Künstliche Intelligenz
Basis für Cyberdome: BSI und Länder schmieden digitale Abwehrallianz
Angesichts einer dauerhaft angespannten Bedrohungslage im Netz schaltet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in den Angriffsmodus bei der Verteidigung: Gemeinsam mit der Genossenschaft der öffentlichen IT-Dienstleister (Govdigital) legt die Behörde den Grundstein für den von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) geforderten Cyberdome. Ziel ist laut BSI-Präsidentin Claudia Plattner die „Industrialisierung der Cybersicherheit“.
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Durch eine erweiterte Daten-Sensorik in den IT-Systemen von zehn Bundesländern und deren Kommunen sollen Anomalien künftig in Echtzeit erkannt werden. Diese Vernetzung zwischen dem BSI und den lokalen Security Operations Centern (SOC) dient dem Plan nach als automatisiertes Frühwarnsystem, um die Handlungsfähigkeit von Staat und Verwaltung gegen professionelle Cyberangriffe abzusichern und Bedrohungsinformationen länderübergreifend auszuwerten.
Das am Mittwoch angekündigte Vorhaben markiert die operative Umsetzung einer seit Monaten von Dobrindt forcierten Strategie. Auch die CSU-Landesgruppe im Bundestag verlangte im Januar eine „aktive Cyberabwehr“ und skizzierte dabei das Konzept eines Cyberdomes als automatisierte Schutzhülle.
CSU will Hackbacks erlauben
Das BSI legt aktuell zwar den Fokus auf die Detektion und Resilienz. Doch die politischen Appelle gehen weiter: Die CSU und ihr Minister wollen eine rechtliche Basis für digitale Gegenschläge, sogenannte Hackbacks. Wenn deutsche Server aus dem Ausland angegriffen werden, sollen Sicherheitsbehörden die Infrastruktur der Angreifer aktiv stören können. Der nun eingeleitete Aufbau der Sensorik-Infrastruktur könnte das technische Fundament für diese Vision einer wehrhaften digitalen Souveränität legen.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den kommunalen Dienstleistern über Govdigital soll die bisherige digitale Kleinstaaterei beenden. Durch die Bündelung der Kräfte wollen die Akteure versuchen, die Abwehrkapazitäten so zu skalieren, dass sie mit der Geschwindigkeit moderner Schadsoftware mithalten können.
Das Projekt gilt als einer der ersten konkreten Pfeiler des Cyberdomes, der das nationale Cyber-Abwehrzentrum technisch und personell verstärken soll. Damit rückt Deutschland weg von rein reaktiven Maßnahmen hin zu einer proaktiven, aber heftig umstrittenen Verteidigungsstrategie, die den digitalen Raum als zentrales Feld der zivilen Verteidigung begreift und die Sicherheit der öffentlichen Infrastruktur auf ein industrielles Niveau heben soll.
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(wpl)
Künstliche Intelligenz
OpenAI Prism im Test: KI-Tool für wissenschaftliches Schreiben
Die Natur erforschen, Erkenntnisse gewinnen: Dafür brennen Wissenschaftler. Doch ihre Arbeit endet nicht mit dem ersehnten „Heureka“, sondern mit der Publikation in einem Fachmagazin. Dafür müssen sie oft tage- oder wochenlang am Schreibtisch sitzen, um ihre Erkenntnisse perfekt formuliert und formatiert zu präsentieren.
OpenAI hat nun ein Werkzeug namens Prism vorgestellt, das Wissenschaftlern diese Arbeit massiv erleichtern soll. Dazu hat der Hersteller einerseits eine Arbeitsumgebung gestaltet, die alle notwendigen Tools bündelt: Statt zwischen Texteditor, PDF-Betrachter, LaTeX-Compiler, Literaturverwaltungsprogrammen und KI-Chat hin- und herzuwechseln, bleiben Nutzer in einem einzigen Workspace. Andererseits unterstützt Prism aktiv beim Schreiben, Formatieren und Verbessern von Manuskripten. Über ein Fenster im Workspace kann man mit GPT-5.2 Thinking chatten, einem Reasoning-Modell, das OpenAI auf mathematisches und wissenschaftliches Schlussfolgern optimiert hat.
