weil der Gewinn eingebrochen ist.

Der VW-Konzern will Medienberichten zufolge seinen Sparkurs deutlich verschärfen. Bis zu 100.000 Stellen könnten weltweit wegfallen, doppelt so viele wie bisher geplant, berichtete das Manager Magazin. Vier Werken in Deutschland – Hannover, Emden, Zwickau und Neckarsulm – drohe die Schließung. Die IG Metall kritisiert, dass sich die Maßnahmen einseitig gegen die Belegschaft richten würden.

„Ob Mercedes oder Volkswagen, die Beschäftigten sind nicht bereit, die Zeche für das Managerversagen zu zahlen“, sagte Daniel Friedrich, Bezirksleiter der IG Metall Küste in einer Mitteilung. „Die Beschäftigten haben die aktuellen Probleme der Unternehmen nicht verursacht. Sie haben in den vergangenen Jahren Milliarden erwirtschaftet, die Transformation mitgetragen und immer wieder Flexibilität bewiesen.“

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