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Künstliche Intelligenz

Mosaik und aufgefächert: Die Bilder der Woche 22


Welchen optischen Unterschied es in der Natur macht, ob eine Blüte geschlossen oder sonnengeöffnet erstrahlt, oder ein Vogel steif auf einem Ast sitzt versus weit entfaltet, zeigt sich bei den Bildern dieser Woche. Die urbanen Themen leben von scheinbar zusammengesetzten Puzzleteilen. Mal ist es die Grafik an der Wand einer Straßenbahnhaltestelle, dann ein Mix aus Glaselementen, die zusammen ein gigantisches, rundes Fenster ergeben.

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Erfreuen Sie sich mit uns am Kontrast aus schwungvollen und kantigen Motiven, die unsere Galeriefotografen für Sie zusammengetragen haben.


Tulpenblüte von hinten beleuchtet

Tulpenblüte von hinten beleuchtet

Licht und Schatten

(Bild: Lightpix84)

Das warme Sonnenlicht lässt die feinen Konturen dieser Tulpe leuchten. Die Makroaufnahme zeigt ihre geschwungenen Blütenblätter in kräftigem Rot und Orange, während tiefe Schatten einzelne Formen fast verschwinden lassen. Licht und Dunkel wechseln sich ab wie Wellen und verleihen der Blume eine fast abstrakte Wirkung. Durch die enge Perspektive werden Strukturen und Farben in den Mittelpunkt gerückt, wodurch aus einer Frühlingsblüte ein stilles Spiel aus Form, Farbe und Stimmung wird.


Pointe du Raz

Pointe du Raz

Pointe du Raz

(Bild: The real Peter Gunn)

Vor der rauen Küste der Bretagne ragt ein einsamer Leuchtturm aus der bewegten See empor. Dunkle Wolken, aufgewühltes Wasser und die kleinen Silhouetten der Menschen am Ufer verstärken die dramatische Stimmung. Die Aufnahme arbeitet mit klaren Ebenen: felsiger Vordergrund, tosende Wellen und der Turm im Zentrum des Bildes. Das kühle Licht und die fast monochromen Farben verleihen der Szene eine stille, beinah melancholische Wirkung. So zeigt das Foto die Kraft des Meeres und die geringe Bedeutung des Menschen in dieser Kulisse.

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Der Fotograf berichtet: „Die Aufreihung dieser drei legendären Leuchttürme im äußersten Westen der Bretagne (Phare de la Vielle (vorn), Phare de Goulenez (das ist der große Leuchtturm auf der Île-de-Sein) und Phare Ar-Men, der weit draußen vor der Küste steht) entstand eher zufällig. Der Phare d’Ar-Men war in ca. 20 km Entfernung auf dem Original-RAW nicht zu erkennen. Erst in der Nachbearbeitung und Kontrastanhebung wurde er sichtbar. Die Darstellung als SW-Aufnahme mit eher kühler Tonung und quadratischem Zuschnitt soll die Außergewöhnlichkeit dieser atemberaubenden Landschaft am Atlantik betonen.“


Straßenbahnhaltestelle Hannover

Straßenbahnhaltestelle Hannover

Hannover 3

(Bild: anbeco4macro)

Gelbe und schwarze Flächen verwandeln diese Wand einer Bahnhaltestelle in ein riesiges Schachbrett. Davor läuft eine Person im hellblauen Hoodie genau durch den Lichtkegel und hebt sich sofort vom Hintergrund ab. Die klare Geometrie und die starken Kontraste geben diesem Streetfoto einen grafischen Look und gleichzeitig wirkt dieser flüchtige Moment auch ganz alltäglich – ein kurzer Blick auf die urbane Kulisse von Hannover.


Flügel des Zilpzalps

Flügel des Zilpzalps

Zilpzalp

(Bild: Carl-Peter Herbolzheimer)

Mit weit aufgefächerten Flügeln startet dieser Zilpzalp aus dem Moos. Die leichte Unschärfe, die sich über einen Großteil des Bildes zieht, macht die schnelle Bewegung des kleinen Singvogels direkt spürbar. Anstelle eines perfekt eingefrorenen Moments zeigt die Aufnahme Dynamik und Energie. Trotzdem bleibt der Blick durch das weiche Licht und die natürlichen Farben klar auf dem Vogel und seinen fächerförmigen Flügeln haften.


Rundes Fenster

Rundes Fenster

En passant

(Bild: zooom!)

