Apps & Mobile Entwicklung
Huawei Watch Buds 2: Smartwatch versteckt Earbuds erneut unterm Display

Vor rund drei Jahren hat Huawei mit der Huawei Watch Buds bereits eine Smartwatch veröffentlicht, die kabellose Kopfhörer unter dem Display beherbergt, so dass man diese immer dabei hat. Mit der Huawei Watch Buds 2 wurde nun der Nachfolger enthüllt, der auf dasselbe Konzept setzt – mit Verbesserungen.
Verbessertes Display in leichterer Smartwatch
Das grundlegende Design der Smartwatch hat sich dabei kaum verändert, sie setzt nun jedoch auf ein verbessertes AMOLED-Display mit bis zu 3.000 cd/m² und eine Titan-Lünette. Mit 54,5 Gramm ist die Smartwatch allerdings auch deutlich leichter als der Vorgänger, der es auf 77,5 Gramm bringt. Mit 14,69 statt 14,99 mm ist die Uhr minimal dünner, mit 47 mm Durchmesser aber unverändert groß. Mit 1,5 Zoll fällt das AMOLED-Display im Vergleich zum 1,43-Zoll-Display des Vorgängers etwas größer aus. Dank LTPO ist die Bildwiederholfrequenz variabel. Die Auflösung liegt weiterhin bei 466 × 466 Pixeln.
Verbesserte Earbuds
Über die Krone an der Seite der Smartwatch wird diese nicht wie sonst bedient, sondern sie öffnet das Gehäuse und klappt das Display hoch. Darunter verbergen sich die kabellosen Kopfhörer, deren Klang sich stark verbessert haben soll. Die Kopfhörer unterstützen erneut ANC. Welchen Earbud man auf welcher Seite des Kopfes einsetzt, spielt dabei keine Rolle, denn die Kopfhörer erkennen automatisch, auf welcher Seite sie eingesetzt sind. Auch die Ausrichtung in der Smartwatch spielt keine Rolle, da die Ladekontakte im Kreis außen an den Earbuds angeordnet sind.
Unveränderte Akkulaufzeit
Die Akkulaufzeit der Ohrhörer soll bei rund 3 Stunden mit aktiviertem ANC und 4 Stunden ohne ANC liegen, was der Laufzeit des Vorgängers entspricht. Auch die Akkulaufzeit der Smartwatch fällt mit rund 3 Tagen identisch aus.
Die Smartwatch selbst bietet GPS und NFC, worüber auch das kontaktlose Bezahlen möglich ist. Gesundheitswerte werden über einen Herzfrequenz- und SpO2-Sensor erfasst, EKGs können jedoch nicht erstellt werden und auch ein Hauttemperatursensor fehlt der Watch Buds 2.
Preis und Verfügbarkeit
Angekündigt wurde die Huawei Watch Buds 2 aktuell nur für China, wo sie derzeit vorbestellt werden kann. Der Verkaufsstart ist der 25. April. Der Vorgänger hat es vor drei Jahren auch nach Deutschland geschafft. Ob dies auch für das neue Modell gilt ist aber noch nicht bekannt.
In China kostet die Huawei Watch Buds 2 je nach Farbvariante 2.970 bis 3.500 Yuan, was rund 370 bis 430 Euro entspricht.
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Claude Code aus den Pro-Tarif entfernt: Anthropic testet Reaktion bei kleiner Zahl von Entwicklern

Anthropic hat unter Abonnenten für Verunsicherung gesorgt, nachdem der Programmier-Assistent Claude Code kurzzeitig aus dem Pro-Tarif entfernt wurde. Laut Unternehmen handelte es sich dabei um einen Test bei einem kleinen Teil der Nutzer. Dieser sollte anscheinend die Akzeptanz für Veränderungen in der Abo-Gestaltung testen.
Dies geht aus einem Beitrag des als KI-Skeptiker beschriebenen Ed Zitron auf Wehre’s Your Ed At hervor. Demnach soll Anthropic am gestrigen Nachmittag auf mehreren Preisseiten den Zugriff auf Claude Code für den Pro-Tarif entfernt haben, obwohl dieser zuvor noch in der Funktionsübersicht aufgeführt war. Auch in der Vergleichsansicht der verschiedenen Abonnements fehlte die Funktion im entsprechenden Tarif.
