Künstliche Intelligenz
Humanoide Roboter in der Industrie: Zwischen Show und Realität
Zwar demonstrieren die humanoiden Roboter chinesischer Hersteller in jüngster Zeit immer häufiger, dass sie an Marathonläufen teilnehmen, tanzen und Saltos schlagen. Zwischen den spektakulären Vorführungen und ihrer tatsächlichen Arbeitsfähigkeit klafft jedoch noch eine auffällige Lücke.
Genau diese Lücke wollen Forscher nun schließen – nicht mit Demos, sondern unter kontrollierten Alltagsbedingungen. Forscher der TU München richten dazu das „RoboGym“ ein, das weltweit größte Forschungs- und Trainingszentrum für Robotik.
Während Unternehmen bereits testen und Förderprogramme Milliarden mobilisieren, bleibt offen, ob sich die humanoide Bauform überhaupt wirtschaftlich durchsetzt. Im Artikel beleuchten wir, wie Industrieunternehmen und Roboterspezialisten versuchen, Humanoide fit für die Montage von Autos oder den Haushalt zu machen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Humanoide Roboter in der Industrie: Zwischen Show und Realität“.
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Nackt- und Web-Filter, App-Sperre: Apples Alterskontrolle erreicht Europa
Apple spielt jetzt Alterskontrolleur. In Großbritannien müssen Kunden ab sofort das Erwachsenenalter nachweisen, wenn sie alle Funktionen ihres iPhones uneingeschränkt weiterverwenden wollen. Ob eine solche Alterssperre auf Systemebene in Zukunft auch nach Deutschland und in weitere europäische Länder kommt, ließ das Unternehmen auf Nachfrage unbeantwortet. Sie greift offenbar ebenfalls bereits in Südkorea.
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Altersnachweis per Ausweis oder Kreditkarte
Um „bestimmte Dienste oder Funktionen verwenden oder bestimmte Aktionen in ihrem Account ausführen“ zu können, sollen Erwachsene demnach bestätigen, dass sie tatsächlich über 18 Jahre alt sind. Ein solcher Nachweis erfolgt durch das Einscannen eines Ausweisdokumentes, einer Kreditkarte oder durch eine „andere geeignete Methode“, schreibt Apple.
Die neue Altersprüfung für Apple-Accounts greift offenbar nach der Aktualisierung auf iOS 26.4. Laut Nutzerberichten weist das Betriebssystem unter anderem in den Einstellungen prominent darauf hin, teils erscheint ein großer Hinweisdialog. „Möglicherweise wirst du aufgefordert, dein Alter zu bestätigen, nachdem du bestimmte Maßnahmen ergriffen hast“, erläutert der Hersteller vage.
Lange bestehende Apple-Accounts mit hinterlegter Kreditkarte winkt Apple bei der Kontrolle gewöhnlich einfach durch, bei anderen Kunden führt die Alterskontrolle aber zu Problemen und Irritationen: Der Altersnachweis klappe nur mit einer richtigen Kreditkarte, aber nicht mit gängigen Debitkarten, heißt es. Als Ausweisdokument scheinen aktuell nur Führerscheine von Apple akzeptiert zu werden, britische Reisepässe jedoch nicht. Apple führt als „zulässige Methode“ nur „Führerschein oder Personalausweis oder eine Kreditkarte“ auf. Andere Nutzer äußern sich in sozialen Medien empört und wollen sich weigern, einen Ausweis-Scan oder ihre Kreditkarte hochzuladen.
Fehlender Altersnachweis führt zu Funktionssperren
Wer nicht nachweist, dass er mindestens 18 Jahre alt ist, muss allerdings mit konkreten Einschränkungen auf dem iPhone rechnen: Den Webinhaltsfilter, der unter anderem Erwachsenen-Content blockieren soll – sowie den Nacktfilter schaltet iOS dann automatisch scharf, erläutert Apple in einem Supportdokument. Beide Filter arbeiten auf Betriebssystemebene als Teil der Beschränkungen.
