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Künstliche Intelligenz

Autobauer geben weniger Rabatt für Elektroautos


Die Autobauer haben im Mai auf dem deutschen Markt die eigenen Preisnachlässe für Elektroautos zurückgefahren. Der monatliche Neuwagen-Marktbericht des privaten Center Automotive Research (CAR) sieht das als direkte Folge der staatlichen Förderung, die seit Mai rückwirkend für Anmeldungen im laufenden Jahr gezahlt wird.

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„Es scheint, die Autobauer testen den Markt“, sagt Studienleiter Ferdinand Dudenhöffer. Der Abstand bei den Transaktionspreisen zwischen E-Autos und Verbrennern werde entgegen dem vorherigen Trend wieder größer. Nach den Markterhebungen bei den 20 meistverkauften Elektrofahrzeugen ist der durchschnittliche Preisnachlass von 19,5 Prozent im Januar auf nun 18,6 Prozent zurückgegangen. Elektroautos waren damit in der Anschaffung im Schnitt 1971 Euro teurer als ein vergleichbarer Verbrenner. Die staatliche Förderung ist dabei nicht eingerechnet.

Sinkende Preisnachlässe beobachtet CAR vor allem bei kleineren E-Autos, die eher in das Anforderungsprofil der förderberechtigten Haushalte passen dürften. Förderfähig sind Kauf und Leasing neuer Elektroautos, bestimmter Plug-in-Hybride, die sowohl mit Strom als auch mit Treibstoff fahren können, sowie Elektroautos mit sogenannten Reichweitenverlängerern. Letztere sind kleine Verbrennungsmotoren, die die Reichweite von Elektroautos erhöhen.

Voraussetzung ist eine Zulassung des Fahrzeugs seit dem 1. Januar dieses Jahres. Die Höhe des staatlichen Zuschusses hängt von Fahrzeug, Haushaltseinkommen (höchstens 80.000 Euro) und Familiengröße ab und kann zwischen 1500 und 6000 Euro betragen. Die Prämie gilt nur für Privatautos, nicht für Dienstwagen. Die Fördermittel sollen für bis zu 800.000 Fahrzeuge ausreichen.

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(nie)



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KI-Zusammenfassungen: Google und Perplexity unterliegen gegen Medienanstalten


Das deutsche Medienrecht greift auch bei KI-Angeboten. In einer aktuellen Entscheidung hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten erstmals regulatorische Bescheide gegen die Suchmaschinenbetreiber Google und Perplexity erlassen. Damit stellen die Medienwächter klar, dass KI-Suchmaschinen und Chatbots rechtlich keine neutralen Vermittler sind. Vielmehr seien sie als Inhalteanbieter einzustufen.

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Die von den Medienanstalten Hamburg-Schleswig-Holstein und Berlin-Brandenburg geführten Verfahren zielen auf Googles AI Overviews, die über Suchergebnissen von KI erstellte Zusammenfassungen anzeigen, sowie auf den KI-Chatbot von Perplexity. Dieser verknüpft KI-Antworten mit einer eigenen Nachrichtenseite. Die ZAK stellt mit den Beschlüssen die Anwendbarkeit des nationalen Medienrechts auf KI-Suche und Chatbots fest.

Streitpunkt ist die Präsentation der Informationen. Bei Googles AI Overviews rücken die KI-Texte so prominent in den Blick, dass die herkömmliche Liste aus weiterführenden Links in den Hintergrund gerät. Laut der ZAK führt das zu einer unzulässigen Diskriminierung journalistischer Angebote, da die klassische Link-Übersicht schlechter auffindbar sei.

Perplexity bindet Drittinhalte als Quellen oder in Linklisten ein und bestimmt dadurch maßgeblich die Sichtbarkeit fremder Angebote. Damit erfülle Perplexity den Aufsehern zufolge die Kriterien eines Medienvermittlers und müsse daher entsprechende Pflichten erfüllen. Gegen die Bescheide können beide Anbieter Rechtsmittel einlegen. Eine einheitliche Rechtsprechung zu KI-Übersichten gibt es noch nicht.