Test mit einer begrenzten Anzahl von Neu-Abonnenten
Die Änderung sorgte erwartungsgemäß für Unruhe unter Entwicklern, die befürchteten, dass Anthropic den Funktionsumfang des Pro-Abonnements dauerhaft reduzieren könnte. In der Folge hätte ein Wechsel in einen deutlich teureren Tarif notwendig werden können, dessen Kosten sich auf etwa das Sechsfache belaufen und somit spürbar höher ausfallen würden.
Die Reaktionen fielen offenbar so deutlich aus, dass sich Anthropic kurze Zeit später zu einer Stellungnahme veranlasst sah. In einem Beitrag auf dem sozialen Netzwerk X erklärte Amol Avasare, Leiter für Wachstum, dass es sich um einen begrenzten Test bei neuen Pro-Abonnenten handle. „Bestehende Pro- und Max-Abonnenten sind davon nicht betroffen“, stellte Avasare klar. Unklar blieb jedoch, nach welchen Kriterien die betroffenen rund zwei Prozent der Nutzer ausgewählt wurden oder ob der Test auf bestimmte Regionen beschränkt war.
Nutzerverhalten hat sich massiv verändert
In weiteren Beiträgen führte Avasare aus, dass sich die Nutzung der Abonnements seit Einführung des Max-Tarifs vor rund einem Jahr deutlich verändert habe. Damals sei Claude Code noch nicht Bestandteil dieses Tarifs gewesen, ebenso wenig wie sogenannte Cowork-Agenten, die über längere Zeiträume hinweg Aufgaben ausführen können. Mit der Integration dieser Funktionen sei die Intensität der Nutzung pro Abonnement erheblich gestiegen. Anthropic habe versucht, dieser Entwicklung mit Anpassungen wie wöchentlichen Nutzungslimits oder strengeren Beschränkungen zu Spitzenzeiten zu begegnen, dennoch habe sich das Nutzungsverhalten weiter dynamisch entwickelt, sodass die bestehenden Tarifstrukturen nicht mehr optimal darauf ausgelegt seien. „Deshalb prüfen wir verschiedene Optionen, um den Nutzern weiterhin ein großartiges Erlebnis zu bieten. Wir wissen noch nicht genau, wie diese aussehen werden – genau das testen wir gerade und holen uns dazu Feedback“, erklärte Avasare abschließend.
Erkennbare Entwicklung
Dass viele Anbieter von KI-Diensten zunehmend an Kapazitätsgrenzen stoßen und gleichzeitig neue Einnahmequellen erschließen müssen, gilt als branchenweit bekannte Entwicklung. Anthropic hatte bereits Anfang des Monats begonnen, Agenten von Drittanbietern wie OpenClaw zu blockieren, da die verfügbaren Rechenressourcen hierfür nicht ausreichten. Die jüngsten Ereignisse verstärken daher die Annahme, dass das Unternehmen sein Preismodell künftig anpassen könnte, was für Nutzer entweder höhere Kosten oder Einschränkungen beim Funktionsumfang bedeuten würde.
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E-Mail-Client: Thunderbird 150 bessert bei verschlüsselten E-Mails nach

Nach Firefox 150 hat Mozilla auch für den E-Mail-Client Thunderbird die Jubiläumsversion veröffentlicht. Diese bringt Verbesserungen bei verschlüsselten Nachrichten, Anpassungen an der Bedienung sowie zahlreiche Fehlerbehebungen mit sich. Zudem wurden über 40 teils kritische Sicherheitslücken geschlossen.
Neue Funktionen für verschlüsselte Nachrichten und bessere Bedienung
Mit der neuen Version erweitert Thunderbird insbesondere den Umgang mit verschlüsselter Kommunikation. So lassen sich OpenPGP-Signaturen nun unauffälliger einbinden. Gleichzeitig können sowohl OpenPGP- als auch S/MIME-verschlüsselte Nachrichten erstmals durchsucht werden. Darüber hinaus öffnet sich der Konto-Hub beim Start von Thunderbird nun automatisch, während sich Adressbuchkarten ab sofort als vCard direkt in die Zwischenablage kopieren lassen.
