Künstliche Intelligenz
IntelliJ IDEA 2026.1: Kostenfreier Basis-Support für JavaScript und TypeScript
JetBrains hat IntelliJ IDEA 2026.1 veröffentlicht, die erste Hauptversion der Entwicklungsumgebung in diesem Jahr. Für die Verwendung von KI-Agenten gibt es ebenso Neuerungen wie für die Programmiersprachen Java und Kotlin. Der Support für JavaScript und TypeScript ist nun teilweise kostenfrei.
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Die vor allem auf Java und Kotlin ausgelegte IDE IntelliJ IDEA kann mit dem neuesten Release Java 26 umgehen. Diese Sprachversion ließ sich bereits mit dem Minor Update IntelliJ IDEA 2025.3.4 verwenden, das am 17. März pünktlich zum Release erschien. Java 26 bietet unter anderem die zweite Preview für Lazy Constants. Kotlin lässt sich nun in Version 2.3.20 nutzen, mit neuen experimentellen Features.
JavaScript- und TypeScript-Support kostenfrei – mit Einschränkungen
Auch ohne Ultimate-Abo ist nun die Verwendung der Kernfunktionen von IntelliJ IDEA für JavaScript, TypeScript, HTML, CSS und React möglich. Für erweiterte Produktivitätsfeatures – etwa dedizierte Debugger, Test Runner oder vollen Support für alle Frontend-Frameworks wie Angular oder Vue – ist das Ultimate-Abo jedoch weiterhin notwendig. Laut dem Hersteller ist IntelliJ IDEA nun für große TypeScript-Projekte außerdem performanter.
(Bild: Stone Story / stock.adobe.com)

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Anbindung an weitere KI-Agenten
Das neue Release besitzt integrierten Support für mehr KI-Agenten als bisher, darunter Codex, Cursor und jeden beliebigen mit dem Agent-Client-Protokoll (ACP) kompatiblen Agenten. Ende Januar hatten JetBrains und Zed die ACP Registry vorgestellt, eine kuratierte Sammlung solcher KI-Agenten. Im neuen Release können KI-Agenten Datenquellen nativ modifizieren sowie abfragen und lassen sich darüber hinaus dazu einsetzen, mit Git-Worktrees parallel in mehreren Branches zu arbeiten.
Alle Details zu IntelliJ IDEA 2026.1 bieten der JetBrains-Blogeintrag zur Ankündigung und die „What’s New“-Seite.
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Version 2026.1 für WebStorm, PyCharm und mehr
Nicht nur IntelliJ IDEA, sondern auch die anderen Entwicklungsumgebungen und Tools von JetBrains erhalten das neue Release. Zahlreiche wurden bereits damit ausgestattet, darunter WebStorm, PhpStorm und PyCharm. Wie in IntelliJ IDEA ist in PyCharm jetzt ebenfalls Support für JavaScript und TypeScript teilweise außerhalb des Pro-Abonnements verfügbar.
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(mai)
Künstliche Intelligenz
RCS 4.0 rückt mit neuen Funktionen näher an WhatsApp & Co. heran
Der Branchenverband GSMA hat die Spezifikation des nächsten Rich Communication Services (RCS) Universal Profile finalisiert. Das RCS Universal Profile 4.0, wird vom Verband als das bisher „umfassendste Update“ bezeichnet und bringt mehrere neue Funktionen für Nutzerinnen und Nutzer, die „Videos und ausdrucksstärkere Texte in den Mittelpunkt ihrer Unterhaltungen mit Freunden oder der Familie sowie ihrer Interaktionen mit Unternehmen rücken“. Mit dem Update rückt das Messaging-Protokoll hinsichtlich des Funktionsumfangs ein wenig näher an WhatsApp & Co. heran.
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Laut der GSMA-Ankündigung bringt die neue RCS-Version mehrere Neuerungen, darunter native Videoanrufe in Chats, umfangreichere Textformatierungsmöglichkeiten und eine verbesserte Medienfreigabe.
