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Netflix-Synchronisationen: Schauspielergewerkschaft gegen Sprecherverband | heise online


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

In der Geschichte um Netflix’ Versuch, sich das Recht einräumen zu lassen, Synchronaufnahmen für KI-Trainingszwecke zu nutzen, schienen die Rollen bislang klar verteilt: Auf der einen Seite stand der Videostreamingdienst, der an synthetische Stimmen kommen will, auf der anderen Seite der Verband Deutscher Sprecher:innen (VDS), der zum Streik gegen Netflix aufruft, da er befürchtet, seine Mitglieder würden sich mit der Unterzeichnung langfristig selbst arbeitslos machen. Die Einschätzung des VDS stützte ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten der Kanzlei Spirit Legal, nach dem zentrale Klauseln der neuen AOR-Regelung (Assignment of Rights Agreement), die Netflix‘ Synchronsprechern vorlegt, unwirksam oder rechtswidrig sind.

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Doch nun hat mit der Schauspielergewerkschaft Bundesverband Schauspiel (BFFS) eine weitere Partei die Bühne betreten – und hält sich in einer jetzt veröffentlichten Pressemitteilung mit Kritik an dem (nicht namentlich genannten) VDS und dem Rechtsgutachten von Spirit Legal nicht zurück: „Auf dieser zweifelhaften Basis werden verunsicherte Synchronschauspieler*innen aktuell unter Druck gesetzt, ihre Unterschrift unter neue Netflix-Verträge zu verweigern. Die Folge: Sie werden umbesetzt, verlieren Gagen und auch die Möglichkeit, zusätzliche Vergütungen bei erfolgreichen Netflix-Produktionen zu erhalten.“ ist in der Mitteilung des BFFS zu lesen.

Die Schauspielergewerkschaft spielte bislang in dem Streit eher eine kleine Nebenrolle. Dabei ist die Gewerkschaft mit mehr als 4300 Mitgliedern nicht nur wesentlich größer als der VDS, der (nicht zuletzt wegen der strikt professionellen Ausrichtung) keine 700 Mitglieder zählt, sondern hat vor allem im vergangenen Sommer bereits eine Vereinbarung mit Netflix zur Nutzung von KI-Stimmen getroffen.

Laut BFFS bilde die mit Netflix ausgehandelte Vereinbarung einen Rechtsrahmen, der wiederum das Fundament für künftige Kollektiv-Vereinbarungen ist. Schon jetzt gelte demnach aber, dass die Nutzung von KI-Stimmen nur zulässig ist, wenn die Synchronschauspieler*innen, deren Arbeitsergebnisse hierfür verwendet werden, ausdrücklich und gesondert zustimmen. Das gelte selbst dann, wenn die KI-Stimme keiner ursprünglichen Stimme ähnelt und gehe somit über das gesetzliche Schutzniveau hinaus.

Anlass für die jetzige Stellungnahme dürfte auch sein, dass die Vereinbarung zwischen BFFS und Netflix mehrfach im vom VDS in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten Thema ist. Dazu gehört eine Stelle, in der darauf verwiesen wird, dass eine Generalklausel aus der BFFS-Vereinbarung auch in der AOR-Vereinbarung auftaucht, die Netflix den Synchronsprechern vorgelegt hat. Spirit Legal stellt dazu fest: „Die Intransparenz dieser Klausel, ihre Eignung, die Zustimmungsvorbehalte in K 3 a ii und iii auszuhöhlen, und ihre Unwirksamkeit nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB (dazu unten D.III.) wurden bei der Verhandlung verkannt.“ Das dürfte bei der Gewerkschaft für einige Nachfragen seitens der Mitglieder geführt haben.

Die Schauspielergewerkschaft hat daher den Urheberrechtsexperten Prof. Dr. Artur-Axel Wandtke ihrerseits mit einer gutachterlichen Überprüfung des Gutachtens von Spirit Legal beauftragt. Dessen Urteil fällt eindeutig negativ aus: „Zentrale Schlussfolgerungen dieses Gutachtens [von Spirit Legal, Anm. der Red.] beruhen auf unzutreffenden rechtlichen Ausgangspunkten“. Die KI-Regelung zwischen Netflix und BFFS bewertet Wandtke hingegen positiv: „Sie führt im Ergebnis zu einer materiell- und prozessrechtlichen Verbesserung der Rechtsposition von Synchronschauspielern.“

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Daneben zitiert der BFFS auch bekannte Synchronsprecher, die sich positiv zur Vereinbarung mit Netflix äußern – darunter Marcus Off, die deutsche Stimme von Johnny Depp („Ohne den Vertrag des BFFS mit Netflix gäbe es keine KI-Regeln mit Netflix, keine Folgevergütungen und keinerlei Schutz vor willkürlichem KI-Einsatz.“) und Ricardo Richter, die deutsche Stimme von Josh Hutcherson („Die vom BFFS verhandelten Regeln zu KI geben mir Sicherheit. Hier Lösungen zu schaffen, ist Pionierarbeit. Und ich bin froh, dass sich meine Gewerkschaft dieser Aufgabe stellt.“).

