Apps & Mobile Entwicklung
Mercedes MB. Drive Assist Pro Level 2++ im CLA ausprobiert
Deutsche Autohersteller wie BMW und Mercedes-Benz haben ihre Level-3-Ambitionen vorerst aufgegeben. Bei Mercedes liegt der Fokus derzeit auf dem „Level 2++“ und dem MB. Drive Assist Pro. ComputerBase konnte das auf Nvidia-Hard- und Software laufende System im Rahmen der GTC 2026 erleben. Im zweiten Quartal soll die Beta starten.
Beta für US-Kunden im zweiten Quartal
Der MB. Drive Assist Pro wird seit Ende letzten Jahres für den aktuellen CLA in China angeboten. Im Verlauf des zweiten Quartals dieses Jahres soll für interessierte Kunden in den USA eine Beta des Assistenzsystems angeboten werden. Das ist ungewöhnlich für einen Hersteller wie Mercedes, der Kunden bislang immer erst das fertige Produkt anbieten wollte. Beim MB. Drive Assist Pro wird diesmal aber ein anderer Weg eingeschlagen, der Parallelen zu den Beta-Releases für Tesla-Kunden erkennen lässt.
3.950 US-Dollar für drei Jahre Laufzeit
Mercedes bietet den MB. Drive Assist Pro in den USA bereits zum Verkauf an. Wer einen CLA 250+ zum Basispreis von 48.600 US-Dollar konfiguriert, kann das Assistenzsystem als Sonderausstattung für 3.950 US-Dollar hinzufügen. Das Extra kommt mit einer Laufzeitbeschränkung von drei Jahren, was es im Anschluss kosten wird, ist bislang nicht bekannt. Für die voraussichtlich Anfang 2027 geplante Markteinführung in Deutschland stehen entsprechende Details ebenfalls noch aus.
Für was stehen die zwei Pluszeichen?
Zur Probefahrt durch die Innenstadt von San Jose war gleich eine der ersten Fragen der Redaktion, für was die zwei Pluszeichen bei „Level 2++“ stehen. L2+ ist eine inoffizielle Bezeichnung, die bislang für leistungsfähigere Assistenzsysteme nach Level 2 genutzt wurde, um sich vom klassischen L2 abzusetzen. Der Autobahnassistent von BMW ermöglicht zum Beispiel freihändiges Fahren auf Autobahnen bis 130 km/h und Spurwechsel nur mit Blickbestätigung. Das Verkehrsgeschehen muss vom Menschen überwacht werden, Nebentätigkeiten sind im Gegensatz zum Level 3 (Test) untersagt.
Level 2++ für Highway und Stadt
Nvidia erklärte „Level 2++“ folgendermaßen: Demnach stehe das erste Pluszeichen für das assistierte Fahren auf dem Highway und das zweite Pluszeichen für das assistierte Fahren in der Innenstadt. Das urbane Szenario ist für Hard- und Software das deutlich anspruchsvollere. Diese Erweiterung auf die Stadt will Nvidia mit der Bezeichnung zusätzlich hervorheben.
Nvidia Drive AGX Orin und Alpamayo
Mercedes setzt für den MB. Drive Assist Pro auf Technologie von Nvidia, einerseits Drive AGX Orin für die Hardware und andererseits Alpamayo für die Software, Nvidias Familie offener Vision-Language-Action-Modelle, Simulations-Tools und Datensätze für autonome Fahrzeuge. Das Assistenzsystem läuft einem einzelnen Orin mit 254 TOPS, auch wenn bei Mercedes weiterhin von 508 TOPS die Rede ist. Laut Nvidia habe es mal Pläne für zwei Orin gegeben, in den Serienfahrzeugen komme aber nur ein Modul zum Einsatz. Zehn Kameras, fünf Radar- und zwölf Ultraschallsensoren sind im CLA verbaut.
