Datenschutz & Sicherheit
Werden manche Produkte von den KI-Regeln ausgenommen?

Das EU-Parlament hat seine Position zum KI-Omnibus gefunden. Nachdem die beiden verantwortlichen Ausschüsse – für Justiz und Binnenmarkt – dem Positionsentwurf bereits am 18. März zustimmten, hat das gesamte Parlament die Entscheidung heute mit 569 Stimmen dafür, 45 dagegen und 23 Enthaltungen bestätigt. Damit konnte bereits heute der Trilog mit dem EU-Rat starten, um den finalen Kompromiss zu finden. Geplant ist, das Gesetz bis zum Sommer zu verabschieden.
Diese Änderungen sind zu erwarten
In manchen Punkten ist das Parlament mit der Kommission einverstanden, in vielen anderen nicht und will zum ursprünglichen Text der KI-Verordnung zurückgehen. Andere Dinge, wie das Verbot von sexualisierten Deepfakes, sind neu.
Das Parlament bestätigt etwa den Kommissionsvorschlag, die Anforderungen für Hochrisiko-Systeme zu verzögern: Anstatt ab dem 2. August 2026, sollen sie erst am 2. Dezember 2027 wirksam werden. Allerdings will das Parlament dafür feste Fristen. Die Kommission hatte die Fristen in ihrem Vorschlag flexibel gehalten und an die Fertigstellung der noch ausstehenden Standards geknüpft, die bei der Umsetzung der Anforderungen helfen sollen.
In der Praxis bedeutet das, dass über ein weiteres Jahr lang kein Schutz vor Hochrisiko-Systemen besteht. Das betrifft den KI-Einsatz in den Bereichen Biometrie, Bildung, Arbeit, Strafverfolgung und Grenzüberwachung.
Die Abgeordneten haben auch grünes Licht für die zusätzlichen Befugnisse für das KI-Amt („AI Office“) gegeben, das in der EU-Kommission angesiedelt ist. Dieses soll die Aufsicht über Allzweck-KI-Modelle (GPAI) übernehmen.
Gegen den Kommissionsvorschlag
Zurück zur ursprünglichen KI-Verordnung will das Parlament unter anderem bei der Registrierungspflicht (Artikel 6). Die Kommission wollte erlauben, dass Anbieter selbst einschätzen, ob ihr System risikoreich ist oder nicht. Das Parlament will hingegen, dass Hochrisiko-Systeme in einer Datenbank registriert werden müssen, unabhängig davon wie sie sich selbst einschätzen.
Der Rat sieht ebenfalls vor, zu der ursprünglichen Pflicht zurückzukehren. Die Mitgliedstaaten haben sich schon am 13. März auf ihre Position geeinigt. Verbraucherschützer, etwa die europäische Organisation BEUC, begrüßen diesen Schritt.
Das Parlament bestätigt auch: Wer KI mit sensiblen Daten trainieren will, etwa zu Religion oder sexueller Orientierung, um so Verzerrungen zu verhindern, soll das tun dürfen. Das hatte die Kommission in ihrem Vorschlag eingebracht. Allerdings will das Parlament Schutzmaßnahmen einführen, damit dies nur geschieht, wenn es „unbedingt erforderlich“ sei. Hier gibt es erneut eine Übereinstimmung mit der Ratsposition.
Der Dachverband von Organisationen für digitale Rechte EDRi ist trotzdem nicht überzeugt. Er merkt an, dass die Datenschutzgrundverordnung bereits die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten erlaube, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt seien und eine klare Rechtsgrundlage vorliege. Eine neue Regelung würde das Missbrauchspotenzial solcher sensiblen Daten erhöhen und könnte dazu führen, dass betroffene Personen der Nutzung ihrer Daten zum KI-Training nicht widersprechen könnten.
Die sozialdemokratische EU-Abgeordnete Birgit Sippel erklärt, die Änderung stehe im Widerspruch zur DSGVO und warnt: „Wir dürfen keine implizite Bevorzugung datenintensiver Ansätze schaffen, indem wir den Einsatz sensibler Daten zur Voraussetzung für faire KI erklären.“
Ausnahmen für Medizintechnik und Spielzeug
Neu eingebracht haben die Abgeordneten und Mitgliedstaaten ein Verbot von KI-Systemen, die sexualisierte Deepfakes erstellen, wenn dafür das Einverständnis der betroffenen Person fehlt. Das Verbot soll allerdings nicht für KI-Systeme gelten, die mithilfe von „wirksamen Sicherheitsmaßnahmen“ verhindern, dass Nutzer solche Bilder erstellen.
