Künstliche Intelligenz
iX-Workshop IT-Grundschutz-Praktiker mit Zertifikat | heise online
Das IT-Grundschutz-Kompendium des BSI hilft Fachkräften dabei, sichere IT-Konzepte zu entwickeln. Es bietet Best Practices und Empfehlungen zum Schutz von Netzwerken, Daten und besonders sensiblen Informationen sowie zum Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS), um die Informationssicherheit in Unternehmen zu verbessern.
IT-Grundschutz-Methodik umsetzen
Im Workshop IT-Grundschutz-Praktiker lernen Sie, wie Sie die Inhalte der IT-Grundschutz-Methodik des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) umsetzen können. Im Mittelpunkt stehen die BSI-Standards 200-x sowie die Inhalte und Umsetzung der IT-Grundschutz-Methodik.
Juli 23.07. – 25.07.2025 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 24. Jun. 2025 |
November 17.11. – 19.11.2025 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 19. Okt. 2025 |
Die nächste dreitägige Online-Schulung findet vom 23. bis 25. Juli 2025 statt. Am dritten Schulungstag haben Sie die Möglichkeit, direkt an der Prüfung teilzunehmen und das entsprechende BSI-Zertifikat zu erlangen.
Ihr Trainer Jonathan Weiß ist Consultant bei der HiSolutions AG und spezialisiert auf Informationssicherheit. Er berät und begleitet Unternehmen bei der Einführung von Informationssicherheits-Managementsystemen (ISMS) und der Erstellung von Sicherheitskonzepten gemäß den Vorgaben des BSI IT-Grundschutzes.
(ilk)
Künstliche Intelligenz
Arbeitszeiterfassung: Mehrheit setzt BAG-Urteil um – trotz fehlender Regelungen
Drei von vier Unternehmen haben in Deutschland inzwischen eine Arbeitszeiterfassung eingeführt. Damit ist die große Mehrheit der Firmen einer rechtlichen Verpflichtung nachgekommen, die im September 2022 höchstrichterlich festgestellt wurde. Seit 2025 gilt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Während vor der Feststellung etwa 30 Prozent der Unternehmen eine Arbeitszeiterfassung eingeführt haben, sind es nach der Entscheidung schon 44 Prozent gewesen.
Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von 602 Unternehmen ab 20 Beschäftigten im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.
Der Anteil dürfte im laufenden Jahr weiter steigen, denn mit einem Anteil über 21 Prozent plant jedes fünfte Unternehmen, Arbeitszeiterfassung im Jahr 2025 einzuführen. Lediglich zwei Prozent geben an, erst einmal nichts zu tun und noch auf die ausstehende gesetzliche Konkretisierung der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung zu warten.
Arbeitszeiterfassung: Konform mit moderner Arbeit?
Ausschlaggebend sind die geplanten Regelungen der neuen Regierung, die noch ausstehen. Im Koalitionsvertrag kündigt sie an, die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten unbürokratisch zu regeln.
„Bei der Debatte um Arbeitszeit orientieren wir uns immer noch an einem Leitbild des Industriearbeitsplatzes aus dem 20. Jahrhundert“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „In unserer heutigen digitalen Welt mit ihren flexiblen Arbeitsmodellen, insbesondere im Bereich der Wissensarbeit, ist eine minutiöse Arbeitszeiterfassung anachronistisch und in der Praxis kaum umzusetzen.“
Tatsächlich gibt es in vielen Digitalberufen keine klare Trennlinie zwischen beruflichen und privaten Tätigkeiten, etwa bei der Nutzung sozialer Medien, der Pflege des persönlichen Online-Netzwerks oder thematischen Recherchen.
„Statt mehr Bürokratie und Kontrolle muss die Regierung, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, die Vertrauensarbeitszeit weiterhin ermöglichen und die Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit rasch umsetzen. Von dieser Flexibilität würden Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen profitieren.“
Auch Bundeskanzler Friedrich Merz hat zuletzt für eine Abkehr der täglichen hin zu einer wöchentlichen Arbeitszeit plädiert. In einem Interview mit der Bild am Sonntag plädierte er für die Abschaffung des Acht-Stunden-Tags. Stattdessen solle „für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden gelten.“
Grundsätzlich sind die Deutschen dafür auch offen: Einer Umfrage der Jobplattform Stepstone nach, sagen mit 73 Prozent fast drei Viertel der Beschäftigten, dass sie bereit wären, die Anzahl der Arbeitsstunden pro Tag zu erhöhen, wenn sie dafür an anderen Wochentagen entsprechend weniger arbeiten könnten.