Echtes freihändiges Fahren ist nicht erlaubt
Die Probefahrt war für rund eine Stunde durch die Innenstadt von San Jose angesetzt. Was schon nach wenigen Metern auffiel: Nvidia spricht zwar von einem Hands-free-Erlebnis, freihändiges Fahren gibt es aber selbst mit zwei Pluszeichen nicht bei Mercedes. Der MB. Drive Assist Pro verlangt aus Sicherheitsgründen weiterhin leichte Berührungen des Lenkrades, ansonsten kommt es in mehreren Eskalationsstufen zu akustischen und optischen Warnhinweisen. Das Greifen ans Lenkrad in regelmäßigen Abständen gilt auch für das Fahren auf dem Highway, was jedoch nicht Teil der Probefahrt war.
Der MB. Drive Assist Pro fährt sicher
Freihändiges Fahren ist mit dem Assistenzsystem zwar nicht möglich, aber durchaus sicheres Fahren. Mercedes und Nvidia haben den MB. Drive Assist Pro eher vorsichtig ausgelegt. Lieber hier und da ein paar Sekunden länger warten, eine vorhandene Lücke nicht komplett schließen, etwas früher bremsen oder doch noch mal die Umgebung checken – erst dann wird gefahren. Sicherheit geht beim MB. Drive Assist Pro eindeutig vor, das zeigte sich zur Probefahrt immer wieder. Und weil sich das Assistenzsystem „überkorrekt“ an alle Tempolimits, Stoppschilder und andere Verkehrsregeln hält, ließ sich die Probefahrt auch nicht abschließen, ohne einmal von einem ungeduldigen Fahrer angehupt zu werden.
Als ob zwei Fahrer im Auto sitzen würden
Was also bringt der MB. Drive Assist Pro an zusätzlichem Komfort und Nutzen, wenn man nicht freihändig fahren kann? Nvidia erklärt, dass dass Assistenzsystem dem Fahrer eine Reihe unterbewusst ausgeführter Aktionen abnimmt und damit entlastet. Ist das System aktiv, muss man als Fahrer seltener in die Spiegel blicken, Spurwechsel durchführen, innerhalb der Spur korrigieren oder für Bremsschwellen bremsen.
Der MB. Drive Assist Pro agiert so, also würden zwei Fahrer das Fahrzeug steuern, wobei der Mensch die Fahrt primär nur noch überwacht, aber bei der eigentlichen Ausführung in den Hintergrund rückt, während das Assistenzsystem diesen Teil übernimmt. Um Tempolimits und Verkehrszeichen muss man sich nur noch eingeschränkt kümmern, das Auto übernimmt diesen Part. Das Zusammenspiel von Mensch und Maschine zeigt sich auch anhand des kooperativen Lenkansatzes von Mercedes-Benz, bei dem manuelle Lenkanpassungen jederzeit möglich sind, ohne das System zu deaktivieren.
Mercedes und Nvidia arbeiten an Level 4
Eine Revolution beim assistierten Fahren ist der MB. Drive Assist Pro somit nicht, eher ein Schutzschild, das mit Hilfe zahlreicher Sensoren den Fahrer unterstützt und beschützt und dabei zugleich den Stresslevel senkt. Das ist ein sinnvoller Ansatz, der erhoffte Wow-Effekt blieb damit zur Probefahrt aber aus. Der wiederum könnte zu einem späteren Zeitpunkt folgen, denn Mercedes und Nvidia wollen in der S-Klasse gemeinsam auch das Level 4 anbieten, wie es zum Beispiel Waymo (Test) anbietet. Geplant sind Luxus-Robotaxis, die auf der Uber-Plattform angeboten werden.
ComputerBase hat Informationen zu diesem Artikel von Nvidia im Rahmen einer Veranstaltung des Herstellers in San Jose, Kalifornien erhalten. Die Kosten für An-, Abreise und fünf Hotelübernachtungen wurden vom Unternehmen getragen. Eine Einflussnahme des Herstellers oder eine Verpflichtung zur Berichterstattung bestand nicht.
