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EU streicht Lieferkettengesetz massiv zusammen
Der EU-Rat hat den Forderungen nach einer „Vereinfachungsrevolution“ nachgegeben und nach dem Parlament das „Omnibus I“-Paket endgültig gebilligt. Betroffen ist etwa das EU-Lieferkettengesetz: Was als Prestigeprojekt für mehr globale Verantwortung startete, wird damit erheblich eingedampft. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen durch die neuen Beschlüsse spürbar entlastet werden: Die EU-Staaten haben die Schwellenwerte für die Berichts- und Sorgfaltspflichten massiv nach oben geschraubt.
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Die Kernstücke der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D), erhalten mit der am Dienstag final bestätigten Reform ein neues Gesicht. Besonders deutlich fällt die Korrektur beim Lieferkettengesetz (CS3D) aus. Hier greifen die Regeln künftig erst ab einer Marke von 5000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von 1,5 Milliarden Euro. Laut dem Berichterstatter des EU-Parlaments, Jörgen Warborn (EVP), fallen damit rund 85 Prozent der ursprünglich erfassten Firmen aus dem Anwendungsbereich. Schätzungen zufolge sollen nur noch rund 1500 Konzerne betroffen seien.
Die Logik dahinter: Nur die großen Player verfügen laut dem Ministerrat über den nötigen Hebel, um tiefgreifenden Einfluss auf globale Wertschöpfungsketten auszuüben und die enormen Kosten der Überwachungsprozesse zu schultern. Damit reagiert Brüssel auf die Kritik, dass kleine Zulieferer durch den sogenannten „Trickle-down-Effekt“ indirekt erdrückt würden, wenn Großkonzerne jede Information bis zum kleinsten Glied der Kette lückenlos abfragten.
Mit der Richtlinie werden betroffene Unternehmen generell verpflichtet, ihre negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt wie Kinderarbeit, Sklaverei, Arbeitsausbeutung, Verschmutzung, Entwaldung, übermäßigen Wasserverbrauch oder die Schädigung von Ökosystemen abzumildern. Zuvor traten etwa bei Apple, Samsung & Co. mehrfach Missstände in den Lieferketten zutage.
Pragmatismus statt Paragrafendschungel
Bei den Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) haben die EU-Gesetzgebungsgremien den Anwendungsbereich ebenfalls verengt. Künftig müssen nur noch Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro die komplexen Berichte vorlegen. Für Firmen aus Drittstaaten gelten auch verschärfte Umsatzgrenzen, was den bürokratischen Filter für den europäischen Markt vergrößert.
Besonders relevant für viele Betriebe ist zudem die Übergangsregelung: Unternehmen der ersten Welle, die eigentlich schon für 2024 berichtspflichtig gewesen wären, sind für 2025 und 2026 außen vor, sofern sie die neuen Schwellenwerte unterschreiten.
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Die Novelle sieht ferner vor, dass Unternehmen ihre Bemühungen auf „vernünftigerweise verfügbare Informationen“ stützen dürfen. Bei der Identifizierung von Risiken erhalten die Firmen zudem mehr Flexibilität. Wenn mehrere Problemfelder identifiziert werden, dürfen sie priorisieren und sich zunächst auf die direkten Geschäftspartner konzentrieren. Ein entscheidender bürokratischer Brocken wurde zudem komplett gestrichen: Die Pflicht, im Rahmen der CS3D einen dedizierten Transformationsplan zur Klimaschutzminderung zu erstellen.
Auch bei der Haftung und den Sanktionen wurde gestrichen. Das ursprünglich vorgesehene harmonisierte EU-Haftungsregime ist vom Tisch. Die Verantwortung für die korrekte Umsetzung verbleibt auf nationaler Ebene, wobei die Strafzahlungen bei Verstößen auf maximal drei Prozent des weltweiten Nettoumsatzes gedeckelt sind. Die EU-Kommission soll dazu Leitfäden veröffentlichen, um einen Flickenteppich an Sanktionen zu vermeiden.
