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Landesverfassungsgericht rügt Informationsdefizite bei Northvolt-Förderung


Die Landesregierung hat bei der Förderung für den Bau einer Northvolt-Batteriefabrik ihre Informationspflicht gegenüber Abgeordneten verletzt. Das hat das Landesverfassungsgericht entschieden. Geklagt hatten FDP und SPD. Abgeordnete beider Fraktionen im Landtag fühlten sich im Vorfeld einer Parlamentsentscheidung nicht ausreichend über Risiken bei der Ansiedlung einer Batteriefabrik bei Heide informiert.

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Gerichtspräsident Christoph Brüning betonte in der Urteilsbegründung, die Regierung habe es versäumt, die Abgeordneten vor der entscheidenden Ausschusssitzung über Bedenken an der Gesamtfinanzierung des Vorhabens von Northvolt zu informieren. Das Gericht sei einstimmig zu der Einsicht gelangt, dass die Landesregierung nicht rechtzeitig über die Zweifel informiert habe.

Konkret ging es in dem sogenannten Organstreitverfahren um Informationen der Landesregierung an den Finanzausschuss des Landtags vor der entscheidenden Sitzung im Januar 2024. Damals machten die Abgeordneten einstimmig den Weg frei für eine Wandelanleihe von der staatlichen Förderbank KfW in Höhe von rund 600 Millionen Euro. Bund und Land bürgten für die Wandelanleihe jeweils zur Hälfte.

In einer Kabinettsvorlage vom Dezember 2023, welche die Abgeordneten zum Zeitpunkt ihres Votums nicht kannten, heißt es wörtlich: „Die Gesamtfinanzierung des Ansiedlungsvorhabens am Standort Heide ist nicht gesichert. Für die derzeitige Finanzierungslücke ist eine Fremdfinanzierung geplant, wobei gewisse Zweifel bestehen, dass ein Bankenkonsortium gefunden wird, sofern sich Northvolt hinsichtlich der Bereitstellung von Zahlen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und zum Projekt weiterhin sehr restriktiv verhält.“

Die Fabrikpläne von Northvolt lösten in Schleswig-Holstein Hoffnung auf wirtschaftliche Impulse für das eher strukturschwache Dithmarschen aus. Das schwedische Unternehmen wollte bei Heide rund 3000 Arbeitsplätze schaffen, Northvolt ging aber in Insolvenz. Das US-Unternehmen Lyten will neben der schwedischen Northvolt-Mutter auch die deutsche Tochter übernehmen.

Nach Ansicht des Landesrechnungshofs verstieß Schwarz-Grün bei der Förderung zudem gegen die Haushaltsordnung. Die Vorgehensweise bei der Absicherung einer Wandelanleihe habe nicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprochen, schreibt der Rechnungshof in einem Sonderbericht. Auf belastbare Unterlagen von Northvolt insbesondere zur Finanzierung habe die Regierung nicht bestanden, obwohl dies in anderen Fällen bei wesentlich geringeren Verpflichtungs-Übernahmen des Landes Fördervoraussetzung sei. Zentrale Risiken seien der Regierung bekannt gewesen und seitens der Arbeitsebene ausführlich dokumentiert worden.

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Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) musste sich deshalb am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss des Landtags kritischen Fragen stellen. Der Regierungschef und auch Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) sind jedoch der Auffassung, dass kein Verstoß gegen die Landeshaushaltsordnung vorliege.

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(fpi)



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Elektroautos: Was die GEIG-Novelle in der Ladeinfrastruktur verändert


Kurz vor der Sommerpause des Bundestages hat die Regierung eine Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes und des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) durch Bundestag und Bundesrat gebracht. Teil der Neuregelung sind Vorgaben für den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Es unterscheidet dabei zwischen Wohn- und Nichtwohn-Gebäuden, Bestand, Neubau und Sanierung.

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In einem Neubau mit mehr als fünf Stellplätzen, beispielsweise einem Parkhaus, sollen künftig mindestens 50 Prozent vorverkabelt und die restlichen Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur versehen werden. Außerdem soll es wenigstens einen Ladepunkt je fünf Stellplätze geben. Für neue Nichtwohn-Gebäude, in denen vor allem Verwaltungs-, Kommunikations- und Organisationsaufgaben erledigt werden, gelten strengere Vorgaben.

Wenn die Stellplätze in Neubauten öffentlich zugänglich sind, kann der Eigentümer auch öffentlich zugängliche Ladepunkte schaffen, deren Ladeleistung insgesamt mindestens dem Produkt aus der Anzahl der öffentlich zugänglichen Stellplätze und einer Ladeleistung von 2,2 kW entspricht. Bei zehn Parkplätzen wären das also ein 22-kW-Ladepunkt oder eben zwei 11-kW-Ladepunkte.