Besonders kontrovers ist ein Punkt, für den sich Abgeordnete der EVP, Renew und EKR eingesetzt haben und der in der finalen Position zu finden ist: Bestimmte Sektoren sollen quasi von der KI-Verordnung ausgenommen werden, darunter Medizintechnik, Funkgeräte, Spielzeug und Maschinen. Die Abgeordneten argumentieren, dass diese Produkte schon unter eigene Sicherheitsvorschriften fallen würden und die Hersteller ansonsten einem doppelten Aufwand ausgesetzt seien. Auch der Verband DigitalEurope lobbyiert aktuell noch stark gemeinsam mit anderen Organisationen für diese Änderung.
Kritiker sind hingegen der Ansicht, dass die bestehenden Regulierungen nicht alle Ansprüche der KI-Verordnung abdecken würden. KI-spezifische Risiken würden nicht adressiert, merkt BEUC an. Die Grünen-Abgeordnete Kim van Sparrentak hat die Parlamentsposition für ihre Fraktion verhandelt. Sie sei „sehr besorgt“ über die Ausnahme von Medizinprodukten, Spielzeug, Smartwatches und Smartglasses von der KI-Verordnung, und führt diese auf einen Vorschlag der deutschen Christdemokraten zurück.
Wir sind communityfinanziert
Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.
Die Politikerin kritisiert, dass die Änderung nicht zu einer Vereinfachung führen, sondern die Einhaltung von KI-Regeln komplizierter machen würde, da es statt einem Standard so mehrere unterschiedliche gebe. Das bemängelt auch Birgit Sippel (S&D): „Diese Änderung führt zu mehr Komplexität, Rechtsunsicherheit und uneinheitlichen Vorschriften. Zudem bieten die neuen Vorgaben weniger Sicherheit für Verbraucher:innen.“
Der TÜV-Verband warnte schon vor zwei Wochen zusammen mit neun weiteren Unterzeichnern eines offenen Briefes vor einer Fragmentierung und mehr Bürokratie durch diese Änderung.
Wie geht es weiter?
Gleich im Anschluss an die Abstimmung fand das erste Trilogtreffen statt. In den nächsten Wochen werden Rat und Parlament in zahlreichen technischen Meetings über den Inhalt des Gesetzes verhandeln. In einem Monat, am 28. April, sollen sie sich auf den finalen Kompromiss einigen. Der Rat wird dabei von der zypriotischen Ratspräsidentschaft vertreten, das Parlament von den beiden Berichterstatter:innen Arba Kokalari (EVP) und Michael McNamara (Renew).
In der vergangenen Woche trafen sich die Staats- und Regierungschefs in Brüssel und hielten ihre Ergebnisse in den sogenannten „Schlussfolgerungen“ fest. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) drängte darauf, die Formulierung „ehrgeiziger“ KI-Omnibus einzubringen – mit Erfolg. Ob das tatsächlich einen Einfluss auf die Verhandlungen im Trilog haben wird, ist unklar.
Sicher ist dagegen, dass die Bundesregierung die KI-Verordnung weiter verändern will. „Sie muss schlanker werden“, sagte Merz in einer Pressekonferenz nach dem Gipfel. Er habe die Kommission gebeten, die KI-Verordnung „noch einmal ganz umfassend zu überprüfen“. Das erklärte Ziel: „Wir wollen in Europa die gleichen Chancen haben, um mit Künstlicher Intelligenz voranzukommen wie in den USA oder China.“
Die EU-Kommission hat noch nicht mitgeteilt, ob die KI-Verordnung tatsächlich ein weiteres Mal für Veränderungen geöffnet werden soll. Das könnte im Rahmen des „Digital Fitness Checks“ passieren, mit welchem das digitale Regelwerk in den kommenden Jahren bewertet werden soll.
Datenschutz & Sicherheit
Im Namen der Sicherheit: Berliner Senat beschneidet Informationsfreiheit
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat heute ein Gesetz beschlossen, das massive Folgen für Medien und Öffentlichkeit in der Hauptstadt haben wird. Es nimmt unter anderem weitreichende Änderungen am Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und dem Landesdatenschutzgesetz vor. Nach den jüngsten Anschlägen auf die Berliner Strominfrastruktur hat die Regierungskoalition aus CDU und SPD das Vorhaben trotz massiver Kritik im Eilverfahren durchgeboxt.
