Künstliche Intelligenz
Netflix-Synchronisationen: Schauspielergewerkschaft gegen Sprecherverband | heise online
In der Geschichte um Netflix’ Versuch, sich das Recht einräumen zu lassen, Synchronaufnahmen für KI-Trainingszwecke zu nutzen, schienen die Rollen bislang klar verteilt: Auf der einen Seite stand der Videostreamingdienst, der an synthetische Stimmen kommen will, auf der anderen Seite der Verband Deutscher Sprecher:innen (VDS), der zum Streik gegen Netflix aufruft, da er befürchtet, seine Mitglieder würden sich mit der Unterzeichnung langfristig selbst arbeitslos machen. Die Einschätzung des VDS stützte ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten der Kanzlei Spirit Legal, nach dem zentrale Klauseln der neuen AOR-Regelung (Assignment of Rights Agreement), die Netflix‘ Synchronsprechern vorlegt, unwirksam oder rechtswidrig sind.
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Doch nun hat mit der Schauspielergewerkschaft Bundesverband Schauspiel (BFFS) eine weitere Partei die Bühne betreten – und hält sich in einer jetzt veröffentlichten Pressemitteilung mit Kritik an dem (nicht namentlich genannten) VDS und dem Rechtsgutachten von Spirit Legal nicht zurück: „Auf dieser zweifelhaften Basis werden verunsicherte Synchronschauspieler*innen aktuell unter Druck gesetzt, ihre Unterschrift unter neue Netflix-Verträge zu verweigern. Die Folge: Sie werden umbesetzt, verlieren Gagen und auch die Möglichkeit, zusätzliche Vergütungen bei erfolgreichen Netflix-Produktionen zu erhalten.“ ist in der Mitteilung des BFFS zu lesen.
Die Schauspielergewerkschaft spielte bislang in dem Streit eher eine kleine Nebenrolle. Dabei ist die Gewerkschaft mit mehr als 4300 Mitgliedern nicht nur wesentlich größer als der VDS, der (nicht zuletzt wegen der strikt professionellen Ausrichtung) keine 700 Mitglieder zählt, sondern hat vor allem im vergangenen Sommer bereits eine Vereinbarung mit Netflix zur Nutzung von KI-Stimmen getroffen.
Laut BFFS bilde die mit Netflix ausgehandelte Vereinbarung einen Rechtsrahmen, der wiederum das Fundament für künftige Kollektiv-Vereinbarungen ist. Schon jetzt gelte demnach aber, dass die Nutzung von KI-Stimmen nur zulässig ist, wenn die Synchronschauspieler*innen, deren Arbeitsergebnisse hierfür verwendet werden, ausdrücklich und gesondert zustimmen. Das gelte selbst dann, wenn die KI-Stimme keiner ursprünglichen Stimme ähnelt und gehe somit über das gesetzliche Schutzniveau hinaus.
Harte Kritik auf beiden Seiten
Anlass für die jetzige Stellungnahme dürfte auch sein, dass die Vereinbarung zwischen BFFS und Netflix mehrfach im vom VDS in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten Thema ist. Dazu gehört eine Stelle, in der darauf verwiesen wird, dass eine Generalklausel aus der BFFS-Vereinbarung auch in der AOR-Vereinbarung auftaucht, die Netflix den Synchronsprechern vorgelegt hat. Spirit Legal stellt dazu fest: „Die Intransparenz dieser Klausel, ihre Eignung, die Zustimmungsvorbehalte in K 3 a ii und iii auszuhöhlen, und ihre Unwirksamkeit nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB (dazu unten D.III.) wurden bei der Verhandlung verkannt.“ Das dürfte bei der Gewerkschaft für einige Nachfragen seitens der Mitglieder geführt haben.
Die Schauspielergewerkschaft hat daher den Urheberrechtsexperten Prof. Dr. Artur-Axel Wandtke ihrerseits mit einer gutachterlichen Überprüfung des Gutachtens von Spirit Legal beauftragt. Dessen Urteil fällt eindeutig negativ aus: „Zentrale Schlussfolgerungen dieses Gutachtens [von Spirit Legal, Anm. der Red.] beruhen auf unzutreffenden rechtlichen Ausgangspunkten“. Die KI-Regelung zwischen Netflix und BFFS bewertet Wandtke hingegen positiv: „Sie führt im Ergebnis zu einer materiell- und prozessrechtlichen Verbesserung der Rechtsposition von Synchronschauspielern.“
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Daneben zitiert der BFFS auch bekannte Synchronsprecher, die sich positiv zur Vereinbarung mit Netflix äußern – darunter Marcus Off, die deutsche Stimme von Johnny Depp („Ohne den Vertrag des BFFS mit Netflix gäbe es keine KI-Regeln mit Netflix, keine Folgevergütungen und keinerlei Schutz vor willkürlichem KI-Einsatz.“) und Ricardo Richter, die deutsche Stimme von Josh Hutcherson („Die vom BFFS verhandelten Regeln zu KI geben mir Sicherheit. Hier Lösungen zu schaffen, ist Pionierarbeit. Und ich bin froh, dass sich meine Gewerkschaft dieser Aufgabe stellt.“).
