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Zentrale Datenspeicherung: Streit um 73 Millionen Versichertendaten geht weiter


Die Klage gegen die zentrale Speicherung der Gesundheitsdaten aller gesetzlich Versicherten wird weitergeführt. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Constanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computer Clubs (CCC), haben beim Sozialgericht Berlin weitere Schriftsätze eingereicht. Das Verfahren hatte seit Februar 2023 geruht, weil das zuständige Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ Gesundheit) zunächst nicht arbeitsfähig war.

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Im Kern richtet sich die Klage gegen das beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelte FDZ Gesundheit, das Abrechnungsdaten von rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten nach eigenen Angaben pseudonymisiert und zentral sammelt und für Forschungszwecke bereitstellt. Die Daten werden seit 2022 in einer zentralen Datenbank zusammengeführt, jährlich ergänzt und sollen bis zu 100 Jahre gespeichert werden. „Die verlängerte Speicherdauer vergrößert die Menge der gespeicherten Daten, macht die Datensammlung damit noch wertvoller, und erhöht so das Missbrauchsrisiko“, sagte die GFF gegenüber heise online.

Das Verfahren war vor drei Jahren ruhend gestellt worden, weil das FDZ kein abschließendes IT-Sicherheitskonzept vorlegen konnte und wegen Problemen mit einem Dienstleister nicht arbeitsfähig war. Seit Oktober 2025 ist das FDZ in Betrieb und ermöglicht den Datenzugriff für erste erfolgreiche Antragsteller. Damit sehen GFF und CCC die Grundlage für eine gerichtliche Klärung als gegeben an.

Die Kläger kritisieren insbesondere, dass Versicherte der Datenübermittlung nicht widersprechen können. Zudem halten sie die zentrale Speicherung für ein unnötiges Sicherheitsrisiko. „Gesundheitsdaten brauchen zwingend angemessene Sicherheitsmaßnahmen, um sie zu schützen. Und alle Versicherten sollten endlich das Recht bekommen, dieser zentralen Datensammlung zu widersprechen“, sagt Constanze Kurz.

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Die GFF erläuterte den Hintergrund der Klage vor drei Jahren unter anderem in einem YouTube-Video.

„Für die Übermittlung der Daten werden nur Namen, Geburtstag und -monat der Versicherten entfernt“, heißt es von der GFF. Ein im Auftrag der GFF erstelltes Gutachten (PDF) des Kryptografie-Experten Dominique Schröder kommt zu dem Ergebnis, dass diese Form der Pseudonymisierung keinen ausreichenden Schutz biete, da sich Betroffene durch Abgleich mit anderen Datensätzen wieder identifizieren ließen.

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Auf Anfrage von heise online teilte die GFF mit, eine Alternative bestehe darin, „auf das FDZ als zentrale Datensammelstelle zu verzichten“. Statt einer dauerhaften zentralen Speicherung würden die Krankenkassen angefragte Daten jeweils anlassbezogen in pseudonymisierter Form übermitteln. Das FDZ würde lediglich als Schnittstelle zu den Forschenden fungieren. Dieser Ansatz werde in dem von Dominique Schröder erstellten Gutachten ausführlicher beschrieben. Auf Nachfrage erklärte die GFF auch, dass grundsätzlich eine informierte Einwilligung ein Schritt in die richtige Richtung wäre, „weil die Versicherten so in der Lage wären, über die eigenen Daten zu bestimmen.“

Zu den möglichen Auswirkungen eines Erfolgs erklärte die GFF gegenüber heise online: „Mit dem laufenden Verfahren möchten wir grundsätzliche Fragen rund um den Umgang mit Gesundheitsdaten klären – und konkrete Verbesserungen für die Versicherten erreichen.“

Ein Erfolg der Klage könnte auch laufende Forschungsprojekte betreffen. Zugleich betonte die Organisation, sich nicht gegen die Forschung mit Gesundheitsdaten zu stellen. „Werden sie im öffentlichen Interesse genutzt, stellen sie eine wertvolle Ressource dar. Es ist daher grundsätzlich sinnvoll, sie Forschenden zugänglich zu machen. Eine solche Forschung muss aber stets die Rechte der Versicherten berücksichtigen“. Vertreten werden Constanze Kurz und ein weiterer Kläger, der anonym bleiben möchte, von Professor Matthias Bäcker vor dem Sozialgericht Berlin und dem Sozialgericht Frankfurt.