Videoanrufe
In puncto Videoanrufen wird es künftig möglich sein, sogenannte „Messaging-Initiated Video Calls“ (MIVC) durchzuführen. Das heißt, dass Nutzer von RCS-Einzel- oder Gruppenchats direkt darin einen Videoanruf mit dem Gegenüber innerhalb der RCS-kompatiblen App ausführen können. Zurzeit müssen RCS-Nutzer für Videoanrufe auf eine andere App wie WhatsApp, Google Meet oder FaceTime wechseln. Weiter heißt es, dass RCS künftig auch Unterstützung für ein „spätes Beitreten“ bietet. Das heißt, dass Gruppenmitglieder auch später zu einem laufenden Anruf hinzustoßen können.
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Mit RCS 4.0 hält außerdem Unterstützung für Rich-Text-Formatierungen Einzug, sodass sich in Nachrichten beispielsweise Fett- oder Kursivschrift verwenden lassen. Universal Profile 4.0 soll auch eine Abwärtskompatibilität durch klar definierte Ausweichlösungen gewährleisten. Unter anderem sollen sich Nachrichten unformatiert lesen lassen, wenn eine RCS-Nachricht auf SMS zurückgreifen muss.
Höhere Medienqualität
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Außerdem spricht die GSMA von einer verbesserten Übertragungsqualität von Fotos, Videos und Audiodateien. Die Geräte wählen unter RCS 4.0 das beste Format, das beide Seiten unterstützen, um eventuelle Komprimierungsprobleme zu vermeiden. Besonders für den Business-Einsatz sind weitere Neuerungen gedacht: Beispielsweise soll RCS 4.0 das Streamen von Videos in Nachrichtenkarten unterstützen, um nicht auf den Download warten zu müssen; auch soll RCS eine bessere Kontrolle darüber liefern, wie Links geöffnet werden.
Mit dieser Lösung soll sichergestellt werden, dass Nutzer für einfache Vorgänge wie das Anzeigen einer Speisekarte in der Messaging-App bleiben, während sie für komplexere Vorgänge wie Zahlungen zu einer speziellen App weitergeleitet werden können.
Dauert noch
Bis die neuen Funktionen des RCS Universal Profile 4.0 in Messaging-Apps wie Googles oder Apples Nachrichten-Apps bereitstehen, dürfte es noch eine ganze Weile dauern. Bislang ist noch nicht einmal Universal Profile 3.0 in vollem Umfang verfügbar. Das Universal Profile 3.0 wurde im März 2025 finalisiert und enthält unter anderem Unterstützung für native End-to-End-Verschlüsselung (E2EE). Dieses Feature befindet sich bei Apple und Google immer noch in der Testphase, seitens Apple heißt es, dass RCS mit E2EE „in einem späteren Softwareupdate“ erscheinen soll.
Überdies sind an der Umsetzung nicht nur die Entwickler der entsprechenden Apps und Betriebssysteme involviert, sondern auch die Netzbetreiber. Vor 2027 dürfte es mit RCS 4.0 also nichts werden.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Apple Studio Display XDR im Test: Referenz mit doppeltem Hertzschlag
Apples bisheriger Referenzmonitor war technisch extrem – und preislich ebenso. Das Pro Display XDR war das erste 6K-Display mit 32 Zoll auf dem Markt und lange Zeit konkurrenzlos. Der HDR-fähige Bildschirm kostete aber ohne Standfuß mindestens 5000 Euro.
Beim Nachfolger setzt der Hersteller andere Prioritäten: statt 6K gibt es nun 5K – dafür moderne Technik wie Mini-LED-Hintergrundbeleuchtung und 120 Hz Bildwiederholrate. Apple tauscht offenbar Extreme gegen Alltagstauglichkeit. Mit 3500 Euro kostet das neue Studio Display XDR (ab 3249,07 €) weniger als das eingestellte Pro Display XDR, aber immer noch doppelt so viel wie das normale Studio Display.
- Apple ersetzt sein 6K-Display durch ein 5K-Modell mit Mini‑LED und höherer Bildrate.
- Für 120 Hertz benötigt man den richtigen Mac.
- Erstmals wird AdobeRGB unterstützt.
Im Test zeigt sich, ob dieser Strategiewechsel aufgeht – und für welche Nutzer das Display trotz Einschränkungen eine sinnvolle Investition ist.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Apple Studio Display XDR im Test: Referenz mit doppeltem Hertzschlag“.