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Nicht erst im Herbst: Preiserhöhungen bei Apple sollen nun kurz bevor stehen

Preiserhöhungen hat Noch-Apple-CEO Tim Cook erst kürzlich bestätigt. Über den Zeitpunkt und konkrete Preiserhöhungen verlor der Konzern jedoch noch kein Wort. Nun gibt es erste Gerüchte über den Start: der soll bald erfolgen. Und die Verteuerung? Die könnte gerade beim iPhone empfindlich ausfallen.
Konkrete Mutmaßungen kommen von zwei prominenten Stellen. Einerseits vom The Wall Street Journal, das mit Cook überhaupt erst das Interview zu den Preissteigerungen geführt hat, und andererseits von Marc Gurman, der für Bloomberg regelmäßig aus dem Inneren des Konzerns berichtet.
Zeitpunkt: Schon sehr bald
Über die Plattform X vermutet Gurman, dass sich Apple nicht ohne Grund schon jetzt zur Ankündigung von Preissteigerungen hinreißen lässt. Nach Ansicht des Tech-Journalisten stehen die Preissteigerungen „unmittelbar bevor“ und könnten über die bald startenden Back-to-School-Aktionen abgefedert werden. Sowohl in den USA als auch in Deutschland startet Apple für gewöhnlich von Juli bis Oktober Bundle-Rabatte, bei denen Studierende und Schüler, sowie deren Eltern, von Rabatten beim Kauf einer oder mehrerer Apple-Bildungsprodukte wie iPads oder Macs profitieren. Diese gewährt Apple traditionell zusätzlich zu dem ohnehin immer verfügbaren Bildungsrabatt auf diese Produkte.
iPhone 18 Pro ab 1.499 Euro in Deutschland?
Informationen zur Höhe der Preissteigerung hatte Gurman nicht parat. Hier hat sich jedoch The Wall Street Journal geäußert und stellte für das iPhone 18 Pro einen deutlich gesteigerten Preis in Aussicht. Während das aktuelle iPhone 17 Pro gerade ab 1.099 US-Dollar in den USA von Apple verkauft wird, soll das im Herbst erwartete iPhone 18 Pro hingegen ab satten 1.299 US-Dollar starten. Dies entspräche einer Preiserhöhung von knapp 200 US-Dollar, die auch in Europa durchschlagen dürfte.
Hierzulande verkauft Apple das iPhone 17 Pro für 1.299 Euro in der Basis-Konfiguration mit 256 GB Speicher. Bei einer Übertragung des Preises wäre in Deutschland wohl mit Preisen ab 1.499 Euro oder gar 1.549 Euro zu rechnen, da die Preiserhöhung des The Wall Street Journal natürlich netto ist.
Hintergrund für die Preiserhöhung soll laut dem Bericht die von Cook beklagte Erhöhung der Speicherpreise durch den KI-Boom sein. Laut dem The Wall Street Journal, das sich auf Angaben von TechInsights beruft, soll bei einem iPhone 17 Pro das 12-GB-RAM-Modul noch 39 US-Dollar im Einkauf kosten, im neuen iPhone 18 Pro muss der Konzern wohl eher mit 145 US-Dollar kalkulieren. Die 256 GB an Systemspeicher sollen von 13 US-Dollar im Einkauf auf 51 US-Dollar steigen.
Noch höhere Preise sind denkbar
Wie MacRumors zudem anmerkt, könnte der Preis noch höher ausfallen, denn ein neues Kameramodul soll laut dem Analysten Ming-Chi Kuo den Preis für die Kamerakomponenten alleine ebenfalls um 50 Prozent erhöhen. Bei Berücksichtigung des neuen Kameramoduls wäre daher sogar ein Startpreis von 1.399 US-Dollar denkbar, wenn Apple auf seiner Marge von 44 Prozent bestünde. Die Berechnungen von MacRumors zeigen: Hierzulande wird dann im schlimmsten Fall ein Preis von 1.599 Euro oder gar 1.649 Euro realistisch werden.
