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Künstliche Intelligenz

Rechtslage Deepfakes: Es ist kompliziert


Täuschend echt wirkende Filme und Bilder von Personen lassen sich mit Computertechnik immer einfacher erstellen. Die Leistungsfähigkeit allgemein verfügbarer KI-Modelle nimmt rasant zu, die Ergebnisse können sich inzwischen mit echten Filmproduktionen messen. Mit der leichten Verfügbarkeit auf Plattformen wie X nimmt auch der Missbrauch zu.

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Bekannt sind etwa Betrugsversuche, bei denen die Täter KI-Werkzeuge einsetzen. Die sind wegen der Betrugsabsicht der Regel bereits strafbar. Weniger klar ist die Rechtslage bei Missbrauch von Bildern von Privatpersonen, sei es in Kombination mit KI-Elementen oder als reine KI-Produkte, sogenannten Deepfakes.

Die Debatte über eine mögliche Strafbarkeitslücke bei pornografischen Deepfakes ist in Deutschland neu entfacht, nachdem die Schauspielerin Collien Fernandes in der vergangenen Woche mit Vorwürfen gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen an die Öffentlichkeit gegangen ist.

Intensiv diskutiert wird dabei unter anderem die Frage, ob KI-Anbieter und Plattformbetreiber stärker in die Pflicht genommen werden müssen. Denn weder die deutsche noch die europäische Rechtslage bieten bislang einen wirksamen Schutz vor derartigen Taten – was jedoch nicht bedeutet, dass Täter nicht dennoch belangt werden könnten. Doch in der Praxis ist das offenbar kaum durchzusetzen.

Bislang sind die verschiedenen Regularien ein buntes Puzzle. Vor allem das Allgemeine Persönlichkeitsrecht steht bislang im Zentrum der rechtlichen Möglichkeiten. Doch der Anspruch auf Entfernung und anschließend Unterlassung weiterer Verbreitung ist in der Praxis gegenüber den Betreibern und Urhebern kaum durchzusetzen, wenn diese von außerhalb des europäischen Rechtsraumes agieren. Zudem ist derjenige, der eine Entfernung verlangt, in der Nachweispflicht.

Die meisten sexualisierten Deepfakes werden nicht unter Klarnamen veröffentlicht – hier eine Auskunft beim Anbieter zu erhalten, wer den Upload vorgenommen hat, scheitert in der Realität ebenfalls regelmäßig. Und auch andere Wege scheiden aus: Zwar kann etwa die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken ein Rechtsverstoß sein oder auch die Entstellung eines Originalbildes. Doch realistisch sind Ansprüche auf dieser Grundlage kaum durchsetzbar.

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Das Land Bayern hatte 2024 deshalb über den Bundesrat einen Regelungsvorschlag für einen neuen Paragrafen 201b im Strafgesetzbuch eingebracht: „Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung.“ Systematisch würde der sich an den Regelungsgehalt des §201a anschließen, die mit Freiheits- oder Geldstrafe belegte „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen“. Genau hier will wohl auch das Bundesjustizministerium (BMJV) mit seinem erwarteten Vorschlag ansetzen.

Der bayrische Vorschlag von 2024 betraf das Zugänglichmachen „mit computertechnischen Mitteln hergestellter oder veränderter Medieninhalte“, wenn sie den Anschein von „wirklichkeitsgetreuen Bild- oder Tonaufnahmen“ erweckten. Diese Definition war sehr weit gefasst und dürfte in der nun anstehenden Formulierung des BMJV nicht wiederholt werden.

Ein Problem bliebe auch: Die Erstellung als solche wäre weiterhin nicht strafrechtlich bewehrt. Denn die Strafbarkeit würde erst aus der Verbreitung entstehen – etwa einem Versand per Messenger oder dem Upload auf Plattformen. Was jemand lokal auf seinem Endgerät etwa mit Fotos oder Videomaterial macht und dort abspeichert, wäre davon nicht umfasst.