Auch im Bestand ändert sich für die Besitzer etwas, und das sogar recht kurzfristig. Sofern mehr als 20 Stellplätze vorhanden sind, müssen ab dem 1. Januar 2027 mindestens 50 Prozent der Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet werden. Alternativ kann auch wenigstens jeder zehnte Stellplatz mit einem Ladepunkt versehen werden.

Ähnlich wie beim Neubau kann der Eigentümer auch im Bestand öffentliche Ladepunkte schaffen. Die Vorgaben an die Ladeleistung sind dann weniger streng: Anzahl der Ladepunkte mal 1,1 kW Ladeleistung. Bei zehn Stellplätzen reicht also ein 11-kW-Ladepunkt, um die Pflichtvorgaben zu erfüllen.

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Wer in größerem Umfang renoviert, muss dabei künftig ebenfalls Lademöglichkeiten für Elektroautos berücksichtigen. Das betrifft Nichtwohn-Gebäude mit mehr als fünf Stellplätzen und Wohngebäude mit mehr als drei Parkplätzen. In beiden Fällen müssen wenigstens die Hälfte der Stellplätze mit Vorverkabelung und die übrigen mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden. Außerdem muss ab dieser Anzahl von Stellplätzen mindestens ein Ladepunkt geschaffen werden.

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(mfz)



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Neu in .NET 10.0 [31]: Mehr Kontrolle beim Zertifikatsexport


Eine Neuerung in .NET 10.0 ist die Methode ExportPkcs12() zum Zertifikatsexport mit AES-Verschlüsselung und Hashing via SHA-2-256:

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byte[] pfxData = cert.ExportPkcs12(Pkcs12ExportPbeParameters.Pbes2Aes256Sha256, password);



Der Dotnet-Doktor – Holger Schwichtenberg

Der Dotnet-Doktor – Holger Schwichtenberg

Dr. Holger Schwichtenberg ist technischer Leiter des Expertennetzwerks www.IT-Visions.de, das mit 53 renommierten Experten zahlreiche mittlere und große Unternehmen durch Beratungen und Schulungen sowie bei der Softwareentwicklung unterstützt. Durch seine Auftritte auf zahlreichen nationalen und internationalen Fachkonferenzen sowie mehr als 90 Fachbücher und mehr als 1500 Fachartikel gehört Holger Schwichtenberg zu den bekanntesten Experten für .NET und Webtechniken in Deutschland.

Die bisherige Methode Export() verwendet noch veraltete Algorithmen (3DES-Verschlüsselung und SHA1-Hashing). Die alten Verfahren (3DES / SHA1) aus Export() sind allerdings ebenfalls über die neue Methode möglich, wenn man es wirklich will:


byte[] pfxData = cert.ExportPkcs12(Pkcs12ExportPbeParameters.Pkcs12TripleDesSha1, password);


Folgender Code zeigt ein Beispiel zum Erstellen und Exportieren eines Zertifikats:


public void Run()
{
 CUI.Demo(nameof(FCL10_Certificates));
 
 string certPath = @"c:\temp\meinZertifikat.pfx";
 string password = "meinSehrGeheimesPasswort"; // Passwort zum Schutz des Zertifikats
 
 // Selbstsigniertes Zertifikat erstellen
 using (var rsa = RSA.Create(2048))
 {
  var request = new CertificateRequest(
      "CN=TestZertifikat",
      rsa,
      HashAlgorithmName.SHA256,
      RSASignaturePadding.Pkcs1);
 
  // Zertifikat für 1 Jahr gültig machen
  var cert = request.CreateSelfSigned(
      DateTimeOffset.Now,
      DateTimeOffset.Now.AddYears(1));
 
  // ALT: Zertifikat mit 3DES-Verschlüsselung und SHA1-Hashing exportieren
  // byte[] pfxData = cert.Export(X509ContentType.Pkcs12, password);
 
  // NEU: Zertifikat als AES mit SHA-2-256 exportieren
  byte[] pfxData = cert.ExportPkcs12(Pkcs12ExportPbeParameters.Pbes2Aes256Sha256, password);
 
  // NEUE Methode, aber alte Sicherheitsverfahren: 3DES mit SHA-1
  // byte[] pfxData = cert.ExportPkcs12(Pkcs12ExportPbeParameters.Pkcs12TripleDesSha1, password);
 
  // PFX-Datei speichern
  File.WriteAllBytes(certPath, pfxData);
 
