Künstliche Intelligenz
Geheimdienstliche Überwachung: Geplante Superbehörde schürt Spionageängste
Geheimdienste arbeiten am liebsten im Verborgenen. Über praktische Grenzen ihrer Befugnisse entscheidet hierzulande ein Gremium, das selbst ebenfalls kaum im Licht der Öffentlichkeit steht: In einem abhörsicheren Raum im Bundestag kommt einmal im Monat die G10-Kommission zusammen. Ihre fünf Mitglieder entscheiden über sensibelste Eingriffe in die Privatsphäre – sie genehmigen, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) oder der Militärische Abschirmdienst (MAD) Telefone abhören, E-Mails mitlesen oder Briefe öffnen dürfen. Damit setzen sie das grundgesetzlich geschützte Post- und Fernmeldegeheimnis außer Kraft.
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Grundlegende Änderung der Geheimdienstkontrolle
Dieses angestammte Kontrollmodell befindet sich Recherchen von WDR und NDR zufolge vor dem Aus. Die Bundesregierung plant im Rahmen einer umfassenden Neuordnung der Kompetenzen der Agenten demnach, auch das bisherige Gefüge der Geheimdienstüberwachung grundlegend zu überarbeiten.
Im Zentrum des Reformvorhabens steht laut dem Bericht die Übertragung der Aufgaben an den Unabhängigen Kontrollrat (UKRat). Diese Bundesbehörde nahm erst Anfang 2022 ihre Arbeit auf und besteht aus früheren Richtern, die sich bisher vor allem der „strategischen“ Auslandsaufklärung widmen. Streng gehen sie dabei offenbar bislang nicht vor.
Das Kanzleramt forciert nun eine Ausweitung ihrer Kompetenzen. Ab 2027 soll der Rat nach seinem Willen auch für die Einzelüberwachung von Zielpersonen im In- und Ausland zuständig sein. Damit reagiert die Politik auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Karlsruhe hatte 2024 eine Professionalisierung der Vorabkontrolle angemahnt, um den immer komplexer werdenden technischen Überwachungsmöglichkeiten gerecht zu werden.
Professionalisierung vs. politische Besetzung
Befürworter versprechen sich von der Konzentration beim UKRat einen besseren Überblick über die Aktivitäten der Dienste. Die G10-Kommission ist derzeit ehrenamtlich besetzt. Der Kontrollrat agiert dagegen als hauptamtliche Behörde. Eine stärkere Rolle für ihn soll auch die internationale Kooperationsfähigkeit der deutschen Dienste verbessern.
Bisher wurde der G10-Kommission, die oft mit ehemaligen Politikern besetzt ist, vielfach mangelnde Distanz zur Exekutive vorgeworfen. Beobachter sprachen von einem Gremium, das Anträge einfach durchwinke. Auch die Besetzungspraxis, die Juristen aus dem Umfeld der Parteien bevorzugte, stand wiederholt in der Kritik.
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Gegner formieren sich
Doch die geplante Reform ruft auch Skeptiker auf den Plan, die vor einer Zentralisierung warnen. Wenn künftig nicht nur technische Überwachung, sondern auch der Einsatz von V-Leuten durch eine einzige Behörde vorab kontrolliert werde, entstünden neue Risiken. In Sicherheitskreisen wächst die Sorge, dass beim UKRat ein Wissenspool über die sensibelsten Operationen der Republik entsteht, der ein attraktives Ziel für gegnerische Geheimdienste darstellen könnte.
Auch innerhalb der Politik herrscht Uneinigkeit. Eine engere Anbindung an die fachliche Expertise des Rates gilt grundsätzlich als konsensfähig. Doch Stimmen aus der Opposition wie der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz warnen, dass die Rückbindung an die Abgeordneten nicht verloren gehen dürfe. Die Kontrolle müsse zwar fachlich breiter aufgestellt werden, dürfe aber den direkten Austausch mit dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) nicht vernachlässigen.
(vbr)
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IFG-Reform: Bundesregierung in Erklärungsnot | heise online
Die Bundesregierung kommt bei der umstrittenen Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) in Erklärungsnot. Eine Recherche des Magazins Stern konnte keine Belege für die von einem Regierungssprecher als Begründung für die Reform herangezogenen Bedrohungen staatlicher Bedienstete zutage fördern.
