Datenschutz & Sicherheit
Verhandlungen in Brüssel: Bundesregierung sägt am Datenschutz
Im Ringen um eine Reform der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unterstützt die deutsche Bundesregierung offenbar den Vorschlag der EU-Kommission für eine weitergehende Aufweichung. Konkret setzt sich Deutschland im Rat der EU-Mitgliedstaaten dafür ein, personenbezogene Daten unter Umständen von der DSGVO auszunehmen. Das berichtet MLex [Paywall] unter Berufung auf einen Kompromissvorschlag der Deutschen.
Der Rat verhandelt derzeit über seine Position zu einem Gesetzespaket, mit dem die EU-Kommission Teile ihrer Digitalregulierung überarbeiten will, um Europas Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Das „Digitaler Omnibus“ genannte Sammelgesetz soll unter anderem sich überlappende Datennutzungsgesetze zusammenführen, die Anwendung von KI-Regeln aufschieben und die DSGVO reformieren.
Während die EU-Kommission behauptet, es handle sich dabei lediglich um Vereinfachungen und technische Anpassungen, gehen einzelne Vorschläge faktisch weit darüber hinaus.
Umkämpfte Definition
Besonders umstritten ist der Vorschlag, pseudonymisierte Daten teilweise von der DSGVO auszunehmen. Unter Pseudonymisierung versteht man das Ersetzen direkter Identifikationsmerkmale wie Namen oder Telefonnummern durch ein Pseudonym, etwa eine Buchstaben- oder Zahlenkombination. Bislang gelten unter der DSGVO in der Regel auch pseudonymisierte Daten als personenbezogen. Erst bei einer Anonymisierung fallen Daten aus dem Geltungsbereich der Verordnung, also wenn sie nicht mehr einer Person zuzuordnen sind.
Die Kommission will hier einen sogenannten relativen Personenbezug einführen. Vereinfacht gesagt bedeutet das: Daten sollen für Verarbeiter dann nicht mehr als personenbezogen gelten sollen, wenn es unwahrscheinlich ist, dass sie Personen hinter Pseudonymen re-identifizieren.
Der Europäische Datenschutzausschuss, in dem die nationalen Aufsichtsbehörden organisiert sind, und der Europäische Datenschutzbeauftragte, übten an dem Vorhaben scharfe Kritik. Sie sehen darin eine Schwächung des Schutzniveaus der DSGVO und fürchten Rechtsunsicherheiten.
Von Big Techs Wunschliste
Die Databroker-Files-Recherchen von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk hatten erst kürzlich erneut gezeigt, dass unter anderem pseudonymisierte Standortdaten aus der Online-Werbung bei Datenhändlern angeboten werden und sich damit sehr leicht Personen re-identifizeren lassen – auch hochrangige Beamte der EU-Kommission. Solche vermeintlich durch Pseudonymisierung geschützten Daten können für Betroffene erhebliche Risiken bedeuten.
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In ihrem Vorschlag beruft sich die EU-Kommission auf die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Kritiker:innen wie die Berliner Datenschutzbeauftragte Maike Kamp merkten jedoch an, dass dies auf einer selektiven Auslegung der EuGH-Rechtsprechung beruhe. Der Vorschlag der Kommission könne dazu führen, dass etwa Daten aus Online-Tracking nicht mehr der DSGVO unterliegen würden.
Der Datenschutzaktivist Max Schrems und die Organisation noyb warnen zudem davor, dass die Änderung die Arbeit von Aufsichtsbehörden weiter erschweren und kleine sowie mittlere Unternehmen ohne große Rechtsabteilungen überfordern könnte. Eine Aufweichung der Regeln zu pseudonymisierten Daten hatten unter anderem große Tech-Konzerne jahrelang gefordert.
Selbst Bundesregierung warnt vor Rechtsunsicherheiten
Nach ersten Verhandlungen in der Arbeitsgruppe Vereinfachung hatte die zypriotische Ratspräsidentschaft Ende Februar vorgeschlagen, den umstrittenen Passus und weitere Vorschläge der Kommission ganz zu streichen. Statt einer geänderten Definition sollten lieber Richtlinien des Europäischen Datenschutzausschusses klären, wann pseudonymisierte Daten möglicherweise nicht der DSGVO unterliegen.