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Künstliche Intelligenz
Kommentar: Souveränität steht nicht im Katalog, sondern im Vertrag
Der Deutschland-Stack des IT-Planungsrats ist das ambitionierteste Standardisierungspapier der deutschen Verwaltungs-IT seit Jahren. Über 50 Standards, Protokolle und Regelwerke, sieben Architekturschichten, von der Cloud bis zur künstlichen Intelligenz. Auf dem Papier sieht das beeindruckend aus. Aber Papier ist geduldig – und die deutsche Verwaltung ist es leider auch.
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Moritz Förster schreibt seit 2012 für die iX und heise online. Er betreut neben dem iX-Channel den Bereich Arbeitsplatz.
Die entscheidende Frage an den Deutschland-Stack lautet nicht, welche Standards er benennt. Sie lautet, ob diese Standards jemals in genügend Ausschreibungen auftauchen werden. Denn zwischen Beschluss und Beschaffung klafft in der deutschen Verwaltung ein Abgrund, der sich mit keinem Architekturdiagramm überbrücken lässt.
Verbindlich klingt gut – ist es aber kaum
Wer den Beschlusstext genau liest, stellt fest: Die Verbindlichkeit ist schwächer, als er zunächst vermuten lässt. Die Standards gelten als „verbindliche Grundlage der Lösungen des Deutschland-Stacks“. Das heißt: Wer eine Lösung innerhalb des Stacks entwickelt, muss sich an die Standards halten. Ob eine Behörde das fertige Produkt aber tatsächlich einsetzt, ist eine andere Frage. Hier formuliert der Beschluss lediglich, dass Bund, Länder und Kommunen die Nutzung bei Neu- und Weiterentwicklungen „anstreben“.
Anstreben. Nicht: umsetzen. Nicht: verpflichtend einführen. Anstreben.
Der Beschluss selbst nennt keine Sanktionen, keine Audits, keine Berichtspflichten. Er zielt auf Neu- und Weiterentwicklungen – die große Masse der Bestandssysteme bleibt faktisch unangetastet. Und Kommunen, die einen Großteil der Verwaltungsleistungen erbringen, sind im IT-Planungsrat zwar institutionell eingebunden, aber nicht stimmberechtigte Vertragsparteien. Ein verbindlicher Standard ohne Durchsetzungsinstrument ist am Ende eine Empfehlung im Anzug.
ODF: Immer wieder beschlossen, kaum umgesetzt
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Wie wirkungslos bleiben Standardbeschlüsse ohne Beschaffungskonsequenz? Das zeigt ein Format, das auch im Deutschland-Stack wieder prominent auftaucht: das Open Document Format. ODF steht seit Ewigkeiten auf den Wunschlisten der Verwaltungsdigitalisierung. Erst im März 2025 hat der IT-Planungsrat mit Beschluss 2025/06 festgelegt, dass ODF bis 2027 zum Standard für den Dokumentenaustausch werden soll. Jetzt steht ODF auch im Deutschland-Stack. Das ist gut.
Aber: Die Realität in den Behörden sieht anders aus. Bund und viele Länder setzen weiterhin stark auf Microsoft. Schleswig-Holstein treibt als eines der wenigen Länder die Umstellung auf LibreOffice und offene Formate tatsächlich voran – ein Prozess, der selbst dort langwierig und politisch umkämpft ist. Bayern will hingegen ganz dringend in die M365-Cloud. Das sind nicht die Rahmenbedingungen, in denen ein weiterer ODF-Beschluss plötzlich Wirkung entfaltet.
Man darf also die Frage stellen: ODF steht jetzt auch im Deutschland-Stack – wird sich deshalb 2028 irgendetwas daran geändert haben, dass sich Behörden DOCX-Dateien zuschicken? Leider muss die Befürchtung lauten: Nein.
Sovereign Cloud Stack: Standard ohne Förderung
Noch deutlicher wird der Widerspruch zwischen Anspruch und Realität beim Sovereign Cloud Stack. Der SCS, entwickelt von der Open Source Business Alliance, definiert einen vollständig offenen, interoperablen Cloud-Technologiestack für die Verwaltung. Der Deutschland-Stack führt ihn als verbindlichen Cloud-Standard neben OpenStack und den Standards der Deutschen Verwaltungscloud.
Gleichzeitig hat der Bund die Förderung für den SCS auslaufen lassen, stattdessen sprangen die Mitgliedsunternehmen der OSBA ein. Das Projekt, das die technische Grundlage für souveräne Cloud-Infrastrukturen liefern soll, muss sich ohne öffentliche Finanzierung weiterentwickeln – während AWS, Azure und Google mit bestens finanzierten US-Angeboten vor der Tür stehen.