Für den BFFS ist das Fazit klar: „Die Annahme, den Einsatz von KI durch Boykott und Blockade verhindern oder zurückdrehen zu können, greift zu kurz und führt zu unabsehbaren Nachteilen für die Synchronbranche.“


(nij)



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Startup Photreon will Wasserstoff mit Sonnenlicht ohne Elektrolyse gewinnen


Grüner Wasserstoff gilt als wichtige Komponente der Energiewende, als Speicher für Wind- und Solarstrom, als Rohstoff oder als Treibstoff. Bisherige Konzepte gehen davon aus, das Element mit grünem Strom per Elektrolyse zu gewinnen. Das Startup Photreon will das nur mit Sonnenlicht schaffen.

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„Wir überspringen den Umweg über stromgebundene Elektrolyse und produzieren chemische Energie aus Sonne und Wasser“, sagt Paul Kant, einer der Gründer. Das Spinoff des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT), will dazu Photokatalyse einsetzen. Dabei löst Licht eine chemische Reaktion aus.

Die von Photreon entwickelten Solarmodule bestehen aus speziellen lichtaktiven Materialien. Diese absorbieren Sonnenlicht und versetzen Elektronen in einen angeregten Zustand. Diese zerlegen dann Wasser in seine Bestandteile Wasserstoff und Sauerstoff. Das Team hat ein Prototyp-Paneel mit einem Quadratmeter Fläche gebaut und damit die Funktionsweise seiner Entwicklung demonstriert. Das Design der Module sei „auf Serienfertigung durch gängige Massenproduktionsverfahren ausgelegt“.

Woraus die Photoreaktorpaneele bestehen, verrät Photreon nicht – die Technik ist zum Patent angemeldet. Auch weitere technische Details wie etwa den Wirkungsgrad, die produzierte Menge von Wasserstoff pro Stunde oder die Kosten für den so erzeugten Wasserstoff nennt das Startup nicht.

„Photovoltaik und Elektrolyseur werden in einem Prozessschritt durch das Photoreaktorpaneel ersetzt“, erläutert Photreon-Mitgründerin Maren Cordts. „Das senkt die Systemkosten und -komplexität bei der Produktion von grünem Wasserstoff erheblich.“

Den Einsatz der Photoreaktormodule sieht Photreon dort, „wo weder Stromnetze noch eine Anbindung an ein Wasserstoffnetz vorhanden sind, eröffnet unsere Technologie neue Spielräume für die lokale Erzeugung“, sagt Cordts. Abnehmer könnten beispielsweise Unternehmen aus der Chemiebranche, der Lebensmittelindustrie oder der Metallverarbeitung sein, die mit einem solchen System ihren Wasserstoffbedarf selbst decken könnten.

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Daneben könnten die Paneele in Solarparks in Regionen mit hoher Sonneneinstrahlung aufgestellt werden.


(wpl)



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Microsoft übernimmt Rechenzentrum von OpenAI in Norwegen


Microsoft statt OpenAI. Der Windows-Konzern hat die Anmietung von Rechenzentrumskapazität im norwegischen Narvik, nördlich des Polarkreises, vereinbart. Das Rechenzentrum war ursprünglich für OpenAI als Teil von dessen Stargate-Projekt geplant. Das berichtete am Dienstag die Nachrichtenagentur Bloomberg.

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Dem Bericht zufolge wird Microsoft 30.000 zusätzliche Nvidia-Vera-Rubin-Chips von dem britischen KI-Infrastrukturanbieter Nscale auf einem Campus in der Ortschaft Narvik anmieten. Ursprünglich hatte OpenAI mit Nscale über Kapazitäten für seine KI-Workloads auf dem Campus verhandelt, konnte aber laut Insidern keine Einigung erzielen, so Bloomberg. Der ChatGPT-Entwickler hatte das Projekt als sein erstes europäisches Riesenrechenzentrum unter dem Label „Stargate Norway“ vermarktet. Im Rahmen seines KI-Infrastrukturprojekts „Stargate Project“ will OpenAI mit Partnern in den kommenden Jahren mindestens 500 Milliarden US-Dollar in neue KI-Rechenzentren stecken.

Die Aufgabe der Rechenzentrumspläne in Norwegen ist der zweite Dämpfer für OpenAI innerhalb kurzer Zeit. In der vergangenen Woche legte OpenAI sein vergleichbares Rechenzentrumsprojekt Stargate UK in Großbritannien vorerst auf Eis, da die Rahmenbedingungen für die Realisierung nicht gegeben seien. Als Gründe für den überraschenden Schritt nannte das Unternehmen regulatorische Hürden und hohe Energiekosten. Dabei handelte es sich ebenfalls um einen von Nscale entwickelten Standort.

Bloomberg berichtet nun, dass Nscale mit Google einen weiteren Kunden für ein separates, mit Nvidias Grace-Blackwell-Chips ausgestattetes Rechenzentrum in West-London gefunden hat. Dies habe eine mit dem Deal vertraute Person mitgeteilt, die anonym bleiben wollte, da die Vereinbarung noch nicht öffentlich ist.

