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Datenschutz & Sicherheit

Automatisierte Falschmeldungen: BKA meldet Kinderpornografie, die keine ist


Das Bundeskriminalamt bekämpft Kinder- und Jugendpornografie im Internet. Es ist die Zentralstelle für Bund und Länder.

Letztes Jahr hat das Bundeskriminalamt dem freundlichen Hosting-Unternehmen Flokinet vorgeworfen, strafbare Kinderpornografie zu verbreiten.

Polizei meldet Straftaten

Das Referat für Ermittlungen zu Gewalt- und Sexualdelikten verschickte eine „Meldung zu kriminellen Inhalten, die auf ihren Servern zur Verfügung gestellt werden“. Flokinet hat die Meldung jetzt veröffentlicht.

Das BKA schreibt, „dass sich auf den von Ihnen betriebenen Servern strafrechtlich relevante Inhalte befinden“, und ersucht „dringlichst“ darum, „diese schnellstmöglich zu entfernen“. Der Brief listet zwei URLs mit angeblicher Kinderpornografie:

Doch die Polizei liegt falsch. Die Inhalte der Videos sind nicht strafbar.

YouTube-Videos mit Musik

Auf dem Web-Server invidious.flokinet.to läuft die Software Invidious. Diese bietet ein „alternatives Front-End für YouTube“. Weder Invidious noch Flokinet hosten dort eigene Videos. Die hostet YouTube.

Das erste Video zeigt den deutschen Komponisten Hans Zimmer, der Musik für einen Film produziert. Das zweite Video ist ein Lied eines spanischen Opernsängers.

Beide Inhalte sind weder Kinderpornografie noch strafbar.

Darüber hinaus war der Web-Dienst zum Zeitpunkt der BKA-Meldung bereits seit einem halben Jahr kaputt und offline.

Wie prüft die Polizei?

Kinderpornografie ist ein schlimmes Verbrechen und die Verbreitung solcher Inhalte ein ernster Vorwurf. Internet-Dienste müssen rechtswidrige Inhalte „unverzüglich“ entfernen. Einige Staaten schreiben eine Frist von 24 Stunden vor.

Das BKA verschickt die Mail an einem Montag. Zwei Stunden nach Eingang der Mitteilung teilt Flokinet dem BKA mit, dass die genannten Inhalte nicht verfügbar, nicht gehostet und nicht strafbar sind. Doch nach 24 Stunden hat das BKA noch immer nicht geantwortet.

Am Dienstag schicken wir dem BKA eine Reihe an Fragen. Enthalten die gemeldeten URLs wirklich Straftaten? Wann hat das BKA die URLs geprüft? Wann antwortet das BKA dem Anbieter?

Polizei meldet „automatisiert“

Am Mittwoch erhalten wir eine Antwort der Pressestelle. Das BKA äußert sich „grundsätzlich nicht zu laufenden Ermittlungsverfahren“. Zu den beiden URLs sagt es nichts.

Der Sprecher erklärt nur allgemein:

In Ermittlungsverfahren im Phänomenbereich Kinderpornografie, bei welchen große Datenmengen sichergestellt werden, erhebt das BKA Verlinkungen aus den kriminellen Plattformen automatisiert und regt diese zur Löschung durch den Provider an. Dabei können in Einzelfällen auch Verlinkungen zu nicht strafbaren Inhalten weitergegeben worden sein, die sich auf den in Rede stehenden kriminellen Plattformen befunden haben.

Die Polizei meldet „automatisiert“ alle Links auf „kriminellen Plattformen“. Das BKA prüft nicht, ob ein Link strafbar ist oder nicht.

Doch offensichtlich führt unsere Anfrage zu einer Überprüfung. Am Donnerstag antwortet das BKA dem Anbieter, vier Tage nach der ersten Meldung. „Bei den gemeldeten URLs handelt es sich nicht um kinderpornografische Inhalte. Bitte betrachten Sie unseren Löschantrag als irrelevant.“

Damit ist der konkrete Fall zwar gut ausgegangen. Aber er zeigt grundlegende Probleme.

Viele Meldungen nicht strafbar

Das BKA erhält Hinweise auf Kinderpornografie unter anderem von Beschwerdestellen im INHOPE-Netzwerk. Diese nehmen Hinweise entgegen und „prüfen diese auf ihre strafrechtliche Relevanz“. Erst danach leiten sie geprüfte Hinweise an das BKA. Im Jahr 2024 erhielt das BKA so über 31.000 Hinweise zu kinderpornografischen Inhalten im Internet.

