Künstliche Intelligenz
Online-Konferenz betterCode() ABAP 2026 zu KI-Einsatz und Cloud-Entwicklung
Die Online-Konferenz betterCode() ABAP am 29. April 2026 eröffnet Entwicklerinnen und Entwickler, die Möglichkeit, ihre ABAP-Kenntnisse zu erweitern – insbesondere im Hinblick auf Cloud-Technologien und Künstliche Intelligenz. Das von iX und dem Rheinwerk Verlag organisierte Event bietet dazu sechs Fachvorträge sowie einen ganztägigen Workshop am 30. April. Wer sich für die Konferenz interessiert, hat nun noch bis zum 8. April 2026 die Gelegenheit, Tickets zum reduzierten Frühbucherpreis zu erwerben.
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Sechs Vorträge zwischen KI-Unterstützung und Cloud-Architektur
Zum Auftakt in das Konferenzprogramm spricht Karl Kessler von SAP über KI-gestützte ABAP-Entwicklung mithilfe von SAP Joule for Developers. Anschließend schildert Emily Celen von der All for One Group, welche Erfahrungen ihr Unternehmen beim Einsatz von KI-Tools wie GitHub Copilot, Joule for Developers und ChatGPT in der ABAP-Programmierung gesammelt hat.

In seinem Vortrag berichtet Marian Zeis, wie man mit CDS- bzw. Metadata-Extension-Annotationen typische Anwendungsoberflächen wie List Report und Object Page gezielt steuert, ohne gleich in die Tiefen der SAPUI5-Programmierung abtauchen zu müssen.
Michael Wegelin von 10 point software widmet sich dem korrekten Einsatz der Entity Manipulation Language (EML) im ABAP RESTful Application Programming Model (RAP). Fabian Lupa von adesso geht der Frage nach, wie Business Configuration in ABAP Cloud den klassischen Tabellenpflegegenerator ersetzen kann. Marian Zeis erläutert, wie sich RAP und SAP Fiori Elements über Annotationen steuern lassen. Den Abschluss des Konferenztags bildet Björn Schulz von der Rewe Group mit einem Vortrag über testbaren ABAP-Code: Er stellt Architekturansätze vor, die mithilfe von ABAP Unit auf Wartbarkeit und Codequalität abzielen.
Praxis-Workshop am Folgetag
Am 30. April bietet Michael Wegelin laut Programm einen ganztägigen Workshop zur Anwendungsentwicklung mit dem ABAP RESTful Application Programming Model an. Teilnehmende sollen dort die Kernkonzepte von CDS View Entities, OData Business Services und SAP Fiori Elements praxisnah erarbeiten. Der Workshop behandelt unter anderem die Implementierung von Verhalten in Behavior Pools sowie die Bereitstellung von OData-Services für den externen HTTP-Zugriff.

Björn Schulz geht in seinem Vortrag auf die Testbarkeit von modernem Code ein und erläutert, wie ein testorientiertes Design dabei unterstützen kann, Erweiterungen an bestehendem Code schnell und effektiv durchzuführen. Den Fokus legt er dabei auf ABAP Unit.
Tickets und Rabatte: Noch bis 8. April Frühbucherpreise sichern
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Tickets für die Konferenz und den Workshop stehen ab sofort zur Verfügung. Noch bis zum 8. April kostet das Konferenzticket mit Frühbucherrabatt 249 Euro (alle Preise inkl. 19 % MwSt.), der einzeln buchbare Workshop 549 Euro.
Teams ab drei Personen erhalten Gruppenrabatte, die direkt im Ticketshop verfügbar sind. Die Teilnahme erfolgt online über den Browser ohne zusätzliche Softwareinstallation. Aufzeichnungen der Vorträge und Präsentationen stehen den Teilnehmenden im Nachgang zur Verfügung.
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Künstliche Intelligenz
Apple Studio Display XDR im Test: Referenz mit doppeltem Hertzschlag
Apples bisheriger Referenzmonitor war technisch extrem – und preislich ebenso. Das Pro Display XDR war das erste 6K-Display mit 32 Zoll auf dem Markt und lange Zeit konkurrenzlos. Der HDR-fähige Bildschirm kostete aber ohne Standfuß mindestens 5000 Euro.