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Auch der Download von Apps aus dem App Store scheint dadurch komplett blockiert zu werden. „Je nachdem, wo du wohnst, muss dein Account möglicherweise mit einer Familienfreigabegruppe verknüpft werden, in der eine volljährige Person ihr Alter bestätigt hat, um bestimmte Aktionen in deinem Apple Account durchzuführen – z. B. Apps laden oder bestimmte Sicherheitseinstellungen ändern“, gibt Apple zu Protokoll. Ob sich weiterhin Updates für bereits installierte Apps beziehen lassen, bleibt unklar.
Welche gesetzliche Vorgabe Apple zu diesen drastischen Maßnahmen verpflichtet, bleibt unklar. Die britische Medienaufsichtsbehörde Office of Communications (Ofcom) begrüßte die Maßnahme, man habe „eng mit Apple zusammengearbeitet“. Der iPhone-Hersteller verwies gegenüber Mac & i auf den Online Safety Act, Apple befolge damit die zugehörigen Leitlinien der Ofcom. App-Läden und mobile Betriebssysteme fallen bislang nicht unter den Online Safety Act, merkt die Financial Times an.
(lbe)
Künstliche Intelligenz
OpenAI beerdigt angeblich auch die Pläne für Erwachsenenmodus von ChatGPT
OpenAI hat auch die Pläne für einen Erwachsenenmodus von ChatGPT „für unbestimmte Zeit“ auf Eis gelegt, um sich voll auf die aktuellen Kernprojekte konzentrieren zu können. Das berichtet die Financial Times unter Berufung auf anonyme Quellen. Der Schritt folgt damit fast unmittelbar auf die Einstellung des KI-Videogenerators Sora. Im Fall des Abschieds vom eigenen Chatbot für erwachsene und auch erotische Inhalte war demnach Kritik von Investoren und interner Widerstand ausschlaggebend. Das damit verbundene Risiko sei einfach zu groß gewesen, während der Modus nicht viel zum Geschäft von OpenAI beigetragen hätte.
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„Erwachsene wie Erwachsene behandeln“
Sam Altman hat den Plan für einen Erwachsenenmodus von ChatGPT im Oktober öffentlich gemacht. Damals sagte er, sein Unternehmen wolle „Erwachsene Nutzer wie Erwachsene behandeln“. Das würde auch Erotika für Nutzer und Nutzerinnen umfassen, deren Alter verifiziert worden sei. Wie weit es mit „Erotik“ dabei gehen sollte, hat er aber offengelassen. Intern sei das Thema aber besonders kontrovers gewesen, berichtet die Financial Times jetzt. „KI sollte nicht deine Freunde oder deine Familie ersetzen, man sollte menschliche Verbindungen haben“, zitiert die Zeitung jemanden, der OpenAI angeblich auch wegen dieser Pläne verlassen hat. Die Freigabe war vorher schon verschoben worden, ursprünglich sollte der Erwachsenenmodus laut Altman schon im Dezember kommen.
Laut der Zeitung gab es aber auch technische Probleme bei der Arbeit an dem erweiterten Modus, es habe Schwierigkeiten gegeben, KI-Systeme so zu trainieren, dass sie Inhalte generieren, die vorher unerwünscht waren. Beim Trainingsmaterial habe es Probleme gegeben, illegale Inhalte zuverlässig auszusortieren. Hinzu kommt, dass der Erwachsenenmodus auf eine funktionierende Altersverifizierung angewiesen ist. Die habe man bei OpenAI aber so noch nicht gehabt. Die seit Anfang des Jahres eingeführten Techniken hätten eine Fehlerrate von über 10 Prozent, was das Risiko solch einer Funktion weiter erhöht hätte.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Chatkontrolle: EU-Parlament lehnt Verlängerung erneut ab
Das EU-Parlament hat am Donnerstagmorgen die von der EU-Kommission und zahlreichen Mitgliedsstaaten gewünschte Verlängerung der sogenannten „freiwilligen Chatkontrolle“ erneut abgelehnt. Zugleich haben sich die Parlamentarier für eine eingeschränkte Verlängerung unter strikten Auflagen ausgesprochen.
