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Zentrale Datenspeicherung: Streit um 73 Millionen Versichertendaten geht weiter


Die Klage gegen die zentrale Speicherung der Gesundheitsdaten aller gesetzlich Versicherten wird weitergeführt. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Constanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computer Clubs (CCC), haben beim Sozialgericht Berlin weitere Schriftsätze eingereicht. Das Verfahren hatte seit Februar 2023 geruht, weil das zuständige Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ Gesundheit) zunächst nicht arbeitsfähig war.

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Im Kern richtet sich die Klage gegen das beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelte FDZ Gesundheit, das Abrechnungsdaten von rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten nach eigenen Angaben pseudonymisiert und zentral sammelt und für Forschungszwecke bereitstellt. Die Daten werden seit 2022 in einer zentralen Datenbank zusammengeführt, jährlich ergänzt und sollen bis zu 100 Jahre gespeichert werden. „Die verlängerte Speicherdauer vergrößert die Menge der gespeicherten Daten, macht die Datensammlung damit noch wertvoller, und erhöht so das Missbrauchsrisiko“, sagte die GFF gegenüber heise online.

Das Verfahren war vor drei Jahren ruhend gestellt worden, weil das FDZ kein abschließendes IT-Sicherheitskonzept vorlegen konnte und wegen Problemen mit einem Dienstleister nicht arbeitsfähig war. Seit Oktober 2025 ist das FDZ in Betrieb und ermöglicht den Datenzugriff für erste erfolgreiche Antragsteller. Damit sehen GFF und CCC die Grundlage für eine gerichtliche Klärung als gegeben an.

Die Kläger kritisieren insbesondere, dass Versicherte der Datenübermittlung nicht widersprechen können. Zudem halten sie die zentrale Speicherung für ein unnötiges Sicherheitsrisiko. „Gesundheitsdaten brauchen zwingend angemessene Sicherheitsmaßnahmen, um sie zu schützen. Und alle Versicherten sollten endlich das Recht bekommen, dieser zentralen Datensammlung zu widersprechen“, sagt Constanze Kurz.

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Die GFF erläuterte den Hintergrund der Klage vor drei Jahren unter anderem in einem YouTube-Video.

„Für die Übermittlung der Daten werden nur Namen, Geburtstag und -monat der Versicherten entfernt“, heißt es von der GFF. Ein im Auftrag der GFF erstelltes Gutachten (PDF) des Kryptografie-Experten Dominique Schröder kommt zu dem Ergebnis, dass diese Form der Pseudonymisierung keinen ausreichenden Schutz biete, da sich Betroffene durch Abgleich mit anderen Datensätzen wieder identifizieren ließen.

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Auf Anfrage von heise online teilte die GFF mit, eine Alternative bestehe darin, „auf das FDZ als zentrale Datensammelstelle zu verzichten“. Statt einer dauerhaften zentralen Speicherung würden die Krankenkassen angefragte Daten jeweils anlassbezogen in pseudonymisierter Form übermitteln. Das FDZ würde lediglich als Schnittstelle zu den Forschenden fungieren. Dieser Ansatz werde in dem von Dominique Schröder erstellten Gutachten ausführlicher beschrieben. Auf Nachfrage erklärte die GFF auch, dass grundsätzlich eine informierte Einwilligung ein Schritt in die richtige Richtung wäre, „weil die Versicherten so in der Lage wären, über die eigenen Daten zu bestimmen.“

Zu den möglichen Auswirkungen eines Erfolgs erklärte die GFF gegenüber heise online: „Mit dem laufenden Verfahren möchten wir grundsätzliche Fragen rund um den Umgang mit Gesundheitsdaten klären – und konkrete Verbesserungen für die Versicherten erreichen.“

Ein Erfolg der Klage könnte auch laufende Forschungsprojekte betreffen. Zugleich betonte die Organisation, sich nicht gegen die Forschung mit Gesundheitsdaten zu stellen. „Werden sie im öffentlichen Interesse genutzt, stellen sie eine wertvolle Ressource dar. Es ist daher grundsätzlich sinnvoll, sie Forschenden zugänglich zu machen. Eine solche Forschung muss aber stets die Rechte der Versicherten berücksichtigen“. Vertreten werden Constanze Kurz und ein weiterer Kläger, der anonym bleiben möchte, von Professor Matthias Bäcker vor dem Sozialgericht Berlin und dem Sozialgericht Frankfurt.