Für den BFFS ist das Fazit klar: „Die Annahme, den Einsatz von KI durch Boykott und Blockade verhindern oder zurückdrehen zu können, greift zu kurz und führt zu unabsehbaren Nachteilen für die Synchronbranche.“
(nij)
Künstliche Intelligenz
IFG-Reform: Bundesregierung in Erklärungsnot | heise online
Die Bundesregierung kommt bei der umstrittenen Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) in Erklärungsnot. Eine Recherche des Magazins Stern konnte keine Belege für die von einem Regierungssprecher als Begründung für die Reform herangezogenen Bedrohungen staatlicher Bedienstete zutage fördern.
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Umstrittene IFG-Reform
Die Koalition will mit der Reform des IFG die Möglichkeiten beschneiden, Einsicht in staatliche Unterlagen zu nehmen. Das geltende IFG schreibt dafür einen weitgehenden Rechtsanspruch fest, der auch für Organisationen und Redaktionen gilt. Künftig sollen nur noch natürliche Personen dieses Auskunftsrecht haben.
In der Bundespressekonferenz begründete Regierungssprecher Stefan Kornelius die Einschränkung mit einer nicht näher bezeichneten internationalen Bedrohungslage, dem Schutz Kritischer Infrastrukturen – und dem Schutz von Staatsbediensteten „vor Anfeindungen und Drohungen”.
„Das IFG hat auch dazu geführt, dass Staatsbedienstete in einer Breite in die Öffentlichkeit gezogen werden, die für diese Personen gefährdend ist“, führte der Regierungssprecher dazu aus.
„Keine Fälle”
Der „Stern“ hat nachgefragt: Welche Bedrohungen gab es? Kornelius’ eigene Behörde, das Bundespresseamt, verweist auf das Innenministerium. Das kennt „keine Fälle im Sinne der Fragenstellung“. Auch im Außenamt und dem Justizministerium weiß man auf die Stern-Anfrage von keinen Fällen. Andere Ministerien verweisen auf fehlende Statistiken.
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Auch die ehemaligen Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit Ulrich Kelber und Peter Schaar kritisieren die Pläne scharf und kennen aus ihrer Amtszeit keine Fälle. Kelber will die Begründung der Bundesregierung nicht gelten lassen: Schon jetzt erlaube das IFG die Verweigerung von Auskunft, wenn tatsächlich eine Gefährdung vorliegt.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
WIPO-Report: Patentboom bei generativer KI – Deutschland führt in Europa
Die Erforschung und kommerzielle Nutzung generativer Künstlicher Intelligenz (GenAI) hat zu einer hohen Dynamik auf dem globalen Patentmarkt geführt. Laut einem Bericht der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) wurden 2024 und 2025 weltweit mehr als 56.000 neue GenAI-Patentfamilien veröffentlicht. Damit übertrifft der Output der vergangenen zwei Jahre die Gesamtzahl aller entsprechenden Patentanmeldungen des vorherigen Jahrzehnts. Zwischen 2023 und 2025 stieg die Zahl der jährlichen Veröffentlichungen von rund 14.000 auf über 37.800.
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2025 erreichte der Anteil von GenAI an allen KI-bezogenen Patenten 8,7 Prozent, nach 4,2 Prozent im Jahr 2017. Der WIPO zufolge spiegelt der Anstieg das Auslaufen der üblichen 18-monatigen Verzögerung zwischen Anmeldung und Veröffentlichung wider, die auf den weltweiten Forschungsboom nach der Vorstellung von ChatGPT Ende 2022 folgte.
Deutschland überrundet Großbritannien
Europa liegt im globalen Vergleich zwar hinter Asien und den USA. Es zeigt aber zumindest eine hohe Wachstumsdynamik. In Europa hat Deutschland Großbritannien als führenden Erfinderstandort für generative KI überholt. Mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 85 Prozent zwischen 2023 und 2025 belegt die Bundesrepublik weltweit Rang sechs. Großbritannien folgt mit 69 Prozent Wachstum auf Platz acht.
Getragen wird der Aufstieg vor allem von der heimischen Industrie. So schaffte Bosch mit 368 Patentfamilien als Neueinsteiger den Sprung in die Top 25 der weltweiten Patentinhaber. Für die WIPO zeigt das, dass GenAI längst nicht mehr nur ein Thema von Software- und Internetkonzernen ist. KI erreiche zunehmend Industrie, Logistik und Infrastruktur. Auch die Schweiz holte mit einer jährlichen Wachstumsrate von 124 Prozent auf.