MLex zufolge unterstützt eine Reihe von Staaten den Vorschlag der Ratspräsidentschaft, darunter Österreich, Belgien, Kroatien, Bulgarien und die Niederlande. Dagegen wendet sich dem Bericht zufolge Deutschland, unterstützt von Dänemark.
Die Bundesregierung, in der Arbeitsgruppe vertreten durch das CDU-geführte Digitalministerium, betone die Notwendigkeit eines relativen Personenbezugs beziehungsweise einer relativen Anonymisierung, so MLex. Sie schlage eine Änderung der Definition personenbezogener Daten unter Verweis auf den bereits bestehenden Erwägungsgrund 26 der DSGVO vor.
Dort heißt es: „Um festzustellen, ob eine natürliche Person identifizierbar ist, sollten alle Mittel berücksichtigt werden, die von dem Verantwortlichen oder einer anderen Person nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich genutzt werden, um die natürliche Person direkt oder indirekt zu identifizieren, wie beispielsweise das Aussondern.“ Tatsächlich ist der relative Personenbezug in dieser Fußnote bereits angelegt, indem auf die Fähigkeiten und die Motivation des Verarbeiters zur Re-Identifizierung abgestellt wird.
Dass der Schritt, den Erwägungsgrund für die Definition personenbezogener Daten zu nutzen, ein Risiko für kleine und mittlere Unternehmen birgt, sieht allerdings offenbar auch die Bundesregierung. Laut MLex schreibt sie, der Text müsse „sorgfältig formuliert werden, damit er nicht zu weiteren Unsicherheiten führt und es für Verantwortliche, Auftragsverarbeiter und betroffene Personen schwieriger macht, ihre Rechte und Pflichten zu verstehen.“
Datenschutz & Sicherheit
Überwachung in Berlin: Wenn die KI das „Umhergehen ohne Anlass“ meldet
Die Berliner Polizei bereitet den großflächigen Einsatz von Algorithmen im öffentlichen Raum vor, um die Sicherheit an gefährdeten Objekten und Brennpunkten zu erhöhen. Wie Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) und Polizeipräsidentin Barbara Slowik am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses darlegten, sollen Kameras mit Künstlicher Intelligenz (KI) künftig nicht nur am Kottbusser Tor, im und am Görlitzer Park sowie auf dem Alexanderplatz wachen, sondern auch die unmittelbare Umgebung des Roten Rathauses, des Abgeordnetenhauses und der Senatsverwaltung für Inneres am Alten Stadthaus erfassen.
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Primäres Ziel der Sicherheitsbehörden sei eine Entlastung des Personals, berichten Medien wie die taz oder der rbb. Aktuell binden demnach Objektschutzaufgaben rund 400 voll ausgebildete Polizisten, die zusätzlich zu den regulären Wachkräften eingesetzt werden. Laut Slowik ist dieser Zustand angesichts der knappen personellen Ressourcen nicht dauerhaft tragbar. Deshalb müsse moderne Technik die Schutzaufgaben unterstützen.
Die technische Umsetzung sieht laut der Ausschreibung des 2,1 Millionen Euro teuren Projekts vor, dass die KI-Systeme Bilder in Echtzeit auswerten und bei definierten Szenarien Alarm schlagen. Zu den essenziellen Aufgaben der Software gehört das Erkennen von Personen, die über Zäune klettern, gesperrte Bereiche betreten oder Gegenstände herrenlos zurücklassen.
In den Ausschreibungsunterlagen finden sich Formulierungen, die bei Bürgerrechtlern für Stirnrunzeln sorgen. So soll die Technik auch ein „langes Verharren oder Umhergehen ohne Anlass“ sowie „wiederholtes Erscheinen“ detektieren. Während die Polizei betont, dass eine biometrische Identifizierung ausgeschlossen sei und alle Daten anonymisiert verarbeitet würden, bleibt die Definition von „anlasslosem“ Verhalten weitgehend im Ermessen der Softwareprogrammierung. Die Fehlalarmrate darf laut den Vorgaben bei bis zu 25 Prozent liegen – also ziemlich hoch. Der einjährige Testbetrieb soll dazu dienen, die Algorithmen zu ertüchtigen und die Qualität der Erkennung zu steigern.