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Umstrittene IFG-Reform
Die Koalition will mit der Reform des IFG die Möglichkeiten beschneiden, Einsicht in staatliche Unterlagen zu nehmen. Das geltende IFG schreibt dafür einen weitgehenden Rechtsanspruch fest, der auch für Organisationen und Redaktionen gilt. Künftig sollen nur noch natürliche Personen dieses Auskunftsrecht haben.
In der Bundespressekonferenz begründete Regierungssprecher Stefan Kornelius die Einschränkung mit einer nicht näher bezeichneten internationalen Bedrohungslage, dem Schutz Kritischer Infrastrukturen – und dem Schutz von Staatsbediensteten „vor Anfeindungen und Drohungen”.
„Das IFG hat auch dazu geführt, dass Staatsbedienstete in einer Breite in die Öffentlichkeit gezogen werden, die für diese Personen gefährdend ist“, führte der Regierungssprecher dazu aus.
„Keine Fälle”
Der „Stern“ hat nachgefragt: Welche Bedrohungen gab es? Kornelius’ eigene Behörde, das Bundespresseamt, verweist auf das Innenministerium. Das kennt „keine Fälle im Sinne der Fragenstellung“. Auch im Außenamt und dem Justizministerium weiß man auf die Stern-Anfrage von keinen Fällen. Andere Ministerien verweisen auf fehlende Statistiken.
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Auch die ehemaligen Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit Ulrich Kelber und Peter Schaar kritisieren die Pläne scharf und kennen aus ihrer Amtszeit keine Fälle. Kelber will die Begründung der Bundesregierung nicht gelten lassen: Schon jetzt erlaube das IFG die Verweigerung von Auskunft, wenn tatsächlich eine Gefährdung vorliegt.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
WIPO-Report: Patentboom bei generativer KI – Deutschland führt in Europa
Die Erforschung und kommerzielle Nutzung generativer Künstlicher Intelligenz (GenAI) hat zu einer hohen Dynamik auf dem globalen Patentmarkt geführt. Laut einem Bericht der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) wurden 2024 und 2025 weltweit mehr als 56.000 neue GenAI-Patentfamilien veröffentlicht. Damit übertrifft der Output der vergangenen zwei Jahre die Gesamtzahl aller entsprechenden Patentanmeldungen des vorherigen Jahrzehnts. Zwischen 2023 und 2025 stieg die Zahl der jährlichen Veröffentlichungen von rund 14.000 auf über 37.800.
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2025 erreichte der Anteil von GenAI an allen KI-bezogenen Patenten 8,7 Prozent, nach 4,2 Prozent im Jahr 2017. Der WIPO zufolge spiegelt der Anstieg das Auslaufen der üblichen 18-monatigen Verzögerung zwischen Anmeldung und Veröffentlichung wider, die auf den weltweiten Forschungsboom nach der Vorstellung von ChatGPT Ende 2022 folgte.
Deutschland überrundet Großbritannien
Europa liegt im globalen Vergleich zwar hinter Asien und den USA. Es zeigt aber zumindest eine hohe Wachstumsdynamik. In Europa hat Deutschland Großbritannien als führenden Erfinderstandort für generative KI überholt. Mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 85 Prozent zwischen 2023 und 2025 belegt die Bundesrepublik weltweit Rang sechs. Großbritannien folgt mit 69 Prozent Wachstum auf Platz acht.
Getragen wird der Aufstieg vor allem von der heimischen Industrie. So schaffte Bosch mit 368 Patentfamilien als Neueinsteiger den Sprung in die Top 25 der weltweiten Patentinhaber. Für die WIPO zeigt das, dass GenAI längst nicht mehr nur ein Thema von Software- und Internetkonzernen ist. KI erreiche zunehmend Industrie, Logistik und Infrastruktur. Auch die Schweiz holte mit einer jährlichen Wachstumsrate von 124 Prozent auf.