Beim Nachfolger setzt der Hersteller andere Prioritäten: statt 6K gibt es nun 5K – dafür moderne Technik wie Mini-LED-Hintergrundbeleuchtung und 120 Hz Bildwiederholrate. Apple tauscht offenbar Extreme gegen Alltagstauglichkeit. Mit 3500 Euro kostet das neue Studio Display XDR (ab 3249,07 €) weniger als das eingestellte Pro Display XDR, aber immer noch doppelt so viel wie das normale Studio Display.
- Apple ersetzt sein 6K-Display durch ein 5K-Modell mit Mini‑LED und höherer Bildrate.
- Für 120 Hertz benötigt man den richtigen Mac.
- Erstmals wird AdobeRGB unterstützt.
Im Test zeigt sich, ob dieser Strategiewechsel aufgeht – und für welche Nutzer das Display trotz Einschränkungen eine sinnvolle Investition ist.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Apple Studio Display XDR im Test: Referenz mit doppeltem Hertzschlag“.
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Künstliche Intelligenz
Kommentar: Souveränität steht nicht im Katalog, sondern im Vertrag
Der Deutschland-Stack des IT-Planungsrats ist das ambitionierteste Standardisierungspapier der deutschen Verwaltungs-IT seit Jahren. Über 50 Standards, Protokolle und Regelwerke, sieben Architekturschichten, von der Cloud bis zur künstlichen Intelligenz. Auf dem Papier sieht das beeindruckend aus. Aber Papier ist geduldig – und die deutsche Verwaltung ist es leider auch.
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Moritz Förster schreibt seit 2012 für die iX und heise online. Er betreut neben dem iX-Channel den Bereich Arbeitsplatz.
Die entscheidende Frage an den Deutschland-Stack lautet nicht, welche Standards er benennt. Sie lautet, ob diese Standards jemals in genügend Ausschreibungen auftauchen werden. Denn zwischen Beschluss und Beschaffung klafft in der deutschen Verwaltung ein Abgrund, der sich mit keinem Architekturdiagramm überbrücken lässt.
Verbindlich klingt gut – ist es aber kaum
Wer den Beschlusstext genau liest, stellt fest: Die Verbindlichkeit ist schwächer, als er zunächst vermuten lässt. Die Standards gelten als „verbindliche Grundlage der Lösungen des Deutschland-Stacks“. Das heißt: Wer eine Lösung innerhalb des Stacks entwickelt, muss sich an die Standards halten. Ob eine Behörde das fertige Produkt aber tatsächlich einsetzt, ist eine andere Frage. Hier formuliert der Beschluss lediglich, dass Bund, Länder und Kommunen die Nutzung bei Neu- und Weiterentwicklungen „anstreben“.
Anstreben. Nicht: umsetzen. Nicht: verpflichtend einführen. Anstreben.
Der Beschluss selbst nennt keine Sanktionen, keine Audits, keine Berichtspflichten. Er zielt auf Neu- und Weiterentwicklungen – die große Masse der Bestandssysteme bleibt faktisch unangetastet. Und Kommunen, die einen Großteil der Verwaltungsleistungen erbringen, sind im IT-Planungsrat zwar institutionell eingebunden, aber nicht stimmberechtigte Vertragsparteien. Ein verbindlicher Standard ohne Durchsetzungsinstrument ist am Ende eine Empfehlung im Anzug.
ODF: Immer wieder beschlossen, kaum umgesetzt
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Wie wirkungslos bleiben Standardbeschlüsse ohne Beschaffungskonsequenz? Das zeigt ein Format, das auch im Deutschland-Stack wieder prominent auftaucht: das Open Document Format. ODF steht seit Ewigkeiten auf den Wunschlisten der Verwaltungsdigitalisierung. Erst im März 2025 hat der IT-Planungsrat mit Beschluss 2025/06 festgelegt, dass ODF bis 2027 zum Standard für den Dokumentenaustausch werden soll. Jetzt steht ODF auch im Deutschland-Stack. Das ist gut.