Das will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) nun ändern. Die Straftat soll bereits mit der Erstellung sexualisierter Deepfakes begangen und somit verfolgbar werden. So stünden auch das Sich-Verschaffen und der Besitz von einschlägigem Material unter Strafe und nicht erst die aktive Verbreitung.

Würde ein neuer §201b StGB der Systematik des §201a folgen, wäre aber auch hier zu erwarten, dass es sich im Regelfall um ein sogenanntes Antragsdelikt handelt: Betroffene – in den meisten Fällen Frauen – müssten dann den Antrag auf Strafverfolgung stellen. Nur im Ausnahmefall wäre dann die eine Verfolgung aufgrund öffentlichen Interesses möglich. Dennoch setzt Hubig auf die abschreckende Wirkung der Strafbarkeit.

Allerdings muss bei einer strafrechtlichen Regelung zur Erstellung und Verbreitung von Deepfakes auch in Zukunft immer eine Abwägung stattfinden, ob ein Deepfake nicht doch zulässig ist. Während im Bereich der sexualisierten Darstellungen eine legale Nutzungsform selten der Fall sein dürfte, ist das etwa bei – mitunter auch geschmacklosen – Satirebeiträgen viel eher möglich. Und auch zur Medien-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit muss das Strafrecht fein abgrenzen, um unbeabsichtigte Kollateralschäden zumindest weitgehend auszuschließen.

Außen vor aus der innerdeutschen Gesetzgebung sind unterdessen die Anbieter selbst: Die Haftungsregularien für die Anbieter sind europarechtlich abschließend geregelt – vor allem der Digital Services Act (DSA) spielt hier eine Rolle. Allerdings würde eine Anpassung des Strafgesetzbuches auch hier die Anbieter vielleicht zu einem schnelleren Eingreifen verpflichten können: per Meldeweg gemeldete Straftaten müssen von den Anbietern geprüft werden.

Zudem könnten für die Beweissicherung etablierte Verfahren zwischen Anbietern und Strafverfolgern genutzt werden, was den Verfolgungsdruck auf Täter künftig erhöhen könnte. Doch auch dabei hängt viel von der Kooperationsbereitschaft der Plattformen ab. Ob die dann auch die Wiederveröffentlichung bereits beanstandeter Inhalte unterdrücken, ist kaum seriös vorhersagbar.

Nur ein Grund, warum Politiker und Aufsichtsbehörden in der EU fordern: Die Betreiber generativer KI-Modelle sollten bereits die Erstellung sexualisierter Inhalte von vornherein unterdrücken, wenn ihre Modelle hierfür genutzt werden könnten.


(vbr)



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Thunderbird: Webmail-Alpha kommt im nächsten Monat


Thunderbird hat nach den ersten gestaffelten Einladungen für seinen Maildienst Thundermail die Roadmap angepasst. Im Zentrum steht jetzt Webmail: Die Browseroberfläche war nach Angaben der Entwickler der mit Abstand meistgewünschte Punkt aus der Community und soll bereits im kommenden Monat als frühe Alpha-Version erscheinen. Parallel arbeitet Thunderbird an einer Zwei-Faktor-Authentifizierung, an einer zuverlässigeren Mailzustellung und an einem einfacheren Einstieg für neue Nutzer.

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Mit der Umbenennung schärft das Projekt auch die Außendarstellung. Thunderbird Pro war bislang der Sammelname für die bezahlten Dienste rund um Thundermail, Appointment und Send. Künftig soll der Name Thundermail den eigentlichen E-Mail-Dienst stärker in den Vordergrund rücken. Gleichzeitig betonen die Entwickler erneut, dass die Thunderbird-Anwendungen für Desktop und Mobil unverändert frei und mit beliebigen Mailkonten nutzbar bleiben.