Die riesige Kreisform des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin wirkt wie ein Rahmen für das Leben dahinter. Hinter der Glasfassade zeichnen sich Treppen, Geländer und Sitzreihen ab. Unten durchqueren ein Radfahrer und ein Passant die Szene und setzen einen spannenden Größenkontrast zur monumentalen Architektur. Die frontale Perspektive ordnet Linien und Formen streng symmetrisch. Gleichzeitig bringen die beiden Menschen Bewegung in die klare Geometrie. Das Schwarz-Weiß verstärkt die grafische Wirkung und lenkt den Blick auf Struktur, Rhythmus und Proportionen.


Gänseblümchen und buntes Bokeh

Gänseblümchen und buntes Bokeh

Gänseblümchen

(Bild: Daborius)

Ein Gänseblümchen, umgeben von schillernden Lichtkreisen, die es wie aus einer anderen Welt erscheinen lassen. Das weiche Bokeh taucht die Wiese in bunte Farben und lenkt den Blick direkt auf die Blüte in der Bildmitte. Die geringe Schärfentiefe löst den Hintergrund fast komplett auf, wodurch das Motiv leicht und verträumt wirkt. Gerade der Kontrast zwischen der schlichten Pflanze und dem funkelnden Farbenspiel macht den Reiz dieses Makrofotos aus.

Der Fotograf beschreibt sein Vorgehen so: „Die Aufnahme entstand bei Spaziergang im Park. Bei jedem Spaziergang nehme ich meine Kamera, 1–2 Objektive und Lametta mit. Dieses Mal hatte ich Pentax K-1 MK II, Zwischenringe und ein TT ARTISAN-100-mm-Objektiv mit. Im park habe ich einzelne Gänseblümchen gefunden. Im Hintergrund habe ich Lametta platziert. Zur Technik: Pentax K-qkm II + Zwischenringe + TT-ARTISAN 100mm, ISO 400, 1/8000s, F/ 2.8, DXO photolab 8.“


Flugfoto einer Rohrweihe

Flugfoto einer Rohrweihe

5/8 Rohrweihe

(Bild: analoochjehtooch)

Diese Rohrweihe, aufgenommen im spanischen El Taray, scheint direkt auf die Kamera zuzusteuern. Die weit gespannten Flügel zeichnen eine starke Diagonale durch das Bild und verleihen der Aufnahme viel Energie. Gleichzeitig sorgt der sanft verschwommene Hintergrund dafür, dass jedes Detail des Gefieders und der intensive Blick des Greifvogels sofort ins Auge fallen. Ein Moment voller Spannung, der die Kraft und Eleganz dieses Jagdvogels eindrucksvoll zeigt.


(vat)



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KI-Zusammenfassungen: Google und Perplexity unterliegen gegen Medienanstalten


Das deutsche Medienrecht greift auch bei KI-Angeboten. In einer aktuellen Entscheidung hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten erstmals regulatorische Bescheide gegen die Suchmaschinenbetreiber Google und Perplexity erlassen. Damit stellen die Medienwächter klar, dass KI-Suchmaschinen und Chatbots rechtlich keine neutralen Vermittler sind. Vielmehr seien sie als Inhalteanbieter einzustufen.

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Die von den Medienanstalten Hamburg-Schleswig-Holstein und Berlin-Brandenburg geführten Verfahren zielen auf Googles AI Overviews, die über Suchergebnissen von KI erstellte Zusammenfassungen anzeigen, sowie auf den KI-Chatbot von Perplexity. Dieser verknüpft KI-Antworten mit einer eigenen Nachrichtenseite. Die ZAK stellt mit den Beschlüssen die Anwendbarkeit des nationalen Medienrechts auf KI-Suche und Chatbots fest.

Streitpunkt ist die Präsentation der Informationen. Bei Googles AI Overviews rücken die KI-Texte so prominent in den Blick, dass die herkömmliche Liste aus weiterführenden Links in den Hintergrund gerät. Laut der ZAK führt das zu einer unzulässigen Diskriminierung journalistischer Angebote, da die klassische Link-Übersicht schlechter auffindbar sei.

Perplexity bindet Drittinhalte als Quellen oder in Linklisten ein und bestimmt dadurch maßgeblich die Sichtbarkeit fremder Angebote. Damit erfülle Perplexity den Aufsehern zufolge die Kriterien eines Medienvermittlers und müsse daher entsprechende Pflichten erfüllen. Gegen die Bescheide können beide Anbieter Rechtsmittel einlegen. Eine einheitliche Rechtsprechung zu KI-Übersichten gibt es noch nicht.

