Datenschutz & Sicherheit
Konservative scheitern mit Verfahrenstrick bei freiwilliger Chatkontrolle
Das EU-Parlament hat mit breiter Mehrheit eine Vorlage der EU-Kommission für die Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle abgelehnt. Die konservative EVP-Fraktion hatte in einem ungewöhnlichen parlamentarischen Verfahren eine erneute Abstimmung über das Thema erzwungen – und ist damit nun gescheitert.
Das ganze Verfahren war umstritten. Die Konservativen im Europa-Parlament hatten nach einem grundrechtsfreundlichen Abstimmungsergebnis eine neuerliche Abstimmung angesetzt und dabei die Regeln des Europaparlaments aufs Äußerste ausgereizt. Zuvor hatte das Parlament am 11. März eine Abkehr von der anlasslosen Massenüberwachung bei der Chatkontrolle 1.0 beschlossen und Maßnahmen nur noch auf Verdacht erlaubt. Daraufhin hatte der Rat der EU die Trilog-Verhandlungen zum Thema sehenden Augen scheitern lassen, wie eingestufte Protokolle, die netzpolitik.org veröffentlicht hat, belegen.
In der heutigen Abstimmung wurden die Änderungsanträge 29 (Ratsposition, eingereicht durch EVP), 34 (Beschränkung auf bekanntes Material) und 36 (Schutz von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung) vom Parlament angenommen, der Vorschlag der EU-Kommission scheiterte jedoch deutlich.
Da eine erneute Abstimmung ein sehr seltenes Phänomen ist, ist nun unklar, ob es in dieser Sache zu erneuten Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission kommt. Sicher ist in jedem Fall, dass die erste Lesung damit abgeschlossen ist und die freiwillige Chatkontrolle 1.0 Anfang April ausläuft, weil sie ohne gesetzliche Grundlage nicht weitergeführt werden kann.
„Druck, Schmutz und Fake-Behauptungen“
Vor der Abstimmung hatte sich die verantwortliche sozialdemokratische Abgeordnete Birgit Sippel mit deutlichen Worten an das Parlament gewendet. Das Parlament habe vor zwei Wochen mit breiter Mehrheit eine Position abgestimmt, die Verantwortung für Kinder und Grundrechte gleichermaßen annehme.
Mit dieser Position sei das Parlament in die Trilog-Verhandlungen gegangen, wo der Rat sich einer Auseinandersetzung entzogen habe, ja „nicht am Verhandlungstisch angekommen“ sei. Sie kritisierte auch, wie im Vorfeld der Neu-Abstimmung Druck aufgebaut und mit Schmutz und Fake-Behauptungen“ geworfen worden sei.
Im Vorfeld der heutigen Abstimmung hatte sich sogar Bundeskanzler Merz im Bundestag für eine anlasslose Chatkontrolle stark gemacht, der EU-Justizkommissar mahnte in einem Schreiben an die EU-Abgeordneten, das Politico zuerst im Original veröffentlichte, für anlasslose Überwachung zu stimmen.
In einer Pressemitteilung kurz vor der Abstimmung hatte die EVP die Sozialdemokratische Fraktion aufgefordert, für ihren Vorschlag zu stimmen, weil sonst die EU angeblich ihre Fähigkeit zur wirksamen Bekämpfung von Kindesmissbrauch im Internet verlieren würde.
Grüne kritisieren Verfahrenstricks
Markéta Gregorová, die Schattenberichterstatterin der Fraktion der Grünen/EFA kommentierte in einer Pressemitteilung die Neu-Abstimmung kritisch, sie schade der Glaubwürdigkeit des Parlaments. „Die EVP nutzt Verfahrenstricks, um einen Standpunkt wieder aufzugreifen, auf den sich das Parlament bereits geeinigt hatte.“ Nachdem die Gespräche mit dem Rat gescheitert waren, hätte das Dossier von der Tagesordnung gestrichen werden müssen, so Gregorová weiter. Dieser Antrag war aber abgelehnt worden.
„Stattdessen haben die Konservativen es in seiner ursprünglichen Form wieder auf die Tagesordnung gesetzt, um die Änderungsanträge des Parlaments zu umgehen und die wahllose Massenüberwachung im Spiel zu halten.“ Gregorová sieht den Vorgang als „gefährliches Signal“, dass demokratische Entscheidungen rückgängig gemacht werden können, wenn Regierungen einfach lange genug warten.
