Künstliche Intelligenz
Dienstag: KI-Klon von Mark Zuckerberg, Warnung vor Gesichtserkennung
Der US-Konzern Meta arbeitet laut einem Medienbericht an der Entwicklung fotorealistischer, KI-gestützter 3D-Charaktere, mit denen Nutzer in Echtzeit interagieren können. Meta-Chef Mark Zuckerberg wiederum bastelt an einem KI-Avatar von sich selbst, der ihn in Mitarbeiter-Meetings ersetzt. US-Bürgerrechtsorganisationen schlagen Alarm. Sie sehen durch die Pläne von Meta, bei seinen Smart Glasses Gesichtserkennung einzuführen, das Recht auf Privatsphäre und Freiheit verletzt und fordern eine Einstellung des Vorhabens. Und das Fraunhofer-Institut hat einen leistungsstarken Elektromotor für Flugzeuge entwickelt – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Der Social-Media-Konzern investiert Milliardensummen in den Ausbau seiner KI-Kapazitäten. In der vergangenen Woche erwarb das Unternehmen KI-Cloud-Kapazität im Wert 21 Milliarden US-Dollar von CoreWeave. Zuvor präsentierte Meta sein neues Flaggschiff-KI-Modell Muse Spark. Nun berichtet die Financial Times von der Entwicklung KI-gestützter 3D-Charaktere durch Meta. Priorität hat demnach derzeit ein KI-Avatar von Meta-CEO Mark Zuckerberg. Dieser könnte also bald eine KI-Version von sich selbst haben, die anstelle von ihm mit Mitarbeitenden interagiert. Meta entwickelt KI-Version von Mark Zuckerberg
Im Februar waren Pläne bekannt geworden, wonach Metas millionenfach verkaufte Smart Glasses noch dieses Jahr Gesichtserkennung erhalten könnten. Das ruft nun Bürgerrechtler in den USA auf den Plan. Dutzende Nichtregierungsorganisationen unter der Führung der US-Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) fordern in einem offenen Brief Meta auf, das Vorhaben zur Ausstattung seiner intelligenten Brillen mit Gesichtserkennung unverzüglich zu stoppen. Sie sehen Privatsphäre und Freiheit bedroht; eine „rote Linie“ werde überschritten. Privatsphäre: Bürgerrechtler warnen vor Gesichtserkennung bei Meta Smart Glasses
Ein Antrieb für leichtere, leisere und sauberere Flugzeuge – das war das Ziel des EU-Projektes Innovative Demonstrator for hybrid-Electric Regional Application (AMBER). Die CO₂-Emissionen in der Luftfahrt sollen damit langfristig um mindestens 30 Prozent gesenkt werden. In dem Projekt sollte ein von einer Wasserstoff-Brennstoffzelle befeuerter Elektromotor entwickelt werden, der in einem propellergetriebenen Passagierflugzeug genutzt werden kann. Ein ambitioniertes Unterfangen. Jetzt hat das Fraunhofer-Institut für Integrierte Systeme und Bauelementetechnologie (IISB) einen lediglich 94 kg schweren Elektromotor für den Einsatz von Hybrid-Elektro-Passagierflugzeugen im Regionalverkehr vorgestellt. Fraunhofer entwickelt leichten leistungsstarken Elektromotor für Flugzeuge
Ab dem 2. Januar 2027 soll die EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) EU-Bürgern ermöglichen, Identitätsnachweise und andere Dokumente auf dem Smartphone zu speichern und bei Bedarf vorzulegen. Dazu zählen etwa Personalausweis, Führerschein oder Zeugnisse, aber auch Verträge oder Versicherungsnachweise. Bereits mehr als 100 Unternehmen haben sich einem Memorandum of Understanding des Bundesministeriums für Digitales angeschlossen und möchten die Entwicklung gemeinsam vorantreiben. Die EUDI-Wallet startet in einigen Monaten – doch mehr als die Hälfte der Deutschen weiß laut Digitalverband Bitkom nicht, dass es sie gibt. Digitaler Ausweis kommt 2027 – Mehrheit der Deutschen ahnungslos
Weil in Österreich die im Jahr 2010 versteigerten Funkfrequenzrechte für Mobilfunkdienste im Bereich um 2600 MHz zum Jahresende auslaufen, war eine Neuvergabe nötig. Die Regulierungsbehörde TKK (Telekom-Control-Kommission) hat zusätzlich erstmals den ungepaarten Frequenzblock von 2300 bis 2360 MHz zugeteilt. Gab es vor sechzehn Jahren aber noch vier Bieter, sind inzwischen nur noch drei flächendeckende Mobilfunknetzbetreiber in Österreich übrig. Die zahlen zusammen fast exakt so viel wie bei der Ausschreibung 2010. Allerdings ist dieses Mal mehr Frequenzspektrum unter den Hammer gekommen – der Preis ist also ordentlich gesunken. Neue 5G-Frequenzen in Österreich versteigert
Auch noch wichtig:
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- Frankreich will raus aus der Abhängigkeit von US-Tech-Konzernen. Der Plan ist ambitioniert, konkret – und überfällig. Ein Kommentar. Europa, schau auf Frankreich!