Das ZAK-Vorgehen beruht auf einem Gutachten der Professoren Jan Oster und Christoph Busch. Sie legen dar, dass generative KI die Informationssuche im Internet strukturell verändere. Der Substitutionsprozess lasse den Traffic zu Verlagsseiten einbrechen. So verschiebe sich die Verhandlungsmacht zugunsten der KI-Konzerne, die die Schnittstelle zur Sichtbarkeit im Netz kontrollierten.

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Laut der Studie sind KI-generierte Texte grundsätzlich als eigene Inhalte des jeweiligen Anbieters zu qualifizieren seien. Das gelte für fehlerhafte, halluzinierte Inhalte ebenso wie für die Verdichtung und Vermischung vorhandener Quellen. Eine Ausnahme greife nur, wenn für User klar erkennbar sei, dass allein fremde Inhalte unverändert wiedergegeben würden.


(wpl)



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Microsoft macht Passkeys zum Standard in Entra ID


Microsoft macht Passkeys zur Standard-Anmeldemethode in Entra ID. Ab dem 1. September 2026 führt das Unternehmen die Änderung schrittweise ein: Nutzer, die sich bislang per SMS oder Sprachanruf authentifizieren, werden dann automatisch für Passkeys freigeschaltet und bei der nächsten MFA-Anmeldung zur Registrierung aufgefordert. Microsoft empfiehlt Unternehmen, möglichst früh auf Passkeys oder andere Phishing-resistente Verfahren umzusteigen.

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Passkeys sind kryptografische Anmeldeschlüssel, die Passwörter ersetzen. Statt eines Kennworts authentifizieren sich Nutzer zum Beispiel per Fingerabdruck, Gesichtserkennung oder Geräte-PIN. Die Technik basiert auf den FIDO2- und WebAuthn-Standards und gilt als deutlich widerstandsfähiger gegen Phishing. Entra ID – früher Azure Active Directory – ist Microsofts Cloud-Dienst für Identitäts- und Zugriffsverwaltung.

Parallel baut Microsoft die Unterstützung für gerätegebundene und synchronisierte Passkeys aus und erweitert die Verwaltungsfunktionen für Administratoren. So sollen sich passwortlose Anmeldungen einfacher einführen und per Richtlinie steuern lassen.

Hintergrund ist nach Angaben des Unternehmens die wachsende Bedrohung durch KI-gestützte Phishing-Angriffe. Laut Microsoft erreichen solche Kampagnen Klickraten von bis zu 54 Prozent, während herkömmliche Phishing-Angriffe bei rund 12 Prozent liegen.

Im nächsten Schritt stellt Microsoft den eigenen SMS- und Sprachdienst für die Mehrfaktor-Authentifizierung ein. Ab dem 1. Februar 2027 werden diese Verfahren in Entra ID nicht mehr nativ angeboten. Unternehmen, die sie weiterhin benötigen, müssen dafür auf eigene Kosten einen Drittanbieter über den Microsoft Security Store einbinden.


(fo)



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Video: Warum ihr bei Mini-PCs aus China vorsichtig sein solltet


Mini-PCs chinesischer Hersteller und Händler sind auf den großen Online-Marktplätzen längst allgegenwärtig. Etliche Portale preisen einzelne Modelle als günstige Alternative zu Geräten etablierter Marken an – und nehmen es mit der Prüfung offenbar nicht immer so genau. Wir haben den Bmax B6 Plus nach einem Leserhinweis bei Amazon gekauft und tiefer nachgeforscht.

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Für rund 220 Euro wirkt der kleine Rechner zunächst wie ein echtes Schnäppchen. An Bord sind ein Core-i3-Prozessor, 12 GByte Arbeitsspeicher und eine 512 GByte große NVMe-SSD, dazu WLAN, Gigabit-Ethernet sowie drei Display-Anschlüsse. Obendrein liegt dem Kampfpreis Windows 11 Pro bei, für das im Handel sonst rund 150 Euro fällig werden. Doch der günstige Eindruck täuscht: Im Test stießen wir auf gleich mehrere Fallstricke – von Sicherheitslücken über eine ungültige Windows-Lizenz bis hin zu Schadsoftware, die direkt vom Hersteller stammt. Die gute Nachricht: Es gibt eine deutlich sinnvollere Alternative, die wir ebenfalls unter die Lupe genommen haben. Worin die Schwächen des Bmax B6 Plus genau liegen und welche Option wir stattdessen raten, seht ihr im Video:

Empfohlener redaktioneller Inhalt

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(gho)



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