Zeitgewinn für die Wirtschaft
Für die Wirtschaft bedeutet dieser Beschluss vor allem einen Zeitgewinn. Die Frist für die Umsetzung der CS3D in nationales Recht wurde um ein weiteres Jahr auf den 26. Juli 2028 verschoben. Erst im Juli 2029 müssen die Unternehmen die neuen Maßnahmen dann verbindlich anwenden. Marilena Raouna, die zuständige zyprische Ministerin, betont, dass die EU damit das Versprechen einlöse, unnötige und unverhältnismäßige Belastungen abzubauen, um die Union autonomer und wettbewerbsfähiger zu machen.
Das Paket folgt den Empfehlungen der Berichte von Enrico Letta und Mario Draghi, die 2024 vor einer Überregulierung der europäischen Wirtschaft warnten. Die Veröffentlichung des Gesetzestextes im EU-Amtsblatt wird in den kommenden Tagen erwartet. Damit endet vorerst ein Tauziehen, das zuletzt auch durch Forderungen aus Deutschland befeuert wurde. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) verlangte, das EU-Lieferkettengesetz ganz zu streichen. Die Bundesregierung hat das nationale Lieferkettengesetz vor einem halben Jahr bereits faktisch abgeschafft.
(wpl)
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One UI 8.5 bringt AirDrop-Unterstützung auf weitere Galaxy-Smartphones
Der Datenaustausch zwischen Android und Apple-Geräten ist seit dem 21. November 2025 weniger kompliziert. Jedoch ist die Anzahl der unterstützten Android-Smartphones noch überschaubar: Neben Googles Pixel-9- und 10-Serie wird derzeit nur noch die Galaxy-S26-Familie unterstützt. Nun hat Samsung am Donnerstag angekündigt, die Funktion auf weitere Galaxy-Geräte zu bringen.
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Samsung hat im Zuge der Erweiterung des Betaprogramms des One-UI-8.5-Updates bestätigt, dass AirDrop über Quick Share unter anderemauf die Galaxy-S24- und S25-Serien kommt. Aber auch weitere Modelle sind dabei: Samsung nennt etwa das Galaxy Z Fold 7, Galaxy Z Flip 7, Galaxy Z Fold 6 und Galaxy Z Flip 6. Damit bietet Samsung künftig eine umfassendere Unterstützung der Funktion, als Google sie aktuell für seine Pixel-Geräte bietet.

Mit dem anstehenden Update auf One UI 8.5 erhalten weitere Galaxy-Geräte AirDrop-Support.
(Bild: Google)
Damit die Geräte jedoch Unterstützung für den Datenaustausch zwischen den beiden Ökosystemen erhalten, ist das große Update auf One UI 8.5 erforderlich. Dieses ist derzeit nur auf der GalaxyS26-Serie und den neuen Mittelklassemodellen Galaxy A37 und A57 verfügbar, letztere bieten nach unseren Erkenntnissen noch keine AirDrop-Unterstützung.
AirDrop-Support für weitere Android-Geräte
Wer kein aktuelles Galaxy S26 besitzt: Derzeit können Besitzerinnen und Besitzer eines Modells der Galaxy-S25-Serie die AirDrop-Funktion bereits ausprobieren. Hierfür müssen sie sich jedoch im Betaprogramm in der Members-App registrieren. Bis zur Verteilung des fertigen Updates dürfte es nicht mehr sonderlich lange dauern.
Die AirDrop-Funktion wird über kurz oder lang auch auf Geräten weiterer Hersteller verfügbar sein. Zumindest sagte Google Anfang Februar 2026, dass man daran arbeite, die Funktion „auf den Rest des Ökosystems auszuweiten“. Auch Nothing und Qualcomm zeigten bereits Interesse, einen konkreten Zeitplan für eine weitere Verteilung gibt es nicht.
