Connect with us

Künstliche Intelligenz

Netflix-Synchronisationen: Schauspielergewerkschaft gegen Sprecherverband | heise online


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

In der Geschichte um Netflix’ Versuch, sich das Recht einräumen zu lassen, Synchronaufnahmen für KI-Trainingszwecke zu nutzen, schienen die Rollen bislang klar verteilt: Auf der einen Seite stand der Videostreamingdienst, der an synthetische Stimmen kommen will, auf der anderen Seite der Verband Deutscher Sprecher:innen (VDS), der zum Streik gegen Netflix aufruft, da er befürchtet, seine Mitglieder würden sich mit der Unterzeichnung langfristig selbst arbeitslos machen. Die Einschätzung des VDS stützte ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten der Kanzlei Spirit Legal, nach dem zentrale Klauseln der neuen AOR-Regelung (Assignment of Rights Agreement), die Netflix‘ Synchronsprechern vorlegt, unwirksam oder rechtswidrig sind.

Weiterlesen nach der Anzeige

Doch nun hat mit der Schauspielergewerkschaft Bundesverband Schauspiel (BFFS) eine weitere Partei die Bühne betreten – und hält sich in einer jetzt veröffentlichten Pressemitteilung mit Kritik an dem (nicht namentlich genannten) VDS und dem Rechtsgutachten von Spirit Legal nicht zurück: „Auf dieser zweifelhaften Basis werden verunsicherte Synchronschauspieler*innen aktuell unter Druck gesetzt, ihre Unterschrift unter neue Netflix-Verträge zu verweigern. Die Folge: Sie werden umbesetzt, verlieren Gagen und auch die Möglichkeit, zusätzliche Vergütungen bei erfolgreichen Netflix-Produktionen zu erhalten.“ ist in der Mitteilung des BFFS zu lesen.

Die Schauspielergewerkschaft spielte bislang in dem Streit eher eine kleine Nebenrolle. Dabei ist die Gewerkschaft mit mehr als 4300 Mitgliedern nicht nur wesentlich größer als der VDS, der (nicht zuletzt wegen der strikt professionellen Ausrichtung) keine 700 Mitglieder zählt, sondern hat vor allem im vergangenen Sommer bereits eine Vereinbarung mit Netflix zur Nutzung von KI-Stimmen getroffen.

Laut BFFS bilde die mit Netflix ausgehandelte Vereinbarung einen Rechtsrahmen, der wiederum das Fundament für künftige Kollektiv-Vereinbarungen ist. Schon jetzt gelte demnach aber, dass die Nutzung von KI-Stimmen nur zulässig ist, wenn die Synchronschauspieler*innen, deren Arbeitsergebnisse hierfür verwendet werden, ausdrücklich und gesondert zustimmen. Das gelte selbst dann, wenn die KI-Stimme keiner ursprünglichen Stimme ähnelt und gehe somit über das gesetzliche Schutzniveau hinaus.

Anlass für die jetzige Stellungnahme dürfte auch sein, dass die Vereinbarung zwischen BFFS und Netflix mehrfach im vom VDS in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten Thema ist. Dazu gehört eine Stelle, in der darauf verwiesen wird, dass eine Generalklausel aus der BFFS-Vereinbarung auch in der AOR-Vereinbarung auftaucht, die Netflix den Synchronsprechern vorgelegt hat. Spirit Legal stellt dazu fest: „Die Intransparenz dieser Klausel, ihre Eignung, die Zustimmungsvorbehalte in K 3 a ii und iii auszuhöhlen, und ihre Unwirksamkeit nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB (dazu unten D.III.) wurden bei der Verhandlung verkannt.“ Das dürfte bei der Gewerkschaft für einige Nachfragen seitens der Mitglieder geführt haben.