OpenAI scheint angesichts der steigenden Kosten für seine Serverfarmen entgegen vollmundigen Ankündigungen in der Vergangenheit nun vorsichtiger vorzugehen, vermutet Bloomberg. Ein Sprecher von OpenAI erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur, das Unternehmen prüfe weiterhin eine Vereinbarung über Kapazitäten in Norwegen und arbeite mit verschiedenen Partnern am Ausbau seiner Infrastruktur.

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Microsoft wiederum hat seinerseits mehrere Verträge mit Rechenzentrumsbetreibern wie Nscale abgeschlossen, um die steigende Nachfrage nach eigenen Rechenzentren zu decken. Im vergangenen Monat kündigte Microsoft zudem die Übernahme eines Datacenter-Projekts im US-Bundesstaat Texas an, das ursprünglich für OpenAI und Oracle entwickelt worden war. In Deutschland hat Microsoft im vergangenen Monat den ersten Spatenstich für ein Rechenzentrum im rheinischen Braunkohlerevier gesetzt, das im Endausbau rund 520 Megawatt (MW) leisten soll.


(akn)



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Geheimdienstliche Überwachung: Geplante Superbehörde schürt Spionageängste


Geheimdienste arbeiten am liebsten im Verborgenen. Über praktische Grenzen ihrer Befugnisse entscheidet hierzulande ein Gremium, das selbst ebenfalls kaum im Licht der Öffentlichkeit steht: In einem abhörsicheren Raum im Bundestag kommt einmal im Monat die G10-Kommission zusammen. Ihre fünf Mitglieder entscheiden über sensibelste Eingriffe in die Privatsphäre – sie genehmigen, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) oder der Militärische Abschirmdienst (MAD) Telefone abhören, E-Mails mitlesen oder Briefe öffnen dürfen. Damit setzen sie das grundgesetzlich geschützte Post- und Fernmeldegeheimnis außer Kraft.

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Dieses angestammte Kontrollmodell befindet sich Recherchen von WDR und NDR zufolge vor dem Aus. Die Bundesregierung plant im Rahmen einer umfassenden Neuordnung der Kompetenzen der Agenten demnach, auch das bisherige Gefüge der Geheimdienstüberwachung grundlegend zu überarbeiten.

Im Zentrum des Reformvorhabens steht laut dem Bericht die Übertragung der Aufgaben an den Unabhängigen Kontrollrat (UKRat). Diese Bundesbehörde nahm erst Anfang 2022 ihre Arbeit auf und besteht aus früheren Richtern, die sich bisher vor allem der „strategischen“ Auslandsaufklärung widmen. Streng gehen sie dabei offenbar bislang nicht vor.

Das Kanzleramt forciert nun eine Ausweitung ihrer Kompetenzen. Ab 2027 soll der Rat nach seinem Willen auch für die Einzelüberwachung von Zielpersonen im In- und Ausland zuständig sein. Damit reagiert die Politik auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Karlsruhe hatte 2024 eine Professionalisierung der Vorabkontrolle angemahnt, um den immer komplexer werdenden technischen Überwachungsmöglichkeiten gerecht zu werden.

Befürworter versprechen sich von der Konzentration beim UKRat einen besseren Überblick über die Aktivitäten der Dienste. Die G10-Kommission ist derzeit ehrenamtlich besetzt. Der Kontrollrat agiert dagegen als hauptamtliche Behörde. Eine stärkere Rolle für ihn soll auch die internationale Kooperationsfähigkeit der deutschen Dienste verbessern.

Bisher wurde der G10-Kommission, die oft mit ehemaligen Politikern besetzt ist, vielfach mangelnde Distanz zur Exekutive vorgeworfen. Beobachter sprachen von einem Gremium, das Anträge einfach durchwinke. Auch die Besetzungspraxis, die Juristen aus dem Umfeld der Parteien bevorzugte, stand wiederholt in der Kritik.

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Doch die geplante Reform ruft auch Skeptiker auf den Plan, die vor einer Zentralisierung warnen. Wenn künftig nicht nur technische Überwachung, sondern auch der Einsatz von V-Leuten durch eine einzige Behörde vorab kontrolliert werde, entstünden neue Risiken. In Sicherheitskreisen wächst die Sorge, dass beim UKRat ein Wissenspool über die sensibelsten Operationen der Republik entsteht, der ein attraktives Ziel für gegnerische Geheimdienste darstellen könnte.

Auch innerhalb der Politik herrscht Uneinigkeit. Eine engere Anbindung an die fachliche Expertise des Rates gilt grundsätzlich als konsensfähig. Doch Stimmen aus der Opposition wie der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz warnen, dass die Rückbindung an die Abgeordneten nicht verloren gehen dürfe. Die Kontrolle müsse zwar fachlich breiter aufgestellt werden, dürfe aber den direkten Austausch mit dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) nicht vernachlässigen.


(vbr)



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