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Datenschutz & Sicherheit

Elternverbände sehen Daten von Kindern in Gefahr


Kinder sollen keine sozialen Medien mehr nutzen dürfen, und alle sollen dafür im Netz ihr Alter nachweisen. Das sind die Pläne der Kanzlerpartei CDU und wichtiger Politiker*innen der SPD Bei vielen Elternverbänden in Deutschland stößt das Vorhaben auf Kritik.

„Ein pauschales Social-Media-Verbot ohne begleitende Maßnahmen findet keine breite Unterstützung“, schreibt der Bundeselternrat mit Blick auf seine Landesverbände. Ein generelles Verbot „könnte Kinder eher isolieren als schützen“, warnt das Bundeselternnetzwerk, der Dachverband migrantischer Elternvereine, auf Anfrage von netzpolitik.org.

Durch die Bank äußern Eltern-Organisationen Bedenken beim Schutz sensibler Daten von Erwachsenen und Minderjährigen. Denn ein Social-Media-Verbot, wie es viele derzeit fordern, soll mit strengen Alterskontrollen einhergehen. Ältere Menschen könnten sich etwa per Ausweis prüfen lassen; Kinder ihr Gesicht vor die Handykamera halten. Die Elternvertretung Thüringen zum Beispiel lehnt die biometrische Erfassung von Kindern „ausdrücklich“ ab.

Zwei Organisationen fordern freiwillige Alterskontrollen. Das entspricht allerdings nicht dem australischen Modell, das deutsche und europäische Politiker*innen nachahmen möchten. Kontrollen beugen müssen sich demnach alle, auch die Erwachsenen. In Australien können Plattformen das Verhalten ihrer Nutzer*innen zunächst im Hintergrund mithilfe von Software prüfen. Sobald sich der Verdacht erhärtet, eine Person könnte zu jung sein, muss sie ihr Alter nachweisen.

Wie genau Alterskontrollen in Deutschland aussehen könnten, ist noch offen. Mindestens drei Szenarien sind wahrscheinlich:

  • Erstens könnten Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren ihr Alter per Ausweis-App bestätigen. Unter anderem der SPD-Vorschlag sieht dafür die für alle EU-Bürger*innen geplante digitale Brieftasche (EUDI-Wallet) vor, die in Deutschland Anfang 2027 kommen soll.
  • Zweitens könnten Menschen ihr Gesicht biometrisch scannen lassen; dann soll eine oftmals als „KI“ bezeichnete Software das Alter schätzen. So etwas gibt es schon heute für Pornoseiten.
  • Schließlich könnten sich Erwachsene selbst bei einer Plattformen anmelden, dort ihr Alter verifizieren, und dann Minderjährigen Kindern einen Account freischalten.

Hier erklären wir genau, was die geplanten Alterskontrollen für Eltern bedeuten können.

Für diesen Artikel hat netzpolitik.org Elternverbände auf Bundes- und Landesebene um ihre Einschätzung zu Alterskontrollen und Social-Media-Verbot gebeten. Ihre Antworten ergänzen die vielfältigen Reaktionen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Kirche. Die Übersicht.

Bundeselternrat: Biometrie bei Kindern „besonders kritisch“

Der Bundeselternrat vertritt als Dachverband die Elternverbände der 16 Bundesländer. Diese Verbände engagieren sich auf Basis der Schulgesetze in der Schulpolitik. Nach einer internen Umfrage zieht der Dachverband ein ambivalentes Fazit. „Viele können sich strengere Altersregelungen grundsätzlich vorstellen – allerdings nur in Verbindung mit verbindlicher Medienbildung, wirksamer Prävention und klarer Verantwortung der Plattformanbieter.“

Wenn es um die praktische Umsetzung eines Social-Media-Verbots geht, äußert sich der Bundeselternrat skeptisch. Die geforderten Alterskontrollen werfen „Fragen zu Datenschutz, Datensicherheit und Verhältnismäßigkeit auf“, so der Dachverband. „Viele Eltern sehen es kritisch, wenn für alltägliche Online-Aktivitäten sensible Daten oder biometrische Verfahren erforderlich werden.“

Biometrische Verfahren bei Kindern würden viele Eltern sogar „besonders kritisch“ sehen. Ansätze, bei denen Eltern selbst einen Account anlegen, um einen Kinder-Account freizuschalten, müssten praktikabel und niedrigschwellig sein.

Bundeselternnetzwerk: „Alterskontrollen möglichst freiwillig“

Porträt von Anja Treichel
bbt-Geschäftsführerin Anja Treichel: Social-Media-Verbot könnte Kinder „isolieren“. – Alle Rechte vorbehalten David Xavier

Der Verein „Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe“, kurz bbt, versteht sich als Stimme migrantischer Eltern und Familien in Deutschland. Auf Anfrage erklärt Geschäftsführerin Anja Treichel, digitale Räume „dienen der Verbindung zu transnationalen Familien, zur Pflege von Sprache und Identität und zum Kontakt mit Freundeskreisen“. Ein generelles Social-Media-Verbot für Minderjährige würde das ignorieren. Es könnte „Kinder eher isolieren als schützen“, warnt sie.