Abgeordnete als „Versuchskaninchen“
In der politischen Arena stößt das Vorhaben auf Widerstand, insbesondere was die Aufrüstung der elektronischen Augen rund um das Parlament betrifft. Der Linke-Abgeordnete Niklas Schrader erachtet das Vorgehen als Affront gegen die demokratische Kontrolle. Es sei problematisch, wenn die Exekutive ihr eigenes Kontrollorgan, das Abgeordnetenhaus, ohne vorherige Debatte mit Überwachungstechnik ausstatte. Schrader warnt vor einer abschreckenden Wirkung auf Bürger, die das Gespräch mit ihren Volksvertretern suchten. Zudem stehe die Frage im Raum, warum die Abgeordneten ungefragt als „Versuchskaninchen“ für polizeiliche KI-Experimente herhalten müssten.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp mahnt, dass jede Ausweitung der Videoüberwachung einer strengen Prüfung der Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit bedürfe und die Informationspflicht gegenüber den Bürgern gewahrt bleiben müsse.
Infrastruktur des Generalverdachts
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Parallel zum Objektschutz treibt die Polizei die KI-Aufrüstung an sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten voran. Ab Juli soll das System am Kottbusser Tor scharfe Bilder liefern, gefolgt von der Warschauer Brücke. Hier liegt der Fokus der KI auf der Erkennung physischer Gewalt wie Schlagen oder Treten sowie auf der Identifizierung gestürzter Personen. Die Kosten allein für diesen Teil des Projekts sollen sich bis 2028 auf knapp vier Millionen Euro belaufen.
Kritische Stimmen, darunter der Chaos Computer Club (CCC), bezweifeln die wissenschaftliche Wirksamkeit solcher Systeme. Sie verweisen auf frühere Pilotprojekte wie am Bahnhof Südkreuz, die wenig Sicherheitsgewinn bei hohen Kosten gebracht hätten. Es besteht die Sorge, dass eine mathematische Normierung von Verhalten jede Individualität im öffentlichen Raum als potenzielles Risiko markiert und so eine Infrastruktur des Generalverdachts schafft.
Sicherheitspolitische Zeitenwende
Der CCC fordert in einem Appell den sofortigen Abbruch solcher Vorhaben. Die Hackervereinigung verweist darauf, dass völlig unklar bleibe, wie Polizei und Hersteller „unerwünschtes Verhalten“ definierten. Ob ein hektischer Lauf zum Gleis, eine längere Standzeit an einer Ecke oder eine Umarmung bereits als Anomalie gewertet werden, entziehe sich der öffentlichen Nachvollziehbarkeit und wissenschaftlichen Kontrolle.
Für die Bundeshauptstadt markiert das Vorhaben eine sicherheitspolitische Zeitenwende. Kameras haben dort bislang primär den öffentlichen Nahverkehr im Blick. Eine Videoüberwachung von Straßen und Plätzen war bislang die Ausnahme. Nun soll dieser Schritt sogar mit einem „Verhaltensscanner“ gekoppelt werden, was besonders umkämpft ist. Das von Schwarz-Rot jüngst novellierte Berliner Polizeigesetz schafft die Basis dafür, dass die im öffentlichen Raum erfassten Daten unbeteiligter Passanten sogar dazu genutzt werden dürfen, kommerzielle Überwachungssoftware zu trainieren und zu optimieren.
(akn)
Datenschutz & Sicherheit
So schwach argumentiert die Familienministerin
Familienministerin Karin Prien spielt eine wichtige Rolle in der aktuellen Debatte um ein Social-Media-Verbot bis 14 Jahre. Ihr Ministerium hat eine Expert*innen-Kommission für „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ einberufen. Bis Sommer sollen Fachleute Empfehlungen für eine Strategie der Bundesregierung ausarbeiten. Aber offenbar wollen sich weder Karin Prien noch andere wichtige Politiker*innen in Deutschland so lange gedulden.
Unter anderem Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) und Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) haben sich bereits für eine konkrete Maßnahme ausgesprochen: ein Verbot sozialer Medien für alle unter 14 Jahren, begleitet von Alterskontrollen für alle. Das bekräftigen ein Beschluss der Regierungspartei CDU und ein Forderungspapier wichtiger SPD-Politiker*innen.
Die Familienministerin unterstützt diese Pläne, wie ihre jüngste Rede vor dem Bundestag zeigt. Darin sagt sie:
Ich bin sehr froh darüber, dass sich sowohl die CDU in ihren Beschlüssen als auch die SPD in ihrem Diskussionspapier für eine solche Altersgrenze bei 14 Jahren ausgesprochen haben.