(mack)



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OpenAI baut ChatGPT-Tarife rund um Codex um


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This article is also available in
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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

OpenAI richtet seine ChatGPT-Bezahlpläne stärker auf sein Coding-Werkzeug Codex aus. Damit reagiert das Unternehmen sowohl auf die steigende Nutzung als auch den Wettbewerb im Bereich des KI-gestützten Programmierens.

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Das Unternehmen bietet nun einen neuen Pro-Tarif für 103 Euro an. Der bisherige Pro-Tarif für 229 Euro bleibt bestehen, ist auf der Preisübersicht jedoch neu nur als Unteroption aufgeführt.

Der 103-Euro-Tarif ist laut OpenAI für längere, besonders intensive Codex-Sitzungen ausgelegt und bietet standardmäßig bis zu fünfmal mehr Codex-Nutzung als der 23 Euro teure Plus-Tarif. Der neue Tarif profitiert dabei noch bis zum 31. Mai von einer Aktion, die das standardmäßige Codex-Nutzungsvolumen im Vergleich zum Plus-Tarif auf bis zu das Zehnfache erhöht. Der nach wie vor erhältliche 229-Euro-Tarif bietet jetzt neu zwanzigmal mehr Codex-Nutzung als der Plus-Tarif.

Der Plus-Tarif wurde laut OpenAI so angepasst, dass er mehr Sitzungen über die Woche hinweg unterstützt statt längerer, besonders intensiver Codex-Nutzung an einzelnen Tagen. Dafür sind die beiden Pro-Tarife gedacht.

Ansonsten bleibt alles beim Alten: Für Gelegenheitsnutzer stehen weiterhin das kostenlose ChatGPT Free sowie der Einsteigertarif ChatGPT Go für 8 Euro zur Verfügung. In den USA testet OpenAI derzeit Werbung für beide Tarife, ob und wann sie nach Deutschland kommt, ist noch offen. In beiden Tarifen ist Codex vorübergehend mit nicht näher genannten Nutzungslimits verfügbar.

Mit dem neuen Pro-Tarif reagiert OpenAI auf die Konkurrenz durch Anthropic, das einen vergleichbaren Bezahlplan bereits seit Längerem anbietet und mit Claude Code zu den meistgenutzten Anbietern im Bereich KI-gestützten Programmierens zählt. Gegenüber TechCrunch sagt OpenAI, dass weltweit mehr als drei Millionen Menschen Codex jede Woche nutzen. Die Codex-Nutzung habe sich in den vergangenen drei Monaten verfünffacht und wachse monatlich um mehr als 70 Prozent.

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(tobe)



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Jetzt in der Make 2/26: DIY-Thermostat für Fußböden


Selbstgebaute Smart-Home-Geräte haben den Vorteil, dass man sie vollständig an die eigenen Bedürfnisse anpassen kann und keine Daten mit einem Hersteller teilen muss. Genau das bietet auch der DIY-Thermostat für Fußbodenheizungen, den wir in der Make 2/26 vorstellen. Basierend auf einem ESP8266 und ausgestattet mit einem E-Paper-Display sowie dem kalibrierten Temperatursensor Dallas DS18B20 hat man die Ist- und Soll-Temperatur seiner Heizung immer im Blick. Über ein Relais steuert der Mikrocontroller zudem die Stellantriebe und sorgt mit einer integrierten Schaltuhr mit bis zu drei Temperaturstufen pro Tag automatisch dafür, dass z. B. morgens das Bad warm ist, tagsüber gespart und abends das Wohnzimmer gemütlich aufheizt wird.