- Prism ist ein KI-gestützter Workspace von OpenAI für wissenschaftliches Schreiben.
- Das Tool vereint LaTeX-Editor, Compiler, PDF-Betrachter und Chatfenster mit GPT-5.2-Anbindung in einem Browsertab.
- Prism unterstützt beim Schreiben von LaTeX-Code und wissenschaftlichen Texten und bietet fachliches Feedback an. Datenschutz bleibt dabei auf der Strecke.
Was der Workspace tatsächlich leistet, haben wir im Praxistest untersucht. Wir haben die Fähigkeiten von Prism beim Textsatz, zur sprachlichen und fachlichen Korrektur und bei der Erstellung von Vektorgrafiken getestet. Dazu haben wir ein realistisches Beispielmanuskript aus der theoretischen Physik verwendet. Außerdem beleuchten wir, welche Risiken Wissenschaftler eingehen, wenn sie sensible Forschungsdaten in das KI-Modell geben.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „OpenAI Prism im Test: KI-Tool für wissenschaftliches Schreiben“.
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Neuer Antrieb für Marsmission: NASA erreicht Rekordleistung
Am 24. Februar 2026 zündete ein Team am Jet Propulsion Laboratory der NASA in Pasadena, Kalifornien, erstmals einen sogenannten magnetoplasmadynamischen Thruster (MPD-Truster), der mit Lithium-Metalldampf betrieben wird – bei Leistungsstufen, die nach Angaben der Behörde alle bisherigen US-Tests dieser Technologie übertreffen sollen. Die Anlage habe dabei Leistungen von bis zu 120 Kilowatt erreicht, mehr als das 25-Fache der Antriebsleistung der aktuell stärksten elektrischen Triebwerke, die die NASA im Weltraum betreibt. Die Weltraumbehörde und das JPL haben ihre Ergebnisse erst in der vergangenen Woche veröffentlicht.
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Durchgeführt wurde der Test in JPLs sogenannter CoMeT-Kammer (Condensable Metal Propellant Vacuum Facility) – einer 8 Meter langen, wassergekühlten Vakuumkammer, die für den Betrieb von Triebwerken mit metallischen Dampftreibstoffen ausgelegt ist. Die NASA bezeichnet sie als einzigartiges nationales Testinstrument, das für Leistungen bis in den Megawatt-Bereich konzipiert sei.
Bei insgesamt fünf Zündungen soll die Wolframelektrode im Zentrum des Triebwerks Temperaturen von über 2.800 Grad Celsius erreicht haben. JPL-Forscher James Polk sagte, dass sein Team nicht nur bewiesen habe, dass das Triebwerk funktioniere, sondern auch die angestrebten Leistungsstufen erreiche. Polk forscht seit Jahren an Lithium-MPD-Triebwerken und war zuvor an der NASA-Sonde Dawn sowie an Deep Space 1 beteiligt – der ersten interplanetaren Raumsonde mit Ionentriebwerk als Primärantrieb.
Was ist ein MPD-Thruster?
Die Reise zum Mars stellt die Raumfahrt vor ein grundlegendes Antriebsproblem. Konventionelle chemische Raketen verbrauchen enorme Mengen Treibstoff: Nach NASA-Berechnungen benötigt ein Raumschiff für jedes Kilogramm zu beförderndes Material rund 261 Kilogramm Treibstoff – für eine Hin- und Rückreise zum Mars kämen so zwischen 1.000 und 4.000 Tonnen zusammen. Zudem würde ein chemisch angetriebenes Raumschiff acht bis neun Monate bis zum Mars benötigen – eine schwere körperliche und psychische Belastung für jede Besatzung.
Elektrische Antriebe verbrauchen nach NASA-Angaben bis zu 90 Prozent weniger Treibstoff als chemische Raketen. Forscher arbeiten daneben auch an treibstofffreien Konzepten: Ein Team der Texas A&M University hat einen Lichtantrieb mit 3D-Steuerung ganz ohne Treibstoff entwickelt, der langfristig sogar interstellare Reisen ermöglichen soll. Klassische Ionentriebwerke – wie sie etwa die NASA-Sonde Psyche nutzt – beschleunigen ein Treibgas mithilfe von Solarstrom elektrostatisch. Für bemannte Missionen taugen sie jedoch kaum: Heute von der NASA eingesetzte Ionenantriebe wie NEXT-C erzeugen eine Schubkraft von bis zu 236 Millinewton – vergleichbar mit der Schwerkraft, die auf eine zur Erde fallende Postkarte wirkt. Das reicht nicht, um ein vollgepacktes Raumschiff samt Besatzung ans Ziel zu bringen.
