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Künstliche Intelligenz

Was Sie bei der Erweiterung einer PV-Anlage beachten müssen


Ein E-Auto soll den alten Verbrenner ersetzen, eine Split-Klima-Anlage steht auf der Investitionsliste ganz oben. Das bedeutet mehr Strombedarf. Platz ist auch noch da – an der Fassade für eine bessere Ausbeute an den Jahresrändern oder auf der Gartenlaube mit Ost-West-Ausrichtung für die Tagesränder. Kurzum: Die bestehende PV-Anlage könnte gerne noch ein paar Kilowattstunden mehr liefern. Warum diese also nicht einfach erweitern?


PV-Anlage

PV-Anlage

Möglich ist das in jedem Fall. Doch es ist in der Regel nicht damit getan, ein paar Module zu montieren. Mehr Module stellen Anforderungen an die nachgelagerte Technik und bringen eine neue Komplexität ins System.

  • Die 12-Monats-Frist entscheidend: Zubau innerhalb dieser Frist wird mit der Bestandsanlage zusammengefasst – danach entsteht eine Neuanlage.
  • Abwarten ist riskant: Die bevorstehende EEG-Novelle droht mit Einschnitten bei Vergütung und Einspeiseregeln, gleichzeitig steigen die Modulpreise.
  • Modultausch nur bei Defekt: Das geplante Repowering aus dem Solarpaket 1 ist nie in Kraft getreten – ohne nachgewiesenen Schaden darf nicht getauscht werden.
  • Mehr Module heißt auch mehr Technik: Wechselrichter, Zählerschrank und Messtechnik müssen mitziehen – das kann teuer werden.
  • Ein Balkonkraftwerk ist kein einfacher Ausweg: Besser ist eine klassische Anmeldung über den Netzbetreiber.

Wer seine Anlage aufbohrt, muss daher nicht nur aufs Dach schauen, sondern auch auf Fristen, Vergütungsregeln und den Zählerschrank. Da kann selbst ein schnell dazu installiertes Balkonkraftwerk zur Falle werden. Was gilt, worauf es bei einer Erweiterung ankommt und wie man bei älteren Anlagen mit dem Modultausch umgeht, erklärt dieser Artikel.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Was Sie bei der Erweiterung einer PV-Anlage beachten müssen“.
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Blue Origins Mondlandefahrzeug Blue Moon MK1 besteht wichtigen Test der NASA


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die US-Raumfahrtbehörde National Aeronautics and Space Administration (NASA) testet die Mondlandefähre Blue Moon Mark 1 (MK1) des US-Raumfahrtunternehmens Blue Origin. Das Endurance genannte Raumfahrzeug soll in diesem Jahr zum Mond fliegen.

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Die NASA hat Endurance nach eigenen Angaben intensiv im Chamber A des Johnson Space Center in Houston getestet. Das sei „eine der größten thermischen Vakuumtestanlagen der Welt“, in der das Vakuum sowie die extremen Temperaturen simuliert werden können, denen ein Raumfahrzeug im Weltall ausgesetzt ist.

Dabei testet die NASA die strukturelle und thermische Integrität des Raumfahrzeugs. Diese wichtigen Tests hat Blue Moon MK1 bestanden. Anschließend sei Endurance nach Florida gebracht worden, wo die NASA die Kommunikationssysteme des Landers teste, teilte Blue Origin über den Kurznachrichtendienst X mit.

Endurance ist ein unbemannter Lander, der in diesem Jahr zum Mond fliegen soll. Ziel der Mission ist laut NASA, eine präzise Landung sowie die Funktion wichtiger Systeme wie Antrieb oder autonome Navigation und Steuerung zu demonstrieren.

Daneben soll Endurance zwei wissenschaftliche Nutzlasten zum Mond bringen: ein Kamerasystem, das beim Abstieg und der Landung des Landers die Wechselwirkung zwischen dem Triebwerksstrahl und der Mondoberfläche erfasst, und einen Laser, der Raumfahrzeugen im Mondorbit eine bessere Positionsbestimmung ermöglicht.