Noch mehr Meldungen erhält das BKA vom „Nationalen Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder“. Die US-Organisation meldete ebenfalls 2024 über 205.000 Hinweise an das BKA. Diese prüft das BKA. Doch nur „in 106.353 Fällen wurde eine strafrechtliche Relevanz festgestellt“. Die Hälfte der NCMEC-Meldungen war gar nicht strafbar.

Im Fall von Flokinet hat das BKA selbst „Verlinkungen aus den kriminellen Plattformen automatisiert [erhoben]“. Überprüft hat das BKA die Inhalte offensichtlich nicht.

In anderen Fällen erfährt das BKA von Kinderpornografie, löscht die Inhalte aber nicht.

Trotzdem fordert das BKA Netz-Sperren, Vorratsdatenspeicherung und Chatkontrolle – immer wegen Kinderpornografie.

Keine Konsequenz für Falschmeldungen

Flokinet kritisiert, dass das Einreichen einer falschen Meldung keinerlei Konsequenzen hat. Es ist angemessen, dass Hoster Straftaten wie Kinderpornografie zeitnah entfernen müssen. Doch das kann nur funktionieren, wenn die Hinweise der Polizei auch korrekt sind.

Wenn die Polizei automatisiert ungeprüft Inhalte meldet, „lagert der Absender die Überprüfungsarbeit faktisch an uns aus. Das ist kein praktikables System.“ Diese offenbar notwendige Überprüfung ist rechtlich heikel: Bereits der Besitz kinderpornografische Inhalte ist strafbar, unabhängig von der Intention.

Laut Flokinet benachteiligt dieses System außerdem kleine Internet-Dienste gegenüber Big Tech. „Große Plattformen können die Kosten für die Bearbeitung automatisierter Anfragen durch KI-Moderation und Inhaltsüberprüfungs-Teams auffangen. Unternehmen wie Flokinet können das nicht.“

Flokinet weist auch darauf hin, dass die Polizei erst reagiert hat, nachdem wir nachgefragt haben. „Ohne den Druck von Medien wäre die Falschmeldung wahrscheinlich nicht offiziell anerkannt worden.“



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UN-Report zu KI-Umweltkosten: Gut gemeint, schlecht gerechnet


Ein neu veröffentlichter Report des „UNU Institute for Water, Environment and Health“ untersucht die Umweltkosten des KI-Booms. Er beziffert dabei nicht nur CO₂-Bilanz, sondern auch den Wasser- und Flächenverbrauch der Rechenzentren – also der Infrastruktur hinter weiten Teilen unseres digitalen Alltags.

Die Eckzahlen des UN-Berichts: Rechenzentren hätten im Jahr 2025 weltweit rund 448 Terawattstunden Strom verbraucht. KI-Workloads machten dabei bereits rund 20 Prozent ihres Stromverbrauchs aus. Würden die Rechenzentren als ein Land gelten, wäre es der elftgrößte Stromverbraucher der Welt. Bis zum Jahr 2030 könnte der KI-Anteil ihres Stromverbrauchs auf 40 Prozent steigen. Als Land betrachtet wären Rechenzentren dann mit einem Stromverbrauch von über 945 Terawattstunden der sechstgrößte Stromverbraucher der Welt.

Der Wasser-Fußabdruck der Rechenzentren wird für das Jahr 2030 auf 9,3 Billionen Liter prognostiziert. Dies sei genug, um den jährlichen Wasserbedarf aller 1,3 Milliarden Einwohner:innen in Subsahara-Afrika ein ganzes Jahr lang zu decken. Der mit dem Stromverbrauch verbundene Flächen-Fußabdruck für das Jahr 2030 werde ferner über 14.500 km² betragen, was etwa der doppelten Größe des Großraums Jakarta entspricht, in dem über 32 Millionen Menschen leben.

Den CO₂-Ausstoß der Rechenzentren beziffert die Studie für das Jahr 2025 auf 189 Millionen Tonnen und projiziert ihn für das Jahr 2030 auf 399 Millionen Tonnen. Der größte Teil des Energiebedarfs entfalle mit 80 bis 90 Prozent nicht auf das Training der Modelle (wie beispielsweise ChatGPT, Claude und DeepSeek), sondern auf die Inferenz – also auf den alltäglichen Betrieb mit milliardenfachen Anfragen der Nutzer:innen.