In Wissenschaft und Zivilgesellschaft stoßen die Forderungen auf Widerspruch. Organisationen aus unter anderem Kinderschutz, Pädagogik, Datenschutz und Kirche warnen eindringlich vor Social-Media-Verboten und den Alterskontrollen, die unweigerlich notwendig wären, um solche Verbote durchzusetzen. Die Argumente der Kritiker*innen beziehen sich unter anderem auf die Rechts- und Forschungslage, auf Gefahren für Datenschutz und Privatsphäre und auf die Abwägung der Grundrechte auf Schutz, Teilhabe und Information.
Auch die Familienministerin hat in ihrer Bundestagsrede vom 5. März versucht, ihre Position mit Argumenten zu untermauern. Unsere Analyse von vier zentralen Passagen der Rede zeigt jedoch: Die Ministerin argumentiert unsauber. Die von ihr angeführten Aspekte sprechen nicht für ein Social-Media-Verbot, sondern eher dagegen.
1. Der „wissenschaftliche Konsens“ sieht anders aus
Der Familienministerin zufolge haben ihre politischen Forderungen eine wissenschaftliche Grundlage. Sie sagt:
Es ist inzwischen wissenschaftlicher Konsens, dass übermäßige Bildschirmzeit und Social-Media-Konsum bei Kindern und Jugendlichen zum Teil dramatische negative Auswirkungen auf die neurologische Entwicklung, auf die Aufmerksamkeitsspanne, auf die kognitive Flexibilität hat.
Richtig ist: In vielen Studien haben Forschende untersucht, wie sich Bildschirmzeit oder Social-Media-Konsum auf junge Menschen auswirken. Es gibt aber keinen Konsens darüber, dass die Auswirkungen „dramatisch“ sind. Diese Aussage der Ministerin ist irreführend.
Wer einen Eindruck über Konsens oder Dissens in der Wissenschaften bekommen möchte, kann sich sogenannte Meta-Studien anschauen. Dafür sichten Forscher*innen systematisch die Forschungslage und fassen möglichst alle aussagekräftige Studien zu einer Fragestellung zusammen.
Eine solche Meta-Studie zur Bildschirmzeit junger Menschen hat zum Beispiel die Fachzeitschrift Jama Psychiatry im Jahr 2022 veröffentlicht. Hierfür haben Forschende 87 Studien mit rund 160.000 Proband*innen ausgewertet. Das Ergebnis: Bei Kindern unter 12 Jahren gibt es eine „kleine, aber bedeutsame Korrelation“ zwischen Bildschirmzeit und Verhaltensproblemen wie Wut, Angst oder ADHS. Letzteres ist eine Störung, bei der Menschen unaufmerksam, impulsiv und hyperaktiv sein können.
Wichtig ist hier der Unterschied zwischen Kausalität und Korrelation. Korrelation heißt: Die Phänomene hängen zusammen; es ist aber unklar, was die Ursache ist. Vielleicht macht die erhöhte Bildschirmzeit die Kinder tatsächlich aggressiv und ängstlich – vielleicht lenken sich aggressive oder ängstliche Kinder aber auch gerne am Bildschirm ab. Die Meta-Studie kann das nicht beantworten.
Generell hat Bildschirmzeit nur einen losen Bezug zur Forderung nach einem Social-Media-Verbot, denn junge Menschen nutzen Bildschirme noch für viele andere Dinge. Das zeigt die deutsche KIM-Studie. Hierfür befragen Forschende jedes Jahr Kinder zwischen sechs und 13 Jahren und deren Eltern. Die drei häufigsten Freizeit-Aktivitäten der unter 14-Jährigen sind demnach: Freund*innen treffen, Fernsehen, Hausaufgaben. Erst weiter hinten kommen „Videos, Filme und Serien online“ – noch hinter der Aktivität „Draußen spielen“.