Gegen Risiken im Netz brauche es Treichel zufolge „bessere Prävention von digitalem Mobbing, niedrigschwellige Meldewege für Diskriminierung“ sowie Unterstützung für Eltern, die sprachlichen Barrieren gegenüberstehen. Alterskontrollen sieht der Verein kritisch. Treichel erklärt:

Viele Familien – insbesondere solche mit Flucht- oder Migrationserfahrungen und solche, die in Diktaturen/ autoritären Regimen aufgewachsen sind – sind sensibel gegenüber staatlicher oder kommerzieller Datenerfassung. Biometrische Verfahren können Vertrauen in digitale Angebote untergraben. Alterskontrollen sollten daher möglichst datensparsam und freiwillig gestaltet sein.

Kontrollen auf Basis von Ausweisen könnten bestimmte Gruppen benachteiligen, schreibt sie weiter. „Menschen ohne sicheren Aufenthaltsstatus sind hier generell in Gefahr, ausgeschlossen zu werden.“

Außerdem kritisiert der Verein das Modell, dass Eltern sich zunächst selbst auf einer Plattform anmelden, um dann einen Account für ihre Kinder freizuschalten. Das setze voraus, „dass Eltern Zeit, digitale Kompetenz und Sprachkenntnisse haben“. Die beste Voraussetzung für gesunden Medienkonsum sei es, „wenn die Kinder den Eltern ihre Sorgen und Ängste anvertrauen und ihre Freuden mit ihnen teilen können“.

Deutscher Familienverband: „Bedenken“ bei Datenschutz

Der gemeinnützige Deutsche Familienverband befürwortet eine Social-Media-Regulierung für Kinder unter 14 Jahren, erklärt Geschäftsführer Sebastian Heimann auf Anfrage. Als Risiken nennt er „Cybermobbing, Suchtverhalten und unangemessene Inhalte“.

Bei Alterskontrollen mit digitalen Ausweisverfahren allerdings bestünden „Bedenken hinsichtlich Datenschutz und der Nutzung sensibler persönlicher Daten durch private Anbieter“. Das müsse „anhand der geltenden Gesetzeslage adressiert werden“, schreibt Heimamn.

Müssten Menschen ab 16 Jahren ihr Alter per Ausweis-App nachweisen, wäre das „akzeptabel“. Auf biometrische Scans per KI geht Heimann nicht ausdrücklich ein. Sollten Eltern ihren Kindern einen Account freischalten, könne das nur funktionieren, „wenn die Prozesse einfach und datenschutzfreundlich gestaltet sind“.

NRW: Verbot „zwingend“ durch Bildungsoffensive begleiten

Die Landeselternkonferenz Nordrhein-Westfalen vertritt die Eltern aus Deutschlands bevölkerungsreichstem Bundesland. Soziale Medien erst ab 14 Jahren zu erlauben ist ein „notwendiger Schritt zum Schutz der psychischen Gesundheit junger Menschen“, schreiben Torsten Hemkemeier und Hinrich Pich aus dem Vorstand auf Anfrage. Sie verweisen auf Risiken wie „Algorithmen, Suchtpotenziale und Cybermobbing“. Den Zuspruch knüpft die Elternkonferenz jedoch an zwei Bedingungen.

Erstens brauche es „technische Lösungen, die lediglich das Alter verifizieren, ohne personenbezogene Daten an die Konzerne zu übermitteln oder die Datenhoheit der Bürger zu gefährden“. Eine direkte Anmeldung per Ausweis bei Anbietern wie TikTok oder Meta würde „die Anonymität im Netz zerstören“, so Hemkemeier und Pich. Beim Austausch zu sensiblen Themen „wie Krankheiten, Schwangerschaften oder schulischen Problemen“ müsse Anonymität gewahrt bleiben. In der Vergangenheit seien soziale Netzwerk mehrfach Ziel erfolgreicher Hackerangriffe geworden, „bei denen Millionen von Nutzerdaten entwendet wurden“.

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Zweitens müsse ein Social-Media-Verbot „zwingend durch eine massive Bildungsoffensive in den Schulen begleitet werden“, weil Sperren „niemals lückenlos sein werden“. Lehrer*innen seien bereits stark belastet. Deshalb fordert der Verband Geld „für externes Fachpersonal, dass die Medienkunde professionell in den Schulalltag integriert“. Die Kosten für diese Art der Prävention seien „weitaus geringer als die gesellschaftlichen und medizinischen Folgekosten“ von Cybermobbing oder Mediensucht.