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Damit bleibt das Parlament bei seiner Linie. Die Parlamentarier hatten den Vorschlag der Kommission bereits vor zwei Wochen abgelehnt und sich für starke Einschränkungen ausgesprochen. Auf Druck der Kommission und der Mitgliedsstaaten erzwang die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) eine erneute Abstimmung.
Kompromiss gescheitert
Nach der ersten Abstimmung hatten die Kommission und der Rat der Mitgliedsstaaten die Verhandlungen über einen Kompromiss mit dem Parlament platzen lassen. Zuvor war das Vorhaben schon im Rechts-Ausschuss des Parlaments gescheitert. Damit war klar, dass die Ausnahmeregelung für die „freiwillige Chatkontrolle“ in wenigen Tagen ausläuft.
Das Parlament hätte am Donnerstag eigentlich über das Ergebnis dieser Kompromissverhandlungen abstimmen sollen. Stattdessen hat die EVP eine erneute Abstimmung erzwungen, um vielleicht ein anderes Ergebnis zu erzielen. Während das nicht aufging und das Parlament in wesentlichen Punkten bei seiner Linie blieb, war insbesondere die Abstimmung über vorgeschlagene Einschränkungen knapp.
Als „freiwillige Chatkontrolle“ wird die Praxis von Unternehmen wie Meta oder Google bezeichnet, die über ihre Plattform laufende Kommunikation automatisch auf Darstellungen von Kindesmissbrauch zu prüfen. Für die Unternehmen besteht dafür keine gesetzliche Verpflichtung. Weil die Praxis aber gegen EU-Datenschutzregeln verstößt, gibt es dafür befristete Ausnahmeregelungen.
Die derzeit gültige Ausnahme läuft am 3. April ab. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, diese Regelung um weitere zwei Jahre zu verlängern. Das hat das Parlament abgelehnt und sich stattdessen für eine kürzere Laufzeit bis August 2027 sowie starke Einschränkungen der Befugnisse ausgesprochen. Unter anderem soll die Suche nach einschlägigem Material nur bei konkretem Verdacht möglich sein.
Parallel verhandelt die EU über eine gesetzliche Grundlage, um eine Dauerlösung für die Chatkontrolle zu schaffen. Das Parlament ist gegen eine anlasslose Überwachung sämtlicher Kommunikation und setzt sich für klare Einschränkungen ein. Da die Verhandlungen stocken, sollte die Ausnahme erneut verlängert werden.
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Die Verhandlungen über einen Kompromiss für die Ausnahmeregelung sind offenbar deshalb geplatzt, weil die Länder fürchten, damit eine Vorentscheidung für die Verhandlungen über die dauerhafte Lösung zu treffen. Der Rat will sich die Option auf eine anlasslose Chatkontrolle offenhalten.
Kommission macht Druck
Argumentiert wird dabei mit Kinderschutz und notwendigen Befugnissen für Ermittlungsbehörden. Noch am Mittwoch hatten vier EU-Kommissare eindringlich an die Parlamentarier appelliert, eine Verlängerung der derzeit gültigen Regeln zu ermöglichen. „Der Schutz von Kindern, nicht der von Tätern, muss der leitende Grundsatz des Handelns der EU bleiben“, mahnen Henna Virkkunen, Magnus Brunner, Michael McGrath und Glenn Micallef in einem Schreiben an die Parlamentarier. Kritiker argumentieren, dass eine allgemeine Chatkontrolle unverhältnismäßig in die Rechte der Bürger eingreift.
Das Drama um die Chatkontrolle ist alles andere als parlamentarischer Alltag. Und es wird jetzt wohl ein weiteres Kapitel geben: Nachdem das Parlament den Kommissionsvorschlag zwar abgelehnt, aber einen eigenen Änderungsvorschlag verabschiedet hat, sieht das parlamentarische Prozedere jetzt eigentlich erneute Verhandlungen mit Kommission und Rat vor. Kommt es erneut nicht zu einem Kompromiss und der Rat akzeptiert das demokratische Votum, ist die „freiwillige Chatkontrolle“ am 3. April Geschichte.
(vbr)
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