Endurance dient auch der Vorbereitung der kommenden bemannten Mondlandung: Blue Origin und Konkurrent SpaceX sollen Landfahrzeuge für die Mission Artemis 4 bauen. Diese soll erstmals seit über 50 Jahren wieder Menschen auf den Mond bringen – nach dem Willen des US-Präsidenten Donald Trump im Jahr 2028.

2027 soll die Mission Artemis 3 starten, bei der die vierköpfige Crew Rendezvous- und Andockmanöver mit einer Mondfähre trainieren soll. Laut NASA werden die Manöver mit dem Raumschiff durchgeführt, das dann zur Verfügung steht – dem von Blue Origin, dem von SpaceX oder beiden.

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(wpl)



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„Directive 8020“ angespielt: Tod im All


In „Directive 8020“ kämpft eine Astronautencrew gegen ein Alien. Das Spiel von Supermassive Games setzt auf interaktive Entscheidungen statt auf Action.



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Schweizer Gesundheitsdaten: Eidgenossen gegen US-Cloud-Dominanz


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Zum Polit-Krimi entwickelt sich ein Großauftrag für die IT-Branche in der Schweiz. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) treibt mit dem Projekt „Swiss Health Data Space“ (SwissHDS) die digitale Entwicklung des Gesundheitswesens voran. Ziel ist ein vernetzter Datenraum für den Austausch von Patientendaten zwischen Ärzten und Spitälern. Es geht um ein zweistelliges Millionenbudget – und eine Grundsatzentscheidung für digitale Souveränität.

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Die Brisanz liegt laut NZZ im Anforderungskatalog : Die Infrastruktur müsse ausschließlich Schweizer Recht unterliegen und dürfe keine Abhängigkeit von äußeren Jurisdiktionen aufweisen. Explizit nennt das BAG demnach den US Cloud Act. Damit stünden US-Konzerne wie Microsoft, Google oder AWS faktisch vor verschlossenen Türen. Da diese Konzerne – unabhängig vom Serverstandort – US-Behörden Zugriff gewähren müssen, könnten sie die Schweizer Bedingungen kaum erfüllen.

Intern ist die Sprache beim BAG noch deutlicher. Die NZZ zitiert aus E-Mails, wonach vor allem Abhängigkeit von Staaten als riskant gilt, die im Ernstfall „den Stecker ziehen könnten“. Das Vertrauen der Bevölkerung hänge maßgeblich daran, dass der Staat den Schutz hochsensibler Gesundheitsdaten vor fremdem Zugriff garantieren könne. Das deckt sich mit Resolutionen von Datenschützern, die öffentliche Verwaltungen in der Pflicht sehen.

Der Vorstoß zu SwissHDS bringt Bern in eine missliche Lage. Das für Beschaffungen zuständige Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) rudert bereits vorsichtig zurück und bezeichnet die Formulierungen als „ungeschickt“. Grund: Die Schweiz ist an WTO-Regeln gebunden, die Gleichbehandlung aller Bieter vorschreiben. Ein pauschaler Ausschluss von US-Firmen könnte als völkerrechtswidriger Protektionismus gewertet werden. Das Thema gleicht einem diplomatischen Minenfeld, da die Schweiz über Handelsabkommen mit der Trump-Regierung verhandelt.

Befürworter der Initiative sehen digitale Souveränität als zwingende technische Sicherheitsanforderung. Marc Wilczek, CEO des deutschen Anbieters Plusserver, lobt das wachsende Souveränitätsbewusstsein. Der Schutz kritischer Daten sei kein optionales Extra mehr. Kritiker warnen indes vor einer „ideologischen Abschottung“. Der Verzicht auf US-Technik könnte IT-Projekte verteuern und Innovation bremsen. Generell ist die Schweiz eng mit dem US-Tech-Sektor verwoben: Google betreibt in Zürich seinen größten Entwicklungsstandort außerhalb der USA.

Ob die strikten Vorgaben bis zur finalen Ausschreibung Bestand haben, ist eine Nagelprobe für die politische Standhaftigkeit der Eidgenossen gegenüber Washington.

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