Was Kinder im Netz erleben, und was Politik daraus lernen kann
Eine Meta-Studie zu den Folgen von Social-Media-Konsum ist im Jahr 2024 bei Jama Pediatrics erschienen. Hierfür haben Forschende 143 Studien mit rund einer Million Proband*innen ausgewertet. Dabei ist ihnen aufgefallen, dass sich die Ergebnisse der Studien teils stark unterscheiden. Sie beklagen einen „Mangel“ an Evidenz und Verallgemeinerbarkeit. In anderen Worten: Es gibt Dissens. Dennoch erkennen die Forschenden eine „kleine“ bedeutsame Korrelation zwischen Social-Media-Nutzung und beispielsweise Angst und Depression.
Starke Schwankungen zeigt auch eine Meta-Studie zur Verbreitung von Social-Media-Sucht in 32 Ländern: Je nach Studie sind demnach fast alle Menschen (82 Prozent) Social-Media-süchtig – oder niemand (0 Prozent). Die Forschenden sprechen von einem „heterogenen Phänomen“ mit einem „Spektrum unterschiedlicher Ausprägungen“.
Zu den neurologischen Folgen sozialer Medien ist die Forschungslage dünn. Für eine 2025 veröffentlichte Meta-Studie haben Forschende nur zwölf Studien gefunden. Darin sahen sie allerdings „überzeugende Beweise“ für messbare Auswirkungen digitaler Medien auf das Gehirn. Das betreffe etwa, wie Menschen Gefühle regulieren und Belohnungen verarbeiten. Es brauche jedoch mehr Forschung, um die Effekte genauer zu verstehen. Das Ziel müsse sein, „eine gesunde Gehirnentwicklung bei Jugendlichen zu unterstützen und gleichzeitig die Vorteile digitaler Technologien für Bildung und soziale Kontakte zu bewahren“.
Unterm Strich lässt sich die Forschungslage also nicht als „dramatisch“ beschreiben, wie die Ministerin behauptet, sondern als vorsichtig. Die Forderung nach einem Social-Media-Verbot lässt sich aus der Forschungslage nicht schlüssig ableiten.
Zu diesem Schluss kam auch die Gelehrtengesellschaft Leopoldina. Die Expert*innen nennen die Forschungslage „unbefriedigend“; die Frage, wie soziale Medien auf das Gehirn einwirken, sei „bislang noch kaum neurowissenschaftlich untersucht“. Dennoch plädieren sie für Vorsicht statt Nachsicht. Sie fordern ein Social-Media-Verbot, stützen sich dabei aber nicht auf die Forschungslage, sondern auf das „Vorsorgeprinzip“ als „ethischen Standard zum Umgang mit Unsicherheit“.
2. Es bleibt schwammig, was das Verbot bewirken soll
Ein wichtiger Prüfstein von staatlichem Handeln ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ein Social-Media-Verbot muss demnach einen legitimen Zweck verfolgen; es muss geeignet, erforderlich und angemessen sein. Sinnvoll diskutieren lässt sich das nur, wenn klar ist, welches Ziel das Social-Media-Verbot genau verfolgt.
Zum möglichen Ziel eines Verbots stiftet die Familienministerin vor dem Bundestag eher Verwirrung als Klarheit. Verstreut über ihre Rede nennt sie mindestens acht Gefahren für junge Menschen im Netz:
- Auswirkungen „auf die Gehirne“
- Beeinträchtigung von Konzentration und Lernfähigkeit
- Suchtverhalten
- Auswirkungen auf die Entwicklung eines „vernünftigen“ Sozialverhaltens
- Cybergrooming, Sextortion, sexueller Missbrauch
- Deepfakes
- Fake News
- extremistische Indoktrination
Keine der genannten Gefahren beschränkt sich auf soziale Medien. Zum Beispiel gibt es süchtig machende Designs auch in Spielen; Filme und Serien können die Konzentration betreffen; die Anbahnung sexueller Kontakt durch Erwachsene, Grooming genannt, geschieht auch via Messenger. Viele der Gefahren betreffen zudem nicht nur junge Menschen, sondern alle.
Das wirft die Frage auf, warum die Ministerin ausgerechnet ein Social-Media-Verbot für Minderjährige als geeignete Maßnahme befürwortet. Eine klare Verbindung zwischen den genannten Gefahren und dem geforderten Verbot zieht sie nicht. Stattdessen spricht sie von einem „Gesamtkonzept“, zu dem auch die Regulierung von Plattformen gehören soll, Medienbildung und Prävention.