Die Schauspielergewerkschaft hat daher den Urheberrechtsexperten Prof. Dr. Artur-Axel Wandtke ihrerseits mit einer gutachterlichen Überprüfung des Gutachtens von Spirit Legal beauftragt. Dessen Urteil fällt eindeutig negativ aus: „Zentrale Schlussfolgerungen dieses Gutachtens [von Spirit Legal, Anm. der Red.] beruhen auf unzutreffenden rechtlichen Ausgangspunkten“. Die KI-Regelung zwischen Netflix und BFFS bewertet Wandtke hingegen positiv: „Sie führt im Ergebnis zu einer materiell- und prozessrechtlichen Verbesserung der Rechtsposition von Synchronschauspielern.“

Weiterlesen nach der Anzeige

Daneben zitiert der BFFS auch bekannte Synchronsprecher, die sich positiv zur Vereinbarung mit Netflix äußern – darunter Marcus Off, die deutsche Stimme von Johnny Depp („Ohne den Vertrag des BFFS mit Netflix gäbe es keine KI-Regeln mit Netflix, keine Folgevergütungen und keinerlei Schutz vor willkürlichem KI-Einsatz.“) und Ricardo Richter, die deutsche Stimme von Josh Hutcherson („Die vom BFFS verhandelten Regeln zu KI geben mir Sicherheit. Hier Lösungen zu schaffen, ist Pionierarbeit. Und ich bin froh, dass sich meine Gewerkschaft dieser Aufgabe stellt.“).

Für den BFFS ist das Fazit klar: „Die Annahme, den Einsatz von KI durch Boykott und Blockade verhindern oder zurückdrehen zu können, greift zu kurz und führt zu unabsehbaren Nachteilen für die Synchronbranche.“


(nij)



Source link

Künstliche Intelligenz

IBM-CEO schockiert Aktionäre, Aktie kracht


IBM-Aktien haben am Dienstag rund ein Viertel ihres Börsenwertes eingebüßt. Das ist der schlimmste Fall des Wertpapiers an einem einzelnen Handelstag seit IBMs Börsengang vor bald 111 Jahren. Auslöser ist die außerplanmäßige Veröffentlichung vorläufiger Finanzzahlen, die nicht den Erwartungen des Finanzmarktes entsprechen. Der Umsatz ist im Jahresabstand zwar gestiegen, aber nicht so stark, wie Analysten erwartet hatten.

Weiterlesen nach der Anzeige

Schon der ungewöhnliche Schritt, Finanzdaten außertourlich zu veröffentlichen, verunsichert den Markt. Börsennotierte Unternehmen folgen in aller Regel einem strikten Kalender; Termine der Veröffentlichung von Quartalszahlen werden im Voraus angekündigt, damit sich Marktteilnehmer darauf einrichten können.

Doch Dienstagmorgen (Ortszeit New York) hat Konzernchef Arvind Krishna einen offenen Brief an die IBM-Aktionäre herausgegeben. „Ich möchte die Zeit nehmen, zu erklären, was wir in dem Quartal erlebt haben, das zu dem Minderertrag bei Software und Infrastruktur geführt hat, den Sie (in den Zahlen) sehen”, eröffnet Krishna. Im zweiten Quartal hat IBM z17, eine neue Generation seiner Mainframes, herausgebracht. Weil sich neue Großrechner erst bewähren müssen, habe IBM zwar mit einem Umsatzrückgang der Infrastruktur-Sparte gerechnet, aber nicht mit dem letztendlichen Minus von sieben Prozent. Werden weniger Mainframes gekauft, wird auch weniger passende Software erworben. Insgesamt hat diese Sparte aber immer noch fünf Prozent zugelegt.

Grund für die unerwartet schleppende Nachfrage sei der durch den KI-Boom ausgelöste Preisanstieg bei Servern und Speicher („Chipflation”). Im Juni hätten Kunden, weitere Preisanstiege erwartend, schnell Server, Festplatten und Arbeitsspeicher geordert. Diese Budgetumschichtung bedeute, dass Mainframe-Bestellungen auf später verschoben würden. Zusätzlich habe die rasch verschlechternde IT-Sicherheitslage potenzielle Mainframe-Käufer „abgelenkt”.

