Künstliche Intelligenz
iX-Workshop: Make.com und n8n – Geschäftsprozesse mit KI-Agenten automatisieren
Manuelle Routineaufgaben, unstrukturierte Daten und fehlende Schnittstellen verlangsamen Geschäftsprozesse und bremsen Innovationen aus. Mit einem modularen Automatisierungsframework von Make.com und n8n lassen sich komplexe Prozesse in klar abgegrenzte, wiederverwendbare Module unterteilen. Für jedes dieser Module lassen sich spezialisierte KI-Agenten mit genau definierten Verantwortlichkeiten einsetzen, die logisch voneinander getrennt arbeiten, sodass sich die jeweiligen Bausteine unabhängig voneinander bearbeiten lassen.
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Routineaufgaben an KI-Agenten delegieren
Im zweitägigen Workshop Make.com und n8n: Geschäftsprozesse mit KI-Agenten automatisieren lernen Sie, wie Sie intelligente Automatisierungen für Ihre Workflows einsetzen, ohne selbst zu programmieren.
Nach einer Einführung in Automatisierungskonzepte und den Einsatz künstlicher Intelligenz legen Sie sofort praktisch los und erstellen eigene Automatisierungsszenarien in Make.com. Dabei verbinden Sie unterschiedliche Datenquellen wie E-Mail-Systeme, CRM-Systemen oder Datenbanken und integrieren KI-gestützte Funktionen und Chatbots in bestehende Prozesse.
Darauf aufbauend entwickeln Sie mit n8n eigene KI-Agenten und Multi-Agenten-Systeme. Sie lernen, Aufgaben zwischen spezialisierten Agenten zu delegieren, Recherche- und Service-Agenten aufzubauen und diese gezielt in Unternehmensprozesse einzubinden – beispielsweise für Supportanfragen, Datenaufbereitung, Analyseaufgaben oder Marketingprozesse.
Das Gelernte praktisch anwenden
Der Workshop ist konsequent praxisorientiert aufgebaut. Sie arbeiten während des gesamten Trainings an konkreten Einsatzzwecken und entwickeln eigene Automatisierungs- und Agentenszenarien Schritt für Schritt selbst.
Dabei lernen Sie, wie sich modulare Workflows strukturieren, KI-Agenten sinnvoll orchestrieren und bestehende Prozesse effizient automatisieren lassen. Durch die direkte praktische Umsetzung übertragen Sie die Inhalte unmittelbar auf typische Anforderungen aus dem Unternehmensalltag.
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Von Erfahrungen aus der Praxis lernen
Sie profitieren im Workshop von der langjährigen Erfahrung und tiefgehenden Expertise Ihres Trainers Thorsten Vellmerk. Als Gründer von KI Learn & Consult ist er auf die Entwicklung und Anwendung von KI-Technologien spezialisiert. Dabei arbeitet er eng mit kleinen und mittelständischen Unternehmen zusammen und unterstützt sie bei der digitalen Transformation und der Implementierung intelligenter Automatisierungswerkzeuge. Somit kennt er die Anforderungen und Bedürfnisse von Unternehmen sehr genau, vermittelt praxisnahe Einblicke aus realen Projekten und zeigt, wie sich KI-Agenten effizient für die Automatisierung von Geschäftsprozessen einsetzen lassen.
Für wen ist dieser Workshop geeignet?
Der Workshop richtet sich an Prozessmanager und Digitalisierungsverantwortliche, die Geschäftsprozesse mit No-Code-Werkzeugen automatisieren möchten. Ebenso eignet er sich für IT-Administratoren und Systemintegratoren, die KI-Agenten von Make.com und n8n in bestehende Infrastrukturen integrieren wollen.
Durch die auf maximal 16 Teilnehmende begrenzte Gruppengröße ist ein intensiver Austausch mit dem Trainer sowie innerhalb der Gruppe gewährleistet.