Die Empfehlung zahlreicher Expert*innen lautete: Das Gesetzesvorhaben lieber gleich sein zu lassen. Nach massiven Protesten vieler Organisationen und der Berliner Datenschutzbeauftragten waren sie am Montagnachmittag zu einer Anhörung in das Berliner Abgeordnetenhaus geladen worden.
Hoffnungen, die Anhörung könne vor allem etwas an der weitreichenden Aushöhlung des Informationsfreiheitsrechtes rütteln, wurden jedoch enttäuscht. Das Gesetz hat den Digitalausschuss noch am Montag mit den Stimmen von CDU und SPD weitgehend unverändert passiert. Auch der heutige Plenumsbeschluss des Gesetzes erfolgte mit Regierungsmehrheit.
Pauschale Ablehnungen statt demokratischer Kontrolle
Der Berliner Senat behauptet, ihm gehe es bei dem Gesetz um den Schutz kritischer Infrastrukturen. Zahlreiche Kritiker*innen sehen darin einen Vorwand, um es für die Öffentlichkeit künftig schwerer zu machen, Akten aus der Verwaltung einzusehen. Das Gesetz ermöglicht zudem verdeckte Videoüberwachung an Orten mit kritischer Infrastruktur. In der Gesetzbegründung schreibt die Landesregierung von „einer erhöhten, wenn auch abstrakten, Gefährdung“ der kritischen Infrastruktur, nachdem es im September 2025 und zuletzt im Januar 2026 Anschläge auf die Stromversorgung gegeben hat.
Das Recht auf Informationszugang nutzen Aktivist*innen, Journalist*innen oder auch Autor*innen der Wikipedia, um Informationen über behördliches Handeln zu erhalten. Solche Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG-Anfragen) sind nicht nur eine wertvolle Wissensquelle über das Gemeinwesen, sondern auch ein wichtiges Instrument demokratischer Kontrolle staatlichen Handelns. Ein aktuelles Beispiel dafür ist die CDU-Fördermittelaffäre in der Berliner Kulturverwaltung. Die Plattform FragDenStaat hat sie mit so einer IFG-Anfrage aufgedeckt – unter der neuen Regelung könnte die Anfrage pauschal abgelehnt werden.
Das neue Gesetz sieht neben einer Reihe neuer Ablehnungsgründe für Auskunftsanfragen vor, dass ganze Bereiche des Gemeinwesens vom Informationszugang ausgeschlossen werden. Das Berliner IFG soll demnach künftig nicht mehr gelten, wenn Informationen zu Einrichtungen aus einer Vielzahl von Sektoren angefragt werden: neben Medien und Kultur auch Energie, Telekommunikation, Transport, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen mit hoher Bedeutung.
Arne Semsrott, Projektleiter der Plattform FragDenStaat sagte im Ausschuss: „Stattdessen hätte der Gesetzgeber auch schreiben können, Bildung kann noch angefragt werden, Sport kann noch angefragt werden, der Rest nicht“. Semsrott zufolge wurden auf FragDenStaat über 300.000 IFG-Anfragen in den letzten 15 Jahren gestellt, sehr viele davon in Berlin. „Sollte das Gesetz in dieser Form in Kraft treten, wird ein Großteil der erfolgreichen Anfragen in Berlin keinen Erfolg mehr haben“, warnte der Journalist. „Wenn man in Zukunft Infos zu Krankenhäusern und ÖPNV haben oder schlicht wissen möchte, wie viel die Renovierung einer Brücke kostet, dann fällt das laut der neuen Regelung in diesen Ausnahmebereich.“
Relevant für Sicherheit oder nicht? Irrelevant!
Besonders schwerwiegend ist laut Expert*innen wie der Berliner Datenschutzbeauftragten Meike Kamp, dass schon allein der Bezug der begehrten Information zu einer der genannten Einrichtungen ausreicht, um die IFG-Anfrage in Zukunft pauschal abzulehnen. Die Behörde muss dann nicht mehr im Einzelfall prüfen, ob die gewünschte Information besonders sensibel oder für die öffentliche Sicherheit relevant ist. Angesichts dieser großen Ausnahmebereiche stellt sich laut Kamp die Frage, welche Informationen überhaupt noch nach dem IFG erfragt werden können.