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In diesem Gesamtkonzept stechen ein Social-Media-Verbot und Alterskontrollen allerdings besonders hervor: Es sind die einzigen Maßnahmen, für die es neue Gesetze bräuchte; zugleich greifen sie am tiefsten in Grundrechte ein. Umso mehr fällt ins Auge, dass die Ministerin anstelle einer Begründung eine Leerstelle lässt.
3. Technikfolgenabschätzung spricht nicht für Alterskontrollen
Als einen Grund für strengere Regeln führt die Familienministerin „Technikfolgenabschätzung“ an. So nennt man es, wenn Forschende die Chancen und Risiken einer neuen Technologie ausleuchten – bestenfalls, bevor sich die Technologie verbreitet.
Bei sozialen Medien hat das nicht gut geklappt, wie aus Priens Rede hervorgeht. Sie sagt: „Offensichtlich war uns das im Kontext der Einführung von Social Media für Kinder und Jugendliche nicht in dem Maße bewusst, wie es uns hätte bewusst sein müssen.“ Das ist schlüssig: Während ganze Generationen mit sozialen Medien aufwachsen, ist die Forschungslage zu den negativen Folgen unklar.
Nicht schlüssig ist es jedoch, deshalb ein Social-Media-Verbot und Alterskontrollen zu fordern. Die Ministerin argumentiert eher gegen sich selbst, wenn sie sagt: „Technikfolgenabschätzung ist ein wichtiges Instrument, wenn es um die Inverkehrbringung von neuen Technologien geht.“ Denn auch Alterskontrollen sind eine Technologie mit riskanten Folgen. Und ohne sie ließen sich Altersgrenzen für soziale Medien nicht wie gefordert wirksam durchsetzen. Im Gespräch sind digitale Ausweiskontrollen und biometrische Gesichtsscans für Millionen Menschen im Netz.
Genau davor warnen mehr als 400 Forschende aus 29 Ländern eindringlich und fordern einen Stopp entsprechender Gesetzesvorhaben. Die Einführung von Alterskontrollen ohne weitere Forschung sei „gefährlich und gesellschaftlich nicht hinnehmbar“, schreiben sie in einem offenen Brief. Auf dem Spiel stünden „Sicherheit, Privatsphäre, Gleichberechtigung“ und „Autonomie“ aller Menschen.
Auch das Institut für Technikfolgen-Abschätzung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften hat untersucht, wie sich ein Social-Media-Verbot durchsetzen ließe. Demnach könne Altersfeststellung im Internet „grundsätzlich Sinn machen“, es brauche aber eine breite gesellschaftliche Debatte. Weiter warnt die Studie vor der Gefahr, „dass trotz weitreichender Einschnitte für alle Internetnutzer:innen das Ziel, nämlich das eines besseren Schutzes von Minderjährigen, nicht erreicht wird“.
Im Auftrag der australischen Regierung haben Gutachter*innen Systeme für Alterskontrollen untersucht – mit teils alarmierenden Funden. Die Gutachter*innen berichten von „besorgniserregenden Hinweisen“, dass zumindest manche Anbieter von Alterskontrollen in übermäßigem Eifer Werkzeuge entwickeln, damit Aufsichtsbehörden und Polizei auf erhobene Daten zugreifen können. „Dies könnte zu einem erhöhten Risiko von Datenschutzverletzungen führen, da Daten unnötig und unverhältnismäßig gesammelt und gespeichert werden.“
4. Die „Grundlagen“ der Ministerin passen nicht zum Verbot
Das Fazit der Ministerin am Ende ihrer Rede lautet: „Lassen Sie uns gemeinsam auf empirischer Grundlage und auf Grundlage der Empfehlungen der Expertenkommission der Bundesregierung ein Gesamtkonzept entwickeln“. Aus zwei Gründen ist diese Aussage nicht schlüssig.
- Erstens beruft sich die Ministerin auf „empirische“ Grundlagen, also erfahrungsbasierte Erkenntnisse der Wissenschaft. Ihre Rede hat jedoch gezeigt, dass ihr Verständnis vom wissenschaftlichen Konsens irreführend ist.
- Zweitens beruft sich die Familienministerin auf Empfehlungen der Expert*innen-Kommission. Aber sowohl sie selbst als auch der Kanzler und weitere Kabinettsmitglieder haben schon klar Stellung für ein Social-Media-Verbot bezogen – noch bevor sich die Expert*innen-Kommission selbst dazu äußern konnte. Welches Signal sendet das an die Fachleute?