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Windows 11 könnte folgen: Microsoft hebt Konto-Bindung für Edge auf

Microsoft lockert offenbar die Bindung einiger Produkte an ein Microsoft-Konto. Damit deutet sich ein Kurswechsel an und entfernt sich von der bisher verfolgten Strategie einer möglichst engen Nutzerbindung. So soll sich künftig auch im Edge-Browser ein Google-Konto verwenden lassen. Windows 11 könnte der nächste Schritt sein.
Damit würde sich ein Strategiewechsel andeuten und Microsoft sich von den besonders aggressiven Bindungsmechanismen der vergangenen Jahre entfernen. Im Eintrag ID 565860 der Microsoft-365-Roadmap kündigt der Konzern an, dass Edge ab Juli auch die Anmeldung mit einem Google-Konto unterstützen soll, um unter anderem Passwörter und Lesezeichen zu synchronisieren. Bereits in der Vergangenheit konnten sich Edge-Nutzer bereits mit einer Gmail-Adresse bei einem Microsoft-Konto anmelden.
Laut einem Bericht von Windows Latest, die vorab Zugriff auf eine Edge-Version mit der bereits implementierten Funktion erhalten haben, findet sich im Profilmenü unterhalb der bestehenden Schaltfläche „Anmelden, um zu synchronisieren“ künftig ein neuer Bereich „Oder mit … anmelden“, inklusive einer Google-Schaltfläche.
Aus reiner Freundlichkeit dürfte Microsoft die Funktion allerdings nicht eingeführt haben. Offensichtlich zielt der Konzern darauf ab, für Chrome-Nutzer attraktiver zu werden und die Hürden für einen Wechsel zu Edge weiter zu senken. Bereits bisher bot Edge umfangreiche Möglichkeiten zum Import von Chrome-Daten, sodass der Schritt als konsequente Fortsetzung dieser Strategie erscheint.
Derzeit bereits in der Testung
Die Funktion befindet sich derzeit noch in der Entwicklung und soll ab dem genannten Zeitpunkt schrittweise für Windows und macOS eingeführt werden. Ein Microsoft-Konto bleibt weiterhin nutzbar, wird aber nicht mehr zwingend vorausgesetzt. Unternehmensadministratoren können die Funktion zudem über die Richtlinie „NonMicrosoftAccountSignInEnabled“ steuern.
Wird die Abschaffung des Kontozwangs bei Windows 11 der nächste Schritt sein?
Darüber hinaus verdichten sich laut dem Bericht die Hinweise darauf, dass Microsoft die bereits im März dieses Jahres bekannt gewordenen internen Überlegungen zum Ende des Kontozwangs unter Windows 11 weiter vorantreibt. In den vergangenen Jahren entwickelte sich das Thema zunehmend zu einem Katz-und-Maus-Spiel zwischen dem Konzern und findigen Anwendern: Während Microsoft die Daumenschrauben immer weiter anzog und Möglichkeiten zur Umgehung unterband, fanden Nutzer regelmäßig neue Wege.
Vor diesem Hintergrund könnte auch die Unterbindung verschiedener bekannter Methoden im OOBE-Prozess (Out of the Box Experience) vom Oktober 2025, mit denen sich Windows 11 weiterhin mit einem lokalen Konto nutzen ließ, als letztes Aufbäumen des Konzerns verstanden werden, den Kontozwang aufrechtzuerhalten.
Anwender hatten es wieder in der Hand
Ob die aktuellen Änderungen tatsächlich einen dauerhaften Kurswechsel markieren oder lediglich dazu dienen sollen, zunächst mehr Nutzer in das Microsoft-Ökosystem zu holen, bleibt offen. Sollte Microsoft den Kontozwang unter Windows 11 jedoch tatsächlich aufgeben, wäre dies ein weiteres Beispiel dafür, dass Anwender mit ihrem Verhalten tatsächlich Einfluss auf Unternehmen nehmen können – auch wenn dafür bisweilen ein langer Atem erforderlich ist.