Aus Sicht des Projekts hat das frühe Nutzerfeedback vor allem drei Dinge bestätigt: Eigene Domains und unbegrenzte Domain-Aliase sind für viele Anwender ein wichtiges Kaufargument, die Offenheit gegenüber anderen Mail-Apps kommt gut an, und Kalender sowie Kontakte werden offenbar noch nicht ausreichend als Bestandteil des Angebots wahrgenommen. Außerdem hat Thunderbird Funktionen wie DNSSEC und DANE auf die Roadmap gesetzt. DNSSEC schützt DNS-Antworten vor Manipulation, DANE verknüpft TLS-Zertifikate stärker mit DNS-Einträgen.

Webmail rückt nun deutlich weiter nach vorn als ursprünglich geplant. Thunderbird hatte die Funktion zwar grundsätzlich vorgesehen, viele Nutzer erwarteten sie aber schon zum Start. Die frühe Alpha soll im nächsten Monat kommen. Für Beta-Tester bedeutet das zunächst eine noch unfertige Oberfläche, aber auch die Möglichkeit, das neue Bedienmodell früh zu testen und mitzuprägen.

Auch bei der Anmeldung und beim ersten Einrichten will Thunderbird nachbessern. Das betrifft vor allem den Onboarding-Prozess, also die ersten Schritte nach der Registrierung. Hinzu kommen Arbeiten an der Zustellbarkeit: Das Team spricht von Feinarbeit an Mailservern und Spamfiltern, um den Versand und Empfang stabiler zu machen.

Bei den Zusatzdiensten Send und Appointment bleibt es bei kontinuierlichen Verbesserungen. Send soll enger mit Thundermail verzahnt werden und Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dateianhänge ohne separates Add-on bieten. Appointment, das Terminplanungswerkzeug, bekommt einen vereinfachten Registrierungsablauf, eine Ein-Klick-Anbindung an den Thundermail-Kalender und eine überarbeitete Kalenderansicht.

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Für die nächste Phase kündigt Thunderbird außerdem weitere Preisstufen und auch einzeln buchbare Optionen an. Diese sollen allerdings erst nach dem Beta-Status und mit dem öffentlichen Start von Thundermail kommen. Bis dahin wollen die Entwickler weiter Rückmeldungen aus der Early-Bird-Gruppe auswerten und die Prioritäten entsprechend verschieben. Details hierzu finden sich im aktuellen Statusreport des Projekts.

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(fo)



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Spuren von Cyberangriffen führen oft nach Russland


Deutschland ist nach Einschätzung eines Cybersicherheits-Experten im europäischen Vergleich das am stärksten von Ransomware-Angriffen betroffene Land. Spuren von Cyberkriminellen führten zudem häufig nach Russland, sagte der Cyber-Fachmann Christian Dörr vom Hasso-Plattner-Institut in Potsdam. Dort kommen heute Vertreter von Sicherheitsbehörden zu einer Konferenz für nationale Cybersicherheit zusammen, darunter das Bundeskriminalamt und der Verfassungsschutz.

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Bei Ransomware-Angriffen handelt es sich um Schadsoftware, die Daten und Systeme verschlüsselt. Ziel der Cyberkriminellen ist es, Lösegeld zu erpressen.

„Deutschland ist europaweit der Hotspot für Ransomware“, sagte Dörr. Der Zuwachs dieser Angriffe sei fast doppelt so groß wie im zweitstärksten betroffenen EU-Land Frankreich. „Lösegeldforderungen der Kriminellen liegen im Schnitt bei Hunderttausenden von Euro. Dazu kommt die wochenlange Ausfallzeit, bis wieder alles läuft. Das kann ein Unternehmen in den Konkurs zwingen.“

Was sind Gründe dafür? Da es in Deutschland zahlreiche hochinnovative Unternehmen und Weltmarktführer gebe, ließen sich wertvolle Informationen erbeuten, sagte Dörr. Gleichzeitig hapert es ihm zufolge in Deutschland am Bewusstsein für Cybersicherheit. „Wir hängen seit vielen Jahren in weltweiten Vergleichen hinterher.“

„Aktuell sehen wir die größte prozentuale Zunahme bei Angriffen auf die öffentliche Verwaltung, hier ist es strukturell besonders schwierig, gute Cybersicherheit zu machen“, sagte der Cybersicherheits-Experte.