Vorbote für die permanente Chatkontrolle?
Die Chatkontrolle 1.0 ist eine Übergangsregelung, die seit 2021 in Kraft ist und Anfang April ausläuft. Sie regelt, dass Plattformen und Internet-Anbieter auf freiwilliger Basis entgegen der EU-Privacy-Richtlinie Inhalte und Kommunikation nach Bildern von sogenanntem Kindesmissbrauch (CSAM) scannen dürfen.
Ungleich wichtiger ist die CSA-Verordnung, welche auch die verpflichtende Chatkontrolle 2.0 enthalten könnte, über die seit vier Jahren gestritten wird. Durch ein eingestuftes Ratsprotokoll vom 13. März, das wir im Volltext veröffentlicht haben, wurde deutlich, dass die EU-Mitgliedstaaten Kompromisse bei der temporären freiwilligen Chatkontrolle 1.0 offenbar als eine Art Vorentscheidung für die weitaus wichtigeren Verhandlungen zur CSA-Verordnung und damit für eine permanente Regelung (Chatkontrolle 2.0) sehen.
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Knackpunkt bei der CSA-Verordnung ist die verpflichtende Chatkontrolle. Der EU-Kommission möchte, dass dabei auch verschlüsselte Kommunikationen durchleuchtet werden. Das Parlament hat dies bisher abgelehnt und Maßnahmen nur auf Verdacht gefordert. Auch im EU-Rat hat die anlasslose Chatkontrolle bislang keine qualifizierte Mehrheit gefunden. Die drei Institutionen sind derzeit im Trilog und verhandeln über die Verordnung.
Für die Chatkontrolle nach Wunsch der EU-Kommission wäre Technologie namens Client-Side-Scanning nötig, welche vor der Verschlüsselung Inhalte auf dem Handy oder Computer scannt. Wäre diese Technologie einmal eingeführt, ist verschlüsselte Kommunikation wertlos, weil die Inhalte schon vor dieser angeschaut werden könnten. Es wäre das Ende der privaten und vertraulichen Kommunikation. Wir haben zusammengestellt, warum dies für uns alle gefährlich ist.
„Gier nach anlassloser Massenüberwachung war zu groß“
Konstantin Macher vom Verein Digitale Gesellschaft kommentiert die Abstimmung gegenüber netzpolitik.org: „Rat und Konservative haben mit ihren politischen Tricksereien das Scheitern der Verhandlungen zu verantworten. Damit haben sie unabsichtlich die Chatkontrolle-Massenüberwachung beendet. Zielgerichtete Maßnahmen wären möglich gewesen – aber ihre Gier nach anlassloser Massenüberwachung war zu groß.“
Das Ergebnis sei „eine Klatsche“ für die Europäische Kommission. Diese habe die Abgeordneten von Anfang an nicht ernst genommen und ihre gesetzlichen Pflichten zur Evaluation der Ausnahmeregelung nicht erfüllt.
„Mitgliedstaaten zeigten keinerlei Flexibilität“
Die Konservativen (EVP) werfen in einer Pressemitteilung nun den Sozialdemokraten vor, sie seien schuld daran, dass Kinder nun ungeschützt seien. Die Sozialdemokratin Birgit Sippel hingegen schreibt in einer Pressemitteilung, dass die Verhandlungen zwischen den Institutionen zuletzt „aufgrund der mangelnden Flexibilität der Mitgliedstaaten“ gescheitert seien. Das Parlament lasse sich nicht vom Co-Gesetzgeber zum Ja-Sager degradieren. Die Konservativen seien in ihrer Rolle als fügiger Erfüllungsgehilfe des Rates gescheitert.
Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit seien Kompromisse nötig, so Sippel: „Wir waren dazu bereit, die Verhandler von Seiten der Mitgliedstaaten zeigten jedoch keinerlei Flexibilität. Sie sind es, die die Gespräche ohne Ergebnis beendet haben und nun in Kauf nehmen, dass die Interim-Verordnung nicht verlängert wird.“
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Werden manche Produkte von den KI-Regeln ausgenommen?