Bayern: „Kein generelles Verbot“

Der Bayerische Elternverband (BEV) vertritt die Eltern aus Bayern, dem nach Einwohner*innen zweitgrößten deutschen Bundesland. Die Forderung des Verbands: „Kein generelles Verbot sozialer Medien“. Ein solches Verbot würde digitale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen einschränken, nicht aber das Kernproblem lösen, erklärt BEV-Vorstandsmitglied Gundolf Kiefer. Neben seiner Tätigkeit im BEV ist er Professor für Informatik an der Technischen Hochschule Augsburg. Kiefer schreibt:

Das eigentliche Problem ist nicht der soziale Austausch Jugendlicher über das Internet, sondern es sind die Geschäftsmodelle der großen kommerziellen Plattformen: Algorithmen, die gezielt auf Engagement durch Empörung und Eskalation optimiert sind, auf möglichst langen Verbleib auf der Plattform, kombiniert mit zielgerichteter Werbung und umfassender Datenerfassung.

Statt eines pauschalen Verbots fordert der BEV ein rechtlich durchgesetztes Verbot von Plattformen, die für Menschen unter 16 Jahren „suchtverstärkende Algorithmen einsetzen oder Lock-in-Effekte zur Bindung nutzen“. Das könne Eltern entlasten. Zur Einordnung: Einen solchen Risiko-basierten Ansatz verfolgt das bereits bestehende Gesetz über digitale Dienste (DSA); dessen Lücken will die EU-Kommission mit dem geplanten Digital Fairness Act schließen.

In technischen Alterskontrollen sieht der BEV keine Lösung, wie aus der Antwort hervorgeht. Kontrollen per Biometrie oder Ausweis-App „sind aus Datenschutzsicht problematisch und lassen sich leicht umgehen“, warnt Kiefer. Hochsensible Daten könnten bei Unternehmen landen, „deren Geschäftsmodell auf Datenextraktion basiert – ein erhebliches Datenschutzrisiko“.

Statt eines Verbots sollten Schulen jungen Menschen Alternativen nahebringen, etwa das dezentrale Fediverse oder offene Messenger wie Element. Dann könnten Eltern ihren Kindern sagen: „Nein, du brauchst TikTok nicht – hier sind bessere Optionen.“

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Sachsen: „Privacy by Design“ als Voraussetzung

Der Landeselternrat in Sachsen fordert ein „umfassendes Schutzkonzept“ für Kinder und Jugendliche, schreibt Vorsitzender Ronald Lindecke auf Anfrage. Lehrkräften zufolge seien Klassen weniger konzentriert; Schüler*innen würden Konflikte aus digitalen Räumen in den Schulalltag tragen. „Kinder sollten nicht den Mechanismen einer Plattformökonomie ausgesetzt sein, die stark auf Aufmerksamkeit, Datenauswertung und Konsum ausgerichtet ist“, schreibt Lindecke.

Wenn Social-Media-Regeln für unter 14-Jährige ein Teil des Konzepts sind, stehe er dem „grundsätzlich offen gegenüber“. Alterskontrollen hält er sogar für „zwingend notwendig“, entscheidend sei jedoch das Wie. Hierfür nennt Lindecke zwei Bedingungen: „Aus Elternperspektive kann eine Verifizierung Zustimmung finden, wenn sie datenschutzfreundlich und freiwillig umgesetzt wird“. Zur Erinnerung: Das australische Modell, das hierzulande als Vorbild gilt, ist nicht freiwillig oder datenschutzfreundlich.

Konkret fordert Lindecke „Privacy by Design“. Daten sollen demnach mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung übertragen werden; es sollen keine zentralen Datenbanken entstehen; und eine App sollte nur notwendige Attribute übermitteln. Das heißt zum Beispiel, dass eine Plattform mit Altersbeschränkung nicht etwa das Geburtsdatum einer Person erfährt, sondern bloß, ob sie alt genug ist.

Thüringen: „Lehnen biometrische Erfassung von Kindern ab“

Die Landeselternvertretung Thüringen sieht „hohen Klärungsbedarf“ bei Alterskontrollen für soziale Medien. „Wir halten Lösungen für sinnvoll, die sicherstellen, dass Eltern ihre Kinder schützen können, ohne selbst umfangreiche persönliche Daten preiszugeben“, schreibt Landeselternsprecher Peter Oehmichen auf Anfrage. „Dabei lehnen wir ausdrücklich die biometrische Erfassung von Kindern ab.“

Wenn Bilder von Kindern ins Netz gelangen, lasse sich nicht lückenlos prüfen, ob Datensammlungen entstehen. Die Elternvertretung warnt vor einem Risiko für die Sicherheit der Kinder.

„Verbote allein sind keine Lösung“, schreibt Oehmichen weiter. Er warnt davor, die Nutzung sozialer Medien zu kriminalisieren. Ein Verbot mache es schwerer, Kinder bei digitalen Aktivitäten zu begleiten. „Eltern sollen Partner im digitalen Schutz sein“. Der wichtigste Ansatz sei „Prävention, Aufklärung und Stärkung von Kindern“.