Veraltete Daten, fehlende Vergleiche

Das Science Media Center Germany hat insgesamt acht Forschende um eine wissenschaftliche Bewertung des UN-Reports gebeten. Die Expert:innen sehen darin einen hilfreichen Einstieg in ein relevantes Thema. Zugleich kritisieren sie den Report als oberflächlich, methodisch schwer nachvollziehbar, stellenweise undifferenziert und verkürzt. Er vernachlässige Vergleiche mit anderen Sektoren und konzentriere sich bei Lösungsvorschlägen auf das individuelle Nutzungsverhalten.

„Insgesamt stehe ich dem Bericht kritisch gegenüber. Es ist aktuell sehr wichtig, verlässliche und belastbare Zahlen zum Ressourcenverbrauch von künstlicher Intelligenz zu veröffentlichen, um die Fülle an Informationen richtig einzuordnen“, sagt David Kappel von der Universität Bielefeld. „Leider wird der Bericht diesem Anspruch nicht gerecht: Er ist teilweise schwer nachvollziehbar, beruht auf alten Daten oder stellt diese nicht im angemessenen Kontext dar.“

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Der Bericht betone den Flächenverbrauch der erneuerbaren Energien, blende jenen der fossilen Energieträger aber weitgehend aus. „Die Rolle der Fotovoltaik wird gar nicht diskutiert. Obwohl sie bei den meisten Kennzahlen sehr gut abschneidet und in den vergangenen Jahren besonders stark gewachsen ist“, so Kappel. Auch arbeite der Bericht mit veralteten Energiemix-Zahlen von 2015.

Die für das Jahr 2030 projizierte Verdopplung des CO₂-Ausstoßes aufgrund der Rechenzentren beruhe grundsätzlich auf nachvollziehbaren Daten der Internationalen Energieagentur, sagt Jens Gröger vom Verein Öko-Institut. Einzelne akademische Fallstudien seien aber ungeeignet, um den Stromverbrauch einer KI-Textantwort oder eines KI-Bildes auf die milliardenfache tägliche Nutzung hochzurechnen. Die KI-Anbieter selbst arbeiten in dieser Hinsicht sehr intransparent und veröffentlichen kaum Daten, so Gröger.

Big-Tech erklärt das Problem zur Lösung

Auch die Berechnungen zum Wasserverbrauch sehen drei Hydrolog:innen kritisch. „Leider wird aus dem Bericht nicht ersichtlich, woher die Daten für die Abschätzung des Wasserfußabdrucks stammen“, sagt Martina Flörke von der Ruhr-Universität Bochum. Ferner werde nicht zwischen verbrauchtem und gebrauchtem Wasser unterschieden, sagen auch Petra Döll von der Goethe-Universität Frankfurt und Thorsten Wagener von der Universität Potsdam. Die Begriffe seien nicht synonym zu verwenden, weil entnommenes Wasser wieder unmittelbar zur Verfügung steht, verbrauchtes Wasser hingegen nicht.

Auch der wiederkehrende Vergleich mit dem Wasserbedarf in Subsahara-Afrika sei wenig aussagekräftig. Besser wäre ein Vergleich mit industriellen Wassernutzern an dem Standort, wo der Wasserverbrauch tatsächlich entsteht, so Wagener. Auch Flörke sagt: „Der Bericht übt Vergleiche mit Trinkwasserbedarfen in Subsahara-Afrika, wobei ein globaler Wasserverbrauch verwendet wird. Dies ist nicht zielführend und wird den Ausbau digitaler Infrastrukturen und Rechenzentren in Afrika nicht stoppen.“

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Einsparungspotenzial ist Machtfrage

Der wohl schärfste Einwand der Forscher:innen gilt aber der Stoßrichtung der Einsparungspotenziale. So sagt Gröger: „Die von diesem Boom profitierenden Tech-Unternehmen – insbesondere Amazon, Google, Meta und Microsoft – werden in der Studie nicht genannt. Es werden auch keine Vorschläge gemacht, wie deren Macht eingeschränkt und sie zur Verantwortung gezogen werden können.“ Stattdessen werde Software-Entwickler:innen und Konsument:innen Tipps gegeben, um ihren individuellen Umweltfußabdruck zu reduzieren, so Gröger. „Nachdem die Studie die dramatischen Probleme genannt hat, die durch den KI-Ausbau entstehen, hätte ich erwartet, dass wesentlich offensivere Lösungsvorschläge gemacht werden.“

