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BMW verkauft weniger Autos in den USA: Elektroautos belasten Bilanz


BMW hat auf dem wichtigen US-Markt im ersten Quartal weniger Autos verkauft. Der Absatz der Stammmarke BMW sank im Jahresvergleich um 3,9 Prozent auf 84.231 Autos, wie das Unternehmen heute in Woodcliff Lake (New Jersey) mitteilte. Bei der Kleinwagenmarke Mini gab es ein Minus von 10,2 Prozent auf 6.261 Pkw. Die Ergebnisse hätten die Trends am Markt widergespiegelt, sagte US-Chef Sebastian Mackensen laut Mitteilung. Gemessen daran habe sich BMW im Vergleich mit dem Gesamtmarkt gut geschlagen.

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Vor allem Elektro- und Hybridautos gerieten unter Druck. Die Verkäufe von elektrifizierten Autos – also batteriebetriebene (BEV) und Plug-in-Hybride (PHEV) sackten um die Hälfte auf weniger als 10.000 Fahrzeuge ab. Auf dem US-Markt haben Elektroautos derzeit einen schweren Stand. US-Präsident Donald Trump hatte Subventionen für elektrische Antriebe gestrichen und Abgasregeln geändert. Das ließ die Nachfrage einbrechen.

Die stark in den USA vertretenen großen Hersteller Stellantis, Ford und General Motors steuerten daraufhin in ihrer Elektroautostrategie um und wurden von milliardenschweren Abschreibungen belastet.

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(fpi)



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Kindle Scribe Colorsoft: Neues Kindle-Modell ab 8. April in Deutschland


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Amazons neue E-Reader Kindle Scribe und Kindle Scribe Colorsoft kommen nach Deutschland: Ab dem 8. April sind beide Geräte bei Amazon erhältlich. Die Vorstellung erfolgte bereits vor über einem halben Jahr, in den USA ist der neue Kindle Scribe seit Dezember verfügbar.

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Der Kindle Scribe ist neben dem Bücherlesen auch für Notizen ausgelegt. Er ist bereits Amazons teuerster E-Reader – die beiden neuen Modelle legen aber noch einmal eine Schippe drauf. Während der erste Kindle Scribe in der Ausführung mit 32 GByte Speicherplatz regulär noch 440 Euro kostete, verlangt Amazon für das neue Modell mindestens 520 Euro. Mit 64 GByte Speicherplatz kostet das neue Modell sogar 570 Euro.

Noch teurer ist der Kindle Scribe Colorsoft, die kommende Farbvariante des E-Readers: Hier gehen die Preise bei 650 Euro für die 32-GByte-Variante los. Wer 64 GByte Speicherplatz braucht, muss 700 Euro an Amazon überweisen. Die Preise hatte Amazon bereits bei der Vorstellung im vergangenen Herbst bekannt gegeben. Beide Modelle werden mit einem Eingabestift geliefert.

Im Vergleich zur früheren Version des Kindle Scribe fallen die beiden neuen Modelle durch einen neuen Formfaktor auf: Sie haben ein größeres 11-Zoll-Display und schmalere Ränder. Beide Modelle sind 5,4 mm dick und 400 Gramm leicht. Dank neuem Quad-Core-Prozessor sollen sie außerdem schneller arbeiten als der Vorgänger. Das Schreiben auf dem Display soll sich außerdem dank einer neuen Oberflächenstruktur natürlicher anfühlen.

Der Kindle Scribe Colorsoft folgt grundsätzlich dem Design des Kindle Scribe, hat dank „Colorsoft-Displaytechnologie“ aber einen farbigen Bildschirm. Die Technik funktioniert laut Amazon mit einem Farbfilter und Lichtleitern mit Nitrid-LEDs, was die Farben optimieren soll, ohne Details zu verwaschen. Zudem komme eine neue Rendering-Engine zum Einsatz.

Daneben sollen die neuen Scribe-Modelle erweiterte Produktivitätsfunktionen bieten: Nutzer können Dokumente über Google Drive und Microsoft OneDrive importieren und annotierte PDFs exportieren. Notizen lassen sich auch zu OneNote übertragen. KI-Features ermöglichen die Suche in Notizbüchern in natürlicher Sprache sowie einfache Zusammenfassungen.

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(dahe)



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Artemis-Mission: Apple Immersive beim Start zum Mond


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Auf ihrem aktuellen Weg zum Mond hat die Crew der Artemis-2-Mission zwar leider keine Blackmagic-Stereokameras dabei. Doch dank einer Kooperation mit der Firma Cosmic Perspective soll es zumindest ein hochauflösendes 3D-Video vom Start für Apple Immersive Video geben. Das bestätigte das auf das Filmen von Weltraummissionen spezialisierte Unternehmen laut Apple Insider.

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Auf X war in einem Video zu sehen, wie die ersten Blackmagic-Kameras aufgebaut wurden. Dabei handelt es sich offenbar um die 30.000 US-Dollar teuren URSA-Cine-Immersive-Geräte. Man habe gerade eine „erste Runde“ der Artemis-Kameras platziert. Es sollten aber noch weitere aufgebaut werden. Cosmic Perspective arbeitet dabei mit der NASA zusammen, hat also Zugang zu speziellen Flächen.