Jan-David Franke von Wikimedia Deutschland sprach von der Gefahr, das Grundprinzip der Informationsfreiheit umzudrehen: „Aus einem Anspruch mit begründeten Ausnahmen wird ein System, in dem ganze Bereiche vorsorglich von der Auskunft abgeschottet werden.“ Die geplanten Änderungen führten nicht zu mehr Sicherheit, stattdessen werde die Einführung der neuen und sehr weit gefassten Ausnahmenbereiche die Auskunftsrechte massiv einschränken.
Dabei ist Schutz der kritischen Infrastruktur im Berliner IFG bereits heute angelegt. Schon nach geltendem Recht können Behörden IFG-Anfragen zu sicherheitsrelevanten Infrastrukturen ablehnen, „ohne die Allgemeinheit von jeglichen Informationen zu kritischer Infrastruktur auszuschließen“, so Meike Kamp. Der Datenschutzbeauftragten zufolge fehlt es außerdem an Evidenz und einem konkreten Anlass für diesen Rückbau des IFGs. „Uns sind keine Fälle bekannt. Die Gesetzesbegründung lässt ebenfalls keine Fälle sehen.“
„Das hat mit Versorgungssicherheit nichts zu tun“
Tatsächlich gibt es keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Anschlag auf die Berliner Stromversorgung Anfang Januar und der Informationsfreiheit. Die beschädigte Kabelbrücke war unzureichend gesichert und öffentlich sichtbar. Nicht nur bei Kamp entsteht deshalb der Eindruck, „dass der Anschlag auf die Berliner Stromversorgung zum Anlass genommen werden soll, in der Berliner Verwaltung in vielen Bereichen wieder zu einer Kultur des Amtsgeheimnisses zurückzukehren“, wie sie in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf schreibt.
Arne Semsrott bezeichnet die Gesetzesnovelle als „Wunschliste der Innenverwaltung“ von Senatorin Iris Spranger (SPD).
Wir sind communityfinanziert
Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.
Auch Johannes Rundfeldt von der AG Kritis, einer unabhängigen und ehrenamtlichen Arbeitsgruppe aus 42 Fachleuten zum Schutz kritischer Infrastrukturen, kritisierte das Vorhaben scharf. „Das Gesetz hat mit Versorgungssicherheit oder deren Steigerung gar nichts zu tun“, sagte er. Kameras hätten bei geplanten Straftaten keinen Abschreckungseffekt, erst recht nicht, wenn diese versteckt werden. Auch helfen sie nicht bei weit häufigeren Bedrohungen für das Stromnetz wie Baggerschäden oder Extremwetter.
Stattdessen rief Rundfeldt zu einer klugen Infrastrukturpolitik auf, bei der eine einzelne Störung nicht zu einem Versorgungsausfall führt. Im Rahmen der anstehenden Energiewende hätte der Senat die Möglichkeit, die kritische Infrastruktur besser zu bauen, beispielsweise indem potenzielle Anschlagsziele unterirdisch verlegt oder baulich versteckt werden können.
Dass die Politik Sicherheitsinteressen vorschiebt, um Freiheitsrechte, demokratische Kontrolle und den Rechtsstaat zu beschneiden, schreiben auch die Frag-den-Staat-Jurist*innen Philipp Schönberger und Hannah Vos auf dem Verfassungsblog. „Offensichtlich dient die diskursive Verknüpfung mit einer Bedrohungslage vor allem als Vehikel für eine möglichst weitreichende Abschirmung der Exekutive vor öffentlicher Kontrolle“, so ihre Analyse.
Informationsfreiheit auch andernorts unter Beschuss
In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich CDU und SPD ursprünglich darauf geeinigt, das seit 27 Jahren bestehende Informationsfreiheitsgesetz zu einem modernen Transparenzgesetz auszubauen und seine hohen Standards zu erhalten. Stattdessen werde Berlin nun im bundesweiten Vergleich auf einen der letzten Plätze zurückfallen, so die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp.
Lediglich zwei geringfügige Änderungen wurden im Digitalisierungsausschuss noch verabschiedet. Die Videoüberwachung in Berliner Schwimmbädern soll demnach auf den Eingangsbereich und die Umzäunung beschränkt werden. Außerdem können nur laufende und ruhende Ermittlungsverfahren zur Ablehnung von IFG-Anfragen führen, nicht mehr in Zukunft bevorstehende Verfahren.
Die Informationsfreiheit steht nicht nur in Berlin unter Beschuss. In Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen gibt es ebenfalls Bestrebungen, die Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetze zu beschneiden.