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Einstellen kann man den Regler bequem mit dem Smartphone, Tablet oder Computer. Eine App benötigt man dafür nicht. Stattdessen läuft auf dem Mikrocontroller ein kleiner lokaler Webserver, der im Heimnetzwerk von jedem Browser aus erreichbar ist. Wer von unterwegs auf die Daten zugreifen will, kann den Thermostat mithilfe von MQTT aber auch in ein Smart-Home-System wie ioBroker einbinden.

Wie man das kleine Steuergerät nachbaut und in Betrieb nimmt, erklären wir Schritt für Schritt im aktuellen Heft, inklusive Schaltplan, Stückliste und Firmware als Download.

Was geschieht, wenn man Energieerhaltung und Schwerkraft auf einen LED-Streifen anwendet? Man bekommt einen animierten Lichtpunkt, der physikalisch korrekt beschleunigt und abbremst. Kombiniert man das mit einem modularen System aus 3D-gedruckten Teilen, wird daraus schnell eine LED-Achterbahn, die man nach Belieben gestalten kann und die das Nerd-Herz höher schlagen lässt.



So kann die LED-Achterbahn aussehen. Mit den modularen Bausteinen lassen sich aber auch beliebige eigene Designs umsetzen.

(Bild: Foto: Andreas Wodrich)

Die Berechnungen der Simulation übernimmt ein ESP32, der mit einem OLED-Display und einem Drehencoder eine Steuereinheit bildet. Mit ihr lässt sich die fertig gebaute Bahn komfortabel ins System übertragen, ohne dass man etwas im Quellcode anpassen muss. Wie das funktioniert, beschreiben wir im Artikel und werfen auch einen Blick auf das, was hinter den Kulissen passiert. Bitte anschnallen und Spaß haben!

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Die Ausgabe 2/26 ist online und am Kiosk erhältlich. Mit einem unserer Abos lag das Heft sogar bereits im Briefkasten. Außerdem können Sie die Make bequem als Printversion oder PDF im Heise Shop bestellen. Wenn Sie die Make lieber digital lesen, können Sie das in unseren Apps für iOS und Android. Online finden Sie auch das Inhaltsverzeichnis der Make 2/26.


(akf)



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C/2025 R3: Komet am nächtlichen Morgenhimmel zu sehen


In den frühen Morgenstunden lässt sich bei klarer Sicht derzeit deutschlandweit ein Komet beobachten. Schon ein herkömmliches Fernglas reiche dazu aus, man müsse jedoch einige Dinge beachten, sagte Uwe Pilz, Vorsitzender der Vereinigung der Sternfreunde (VdS) mit Sitz im hessischen Bensheim.

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Am wichtigsten sind demnach Zeit und Ort: Am besten sei der Komet mit dem Namen C/2025 R3 – auch „PANSTARRS“ genannt – 90 Minuten vor Sonnenaufgang flach über dem östlichen Horizont zu sehen. „Man findet den Kometen aber nicht einfach so, man braucht eine Sternenkarte“, betont Pilz.

Mittlerweile könne man solche Kometen auch über Apps finden, wenn man ihre genaue Bezeichnung kenne. Auf der Website der Sternfreunde sind die Koordinaten zu finden, die mit zu vernachlässigbaren Abweichungen deutschlandweit gelten.

„Auf den ersten Blick sieht der Komet wie ein unscharfer Stern aus, bei klarem Himmel ist aber vielleicht auch der Schweif erkennbar“, erklärte Pilz. Die Sicht auf ihn werde aber von Tag zu Tag schlechter, weil er sich der Sonne nähert. Am Wochenende und Anfang nächster Woche sollte er aber noch sichtbar sein.

Für einen Kometen fliegt C/2025 R3 sehr nah an der Erde vorbei. Am nächsten kommt er der Erde am 26. April, dann ist er nur etwa halb so weit von unserem Planeten entfernt wie die Sonne. In Deutschland sei er dann aber schon nicht mehr zu sehen. Die mittlere Entfernung der Erde zur Sonne beträgt etwa 150 Millionen Kilometer.


(mho)



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