Unklar ist noch, wann die 180-Grad-Aufnahmen zu sehen sein werden. Apple selbst hat bislang noch keine Angaben gemacht. Neben Spatial Video wurden auch 3D-Tonaufnahmen gemacht, hieß es. So soll es möglich werden, den Artemis-2-Start möglichst realistisch nachvollziehen zu können. Die Mission dauert insgesamt 10 Tage und führt erstmals seit Jahrzehnten Menschen wieder zu einer Mondumrundung.

Apple versucht seit Längerem, Nutzer über sein Apple-Immersive-Video-Format zur Vision Pro zu locken. Die URSA zeichnet mit 8160 x 7200 Bildpunkten pro Auge sowie einer Bildwiederholrate von 90fps auf. Apple vertreibt dann vor allem Kurzfilme, unter anderem von spektakulären Klettertouren, Parcours-Veranstaltungen, Tieraufnahmen und mehr. Zuletzt hatte der Konzern auch begonnen, Baskettballspiele der L.A. Lakers zu übertragen. Ganze Spielfilme in Apple Immersive Video gibt es bislang aber noch nicht.

Zu finden sind die Apple-Immersive-Video-FIlme über die TV-App auf dem Headset. Sie sind kostenlos verfügbar. Über Apples Filmeladen lassen sich auch 3D-Streifen in voller Länge erwerben. Diese haben allerdings eine wesentlich geringere Auflösung als die 8K, die Apple-Immersive-Video anbietet. Die Vision Pro sucht immer noch nach einer „Killer-App“. Das Anschauen von Filmen gilt als eine der beliebtesten Anwendungen. Das Headset wird immer noch nur von Apple selbst vertrieben und kostet mindestens 3700 Euro.

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(bsc)



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Essen setzt Uber-Mindestpreise nach Gerichtsentscheid aus


Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat die Stadt Essen ihre Mindestpreis-Vorgaben für Taxi-Konkurrenten wie Uber oder Bolt ausgesetzt. Die Stadt halte die Hinweise des Gerichts für nachvollziehbar und werde ihre Verfügung überarbeiten, teilte sie mit. Bis zur Überarbeitung werde die Regelung vorläufig nicht mehr angewendet.

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Mit den seit Jahresbeginn eingeführten Preisvorgaben hatte die Stadt Essen die Taxi-Branche schützen wollen, die sich bundesweit gegen den Druck durch Mietwagen-Konkurrenz wie Uber und Bolt zur Wehr setzt. Dagegen hatten eine Mietwagen- und eine Vermittlungsgesellschaft geklagt.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte dem Eilantrag in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss stattgegeben. Die Essener Regelung sei in ihrer derzeitigen Form nicht rechtmäßig. Die Kammer bemängelte, dass die Stadt ihre Regelung nicht eindeutig genug formuliert habe.

Durch die Entscheidung im Eilverfahren wurden die Mindestpreise für Fahrten mit Uber und Bolt in Essen aber nicht generell aufgehoben, wie das Gericht betont hatte. Der noch nicht rechtskräftige Beschluss galt zunächst nur für die beiden Antragsteller, die vor Gericht gezogen waren. Mit der Entscheidung der Stadt werden die Mindestpreis-Vorgaben nun für alle Uber- und Bolt-Fahrer im Stadtgebiet bis auf Weiteres nicht durchgesetzt.

Mit den Mindestpreisen will die Stadt Essen die Taxi-Branche vor einem ruinösen Wettbewerb schützen. Fahrten, die über Mobilitäts-Apps wie Uber und Bolt gebucht werden, dürfen seit dem Jahreswechsel nicht mehr sehr viel günstiger sein als eine Fahrt mit dem Taxi. Maximal sieben Prozent Rabatt auf den Taxi-Preis sind für spontane Fahrten mit Uber und Co. noch erlaubt. Ein anhaltender Preiskrieg zwischen Taxiunternehmen und Mietwagenfirmen sorgt bundesweit für ähnliche Debatten.

Doch die Regelung der Stadt Essen sei zu unbestimmt, bemängelten die Richter. Vor allem bleibe unklar, wie der Mindestpreis berechnet werden müsse, wenn eine Fahrt über die Essener Stadtgrenze hinausführt. Außerdem überschreite die Stadt Essen ihre Kompetenzen, wenn sie einen Mindestpreis für eine Fahrt in eine andere Stadt festlegen wolle.

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Der Wettbewerb zwischen Taxis und der immer größeren Zahl an Mietwagenfahrern sorgt in vielen Städten für Streit. Taxis sind an einen von der Stadt festgelegten Tarif gebunden und zählen zum öffentlichen Personenverkehr, für den das Personenbeförderungsgesetz klare Auflagen wie die Betriebs- und Tarifpflicht vorsieht – denn Taxi-Unternehmen müssen zum Beispiel jede auch noch so kurze Fahrt annehmen und auch betrunkene Fahrgäste an ihr Ziel bringen.

Das gilt für die privaten Mietwagenfahrer nicht. Sie bieten ihre Fahrten über Apps wie Uber und Bolt an – und unterbieten die Preise der Taxis nicht selten um 30 bis 40 Prozent.

Essen ist nach Angaben des Bundesverbands der Mietwagenfahrer „Wirfahren“ die erste Stadt in Nordrhein-Westfalen, die den privaten Fahrern Mindestpreise vorschreibt, um die Taxi-Branche zu schützen. Auch bundesweit sind solche Modelle bislang die Ausnahme. Entsprechend groß war der Widerstand der Mietwagenfahrer gegen die Mindestpreise.

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(nen)



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