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iX-Workshop IT-Grundschutz-Praktiker mit Zertifikat | heise online


Das IT-Grundschutz-Kompendium des BSI hilft Fachkräften dabei, sichere IT-Konzepte zu entwickeln. Es bietet Best Practices und Empfehlungen zum Schutz von Netzwerken, Daten und besonders sensiblen Informationen sowie zum Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS), um die Informationssicherheit in Unternehmen zu verbessern.

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Im Workshop IT-Grundschutz-Praktiker lernen Sie, wie Sie die Inhalte der IT-Grundschutz-Methodik des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) umsetzen können. Im Mittelpunkt stehen die BSI-Standards 200-x sowie die Inhalte und Umsetzung der IT-Grundschutz-Methodik.

Durch den Workshop führt Marvin Menze. Als Senior Consultant bei der HiSolutions AG unterstützt er Unternehmen bei der Einführung von Informationssicherheitsmanagementsystemen auf Basis von BSI-Grundschutz. Zudem ist er Experte für die Erstellung von Informationssicherheitskonzepten und -richtlinien, sowie bei der Nachweisführung im Rahmen von KRITIS-Prüfungen.

Der Workshop findet online statt und ist auf 15 Teilnehmende begrenzt, um Ihnen viel Raum für eigene Fragen und Diskussionen zu geben. Am letzten Tag des Workshops haben Sie die Möglichkeit, direkt an der Prüfung teilzunehmen und das entsprechende BSI-Zertifikat zu erlangen.


Upgrade für Ihre IT-Skills - Von Experte zu Experte

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(ilk)



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Proton Meet: Ende-zu-Ende verschlüsselte Videokonferenzen


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Proton hat mit Meet einen Videokonferenzdienst vorgestellt, der alle Gespräche Ende-zu-Ende verschlüsselt. Der Dienst richtet sich an Unternehmensnutzer, die vertraulich kommunizieren wollen, ohne dass der Anbieter oder Dritte auf Inhalte zugreifen können. Meetings lassen sich ohne Konto per Link starten. In der kostenlosen Variante können bis zu 50 Personen maximal eine Stunde lang teilnehmen.

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Proton ist ein Schweizer Anbieter datenschutzorientierter Online-Dienste. Zum Portfolio gehören unter anderem Proton Mail, VPN, Drive und Pass. Nach eigenen Angaben nutzen mehr als 100 Millionen Menschen und Unternehmen die Dienste.

Mit Meet reagiert das Unternehmen nach eigener Darstellung auf Datenschutzprobleme gängiger Videokonferenzlösungen. Anbieter wie Zoom, Google und Microsoft könnten auf Metadaten, Chatverläufe und Gesprächsinhalte zugreifen, argumentiert Proton. Hinzu komme, dass Tech-Konzerne zunehmend Audio-, Video- und Chatdaten für das Training von KI-Modellen heranzögen. Auch den US CLOUD Act nennt Proton als Risiko: Er ermögliche US-Behörden den Zugriff auf gespeicherte Daten – selbst wenn die Server außerhalb der USA stehen. Das resultiere in Konflikten mit der DSGVO und ähnlichen Datenschutzgesetzen.

Proton Meet verschlüsselt Audio, Video, Bildschirmfreigaben und Chatnachrichten Ende-zu-Ende. Selbst Proton habe keinen Zugriff auf die Inhalte, heißt es im Proton-Blog. Als kryptografisches Protokoll kommt Messaging Layer Security (MLS) zum Einsatz. Hierbei handelt es sich um einen offenen Standard für die sichere Gruppenkommunikation, der laut Proton unabhängig geprüft wurde. MLS aktualisiert die Sitzungsschlüssel automatisch, wenn Teilnehmer einem laufenden Meeting beitreten, sodass vorherige Inhalte geschützt bleiben.

Neben verschlüsselten Video- und Audiogesprächen bietet der Dienst eine Bildschirmfreigabe und einen ebenfalls Ende-zu-Ende-verschlüsselten Chat. Teilnehmer können über Desktop oder Mobilgerät beitreten, eine Anmeldung ist weder für den Gastgeber noch für die Teilnehmer nötig. Meetings lassen sich in Proton Calendar, Google Calendar und Microsoft-Kalender eintragen. Nutzer können Termine auch direkt in Proton Calendar anlegen und einen Meet-Link mit einem Klick einfügen. Zusätzlich bietet Proton eine Buchungsseite an, über die Dritte Termine im Kalender reservieren können.

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Der kostenlose Zugang erlaubt Meetings mit bis zu 50 Teilnehmern für maximal eine Stunde. Wer mehr braucht, kann den Tarif „Meet Professional“ ab 7,99 US-Dollar pro Nutzer und Monat buchen oder Proton Meet über die Workspace-Pakete des Anbieters nutzen.

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(fo)



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Intel kauft alle Anteile seines irischen Halbleiterwerks zurück


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Die sogenannte Fab 34 im irischen Leixlip wechselt zurück in den vollständigen Besitz von Intel. Die Firma will den 49-prozentigen Anteil des Investors Apollo zurückkaufen, mit dem sich Intel auf einen Kaufpreis von 14,2 Milliarden US-Dollar geeinigt hat. Die Rückabwicklung ist laut Ankündigung noch nicht abgeschlossen.

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Das Joint-Venture zum Betrieb des Halbleiterwerks hat damit voraussichtlich schon nach zwei Jahren ein Ende. 2024 verkaufte Intel für 11,2 Milliarden US-Dollar 49 Prozent der Anteile für eine kurzfristige Geldspritze, damals noch unter dem Chef Pat Gelsinger. Intel benötigte zu dem Zeitpunkt dringend Geld, um seine Finanzen aufzubessern. Apollo wurde im Gegenzug am Umsatz beteiligt, den Intel mit Prozessoren aus seinem irischen Halbleiterwerk erzielt hat.


