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Datenschutz & Sicherheit

Android-Chef zu Sideloading und Registrierung: „Die Warnungen sind unzureichend“


Seit August 2025 ist klar, dass ab Herbst 2026 in ersten Ländern nur noch Anwendungen auf zertifizierten Android-Geräten installiert werden dürfen, deren Herausgeber sich zuvor bei Google registriert und die jeweilige Anwendung signiert haben. Sameer Samat, Chef von Googles Android-Ökosystem, nennt in einem Gespräch Gründe für die anstehende Registrierungspflicht für alle App-Entwickler und wie wichtig Sideloading auf der anderen Seite für Android ist.

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Samat sprach am Rande des Mobile World Congress (MWC) in Barcelona mit Adamya Sharma von Android Authority. Das Gesprächs dreht sich zunächst um Android 17 und den Einzug von agentischen Funktionen in das Betriebssystem, mit denen sich mehrstufige Aufgaben erledigen lassen sollen. Das hatte Google aber schon zuvor umfassend erklärt.

Samat sprach zudem über Googles in der Entwickler-Community umstrittene Entscheidung, sämtliche App-Entwickler zur Registrierung zu verpflichten. Auch das Thema Sideloading, also die Möglichkeit, Apps von Webseiten direkt auf Android-Geräten zu installieren, adressierte er.

Zum einen stellte Samat erneut klar, dass Google keine Pläne habe, Sideloading zu entfernen. Das sagt das Unternehmen allerdings schon seit Monaten, stellt aber klar, dass der Prozess in erster Linie für erfahrene Nutzer bestimmt sei. Zudem soll er zum Schutz von unerfahrenen Nutzern aufwendiger werden.

Der Android-Ökosystem-Chef merkte jedoch an, dass Regierungen weltweit Google zunehmend dazu drängen würden, das Problem bösartiger Apps anzugehen. Die anstehenden Änderungen hinsichtlich des Sideloadings sollen darauf abzielen, einer wachsenden Welle von Betrugsversuchen entgegenzuwirken, die sich gegen weniger erfahrene Nutzer richten.


Googles Android-Ökosystem-Chef Sameer Samat

Googles Android-Ökosystem-Chef Sameer Samat

Googles Android-Ökosystem-Chef Sameer Samat

(Bild: Google)

„Sideloading ist wirklich wichtig. Es wird nicht verschwinden und war schon immer ein wichtiger Bestandteil von Android“, sagte Samat. „Ich denke, wenn man mit einer Regierung in Südostasien, Lateinamerika oder einer Reihe anderer Länder spricht, ist dies ein großes Thema für ihre Bürger“, ergänzte er.

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Samat räumte indes ein, dass die in Android eingesetzten Warnsysteme nicht immer wirksam seien, wenn Betrüger schutzbedürftige Nutzer dazu drängen, bösartige Apps zu installieren. „Die derzeitigen Warnungen sind unzureichend“, sagte Samat.

Um Nutzer besser vor solchen Bedrohungen zu schützen, hat der Konzern den Vorschlag gemacht, die Identität von Entwicklern zu überprüfen, auch von jenen, die ihre Anwendungen außerhalb des Play Stores vertreiben. In ersten Ländern wie Brasilien, Indonesien, Singapur und Thailand will Google diese Registrierungspflicht im September 2026 einführen, in Europa erst 2027.

Google befinde sich in einer schwierigen Position, da das Unternehmen zwei Kernprinzipien – Offenheit und Sicherheit – von Android balancieren müsse, wie der Android-Chef erklärt: „Wenn die Plattform gefährdete Nutzer nicht schützt, wird sie keinen Erfolg haben“. „Und wenn sie nicht offen ist, wird sie ebenfalls keinen Erfolg haben“, ergänzt er.

Matthew Forsythe, Director of Product Management, Google Play Developer Experience & Chief Product Explainer, beschreibt Googles Ansatz auf LinkedIn als „verantwortungsvolle Offenheit“ (responsible openness). „Ein Nutzer sollte eine App sideloaden können und zumindest wissen, dass es sich bei dem Entwickler um eine reale Person handelt, die bestimmten Standards der Rechenschaftspflicht unterliegt.“

Mit Googles Ansatz der „verantwortungsvollen Offenheit“ und der damit einhergehenden Registrierungspflicht geben sich unabhängige Entwickler, allen voran die Betreiber des alternativen Android-App-Stores F-Droid, nicht zufrieden. Sie trommeln schon seit Monaten gegen Googles Vorschlag.