(mack)



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„Anno 117“: DLC macht größte Insel der „Anno“-Geschichte bebaubar


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Eine riesige Insel, jede Menge Rohstoffe, Obsidian als neues Material – aber eben auch ein Vulkan, der jederzeit ausbrechen kann. Ubisoft hat die Inhalte von „Die Verheißung des Vulkans“ angekündigt, dem ersten großen Erweiterungspaket für „Anno 117: Pax Romana“. Es soll am 23. April erscheinen.

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Laut Ubisoft Mainz handelt es sich bei der Vulkaninsel Cinis um die größte Insel, die man jemals in der „Anno“-Geschichte bebauen durfte – noch größer also als die DLC-Insel Crown Falls für „Anno 1800“. Auf Cinis darf eine neue Gottheit verehrt und die Ressource Obsidian abgebaut werden, mit der sich vor allem Produkte für anspruchsvollere Bevölkerungsschichten produzieren lassen. Ubisoft nennt Obsidian-Götterstatuen und Brettspiele als Beispiel.

Ob und wie sich derweil der aktive Vulkan besänftigen lässt, erklärt Ubisoft nicht. Offensichtlich will Ubisoft hier ein Abwägen zwischen Risiko und Belohnung fördern: Cinis bietet jede Menge Vorteile, ist aber ständig durch Ausbrüche gefährdet.

„Die Verheißung des Vulkans“ ist das erste richtige Erweiterungspaket von „Anno 117“ – mit dem „Marvellous Mosaic Pack“ erschien bisher nur ein Kosmetik-DLC. Der Einzelpreis für die Vulkaninselerweiterung ist noch nicht bekannt, er ist aber Teil des Year-1-Pass, der für 35 Euro verkauft wird.

Der DLC-Pass soll neben „Die Verheißung des Vulkans“ noch zwei weitere Erweiterungen umfassen, die zu einem späteren Zeitpunkt folgen. Erweiterung 2 kommt mit einem neuen Monument: der Rennbahn. Spannend wird vor allem der dritte und größte DLC des Pakets: Es geht ins „goldene Land der Pyramiden“, schrieb Ubisoft bei der Ankündigung des DLC-Pakets. Ägypten wird also die erste komplett neue Region von „Anno 117“ sein. Solche Regionen kommen in der Regel mit eigenen Zivilisationsstufen, Waren und Spielmechaniken.

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Das könnte „Anno 117“ gut tun: Die mangelnde Komplexität gerade im Vergleich zu „Anno 1800“ zählt zu den größten Kritikpunkten am Aufbaustrategiespiel von Ubisoft. Die DLC-Pakete könnten gerade den späteren Spielverlauf mit zusätzlichen Herausforderungen unterfüttern. Die Entwicklung der DLCs für „Anno 117“ wird laut dem Branchenmagazin Gameswirtschaft finanziell aus der Spieleförderung des Bundes unterstützt.


(dahe)



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Notepad: Microsoft benennt Copilot in Writing Tools um


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Microsoft will sich von Copilot in allen Windows-Komponenten verabschieden, wurde kürzlich publik. Nun heißt der Copilot in der aktuellen Windows-Insider-Vorschau „Writing Tools“, wie aufmerksame Beobachter bemerkt haben.

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Etwa der User mit dem Handle phantomofearth hat auf X gepostet, dass das jüngste Update von Notepad im Windows-Insider-Kanal auf Stand 11.2512.28.0 diesbezüglich Änderungen mitbringt. In anderen sozialen Netzwerken wie Reddit finden sich ebenfalls Bestätigungen. Den Begriff und das Icon von Copilot ersetzen die Entwickler dort durch ein neues Symbol, das einen funkelnden Stift darstellt, und den Namen „Writing Tools“. Dahinter verbergen sich jedoch weiterhin die Werkzeuge zum Schreiben, Umschreiben oder Zusammenfassen von Texten.

Das wirft die Frage auf, wie ernst Microsoft das Abrücken von den Plänen ist, KI in alle Windows-Ecken zu stopfen. Bereits nach dem öffentlichen Aussetzen der Windows-Recall-Funktion habe Microsoft den Namen „Copilot“ als Oberbegriff für KI-Funktionen in Windows pausiert. Seitdem ziehen KI-Funktionen etwa in die Windows-Einstellungen ein, ohne dass sie die Marke Copilot tragen.