(ilk)
Künstliche Intelligenz
Dienstag: Rechtsstreit zwischen Shein und Temu, Schweiz gegen US-Cloud-Dominanz
Ein Gerichtsprozess, der am Montag vor dem Londoner High Court begann, dürfte Beobachtern zufolge einen seltenen Einblick in die Lieferketten der Online-Händler Shein und Temu gewähren. In dem Verfahren wirft Shein dem Rivalen Temu massive Urheberrechtsverletzungen vor. Kontroverse in der Schweiz. Das dortige Bundesamt für Gesundheit plant einen Datenraum für die eidgenössischen Patientendaten. Aufgrund des US Cloud Acts sind US-Anbieter faktisch ausgeschlossen. Und die EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien für die Kennzeichnungspflichten für Chatbots und KI-generierte Inhalte – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Das Geschäftsmodell der E-Commerce-Plattformen Shein und Temu ist durch die Aufhebung der Zollbefreiung für Kleinsendungen mit geringem Warenwert in den USA unter Druck geraten. Auch die EU hat ein Ende der bisherigen Zollbefreiung für Kleinsendungen unter 150 Euro Warenwert beschlossen. Ab Juli wird das Bestellen bei Temu oder Shein in der EU teurer. Darüber hinaus leitete die EU-Kommission eine formale Untersuchung gegen Shein wegen mutmaßlicher Pflichtverletzung ein und die irische Datenschutzbehörde untersucht, ob Shein europäische Nutzerdaten illegal nach China übermittelt. Nun gehen sich Shein und Temu auch noch gegenseitig an die Wäsche. In einem Rechtsstreit in Großbritannien wirft Shein Temu Urheberrechtsverletzungen vor. Lieferketten im Rampenlicht: Rechtsstreit zwischen Shein und Temu
Ein Großauftrag für die IT-Branche in der Schweiz entwickelt sich zum Polit-Krimi. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) treibt mit dem Projekt „Swiss Health Data Space“ (SwissHDS) die digitale Entwicklung des Gesundheitswesens voran. Ziel ist ein vernetzter Datenraum für den Austausch von Patientendaten zwischen Ärzten und Spitälern. Brisant jedoch ist der Anforderungskatalog: Die Infrastruktur muss ausschließlich Schweizer Recht unterliegen und darf keine Abhängigkeit von äußeren Jurisdiktionen aufweisen. Das BAG verweist explizit auf den US Cloud Act. Damit wären US-Konzerne wie Microsoft, Google oder AWS bei dem Millionenauftrag außen vor. Schweizer Gesundheitsdaten: Eidgenossen gegen US-Cloud-Dominanz
Die EU-Kommission will Licht in das Dunkel automatisierter Interaktionen und künstlich erzeugter Inhalte bringen und hat dazu Leitlinien für den AI Act veröffentlicht. Das Regelwerk unterscheidet dabei vier zentrale Kategorien, für die spezifische Kennzeichnungspflichten gelten sollen. Das betrifft interaktive KI-Systeme wie Sprachassistenten oder Chatbots sowie die Erstellung künstlicher Bilder, Videos oder Texte. Auch der Einsatz von Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung soll strengen Informationspflichten gegenüber den Betroffenen unterworfen werden. Zudem müssen dem Entwurf zufolge Deepfakes sowie KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse klar als solche deklariert werden. KI-Transparenz: EU-Kommission konkretisiert Regeln gegen digitale Täuschung
Vergessene oder verlegte PINs gelten gemeinhin als eine der größten Bremsen für die Nutzung des elektronischen Personalausweises. Im Februar 2022 führte die Bundesregierung erstmals einen PIN-Rücksetzdienst ein, um ihn trotz großer Nachfrage Ende 2023 überraschend wieder einzustellen. Begründet wurde dies mit den Kosten. Nun kehrt der PIN-Rücksetzdienst für den E-Perso zurück. Das Bundesministerium für Digitales finanziert „übergangsweise“ die erneute Bereitstellung des Dienstes aus Steuermitteln. Nach Einschätzung von Experten ist der PIN-Rücksetzdienst wichtig für den Erfolg der EUDI-Wallet, die Anfang Januar 2027 in Deutschland starten soll. Für Nutzer kostenlos: Bundesregierung bringt PIN-Rücksetzdienst zurück