„Wir haben uns nicht schnell genug angepasst und bewegt”, hadert Krishna, „Zahlreiche große Verträge sind nicht im erwarteten Zeitraum zustande gekommen, was den Großteil unseres Minderertrags ausmacht. Das sind keine Ausreden, aber Realitäten.”

Weiterlesen nach der Anzeige

Der Kurssturz der IBM-Aktie folgt deutlichen Kursgewinnen der letzten Wochen. Das Papier notiert jetzt wieder auf dem Kursniveau von vor zwei Monaten.

Der Quartalsumsatz ist um ein Prozent auf 17,2 Milliarden US-Dollar gestiegen. Das Consulting läuft stabil, soll aber dank generativer KI mehr neue Verträge geschlossen haben. Wie erwähnt ist der Infrastruktur-Umsatz um sieben Prozent gefallen, das Software-Geschäft indes um fünf Prozent gewachsen. Hiezu trägt insbesondere Red Hat mit einem Plus von elf Prozent bei. Zur Umsatzentwicklung des vierten Konzernbereichs, der Kreditvergabe an Kunden, äußert sich Krishnas Schreiben nicht.

Der Bruttogewinn ist um sieben Promille auf 9,9 Milliarden US-Dollar gefallen. Ein Minus von viereinhalb Prozent setzt es beim Vorsteuergewinn fortgeführter Betriebsteile: 2,5 Milliarden US-Dollar. Der operative Cashflow hat zwar 53 Prozent auf 2,6 Milliarden US-Dollar zugelegt. Betrachtet man jedoch den operativen Cashflow ohne aushaftende Kundenkredite, offenbart sich ein Rückgang von annähernd neun Prozent auf 2,9 Milliarden US-Dollar.

IBMs Quartalsbuchhaltung ist noch nicht abgeschlossen. Bis zur planmäßigen Veröffentlichung umfangreicherer Zahlen am 22. Juli können sich die Werte also noch ändern.


(ds)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

IFG-Reform: Bundesregierung in Erklärungsnot | heise online


Die Bundesregierung kommt bei der umstrittenen Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) in Erklärungsnot. Eine Recherche des Magazins Stern konnte keine Belege für die von einem Regierungssprecher als Begründung für die Reform herangezogenen Bedrohungen staatlicher Bedienstete zutage fördern.

Weiterlesen nach der Anzeige

Die Koalition will mit der Reform des IFG die Möglichkeiten beschneiden, Einsicht in staatliche Unterlagen zu nehmen. Das geltende IFG schreibt dafür einen weitgehenden Rechtsanspruch fest, der auch für Organisationen und Redaktionen gilt. Künftig sollen nur noch natürliche Personen dieses Auskunftsrecht haben.

In der Bundespressekonferenz begründete Regierungssprecher Stefan Kornelius die Einschränkung mit einer nicht näher bezeichneten internationalen Bedrohungslage, dem Schutz Kritischer Infrastrukturen – und dem Schutz von Staatsbediensteten „vor Anfeindungen und Drohungen”.

„Das IFG hat auch dazu geführt, dass Staatsbedienstete in einer Breite in die Öffentlichkeit gezogen werden, die für diese Personen gefährdend ist“, führte der Regierungssprecher dazu aus.

Der „Stern“ hat nachgefragt: Welche Bedrohungen gab es? Kornelius’ eigene Behörde, das Bundespresseamt, verweist auf das Innenministerium. Das kennt „keine Fälle im Sinne der Fragenstellung“. Auch im Außenamt und dem Justizministerium weiß man auf die Stern-Anfrage von keinen Fällen. Andere Ministerien verweisen auf fehlende Statistiken.

Weiterlesen nach der Anzeige

Auch die ehemaligen Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit Ulrich Kelber und Peter Schaar kritisieren die Pläne scharf und kennen aus ihrer Amtszeit keine Fälle. Kelber will die Begründung der Bundesregierung nicht gelten lassen: Schon jetzt erlaube das IFG die Verweigerung von Auskunft, wenn tatsächlich eine Gefährdung vorliegt.