Datenschutz & Sicherheit
IBM InfoSphere Information Server speichert Passwörter unverschlüsselt
Mehrere Sicherheitslücken gefährden Systeme mit IBM InfoSphere Information Server und WebSphere Application Server Liberty. Angreifer können unter anderem unverschlüsselte Passwörter einsehen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Softwareschwachstellen schließen
Am gefährlichsten gilt eine „kritische“ Lücke (CVE2026-24400), durch die es bei der Verarbeitung von XML-Eingaben zu Fehlern kommt. Das resultiert in Abstürzen (DoS). Weil InfoSphere Information Server Passwörter im Klartext speichert (CVE-2025-36258 „hoch“), können lokale Angreifer ungehindert darauf zugreifen.
An weiteren Stellen können zusätzlich Daten leaken (etwa CVE-2025-14790 „mittel“). Außerdem kann es zu XSS-Attacken kommen (etwa CVE-2026-2483 „mittel“). Um Systeme vor möglichen Angriffen zu schützen, müssen Admins IBM InfoSphere Information Server version 11.7.1.0, 11.7.1.6 oder 11.7.1.6 Service pack 2 installieren.
Warten auf Sicherheitsupdates
IBM WebSphere Application Server Liberty ist insgesamt über vier Lücken angreifbar. Darunter etwa eine Prototype-Pollution-Schwachstelle (CVE-2026-29063 „hoch“). Angreifer können sich aber auch über einen nicht näher ausgeführten Weg höhere Nutzerrechte verschaffen (CVE-2025-14915 „mittel“).
Dagegen gibt es aber IBM zufolge noch keine Sicherheitsupdates. Diese sollen im 2. Quartel folgen. Bis dahin müssen Admins Systeme über in den folgenden Warnmeldungen verlinkten Zwischenlösungen schützen. Bislang gibt es seitens IBM keine Hinweise auf laufende Attacken.
Weiterlesen nach der Anzeige
(des)
Datenschutz & Sicherheit
Zwei kritische Schadcode-Lücken bedrohen Automatisierungsplattform n8n
Unternehmen, die unter anderem Geschäftsprozesse mit n8n automatisiert haben, sollten die Software zügig auf den aktuellen Stand bringen. Geschieht das nicht, können Angreifer Systeme über mehrere Wege attackieren.
Weiterlesen nach der Anzeige
Remote Code Execution
Wie aus dem Sicherheitsbereich der GitHub-Website des Tools hervorgeht, haben die Entwickler insgesamt sechs Sicherheitslücken geschlossen. Zwei davon gelten als „kritisch“ (CVE-2026-33696, CVE-2026-33660). Im ersten Fall kann nach einer Prototyp-Pollution-Attacke Schadcode auf Systeme gelangen und sie kompromittieren. Im zweiten Fall kann das ebenfalls möglich. Dieses Mal, weil AlaSQL sandbox bestimmte SQL-Anweisungen nicht ausreichend eingeschränkt.
Eine weitere Schwachstelle (CVE-2026-33663) ist mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft. Hier kann ein authentifizierter Angreifer unverschlüsselte Anmeldedaten abgreifen. Noch gibt es keine Berichte, dass Angreifer die Lücken bereits ausnutzen. Das kann sich aber schnell ändern. Dementsprechend müssen Admins sicherstellen, dass die gepatchten Versionen 1.123.27, 2.13.3 oder 2.14.1 installiert sind.
In der jüngsten Vergangenheit haben die Entwickler zweimal pro Monat Sicherheitsupdates für n8n veröffentlicht.
(des)
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenSchnelles Boot statt Bus und Bahn: Was sich von London und New York lernen lässt
-
Social Mediavor 3 WochenCommunity Management und Zielgruppen-Analyse: Die besten Insights aus Blog und Podcast
-
Social Mediavor 1 MonatCommunity Management zwischen Reichweite und Verantwortung
-
Künstliche Intelligenzvor 1 Monat
Top 10: Die beste kabellose Überwachungskamera im Test – Akku, WLAN, LTE & Solar
-
UX/UI & Webdesignvor 2 MonatenEindrucksvolle neue Identity für White Ribbon › PAGE online
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenAumovio: neue Displaykonzepte und Zentralrechner mit NXP‑Prozessor
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenÜber 220 m³ Fläche: Neuer Satellit von AST SpaceMobile ist noch größer
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonateneHealth: iOS‑App zeigt Störungen in der Telematikinfrastruktur