Der MPD-Thruster soll dieses Dilemma auflösen: Er nutzt hohe elektrische Ströme, die mit einem Magnetfeld interagieren, um das Lithiumplasma elektromagnetisch zu beschleunigen. Die Technologie wird seit den 1960er-Jahren erforscht, war aber bislang nie operativ im Einsatz. Lithium bietet dabei laut NASA gewisse Vorteile: Es lasse sich effizient ionisieren, habe eine geringe Atommasse und ermögliche einen hohen spezifischen Impuls – also eine effiziente Nutzung des Treibstoffs.
Woher kommt der Strom? Die Rolle der Nuklearenergie
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Der MPD-Thruster ist kein nuklearer Antrieb – er ist ein elektrischer Antrieb. Doch er benötigt eine leistungsstarke Energiequelle, und genau hier kommt Nukleartechnik ins Spiel.
Für eine bemannte Marsmission geht die NASA von einem Bedarf von 2 bis 4 Megawatt Gesamtleistung aus. Diese Größenordnung ist mit Solarenergie kaum erreichbar: Je weiter sich ein Raumschiff von der Sonne entfernt, desto schwächer wird die Solarstrahlung – in Marsnähe liefern Solarpanele nur 40 bis 50 Prozent der Leistung wie in Erdnähe. Für Megawatt-Leistungen wären zudem Panels von unpraktisch großen Ausmaßen nötig.
Das angestrebte Gesamtkonzept trägt die Bezeichnung nuklear-elektrischer Antrieb (Nuclear Electric Propulsion, NEP): Ein kompakter Kernreaktor an Bord soll elektrischen Strom erzeugen, der die MPD-Thruster speist. Der Reaktor wäre der Generator, der Thruster der eigentliche Motor. Nuklearelektrische Antriebe können ihre Schubkraft voraussichtlich bis zu drei Stunden aufrechterhalten – ein Vorteil gegenüber nuklearthermischen Antrieben, die nach einigen Minuten überhitzen und pausieren müssen. Beide Komponenten – Reaktor und Thruster – müssen parallel entwickelt werden. Das ist erklärtes Ziel von NASAs „Space Nuclear Propulsion“-Programm, das seit 2020 an einem megawattfähigen nuklear-elektrischen Antriebssystem für bemannte Marsflüge arbeitet.
NEP versus NTP: Zwei nukleare Wege zum Mars
Davon zu unterscheiden ist der ebenfalls diskutierte nuklearthermische Antrieb (Nuclear Thermal Propulsion, NTP), bei dem Kernenergie direkt genutzt wird, um Treibstoff zu erhitzen und auszustoßen. Genau diesen Ansatz verfolgte das gemeinsame DRACO-Programm von NASA und DARPA, das im NASA-Haushalt 2026 keine Finanzierung mehr erhält und deshalb abgesagt wurde.
Der thermonukleare Ansatz verspricht eine deutlich höhere Schubkraft: Nach NASA-Berechnungen liegt das Verhältnis von Schub zu Gewicht bei nuklearthermischen Antrieben etwa 10.000-mal so hoch wie bei elektrischen – nuklearelektrische eingeschlossen. Dafür ist NEP mit MPD-Thrustern im Treibstoffverbrauch effizienter. Die NASA verfolgt nach eigenen Angaben beide Ansätze parallel.
Erhebliche Hürden bleiben
Die beim Test erreichten 120 Kilowatt sind ein erster Schritt – die eigentliche Zielmarke liegt jedoch weit höher. Das Team plant, in den kommenden Jahren Leistungen zwischen 500 Kilowatt und 1 Megawatt pro Triebwerk zu erreichen. Für eine bemannte Marsmission müssten mehrere dieser Triebwerke parallel betrieben werden – und das über mehr als 23.000 Betriebsstunden. Ob und wann das gelingt, ist offen.