Mecklenburg-Vorpommern: Medienkompetenz vermitteln

Für den Landeselternrat Mecklenburg-Vorpommern steht ein Social-Media-Verbot nicht oben auf der Prioritätenliste. „Entscheidend ist aus unserer Sicht vor allem, dass Kinder frühzeitig lernen, verantwortungsvoll und kritisch mit digitalen Medien umzugehen“, erklärt Vorsitzende Diana Zander. Der Landeselternrat setze sich dafür ein, dass Schulen verbindlich Medienkompetenz vermitteln. „Ein reines Verbot ohne begleitende Bildung und Aufklärung würde zu kurz greifen.“

Technische Alterskontrollen könnten zwar helfen, Altersgrenzen besser durchzusetzen. Gleichzeitig müssten sie hohe Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit erfüllen. „Viele Eltern haben hier Bedenken, insbesondere wenn biometrische Daten wie Gesichtsscans genutzt werden sollen“, schreibt Zander. Außerdem dürften technische Lösungen nicht nur Hürden schaffen; sie müssten tatsächlich zur Sicherheit von Kindern beitragen.

Fazit: Eltern wollen Datenschutz für ihre Kinder

Die angefragten Eltern und ihre Vertreter*innen wünschen sich Schutz für ihre Kinder – das umfasst auch den Schutz ihrer Daten und Privatsphäre. Wirksame Alterskontrollen, die Daten von Kindern und Erwachsenen schützen und keine problematischen Hürden schaffen, diese Hoffnung prägt die aktuelle Debatte zum Social-Media-Verbot.

Erfüllen lässt sich diese Hoffnung aber nicht, denn bisher gibt es keine Technologie, die den Ansprüchen gerecht werden kann. Der Stand der Technik und die Rechtslage legen nahe: Die von Elternverbänden geäußerten Bedenken sind fundiert.

  • Die digitale Brieftasche (EUDI-Wallet) ist die derzeit wohl ambitionierteste Lösung für potenziell EU-weite Alterskontrollen bei hohem Datenschutz. Ob diese Alterskontrollen jedoch wirklich anonym ablaufen, steht noch nicht fest. Eine Lösung für alle kann die digitale Brieftasche ohnehin nicht sein: Menschen ohne mit der Wallet kompatible Papiere können sie nicht nutzen, in Deutschland sind das Schätzungen zufolge mehrere Hunderttausend. Laut EU-Gesetz muss die digitale Brieftasche zudem „freiwillig“ sein. Das heißt, es muss Alternativen geben.
  • Alternative Methoden zur Alterskontrolle wiederum versagen regelmäßig in Sachen Datenschutz und Privatsphäre. Wie gefährlich das werden kann, zeigen Fälle der jüngsten Vergangenheit: Kurz nachdem die Team-Software Discord Alterskontrollen eingeführt hatte, gab es einen Leak bei einem Drittanbieter; Betroffen waren sensible Ausweisdaten von 70.000 Menschen. In Australien wiederum horten manche Anbieter für Alterskontrollen ohne Not biometrische Daten, wie ein Gutachten im Auftrag der australischen Regierung zeigte.

In einem offenen Brief von Anfang März forderten 400 Forscher*innen aus 29 Ländern: Staaten sollen ihre Pläne für Alterskontrollen stoppen. Es fehle ein klares Verständnis für die Folgen der Technologie in Bezug auf „Sicherheit, Privatsphäre, Gleichberechtigung“ und die „Autonomie“ aller Menschen. Die Einführung von Alterskontrollen ohne weitere Forschung sei „gefährlich und gesellschaftlich nicht hinnehmbar“.

Derzeit arbeiten Expert*innen-Kommission auf Deutschland- und EU-Ebene an Antworten für Kinder- und Jugendschutz im Netz. Ergebnisse sollen beide Gremien bis zum Sommer vorlegen. Im Anschluss könnte die Arbeit an Gesetzentwürfen beginnen. Deutschlands Elternverbände dürften das genau verfolgen.



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Chrome: Google schließt 26 Sicherheitslücken im Webbrowser


Am Donnerstag hat Google aktualisierte Versionen des Webbrowsers Chrome herausgegeben. Sie schließen 26 Sicherheitslücken. Drei davon gelten als kritisches Risiko – Nutzer und Nutzerinnen sollten daher sicherstellen, die aktuellen Softwareversionen einzusetzen.

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In der Nacht zum Freitag hat Google die zunächst leere Versionsankündigung mit den darin ausgebesserten Schwachstellen befüllt. Zwei der gravierendsten Sicherheitslücken betreffen die WebGL-Komponente. Einmal können Angreifer mit manipulierten HTML-Seiten aufgrund von dabei auftretenden Speicherzugriffen außerhalb vorgesehener Grenzen aus einer Sandbox in Android ausbrechen (CVE-2026-4439, kein CVSS-Wert, Risiko laut Google „kritisch“). Die zweite Lücke darin klingt ähnlich, hier sollen Angreifer jedoch Lese- und Schreibzugriffe außerhalb der vorgesehenen Speicherbereiche mit sorgsam präparierten Webseiten ausführen können. Der Schweregrad der Lücke weist jedoch darauf hin, dass so das Einschleusen und Ausführen von Schadcode möglich ist (CVE-2026-4440, kein CVSS-Wert, Risiko laut Google „kritisch“).

