Künstliche Intelligenz
EU streicht Lieferkettengesetz massiv zusammen
Der EU-Rat hat den Forderungen nach einer „Vereinfachungsrevolution“ nachgegeben und nach dem Parlament das „Omnibus I“-Paket endgültig gebilligt. Betroffen ist etwa das EU-Lieferkettengesetz: Was als Prestigeprojekt für mehr globale Verantwortung startete, wird damit erheblich eingedampft. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen durch die neuen Beschlüsse spürbar entlastet werden: Die EU-Staaten haben die Schwellenwerte für die Berichts- und Sorgfaltspflichten massiv nach oben geschraubt.
Weiterlesen nach der Anzeige
Die Kernstücke der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D), erhalten mit der am Dienstag final bestätigten Reform ein neues Gesicht. Besonders deutlich fällt die Korrektur beim Lieferkettengesetz (CS3D) aus. Hier greifen die Regeln künftig erst ab einer Marke von 5000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von 1,5 Milliarden Euro. Laut dem Berichterstatter des EU-Parlaments, Jörgen Warborn (EVP), fallen damit rund 85 Prozent der ursprünglich erfassten Firmen aus dem Anwendungsbereich. Schätzungen zufolge sollen nur noch rund 1500 Konzerne betroffen seien.
Die Logik dahinter: Nur die großen Player verfügen laut dem Ministerrat über den nötigen Hebel, um tiefgreifenden Einfluss auf globale Wertschöpfungsketten auszuüben und die enormen Kosten der Überwachungsprozesse zu schultern. Damit reagiert Brüssel auf die Kritik, dass kleine Zulieferer durch den sogenannten „Trickle-down-Effekt“ indirekt erdrückt würden, wenn Großkonzerne jede Information bis zum kleinsten Glied der Kette lückenlos abfragten.
Mit der Richtlinie werden betroffene Unternehmen generell verpflichtet, ihre negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt wie Kinderarbeit, Sklaverei, Arbeitsausbeutung, Verschmutzung, Entwaldung, übermäßigen Wasserverbrauch oder die Schädigung von Ökosystemen abzumildern. Zuvor traten etwa bei Apple, Samsung & Co. mehrfach Missstände in den Lieferketten zutage.
Pragmatismus statt Paragrafendschungel
Bei den Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) haben die EU-Gesetzgebungsgremien den Anwendungsbereich ebenfalls verengt. Künftig müssen nur noch Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro die komplexen Berichte vorlegen. Für Firmen aus Drittstaaten gelten auch verschärfte Umsatzgrenzen, was den bürokratischen Filter für den europäischen Markt vergrößert.
Besonders relevant für viele Betriebe ist zudem die Übergangsregelung: Unternehmen der ersten Welle, die eigentlich schon für 2024 berichtspflichtig gewesen wären, sind für 2025 und 2026 außen vor, sofern sie die neuen Schwellenwerte unterschreiten.
Weiterlesen nach der Anzeige
Die Novelle sieht ferner vor, dass Unternehmen ihre Bemühungen auf „vernünftigerweise verfügbare Informationen“ stützen dürfen. Bei der Identifizierung von Risiken erhalten die Firmen zudem mehr Flexibilität. Wenn mehrere Problemfelder identifiziert werden, dürfen sie priorisieren und sich zunächst auf die direkten Geschäftspartner konzentrieren. Ein entscheidender bürokratischer Brocken wurde zudem komplett gestrichen: Die Pflicht, im Rahmen der CS3D einen dedizierten Transformationsplan zur Klimaschutzminderung zu erstellen.
Auch bei der Haftung und den Sanktionen wurde gestrichen. Das ursprünglich vorgesehene harmonisierte EU-Haftungsregime ist vom Tisch. Die Verantwortung für die korrekte Umsetzung verbleibt auf nationaler Ebene, wobei die Strafzahlungen bei Verstößen auf maximal drei Prozent des weltweiten Nettoumsatzes gedeckelt sind. Die EU-Kommission soll dazu Leitfäden veröffentlichen, um einen Flickenteppich an Sanktionen zu vermeiden.
Zeitgewinn für die Wirtschaft
Für die Wirtschaft bedeutet dieser Beschluss vor allem einen Zeitgewinn. Die Frist für die Umsetzung der CS3D in nationales Recht wurde um ein weiteres Jahr auf den 26. Juli 2028 verschoben. Erst im Juli 2029 müssen die Unternehmen die neuen Maßnahmen dann verbindlich anwenden. Marilena Raouna, die zuständige zyprische Ministerin, betont, dass die EU damit das Versprechen einlöse, unnötige und unverhältnismäßige Belastungen abzubauen, um die Union autonomer und wettbewerbsfähiger zu machen.