Das ZAK-Vorgehen beruht auf einem Gutachten der Professoren Jan Oster und Christoph Busch. Sie legen dar, dass generative KI die Informationssuche im Internet strukturell verändere. Der Substitutionsprozess lasse den Traffic zu Verlagsseiten einbrechen. So verschiebe sich die Verhandlungsmacht zugunsten der KI-Konzerne, die die Schnittstelle zur Sichtbarkeit im Netz kontrollierten.

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Laut der Studie sind KI-generierte Texte grundsätzlich als eigene Inhalte des jeweiligen Anbieters zu qualifizieren seien. Das gelte für fehlerhafte, halluzinierte Inhalte ebenso wie für die Verdichtung und Vermischung vorhandener Quellen. Eine Ausnahme greife nur, wenn für User klar erkennbar sei, dass allein fremde Inhalte unverändert wiedergegeben würden.


(wpl)



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Microsoft macht Passkeys zum Standard in Entra ID


Microsoft macht Passkeys zur Standard-Anmeldemethode in Entra ID. Ab dem 1. September 2026 führt das Unternehmen die Änderung schrittweise ein: Nutzer, die sich bislang per SMS oder Sprachanruf authentifizieren, werden dann automatisch für Passkeys freigeschaltet und bei der nächsten MFA-Anmeldung zur Registrierung aufgefordert. Microsoft empfiehlt Unternehmen, möglichst früh auf Passkeys oder andere Phishing-resistente Verfahren umzusteigen.

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Passkeys sind kryptografische Anmeldeschlüssel, die Passwörter ersetzen. Statt eines Kennworts authentifizieren sich Nutzer zum Beispiel per Fingerabdruck, Gesichtserkennung oder Geräte-PIN. Die Technik basiert auf den FIDO2- und WebAuthn-Standards und gilt als deutlich widerstandsfähiger gegen Phishing. Entra ID – früher Azure Active Directory – ist Microsofts Cloud-Dienst für Identitäts- und Zugriffsverwaltung.

Parallel baut Microsoft die Unterstützung für gerätegebundene und synchronisierte Passkeys aus und erweitert die Verwaltungsfunktionen für Administratoren. So sollen sich passwortlose Anmeldungen einfacher einführen und per Richtlinie steuern lassen.

Hintergrund ist nach Angaben des Unternehmens die wachsende Bedrohung durch KI-gestützte Phishing-Angriffe. Laut Microsoft erreichen solche Kampagnen Klickraten von bis zu 54 Prozent, während herkömmliche Phishing-Angriffe bei rund 12 Prozent liegen.

Im nächsten Schritt stellt Microsoft den eigenen SMS- und Sprachdienst für die Mehrfaktor-Authentifizierung ein. Ab dem 1. Februar 2027 werden diese Verfahren in Entra ID nicht mehr nativ angeboten. Unternehmen, die sie weiterhin benötigen, müssen dafür auf eigene Kosten einen Drittanbieter über den Microsoft Security Store einbinden.


(fo)



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Video: Warum ihr bei Mini-PCs aus China vorsichtig sein solltet


Mini-PCs chinesischer Hersteller und Händler sind auf den großen Online-Marktplätzen längst allgegenwärtig. Etliche Portale preisen einzelne Modelle als günstige Alternative zu Geräten etablierter Marken an – und nehmen es mit der Prüfung offenbar nicht immer so genau. Wir haben den Bmax B6 Plus nach einem Leserhinweis bei Amazon gekauft und tiefer nachgeforscht.

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Für rund 220 Euro wirkt der kleine Rechner zunächst wie ein echtes Schnäppchen. An Bord sind ein Core-i3-Prozessor, 12 GByte Arbeitsspeicher und eine 512 GByte große NVMe-SSD, dazu WLAN, Gigabit-Ethernet sowie drei Display-Anschlüsse. Obendrein liegt dem Kampfpreis Windows 11 Pro bei, für das im Handel sonst rund 150 Euro fällig werden. Doch der günstige Eindruck täuscht: Im Test stießen wir auf gleich mehrere Fallstricke – von Sicherheitslücken über eine ungültige Windows-Lizenz bis hin zu Schadsoftware, die direkt vom Hersteller stammt. Die gute Nachricht: Es gibt eine deutlich sinnvollere Alternative, die wir ebenfalls unter die Lupe genommen haben. Worin die Schwächen des Bmax B6 Plus genau liegen und welche Option wir stattdessen raten, seht ihr im Video:

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(gho)



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