Dann hat sich noch eine Schwachstelle des Typs „Use-after-free“ in der Base-Komponente von Chrome manifestiert. Dadurch können bösartige Akteure mit präparierten Webseiten Speicherstörungen auf dem Heap provozieren. Derartige Lücken erlauben oftmals das Ausführen von eingeschleustem Code (CVE-2026-4441, kein CVSS-Wert, Google-Risikoeinstufung „kritisch“). 22 weitere Schwachstellen haben als Bedrohungsgrad die Einschätzung „hoch“ erhalten, lediglich eine den Schweregrad „mittel“.

Die Entwickler schreiben immerhin nichts davon, dass bereits Angriffe auf die Schwachstellen in freier Wildbahn beobachtet worden wären. Dennoch sollten Nutzer und Nutzerinnen von Chrome sicherstellen, dass der aktuelle Softwarestand aktiv ist. Das sind derzeit Chrome für Android und Linux 146.0.7680.153 sowie 146.0.7680.153/154 für macOS und Windows.

Das gelingt lokal etwa durch den Klick auf das Icon mit den drei übereinanderliegenden Punkten rechts von der Adressleiste und dem weiteren Pfad über „Hilfe“ hin zu „Über Google Chrome“. Das öffnet den Versionsdialog, der die derzeit laufende Softwareversion anzeigt und gegebenenfalls die Aktualisierung herunterlädt, installiert und zum schließlich nötigen Browser-Neustart auffordert. Unter Linux ist dazu in der Regel der Aufruf der Softwareverwaltung der Distribution nötig. In den App-Stores auf Mobilgeräten ist die aktuelle Version nicht immer umgehend verfügbar, oftmals lassen sich hier Verzögerungen von mehreren Tagen beobachten.

Die Lücken finden sich regelmäßig auch in der Chromium-Basis und darauf basierenden Webbrowsern wie Microsoft Edge oder Brave. Hierfür dürften die Anbieter in Kürze ebenfalls Updates anbieten, die die Lücken schließen. Hier sollten Nutzer ebenfalls prüfen, ob bereits Aktualisierungen verfügbar sind.

Derzeit sind die Chrome-Entwickler bei Google äußerst aktiv beim Beseitigen von Sicherheitsproblemen. Am Freitag vergangener Woche gab es ein Notfall-Update, um aktiv attackierte Schwachstellen im Chrome-Browser auszubügeln. Entgegen der ersten Ankündigung hatte jedoch die Fehlerkorrektur für eine zweite angegriffene Sicherheitslücke noch gefehlt, die ein weiteres Chrome-Notfall-Update in der Nacht zum Samstag nachlieferte.

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(dmk)



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Datenschutz & Sicherheit

Darauf müssen sich Eltern einstellen



Täglich um die Zeit am Handy streiten, Einstellungen prüfen, den Überblick behalten darüber, was das eigene Kind auf TikTok, Instagram oder YouTube sieht und tut – das sorgt bei vielen Eltern für Stress. Sie treten an gegen mächtige Tech-Konzerne, deren Produkte mit Finesse darauf optimiert sind, möglichst oft und lange die Aufmerksamkeit zu binden. Viele fühlen sich ohnmächtig angesichts dieser Anziehungskraft.

Ein Social-Media-Verbot verspricht da eine scheinbar schnelle Lösung. Statt selbst dem Teenagerkind TikTok zu verbieten und dafür Türenknallen zu kassieren, könnten Eltern einfach auf ein gesetzliches Verbot verweisen.

Zum Schutz von Kindern im Netz und als Entlastung für Eltern drängen gerade viele Politiker*innen international auf ein Social-Media-Verbot für Minderjährige. In Deutschland wollen es der Bundeskanzler und der Vize-Kanzler, ebenso die Ministerinnen für Familie und Justiz: Ein Social-Media-Verbot nach australischem Vorbild. Jungen Menschen bis zu einer festen Altersgrenze sollen dann keine Accounts mehr auf TikTok, YouTube oder Instagram haben dürfen – und auch alle Älteren müssten ihr Alter nachweisen, um dort weiterhin liken, posten oder kommentieren zu dürfen.

Politiker*innen der SPD hatten im Februar ein Forderungspapier veröffentlicht, in dem sie ein umfassendes Verbot sozialer Medien für Kinder bis 14 Jahre verlangten. Für unter 16-Jährige soll es demnach eine entschärfte Jugendversion geben. Die CDU hat sich auf ihrem Parteitag Ende Februar auf ein ähnliches Modell verständigt. Einig ist sich die Bundesregierung aber noch nicht: Wichtige Politiker*innen der CSU sind gegen ein Social-Media-Verbot.

Hört man den Politiker*innen zu, dann soll das gesetzliche Verbot nicht nur junge Menschen schützen, sondern auch Eltern entlasten. Familienministerin Karin Prien (CDU) spricht von einer „enormen Herausforderung“ für Eltern, die das digitale Aufwachsen ihrer Kinder begleiten müssen. „Wir bekommen es auch im Elternhaus nicht mehr reguliert“, sagt auch der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Alexander Schweitzer (SPD). Was dabei regelmäßig unter den Tisch fällt: Die im selben Zug geforderten Alterskontrollen für alle, die das Social-Media-Verbot durchsetzen sollen, können Eltern auch belasten.

