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Datenschutz & Sicherheit

Automatisierte Falschmeldungen: BKA meldet Kinderpornografie, die keine ist


Das Bundeskriminalamt bekämpft Kinder- und Jugendpornografie im Internet. Es ist die Zentralstelle für Bund und Länder.

Letztes Jahr hat das Bundeskriminalamt dem freundlichen Hosting-Unternehmen Flokinet vorgeworfen, strafbare Kinderpornografie zu verbreiten.

Polizei meldet Straftaten

Das Referat für Ermittlungen zu Gewalt- und Sexualdelikten verschickte eine „Meldung zu kriminellen Inhalten, die auf ihren Servern zur Verfügung gestellt werden“. Flokinet hat die Meldung jetzt veröffentlicht.

Das BKA schreibt, „dass sich auf den von Ihnen betriebenen Servern strafrechtlich relevante Inhalte befinden“, und ersucht „dringlichst“ darum, „diese schnellstmöglich zu entfernen“. Der Brief listet zwei URLs mit angeblicher Kinderpornografie:

Doch die Polizei liegt falsch. Die Inhalte der Videos sind nicht strafbar.

YouTube-Videos mit Musik

Auf dem Web-Server invidious.flokinet.to läuft die Software Invidious. Diese bietet ein „alternatives Front-End für YouTube“. Weder Invidious noch Flokinet hosten dort eigene Videos. Die hostet YouTube.

Das erste Video zeigt den deutschen Komponisten Hans Zimmer, der Musik für einen Film produziert. Das zweite Video ist ein Lied eines spanischen Opernsängers.

Beide Inhalte sind weder Kinderpornografie noch strafbar.

Darüber hinaus war der Web-Dienst zum Zeitpunkt der BKA-Meldung bereits seit einem halben Jahr kaputt und offline.

Wie prüft die Polizei?

Kinderpornografie ist ein schlimmes Verbrechen und die Verbreitung solcher Inhalte ein ernster Vorwurf. Internet-Dienste müssen rechtswidrige Inhalte „unverzüglich“ entfernen. Einige Staaten schreiben eine Frist von 24 Stunden vor.

Das BKA verschickt die Mail an einem Montag. Zwei Stunden nach Eingang der Mitteilung teilt Flokinet dem BKA mit, dass die genannten Inhalte nicht verfügbar, nicht gehostet und nicht strafbar sind. Doch nach 24 Stunden hat das BKA noch immer nicht geantwortet.

Am Dienstag schicken wir dem BKA eine Reihe an Fragen. Enthalten die gemeldeten URLs wirklich Straftaten? Wann hat das BKA die URLs geprüft? Wann antwortet das BKA dem Anbieter?

Polizei meldet „automatisiert“

Am Mittwoch erhalten wir eine Antwort der Pressestelle. Das BKA äußert sich „grundsätzlich nicht zu laufenden Ermittlungsverfahren“. Zu den beiden URLs sagt es nichts.

Der Sprecher erklärt nur allgemein:

In Ermittlungsverfahren im Phänomenbereich Kinderpornografie, bei welchen große Datenmengen sichergestellt werden, erhebt das BKA Verlinkungen aus den kriminellen Plattformen automatisiert und regt diese zur Löschung durch den Provider an. Dabei können in Einzelfällen auch Verlinkungen zu nicht strafbaren Inhalten weitergegeben worden sein, die sich auf den in Rede stehenden kriminellen Plattformen befunden haben.

Die Polizei meldet „automatisiert“ alle Links auf „kriminellen Plattformen“. Das BKA prüft nicht, ob ein Link strafbar ist oder nicht.

Doch offensichtlich führt unsere Anfrage zu einer Überprüfung. Am Donnerstag antwortet das BKA dem Anbieter, vier Tage nach der ersten Meldung. „Bei den gemeldeten URLs handelt es sich nicht um kinderpornografische Inhalte. Bitte betrachten Sie unseren Löschantrag als irrelevant.“

Damit ist der konkrete Fall zwar gut ausgegangen. Aber er zeigt grundlegende Probleme.

