Datenschutz & Sicherheit
Neues aus dem Fernsehrat (114): Der Alte

Er bleibt es: Vergangenen Freitag haben wir als ZDF-Fernsehrat Norbert Himmler für weitere fünf Jahre als ZDF-Intendanten bestätigt. Auffällig ist, wie kontroverse öffentliche Berichterstattung und große Einigkeit innerhalb des Gremiums auseinanderfallen.
Himmler war – nachdem die zwischenzeitliche Überraschungskandidatin Floria Fee Fassihi zurückgezogen hatte – der einzige Kandidat und wurde mit einer Mehrheit von über 90 Prozent der abgegebenen Stimmen gewählt. Die heftige Kritik dieser „Wahl ohne Auswahl“ ist Anlass für eine Kolumne zum Wahlverfahren und der Frage, ob die Vielfalt im Fernsehrat für demokratische Wahlen genügt.
Die Kritik
Auf dem Wahlzettel am Freitag standen ein Name und drei Optionen:
Norbert Himmler; [ ] Ja, [ ] Nein, [ ] Enthaltung
Anders war es noch vor fünf Jahren, als ein Nachfolger für den damaligen Intendanten Thomas Bellut gesucht wurde. Himmler trat damals gegen die Leiterin des ARD-Hauptstadtstudios Tina Hassel an. Zur Entscheidung kam es erst, nachdem Tina Hassel im dritten Wahlgang ihre Kandidatur zurückzog. Sie hatte in den beiden Wahlgängen davor weniger Stimmen als Himmler erhalten, dieser hatte allerdings nicht das erforderliche Quorum von drei Fünfteln der Stimmen des Fernsehrats auf sich vereinen können.
In der Logik des Fernsehrates, der sich in einen „schwarzen“ (konservativen) und einen „roten“ (progressiven) Freundeskreis aufteilt (zur Kritik von Leonhard Dobusch an diesem System siehe hier), war Hassel damals die Kandidatin des roten und Himmler der des schwarzen Freundeskreises.
Nun gab es also nur noch einen Kandidaten. Vorgeschlagen von der Vorsitzenden des schwarzen Freundeskreises Christiane Schenderlein, Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt, trifft beides – Person und Verfahren – auf scharfe Kritik in den (soweit ich es erkennen kann nahezu ausschließlich konservativen) Medien. Wolfgang Kubicki poltert in der BILD, das Wahlverfahren sei „intransparenter Muff“, der „radikal demokratisiert“ gehöre. Boehme-Neßler (den man sonst davon kennt, dass er die Forderung eines AfD-Verbots als „Zivilisationsbruch“ bezeichnet) im Cicero und Hanfeld in der FAZ sind sich einig, dass diese Wahl eine „Farce“ war (für die Zusammenstellung der Kritik sei Bartels im Altpapier gedankt).
Das Verfahren
Das Ausmaß und die Stoßrichtung der Kritik überraschen doch etwas, wenn man bedenkt, dass es sich um Empörung des konservativen (bis rechtsäußeren) Feuilletons über die Wahl eines Kandidaten auf Vorschlag der konservativen Gruppe handelt. Wolfgang Kubicki, so scheint es, ist völlig erbost darüber, dass es nicht mehr links-grüne Vorschläge auf dem Stimmzettel gab. Wie demokratisch und offen war das Verfahren für die Kandidatenaufstellung also?
Gemäß der Wahlsatzung des ZDF wurde das Amt des Intendanten vom 5. bis 30. Januar 2026 öffentlich ausgeschrieben, bewerben konnte sich also jedermann. Sofern die Bewerbungen die formalen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllten (recht banale Eigenschaften wie die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit und ein ständiger Wohnsitz in Deutschland, § 26 Abs. 2 ZDF-Staatsvertrag), wurden sie an sämtliche Mitglieder des Fernsehrats weitergeleitet. Danach lagen uns als Fernsehratsmitgliedern sieben Bewerbungen vor.
Wenn nur ein einziges Fernsehratsmitglied eine Bewerbung unterstützt, wäre die Person zur Wahl zugelassen worden und hätte die Möglichkeit bekommen, sich im Plenum vorzustellen und befragt zu werden (§ 5 Abs. 4 ZDF-Wahlsatzung). Während die Möglichkeit der Bewerbung also so gut wie keinen Einschränkungen unterlag, waren die Hürden für die Zulassung zur Wahl zumindest denkbar gering (und es erscheint mir absolut sinnvoll, dass Kandidierende ohne Aussicht auf auch nur eine Stimme sich nicht einer öffentlichen Wahl stellen müssen). Das Verfahren selbst hätte deshalb kaum offener ausgestaltet sein können.