In einem offenen Brief werfen Gegner der neuen Strategie Google vor, sich mit der Entwicklerüberprüfung zum Torwächter fremder Distributionskanäle zu machen. Wer seine Apps über eigene Websites, alternative App-Stores von Drittanbietern, Unternehmensvertriebssysteme oder Ähnliches verbreite, müsse nämlich auch die Genehmigung von Google durch einen obligatorischen Verifizierungsprozess einholen. Das umfasse die Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen, die Zahlung einer Gebühr und das Hochladen eines amtlichen Ausweises. Zu den über 50 Mitzeichnern des Briefes gehören unter anderem der Chaos Computer Club, die Free Software Foundation, der Mailanbieter Tuta, die Macher des Vivaldi-Browsers und Codeberg.

Weiter kritisieren die Autoren des Briefes, dass künstliche Zugangshürden geschaffen würden, und befürchten Datenschutzrisiken durch eine zentrale Datenbank von Android-Entwicklern in der Hand des Unternehmens. Ferner könne es zu Wettbewerbsverzerrungen kommen, wenn Google über eine solche Registrierung Daten sammelt, wer welche Apps anbietet.


(afl)



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Datenschutz & Sicherheit

Zoom: Netzwerkangriffe auf kritische Sicherheitslücke möglich


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This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

In der Videokonferenzsoftware Zoom wurden mehrere Sicherheitslücken entdeckt. Sie gelten zum Teil als kritisch und erlauben unter anderem Angreifern aus dem Netz, ihre Rechte auszuweiten. Updates stehen bereit.

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Eine Lücke betrifft die Mail-Funktion von Zoom Workplace für Windows, die aufgrund externer Kontrolle eines Dateinamens oder -pfads Angreifern aus dem Netz ohne vorherige Authentifizierung die Ausweitung ihrer Rechte ermöglicht (CVE-2026-30903, CVSS 9.6, Risiko „kritisch“). Unzureichendes Rechtemanagement in einigen Zoom-Clients für Windows ermöglicht angemeldeten Nutzern, ihre lokalen Zugriffsrechte auszuweiten (CVE-2026-30902, CVSS 7.8, Risiko „hoch“). Dasselbe kann aufgrund einer unzureichenden Prüfung auf eine Mindestversion in der Update-Funktion in Zoom-Clients für Windows passieren (CVE-2026-30900, CVSS 7.8, Risiko „hoch“).

Eine vierte Sicherheitslücke ermöglicht authentifizierten Angreifern mit lokalem Zugriff die Ausweitung der Rechte aufgrund unzureichender Überprüfung in Zoom Rooms für Windows im Kiosk-Modus (CVE-2026-30901, CVSS 7.0, Risiko „hoch“). Genauere Details zu den Schwachstellen nennt Zoom nicht.

Die sicherheitsrelevanten Fehler haben die Entwickler in den Versionen Zoom Workplace für Windows 6.6.11, Zoom Workplace VDI Client für Windows 6.4.17, 6.5.15 und 6.6.10, Zoom Meeting SDK for Windows 6.6.11 sowie Zoom Rooms für Windows 6.6.5 und neueren korrigiert. Die jüngsten Fassungen finden sich im Download-Portal auf der Zoom-Webseite. Aber auch der Aufruf von winget upgrade --all an der Eingabeaufforderung sollte die bereitstehenden Zoom-Updates (und weitere) in Windows finden, sie herunterladen und installieren.

Ende Januar mussten die Zoom-Entwickler Sicherheitslücken in den Zoom-Node-Servern schließen. Die hätten Angreifer als Ansatzpunkt für Schadcode-Angriffe missbrauchen können.


(dmk)



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Datenschutz & Sicherheit

Plötzlich Facebook-Lobbyistin: Irlands einst höchste Datenschützerin wechselt die Seite


Jahrelang stand Helen Dixon in der Kritik, weil sie als irische Datenschutzbeauftragte zu nachsichtig mit Tech-Konzernen gewesen sei. Jetzt arbeitet sie für eine Anwaltskanzlei, die Meta in Verfahren gegen ihre Behörde vertreten hat. Für Datenschützende kommt das nur wenig überraschend.