Viele Meldungen nicht strafbar

Das BKA erhält Hinweise auf Kinderpornografie unter anderem von Beschwerdestellen im INHOPE-Netzwerk. Diese nehmen Hinweise entgegen und „prüfen diese auf ihre strafrechtliche Relevanz“. Erst danach leiten sie geprüfte Hinweise an das BKA. Im Jahr 2024 erhielt das BKA so über 31.000 Hinweise zu kinderpornografischen Inhalten im Internet.

Noch mehr Meldungen erhält das BKA vom „Nationalen Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder“. Die US-Organisation meldete ebenfalls 2024 über 205.000 Hinweise an das BKA. Diese prüft das BKA. Doch nur „in 106.353 Fällen wurde eine strafrechtliche Relevanz festgestellt“. Die Hälfte der NCMEC-Meldungen war gar nicht strafbar.

Im Fall von Flokinet hat das BKA selbst „Verlinkungen aus den kriminellen Plattformen automatisiert [erhoben]“. Überprüft hat das BKA die Inhalte offensichtlich nicht.

In anderen Fällen erfährt das BKA von Kinderpornografie, löscht die Inhalte aber nicht.

Trotzdem fordert das BKA Netz-Sperren, Vorratsdatenspeicherung und Chatkontrolle – immer wegen Kinderpornografie.

Keine Konsequenz für Falschmeldungen

Flokinet kritisiert, dass das Einreichen einer falschen Meldung keinerlei Konsequenzen hat. Es ist angemessen, dass Hoster Straftaten wie Kinderpornografie zeitnah entfernen müssen. Doch das kann nur funktionieren, wenn die Hinweise der Polizei auch korrekt sind.

Wenn die Polizei automatisiert ungeprüft Inhalte meldet, „lagert der Absender die Überprüfungsarbeit faktisch an uns aus. Das ist kein praktikables System.“ Diese offenbar notwendige Überprüfung ist rechtlich heikel: Bereits der Besitz kinderpornografische Inhalte ist strafbar, unabhängig von der Intention.

Laut Flokinet benachteiligt dieses System außerdem kleine Internet-Dienste gegenüber Big Tech. „Große Plattformen können die Kosten für die Bearbeitung automatisierter Anfragen durch KI-Moderation und Inhaltsüberprüfungs-Teams auffangen. Unternehmen wie Flokinet können das nicht.“

Flokinet weist auch darauf hin, dass die Polizei erst reagiert hat, nachdem wir nachgefragt haben. „Ohne den Druck von Medien wäre die Falschmeldung wahrscheinlich nicht offiziell anerkannt worden.“



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Betrügerischer Ransomware-Verhandler muss 70 Monate ins Gefängnis


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Die Anklage gegen einen Ransomware-Verhandler vom November vergangenen Jahres endet in einer längeren Haftstrafe für den Täter. Er war als Ransomware-Verhandler bei der Firma DigitalMint angestellt, hat jedoch selbst Ransomware-Angriffe ausgeführt und dabei offenbar mehr als eine Million US-Dollar erbeutet.

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Die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit des US-amerikanischen Justizministeriums hat das Urteil nun öffentlich gemacht. Am Donnerstag vergangener Woche wurde der angeklagte 41-Jährige aus Florida zu 70 Monaten Gefängnis verurteilt. Die Strafe ergeht für die Konspiration mit der Cybergang BlackCat/ALPHV zur Erpressung mehrerer Opfer sowie für die Verschwörung mit weiteren ehemaligen IT-Sicherheitsprofis zu weiteren Angriffen auf zusätzliche Opfer im Jahr 2023.

Eigentlich war der Verurteilte angestellt, um Opfern in Krisenzeiten beizustehen. Jedoch habe er sie betrogen und ihre vertraulichen Verhandlungspositionen an Cyberkriminelle weitergegeben und denen damit geholfen, mehr Geld aus den Opfern auszuquetschen, erklärte der US-Staatsanwalt für den Südbezirk von Florida, Jason A. Reding Quiñones.