Auch an der Bedienung haben die Entwickler nachgebessert. Die Kalenderansichten für einen Monat oder mehrere Wochen sind auf Touchscreens nun scrollbar, in den Darstellungseinstellungen lässt sich zudem eine benutzerdefinierte Akzentfarbe festlegen. Analog zu Firefox 150 wurde außerdem die PDF-Funktionalität erweitert, sodass sich Seiten innerhalb von Dokumenten im integrierten Viewer neu anordnen lassen.
Zahlreiche Fehler korrigiert
Neben neuen Funktionen wurden diverse Fehler behoben. Das Update korrigiert unter anderem eine unbeabsichtigte Änderung der Flatpak-Beta-App-ID von „org.mozilla.Thunderbird“ zu „org.mozilla.thunderbird“. Zudem wurde ein Problem beseitigt, das beim Erstellen neuer Ordner zu Abstürzen führen konnte. Darüber hinaus führen die Release Notes mehr als 20 weitere Verbesserungen und Anpassungen auf.
Gefährliche Schwachstellen behoben
Ein zentraler Bestandteil der Aktualisierung ist die Behebung von mehr als 40 Sicherheitslücken, von denen 12 als besonders kritisch eingestuft wurden. Betroffen sind verschiedene Komponenten, darunter Core & HTML, WebRTC, Web Codes sowie Canvas2D. Diese Schwachstellen könnten es Angreifern ermöglichen, sensible Daten auszulesen oder im schlimmsten Fall die vollständige Kontrolle über ein betroffenes System zu erlangen. Entsprechend wird eine zeitnahe Installation des Updates dringend empfohlen. Eine detaillierte Übersicht liefern die zugehörigen Security Notes.
Auch Variante mit Langzeitunterstützung in neuer Version
Parallel dazu wurde der ESR-Zweig mit Langzeitunterstützung aktualisiert. Die Version 140.10.0 ESR bringt erwartungsgemäß keine neuen Funktionen, sondern konzentriert sich ausschließlich auf Fehlerbehebungen und Sicherheitsupdates. In diesem Zuge wurden unter anderem fehlende Übersetzungsstrings ergänzt. Zudem schließt das Update 26 Sicherheitslücken, von denen 11 als hochriskant gelten. Auch für diese Version wird eine schnelle Aktualisierung empfohlen.
Die nach wie vor erhältliche ESR-Version 115.18.0 hat bereits seit Dezember 2024 keine Updates mehr erhalten und wird offiziell nicht mehr unterstützt.
Ab sofort verfügbar
Thunderbird 150 sowie Thunderbird 140.10.0 ESR stehen ab sofort auf der Website von Mozilla zum Download bereit. Ebenso lässt sich die Aktualisierung über die Update-Funktion im E-Mail-Client selbst anstoßen, wobei die meisten Anwender mittlerweile auch eine Benachrichtigung über die neue Version erhalten haben dürften. Alternativ können die neuen Versionen wie gewohnt bequem über den Link am Ende dieser Meldung aus dem Download-Bereich von ComputerBase bezogen werden. Android-Nutzer greifen hingegen wie immer zum Play Store von Google oder zu F-Droid.
Downloads
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4,6 Sterne
Mozilla Thunderbird ist ein E-Mail- und Newsgroup-Client mit ausgereiftem Spam- und Phishing-Filter.
- Version 150.0 Deutsch
- Version 140.10.0esr Deutsch
- Version 115.18.0esr Deutsch
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IP-Adressen x Quick Freeze: Bundesregierung beschließt neue Vorratsdatenspeicherung
Die Bundesregierung hat sich im Kabinett auf eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung verständigt. Neben der dreimonatigen Speicherfrist für IP-Adressen sieht die Regelung auch ein Quick-Freeze-Verfahren vor.
Laut den Plänen der Bundesregierung sollen die Internetanbieter mit dem Gesetz verpflichtet werden, für drei Monate zu speichern, welche IP-Adresse in diesem Zeitraum einem Anschluss zugeordnet war. Die Speicherpflicht umfasst alle Informationen, die für die Zuordnung nötig sind. Standortdaten oder Verkehrsdaten, die etwa im Rahmen von Kommunikationsvorgängen anfallen, werden nicht erfasst.
Relevant sind die IP-Adressen laut der Bundesregierung für den Kampf gegen Kinderpornografie, die Aufklärung von Cyber-Betrug sowie Hasskriminalität im Netz.