Das Paket folgt den Empfehlungen der Berichte von Enrico Letta und Mario Draghi, die 2024 vor einer Überregulierung der europäischen Wirtschaft warnten. Die Veröffentlichung des Gesetzestextes im EU-Amtsblatt wird in den kommenden Tagen erwartet. Damit endet vorerst ein Tauziehen, das zuletzt auch durch Forderungen aus Deutschland befeuert wurde. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) verlangte, das EU-Lieferkettengesetz ganz zu streichen. Die Bundesregierung hat das nationale Lieferkettengesetz vor einem halben Jahr bereits faktisch abgeschafft.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Teslas FSD in den Niederlanden zugelassen – nur in den Niederlanden
Die niederländische Regulierungsbehörde RDW (Rijksdienst voor het Wegverkeer, etwa: nationaler Straßenverkehrsdienst) hat zum 10. April 2026 Teslas Technik für autonomes Fahren FSD (Supervised) für den allgemeinen Verkehrsbetrieb zugelassen. Es ist damit das erste europäische Land, in dem die Technik legal auch abseits von Testfahrten eingesetzt werden kann. Die überwachte Version von FSD entspricht dem SAE-Level 2, der Fahrer muss jederzeit die Steuerung des Fahrzeugs übernehmen können. Der RDW weist ausdrücklich darauf hin, dass etwa das Lesen einer Zeitung hinter dem Steuer nicht erlaubt ist.
Weiterlesen nach der Anzeige
Damit endet ein monatelanges Tauziehen mit dem RDW, bei dem Tesla die Behörde mit immer neuen Ankündigungen vor sich hertrieb. Nun melden der RDW selbst und Tesla auf der Plattform X – beide Unternehmen gehören Elon Musk – dass die Zulassung erreicht wurde. Sprach Tesla zuvor noch von 1,6 Millionen Testkilometern auf europäischen Straßen, so werden in der aktuellen Mitteilung gleich „Milliarden Kilometer“ genannt, was vermutlich weltweite Daten meint. Etwa in den USA ist „Full Self Driving“ (FSD) seit Ende 2020 verfügbar, derzeit unter anderem als Abo für 99 US-Dollar im Monat. Was sich Tesla die niederländische Version von FSD kosten lassen wird, ist noch nicht bekannt.
Mögliches Vorbild für die EU
Der RDW nennt als Basis seiner Zulassung den Artikel 39 der Allgemeinen Zulassungsregeln für Fahrzeuge. Demnach können Mitgliedsstaaten der Europäischen Union als Ausnahme Technologien zulassen, für die es noch keine harmonisierten Regulierungen gibt. Die Behörde weist ausdrücklich darauf hin, dass FSD Supervised vorerst nur in den Niederlanden zugelassen ist. Ein dort damit ausgestatteter Tesla müsste also wohl beim Überqueren der Landesgrenze FSD deaktivieren. Der RDW weist aber auch darauf hin, dass man der EU und der EU-Kommission gerne beratend zur Seite stehen will. In den USA laufen derzeit Untersuchungen der Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA zu Unfällen mit Teslas Assistenzsystemen.
Lesen Sie auch
(nie)
Künstliche Intelligenz
One UI 8.5 bringt AirDrop-Unterstützung auf weitere Galaxy-Smartphones
Der Datenaustausch zwischen Android und Apple-Geräten ist seit dem 21. November 2025 weniger kompliziert. Jedoch ist die Anzahl der unterstützten Android-Smartphones noch überschaubar: Neben Googles Pixel-9- und 10-Serie wird derzeit nur noch die Galaxy-S26-Familie unterstützt. Nun hat Samsung am Donnerstag angekündigt, die Funktion auf weitere Galaxy-Geräte zu bringen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Samsung hat im Zuge der Erweiterung des Betaprogramms des One-UI-8.5-Updates bestätigt, dass AirDrop über Quick Share unter anderemauf die Galaxy-S24- und S25-Serien kommt. Aber auch weitere Modelle sind dabei: Samsung nennt etwa das Galaxy Z Fold 7, Galaxy Z Flip 7, Galaxy Z Fold 6 und Galaxy Z Flip 6. Damit bietet Samsung künftig eine umfassendere Unterstützung der Funktion, als Google sie aktuell für seine Pixel-Geräte bietet.