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Auf dem MWC 2026 hatte Oppo bestätigt, dass die Funktion in die Find-X9-Serie einziehen wird. Die Funktion wurde „in enger Zusammenarbeit mit MediaTek und Google entwickelt“, hieß es. Ursprünglich sollte sie im Laufe des März im Rahmen eines Software-Updates schrittweise eingeführt werden.
(afl)
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Internationaler Tag des Haustiers: So gelingen Katzenfotos zu Hause
Nicht alle Katzen sind Freigänger, die durch Gärten und Parks streifen. Manche Tiere verbringen ihr Leben im Haus und auf abgezäunten Freiflächen wie Balkonen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Sie sind unkastriert, Rassekatzen oder leben an stark befahrenen Straßen. Das Leben im Haus ist jedoch kein Grund, auf traumhafte Fotos zu verzichten. Mit ein paar Kniffen sehen Wohnungskatzen schnell wie professionelle Fotomodelle aus.
Die wilden fünf Minuten
Wer schon einmal lustige Katzenvideos geschaut hat, hat sich bei dem einen oder anderen verfehlten Sprung oder Ausrutscher sicherlich gefragt, ob Katzen insgeheim Universalgelenke haben, die sich in alle Richtungen biegen lassen. Sie krümmen sich zu einem Kreis, greifen an wie eine Sprungfeder und quetschen sich durch jeden noch so kleinen Türspalt. All diese Fähigkeiten haben Katzen den Ruf eingebracht, anmutige Jäger zu sein. Auf der anderen Seite sind gerade diese Bewegungen eine Herausforderung für Fotografen. Die anfängliche Anmut mündet häufig noch während der Bewegung in einer grotesken Landung auf der Sofakante. Das betrifft vorrangig dynamische Motive.
Zum Glück aber lassen sich Katzen häufig in die gewünschte Richtung lenken – zumindest, wenn das eingesetzte Spielzeug, etwa eine Angel, spannend genug ist.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Internationaler Tag des Haustiers: So gelingen Katzenfotos zu Hause“.
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iX-Workshop IT-Sicherheit: Angriffstechniken verstehen und erfolgreich abwehren
Der iX-Workshop IT-Sicherheit: Aktuelle Angriffstechniken und ihre Abwehr beschäftigt sich mit aktuellen Angriffstechniken und den erforderlichen Schutzmaßnahmen gegen Angriffe auf Ihre IT-Systeme. Ausgehend von der aktuellen Bedrohungslage im Bereich der IT-Sicherheit lernen Sie praktische Strategien und Techniken zur Abwehr häufig auftretender Angriffe kennen. In einer Laborumgebung demonstriert Referent Oliver Ripka typische Angriffstechniken und stellt nützliche Tools vor, mit denen Sie selbst Angriffe erkennen und abwehren können.
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Am Ende des zweitägigen Workshops haben Sie ein Verständnis dafür entwickelt, wie Angreifer vorgehen und welche konkreten Schutzmaßnahmen Sie ergreifen können, um Ihre Systeme zu sichern. Auf Basis dieses Wissens lernen Sie, die Schwachstellen und Angriffsmöglichkeiten Ihrer eigenen IT-Infrastruktur zu bewerten und die Wirksamkeit der eingesetzten Sicherheitsmaßnahmen einzuschätzen.
Ihr Trainer Oliver Ripka ist ein erfahrener Sicherheitsberater und Trainer bei Söldner Consult. Als Experte für Netzwerksicherheit liegen seine fachlichen Schwerpunkte in den Bereichen offensive Sicherheit und Netzwerkanalyse.
Der Sicherheitsworkshop richtet sich an IT-Administratoren, die ihren Blick für IT-Sicherheit schärfen wollen, sowie an Interessierte, die einen Überblick über die Funktionsweise von Cyberangriffen erhalten möchten.

(ilk)
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