In der Beschaffungsrealität bedeutet das: Wenn eine Vergabestelle zwischen einem schlüsselfertigen Hyperscaler-Angebot und einem SCS-konformen Angebot wählen muss, das auf einer so finanzierten Open-Source-Plattform basiert, dürfte in vielen Fällen das Erstere gewinnen. Nicht aus böser Absicht, sondern aus nachvollziehbarer Pragmatik. Man benennt also einen Standard, fördert ihn aber nicht. Und untergräbt so die Glaubwürdigkeit des gesamten Vorhabens.
Die Vergabestelle entscheidet, nicht das Gremium
Das strukturelle Problem hinter all dem: In der Praxis entscheiden nicht Gremien über die eingesetzte Technologie, sondern Vergabestellen. Und die folgen oft anderen Logiken als ein Architekturpapier.
Das Vergaberecht erlaubt durchaus qualitative und technische Zuschlagskriterien – digitale Souveränität ließe sich also vergaberechtlich abbilden. In der Praxis sind aber Wirtschaftlichkeit und Wettbewerb die Maxime. Der chronische Fachkräftemangel in Behörden verschärft das Problem: Selbst wenn eine Ausschreibung SCS-Konformität fordert – wer soll die Infrastruktur anschließend betreiben? In der Beschaffungspraxis gewinnt häufig die Lösung, die am schnellsten verfügbar und mit am wenigsten internem Aufwand zu betreiben ist. Und das sind in vielen Fällen die proprietären Platzhirsche.
Denen kann der Deutschland-Stack schlicht nicht das Heft aus der Hand nehmen. Er definiert bloß, welche Standards souverän sind. Er sagt wenig darüber aus, wie sie in Leistungsbeschreibungen, Eignungskriterien und Zuschlagsentscheidungen ankommen sollen.
Vom Katalog zum Vertrag
Dabei gäbe es Ansatzpunkte. Die EVB-IT – die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Beschaffungen – stehen bereits im Stack. Das ist ein richtiger Schritt. Aber sie müssten um konkrete Stack-Konformitätskriterien erweitert werden, sodass die Einhaltung der definierten Standards zum prüfbaren Bestandteil von Verträgen wird.
Ein Vorbild dafür existiert: Der C5-Katalog des BSI hat sich als zentrales Kriterium bei Cloud-Ausschreibungen der Verwaltung etabliert. Zwar ist ein C5-Testat formal nicht die einzige Möglichkeit, Sicherheitsanforderungen nachzuweisen – aber in der Praxis kommt kaum ein Cloud-Anbieter, der für die Verwaltung arbeiten will, daran vorbei. Dieses Prinzip ließe sich auf den Deutschland-Stack übertragen: Stack-Konformität als gewichtiges Eignungskriterium, nicht als unverbindliche Empfehlung.
Die Bewährungsprobe beginnt jetzt
Der Deutschland-Stack verdient Anerkennung. Zwar gab es mit SAGA und der Föderalen IT-Architekturrichtlinie bereits frühere Standardisierungsrahmen – aber in seiner konkreten Zuspitzung auf über 50 benannte Standards über sieben Architekturschichten hinweg geht der Deutschland-Stack deutlich weiter als seine Vorgänger. Wer die zähe Geschichte der Verwaltungsdigitalisierung in diesem Land kennt, weiß, dass allein das keine Selbstverständlichkeit ist.
Aber die Geschichte der deutschen Verwaltungsdigitalisierung ist eben auch eine Geschichte beschlossener Standards, die nie in Verträgen gelandet sind. Von Strategiepapieren, die in Schubladen verschwunden sind. Von Pilotprojekten, die nie skaliert wurden.
Die eigentliche Bewährungsprobe für den Deutschland-Stack ist nicht der IT-Planungsrat. Sie beginnt in der nächsten Ausschreibung eines Landesrechenzentrums. Im nächsten Vergabeverfahren für ein kommunales Fachverfahren. Im nächsten Rahmenvertrag für Cloud-Dienste.
Geplant haben wir unsere Souveränität jetzt genug. Packen wir sie endlich an!
(fo)
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