Vogelaufnahme der Fab 34 in Leixlip, Irland

Vogelaufnahme der Fab 34 in Leixlip, Irland

Die Fab 34 in Leixlip, Irland.

(Bild: Intel)

Intel steckt zwar immer noch in roten Zahlen, allerdings dürfte vor allem die Fab 34 lukrativ sein: Der Hersteller produziert dort Prozessoren mit den Fertigungsprozessen Intel 3 und 4, darunter Xeon-6-Prozessoren für Server und Rechenzentren. Die Nachfrage ist aktuell derart hoch, dass Intel Produktionslinien von Notebook- und Desktop-CPUs auf Xeon-Modelle umstellt. Sie sollten also gut Gewinn generieren. Für den Rückkauf nimmt Intel voraussichtlich 6,5 Milliarden US-Dollar neue Schulden auf.

Für Apollo war die Beteiligung eine erfolgreiche Investition: Die 3 Milliarden US-Dollar Plus entsprechen einer Rendite von fast 27 Prozent. Selbst inflationsbereinigt wären es noch rund 22 Prozent. Die Umsatzbeteiligung der vergangenen zwei Jahre kommt obendrauf, wobei deren Höhe unbekannt ist.

Die Börse reagierte zunächst positiv auf die Ankündigung. Intels Aktie stieg nach der Ankündigung um etwa acht Prozent. Aufgrund der Aussagen von US-Präsident Trump zum Iran-Krieg sind Intel und andere Techwerte im heutigen Handel allerdings wieder gefallen.

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(mma)



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Bericht: EU-Kommission will US-Seite bei Techregulierung enger einbinden


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Die transatlantischen Dauerstreitigkeiten um die Regulierung großer Technologiekonzerne sollen eine neue Plattform bekommen: Ein gemeinsames Gremium zwischen der EU-Kommission und dem US-Handelsministerium oder dem Weißen Haus könnte die Vielzahl an Meinungsunterschieden künftig frühzeitig behandeln.

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Dabei soll die US-Seite auch Informationen zu Verfahren unter europäischem Recht erhalten, berichtet das Handelsblatt und beruft sich dabei unter anderem auf Jacob Helberg, den Staatssekretär im Wirtschaftsministerium der Vereinigten Staaten. Laut der Düsseldorfer Zeitung soll Andrew Puzder, der US-Botschafter bei der EU, für die US-Seite an dem Gremium teilnehmen.

Scharfe Kritik an dem Vorhaben kommt von Europaabgeordneten. „Unsere Befürchtung ist, dass die Umsetzung unserer Gesetze und Standards dadurch zur Disposition amerikanischer Unternehmen gestellt wird“, kritisiert etwa der Grünen-Europaparlamentarier Sergey Lagodinsky. „Sollte sich dies bestätigen, wäre das nichts weniger als eine Kapitulation vor Druck- und Einschüchterungsversuchen der Trump-Administration.“ Mit großer Regelmäßigkeit betont die EU-Kommission, dass sie ihre Regularien nicht aufgrund von US-Druck ändern wolle. Allerdings nützen einige der zuletzt vorgeschlagenen Änderungen in der Digitalgesetzgebung, insbesondere an der Verordnung über Künstliche Intelligenz und an der Datenschutzgrundverordnung, vor allem den bereits heute marktmächtigen US-Unternehmen.

Zugleich sind derzeit keine wesentlichen Änderungen an den besonders in der US-Kritik stehenden Gesetzeswerken wie dem Gesetz über Digitale Märkte (DMA) und dem über Digitale Dienste (DSA) vorgesehen. US-Techunternehmen wie Google, Meta oder Apple stehen schon durch ihre Größe bedingt regelmäßig besonders im Fokus der Gesetzgebung, insbesondere wenn es um wettbewerbsrechtliche Fragen geht. Verpflichtungen aus dem DMA trafen bislang unter anderem Google Maps, Apples AppStore-Ökosystem und Metas Whatsapp. Dazu kommen über die Jahre zahlreiche Untersuchungen zum möglichen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Daraus resultierende Entscheidungen greifen die Konzerne regelmäßig vor Gericht an – mal mit mehr, mal mit weniger Erfolg.

Die US-Seite behauptet seit Beginn der zweiten Amtsperiode von Donald Trump immer wieder, dass die EU mit ihren Digitalgesetzen einseitig und unzulässig US-Techunternehmen in ihrem Wachstum behindern und mit Sonderabgaben belegen würde. Die EU-Seite weist das mit Verweis darauf zurück, dass alle Unternehmen unabhängig vom Firmenhauptsitz gleichermaßen EU-Recht unterliegen würden.

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Bei der Vorstellung eines Berichts im Auftrag des Justizausschusses des Repräsentantenhauses hatten US-Vertreter schwere Vorwürfe erhoben. In Brüssel hatte der Vorsitzende des US-Rechtsausschusses Jim Jordan zuvor für Irritationen gesorgt, als er bei einem Besuch eine Besserstellung der US-Unternehmen eingefordert hatte.

Jordan wirft der EU regelmäßig vor, die Meinungsfreiheit unzulässig zu beschneiden. Beobachter halten diese Argumente für vorgeschoben und werfen der Trump-Regierung Verdrehung der rechtlichen Realität vor, mit der die US-Seite verbündete Rechtsextreme in Europa zu stützen versuche. Ob ein gemeinsames Gremium, in dem die US-Regierung auch Einblicke in laufende Verfahren erhalten könnte, solche Auseinandersetzungen beruhigen könnte, ist daher offen.


(dahe)



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