Nun stellt sich die Anschlussfrage: Sind wir als Wahlgremium – als Fernsehrat – vielleicht derart gleichartig besetzt, dass von vornherein klar war, dass sämtliche Mitglieder die gleiche Präferenz teilen werden?
Welche Gesellschaft repräsentiert dieser Fernsehrat?
Wie homogen ist also der Fernsehrat, diese laut Rosenfelder (Welt) „Ständevertretung des politischen Beamtenapparats und der durchpolitisierten Verbands- und NGO-Landschaft“? Ist – so könnte die Kontrollfrage lauten – (ausgerechnet) Wolfgang Kubicki der wahre Anwalt marginalisierter Gruppen, der darauf hinweist, welche Interessen im Gremium nicht ausreichend vertreten sind?
In seiner Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 2014 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die damalige Zusammensetzung des Fernsehrats den Anforderungen des Grundgesetzes nicht genügte. Seitdem ist klar, dass maximal ein Drittel der Fernsehratsmitglieder „staatlich oder staatsnah“ sein darf. In der Praxis besteht diese „Staatsbank“ im Fernsehrat nun aus 20 der 60 Mitglieder (16 für die Bundesländer, zwei für die Bundesregierung, zwei für die Kommunen). Gemeinsam mit den 40 weiteren Mitgliedern muss der Fernsehrat „möglichst vielfältige […] Perspektiven und Erfahrungshorizonte […] aus allen Bereichen des Gemeinwesens zusammenzuführen“, um als „Sachwalter des Interesses der Allgemeinheit“ zu dienen. Die Zusammensetzung soll gleichermaßen das „Gebot der Vielfaltsicherung“ und das „Gebot der Staatsferne“ sichern.
Und es ist tatsächlich ein recht bunter Strauß an zivilgesellschaftlichen und wirtschaftlichen Organisationen, die Menschen in den Fernsehrat entsenden. Von Arbeitgeberverbänden zu den Gewerkschaften und Sozialverbänden, von den Kirchen bis zum Bund der Vertriebenen, von den Bereichen „Internet“ (den ich vertreten darf) über „Kunst“ und „Musik“ bis zu „Wissenschaft“ und „Heimat und Brauchtum“. Dank des Rotationsprinzips (auf jeden Mann muss eine Frau folgen und umgekehrt, § 21 Abs. 4 ZDF-Staatsvertrag – nicht-binäre Geschlechter wurden in der Gesetzesnovelle 2015 offensichtlich nicht bedacht) ist er aktuell zudem auch weit überwiegend weiblich. So kommt auch eine große Diversitätsstudie der Neuen Deutschen Medienmacher*innen zu dem Ergebnis, dass zumindest „[im] Vergleich mit anderen Rundfunkräten […] der ZDF-Fernsehrat damit recht vielfältig besetzt“ ist.
Wir sind communityfinanziert
Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.
Trotzdem gibt es auch Schwächen: Die Perspektiven junger Menschen sind in dem Gremium mit einem Altersdurchschnitt von 57,3 Jahren [Stand: Juli 2022, Diversitätsstudie] eindeutig unterrepräsentiert, auch die ganz unterschiedlichen Erfahrungen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte (rund 25 Prozent der deutschen Bevölkerung) oder muslimischen Glaubens (6,4 Prozent der Bevölkerung) werden primär durch jeweils eine:n Vertreter:in für die Bereiche „Muslime“ und „Migranten“ vertreten, aber sind selten bei Repräsentant:innen anderer Bereiche vorhanden. Auch Nicht-Akademiker:innen und, noch deutlich weniger, Menschen mit Armutsgeschichte sind nach meinem sehr subjektiven Eindruck kaum im Fernsehrat vertreten.
Das Fehlen all dieser Diversitätsmerkmale macht insoweit auch mich zu einem geradezu typischen Vertreter in dem Gremium. Selbstverständlich prägt das auch die Debatten im Fernsehrat: Welche Themen diskutiert und welche Programmbeschwerden als begründet angesehen werden, hängt auch mit den Erfahrungen und Werten zusammen, die die Mitglieder des Fernsehrats individuell einbringen.