Die beim Test erreichten Temperaturen von über 2.800 Grad Celsius an der Wolframelektrode verdeutlichen die enormen thermischen Belastungen, denen das System im Dauerbetrieb standhalten müsste. Der Nachweis der Langzeittauglichkeit der Materialien gilt als eine der zentralen offenen Fragen der weiteren Entwicklung.
Hinzu kommen grundsätzliche Sicherheitsfragen rund um den nuklearen Antrieb: Sollten mehrere Brennstäbe nötig sein, müssen diese selbst bei Erschütterungen beim Raketenstart sicher voneinander getrennt bleiben, um eine Kernschmelze zu vermeiden. NASA und DARPA planen, das Risiko eines nuklearen Unfalls dadurch einzudämmen, dass der Reaktor erst im Orbit aktiviert wird.
Kooperation und politischer Rahmen
Das MPD-Triebwerksprojekt wird von JPL geleitet, läuft seit rund zweieinhalb Jahren und wird in Zusammenarbeit mit der Princeton University sowie dem NASA Glenn Research Center in Cleveland durchgeführt. Koordiniert wird das übergeordnete Nuklearantriebsprogramm vom Marshall Space Flight Center in Huntsville, Alabama, als Teil des Space Technology Mission Directorate der NASA.
NASA-Administrator Isaacman nutzte den Testbericht für eine politisch gefärbte Aussage: Der Test zeige, dass die USA auf dem Weg seien, einen amerikanischen Astronauten auf dem Mars landen zu lassen. Isaacman sorgte zuletzt auch anderweitig für Aufmerksamkeit: In einer Haushaltsanhörung des US-Senats am 28. April 2026 sprach er sich dafür aus, den Pluto wieder zum Planeten zu erklären. Solche Ankündigungen sind in der NASA-Kommunikation nicht ungewöhnlich – wie weit der Weg von einem erfolgreichen Labortest bis zu einer bemannten Marsmission tatsächlich ist, lässt die Behörde dabei weitgehend offen.
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(vza)
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Kommentar zum Tag der Pressefreiheit: Die Sache mit der eigenen Nase
Sie empfehle immer, sich im Hinblick auf Grundrechte am besten an der eigenen Nase zu fassen, sagte einst Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), als sie im ZDF zum Thema Rassismus in den USA befragt wurde. Schließlich hätten wir selbst bei uns damit genug zu tun. Darin mindestens kann man ihr zustimmen.
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Doch die allfälligen Rituale und offiziellen Postulate zum jährlichen Tag der Pressefreiheit sind weit entfernt davon, den Ratschlag der Altkanzlerin zu beherzigen. Das Ranking der NGO „Reporter ohne Grenzen“ (RoG), das stets im Vorfeld veröffentlicht wird, bescheinigt den üblichen Verdächtigen wie Nordkoreas Kim oder Russlands Putin nichtregierungsamtlich, Feinde der Pressefreiheit zu sein.
Und wenn sich Deutschland ein klein wenig verschlechtert und gar aus den Top Ten der Pressefreiheit auf Platz 14 abrutscht, dann sind laut RoG irgendwelche Extremisten schuld, die Medienvertreter bedrohen und auf Demos oder politischen Großveranstaltungen wie AfD-Parteitagen, bedrängen und behindern. Mag sein. Doch zugleich gäbe es im eigenen Wirkungsbereich unserer Bundesregierung und ihres Medienstaatsministers Wolfram Weimer genug zu tun, um einer freien Presse den Rücken zu stärken, anstatt sie zu behindern. Ein paar Beispiele folgen.
Wie wäre es zum Beispiel mit einem Medienauskunftsgesetz, auf das sich recherchierende Journalistinnen und Journalisten stützen können, wenn sie Auskünfte von Ministerien oder Behörden des Bundes benötigen? Seit gut zwölf Jahren existiert in Deutschland kein gesetzlich verbrieftes Recht für Medienvertreter mehr, von diesen Behörden Auskünfte zu verlangen. Da für Medien die Länder zuständig sind, existiert kein Bundespressegesetz. Bis 2015 galt aber, dass das jeweilige Landespressegesetz auch auf die Bundesbehörden anwendbar sein und mithin auch für sie die meist in § 4 in allen 16 Landespressegesetzen festgelegte Auskunftspflicht gelte.