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Gerade im Gesundheitsbereich seien Lösegeldzahlungen mit Abstand am höchsten, sagt Dörr. Der Grund: Kriminelle erbeuteten nicht nur Geschäftsdaten, sondern auch sensible Gesundheitsdaten von Patienten. Diese seien auf dem Schwarzmarkt besonders viel wert und Patienten könnten damit noch einmal zusätzlich erpresst werden. NIS2 und das KRITIS-Dachgesetz sollen den Schutz von Kliniken und Rettungsdiensten vor solchen Angriffen künftig verbessern.

Ransomware-Attacken legten in der Vergangenheit Krankenhäuser, Kommunalverwaltungen und Verkehrsbetriebe vorübergehend lahm. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) schätzt die Bedrohung durch immer neue Schadprogramme und Varianten als hoch ein. Die europäische Cybersicherheitsbehörde Enisa warnt in ihrem aktuellen NIS360-Bericht über wachsende Risiken in kritischen Infrastrukturen vor ähnlichen Entwicklungen.

Im vergangenen Jahr wurden laut Bundeskriminalamt (BKA) bundesweit 1041 Fälle von Ransomware-Angriffen und anderen Formen von mit Erpressung verbundenem Datendiebstahl angezeigt. 2024 waren es 950 Anzeigen.

Cyberkriminalität sei ein globales Geschäft, aber die Spuren führten sehr häufig nach Russland, sagte der HPI-Experte. Dort gebe es „wenig Risiko für eine Strafverfolgung und Auslieferung“, solange sich die Kriminellen ihre Opfer außerhalb Russlands suchten.

In den vergangenen Jahren lasse sich eine zunehmende Verquickung von Cyberkriminellen und staatlichen Akteuren beobachten. „Zum einen, weil Staaten dies als zusätzliche Einnahmequelle für sich entdeckt haben, zum anderen aber auch, weil Täter aus den Reihen der offensiven Cyberkrieger dieser Länder stammen und sich nach Dienstschluss ‚noch etwas dazu verdienen‘ können.“


(dmk)



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851 Chefs für ein Netz: Wie Deutschlands Stromsystem die Energiewende ausbremst


In der Theorie ist alles fein säuberlich geregelt: die steuerbare Wärmepumpe, der geteilte Solarstrom im Mietshaus und natürlich der Smart Meter im Zählerschrank. In der Praxis scheitern diese Bausteine der Energiewende an einer Strominfrastruktur, die mitnichten darauf vorbereitet ist.

Während die Politik die Energiewende vor allem als Kostenproblem diskutiert und private PV-Betreiber zum Problem erklärt, gerät ein entscheidender Flaschenhals leicht aus dem Blick: die Verteilnetze. 851 Betreiber verwalten sie in Deutschland – mit jeweils eigenen Standards, eigenen Systemen und oft mit mangelnder Transparenz.

  • Die Energiewende scheitert auf Verteilnetzebene oft nicht am Gesetz, sondern an der Umsetzung.
  • Die zersplitterte Struktur mit 851 Verteilnetzbetreibern bremst Standardisierung, Digitalisierung und Tempo.
  • Die Verteilnetzlandschaft ist trotz lokaler Rhetorik stark in wenigen Unternehmensgruppen konzentriert.
  • Ohne digitale Transparenz bleiben viele Verteilnetze für Flexibilität und Steuerung faktisch eine Black Box.

Das macht die Energiewende langsam, teuer und für Verbraucher frustrierend. Der Artikel zeigt, wo die konkreten Probleme liegen und welche Lösungsansätze es gibt.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „851 Chefs für ein Netz: Wie Deutschlands Stromsystem die Energiewende ausbremst“.
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