(akn)
Künstliche Intelligenz
WIPO-Report: Patentboom bei generativer KI – Deutschland führt in Europa
Die Erforschung und kommerzielle Nutzung generativer Künstlicher Intelligenz (GenAI) hat zu einer hohen Dynamik auf dem globalen Patentmarkt geführt. Laut einem Bericht der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) wurden 2024 und 2025 weltweit mehr als 56.000 neue GenAI-Patentfamilien veröffentlicht. Damit übertrifft der Output der vergangenen zwei Jahre die Gesamtzahl aller entsprechenden Patentanmeldungen des vorherigen Jahrzehnts. Zwischen 2023 und 2025 stieg die Zahl der jährlichen Veröffentlichungen von rund 14.000 auf über 37.800.
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2025 erreichte der Anteil von GenAI an allen KI-bezogenen Patenten 8,7 Prozent, nach 4,2 Prozent im Jahr 2017. Der WIPO zufolge spiegelt der Anstieg das Auslaufen der üblichen 18-monatigen Verzögerung zwischen Anmeldung und Veröffentlichung wider, die auf den weltweiten Forschungsboom nach der Vorstellung von ChatGPT Ende 2022 folgte.
Deutschland überrundet Großbritannien
Europa liegt im globalen Vergleich zwar hinter Asien und den USA. Es zeigt aber zumindest eine hohe Wachstumsdynamik. In Europa hat Deutschland Großbritannien als führenden Erfinderstandort für generative KI überholt. Mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 85 Prozent zwischen 2023 und 2025 belegt die Bundesrepublik weltweit Rang sechs. Großbritannien folgt mit 69 Prozent Wachstum auf Platz acht.
Getragen wird der Aufstieg vor allem von der heimischen Industrie. So schaffte Bosch mit 368 Patentfamilien als Neueinsteiger den Sprung in die Top 25 der weltweiten Patentinhaber. Für die WIPO zeigt das, dass GenAI längst nicht mehr nur ein Thema von Software- und Internetkonzernen ist. KI erreiche zunehmend Industrie, Logistik und Infrastruktur. Auch die Schweiz holte mit einer jährlichen Wachstumsrate von 124 Prozent auf.
Softbank führt, OpenAI setzt auf Geheimhaltung
Global bleibt China unangefochtener Spitzenreiter. Chinesische Entwickler veröffentlichten 2024 und 2025 mehr als 43.000 Patentfamilien und übertrafen damit ebenfalls ihre Gesamtleistung des vorherigen Jahrzehnts. Es folgen die USA, deren kommerzielle GenAI-Entwicklung einer jährlichen Wachstumsrate von 92 Prozent entspricht. Die höchste relative Zunahme unter den Top-Nationen verzeichnete Japan mit 210 Prozent – vor allem dank der KI-Strategie von Softbank. Der Konzern publizierte knapp 3000 Patentfamilien und führt so die Rangliste der einzelnen Patentinhaber vor Tencent, Ping An und Baidu an.
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Auch Alphabet, Microsoft und IBM gehören zu den führenden Patentinhabern. OpenAI verfolgt dagegen eine andere Strategie: Ende 2025 verfügte das Unternehmen weltweit nur über 35 Patentanmeldungen. Es setzt stärker auf Geschäftsgeheimnisse sowie schnelle Produktentwicklung.
Technologisch dokumentiert der WIPO-Bericht einen grundlegenden Wandel: Große Sprachmodelle (LLMs) haben die zuvor dominierenden Generative Adversarial Networks (GANs) klar überholt. 2025 entfielen rund 14.100 Patentfamilien auf LLMs, gegenüber etwa 5200 auf GANs. Diffusionsmodelle belegen inzwischen Rang drei. Bild- und Videoanwendungen dominieren zwar weiterhin, doch Text- und Softwarecode-Anwendungen holen deutlich auf. Für die Zukunft erwartet die WIPO eine stärkere Internationalisierung der Schutzrechte. Bislang entfallen nur rund 9 Prozent der GenAI-Patentfamilien auf internationale Anmeldungen. Mit zunehmender Marktreife dürfte sich der Wettbewerb um globale Schutzrechte verschärfen.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
KI-Zusammenfassungen: Google und Perplexity unterliegen gegen Medienanstalten
Das deutsche Medienrecht greift auch bei KI-Angeboten. In einer aktuellen Entscheidung hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten erstmals regulatorische Bescheide gegen die Suchmaschinenbetreiber Google und Perplexity erlassen. Damit stellen die Medienwächter klar, dass KI-Suchmaschinen und Chatbots rechtlich keine neutralen Vermittler sind. Vielmehr seien sie als Inhalteanbieter einzustufen.