Das EU-Parlament hat seine Position zum KI-Omnibus gefunden. Nachdem die beiden verantwortlichen Ausschüsse – für Justiz und Binnenmarkt – dem Positionsentwurf bereits am 18. März zustimmten, hat das gesamte Parlament die Entscheidung heute mit 569 Stimmen dafür, 45 dagegen und 23 Enthaltungen bestätigt. Damit konnte bereits heute der Trilog mit dem EU-Rat starten, um den finalen Kompromiss zu finden. Geplant ist, das Gesetz bis zum Sommer zu verabschieden.
Diese Änderungen sind zu erwarten
In manchen Punkten ist das Parlament mit der Kommission einverstanden, in vielen anderen nicht und will zum ursprünglichen Text der KI-Verordnung zurückgehen. Andere Dinge, wie das Verbot von sexualisierten Deepfakes, sind neu.
Das Parlament bestätigt etwa den Kommissionsvorschlag, die Anforderungen für Hochrisiko-Systeme zu verzögern: Anstatt ab dem 2. August 2026, sollen sie erst am 2. Dezember 2027 wirksam werden. Allerdings will das Parlament dafür feste Fristen. Die Kommission hatte die Fristen in ihrem Vorschlag flexibel gehalten und an die Fertigstellung der noch ausstehenden Standards geknüpft, die bei der Umsetzung der Anforderungen helfen sollen.
In der Praxis bedeutet das, dass über ein weiteres Jahr lang kein Schutz vor Hochrisiko-Systemen besteht. Das betrifft den KI-Einsatz in den Bereichen Biometrie, Bildung, Arbeit, Strafverfolgung und Grenzüberwachung.
Die Abgeordneten haben auch grünes Licht für die zusätzlichen Befugnisse für das KI-Amt („AI Office“) gegeben, das in der EU-Kommission angesiedelt ist. Dieses soll die Aufsicht über Allzweck-KI-Modelle (GPAI) übernehmen.
Gegen den Kommissionsvorschlag
Zurück zur ursprünglichen KI-Verordnung will das Parlament unter anderem bei der Registrierungspflicht (Artikel 6). Die Kommission wollte erlauben, dass Anbieter selbst einschätzen, ob ihr System risikoreich ist oder nicht. Das Parlament will hingegen, dass Hochrisiko-Systeme in einer Datenbank registriert werden müssen, unabhängig davon wie sie sich selbst einschätzen.
Der Rat sieht ebenfalls vor, zu der ursprünglichen Pflicht zurückzukehren. Die Mitgliedstaaten haben sich schon am 13. März auf ihre Position geeinigt. Verbraucherschützer, etwa die europäische Organisation BEUC, begrüßen diesen Schritt.
Das Parlament bestätigt auch: Wer KI mit sensiblen Daten trainieren will, etwa zu Religion oder sexueller Orientierung, um so Verzerrungen zu verhindern, soll das tun dürfen. Das hatte die Kommission in ihrem Vorschlag eingebracht. Allerdings will das Parlament Schutzmaßnahmen einführen, damit dies nur geschieht, wenn es „unbedingt erforderlich“ sei. Hier gibt es erneut eine Übereinstimmung mit der Ratsposition.
Der Dachverband von Organisationen für digitale Rechte EDRi ist trotzdem nicht überzeugt. Er merkt an, dass die Datenschutzgrundverordnung bereits die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten erlaube, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt seien und eine klare Rechtsgrundlage vorliege. Eine neue Regelung würde das Missbrauchspotenzial solcher sensiblen Daten erhöhen und könnte dazu führen, dass betroffene Personen der Nutzung ihrer Daten zum KI-Training nicht widersprechen könnten.
Die sozialdemokratische EU-Abgeordnete Birgit Sippel erklärt, die Änderung stehe im Widerspruch zur DSGVO und warnt: „Wir dürfen keine implizite Bevorzugung datenintensiver Ansätze schaffen, indem wir den Einsatz sensibler Daten zur Voraussetzung für faire KI erklären.“
Ausnahmen für Medizintechnik und Spielzeug
Neu eingebracht haben die Abgeordneten und Mitgliedstaaten ein Verbot von KI-Systemen, die sexualisierte Deepfakes erstellen, wenn dafür das Einverständnis der betroffenen Person fehlt. Das Verbot soll allerdings nicht für KI-Systeme gelten, die mithilfe von „wirksamen Sicherheitsmaßnahmen“ verhindern, dass Nutzer solche Bilder erstellen.
