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Was für Social Media in US-Suchtprozess auf dem Spiel steht


Im Alter von 6 Jahren schaute sie sich Youtube-Videos an, dann hatte sie einen Instagram-Account – Jahre früher als eigentlich erlaubt. Es folgten Snapchat und TikTok Inzwischen 20 Jahre alt, zerrte die unter den Initialen KGM auftretende junge Frau Social-Media-Netzwerke vor Gericht in den USA.

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Der Vorwurf von KGM: Die Plattformen seien extra so gestaltet worden, dass sie süchtig machten – zum Beispiel durch die Möglichkeit zum „endlosen Scrollen“, bei dem man mit nur einer Fingerbewegung immer weiter zum nächsten Beitrag gelangt und sie nie ausgehen. Die Folge für sie seien Depressionen, Angstzustände und Unzufriedenheit mit dem eigenen Körper gewesen. Die Konzerne hätten die Apps als „Fallen“ für junge Nutzer gestaltet.

Die ausufernde und problematische Social-Media-Nutzung von KGM habe den Verlauf ihrer Kindheit verändert, betonte ihr Anwalt Joseph VanZandt in einer Anhörung. Sie selbst verwies bei einer Befragung unter anderem darauf, dass sogenannte Filter auf Instagram, die das Aussehen von Menschen in Bildern verändern, zur Unzufriedenheit mit ihrem eigenen Körper geführt hätten. Als jemand einmal ein unbearbeitetes Bild von ihrem Gesicht gepostet habe, sei sie ausgeflippt. Die Algorithmen hätten ihr auch Ratschläge wie nur eine Gurke pro Tag zu essen, um abzunehmen, aufgetischt.

KGM klagte gegen Instagram, YouTube, Snapchat und TikTok. Wenige Wochen vor Prozessbeginn in Los Angeles gingen die Firmen hinter Snapchat und TikTok einen Vergleich mit der Klägerin ein. Instagram und YouTube wollen die Vorwürfe aber vor Gericht ausfechten. Da Instagram Teil des Facebook-Konzerns Meta ist, soll an diesem Mittwoch auch Firmenchef Mark Zuckerberg aussagen.

Für die Online-Riesen steht viel auf dem Spiel. In der juristischen Pipeline in den USA sind hunderte vergleichbare Klagen. Der Prozess in Los Angeles ist der erste Testballon dafür, ob solche Vorwürfe vor US-Gerichten Erfolg haben können. In den USA werden unterdessen zum Teil Vergleiche zu Prozessen gegen die Tabakindustrie gezogen, in denen den Unternehmen vorgeworfen wurde, ihren Kunden bewusst verschwiegen zu haben, dass Zigaretten süchtig machen. Die Konzerne zahlten am Ende Milliarden für Gesundheitskosten und schränkten Werbung ein.

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Social-Media-Plattformen sind in den USA weitgehend vor Klagen geschützt. Der Grund ist eine Regelung, die unter dem Namen Section 230 bekannt ist. Sie besagt im Kern, dass Plattformen nicht für von Nutzern veröffentlichte Inhalte verfolgt werden können. Diese Haftungsbefreiung machte erst den Aufstieg von Diensten wie YouTube oder Facebook möglich.

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Auch im Verfahren in Los Angeles versuchten die Unternehmen zunächst, es mit einem Verweis auf Section 230 gar nicht erst zu einem Prozess kommen zu lassen. Sie beantragten eine Abweisung der Klage. Das Argument: Selbst wenn KGM zu Schaden gekommen sei, seien es Videos und Beiträge anderer Nutzer gewesen, die dies angerichtet hätten. Richterin Carolyn Kuhl sah es jedoch anders: Das bedeute nicht, „dass es keine Haftung für den Schaden geben kann, der auf das Design der Funktion zurückgeht“. Und im vorliegenden Fall gebe es Hinweise darauf, dass Instagram-Funktionen KGM zu einem zwanghaften Video-Konsum verleitet hätten.

Zugleich steht auch KGM in dem Prozess vor einer recht hohen Hürde. Sie und ihre Anwälte müssen die Geschworenen davon überzeugen, dass die Funktionen von Instagram und YouTube ein wesentlicher Faktor für die psychischen Probleme der Klägerin waren. Meta kontert aber: „Das Beweismaterial wird demonstrieren, dass sie schon lange, bevor sie überhaupt soziale Medien nutzte, vor vielen erheblichen und schwierigen Herausforderungen stand.“ Zu Prozessbeginn argumentierten die Meta-Anwälte, die psychischen Probleme der Klägerin gingen auf Misshandlungen und zerrüttete Verhältnisse in der Familie zurück. Sie verweisen auch darauf, dass bei KGM keine Social-Media-Sucht diagnostiziert worden sei.