Nun verschwindet zumindest der Name Copilot auch aus Notepad. Wahrscheinlich folgen weitere Windows-Werkzeuge künftig diesem Trend; Andeutungen weisen auf das Snipping Tool, Windows Photos und die Widgets hin. Damit stoppt Microsoft jedoch keinesfalls die weitere und zunehmende Integration von Künstlicher Intelligenz in Windows-Betriebssysteme und Anwendungen. Das Unternehmen nennt sie lediglich anders.

Damit erfüllen sich bisherige Annahmen. Mitte März bestätigte Microsoft, dass das Unternehmen Windows 11 dieses Jahr weniger mit KI aufblähen will. Microsoft wolle stattdessen taktvoller vorgehen, wo die Marke Copilot und KI-Erweiterungen in Apps und Schnittstellen auftauchen. Im März formulierten die Quellen klarer, dass das Teil größerer Anstrengungen sei, der Kritik und Bedenken von Nutzern entgegenzutreten, die Windows 11 Aufblähung und „Enshittification“ attestieren.

Neue KI-Funktionen kommen trotzdem dazu, sie sollen jedoch optional und abschaltbar bleiben. Im Notepad ist das bereits jetzt unter dem Copilot-Branding möglich: In den Einstellungen findet sich ganz unten der Punkt „Copilot“ unter „KI-Features“, wo er sich mit einem Mausklick abschalten lässt.

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(dmk)



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Apple bietet Ersatzteile für neue Produkte zur Selbstreparatur – auch Displays


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Wer sich für die Selbstreparatur von Apple-Produkten interessiert, sollte einen Blick in den offiziellen Self-Service-Repair-Store des Konzerns werfen: Dort sind nun nicht nur Reparaturhandbücher für die neuen Geräte, die in den vergangenen Wochen erschienen waren, zu finden, sondern auch reichlich neue Ersatzteile. Das Angebot ist in vielen EU-Ländern, Kanada und den USA verfügbar, außerdem verkauft Apple auch passendes Werkzeug für Spezialreparaturen, das sich teilweise auch mieten lässt.

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Im Rahmen des Self-Service-Repair-Programms (SSRP) reparierbar sind nun auch iPhone 17e, MacBook Neo, MacBook Air M5, MacBook Pro M5 Pro und M5 Max, iPad Air M4 sowie Studio Display 2026 und Studio Display XDR. Für die Modelle werden die wichtigsten Ersatzteile angeboten, darunter Gehäuse, Platinen, Displays und mehr. Alle sind „genuine“, stammen also von Apple und seinen Lieferanten. Verfügbar gemacht wird unter anderem die Tastatur des MacBook Neo ohne Topcase, was sehr viel Müll spart.

Beim Studio Display XDR geht Apple bis ins Detail. So kann man etwa einzelne Lüfter samt Kabel oder Umgebungslichtsensoren erwerben. Derzeit fehlen im Self-Service-Repair-Store an vielen Stellen noch Bilder, was die Auswahl nicht leicht macht – man muss das gewünschte Bauteil über die Textsuche finden. Teilweise rückt Apple keine Informationen heraus, wenn man nicht zuvor eine Seriennummer eingibt. Dazu gehört etwa das eigentliche Display beim Studio Display XDR.

Die Preise sind wie üblich teils gesalzen. Ein komplettes Topcase eines MacBook Pro samt Tastatur kostet knapp 700 Euro. Es blieb zunächst unklar, ob die Batterie dabei ist – an einer Stelle benennt Apple diese, an einer anderen nicht. Grundsätzlich gelten Reparaturen im Rahmen des SSRP als nicht wirklich günstig – neben den Ersatzteil- und Mietkosten für Spezialhardware kommt ja noch die Arbeitszeit hinzu.

Teilweise kann es sich durchaus lohnen, bei Apple nach einem Reparaturkostenvoranschlag zu fragen. Die neuen Geräte, für die nun Ersatzteile bereitstehen, befinden sich zudem derzeit noch allesamt in der Gewährleistung, bei nicht selbst verschuldeten Hardwareproblemen dürfte Apples Service der erste Ansprechpartner sein.

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(bsc)



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