Besonders kontrovers ist ein Punkt, für den sich Abgeordnete der EVP, Renew und EKR eingesetzt haben und der in der finalen Position zu finden ist: Bestimmte Sektoren sollen quasi von der KI-Verordnung ausgenommen werden, darunter Medizintechnik, Funkgeräte, Spielzeug und Maschinen. Die Abgeordneten argumentieren, dass diese Produkte schon unter eigene Sicherheitsvorschriften fallen würden und die Hersteller ansonsten einem doppelten Aufwand ausgesetzt seien. Auch der Verband DigitalEurope lobbyiert aktuell noch stark gemeinsam mit anderen Organisationen für diese Änderung.
Kritiker sind hingegen der Ansicht, dass die bestehenden Regulierungen nicht alle Ansprüche der KI-Verordnung abdecken würden. KI-spezifische Risiken würden nicht adressiert, merkt BEUC an. Die Grünen-Abgeordnete Kim van Sparrentak hat die Parlamentsposition für ihre Fraktion verhandelt. Sie sei „sehr besorgt“ über die Ausnahme von Medizinprodukten, Spielzeug, Smartwatches und Smartglasses von der KI-Verordnung, und führt diese auf einen Vorschlag der deutschen Christdemokraten zurück.
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Die Politikerin kritisiert, dass die Änderung nicht zu einer Vereinfachung führen, sondern die Einhaltung von KI-Regeln komplizierter machen würde, da es statt einem Standard so mehrere unterschiedliche gebe. Das bemängelt auch Birgit Sippel (S&D): „Diese Änderung führt zu mehr Komplexität, Rechtsunsicherheit und uneinheitlichen Vorschriften. Zudem bieten die neuen Vorgaben weniger Sicherheit für Verbraucher:innen.“
Der TÜV-Verband warnte schon vor zwei Wochen zusammen mit neun weiteren Unterzeichnern eines offenen Briefes vor einer Fragmentierung und mehr Bürokratie durch diese Änderung.
Wie geht es weiter?
Gleich im Anschluss an die Abstimmung fand das erste Trilogtreffen statt. In den nächsten Wochen werden Rat und Parlament in zahlreichen technischen Meetings über den Inhalt des Gesetzes verhandeln. In einem Monat, am 28. April, sollen sie sich auf den finalen Kompromiss einigen. Der Rat wird dabei von der zypriotischen Ratspräsidentschaft vertreten, das Parlament von den beiden Berichterstatter:innen Arba Kokalari (EVP) und Michael McNamara (Renew).
In der vergangenen Woche trafen sich die Staats- und Regierungschefs in Brüssel und hielten ihre Ergebnisse in den sogenannten „Schlussfolgerungen“ fest. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) drängte darauf, die Formulierung „ehrgeiziger“ KI-Omnibus einzubringen – mit Erfolg. Ob das tatsächlich einen Einfluss auf die Verhandlungen im Trilog haben wird, ist unklar.
Sicher ist dagegen, dass die Bundesregierung die KI-Verordnung weiter verändern will. „Sie muss schlanker werden“, sagte Merz in einer Pressekonferenz nach dem Gipfel. Er habe die Kommission gebeten, die KI-Verordnung „noch einmal ganz umfassend zu überprüfen“. Das erklärte Ziel: „Wir wollen in Europa die gleichen Chancen haben, um mit Künstlicher Intelligenz voranzukommen wie in den USA oder China.“
Die EU-Kommission hat noch nicht mitgeteilt, ob die KI-Verordnung tatsächlich ein weiteres Mal für Veränderungen geöffnet werden soll. Das könnte im Rahmen des „Digital Fitness Checks“ passieren, mit welchem das digitale Regelwerk in den kommenden Jahren bewertet werden soll.
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Zwei kritische Schadcode-Lücken bedrohen Automatisierungsplattform n8n
Unternehmen, die unter anderem Geschäftsprozesse mit n8n automatisiert haben, sollten die Software zügig auf den aktuellen Stand bringen. Geschieht das nicht, können Angreifer Systeme über mehrere Wege attackieren.
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Remote Code Execution
Wie aus dem Sicherheitsbereich der GitHub-Website des Tools hervorgeht, haben die Entwickler insgesamt sechs Sicherheitslücken geschlossen. Zwei davon gelten als „kritisch“ (CVE-2026-33696, CVE-2026-33660). Im ersten Fall kann nach einer Prototyp-Pollution-Attacke Schadcode auf Systeme gelangen und sie kompromittieren. Im zweiten Fall kann das ebenfalls möglich. Dieses Mal, weil AlaSQL sandbox bestimmte SQL-Anweisungen nicht ausreichend eingeschränkt.