Den Verfahrensakten zufolge habe der Täter seit April 2023 seine Rolle bei dem IT-Incident-Response-Unternehmen missbraucht, um sich mit den Betreibern der BlackCat-Ransomware zu verschwören, um fünf unterschiedliche Ransomware-Opfer um Lösegeld zu erpressen. Der Verurteilte habe Geld von BlackCat für die Preisgabe vertraulicher Informationen wie der Verhandlungsposition und -strategie der Opfer angenommen. Außerdem soll sich der Verurteilte mit einem 36-jährigen Texaner und einem 41-Jährigen aus Georgia verbündet haben, um die BlackCat-Ransomware im Zeitraum vom April bis November 2023 bei weiteren Opfern zu verteilen. Nach der erfolgreichen Erpressung eines Opfers um rund 1,2 Millionen US-Dollar in Bitcoin haben die drei sich das Lösegeld geteilt und auf diverse Arten gewaschen.

Mitte April plädierte der nun Verurteilte auf „schuldig“. Bereits im Mai wurden die beiden anderen Täter zu 48 Monaten Haft verurteilt. Die Strafverfolger konnten Gegenstände einschließlich digitaler Währungen im Wert von 10 Millionen US-Dollar sicherstellen. Dazu gehören außerdem Autos, ein Foodtruck und ein Luxus-Angelboot. Eine Anhörung zur Festsetzung der Höhe des Schadenersatzes ist für den 17. September angesetzt.

Im vergangenen November kam es zunächst zur Anklage gegen zwei Männer. Dabei wurde bekannt, dass der Täter sich nicht nur Anteile vom Lösegeld zugeschustert haben soll, sondern selbst hinter den Ransomware-Angriffen steckte.

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(dmk)



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Telegram-Messenger: Kurzdomain t.me womöglich wegen US-Sanktionen gesperrt


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Die Kurzdomain t.me ist derzeit nicht erreichbar. Die Adresse gehört zum Telegram-Messenger, der sie für Kurzlinks zu Kanälen oder Mitgliederprofilen verwendet. Die Ursache der Sperrung ist nicht vollends geklärt, könnte aber mit Sanktionen der USA gegen einen VPN-Anbieter zusammenhängen.

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Die Domain ist derzeit von der Vergabestelle, dem NIC (Network Information Center) des Landes Montenegro, auf den Status „registryHold“ gesetzt. Dieser kann – so die Erklärung bei ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers), auf ein Problem mit der Domain hinweisen, das durch den Inhaber gemeinsam mit der Vergabestelle geklärt werden muss.

Der Messengerdienst verwendet t.me, um das Teilen von Links zu Kanälen zu erleichtern – diese Funktion ist daher bei vielen Telegram-Clients derzeit nicht nutzbar. Zumindest in der aktuellen Version des Telegram-Messengers unter IOS und macOS verwendet die App noch die defekte Domain. Wer einen Telegram-Kanal per Link mit Freunden teilen möchte, kann hilfsweise t.me durch telegram.me ersetzen – diese Domain funktioniert noch.

Wie Jonah Aragon, Mitarbeiter der NGO Privacy Guides, vermutet, könnte eine US-Sanktion schuld an der Sperrung sein. Die Kontrollbehörde des US-Finanzministeriums OFAC, zuständig für internationale Sanktionen, hat am 13. Juli den ukrainischen VPN-Anbieter FirstVPN auf die Sanktionsliste SDN (Specially Designated Nationals) gesetzt – und dieser Dienst verwendet neben Domains aus den Namensräumen .com, .net und .org auch den Direktlink zu seinem Telegram-Kanal als Kontaktadresse.


T.me kaputt

T.me kaputt

Wie Sie sehen, seh’n Sie nichts: t.me ist dank einer Intervention des Domainregistrars derzeit außer Funktion.