Quick Freeze als Alternative für Verkehrsdaten
Solche Verkehrsdaten sollen allerdings im Rahmen der Quick-Freeze-Regelung erfasst werden, dem zweiten Abschnitt des Gesetzes. Diese heißt nun offiziell Sicherheitsanordnung. Das Prinzip ist aber dasselbe: Verbindungsdaten sollen sich schnell sichern lassen, damit Anbieter diese nicht löschen. Wenn sich dann ein konkreter Tatverdacht ergibt, kann die Polizei diese abrufen. Weil keine anlasslose Massenüberwachung erfolgt, gilt Quick Freeze allgemein als grundrechtsschonende Alternative zur Vorratsdatenspeicherung.
Mail- und Messenger-Dienste wie WhatsApp ebenfalls betroffen
Wenn ein Anlass besteht, kann die Staatsanwaltschaft sämtliche Verbindungsdaten sichern lassen, die bei Internetanbietern sowie Mail- und Messenger-Anbietern vorliegen. Die Regelung soll also auch Dienste wie WhatsApp umfassen. Mit den Daten lässt sich nachvollziehen, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einer bestimmten Person kommuniziert hat.
Eine Sicherheitsanordnung kann zunächst auch Daten von Personen umfassen, bei denen noch nicht klar ist, ob sie in die Tat involviert sind. Es geht ohnehin erst um das Sichern der Daten. Die Abfrage durch Polizeibehörden und Geheimdienste folgt in einem zweiten Schritt, diese unterliegt höheren rechtlichen Anforderungen. „Eine Abfrage wird also nur möglich sein, wenn dies für die Erforschung des Sachverhalts erforderlich ist und in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht“, heißt es in den Dokumenten des Bundesjustizministeriums.
Die Speicherdauer für die Sicherheitsanordnung beträgt drei Monate und kann mit richterlicher Anordnung nochmals um drei Monate verlängert werden.
Kritik vor allem an der dreimonatigen Speicherfrist
Bürgerrechtler kritisieren die Vorratsdatenspeicherung wie gehabt. Dass IP-Adressen gespeichert werden, sei ein massiver Eingriff in die Privatsphäre. „Die Vorratsdatenspeicherung ist immer noch ein fehlgeleiteter Ansatz. Es gibt keine Evidenz für die Verhältnismäßigkeit dieser radikalen Massenüberwachung“, sagt Konstantin Macher, Vorstand Digitale Gesellschaft.
Keine messbaren Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung auf Aufklärungsquoten
Eine Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments (Word-Datei) aus dem Jahr 2020 hat Verbrechens- und Aufklärungsquoten in europäischen Ländern untersucht und ebenfalls keine messbaren Auswirkungen durch eine Vorratsdatenspeicherung festgestellt.
Die dreimonatige Frist bezeichnet die Bürgerrechtsorganisation als willkürlich, was ein Verstoß gegen die Auflagen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sei. Diese sehen vor, die Speicherdauer auf das notwendige Minimum zu begrenzen. Hinzu kommt: In der Praxis könnte die Speicherdauer deutlich länger sein. Internetanbieter haben gewarnt, dass es insbesondere bei modernen Glasfaseranschlüssen zu keiner Zwangstrennung mehr kommt. Denkbar ist also, dass eine IP-Adresse daher bis zu zehn Monaten einem Anschluss zugeordnet wird. Je nachdem, wann die Speicherung startet, kann es dann zu einer Speicherzeit von 13 Monaten kommen.
Speicherauflagen als enorme Belastung für Netzbetreiber
Kritisch äußert sich daher auch der Provider-Verband Breko. Das Quick-Freeze-Verfahren begrüßt man, die allgemeine Vorratsdatenspeicherung gehe hingegen über das erforderliche Maß hinaus und der tatsächliche Nutzen für die Strafverfolgung stehe nicht im Einklang mit dem Aufwand. Besonders problematisch sei die Einbeziehung von IP- und Portdaten, hier „drohen massive technische und wirtschaftliche Belastungen, insbesondere für kleine und mittelständische Netzbetreiber, sowie erhebliche rechtliche Unsicherheiten im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs“, so der Breko.
Um die Vorratsdaten sicher zu speichern, sind zudem „erhebliche Investitions- und Betriebskosten“ nötig. Die Entschädigungsregelungen würden dafür nicht annähernd ausreichen. Ebenso fehlten in dem Gesetz klare Ausnahmen für kleine Provider, so der Breko.
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