Eine weiße Frau mittleren Alters im schicken Anzug spricht auf einem Podium.
Die ehemalige irische Datenschutzbeauftragte Helen Dixon auf der Suche nach ihrem Glück: diesmal bei einer Meta-freundlichen Anwaltskanzlei. CC-BY-NC-ND 2.0 Stuart Isett

Ein ganzes Jahrzehnt lang hat Helen Dixon eine der wichtigsten Regulierungsbehörden der Welt geleitet: als Chefin der irischen Datenschutzbehörde hatte sie die Chance, Tech-Giganten wie Meta, Apple und Google zur Einhaltung von Datenschutzregeln zu zwingen. Jetzt hat sie einen neuen Job: Die ehemalige Datenschutzbeauftragte arbeitet künftig für die Anwaltskanzlei Mason Hayes & Curran, die Meta in Gerichtsverfahren gegen eben diese Behörde vertreten hat. Das teilte Dixon in einem Post auf LinkedIn mit.

Die irische Data Protection Commission (DPC) ist federführend für viele grenzüberschreitende Verfahren gegen große Tech-Unternehmen. Denn Irland ist der Europasitz von Google, Meta, Microsoft und anderen Konzernen. Damit nimmt die Behörde eine Schlüsselposition bei der Durchsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein. Bis Februar 2024 war Dixon Chefin der DPC.

„Nach über 18 Jahren in leitenden Positionen im Regulierungsbereich und insbesondere in der globalen digitalen Regulierung habe ich beschlossen, dass es an der Zeit ist, die Fragen aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten und hoffentlich bessere Antworten zu finden“, sagte Dixon gegenüber der Tageszeitung The Irish Times. Unmittelbar vor dem Wechsel in die Anwaltskanzlei hat die Juristin ein Jahr lang bei der irischen Telekommunikationsaufsicht gearbeitet.

Strafen gegen Big Tech nur unwillig verhängt

Nicht ganz so locker sieht der bekannte Jurist und Datenschützer Max Schrems Dixons Wechsel in die Big-Tech-freundliche Anwaltskanzlei. „Jeder einigermaßen professionelle Mitarbeiter im öffentlichen Dienst oder jede einigermaßen professionelle Anwaltskanzlei würde sich zutiefst schämen“, kommentiert er unter Dixons Post auf LinkedIn.

Das Problem sei nicht nur, dass „die Anwaltskanzlei von Meta die ehemalige Datenschutzbeauftragte ‚kauft’“. Solche Schritte zerstörten auch jegliches Vertrauen der Öffentlichkeit in Rechtsstaatlichkeit und die demokratische Ordnung. „Das ist ein großer Schaden für den Ruf der irischen Datenschutzbehörde, für Irland als ‚ordentliches‘ Land in der EU und für unsere europäische Rechtsordnung“, schreibt Schrems weiter.

Für Schrems und andere Datenschutzexpert*innen dürfte Dixons neuer Job nicht überraschend kommen. Denn schon als Leiterin der irischen Datenschutzbehörde stand sie in Kritik, im Interesse von Big Tech zu handeln. Der ehemalige deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat Dixon beispielsweise vorgeworfen, wichtige Verfahren gegen Tech-Konzerne absichtlich zu verzögern und ihr Zögern mit unwahren Behauptungen zu verschleiern.

Unter der Leitung von Dixon hat die irische Datenschutzbehörde zwar hohe Geldstrafen gegen Tech-Giganten verhängt. Allerdings kamen solche Vorstöße oft nur auf Druck von Gerichten und anderen Aufsichtsbehörden zustande. So beispielsweise die Entscheidung vom Mai 2023, Meta mit einer Rekordstrafe in Höhe von 1,2 Milliarden Euro zu belegen. Damals ging es um die unrechtmäßige Übermittlung europäischer Daten in die USA. Um zu diesem Ergebnis zu kommen, hatte Schrems die irische Datenschutzbehörde drei Mal verklagt und zehn Jahre lang Gerichtsverfahren geführt. Schließlich musste der Europäische Datenschutzausschuss die Behörde in Irland verpflichten, eine Strafe gegen Meta zu verhängen.