Ein Social-Media-Verbot mit Alterskontrollen: Die Forderung der Familienministerin passt nicht zu den Grundlagen, auf die sie sich selbst beruft.
Parallel zu den Mühen von Politik und Fachleuten auf Deutschland-Ebene prüft auch die EU-Kommission strengere Regeln für junge Menschen im Netz. Auch sie hat eine eigene Expert*innen-Gruppe einberufen, die ebenso bis zum Sommer Ergebnisse vorlegen soll.
Datenschutz & Sicherheit
Ubuntu 26.04 LTS: Authd für Cloud-Authentifizierung offiziell verfügbar
Canonical hat den Authentication-Daemon Authd in die offiziellen Paketquellen des kommenden Ubuntu 26.04 LTS aufgenommen. Damit können Nutzer erstmals direkt über die Standardpaketquellen auf die Software zugreifen, mit der sich Ubuntu-Systeme bei Cloud-basierten Providern authentifizieren können. Bislang war Authd nur über ein PPA (Personal Package Archive) oder durch manuelle Kompilierung verfügbar.
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Authd ist ein Authentication-Daemon, der die Integration von Ubuntu Desktop und Server mit Cloud-basierten Identity-Providern ermöglicht. Die Software nutzt dazu standardisierte Protokolle wie OpenID Connect (OIDC) und den OAuth 2.0 Device Authorization Grant Flow (RFC 8628). Das Besondere: Authd verfolgt eine modulare Broker-Architektur, bei der für jeden Identity-Provider ein eigener Broker als Snap-Paket bereitsteht.
Aktuell unterstützt Authd Microsoft Entra ID und Google Cloud IAM direkt. Neu in Ubuntu 26.04 LTS ist ein generischer OIDC-Broker, der die Anbindung beliebiger OIDC-kompatibler Provider erlaubt. Damit können Administratoren nun auch Dienste wie Okta, Auth0, Ping Identity oder selbst gehostete Software wie Keycloak einbinden. Canonical bezeichnet dies als Antwort auf den Bedarf nach flexibler Identity-Provider-Integration: „Dieses neue Broker-Snap ist unsere Antwort auf diese Nachfrage und ermöglicht es Ubuntu Desktop und Server, sich mit jedem Identitätsanbieter zu integrieren, der einen standardmäßigen OIDC-Flow unterstützt“, heißt es im offiziellen Blog.
Universe statt Main: Community-Fokus bei der Paketierung
Canonical hat Authd ins Universe-Repository gepackt, nicht ins Main-Repository. Der Unterschied: Während Main-Pakete direkt von Canonical mit garantierten Sicherheitsupdates versorgt werden, gelten Universe-Pakete als Community-maintained. Im Fall von Authd bedeutet dies jedoch nicht mangelnden Support: Canonical selbst pflegt das Paket und liefert Sicherheitsupdates über den gesamten LTS-Zyklus von fünf Jahren (mit Ubuntu Pro sogar bis zu zehn Jahre).
Für Unternehmen bietet die Integration in das offizielle Ubuntu-Archiv erhebliche Vorteile gegenüber dem bisherigen Weg via PPA. Die Installation erfolgt nun über standardisierte Kanäle, was Compliance-Anforderungen erleichtert. Zudem entfällt der Wartungsaufwand für manuelle Updates, Sicherheitspatches erreichen die Systeme automatisch über die regulären Ubuntu-Update-Mechanismen.
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Installation
Die Installation von Authd in Ubuntu 26.04 LTS ist unkompliziert: Nach Aktivierung des Universe-Repositorys mit add-apt-repository universe lässt sich das Paket über apt install authd einrichten. Die eigentlichen Provider-Broker werden als separate Snap-Pakete installiert, beispielsweise snap install authd-msentra für Microsoft Entra ID oder snap install authd-oidc-generic für den generischen OIDC-Broker.
Canonical sieht die Entwicklung noch am Anfang: „Authd wird in das offizielle Ubuntu-Archiv aufgenommen – und das ist erst der Anfang.“ Geplant sind Erweiterungen der Broker-Unterstützung und zusätzliche Management-Werkzeuge basierend auf Feedback aus der Praxis.
Weitere Details zur Authd-Integration finden sich im Ubuntu Community Hub.
(fo)
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