Der genaue mögliche Ablauf solcher Kontrollen in Deutschland ist nicht bekannt; noch ist nichts beschlossen. Es gibt aber das australische Modell als Vorbild – und es gibt konkrete Konzepte, wie Kontrollen in Deutschland oder der EU aussehen könnten. Einige Methoden von Alterskontrollen gibt es sogar schon jetzt in Deutschland; sie werden bislang allerdings nur für den Zugang zu Pornoseiten genutzt.

Worauf genau müssten sich Eltern also einstellen, wenn ein Social-Media-Verbot und Alterskontrollen in Deutschland real werden? Hierfür haben wir mehrere, wahrscheinliche Szenarien formuliert.

  • Szenario 1: Ihr Kinder lässt sein Gesicht scannen
  • Szenario 2: Ihr Kind lädt seinen Ausweis hoch
  • Szenario 3: Sie schalten Ihr Kind mit Ihrem Account frei
  • Szenario 4: Was, wenn Sie keine Papiere haben?
  • Szenario 5: Was, wenn Sie keine (minderjährigen) Kinder haben?

Szenario 1: Ihr Kinder lässt sein Gesicht scannen

Stellen wir uns vor, Ihr 15-Jähriges Kind hat bereits Instagram und möchte es nach Einführung der verpflichtenden Altersgrenze weiter nutzen. Nach kurzer Zeit fordert die Plattform Ihr Kind auf, sein Alter zu verifizieren. Dafür bietet die Plattform eine Altersschätzung über einen biometrischen Gesichtsscan.

Ihr Kind muss der App dafür Zugriff auf die Handykamera erlauben und sein Gesicht abfilmen. Die Aufnahme wird von einem Unternehmen ausgewertet, das sich auf solche digitalen Alterskontrollen spezialisiert hat. Dort analysiert ein KI-Modell die biometrischen Daten und gibt eine Schätzung ab, wie alt Ihr Kind wahrscheinlich ist. Auf das Versprechen, dass der Anbieter diese Aufnahmen zügig wieder löscht, müssen Sie sich verlassen.

KI-basierte Alterseinschätzung macht häufig Fehler. Sie kann Menschen als zu alt oder zu jung einschätzen. Stellen wir uns vor, Ihr Kind hat in diesem Fall Pech gehabt: Weil seine Gesichtszüge für die Software zu kindlich aussehen, wird es vom System auf unter 14 Jahre geschätzt. (Stand aktuell ist das Mindestalter für Instagram noch 13 Jahre.) Die Plattform teilt Ihrem Kind mit, dass es seinen Account nicht länger nutzen darf; es kann sich nicht mehr einloggen. Gemeinsam wühlen Sie sich durch Infoseiten, um herauszufinden, wie Sie einer falschen Alterseinschätzung widersprechen können, und eine erneute Prüfung anstoßen.

Biometrische Daten wie jene zu einem Gesicht gelten als besonders sensibel, denn sie bleiben ein Leben lang gleich. Anders als ein Passwort können sie nicht „zurückgesetzt“ werden. Sollte eine Datenbank mit derart sensiblen Daten Sicherheitslücken haben, wie es in der Vergangenheit schon passiert ist, könnten Angreifer*innen die Daten erbeuten und etwa für Betrug oder Identitätsdiebstahl missbrauchen.

Viele Eltern posten vorsichtshalber keine Bilder ihrer Kinder im Internet und wollen auch nicht, dass deren Gesichter biometrisch gescannt werden.

Szenario 2: Ihr Kind lädt seinen Ausweis hoch

Stellen wir uns vor, Ihr Kind, 14 Jahre alt, folgt auf YouTube gerne Influencern und kommentiert dort deren Videos. Auf der Suche nach zu jungen Nutzer*innen analysiert YouTube in Hintergrund das Verhalten Ihres Kindes. Die Plattform prüft möglicherweise, welche Videos Ihr Kind schaut und mit welchen Accounts es interagiert. Dabei kommt YouTube zu dem Schluss, dass Ihr Kind vielleicht doch noch nicht 14 Jahre alt ist. Die Plattform schickt Ihrem Kind deshalb eine Nachricht mit der Aufforderung, sein Alter überprüfen zu lassen.

Wieder landet ihr Kind bei einem Unternehmen, das für digitale Alterskontrollen zuständig ist. Dieses Mal soll es dort ein Ausweisdokument hochladen. Einen eigenen Personalausweis hat ihr Kind noch nicht, aber einen Reisepass. Ihr Kind soll den Pass fotografieren; die Fotos landen dann auf den Servern des Unternehmens. Dort prüft eine Software das Dokument und liest das Geburtsdatum aus. YouTube selbst bekommt den Reisepass nicht zu sehen, sondern nur den Hinweis, dass Ihr Kind über 14 Jahre alt ist.