Instagram-Chef Adam Mosseri, der bereits vor Zuckerberg in den Zeugenstand musste, bestritt derweil, dass Social-Media-Plattformen süchtig machten. Nutzer könnten zwar sozusagen süchtig wie nach einer Fernsehserie werden, aber sie seien damit nicht „klinisch süchtig“, sagte er der „New York Times“ zufolge. Meta verweist auch auf über die Jahre eingeführte Maßnahmen zum Schutz junger Nutzer wie spezielle Accounts für Teenager und Aufsichtsfunktionen für Eltern.

Ein Anwalt der Google-Videoplattform YouTube sagte derweil, sie gehöre gar nicht zur Kategorie sozialer Medien, sondern sei eher ein Streaming-Dienst wie Disney+ oder Netflix.

In Europa steht derzeit mit ähnlichen Vorwürfen TikTok im Visier. Nach vorläufigen Ergebnissen einer EU-Untersuchung verstößt die Video-App gegen europäisches Recht. Konkret geht es dabei um suchtfördernde Mechanismen – zum Beispiel um stark personalisierte Empfehlungen und das ununterbrochene automatische Abspielen von Videos. Die EU-Kommission hielt in ihrer vorläufigen Untersuchung fest, dass die Gestaltung von TikTok die Nutzer ständig mit neuen Inhalten „belohne“ und dadurch den Drang fördere, weiterzuscrollen. In Australien unterdessen gilt seit Mitte Dezember ein striktes Social-Media-Verbot für alle Personen unter 16 Jahren.


(dahe)



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ZenDiS sucht Kriterien für digitale Souveränität


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Das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) will gemeinsam mit interessierten Partnern aus Verwaltung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Forschung erarbeiten, was digitale Souveränität konkret bedeutet. Und vor allem: Wie sie sich messen lässt. Dazu hat die Organisation einen öffentlichen Konsultationsprozess gestartet, der bis zum 15. Mai 2026 läuft.

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Am Ende soll ein Kriterienkatalog stehen, der Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe für digitale Souveränität definiert. Er soll Politik und Verwaltung als Orientierung dienen, etwa bei der Auswahl von Software und digitalen Infrastrukturen.

Die öffentliche Verwaltung steht vor der Herausforderung, ihre digitale Infrastruktur unabhängiger, sicherer und nachhaltiger zu gestalten. Allerdings fehlt bislang ein gemeinsames, verbindliches Verständnis davon, was digitale Souveränität ausmacht.

Der Konsultationsprozess läuft mehrstufig ab. Interessierte können sich unter anderem mit schriftlichen Stellungnahmen einbringen. Weitere Austauschformate sind geplant. Details zu Ablauf, Fristen und Beteiligungsmöglichkeiten stellt das ZenDiS auf seiner Webseite bereit. Kommentieren lässt sich der Kriterienkatalog direkt unter souveränitätscheck.de.

Das ZenDiS verfolgt dabei einen bewusst offenen Ansatz: Unterschiedliche Perspektiven sollen einfließen, damit die Kriterien praxistauglich und breit anschlussfähig ausfallen. Als Kompetenz- und Servicezentrum treibt ZenDiS generell den Einsatz von Open-Source-Software zur Vermeidung von Anbieterabhängigkeiten in der öffentlichen Verwaltung voran. Ferner betreibt das öffentliche Unternehmen die kollaborative Entwicklungsplattform openCode und die Online-Office-Suite openDesk. Die Ergebnisse des Konsultationsprozesses will das ZenDiS nach Abschluss veröffentlichen.


(fo)



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Apples CloudKit: Entwickler berichten über Probleme


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Nutzer und Entwickler scheinen derzeit Probleme mit bestimmten iCloud-Funktionen zu haben. Dazu gibt es verschiedene Klagen in Foren, Blogs und Social Media. Die Synchronisation von Apps scheint dadurch in Mitleidenschaft gezogen zu sein. Betroffen ist offenbar vor allem das in der letzten Woche erschienene iOS 26.4. Es könnte sich aber auch um Cloud-seitige Fehler handeln. Apples Systemstatus-Website zeigt allerdings derzeit keine Störungen.

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Laut dem Entwickler Michael Tsai, der verschiedene Entwicklermeldungen in seinem Blog zusammengefasst hat, sollte Apple dringend ein iOS-26.4.1-Update ausspielen. In der bereits verfügbaren Beta von iOS 26.5 tritt das Fehlerbild angeblich nicht auf. Das betroffene SDK CloudKit dient dazu, Apps eine leichte Synchronisation über iCloud zu ermöglichen, um den Datenstand über iPhone, iPad oder Mac hinweg gleich zu halten.