Aber: Die Realität in den Behörden sieht anders aus. Bund und viele Länder setzen weiterhin stark auf Microsoft. Schleswig-Holstein treibt als eines der wenigen Länder die Umstellung auf LibreOffice und offene Formate tatsächlich voran – ein Prozess, der selbst dort langwierig und politisch umkämpft ist. Bayern will hingegen ganz dringend in die M365-Cloud. Das sind nicht die Rahmenbedingungen, in denen ein weiterer ODF-Beschluss plötzlich Wirkung entfaltet.
Man darf also die Frage stellen: ODF steht jetzt auch im Deutschland-Stack – wird sich deshalb 2028 irgendetwas daran geändert haben, dass sich Behörden DOCX-Dateien zuschicken? Leider muss die Befürchtung lauten: Nein.
Sovereign Cloud Stack: Standard ohne Förderung
Noch deutlicher wird der Widerspruch zwischen Anspruch und Realität beim Sovereign Cloud Stack. Der SCS, entwickelt von der Open Source Business Alliance, definiert einen vollständig offenen, interoperablen Cloud-Technologiestack für die Verwaltung. Der Deutschland-Stack führt ihn als verbindlichen Cloud-Standard neben OpenStack und den Standards der Deutschen Verwaltungscloud.
Gleichzeitig hat der Bund die Förderung für den SCS auslaufen lassen, stattdessen sprangen die Mitgliedsunternehmen der OSBA ein. Das Projekt, das die technische Grundlage für souveräne Cloud-Infrastrukturen liefern soll, muss sich ohne öffentliche Finanzierung weiterentwickeln – während AWS, Azure und Google mit bestens finanzierten US-Angeboten vor der Tür stehen.
In der Beschaffungsrealität bedeutet das: Wenn eine Vergabestelle zwischen einem schlüsselfertigen Hyperscaler-Angebot und einem SCS-konformen Angebot wählen muss, das auf einer so finanzierten Open-Source-Plattform basiert, dürfte in vielen Fällen das Erstere gewinnen. Nicht aus böser Absicht, sondern aus nachvollziehbarer Pragmatik. Man benennt also einen Standard, fördert ihn aber nicht. Und untergräbt so die Glaubwürdigkeit des gesamten Vorhabens.
Die Vergabestelle entscheidet, nicht das Gremium
Das strukturelle Problem hinter all dem: In der Praxis entscheiden nicht Gremien über die eingesetzte Technologie, sondern Vergabestellen. Und die folgen oft anderen Logiken als ein Architekturpapier.
Das Vergaberecht erlaubt durchaus qualitative und technische Zuschlagskriterien – digitale Souveränität ließe sich also vergaberechtlich abbilden. In der Praxis sind aber Wirtschaftlichkeit und Wettbewerb die Maxime. Der chronische Fachkräftemangel in Behörden verschärft das Problem: Selbst wenn eine Ausschreibung SCS-Konformität fordert – wer soll die Infrastruktur anschließend betreiben? In der Beschaffungspraxis gewinnt häufig die Lösung, die am schnellsten verfügbar und mit am wenigsten internem Aufwand zu betreiben ist. Und das sind in vielen Fällen die proprietären Platzhirsche.
Denen kann der Deutschland-Stack schlicht nicht das Heft aus der Hand nehmen. Er definiert bloß, welche Standards souverän sind. Er sagt wenig darüber aus, wie sie in Leistungsbeschreibungen, Eignungskriterien und Zuschlagsentscheidungen ankommen sollen.
Vom Katalog zum Vertrag
Dabei gäbe es Ansatzpunkte. Die EVB-IT – die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Beschaffungen – stehen bereits im Stack. Das ist ein richtiger Schritt. Aber sie müssten um konkrete Stack-Konformitätskriterien erweitert werden, sodass die Einhaltung der definierten Standards zum prüfbaren Bestandteil von Verträgen wird.
Ein Vorbild dafür existiert: Der C5-Katalog des BSI hat sich als zentrales Kriterium bei Cloud-Ausschreibungen der Verwaltung etabliert. Zwar ist ein C5-Testat formal nicht die einzige Möglichkeit, Sicherheitsanforderungen nachzuweisen – aber in der Praxis kommt kaum ein Cloud-Anbieter, der für die Verwaltung arbeiten will, daran vorbei. Dieses Prinzip ließe sich auf den Deutschland-Stack übertragen: Stack-Konformität als gewichtiges Eignungskriterium, nicht als unverbindliche Empfehlung.