Unterste Schublade
Diese jahrzehntelange Praxis hat im Jahr 2015 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beendet. Es hat geurteilt, dass die Landespressegesetze nicht für Bundesbehörden gelten. Auskunftspflichten für seine Behörden könne nur der Bundesgesetzgeber selbst vorschreiben. Mangels gesetzlicher Regelungen stehen Medienvertreter zwar unmittelbar aus dem Grundgesetz ein Auskunftsrecht zu. Dieses bewege sich aber allenfalls im Rahmen eines Mindeststandards, den der Gesetzgeber nicht unterschreiben dürfte, wenn er denn ein Gesetz verabschieden würde. Doch der Bundestag, der dafür zuständig wäre, blieb jahrelang untätig.
Das änderte sich mit Beginn der Ampel-Regierung. Die sah in ihrem Koalitionsvertrag vor, ein Medienauskunftsgesetz zu schaffen. Die mit der Umsetzung beauftragte Medienstaatsministerin der Ampel, Claudia Roth (B‘90/Grüne), ließ sich allerdings mehrere Jahre damit Zeit. So war der Entwurf für das einfache, wenige Paragrafen umfassende Gesetz erst Ende 2024 fertig und wurde wegen des vorzeitigen Endes der Ampelregierung nicht mehr ins parlamentarische Verfahren eingebracht.
Roths Nachfolger Weimer äußerte sich nach seinem Amtsantritt als Medienstaatsminister zunächst vorsichtig. Man werde das prüfen, hieß es auf Nachfrage aus Weimers Behörde. Der Entwurf, der unserer Redaktion vorliegt, normiert eigentlich nichts Überraschendes, sondern gibt im Grunde nichts anderes wieder, als schon in den Landespressegesetzen steht. Ein Mindeststandard halt.
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Den hatte das Bundesverwaltungsgericht in den zurückliegenden Jahren seit seiner Grundsatzentscheidung von 2013 bereits in diversen Entscheidungen im Wege richterlicher Rechtsfortbildung ausdefiniert und dabei die ein oder andere unangemessene Auskunftsverweigerung von Behördenseite kassiert. Grundsätzlich sei das Informationsinteresse gegen zu schützende andere Rechtsgüter wie öffentliche oder private Geheimhaltungsinteressen gründlich abzuwägen, wobei dem Informationsinteresse der Presse aufgrund der grundgesetzlich verbrieften Pressefreiheit ein hohes Gewicht zukommt. Der auskunftspflichtigen Stelle kommt eine Bewertung deshalb nicht zu, heißt es immer wieder aus Leipzig.
Einen Missgriff der obersten Verwaltungsrichter aber hätte das unter Roths Ägide formulierte Gesetz heilen können. Die in erster Instanz für Klagen gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) zuständigen Leipziger Richter hatten in einem Verfahren darüber zu befinden, ob der Dienst einem Journalisten Auskunft zur Zahl früherer Mitarbeiter und Informanten erteilen muss, die Mitglieder in der NDSAP oder dieser nahestehender Organisationen gewesen sind. Dazu hätte die Behörde Tausende von lediglich auf Papier vorhandenen Akten auswerten müssen.
Um die Behörde vor diesem Aufwand zu bewahren, erklärten die Richter die Informationen für nicht vorhanden, da sie ja erst durch eine Untersuchung generiert werden müssten. Mit dieser Begründung kann man freilich auch jede noch so einfache Auskunft verweigern, denn bei sehr vielen Fragen muss man erst mal in eine Akte schauen oder ein paar Dinge zusammenzählen.
Genau so verfahren Behörden und untere Instanzen wie das Verwaltungsgericht Berlin inzwischen. Die Information, ob ein im Internet aufgefundenes Dokument tatsächlich aus dem Bundesinnenministerium stamme, sei dort „nicht vorhanden“, entschied es vor einem Jahr. Die Beamten hätten es schließlich suchen und gegebenenfalls vergleichen müssen. Das sei ein Beschaffen von Informationen und dazu seien die Behörden nicht verpflichtet, heißt es in dem Beschluss. Das Bundesverwaltungsgericht selbst hatte seine Rechtsprechung korrigieren müssen und postulierte in einer späteren Entscheidung, dass „ein gewisser Aufwand für das Heraussuchen und Zusammenstellen von Informationen“ deren Vorhandensein im Sinne des Auskunftsrechts nicht ausschließe. Die Berliner Richter befassten sich damit erst gar nicht.