Staaten sollen Social-Media-Verbote stoppen

Möglicherweise muss Ihr Kind noch beweisen, dass es wirklich den eigenen Ausweis hochgeladen hat. Dafür soll es zusätzlich sein Gesicht vor die Kamera halten, sodass eine Software diese Aufnahme mit dem Gesicht auf dem Passfoto vergleichen kann. Mehrfach bittet die Software Ihr Kind, sein Gesicht aus einem anderen Winkel aufzunehmen. Auf diese Weise prüft die Software, dass Ihr Kind nicht bloß das Foto einer anderen Person präsentiert. Der Prozess, den Ihr Kind dabei durchläuft, heißt Lebenderkennung. Auch hier kommt sogenannte KI zum Einsatz.

Sie und Ihr Kind müssen sich nun darauf verlassen, dass der Drittanbieter die Daten Ihres Kindes und die Fotos seines Reisepasses wieder löscht. Im Herbst musste etwa die Team-Software Discord eingestehen: Ausweisdaten von rund 70.000 Menschen, die über einen Drittanbieter ihr Alter verifizieren ließen, sind einem Leak zum Opfer gefallen.

Szenario 3: Sie schalten Ihr Kind mit Ihrem Account frei

Ihr 15-Jähriger will endlich einen eigenen TikTok-Account, um dort Creator*innen zu folgen und Videos von Freund*innen zu kommentieren. Stellen wir uns vor, für diese Altersgruppe zwischen 14 und 16 Jahren gibt es eine verpflichtende Jugendversion, wie es Politiker*innen der SPD vorgeschlagen haben. In dieser Version darf es keinen personalisierten, optimierten Feed geben. Auch Funktionen wie endloses Scrollen gäbe es nicht. Außerdem gilt: „Der Zugang erfolgt ausschließlich nach Verifizierung durch die Erziehungsberechtigten über deren EUDI-Wallet.“

Diese europäische digitale Brieftasche soll bald allen EU-Bürger*innen zu Verfügung stehen. Sie können damit ihren Führerschein und Personalausweis auf dem Handy speichern oder ihr Alter im Internet nachweisen. In Deutschland soll eine erste Version Anfang 2027 eingeführt werden.

Als Elternteil sind sie jetzt in der Verantwortung nachzuweisen, dass ihr Kind bereits 14 ist und ein Konto auf der Plattform eröffnen darf. Dazu müssen sie sich allerdings zunächst selbst die App herunterladen und einen TikTok-Account anlegen. Dabei geben sie TikTok unter anderem Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer preis, sowie möglicherweise Standortdaten und viele weitere Eckdaten über Ihr Handy.

Als nächstes müssen Sie TikTok mithilfe Ihrer staatlichen Ausweis-App beweisen, dass zumindest Sie schon erwachsen sind. Danach können Sie das Konto Ihres Kindes mit Ihrem eigenen Konto verknüpfen und dafür bürgen, dass es bereits über 14 Jahre alt sind. Möglicherweise möchte die Plattform noch prüfen, dass Sie wirklich erziehungsberechtigt sind und nicht einfach nur der große Bruder – wie das technisch funktionieren soll, ist bislang nicht geklärt. Ist Ihr Konto mit dem Ihres Kindes verbunden, können Sie künftig auch den Überblick über die Einstellungen und Bildschirmzeiten Ihres Kindes behalten.

Einen „begleiteten Modus“ für Accounts von Minderjährigen bietet TikTok bereits heute an. Eltern die ihn nutzen wollen, brauchen dazu auch jetzt schon einen eigenen TikTok-Account. Allerdings müssen Eltern bislang nicht beweisen, dass sie bereits erwachsen sind.

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Szenario 4: Was, wenn Sie keine Papiere haben?

Die geplante digitale Brieftasche (EUDI-Wallet) ist für EU-Bürger*innen gedacht sowie für Menschen, die in der EU leben. Wer künftig sein Alter mit der digitalen Brieftasche nachweisen will, muss dafür wahrscheinlich eine App herunterladen und dort die eigenen Ausweisdaten hinterlegen. Stellen wir uns vor, Sie gehören zu den schätzungsweise Hunderttausenden Menschen in Deutschland, die schlicht keine oder keine passenden Ausweispapiere besitzen. Oder Sie haben kein Smartphone – oder finden es schlicht unangenehm, Ihre Ausweisdaten einer App auf dem Handy anzuvertrauen.

In beiden Fällen könnten weder Sie noch Ihr Kind die Alterskontrollen zu Facebook, Instagram oder YouTube auf die Weise überwinden, die viele andere nutzen. Sie können sich jedoch auf ein Recht berufen, dass die EU in der Verordnung für die digitale Brieftasche vorgesehen hat: Die Nutzung der Brieftasche muss demnach freiwillig sein. Es braucht also Alternativen. Möglicherweise bleibt ihnen also noch die Möglichkeit, Ihr Alter mit einem Gesichtsscan schätzen zu lassen.

Vielleicht ist das KI-Scan für Sie kein Problem und funktioniert einwandfrei. Vielleicht gehören Sie aber auch zu einer Gruppe von Personen, deren Alter von KI-Systemen überdurchschnittlich häufig falsch eingeschätzt wird. Denn KI-Systeme sind oftmals auf Gesichter von weißen Männern optimiert.