Die Bewährungsprobe beginnt jetzt
Der Deutschland-Stack verdient Anerkennung. Zwar gab es mit SAGA und der Föderalen IT-Architekturrichtlinie bereits frühere Standardisierungsrahmen – aber in seiner konkreten Zuspitzung auf über 50 benannte Standards über sieben Architekturschichten hinweg geht der Deutschland-Stack deutlich weiter als seine Vorgänger. Wer die zähe Geschichte der Verwaltungsdigitalisierung in diesem Land kennt, weiß, dass allein das keine Selbstverständlichkeit ist.
Aber die Geschichte der deutschen Verwaltungsdigitalisierung ist eben auch eine Geschichte beschlossener Standards, die nie in Verträgen gelandet sind. Von Strategiepapieren, die in Schubladen verschwunden sind. Von Pilotprojekten, die nie skaliert wurden.
Die eigentliche Bewährungsprobe für den Deutschland-Stack ist nicht der IT-Planungsrat. Sie beginnt in der nächsten Ausschreibung eines Landesrechenzentrums. Im nächsten Vergabeverfahren für ein kommunales Fachverfahren. Im nächsten Rahmenvertrag für Cloud-Dienste.
Geplant haben wir unsere Souveränität jetzt genug. Packen wir sie endlich an!
(fo)
Künstliche Intelligenz
Google macht seine KI-Funktion „Search Live“ weltweit verfügbar
Google erweitert den Zugang zu seiner KI-Funktion „Search Live“, mit der Nutzerinnen und Nutzer per Sprache und der Kamera interaktiv nach Informationen suchen können. Der KI-Suchassistent steht laut Google nun in mehr als 200 Ländern und Regionen sowie in Dutzenden Sprachen zur Nutzung bereit. Die Funktion wird sowohl für Android als auch iOS angeboten.
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Das Unternehmen hatte die „Search Live“-Funktion schon im vergangenen Juni in den USA eingeführt und später um die Kamerafunktion ergänzt. Damit können Nutzer etwa die Smartphonekamera auf ein Objekt richten und die KI nach Informationen fragen – etwa wie man ein Regal aufbaut oder andere Dinge. Googles KI-Assistent Gemini gibt darauf eine gesprochene Antwort sowie Links zu weiterführenden Informationen aus.
Wohl künftig auch für Smart-Glasses
Die neue Funktion ist Teil des AI-Modes in der Google-App. Sie basiert laut Google auf dem neuen Audio- und Sprachmodell Gemini 3.1 Flash Live, das mehrsprachig ist und natürlichere Gespräche ermöglichen soll. Das neue Modell zeichnet sich dem Unternehmen zudem durch eine verbesserte Reaktionsgeschwindigkeit aus und ermöglicht laut Google „natürlichere und intuitivere Gespräche“. Der Zugriff ist auch über Google Lens möglich.
Mit dieser Funktion baut Google seine KI-gestützte Suche deutlich aus und positioniert sie stärker als sprachbasierten Echtzeit-Assistenten. Die Funktion hatte Google schon im Zuge der Entwicklerkonferenz I/O im Mai 2025 präsentiert und dürfte nicht nur für Smartphones bestimmt sein, sondern auch für die in Entwicklung befindlichen Smart-Glasses auf Basis von Android XR, die im Laufe dieses Jahres erscheinen sollen.
Echtzeitübersetzung für iOS
Neben der globalen Bereitstellung der Search-Live-Funktion hat Google zudem angekündigt, die Echtzeit-Übersetzungsfunktion von Google Translate (Übersetzer) auch für iOS einzuführen. Damit können Nutzerinnen und Nutzer von iPhones die App verwenden, um Sprache in Echtzeit aufzunehmen und die Übersetzung über ihre Kopfhörer zu hören. Die Funktion steht laut Googles Ankündigung nun in Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien, Großbritannien, Japan und Thailand zur Verfügung.
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Apple hatte eine ähnliche Funktion mit iOS 26 eingeführt. Sie kann zusammen mit aktuellen AirPods-Modellen verwendet werden.
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(afl)
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