Wenn wir als Fernsehrat tatsächlich die Vielfalt der Gesellschaft abbilden möchten, müssen wir in diesen Bereichen besser werden. Das wäre gesetzlich beispielsweise über eine explizite Vertretung für junge Menschen oder vielfältigere Sitze für Menschen mit Migrationsgeschichte möglich. Noch wichtiger ist aber, dass sich zivilgesellschaftliche und wirtschaftliche Entsendeorganisationen (auch „das Internet“) an die eigene Nase fassen und bei zukünftigen Entsendungen darauf achten, den Fernsehrat mit einem Profil zu ergänzen, welches wirklich neue Perspektiven einbringen kann.
Fernsehrat bestätigt Amtsinhaber
Nach diesem sehr großen Bogen soll es zurück zur Ausgangsfrage gehen: Ist die Wahl des Intendanten durch den Fernsehrat demokratisch legitim? Ich würde das eindeutig bejahen. Das Verfahren war offen und der Fernsehrat ist vielfältig besetzt (auch wenn es hier Defizite gibt, um denen es Kubicki, Rosenfeld und Boehme-Neßler aber wohl kaum ging). Gibt es trotzdem eine große Einigkeit im Gremium, mag das vielleicht überraschend sein, ist aber für sich noch kein Anzeichen für fehlende Streitkultur und offene Kritik in anderen Fragen. Verweise auf die (Aus-)Wahl von vor fünf Jahren gehen schlicht fehl, weil es für ein solches Amt einen erheblichen Unterschied macht, ob ein Amtsinhaber zur Wiederwahl antritt (man also über den bisherigen Kurs abstimmt) oder es notwendigerweise aufgrund einer Neubesetzung frischen Wind gibt.
Offensichtlich sind große Teile des Fernsehrats mit der Arbeit von Norbert Himmler grundsätzlich zufrieden. Aus meiner Perspektive gerade nicht, weil er ein „Verwalter“ ist, sondern weil er die notwendige Transformation des ZDF vom Sender zum Ermöglicher gesellschaftlichen Dialogs ernst nimmt (und sie unter anderem als ersten Punkt seiner Bewerbungsrede nannte). Auch die konsequente Nutzung und Entwicklung von Open-Source-Systemen und der (wenn auch meiner Meinung nach viel zu zögerliche) Ausbau des Angebots frei-lizensierter Inhalte sind Schritte in die richtige Richtung.
Das ist alles kein Persilschein, sondern lediglich die Grundlage für Vertrauen, dass dieser Intendant weiter die Zukunft des Senders gestalten soll. Dabei ist er – so wie der Sender als Ganzes – auf kritische Begleitung angewiesen, die Fehler klar benennt (um Nutzung von KI-Material im heute-journal geht es in der nächsten Kolumne, versprochen!) und Druck macht, wenn Dinge sich zu langsam entwickeln.
Datenschutz & Sicherheit
KI-Agenten sollen eigene Ausweise erhalten, aus Estland
Estland soll das erste Land der Welt werden, das digitale Identitäten für KI-Agenten ausstellt. Das hat der Premierminister des Landes, Kristen Michal, angekündigt. Er greife dabei den Vorschlag eines KI-Beirats auf und danke diesem. Michal möchte, dass Estland jenes Land wird, in dem Künstliche Intelligenz so intensiv genutzt wird wie sonst nirgendwo.
Weiterlesen nach der Anzeige
KI-Agenten sind Softwareroutinen, die zwar Auftraggeber haben, aber eigenständig Entscheidungen berechnen und ausführen. Dabei nutzen sie regelmäßig Zugangsdaten zu Konten ihrer Auftraggeber, seien es E-Mail-Konten, Cloud-Speicher oder Bankkonten. Damit erhalten sie die selben Rechte wie der Auftraggeber selbst. Entscheidet ein Agent unvorteilhaft, kann das richtig ungemütlich und teuer werden, beispielsweise durch Datenlöschung oder Geldverschwendung. Auch unerwünschte Datenausleitung ist ein mögliches Problem.
Rechteverwaltung statt alles oder nichts
Michal will diese Situation nicht hinnehmen. „Agenten müssen beschränkte, kontrollierbare und überprüfbare Autorisierung haben“, schreibt der seit knapp zwei Jahren amtierende Regierungschef. „Zum Beispiel muss es möglich sein, zu bestimmen, ob ein Agent Daten nur lesen kann, Dokumente ausarbeiten oder innerhalb eines fixen finanziellen Rahmens agieren darf.“
Dabei könnten eigenständige digitale Ausweise für KI-Agenten tatsächlich helfen. Eine eigenständige Identität kann ermöglichen, dass sich der KI-Agent gegenüber dem von ihm genutzten System als Agent im Auftrag eines bestimmten Auftraggebers ausgibt, anstatt so zu tun, als wäre er sein Auftraggeber selbst. Anhand dieser Unterscheidung kann das genutzte System dann granulär Zugriff auf Funktionen gewähren oder eben auch nicht.