Mit 54 Prozent wünscht sich knapp jede zweite Umfrageteilnehmerin beziehungsweise Umfrageteilnehmer, die Wochenarbeitsstunden flexibel und nach eigenem Ermessen einteilen zu dürfen.
Elektronische Zeiterfassung dominiert
Die Unternehmen, die Arbeitszeit schon erfassen, setzen laut Bitkom mit einem Anteil über 31 Prozent primär auf elektronische Zeiterfassungssysteme am Computer. Weitere 18 Prozent nutzen eine Smartphone-App.
24 Prozent verwenden stationäre Zeiterfassungssysteme, die zum Beispiel mit einem Chip oder Transponder aktiviert werden, 19 Prozent die klassische Stempel- oder Stechuhr. In 16 Prozent wird eine Excel-Tabelle für die Arbeitszeiterfassung verwendet und 13 Prozent nutzen einen handschriftlichen Stundenzettel.
Dieser Beitrag ist zuerst bei t3n.de erschienen.
()
Künstliche Intelligenz
c’t-Webinar: Photovoltaik für Einsteiger | heise online
Immer mehr Menschen erzeugen ihren Strom selbst. Photovoltaikanlagen rechnen sich inzwischen fast überall – auch auf teilbeschatteten Dächern oder als kompakte Balkonkraftwerke für Mieter. Wer sich neu mit dem Thema beschäftigt, stößt schnell auf Fachbegriffe, widersprüchliche Aussagen und offene Fragen. Dabei ist der Einstieg einfacher, als es scheint, wenn man die Grundlagen beherrscht.
Das c’t-Webinar „Photovoltaik für Einsteiger“ bietet hier Abhilfe: In zwei Stunden vermittelt c’t-Redakteur Georg Schnurer fundiertes Grundlagenwissen zur eigenen Solaranlage – verständlich und vor allem herstellerunabhängig. Eine 45-minütige Fragerunde, in der offene Fragen geklärt werden.
Viele nützliche Tipps
Der Referent erklärt die unterschiedlichen Varianten von PV-Modulen und beleuchtet die Unterschiede zwischen Mikro- und Hybrid-Wechselrichtern. Sie erfahren, welche Technik sich für welches Einsatzszenario eignet und wie Sie die passende Speichergröße für Ihr Projekt ermitteln. Auch die wichtige Frage, ob sich die Anschaffung eines Speichers finanziell lohnt, wird beantwortet.
Das Webinar behandelt zudem die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen und geht auf die sich ständig ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen für privat betriebene PV-Anlagen ein. So erhalten Sie einen umfassenden Überblick über alle relevanten Aspekte.
Einstieg ohne Vorkenntnisse
Das Webinar richtet sich gezielt an Personen, die sich bisher nicht mit einer eigenen Photovoltaikanlage beschäftigt haben. Eine individuelle Beratung durch einen Energieberater ersetzt es zwar nicht, es schafft jedoch eine solide Wissensbasis für alle weiteren Schritte.
- Datum: 3. Juli 2025
- Uhrzeit: 17:00 bis 20:00 Uhr
- Kosten: 69,00 Euro
Für die Teilnahme am Livestream genügt ein aktueller Browser. Teilnehmer haben die Möglichkeit, Fragen über einen Chat zu stellen. Diese werden im Laufe des Webinars aufgegriffen und beantwortet. Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie Details zur Anmeldung finden Sie auf der Seite zum c’t-Webinar von heise academy.
(abr)
Künstliche Intelligenz
Jugendschutz: Pornhub, YouPorn und Redtube sind in Frankreich wieder online
Französische Internetnutzer können bei Bedarf wieder einfacher Pornos schauen. Denn das kanadische Medien- und IT-Unternehmen Aylo hat den Zugang zu Pornhub, YouPorn und Redtube in Frankreich wiederhergestellt, wie es gegenüber Politico bestätigte. Die Muttergesellschaft der Erotikportale hatte diese Anfang Juni in dem Land selbst vom Netz genommen. Sie wollte mit dieser Aktion gegen das Greifen eines neuen französischen Gesetzes protestieren, das Betreiber von Webseiten für Erwachsene seit 7. Juni verpflichtet, robuste Altersverifikationssysteme (AVS) einzuführen und Nutzer unter 18 Jahren zu sperren.