Am Montagabend hat Apple größere Updates für iPhones, Macs, iPads und Watches zum Download freigegeben. Die frische Version 26.5 der Betriebssysteme iOS, macOS, iPadOS und watchOS beinhaltet zwar nur eine kleine Zahl an Neuerungen, dafür aber ist eine Funktion gravierend: Apple und Google machen beim Thema Messenger-Sicherheit gemeinsame Sache und Apple beginnt endlich damit, das Messaging mit Android-Nutzern durchgehend zu verschlüsseln. Was bislang nur innerhalb des Android-Kosmos funktionierte, klappt künftig auch plattformübergreifend. RCS schließt zu iMessage auf: Apple stellt iOS 26.5 bereit
Auch noch wichtig:
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Dem Markt für Selbstbau-PCs stehen düstere Zeiten bevor. Mainboard-Hersteller stellen sich auf einen Einbruch um bis zu einem Drittel ein. PC-Selbstbau: Markt steht vor einem massiven Einbruch
Fast ein Drittel der Beschäftigten traut einer KI zu, ihren Chef zu ersetzen. In jedem fünften Unternehmen werden laut einer repräsentativen Umfrage des Branchenverbands Bitkom bereits Stellen wegen KI abgebaut. KI kann den Chef ersetzen – aber nicht mich
Vor der Entstehung komplexer Lebewesen war die Erde 56 Millionen Jahre komplett gefroren. Einfache Organismen haben aber wohl doch von Pausen profitiert. Erdgeschichte: „Schneeball-Erde“ wohl doch nicht ununterbrochen eingefroren
Anfang Mai hat die Webseite des Downloader-Tools JDownloader Malware ausgeliefert. Das erinnert an die Daemon Tools, die inzwischen reagiert haben. JDownloader verteilte Malware-Downloads
Ein neuer unbemannter Raumfrachter bringt Versorgungsgüter und Treibstoff zur chinesischen Raumstation „Tiangong“. Die Flugzeit betrug nur wenige Stunden. Unbemannter Raumfrachter erreicht chinesische Raumstation
In diesem Jahr soll Blue Origins Lander Blue Moon MK1 zum Mond fliegen. Das Raumfahrzeug hat gerade einen wichtigen Test bestanden. Blue Origins Mondlandefahrzeug Blue Moon MK1 besteht wichtigen Test der NASA
Die Android-Gmail-App beschert einigen Nutzern wieder erhöhten Puls, wenn sie Exchange-Online-Mails mit Exchange ActiveSync abholen. Gmail: Erneut Probleme mit Exchange ActiveSync
Mit Microsofts Purview können IT-Teams auch KI-Prompts überwachen, die User sind pseudonymisiert. Analysten können sie deanonymisieren. Microsoft Purview: KI-Prompts trotz Anonymisierung einsehbar
Samsung verkauft seit 2025 einen Fernseher und nutzt auf dem Karton ein Foto von Dua Lipa. Die britische Musikerin ist damit nicht einverstanden und fordert jetzt Schadenersatz. Unerlaubte Bildverwendung auf TV-Karton: Dua Lipa will Schadenersatz von Samsung
Die Neuerungen in der nächsten Version des Mac-Betriebssystems fallen eher klein aus. Einem Bericht zufolge plant Apple aber wichtige Aufräumarbeiten. macOS 27: Apple soll Designänderungen planen
Ein Wechsel auf E-Busse war das Ziel für die Hamburger Hochbahn. Jetzt aber soll es neue Busse mit Verbrenner geben, die mit HVO100 laufen sollen. Hamburg: Verkehrsbetriebe schaffen wieder Busse mit Verbrenner an
Damit der iPhone-Konzern seinen angebissenen Apfel als Logo behalten darf, muss er die Marke verteidigen. Dabei kommt es immer wieder zu Kuriositäten. EU-Markenstreit mit chinesischer Firma: Zitrone mit Apple-Logo verwechselbar
(akn)
Künstliche Intelligenz
Lieferketten im Rampenlicht: Rechtsstreit zwischen Shein und Temu
Die chinesische Fast-Fashion-Online-Plattform Shein und der Online-Marktplatz Temu haben sich zum Auftakt eines Gerichtsverfahrens in Großbritannien einen juristischen Schlagabtausch geliefert. Shein hielt dem Rivalen Urheberrechtsverletzungen „im industriellen Maßstab“ vor; Temu entgegnete, Shein nutze die Urheberrechtsvorwürfe, um den Wettbewerb zu unterbinden.