Eine weitere Schwachstelle (CVE-2026-33663) ist mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft. Hier kann ein authentifizierter Angreifer unverschlüsselte Anmeldedaten abgreifen. Noch gibt es keine Berichte, dass Angreifer die Lücken bereits ausnutzen. Das kann sich aber schnell ändern. Dementsprechend müssen Admins sicherstellen, dass die gepatchten Versionen 1.123.27, 2.13.3 oder 2.14.1 installiert sind.
In der jüngsten Vergangenheit haben die Entwickler zweimal pro Monat Sicherheitsupdates für n8n veröffentlicht.
(des)
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Ehemaliger FinFisher-Manager vertreibt weiter Spionagewerkzeuge
Carlos Gandini hat wieder Fuß gefasst. Wenn er den Tritt jemals verloren hat. Während der Staatstrojaner-Hersteller FinFisher, bei dem Gandini einst Geschäftsführer war, seinem unrühmlichen Ende entgegenschlitterte, setzte der Unternehmer eine weitere Firma in die Welt: den im bayerischen Pullach angesiedelten IT-Dienstleister AdSum.
Im Sommer 2020 gegründet, will AdSum laut Eigenbeschreibung die „besten Technologiepartnerschaften im Bereich Cybersicherheit“ schaffen. Dabei gehe es darum, Institutionen und erstklassige Anbieter zusammenzubringen. „AdSum unterstützt Sie dabei, Ihre Länder vor organisierter Kriminalität zu schützen“, lockt das Unternehmen potenzielle Kund:innen. Geschäftsführer der Firma ist erneut Gandini, er verspricht auch unter schwierigen Umständen operative Erfolge: „Wo ein Wille ist, ist ein Weg“.
Wie das portugiesische Wochenmagazin Expresso berichtet (€), dreht sich das Berufsleben des Unternehmers offenbar weiterhin um digitale Spionagewerkzeuge. Diesmal ist es der Staatstrojaner Predator, den Gandini an den angolanischen Geheimdienst SINSE verkauft haben soll. Expresso beruft sich dabei auf ein Dokument, das bei einer Datenpanne des Herstellerkonsortiums von Predator, Intellexa, abgeflossen ist.
Konkurrent der NSO Group
Intellexa ist ähnlich berüchtigt wie die NSO Group, deren Staatstrojaner Pegasus vor einigen Jahren für weltweite Furore sorgte. Mit den von ihnen angebotenen digitalen Überwachungs-Tools lassen sich von Nutzer:innen unbemerkt Geräte übernehmen und beliebige, selbst verschlüsselte Inhalte auslesen. Predator zielt vor allem auf iOS- und Android-Geräte, in der Regel gelingt der Angriff über sogenannte Zero-Day-Sicherheitslücken.
Das schwer überschaubare Intellexa-Konglomerat hat Ableger in zahlreichen Ländern. Hinzu kommen Tochterfirmen wie das nordmazedonische „Cytrox AD“, welches Predator herstellt. Laut der Nachrichtenseite Balkaninsight fungiert Ivo Malinkovski als CEO, als inzwischen alleiniger Besitzer ist der israelische Militärveteran Meir Shamir ausgewiesen. Über all dem steht der Intellexa-Gründer Tal Dilian, ebenfalls israelischer Ex-Militär.
Digitale Spuren von Predator fanden sich etwa auf dem Telefon des ägyptischen Oppositionspolitikers Ahmed Eltantawy, zudem ließen sich Angriffsversuche auf Geräte US-amerikanischer Politiker:innen und Journalist:innen nachweisen. Im Frühjahr 2024 belegte die damalige US-Regierung Teile des Intellexa-Konglomerats sowie mehrere damit verbundene Einzelpersonen mit Sanktionen, darunter auch Tal Dilian.
Die zunehmende Verbreitung kommerzieller Spyware stelle ein deutliches und wachsendes Sicherheitsrisiko für die Vereinigten Staaten dar, begründete die Biden-Regierung vor zwei Jahren ihren Schritt. Predator sei von ausländischen Akteuren missbraucht worden, um „Menschenrechtsverletzungen zu ermöglichen und Dissidenten weltweit zur Unterdrückung und Vergeltung ins Visier zu nehmen“. Drei der namentlich sanktionierten Personen hat die Trump-Administration im Januar indes wieder von der Liste genommen.