(vbr)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

WIPO-Report: Patentboom bei generativer KI – Deutschland führt in Europa


Die Erforschung und kommerzielle Nutzung generativer Künstlicher Intelligenz (GenAI) hat zu einer hohen Dynamik auf dem globalen Patentmarkt geführt. Laut einem Bericht der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) wurden 2024 und 2025 weltweit mehr als 56.000 neue GenAI-Patentfamilien veröffentlicht. Damit übertrifft der Output der vergangenen zwei Jahre die Gesamtzahl aller entsprechenden Patentanmeldungen des vorherigen Jahrzehnts. Zwischen 2023 und 2025 stieg die Zahl der jährlichen Veröffentlichungen von rund 14.000 auf über 37.800.

Weiterlesen nach der Anzeige

2025 erreichte der Anteil von GenAI an allen KI-bezogenen Patenten 8,7 Prozent, nach 4,2 Prozent im Jahr 2017. Der WIPO zufolge spiegelt der Anstieg das Auslaufen der üblichen 18-monatigen Verzögerung zwischen Anmeldung und Veröffentlichung wider, die auf den weltweiten Forschungsboom nach der Vorstellung von ChatGPT Ende 2022 folgte.

Europa liegt im globalen Vergleich zwar hinter Asien und den USA. Es zeigt aber zumindest eine hohe Wachstumsdynamik. In Europa hat Deutschland Großbritannien als führenden Erfinderstandort für generative KI überholt. Mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 85 Prozent zwischen 2023 und 2025 belegt die Bundesrepublik weltweit Rang sechs. Großbritannien folgt mit 69 Prozent Wachstum auf Platz acht.

Getragen wird der Aufstieg vor allem von der heimischen Industrie. So schaffte Bosch mit 368 Patentfamilien als Neueinsteiger den Sprung in die Top 25 der weltweiten Patentinhaber. Für die WIPO zeigt das, dass GenAI längst nicht mehr nur ein Thema von Software- und Internetkonzernen ist. KI erreiche zunehmend Industrie, Logistik und Infrastruktur. Auch die Schweiz holte mit einer jährlichen Wachstumsrate von 124 Prozent auf.

Global bleibt China unangefochtener Spitzenreiter. Chinesische Entwickler veröffentlichten 2024 und 2025 mehr als 43.000 Patentfamilien und übertrafen damit ebenfalls ihre Gesamtleistung des vorherigen Jahrzehnts. Es folgen die USA, deren kommerzielle GenAI-Entwicklung einer jährlichen Wachstumsrate von 92 Prozent entspricht. Die höchste relative Zunahme unter den Top-Nationen verzeichnete Japan mit 210 Prozent – vor allem dank der KI-Strategie von Softbank. Der Konzern publizierte knapp 3000 Patentfamilien und führt so die Rangliste der einzelnen Patentinhaber vor Tencent, Ping An und Baidu an.

Weiterlesen nach der Anzeige

Auch Alphabet, Microsoft und IBM gehören zu den führenden Patentinhabern. OpenAI verfolgt dagegen eine andere Strategie: Ende 2025 verfügte das Unternehmen weltweit nur über 35 Patentanmeldungen. Es setzt stärker auf Geschäftsgeheimnisse sowie schnelle Produktentwicklung.

Technologisch dokumentiert der WIPO-Bericht einen grundlegenden Wandel: Große Sprachmodelle (LLMs) haben die zuvor dominierenden Generative Adversarial Networks (GANs) klar überholt. 2025 entfielen rund 14.100 Patentfamilien auf LLMs, gegenüber etwa 5200 auf GANs. Diffusionsmodelle belegen inzwischen Rang drei. Bild- und Videoanwendungen dominieren zwar weiterhin, doch Text- und Softwarecode-Anwendungen holen deutlich auf. Für die Zukunft erwartet die WIPO eine stärkere Internationalisierung der Schutzrechte. Bislang entfallen nur rund 9 Prozent der GenAI-Patentfamilien auf internationale Anmeldungen. Mit zunehmender Marktreife dürfte sich der Wettbewerb um globale Schutzrechte verschärfen.


(wpl)



Source link

Weiterlesen

Beliebt