Medienstaatsminister Weimer wartet auf „politischen Auftrag“, um in Sachen Pressefreiheit gesetzliche Verbesserungen auf den Weg zu bringen, die sein Vorgängerin bereits ausformliert hatte.
(Bild: Foto: BKM / Kay Herschelmann)
Bleibende Unsicherheit
Die erhebliche Unsicherheit, die investigativen Journalisten in der Praxis das Leben schwer macht, bleibt damit bestehen. Auf der anderen Seite dürfen Behörden und Ministerien nicht durch überbordende Anfragen, die mit immensem Aufwand verbunden sind, faktisch lahmgelegt werden. Dies war beim BND der Fall, der bereits eine Historikerkommission zu dem Themenkomplex seiner NS-Vergangenheit eingesetzt hatte und somit auf das zu erwartende Ergebnis deren Untersuchung verweisen konnte. Roths Entwurf, der unserer Redaktion vorliegt (PDF), übernahm dafür eine Regelung, die sich auch in einigen Landespressegesetzen finden. Der zufolge kann der Auskunftsanspruch ausgeschlossen sein, wenn der Umfang das zumutbare Maß übersteigt.
Eine Forderung aus der Praxis, die auch Roths eigene Partei übernommen hatte, schaffte es indessen nicht in das Gesetz: Eilrechtsschutz sollte für Medienvertreter bei Auskunftsverweigerung Standard sein. Bisher müssen sie, wenn sie eine verschwiegene Behörde vor Gericht zu Auskünften zwingen wollen, die Eilbedürftigkeit umfassend darlegen und viele Begehren scheitern daran, dass die Gerichte bereits das verneinen und in der Sache auf ein reguläres Verfahren verweisen. Das aber dauert gern zwei Jahre oder länger, mit der begehrten Information ist dann kaum noch etwas anzufangen. Und teuer sind solche Verfahren auch.

Tim Gerber ist gelernter Theaterbeleuchter und Beleuchtungsmeister; Jura-Studium in Leipzig, seit 2001 c’t-Redakteur. Dort anfangs für Drucker zuständig, aktuell für Programmierung, Löten und Basteln mit Elektronik sowie für Verbraucherthemen in der Rubrik „Vorsicht, Kunde“.
Aber selbst für kleine Verbesserungen, die das Gesetz für Journalisten hierzulande mit sich bringen könnte, sieht Staatsminister Weimer offenbar keinen Anlass. Nach einem Jahr im Amt, erneut nach dem Gesetzentwurf befragt, heißt es aus seinem Amt bürokratisch, dass „das Vorhaben derzeit nicht aktiv weiterverfolgt wird. Im Koalitionsvertrag findet sich hierzu kein Auftrag. Im Falle eines erneuten politischen Auftrags kann das Vorhaben kurzfristig wieder aufgenommen werden.“
Mit anderen Worten: Der in der Regierung Merz im Amt eines Staatsministers im Bundeskanzleramt und als Beauftragter für Kultur und Medien tätige Spitzenpolitiker wartet auf einen „politischen Auftrag“, um die Pressefreiheit auch nur ein kleines bisschen zu verbessern? Von wem sollte der denn kommen, wenn nicht von Weimer selbst? Wäre das nicht genau seine Aufgabe, die Initiative dafür zu ergreifen? Doch solche Fragen lässt sein Pressesprecher lieber unbeantwortet.
Stattdessen verbreitet auch er das übliche und wohlfeile Statement am Tag der Pressefreiheit, der, so Weimer, wichtig sei, „um auf die mutigen Journalistinnen und Journalisten in Ländern wie Venezuela, in Russland, im Iran und vielen anderen aufmerksam zu machen.“
Dass er nicht die Spur eines Händchens für seinen Job hat, hat Weimer ja bereits im Hinblick auf Buchpreis und Nationalbibliothek deutlich unter Beweis gestellt. Und dafür, sich, wie einst von Merkel gefordert, an die eigenen Nase zu fassen, genügt es auch nicht.
(tig)
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