„Das Verwaltungsgericht hat gesprochen“, schreibt Aylo dazu in einer Mitteilung. Der Konzern bezieht sich damit auf eine Entscheidung von Pariser Richtern vom Montag, die das Verfahren vorläufig ausgesetzt haben. Inländische Behörden können die gesetzlich vorgesehenen Anforderungen nicht einfach an Unternehmen mit Sitz in anderen EU-Staaten stellen, argumentierten die Juristen. Die Verpflichtungen sind damit zunächst aufgehoben. Aylos europäische Hauptniederlassung befindet sich auf Zypern.
Der von den Verwaltungsrichtern angerufene Europäische Gerichtshof (EuGH) soll nun klären, ob die AVS-Auflage mit dem EU-Recht vereinbar ist. Im Fokus steht dabei vor allem das Herkunftslandprinzip der E-Commerce-Richtlinie von 2002. Dieses besagt, dass ein EU-Land ein in einem anderen Mitgliedsstaat ansässiges Unternehmen nicht einfach regulieren kann. Ausnahmen sind nur nach Durchlaufen eines förmlichen Prozesses möglich, der die Benachrichtigung des Herkunftslands und der EU-Kommission einschließt.
Aylo will globale Alterschecks auf Geräteebene
„Die französischen Bürger verdienen eine Regelung, die Kinder vom Zugriff auf Inhalte für Erwachsene abhält und die wirksam durchgesetzt werden kann“, kommentiert Aylo den Beschluss. „Sie verdienen auch den Schutz ihrer Privatsphäre und sensibler Daten.“ Um dies zu erreichen, müssten Gesetzgeber die Tatsache verstehen, „dass Inhalte für Erwachsene auf Hunderttausenden von Plattformen existieren“, nicht nur auf den 17 in Frankreich betroffenen Webseiten. Die Entscheidung des Gerichts biete die Gelegenheit, „wirksamere Ansätze zu erwägen“. Aylo argumentiert, dass eine global durchgeführte Altersverifizierung auf Geräte- und Betriebssystemebene effektiver wäre als eine websitebasierte Überprüfung.
Die französische Regierung beabsichtigt, gegen die Ansage des Gerichts Berufung einzulegen. Sie betont weiterhin die Notwendigkeit, Minderjährige vor schädlichen Inhalten zu schützen. Präsident Emmanuel Macron und Digitalministerin Clara Chappaz drängen auch auf eine europaweite Altersgrenze von 15 Jahren für die Nutzung sozialer Medien. In anderen europäischen Staaten wie Deutschland und Großbritannien streben Regulierer ebenfalls nach stärkeren Einschränkungen für Pornos im Netz.
Hierzulande trommelt etwa die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) für AVS, während Porno-Aktivisten eine solche Pflicht für „fahrlässig“ und grundrechtsgefährdend halten. Laut einer Studie ist Altersverifikation im Internet zwar nötig, in Demokratien aber nicht machbar. Zugleich bleibt der Zugriff auf die zwei deutschsprachigen Portale von Pornhub und YouPorn über große Provider nach Beschlüssen hiesiger Verwaltungsgericht gesperrt. In Frankreich verzeichneten VPN-Anbieter, die einen Zugang zu national blockierten Seiten eröffnen, während der dortigen Betriebseinstellung von YouPorn & Co. einen sprunghaften Anstieg der Nutzerzahlen.
(nie)
-
Online Marketing & SEOvor 1 Woche
Aus Marketing, Medien, Agenturen & Tech: Diese 40 klugen Köpfe unter 40 müssen Sie kennen
-
UX/UI & Webdesignvor 1 Woche
Kunst & KI begleitet die Münchner Standort-Eröffnung › PAGE online
-
Social Mediavor 6 Tagen
LinkedIn Feature-Update 2025: Aktuelle Neuigkeiten
-
Digital Business & Startupsvor 1 Woche
Von Peter Thiel finanziertes Krypto-Startup Bullish will an die Börse
-
Künstliche Intelligenzvor 1 Woche
Amazon soll Werbung bei Prime Video verdoppelt haben
-
Online Marketing & SEOvor 1 Woche
Influencer Marketing: Warum Influencer Vertrauen verlieren und klassische Medien gewinnen
-
UX/UI & Webdesignvor 1 Woche
Wie gelingt eine einwandfreie Zusammenarbeit?
-
Künstliche Intelligenzvor 1 Woche
Telemedizin: Patientenversorgung braucht einfach zugängliche Kommunikationswege