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Der Prozess vor dem Londoner High Court, der am Montag begann, dürfte Beobachtern zufolge einen seltenen Einblick in die Lieferketten von Shein und Temu gewähren, sowie in die Art und Weise, wie die Anbieter von Ultra-Fast-Fashion um Lieferanten und sich überschneidende Produktionsnetzwerke konkurrieren.
Laut der Nachrichtenagentur Bloomberg wird der Ausgang dieses Rechtsstreits Auswirkungen auf die jeweiligen Lieferantenbeziehungen haben und wohl auch auf europäische Einzelhändler. Schätzungen zufolge kosten Temu und Shein allein den deutschen Einzelhandel mehrere Milliarden Euro. Der Handelsverband HDE hat in einem Brandbrief an den Bundeskanzler bereits einen Importstopp ins Spiel gebracht.
Klage und Gegenklage
Shein verklagte Temu im Jahr 2023, woraufhin Temu im darauffolgenden Jahr seinerseits eine Gegenklage einreichte. Beide Unternehmen fordern von dem jeweils anderen Schadenersatz für mutmaßlich durch die Gegenseite verursachte Verluste. Shein wirft Temu vor, Tausende Fotos der Shein-Website verwendet zu haben, um auf der eigenen Website für Kopien von Sheins Eigenmarkenkleidung zu werben. „Dies war ein Versuch, einem bestehenden Marktteilnehmer einen Schritt voraus zu sein, und Temu hat versucht, sich einen unfairen Vorteil zu verschaffen“, sagte Sheins Anwalt Benet Brandreth laut der Nachrichtenagentur Reuters.
Die Anwälte von Temu wiesen die Vorwürfe zurück. Die Händler, die für die Verwendung der Bilder verantwortlich gewesen seien, hätten über die erforderlichen Zustimmungen verfügt, erklärten sie. Der Fall habe nichts mit Urheberrechtsschutz von Fotografien zu tun, sondern „drehe sich einzig und allein um den Versuch der Klägerin, den legitimen Wettbewerb zu unterdrücken“, erklärte Temus Anwältin Charlotte May.
In seiner Gegenklage fordert Temu wiederum Schadenersatz, da das Unternehmen nach einer von Shein erwirkten einstweiligen Verfügung Tausende Produktangebote entfernen musste. Temu behauptet zudem, Shein habe gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, indem es Fast-Fashion-Lieferanten an Exklusivverträge gebunden habe. Laut Reuters soll dieser Teil des Verfahrens im kommenden Jahr vor Gericht verhandelt werden.
Rascher Expansionskurs mit Hürden
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Shein und Temu haben in den vergangenen Jahren mit Fast-Fashion-Mode, Sportartikeln und Gadgets international schnell expandiert. Doch die Aufhebung der Zollbefreiung in den USA im vergangenen Jahr für Kleinsendungen mit einem geringem Warenwert könnte das künftige Wachstum der E-Commerce-Plattformen belasten. Zumal im Februar auch die Europäische Union (EU) ein Ende der bisherigen Zollbefreiung für Kleinsendungen unter 150 Euro Warenwert beschlossen hat. Mit Inkrafttreten der Regelung ab Juli 2026 wird das Bestellen bei Online-Riesen wie Temu oder Shein in der EU teurer.
Darüber hinaus leitete die EU-Kommission eine formale Untersuchung gegen Shein ein. Der Anbieter könnte seine Pflichten verletzt haben. Die irische Datenschutzbehörde untersucht derweil, ob der Fast-Fashion-Riese Shein europäische Nutzerdaten illegal und ohne ausreichenden Schutz nach China übermittelt.