Auch Wolfgang Maaß von der Universität des Saarlandes meint: „Das individuelle Nutzungsverhalten wie Länge der Anfrage, Modellwahl und Ausgabeformat hat messbare Auswirkungen auf den Energieverbrauch einer einzelnen Anfrage. Als gesellschaftliches Einsparpotenzial ist es aber gering.“

Die Forschenden selbst legen unterschiedliche Lösungsvorschläge vor: Routing-Systeme, die einfache KI-Anfragen automatisch auf kleinere Modelle umleiten, seien technisch ausgereift und würden vereinzelt bereits eingesetzt, sagt Maaß. Ein unterschätztes Problem sei die Informationsasymmetrie: Tech-Unternehmen hätten im Gegensatz zu den Kommunen, mit denen sie über Genehmigung und Ansiedlung der Rechenzentren verhandeln, oft spezialisierte Verhandlungsteams. Dies führe zur Unterbewertung der Knappheit von insbesondere Land, Wasser und Netzanschlusskapazitäten, weshalb es standardisierte Bewertungsrahmen auf Bundesebene brauche.

Die richtige Intervention laut Maaß sei die Internalisierung externer Kosten durch die CO₂-Bepreisung von Rechenzentren-Strom. Der KI-Energieverbrauch wachse zwar, die globalen Treibhausgasemissionen von Rechenzentren (1,5 Prozent Anteil) seien jedoch mit Sektoren wie Landwirtschaft und Schwertransport ins Verhältnis zu setzen (jeweils mehr als 10 Prozent Anteil). Dekarbonisierung sei dort dringender.

Tilmann Rabl vom Hasso-Plattner-Institut plädiert für gesetzliche Interventionen: „Ohne Regulierung wird aufgrund der hohen Investitionen in KI keine Verringerung des Stromverbrauchs möglich sein.“ Der UN-Report bringe nicht zum Ausdruck, dass die aktuellen Entwicklungen „stark durch Interessen von Investoren“ sowie die industrielle und kommerzielle KI-Nutzung getrieben werden.

„Der Verbrauch von Endbenutzerinnen und Endbenutzern ist gesteuert vom Angebot der Internetkonzerne, die sich in einem Wettrüsten untereinander befinden“, so Rabl. Kleinere Modelle und angepasste Nutzung von KI seien Aufgabe der Softwarehersteller und Internetkonzerne. „Die haben aufgrund ihrer bestehenden Geschäftsmodelle allerdings kein Interesse daran. Das größte Einsparungspotenzial ist die Reduzierung von KI-Anwendungen und IT generell.“



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Passwortmanager Dashlane: Angreifer kopieren fast 20 Passwort-Vaults


Kriminelle haben Brute-Force-Angriffe auf Dashlane-Nutzerkonten ausgeführt, meldet der Anbieter. Dabei gelang es ihnen, etwa 20 Passwort-Vaults von Nutzerinnen und Nutzern zu kopieren. Die Daten seien verschlüsselt und nicht zugreifbar, versichert der Support.

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In einem Support-Beitrag informiert Dashlane über den Vorfall. Die Untersuchungen habe der Anbieter demnach gegen Ende vergangener Woche abgeschlossen. Die Autoren beschreiben in der Mitteilung, dass am Sonntag, den 31. Mai 2026, jemand Brute-Force-Angriffe gegen bestimmte, nicht näher erläuterte Dashlane-Konten gestartet hat. Ziel war dabei, die Zwei-Faktor-Authentifizierung mittels Brute-Force zu umgehen, um so neue Geräte in bestehende Nutzerkonten zu registrieren.

Die schiere Menge an Anfragen führte dazu, dass die automatischen Sicherheitssysteme angeschlagen sind und die betroffenen Nutzerkonten gesperrt haben, die Ziel der Angriffe waren. Das Dashlane-Team erhielt eine Warnung vom System und untersuchte den Vorfall. Als Ergebnis der Angriffe hatten viele Nutzer mit temporär gesperrten Konten zu tun. Der Zugang wurde inzwischen wiederhergestellt, versichert Dashlane.

Die Angreifer waren in einigen Fällen offenbar erfolgreich und konnten weniger als 20 Passwort-Vaults herunterladen, von Nutzern mit einem „Personal“-Abo (im Gegensatz zu „Business“-Abos). Dashlane habe Betroffene bereits direkt informiert – wer keine Benachrichtigung erhalten habe, sei daher nicht betroffen, versichert der Anbieter. Zudem seien Dashlane-Vaults nicht ohne das Master-Passwort zugreifbar, die Verschlüsselung stelle sicher, dass Zugangsversuche statistisch unwahrscheinlich gelingen – auch über längere Zeiträume.