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„Widerrufsbutton“: Gesetz zu einfachem Widerruf für Online-Käufe gilt jetzt

Ab sofort gilt im deutschen Onlinehandel eine neue Pflicht: Händler müssen Verbrauchern eine deutlich sichtbare Schaltfläche zum Widerruf bereitstellen, über die Verträge digital mit wenigen Schritten widerrufen werden können. Ziel der Regelung ist es, den Widerruf genauso einfach zu gestalten wie den Vertragsabschluss selbst.
Widerruf auf Knopfdruck
Eine eindeutige und leicht auffindbare Schaltfläche zum Widerruf ist ab sofort überall da zwingend vorgeschrieben, wo das gesetzliche Widerrufsrecht auch bisher schon greift. Betroffen ist nahezu der gesamte an Verbraucher gerichtete Onlinehandel, also Geschäfte zwischen Unternehmen und Privatpersonen. Dazu zählen klassische Online-Shops, aber auch Verkaufsplattformen, Streamingdienste, digitale Abos, Online-Kurse sowie online abgeschlossene Finanzverträge wie Kredite oder Versicherungen. Für Marktplätze wie Amazon oder eBay liegt die technische Umsetzung beim jeweiligen Plattformbetreiber.
Der Widerruf muss zweistufig erfolgen: Zunächst führt ein leicht auffindbarer, optisch hervorgehobener und eindeutig beschrifteter Button – etwa mit der Bezeichnung „Vertrag widerrufen“ – auf eine Eingabemaske. Dort sind nur grundlegende Angaben wie Name, Bestellnummer und E-Mail-Adresse erforderlich, falls nicht bereits hinterlegt. Grundsätzlich dürfen Verbraucher zum Widerruf nicht mit einem Kundenkonto angemeldet sein und ein Grund für den Widerruf darf auch nicht abgefragt werden. Anschließend bestätigt ein zweiter Klick den Vorgang verbindlich.
Händler sind verpflichtet, den Eingang automatisiert und unverzüglich zu bestätigen. Fehlt ein solcher „Widerrufsbutton“ hingegen oder werden Kunden nicht auf ihn hingewiesen, verlängert sich das Widerrufsrecht um ein Jahr.
Umsetzung einer EU-Richtlinie
Die neue Pflicht basiert auf einer EU-Richtlinie zur Stärkung von Verbraucherrechten im Onlinehandel aus dem November 2023. In Deutschland wurde die Vorgabe Anfang Februar 2026 in nationales Recht überführt, am heutigen 19. Juni 2026 treten die neuen Vorgaben in Kraft. Damit ist der Widerrufsbutton für alle Onlineverträge verpflichtend, auf die deutsches Verbraucherrecht anwendbar ist.
Auch in Österreich ist ein entsprechendes Gesetz bereits auf den Weg gebracht worden, aber noch nicht in Kraft getreten. Aktuell heißt es, die neuen Vorgaben zum Widerruf sollen in Österreich bis Jahresende verpflichtend werden. Die Schweiz ist von der EU-Richtlinie offenkundig nicht betroffen.
Stärkung der Verbraucherrechte
Das grundsätzliche Widerrufsrecht selbst bleibt auch mit der neuen EU-Richtlinie unverändert. Die gesetzliche Frist beträgt weiterhin in der Regel 14 Tage ab Vertragsschluss oder Warenerhalt. Bestimmte Produkte sind weiterhin ausgenommen, etwa individuell angefertigte Waren, schnell verderbliche Lebensmittel oder digitale Inhalte und Dienstleistungen, wie auch etwa virtuell erworbene Videospiele.
Politisch wird die Reform dennoch als Stärkung des Verbraucherschutzes bewertet. Verbraucherzentralen begrüßen die Maßnahme und sehen darin mehr Transparenz und Nutzerfreundlichkeit. Kritik kommt hingegen aus der Wirtschaft. Handelsverbände warnten vor zusätzlichem bürokratischem Aufwand, insbesondere für kleinere Unternehmen. Branchenverbände sehen darüber hinaus Risiken durch mögliche Fehlbedienungen, Missbrauchsszenarien und eine erhöhte Gefahr von kostspieligen Abmahnungen.
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