Dixons Nachfolgerin ist ehemalige Meta-Lobbyistin

Nicht nur Dixons Personalie hat in den letzten Wochen für Aufsehen gesorgt. Erst Ende Februar haben mehrere NGOs die Abberufung von Aura Salla von ihrem Posten als Chef-Verhandlerin von europäischen Digitalgesetzen im EU-Parlament gefordert. Die konservative finnische Abgeordnete, die nun im Industrieausschuss die Verhandlungen zum Digitalen Omnibus führen soll, ist Metas ehemalige Chef-Lobbyistin. Bei dem Digitalen Omnibus handelt es sich um ein Gesetzespaket, das europäische Digitalregulierungen vereinfachen soll. Aktuell steht es in der Kritik wichtige datenschutzrechtliche Errungenschaften aufzuweichen.

Aus der Privatwirtschaft in ein wichtiges Amt kam auch Niamh Sweeney. Die ehemalige hochrangige Meta-Lobbyistin ist seit September 2025 eine der Leiter*innen der irischen Datenschutzbehörde und damit Dixons Nachfolgerin.


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Datenschutz & Sicherheit

Verbot für sexualisierte Deepfakes rückt näher



„Voller Erfolg im Parlament“, schreibt Sergey Lagodinsky auf LinkedIn. Der grüne EU-Abgeordnete feiert die Entscheidung für ein Verbot von sexualisierten Deepfakes. Darauf haben sich die Fraktionen im EU-Parlament gestern geeinigt, als sie den sogenannten KI-Omnibus verhandelt haben. Das Gesetz soll die KI-Verordnung (AI Act) anpassen.

„Die Frage war klar: Wenn der Omnibus Änderungen am KI-Gesetz bringt, warum nicht genau hier ansetzen?“, schreibt Lagodinsky weiter. Mit seinen Fraktionskolleg:innen hat er sich seit Januar für ein Verbot von sexualisierten Deepfakes eingesetzt. Es geht um synthetische Nacktaufnahmen, erzeugt mit Software, die viele als „KI“ bezeichnen.

Die Grünen haben allerdings nicht ganz bekommen, was sie wollten. Sie hatten sich sogar dafür ausgesprochen, sexualisierte Deepfakes grundsätzlich zu verbieten – selbst wenn das Einverständnis der betroffenen Person vorliegt. So wie die Einigung bis jetzt aussieht, soll nur der nicht einvernehmliche oder missbräuchliche Einsatz der Technologie verboten werden. In dieser Form hatten sich Abgeordnete der Sozialdemokraten und der Fraktion Renew für ein Verbot eingesetzt.

Parlament, Rat und Kommission müssen noch verhandeln

Noch sind nicht alle Details geklärt. Nächste Woche sollen die verantwortlichen Ausschüsse im Parlament – Justiz und Binnenmarkt – über den Kompromisstext abstimmen. Damit ist das Verbot allerdings noch nicht beschlossen. Was im KI-Omnibus am Ende steht, werden Parlament, Kommission und Rat im Trilog aushandeln. Besonders kontrovers dürften diese Gespräche jedoch nicht werden. Denn auch die Mitgliedstaaten haben sich in ihren parallelen Verhandlungen mittlerweile auf ein Deepfake-Verbot verständigt. Im vierten Kompromisstext der Ratspräsidentschaft tauchte das Verbot in dieser Woche auf, wie Mlex (Paywall) berichtete.

Im Rat hatte vor allem Spanien auf eine Regelung hingearbeitet. Ein breiteres Interesse an dem Problem gab es dort schon vor dem internationalen Skandal um nicht-einvernehmliche Deepfakes durch den Chatbot Grok. Im Herbst 2023 hatte ein Fall in der spanischen Stadt Almendralejo für Aufsehen gesorgt, als gefälschte Nacktbilder von mehr als 20 Mädchen zirkulierten. Seitdem bemüht sich die spanische Regierung um ein nationales Verbot.

Zu klären bleibt noch, wie das Verbot in die KI-Verordnung integriert werden soll. Das Parlament will die nicht-einvernehmliche Erstellung von sexualisierten Deepfakes in den Artikel 5 aufnehmen, der verbotene KI-Praktiken auflistet. Der Ratsentwurf dagegen sieht vor, zwei Dinge zu verbieten: KI-Systeme, die nicht-einvernehmliche sexualisierte Deepfakes erstellen können und KI-Systeme, die Kindesmissbrauchsmaterial erstellen können.



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