Die Untersuchungen hätten keine weiteren Einflüsse auf die Dashlane-Systeme gezeigt. Die Angreifer haben versucht, den Mechanismus zur Geräteregistrierung zu missbrauchen. Der fragt einen sechsstelligen 2FA-Code ab, entweder mittels Authenticator erstellt oder als E-Mail gesendet. Passt der Code, lädt das Gerät den Passwort-Vault herunter. Der lässt sich jedoch nur mit dem Master-Passwort öffnen und setzt auf zeitgemäße Verschlüsselungsalgorithmen. Dashlane nennt eine verwendete Kombination aus Argon2, AES-256-CBC und HMAC-SHA256.

Dass die Passwort-Vaults ordentlich verschlüsselt sind, ist unbedingt erforderlich – es handelt sich nicht um den ersten Vorfall, bei dem Cloud-gespeicherte Passworttresore in die Hände von Online-Kriminellen gefallen sind. Etwa Ende 2022 hatte der Passwort-Manager-Dienst LastPass eingeräumt, dass Unbefugte in die Cloudsysteme eingedrungen sind und dabei Zugriff auf Kundendaten erlangt haben. E-Mail-Adressen und Passwörter waren darunter: Die Rede war davon, dass aus Backups kopierte Passworttresore von Kunden unverschlüsselte URLs und verschlüsselte Informationen wie Nutzernamen und Passwörter enthielten.

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Rund ein Jahr später schienen die Angreifer dann die Passworttresore zu knacken. Mit den Zugangsdaten darin konnten sie offenbar Zugang zu bestimmten Konten erlangen und Kryptowallets leerräumen.


(dmk)



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SolarWinds Serv-U: Angreifer missbrauchen DoS-Lücke in FTP-Server


Ursprünglich war es ein einfacher FTP-Server, inzwischen eine ausgewachsene Managed-File-Transfer-Software: SolarWinds Serv-U dient dem Datenaustausch für wichtige Systeme bei Organisationen. Schwachstellen darin sind für Cyberkriminelle oftmals interessant – mit einer vergleichbaren Software wie Progress MOVEit hatte die Cybergang Cl0p sensible Daten vieler namhafter Unternehmen gestohlen und damit Lösegeld erpresst. In Serv-U wird jetzt eine Sicherheitslücke im Internet angegriffen, die das System und damit den Datenaustausch in Einrichtungen lahmlegt.

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SolarWinds warnt in einer aktuellen Schwachstellenmeldung, dass Angreifer mit manipulierten POST-Anfragen den Serv-U-Dienst zum Absturz bringen können. Das gelingt aus dem Netz, ohne vorherige Anmeldung, als Kodierung muss jedoch „Deflate“ aktiv sein (CVE-2026-28318, CVSS 7.5, Risiko „hoch“). SolarWinds stellt die korrigierte Version Serv-U 15.5.4 HF1 bereit, gibt aber auch Tipps zur Absicherung mittels Web Application Firewall (WAF). Darin sollte der Zugriff auf bekannte Adressen beschränkt werden, wo das möglich ist. Anfragen, die „Content-Encoding“ enthalten, sollten darin blockiert werden, da diese Funktion von dem Dienst nicht benötigt wird. Mit einer Web-Suche hat SolarWinds einige Vorschläge für Regeln einiger WAFs erstellt – die sollten Admins jedoch zuvor gründlich prüfen, ob sie in ihrer Umgebung so einsetzbar sind.

Die US-amerikanische IT-Sicherheitsbehörde CISA warnt inzwischen vor beobachteten Angriffen auf die Schwachstelle in SolarWinds Serv-U. Wie üblich nennt sie jedoch keinerlei Details, etwa zu Art und Umfang der Attacken. Daher lassen sich auch keine Hinweise für erfolgreiche Angriffe (Indicators of Compromise, IOC) ableiten. IT-Verantwortliche sollten jedoch zügig die aktualisierte Software installieren oder die vorgeschlagene Filterung mittels WAF einrichten.

In SolarWinds Serv-U haben die Entwickler zuletzt Ende Februar Sicherheitslücken gestopft. Es handelte sich dort gleich um vier Schwachstellen, die als Risikoeinstufung die Einordnung „kritisch“ erreichten.


(dmk)



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