Michal möchte Vertrauen in die neue Technik stärken. Und er denkt außenpolitisch: Wenn Estland es schaffe, „schnell und weise“ zu agieren, könne es auch als kleines Land dazu beitragen, internationale Standards zu beeinflussen. Ob die digitalen Identitäten optional oder für (bestimmte) KI-Agenten verpflichtend werden sollen, hat der liberale Politiker noch nicht gesagt. Ebenso wenig hat er über seinen Zeitplan gesprochen.
(ds)
Datenschutz & Sicherheit
NIS2-Mahnung: BSI setzt neue Frist zur Registrierung bis Ende Juli
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verschärft bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie den Ton, setzt aber zunächst weiter auf Kooperation. Seit Inkrafttreten des novellierten BSI-Gesetzes am 6. Dezember 2025 müssen sich betroffene Unternehmen beim BSI registrieren. Ziel ist es, Störungen und Sicherheitsvorfälle bei Einrichtungen mit besonderer Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft zu verhindern.
Weiterlesen nach der Anzeige
Die gesetzliche Registrierungsfrist ist am 6. März abgelaufen. Doch die Umsetzung stockt. In einem heise online vorliegenden Schreiben an Branchenverbände räumt das BSI ein, dass sich deutlich weniger Firmen angemeldet haben als erwartet. Die Organisationen sollen ihre Mitglieder daher erneut auf die Pflicht hinweisen. Das BSI geht davon aus, dass alle noch ausstehenden Registrierungen bis spätestens 31. Juli 2026 abgeschlossen werden.
Um den Prozess zu erleichtern, verweist die Behörde auf einen Frage-Antwort-Katalog, eine unverbindliche Betroffenheitsprüfung sowie weitere Informationsangebote unter dem Hashtag „#nis2know“. Offene Fragen sollen über die Verbände gebündelt ans BSI übermittelt werden. In Ausnahmefällen gewährt die Behörde eine Nachfrist von sechs Wochen nach Klärung offener Fragen.
Eine BSI-Sprecherin sagte heise online, der Stand der Anmeldungen sei „grundsätzlich zufriedenstellend“. Bis Ende Mai hätten sich knapp 18.500 Einrichtungen registriert. Der Aufwand sei gerade für bislang nicht regulierte Firmen und den Mittelstand hoch. Deshalb baue das Amt weiter auf Aufklärung. Zugleich macht die Behörde deutlich, dass bei anhaltenden Verstößen Bußgelder möglich seien. Sie können bis zu 500.000 Euro betragen.
Experten fordern: „Zähne zeigen“
Der IT-Sicherheitsrechtler Dennis-Kenji Kipker und der Rechtsanwalt Stefan Hessel bewerten die Lage kritischer. Dass mehr als die Hälfte der betroffenen Unternehmen ihrer Registrierungspflicht nicht nachkommt, halten sie für ein alarmierendes Signal. Wer sich nicht melde, beachte gesetzliche Anforderungen zur Cybersicherheit nicht ausreichend.
Weiterlesen nach der Anzeige
Die Experten drängen deshalb auf ein entschlosseneres Vorgehen des BSI. Zwar habe auch der Gesetzgeber durch unklare Ausnahmen Rechtsunsicherheit geschaffen. Die Behörde verliere sich aber zu sehr im Detail, statt klare Leitlinien zu setzen. Das Motto müsse lauten: „Zähne zeigen.“ Nur gezielte Kontrollen und spürbare Sanktionen könnten dem Gesetz die nötige Wirkung verleihen. Andernfalls drohe NIS2 zum „Papiertiger“ zu werden und die angestrebte bessere Cybersicherheit eine theoretische Vorgabe zu bleiben.
(wpl)
Datenschutz & Sicherheit
Soziale Netzwerke : Warum W Social mehr kalter Kaffee als heißer Scheiß ist
Mit großem Brimborium startet heute das soziale Netzwerk W Social, das sich selbst seit Monaten großspurig als europäische Alternative zu Twitter darstellt. W Social will besser sein, weil man die Daten in Europa hostet. Außerdem muss man dort für einen Account über 18 Jahre alt sein und mit seinem Personalausweis nachweisen, dass man eine Person ist. So sollen Bots, Spam, Desinformation und Manipulation ausgeschlossen werden, das Versprechen des Anbieters.