Bei der Umsetzung der Sanktionen durch das montenegrinische NIC kann es sich also um „Overblocking“ handeln. Ob es sich hierbei um den tatsächlichen Grund handelt, ist unklar, doch die Erklärung scheint plausibel. Auch die .org-Domain ist vom Domainregistrar Key-Systems auf „serverHold“ gesetzt worden, die .com-Domain des VPN-Anbieters wurde offenbar von Cloudflare durch Löschen der DNS-Einträge deaktiviert.

Telegram ist immer wieder von Sperren betroffen, zuletzt in Indien während der Prüfungsphase.

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(cku)



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SAP-Patchday: Teils kritische Sicherheitslücken in mehreren Produkten gefixt


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Die Entwickler von SAP haben zum Patchday im Juli 16 neue Sicherheitsnotizen veröffentlicht. Davon behandeln drei als kritisches Risiko eingestufte Schwachstellen in mehreren Produkten.

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In der Patchday-Übersicht listet SAP die einzelnen Meldungen säuberlich auf. Kurz vor Höchstwertung landet ein möglicher Speicherzugriffsfehler aufgrund von Logikfehlern in der Speicherverwaltung von SAP NetWeaver Application Server ABAP, durch den angemeldete Angreifer unbefugt auf Daten zugreifen und diese etwa verändern oder gar einen Denial-of-Service provozieren können (CVE-2026-44747, CVSS 9.9, Risiko „kritisch“). In SAP Approuter können hingegen bösartige Akteure HTTP-Anfragen einschleusen, durch die nicht authentifizierte Angreifer die Synchronisation von Anfragen und Antworten aus dem Tritt bringen können. Das führt zur Offenlegung von User-Antworten oder zum Lahmlegen des Systems (CVE-2026-27690, CVSS 9.1, Risiko „kritisch“). Ein voreingestelltes und öffentlich dokumentiertes Beispiel-Konto für den OAuth2-Client gefährdet zudem die Sicherheit der SAP Commerce Cloud. Angreifer können sich damit anmelden und Daten lesen und manipulieren, erklärt SAP (CVE-2026-44761, CVSS 9.1, Risiko „kritisch“).

Die Apache-Camel-Komponente der SAP Integration Suite reißt mehrere Sicherheitslücken auf (CVE-2026-40453, CVE-2026-33454; bis CVSS 8.8, Risiko „hoch“). Außerdem hat der SAProuter unter Windows eine DLL-Hijacking-Schwachstelle (CVE-2026-0487, CVSS 8.4, Risiko „hoch“). In SAP NetWeaver Application Server Java(Configuration Wizard) klafft eine Cross-Site-Scripting-Lücke (CVE-2026-44752, CVSS 8.2, Risiko „hoch“), zudem agiert der SAP Approuter unter Umständen als Open Redirect (CVE-2026-44745, CVSS 8.1, Risiko „hoch“). Der Apache-Tomcat-Server der SAP Commerce Cloud reißt ebenfalls mehrere Lücken auf (CVE-2026-43512, CVE-2026-41293, CVE-2026-43515; bis CVSS 8.1, Risiko „hoch“). Das SAP Change and Transport System Attach Tool (ctsattach) enthält zudem eine Codeschmuggel-Lücke (CVE-2026-58233, CVSS 7.6, Risiko „hoch“).

Sicherheitslücken mit mittlerem Bedrohungsgrad betreffen SAP NetWeaver Enterprise Portal, ui5/webcomponents-base, SAP S/4HANA Project Management (PPM-PRO), SAP NetWeaver Application Server ABAP (applications based on Business Server Pages), SAP S/4HANA (Draft operation), S/4 HANA (Create Single Payment) sowie SAP CRM (WebClient UI). In SAP HANA Extended Application Services classic model (User Self Service) haben die Programmierer zudem eine als „niedriges“ Risiko eingestufte Lücke geschlossen.

IT-Verantwortliche sollten die bereitstehenden Updates zügig anwenden, um die Angriffsfläche in ihren Netzen zu minimieren. Der SAP-Patchday im Juni hatte einen ähnlichen Umfang. Dort hatten die Programmierer 15 Sicherheitslücken ausgebessert, wovon ebenfalls drei als kritisch eingestuft wurden.


(dmk)



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