Mit dem anstehenden Update auf One UI 8.5 erhalten weitere Galaxy-Geräte AirDrop-Support.
(Bild: Google)
Damit die Geräte jedoch Unterstützung für den Datenaustausch zwischen den beiden Ökosystemen erhalten, ist das große Update auf One UI 8.5 erforderlich. Dieses ist derzeit nur auf der GalaxyS26-Serie und den neuen Mittelklassemodellen Galaxy A37 und A57 verfügbar, letztere bieten nach unseren Erkenntnissen noch keine AirDrop-Unterstützung.
AirDrop-Support für weitere Android-Geräte
Wer kein aktuelles Galaxy S26 besitzt: Derzeit können Besitzerinnen und Besitzer eines Modells der Galaxy-S25-Serie die AirDrop-Funktion bereits ausprobieren. Hierfür müssen sie sich jedoch im Betaprogramm in der Members-App registrieren. Bis zur Verteilung des fertigen Updates dürfte es nicht mehr sonderlich lange dauern.
Die AirDrop-Funktion wird über kurz oder lang auch auf Geräten weiterer Hersteller verfügbar sein. Zumindest sagte Google Anfang Februar 2026, dass man daran arbeite, die Funktion „auf den Rest des Ökosystems auszuweiten“. Auch Nothing und Qualcomm zeigten bereits Interesse, einen konkreten Zeitplan für eine weitere Verteilung gibt es nicht.
Weiterlesen nach der Anzeige
Auf dem MWC 2026 hatte Oppo bestätigt, dass die Funktion in die Find-X9-Serie einziehen wird. Die Funktion wurde „in enger Zusammenarbeit mit MediaTek und Google entwickelt“, hieß es. Ursprünglich sollte sie im Laufe des März im Rahmen eines Software-Updates schrittweise eingeführt werden.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Internationaler Tag des Haustiers: So gelingen Katzenfotos zu Hause
Nicht alle Katzen sind Freigänger, die durch Gärten und Parks streifen. Manche Tiere verbringen ihr Leben im Haus und auf abgezäunten Freiflächen wie Balkonen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Sie sind unkastriert, Rassekatzen oder leben an stark befahrenen Straßen. Das Leben im Haus ist jedoch kein Grund, auf traumhafte Fotos zu verzichten. Mit ein paar Kniffen sehen Wohnungskatzen schnell wie professionelle Fotomodelle aus.
Die wilden fünf Minuten
Wer schon einmal lustige Katzenvideos geschaut hat, hat sich bei dem einen oder anderen verfehlten Sprung oder Ausrutscher sicherlich gefragt, ob Katzen insgeheim Universalgelenke haben, die sich in alle Richtungen biegen lassen. Sie krümmen sich zu einem Kreis, greifen an wie eine Sprungfeder und quetschen sich durch jeden noch so kleinen Türspalt. All diese Fähigkeiten haben Katzen den Ruf eingebracht, anmutige Jäger zu sein. Auf der anderen Seite sind gerade diese Bewegungen eine Herausforderung für Fotografen. Die anfängliche Anmut mündet häufig noch während der Bewegung in einer grotesken Landung auf der Sofakante. Das betrifft vorrangig dynamische Motive.
Zum Glück aber lassen sich Katzen häufig in die gewünschte Richtung lenken – zumindest, wenn das eingesetzte Spielzeug, etwa eine Angel, spannend genug ist.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Internationaler Tag des Haustiers: So gelingen Katzenfotos zu Hause“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.
-
Künstliche Intelligenzvor 2 Monaten
Top 10: Die beste kabellose Überwachungskamera im Test – Akku, WLAN, LTE & Solar
-
Social Mediavor 1 MonatCommunity Management und Zielgruppen-Analyse: Die besten Insights aus Blog und Podcast
-
Social Mediavor 2 MonatenCommunity Management zwischen Reichweite und Verantwortung
-
UX/UI & Webdesignvor 2 MonatenEindrucksvolle neue Identity für White Ribbon › PAGE online
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonateneHealth: iOS‑App zeigt Störungen in der Telematikinfrastruktur
-
Entwicklung & Codevor 1 MonatCommunity-Protest erfolgreich: Galera bleibt Open Source in MariaDB
-
Entwicklung & Codevor 3 MonatenKommentar: Entwickler, wacht auf – oder verliert euren Job
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonatenSmartphone‑Teleaufsätze im Praxistest: Was die Technik kann – und was nicht