„Predatorgate“ in Europa
Tal Dilian zählte nicht dazu. Der musste sich zudem in Griechenland einem Prozess stellen. Dort fanden sich Hinweise darauf, dass der griechische Geheimdienst EYP Smartphones von Oppositionspolitiker:innen und regierungskritischer Journalist:innen mit Predator infiziert und überwacht hatte.
Zwar hatte der Oberste Gerichtshof in Griechenland den geheimdienstlichen Abhör-Skandal juristisch zunächst für beendet erklärt. In einem anderen Verfahren wurden jedoch kürzlich vier Angeklagte, darunter Intellexa-Chef Dilian, wegen illegaler Überwachung zu Haftstrafen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Predator-Spuren führen auch nach Deutschland. Eine gemeinsame investigative Recherche mehrerer Medienhäuser und NGOs enthüllte im Herbst 2023, dass die Spähsoftware an 25 Länder verkauft wurde, darunter Regierungen in Sudan, Angola und Vietnam. Zu den europäischen Kunden sollen Deutschland, Österreich und die Schweiz zählen.
In Deutschland soll die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (Zitis) bereits seit 2019 Kunde sein – was die deutsche Regierung so nicht öffentlich einräumen will. Offiziell hat sie bislang nur bestätigt, dass die Behörde mit den Überwachungsfirmen in Kontakt steht, um „im Rahmen einer Marktsichtung Informationen über das Portfolio des Unternehmens zu erhalten“, wie aus einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage aus dem Jahr 2023 hervorgeht.
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Vorwurf illegaler Exporte
Womöglich war die Marktsichtung auch deswegen notwendig geworden, weil mit FinFisher ein weiterer Staatstrojaner-Anbieter weggebrochen ist. Dem Münchener Unternehmen, das unter anderem das BKA beliefert haben soll, wurde vorgeworfen, seine Spionage-Werkzeuge illegal exportiert zu haben. Gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte, Reporter ohne Grenzen und dem Europäischen Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte reichte netzpolitik.org im Jahr 2019 deshalb Strafanzeige ein.
FinFisher bestritt die Vorwürfe, musste aber nach Hausdurchsuchungen schließlich Anfang 2022 Insolvenz anmelden. Ein Jahr später folgte eine Anklage der Staatsanwaltschaft München gegen vier nicht namentlich genannte ehemalige Geschäftsführer des Firmengeflechts.
Geschadet hat all dies, so scheint es, dem FinFisher-Manager Carlos Gandini bislang kaum. Der Expresso-Recherche zufolge soll er für die Vertretung von Intellexa im angolanischen Geschäft verantwortlich gewesen sein, was ein auf den April 2021 datiertes Dokument belege. Eine Presseanfrage von netzpolitik.org an Gandinis AdSum-Kontaktadresse blieb unbeantwortet.
Erneut Journalist ausgespäht
Ohne Folgen blieb der Erwerb einer Nutzungslizenz für die Spähsoftware in Angola offenbar nicht: Im Februar konnte eine gemeinsame Untersuchung von Reporter ohne Grenzen und Amnesty International nachweisen, dass der prominente Journalist Teixeira Cândido mit Predator gehackt und überwacht wurde.
Der Einsatz invasiver Spähsoftware gegen Journalist:innen sei „hochproblematisch“, sagt Maximilian Jung, Advocacy-Referent bei Reporter ohne Grenzen. Dabei würden nicht nur einzelne Recherchen gefährdet, sondern die Vertraulichkeit von Quellen und damit ein zentrales Fundament der Pressefreiheit untergraben, so Jung.
„Sollten sich die Hinweise bestätigen, dass erneut Akteure aus dem Umfeld von erwiesenermaßen illegal operierenden Unternehmen an der Vermittlung dieser Technologien beteiligt sind, ist das ein alarmierendes Beispiel für anhaltende Straflosigkeit in diesem Sektor“, sagt Jung. „Reporter ohne Grenzen fordert, den Export und die Vermittlung solcher Überwachungstechnologien zu verbieten, klare Transparenzpflichten einzuführen und Verstöße konsequent zu sanktionieren.“
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