Dazu werden für den Nutzer nicht sichtbare Benachrichtigungen an die Geräte geschickt. Die Klasse CKSubscription scheint dabei das Problem zu sein: Sie regt die Synchronisation nicht mehr zuverlässig an. Das führt dann dazu, dass Apps nicht mehr den aktuellen Stand erhalten. Teilweise scheint es auch Probleme mit einer Throttle-Funktion seitens Apple zu geben, die die Sync-Benachrichtigungen limitiert.

Da CloudKit Bestandteil zahlloser Apps ist, können Probleme damit zu massiven Schwierigkeiten führen, wenn beim Nutzer mehrere Geräte im Einsatz sind – aber auch, wenn man als Einzelgerätenutzer dachte, die Daten seien bereits sicher in iCloud. Der bekannte Entwickler und Leak-Experte Steve Troughton-Smith meint, es gebe zumindest das Potenzial, dass es zu katastrophalen Datenverlusten kommt.

Darüber ist aber derzeit nichts bekannt. In der Mac & i-Redaktion ließen sich die Probleme zunächst nicht nachvollziehen, allerdings macht bei mehreren Redakteuren seit einigen Tagen die Synchronisation der Notizen-App Schwierigkeiten. Von Apple gibt es zu den Fehlern noch keine Ansage. Warum sie ausgerechnet mit iOS 26.4 auf die Geräte kam und ob auch macOS 26.4 betroffen ist, blieb zunächst unklar. Wenn die Möglichkeit besteht, sollten User lokale Backups anlegen. Das ist bei iCloud-gestützten Apps teilweise aber gar nicht möglich.

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(bsc)



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Kindle Scribe Colorsoft: Neues Kindle-Modell ab 8. April in Deutschland


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Amazons neue E-Reader Kindle Scribe und Kindle Scribe Colorsoft kommen nach Deutschland: Ab dem 8. April sind beide Geräte bei Amazon erhältlich. Die Vorstellung erfolgte bereits vor über einem halben Jahr, in den USA ist der neue Kindle Scribe seit Dezember verfügbar.

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Der Kindle Scribe ist neben dem Bücherlesen auch für Notizen ausgelegt. Er ist bereits Amazons teuerster E-Reader – die beiden neuen Modelle legen aber noch einmal eine Schippe drauf. Während der erste Kindle Scribe in der Ausführung mit 32 GByte Speicherplatz regulär noch 440 Euro kostete, verlangt Amazon für das neue Modell mindestens 520 Euro. Mit 64 GByte Speicherplatz kostet das neue Modell sogar 570 Euro.

Noch teurer ist der Kindle Scribe Colorsoft, die kommende Farbvariante des E-Readers: Hier gehen die Preise bei 650 Euro für die 32-GByte-Variante los. Wer 64 GByte Speicherplatz braucht, muss 700 Euro an Amazon überweisen. Die Preise hatte Amazon bereits bei der Vorstellung im vergangenen Herbst bekannt gegeben. Beide Modelle werden mit einem Eingabestift geliefert.

Im Vergleich zur früheren Version des Kindle Scribe fallen die beiden neuen Modelle durch einen neuen Formfaktor auf: Sie haben ein größeres 11-Zoll-Display und schmalere Ränder. Beide Modelle sind 5,4 mm dick und 400 Gramm leicht. Dank neuem Quad-Core-Prozessor sollen sie außerdem schneller arbeiten als der Vorgänger. Das Schreiben auf dem Display soll sich außerdem dank einer neuen Oberflächenstruktur natürlicher anfühlen.

Der Kindle Scribe Colorsoft folgt grundsätzlich dem Design des Kindle Scribe, hat dank „Colorsoft-Displaytechnologie“ aber einen farbigen Bildschirm. Die Technik funktioniert laut Amazon mit einem Farbfilter und Lichtleitern mit Nitrid-LEDs, was die Farben optimieren soll, ohne Details zu verwaschen. Zudem komme eine neue Rendering-Engine zum Einsatz.

Daneben sollen die neuen Scribe-Modelle erweiterte Produktivitätsfunktionen bieten: Nutzer können Dokumente über Google Drive und Microsoft OneDrive importieren und annotierte PDFs exportieren. Notizen lassen sich auch zu OneNote übertragen. KI-Features ermöglichen die Suche in Notizbüchern in natürlicher Sprache sowie einfache Zusammenfassungen.

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(dahe)



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