  Console.WriteLine($"Test-Zertifikat erstellt und gespeichert unter: {certPath}");
 }
 
 if (!File.Exists(certPath))
 {
  Console.WriteLine($"Datei nicht gefunden: {certPath}");
 }
 else
 {
  // Zertifikat laden
  X509Certificate2 cert2 = X509CertificateLoader.LoadPkcs12FromFile(certPath, password);
  Console.WriteLine($"Zertifikat geladen von {certPath}:");
  Console.WriteLine($"IssuerName: {cert2.IssuerName.Name}");
  Console.WriteLine($"Signaturalgorithmus (Hashing): {cert2.SignatureAlgorithm.FriendlyName}");
  Console.WriteLine($"Öffentlicher Schlüsselalgorithmus: {cert2.PublicKey.Oid.FriendlyName}");
  Console.WriteLine($"Key-Algorithmus OID: {cert2.GetKeyAlgorithm()}");
  // Ob für ein Zertifikat-Export (z. B. .pfx/PKCS#12) AES verwendet wurde, steht nicht im Zertifikat selbst, sondern betrifft die Verschlüsselung der Containerdatei. Das Zertifikat enthält nur Infos zu Signatur- und Schlüsselalgorithmus (z. B. RSA, SHA256).
 }
}



Screenshot

Screenshot

Der Beispielcode erzeugt diese Ausgabe (Abb. 1).


betterCode() .NET 11.0

betterCode() .NET 11.0

(Bild: King / stock.adobe.com)

Das ist neu in .NET 11.0: Dr. Holger Schwichtenberg und weitere Experten präsentieren am 17. November 2026 auf der Online-Konferenz betterCode() .NET 11.0 die Änderungen für Entwicklerinnen und Entwickler. Tickets zum Frühbucherpreis sind im Online-Shop verfügbar.


(rme)



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Graustufen-Bild vom Jupiter: Wie ein Mann mit einem Gameboy Sterne fotografiert


Aufnahmen von Jupiter sind keine Seltenheit. Sowohl Amateur- als auch Profi-Astronomen haben in der Vergangenheit schon unzählige beeindruckende Fotos von dem Planeten gemacht. Trotzdem ist es dem Musiker und Retro-Tech-Fan Chris Graue Ende Juni gelungen, mit seiner Aufnahme für Aufsehen zu sorgen: Er hat den größten Planeten unseres Sonnensystems nämlich nicht etwa mit einer High-Tech-Kamera fotografiert – sondern mit einem Gameboy. In einem Video hat er jetzt detailliert erklärt, wie ihm das gelungen ist.

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Der Gameboy war lange Zeit die meistverkaufte Handheld-Konsole der Welt. In den 1990er-Jahren ging das Gerät von Nintendo millionenfach über die Ladentheke – und gilt bis heute als Kultobjekt. Im Jahr 1998 kam eine Kamera als Zubehör auf den Markt, die das Gerät um Fotografie-Funktionen erweiterte – allerdings mit stark eingeschränkten Möglichkeiten. Mit einer Auflösung von gerade einmal 0,014 Megapixeln war sie lediglich in der Lage, winzige Bilder in vier Graustufen zu erzeugen. Obwohl die Produktion schon 2002 wieder eingestellt wurde, hatte die Kamera laut Popular Science viele Fans.

Im Rahmen seines Astrofotografieprojekts hat Graue der Gameboy-Kamera jetzt ein Comeback verschafft. Da deren Reichweite allein aber bei Weitem nicht ausreicht, um Himmelskörper zu fotografieren, waren einige Anpassungen nötig. Zusammen mit einigen Freunden schloss er die Kamera mithilfe eines 3D-gedruckten Adapters an das Hooker-Teleskops am Mount-Wilson-Observatorium im US-Bundesstaat Kalifornien an. Technisch gesehen fotografierte die Kamera somit durch ein 730.000-Millimeter-Objektiv.

Zunächst versuchte Graue, Aufnahmen vom Mond zu machen. Er stellte allerdings fest, dass dieser für das extrem leistungsstarke Teleskop schlicht zu nah war. Mit einer durchschnittlichen Entfernung von rund 444 Millionen Meilen zur Erde erwies sich Jupiter dagegen als deutlich geeigneteres Motiv. Ohne Kontext sind die Aufnahmen kaum zu erkennen, trotzdem gelang es Graue, Jupiters Wolkenstreifen und den Rand des Planeten festzuhalten – für ihn zweifellos ein erfolgreiches Experiment. „Die Antwort lautet ja – wenn man sich nur genug ins Zeug legt, kann man auch mit seiner Gameboy-Kamera ein Foto von Jupiter machen”, erklärte er in einem Video auf Social Media.

Wie Engadget berichtet, hat Graue die Baupläne für den Adapter jetzt kostenlos veröffentlicht, damit sich alle Gameboy-Fans eine eigene Version mit einem 3D-Drucker ausdrucken können. Ergänzend dazu hat er ein kurzes Tutorial-Video veröffentlicht, in dem er die Nutzung erklärt. Er beschreibt den Adapter als „ein Rohr, das sich unter Druck in ein handelsübliches 1,25-Zoll-Okular für Teleskope einpassen lässt”. Es müssen aber nicht direkt Aufnahmen von Planeten sein, denn der Adapter könne auch ohne Teleskop genutzt werden. Laut Graue ist es möglich, andere Objektive mit dem Gameboy zu verbinden, die eine bessere Bildqualität bieten als die originale Nintendo-Kamera.

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Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.


(jle)





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