Szenario 5: Was, wenn Sie keine (minderjährigen) Kinder haben?

Stellen wir uns vor, Sie haben keine Kinder, oder Ihre Kinder sind schon längst erwachsen. Müssen Sie sich dann überhaupt mit Alterskontrollen herumschlagen? – Ja.

In der Debatte spielt das bislang nur eine Nebenrolle: Kommt ein Social-Media-Verbot mit Alterskontrollen, werden nicht nur Kinder und Jugendliche ihr Alter nachweisen müssen, damit sie Zutritt zu Plattformen bekommen, sondern alle.

Sie wollen ein Brettspiel-Video auf YouTube kommentieren; einer Köchin auf Instagram folgen? Möglicherweise bezweifelt die Plattform, ob sie bereits erwachsen sind, und bittet sie per Pop-up um einen Altersnachweis. Dann haben Sie wiederum die Wahl, ob Sie Ihr Gesicht biometrisch scannen lassen, Ihre digitale Brieftasche verwenden oder Ihre Ausweispapiere bei einem Anbieter hochladen wollen.

Alterskontrollen in Deutschland: So geht es jetzt weiter

Derzeit arbeitet eine von Bundesfamilienministerin Karin Prien eingesetzte Expert*innen-Kommission an Vorschlägen für einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz. Ergebnisse sollen es noch vor der parlamentarischen Sommerpause geben. Parallel arbeitet eine ähnliche Kommission auf EU-Ebene am gleichen Thema.

Sowohl SPD als auch CDU drängen auf eine EU-weite Lösung für ein Social-Media-Verbot. Sollte die EU jedoch bis Sommer „keine ausreichenden Fortschritte“ erzielen, hält Prien auch einen deutschen Alleingang für möglich. Die rechtlichen Spielräume für beide Vorhaben sind jedoch schmal.

Auf EU-Ebene gibt es derzeit keine Pflicht für Plattformen, das Alter ihrer Nutzer*innen zu überprüfen oder Kinder auszusperren. Es gelten lediglich Auflagen, die Risiken für Minderjährige auf den Plattformen zu mindern– im Rahmen des Gesetzes für digitale Dienste (DSA).

Kaum beachtet von der breiten Öffentlichkeit verhandeln Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten zudem über ein neues Gesetz, das Alterskontrollen in der EU zur Pflicht machen könnte. Anlass ist die Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, kurz: CSA-VO. Demnach sollen Anbieter mit Chatfunktion flächendeckende Alterskontrollen einführen, um minderjährige Nutzer*innen etwa vor Grooming zu schützen, also die Anbahnung sexuellen Kontakts durch Erwachsene. Entschieden ist jedoch nichts: Während sich Kommission und Rat für solche Kontrollen einsetzen, ist das Parlament dagegen.

Viele Elternverbände in Deutschland haben Bedenken, dass Daten junger Menschen bei Alterskontrollen nicht ausreichend geschützt werden. Hier geht es zu unserem Bericht: Elternverbände sehen Daten von Kindern in Gefahr.





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Visa Agentic Ready: KI-Agenten übernehmen Zahlungen im Test mit Banken


Einkaufen mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz: Der Kreditkartenanbieter Visa will mit Banken und Händlern die Abwicklung von Zahlungen, die durch KI-Agenten initiiert werden, unter realistischen Bedingungen testen. Im ersten Schritt seien unter anderem Commerzbank und DZ Bank dabei, teilte Visa in Frankfurt mit.

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Sogenannter Agentischer Handel wird nach Einschätzung der Partner maßgeblich verändern, wie Menschen bezahlen. Dabei recherchieren KI-Agenten im Namen von Verbrauchern oder Unternehmen, verhandeln und schließen Käufe ab, oft ohne direkte menschliche Intervention.

„Im Unternehmen der Zukunft könnten verschiedene Agenten bis zu einer festgelegten Rechnungshöhe eigenständig Büromaterial einkaufen, Ausschreibungen anstoßen und Preisverhandlungen übernehmen“, schrieb der Leiter Firmenkunden von Visa Zentraleuropa, Oliver Scharf, im Januar in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt.

Visa will sein Programm „Visa Agentic Ready“ nach dem Start in Europa schrittweise weltweit einführen. In der ersten Phase liege der Schwerpunkt darauf, zu validieren, dass von KI-Agenten initiierte Zahlungen in realen Umgebungen von kartenausgebenden Banken sicher und im großen Maßstab funktionierten, erläuterte das Unternehmen.

„Mit zunehmender Automatisierung des Einkaufserlebnisses stellt dieser Ansatz sicher, dass KI-Agenten im Auftrag der Menschen handeln können – bei voller Kontrolle durch die Nutzerinnen und Nutzer“, schreibt Visa.

Traditionelle Zahlungsabwickler wie die Kreditkartenfirmen Visa und Mastercard stehen in einem neuen Wettbewerb mit Start-ups wie Stripe, die sich ebenfalls um das Thema Einkaufen mit KI kümmern.

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(dmk)



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