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Googles KI-Zusammenfassungen
Die von den Medienanstalten Hamburg-Schleswig-Holstein und Berlin-Brandenburg geführten Verfahren zielen auf Googles AI Overviews, die über Suchergebnissen von KI erstellte Zusammenfassungen anzeigen, sowie auf den KI-Chatbot von Perplexity. Dieser verknüpft KI-Antworten mit einer eigenen Nachrichtenseite. Die ZAK stellt mit den Beschlüssen die Anwendbarkeit des nationalen Medienrechts auf KI-Suche und Chatbots fest.
Streitpunkt ist die Präsentation der Informationen. Bei Googles AI Overviews rücken die KI-Texte so prominent in den Blick, dass die herkömmliche Liste aus weiterführenden Links in den Hintergrund gerät. Laut der ZAK führt das zu einer unzulässigen Diskriminierung journalistischer Angebote, da die klassische Link-Übersicht schlechter auffindbar sei.
Perplexity bindet Drittinhalte als Quellen oder in Linklisten ein und bestimmt dadurch maßgeblich die Sichtbarkeit fremder Angebote. Damit erfülle Perplexity den Aufsehern zufolge die Kriterien eines Medienvermittlers und müsse daher entsprechende Pflichten erfüllen. Gegen die Bescheide können beide Anbieter Rechtsmittel einlegen. Eine einheitliche Rechtsprechung zu KI-Übersichten gibt es noch nicht.
KI-Antworten bedrohen Vielfalt und Verlage
Das ZAK-Vorgehen beruht auf einem Gutachten der Professoren Jan Oster und Christoph Busch. Sie legen dar, dass generative KI die Informationssuche im Internet strukturell verändere. Der Substitutionsprozess lasse den Traffic zu Verlagsseiten einbrechen. So verschiebe sich die Verhandlungsmacht zugunsten der KI-Konzerne, die die Schnittstelle zur Sichtbarkeit im Netz kontrollierten.
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Laut der Studie sind KI-generierte Texte grundsätzlich als eigene Inhalte des jeweiligen Anbieters zu qualifizieren seien. Das gelte für fehlerhafte, halluzinierte Inhalte ebenso wie für die Verdichtung und Vermischung vorhandener Quellen. Eine Ausnahme greife nur, wenn für User klar erkennbar sei, dass allein fremde Inhalte unverändert wiedergegeben würden.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Microsoft macht Passkeys zum Standard in Entra ID
Microsoft macht Passkeys zur Standard-Anmeldemethode in Entra ID. Ab dem 1. September 2026 führt das Unternehmen die Änderung schrittweise ein: Nutzer, die sich bislang per SMS oder Sprachanruf authentifizieren, werden dann automatisch für Passkeys freigeschaltet und bei der nächsten MFA-Anmeldung zur Registrierung aufgefordert. Microsoft empfiehlt Unternehmen, möglichst früh auf Passkeys oder andere Phishing-resistente Verfahren umzusteigen.
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Passkeys sind kryptografische Anmeldeschlüssel, die Passwörter ersetzen. Statt eines Kennworts authentifizieren sich Nutzer zum Beispiel per Fingerabdruck, Gesichtserkennung oder Geräte-PIN. Die Technik basiert auf den FIDO2- und WebAuthn-Standards und gilt als deutlich widerstandsfähiger gegen Phishing. Entra ID – früher Azure Active Directory – ist Microsofts Cloud-Dienst für Identitäts- und Zugriffsverwaltung.
SMS und Sprachanrufe laufen aus
Parallel baut Microsoft die Unterstützung für gerätegebundene und synchronisierte Passkeys aus und erweitert die Verwaltungsfunktionen für Administratoren. So sollen sich passwortlose Anmeldungen einfacher einführen und per Richtlinie steuern lassen.
Hintergrund ist nach Angaben des Unternehmens die wachsende Bedrohung durch KI-gestützte Phishing-Angriffe. Laut Microsoft erreichen solche Kampagnen Klickraten von bis zu 54 Prozent, während herkömmliche Phishing-Angriffe bei rund 12 Prozent liegen.
Im nächsten Schritt stellt Microsoft den eigenen SMS- und Sprachdienst für die Mehrfaktor-Authentifizierung ein. Ab dem 1. Februar 2027 werden diese Verfahren in Entra ID nicht mehr nativ angeboten. Unternehmen, die sie weiterhin benötigen, müssen dafür auf eigene Kosten einen Drittanbieter über den Microsoft Security Store einbinden.
(fo)
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