Softbank führt, OpenAI setzt auf Geheimhaltung
Global bleibt China unangefochtener Spitzenreiter. Chinesische Entwickler veröffentlichten 2024 und 2025 mehr als 43.000 Patentfamilien und übertrafen damit ebenfalls ihre Gesamtleistung des vorherigen Jahrzehnts. Es folgen die USA, deren kommerzielle GenAI-Entwicklung einer jährlichen Wachstumsrate von 92 Prozent entspricht. Die höchste relative Zunahme unter den Top-Nationen verzeichnete Japan mit 210 Prozent – vor allem dank der KI-Strategie von Softbank. Der Konzern publizierte knapp 3000 Patentfamilien und führt so die Rangliste der einzelnen Patentinhaber vor Tencent, Ping An und Baidu an.
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Auch Alphabet, Microsoft und IBM gehören zu den führenden Patentinhabern. OpenAI verfolgt dagegen eine andere Strategie: Ende 2025 verfügte das Unternehmen weltweit nur über 35 Patentanmeldungen. Es setzt stärker auf Geschäftsgeheimnisse sowie schnelle Produktentwicklung.
Technologisch dokumentiert der WIPO-Bericht einen grundlegenden Wandel: Große Sprachmodelle (LLMs) haben die zuvor dominierenden Generative Adversarial Networks (GANs) klar überholt. 2025 entfielen rund 14.100 Patentfamilien auf LLMs, gegenüber etwa 5200 auf GANs. Diffusionsmodelle belegen inzwischen Rang drei. Bild- und Videoanwendungen dominieren zwar weiterhin, doch Text- und Softwarecode-Anwendungen holen deutlich auf. Für die Zukunft erwartet die WIPO eine stärkere Internationalisierung der Schutzrechte. Bislang entfallen nur rund 9 Prozent der GenAI-Patentfamilien auf internationale Anmeldungen. Mit zunehmender Marktreife dürfte sich der Wettbewerb um globale Schutzrechte verschärfen.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
KI-Zusammenfassungen: Google und Perplexity unterliegen gegen Medienanstalten
Das deutsche Medienrecht greift auch bei KI-Angeboten. In einer aktuellen Entscheidung hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten erstmals regulatorische Bescheide gegen die Suchmaschinenbetreiber Google und Perplexity erlassen. Damit stellen die Medienwächter klar, dass KI-Suchmaschinen und Chatbots rechtlich keine neutralen Vermittler sind. Vielmehr seien sie als Inhalteanbieter einzustufen.
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Googles KI-Zusammenfassungen
Die von den Medienanstalten Hamburg-Schleswig-Holstein und Berlin-Brandenburg geführten Verfahren zielen auf Googles AI Overviews, die über Suchergebnissen von KI erstellte Zusammenfassungen anzeigen, sowie auf den KI-Chatbot von Perplexity. Dieser verknüpft KI-Antworten mit einer eigenen Nachrichtenseite. Die ZAK stellt mit den Beschlüssen die Anwendbarkeit des nationalen Medienrechts auf KI-Suche und Chatbots fest.
Streitpunkt ist die Präsentation der Informationen. Bei Googles AI Overviews rücken die KI-Texte so prominent in den Blick, dass die herkömmliche Liste aus weiterführenden Links in den Hintergrund gerät. Laut der ZAK führt das zu einer unzulässigen Diskriminierung journalistischer Angebote, da die klassische Link-Übersicht schlechter auffindbar sei.
Perplexity bindet Drittinhalte als Quellen oder in Linklisten ein und bestimmt dadurch maßgeblich die Sichtbarkeit fremder Angebote. Damit erfülle Perplexity den Aufsehern zufolge die Kriterien eines Medienvermittlers und müsse daher entsprechende Pflichten erfüllen. Gegen die Bescheide können beide Anbieter Rechtsmittel einlegen. Eine einheitliche Rechtsprechung zu KI-Übersichten gibt es noch nicht.
KI-Antworten bedrohen Vielfalt und Verlage
Das ZAK-Vorgehen beruht auf einem Gutachten der Professoren Jan Oster und Christoph Busch. Sie legen dar, dass generative KI die Informationssuche im Internet strukturell verändere. Der Substitutionsprozess lasse den Traffic zu Verlagsseiten einbrechen. So verschiebe sich die Verhandlungsmacht zugunsten der KI-Konzerne, die die Schnittstelle zur Sichtbarkeit im Netz kontrollierten.
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Laut der Studie sind KI-generierte Texte grundsätzlich als eigene Inhalte des jeweiligen Anbieters zu qualifizieren seien. Das gelte für fehlerhafte, halluzinierte Inhalte ebenso wie für die Verdichtung und Vermischung vorhandener Quellen. Eine Ausnahme greife nur, wenn für User klar erkennbar sei, dass allein fremde Inhalte unverändert wiedergegeben würden.
(wpl)
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