Mal abgesehen davon, dass mit diesem Konzept Identifizierungspflichten und Alterskontrollen im Netz Vorschub geleistet wird, ist vollkommen unklar, warum wir ausgerechnet einem profitorientierten schwedischen Start-Up glauben sollen, es besser zu machen als die etablierten Twitter-Alternativen Mastodon, Bluesky oder auch Eurosky.
Geldgeber von W Social sind laut Medienberichten ein schwedisches Medieunternehmen, mit an Bord sind Leute von Spotify und Ericsson, die Geschäftsführerin war früher bei Ebay. W Social kündigt jetzt schon die Einführung für Werbung und Micropayments für Medienartikel hinter Bezahlschranke an.
Es gibt unkommerzielle Alternativen
Im Gegensatz dazu gibt es mit dem Fediverse, zu dem auch Mastodon gehört, seit Jahren unzählige unkommerzielle Alternativen und Projekte. Technisch ähnlicher zu W Social ist Eurosky, das Projekt der nicht-kommerziellen Modal-Stiftung aus den Niederlanden. Es hat vor einigen Tagen auch eine von Bluesky unabhängige App veröffentlicht.
Technisch baut W Social wie Bluesky und Eurosky auf dem AT-Protokoll auf. Das ist ein offenes, föderiertes Protokoll für soziale Anwendungen und Netzwerke. Es ermöglicht eine Interoperabilität zwischen verschiedenen Anwendungen sowie die Möglichkeit, Benutzerkonten umzuziehen.
Wir sind ein spendenfinanziertes Medium.
Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.
W Social profitiert davon, dass schon Millionen Nutzer:innen bei Bluesky dabei sind, mit denen die W‑Social-Nutzer:innen interagieren können. Das ist der große Vorteil föderierter Protokolle. Es ist also schon etwas los, wenn das Projekt startet. Im Gegensatz zu etablierten Gegenspielern Mastodon, Bluesky und Eurosky, die Open Source sind, setzt W Social aber auf geschlossenen Code. Auch das führt nicht gerade zu mehr Glaubwürdigkeit.
Vorschusslorbeeren von ganz oben
Was an dem ganzen Trubel aber wirklich verwundert: Die Europäische Kommission, Ursula von der Leyen, die Europäische Zentralbank und deren Präsidentin Christine Lagarde haben gerade ihren Bluesky-Account nicht irgendwann zu Eurosky umgezogen, sondern zu W Social. Das und vieles mehr hat die Aktivistin Elena Rossini herausgefunden.
Bei soviel Vorschusslorbeeren würde mich ja interessieren, welche Kontakte das schwedische Startup hat spielen lassen, um die sonst in Sachen soziale Netzwerke eher schwerfällige EU-Kommission zu sich zu locken. Geht es der Kommission darum, Identifizierungspflichten zu stärken oder Anwendungsfälle für das EUDI-Wallet zu schaffen? Oder kennt man sich einfach gut und kommerziell ist der Kommission immer lieber als unkommerziell? Oder irgendwas mit digitaler Souveränität, weil das ja immer gut kommt? Es bleibt unklar.
Bekannt ist auf jeden Fall auch, dass W Social auch Rechtsradikalen, sofern sie denn ihren Pass vorzeigen, Raum geben will. Die AfD-Vorsitzende Alice Weidel sei willkommen, ließ die CEO von W Social den Schweizer „Blick“ wissen. Und Blocklisten wie bei Bluesky werde es nicht geben. Na dann, wohl bekomms!
-
Künstliche Intelligenzvor 3 Monaten
JBL Bar 1300MK2 im Test: Soundbar mit Dolby Atmos, starkem Bass und Akku‑Rears
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenEmpfehlungsalgorithmen bei TikTok erklärt: Die Maschine hinter dem Endlos‑Feed
-
Social Mediavor 3 MonatenVon Kennzeichnung bis Plattformpflichten: Was die EU-Regeln für Influencer Marketing bedeuten – Katy Link im AllSocial Interview
-
Künstliche Intelligenzvor 2 Monaten„Don’t Starve Elsewhere“: Survival‑Hit kehrt nach zehn Jahren zurück
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonateniX-Workshop Angriffsziel lokales AD − Schwachstellen finden und beheben
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonatenWeitere Entlassungswelle bei Disney: Bis zu 1000 Mitarbeiter betroffen
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonatenKine‑Exakta: Die erste Spiegelreflexkamera fürs Kleinbild
-
Künstliche Intelligenzvor 2 Monaten
xTool P3 im Test: CO₂-Laser mit 80 Watt schneidet und graviert auch Acryl