(akn)
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Rheinmetall und Telekom entwickeln Anti-Drohnen-Abwehrschirm
Der Rüstungskonzern Rheinmetall übt den Schulterschluss mit der Deutschen Telekom, um gemeinsam feindliche Drohnen und Cyberangriffe abzuwehren. Ein entsprechendes Entwicklungsvorhaben für einen Drohnen-Schutzschild gaben die beiden Firmen bekannt. Es ist noch in einem frühen Stadium.
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Es geht darum, Drohnen frühzeitig zu erkennen und dann durch Störsignale – durch Jammen – oder eigene Abfangdrohnen sowie möglicherweise Laserschüsse aufzuhalten, etwa an Kraftwerken, Industrieanlagen, Brücken und anderer kritischer Infrastruktur. Um Flugabwehr-Geschütze geht es nicht.
Die Telekom soll etwa ihre Kompetenz zu Handynetzen in das Gemeinschaftsvorhaben einbringen, auch bei der Erkennung von eingesetzten Frequenzen. Rheinmetall ist für weitere Sensorik und Effektoren, also Laser, zuständig.
Firmenchefs haben große Pläne
„Die Bedrohung durch Drohnen ist hochgradig digital“, sagt Rheinmetall-Chef Armin Papperger. Zur Abwehr brauche es eine Verbindung aus Sensorik, Effektoren und sicheren Kommunikationsnetzen. „Rheinmetall und die Deutsche Telekom bündeln genau diese Fähigkeiten.“
Telekom-Chef Tim Höttges verweist auf die Kompetenz seiner Firma zur Konnektivität, Cloud und Datenanalyse, womit die Drohnenabwehr „auf ein neues Level“ gehievt werde: „Gemeinsam mit Rheinmetall stärken wir so die Souveränität und leisten unseren Beitrag dazu, Sorgen in der Bevölkerung zu reduzieren.“
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Bislang werden die meisten Drohnen am Himmel über Deutschland per Fernsteuerung von Piloten gesteuert, und zwar über eine Funkfrequenz, auf Englisch Radio Frequency (RF) genannt. Die Funksignale lassen sich über sogenannte RF-Sensoren erkennen. Die Telekom setzt hierbei passive RF-Sensoren ein, die kein aktives Suchsignal aussenden. Das Gute daran: Wenn man sie an Funkmasten befestigt, stören sie dort die Mobilfunktechnik nicht.
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Rheinmetall wiederum baut nicht nur selbst Drohnen, sondern hat auch Erfahrung mit der Bekämpfung und dem Abfangen von feindlichen Drohnen. Hierbei geht es nicht nur um den militärischen Einsatz, sondern auch um den Schutz ziviler Bereiche. So hat die Firma Ende vergangenen Jahres eine Partnerschaft mit der Hamburger Polizei und dem Hamburger Hafen geschlossen, um Lösungen für mögliche Drohnen-Bedrohungen zu finden.
Telekom feilt am Schutz gegen Handynetz-Drohnen
Deutschlands Handynetze werden besser, die Flächenabdeckung schreitet voran. Das ist grundsätzlich eine gute Sache, hat aber gewissermaßen eine Nebenwirkung: Drohnen lassen sich inzwischen auch gut über weite Strecken über das Mobilfunknetz steuern – also nicht per Fernbedienung in Sichtweite über die übliche Funkfrequenz, sondern von überall aus über das Internet.
Das wiederum stellt Firmen und Behörden vor eine neue Herausforderung. Die Telekom erforscht mit der Hamburger Bundeswehr-Universität, wie sich solche Drohnen finden lassen. Hierfür wird das Mobilfunknetz selbst zu einer Art Radar, das bestimmte Auffälligkeiten im Datenverkehr erfasst. Dadurch wiederum sollen die Drohnen frühzeitig erkannt werden. Diese neue Art der Abwehr von Mobilfunk-Drohnen soll ebenfalls in das Gemeinschaftsvorhaben der Telekom und von Rheinmetall einfließen.
(afl)
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