Softbank führt, OpenAI setzt auf Geheimhaltung
Global bleibt China unangefochtener Spitzenreiter. Chinesische Entwickler veröffentlichten 2024 und 2025 mehr als 43.000 Patentfamilien und übertrafen damit ebenfalls ihre Gesamtleistung des vorherigen Jahrzehnts. Es folgen die USA, deren kommerzielle GenAI-Entwicklung einer jährlichen Wachstumsrate von 92 Prozent entspricht. Die höchste relative Zunahme unter den Top-Nationen verzeichnete Japan mit 210 Prozent – vor allem dank der KI-Strategie von Softbank. Der Konzern publizierte knapp 3000 Patentfamilien und führt so die Rangliste der einzelnen Patentinhaber vor Tencent, Ping An und Baidu an.
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Auch Alphabet, Microsoft und IBM gehören zu den führenden Patentinhabern. OpenAI verfolgt dagegen eine andere Strategie: Ende 2025 verfügte das Unternehmen weltweit nur über 35 Patentanmeldungen. Es setzt stärker auf Geschäftsgeheimnisse sowie schnelle Produktentwicklung.
Technologisch dokumentiert der WIPO-Bericht einen grundlegenden Wandel: Große Sprachmodelle (LLMs) haben die zuvor dominierenden Generative Adversarial Networks (GANs) klar überholt. 2025 entfielen rund 14.100 Patentfamilien auf LLMs, gegenüber etwa 5200 auf GANs. Diffusionsmodelle belegen inzwischen Rang drei. Bild- und Videoanwendungen dominieren zwar weiterhin, doch Text- und Softwarecode-Anwendungen holen deutlich auf. Für die Zukunft erwartet die WIPO eine stärkere Internationalisierung der Schutzrechte. Bislang entfallen nur rund 9 Prozent der GenAI-Patentfamilien auf internationale Anmeldungen. Mit zunehmender Marktreife dürfte sich der Wettbewerb um globale Schutzrechte verschärfen.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
KI-Zusammenfassungen: Google und Perplexity unterliegen gegen Medienanstalten
Das deutsche Medienrecht greift auch bei KI-Angeboten. In einer aktuellen Entscheidung hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten erstmals regulatorische Bescheide gegen die Suchmaschinenbetreiber Google und Perplexity erlassen. Damit stellen die Medienwächter klar, dass KI-Suchmaschinen und Chatbots rechtlich keine neutralen Vermittler sind. Vielmehr seien sie als Inhalteanbieter einzustufen.
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Googles KI-Zusammenfassungen
Die von den Medienanstalten Hamburg-Schleswig-Holstein und Berlin-Brandenburg geführten Verfahren zielen auf Googles AI Overviews, die über Suchergebnissen von KI erstellte Zusammenfassungen anzeigen, sowie auf den KI-Chatbot von Perplexity. Dieser verknüpft KI-Antworten mit einer eigenen Nachrichtenseite. Die ZAK stellt mit den Beschlüssen die Anwendbarkeit des nationalen Medienrechts auf KI-Suche und Chatbots fest.
Streitpunkt ist die Präsentation der Informationen. Bei Googles AI Overviews rücken die KI-Texte so prominent in den Blick, dass die herkömmliche Liste aus weiterführenden Links in den Hintergrund gerät. Laut der ZAK führt das zu einer unzulässigen Diskriminierung journalistischer Angebote, da die klassische Link-Übersicht schlechter auffindbar sei.
Perplexity bindet Drittinhalte als Quellen oder in Linklisten ein und bestimmt dadurch maßgeblich die Sichtbarkeit fremder Angebote. Damit erfülle Perplexity den Aufsehern zufolge die Kriterien eines Medienvermittlers und müsse daher entsprechende Pflichten erfüllen. Gegen die Bescheide können beide Anbieter Rechtsmittel einlegen. Eine einheitliche Rechtsprechung zu KI-Übersichten gibt es noch nicht.
KI-Antworten bedrohen Vielfalt und Verlage
Das ZAK-Vorgehen beruht auf einem Gutachten der Professoren Jan Oster und Christoph Busch. Sie legen dar, dass generative KI die Informationssuche im Internet strukturell verändere. Der Substitutionsprozess lasse den Traffic zu Verlagsseiten einbrechen. So verschiebe sich die Verhandlungsmacht zugunsten der KI-Konzerne, die die Schnittstelle zur Sichtbarkeit im Netz kontrollierten.
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Laut der Studie sind KI-generierte Texte grundsätzlich als eigene Inhalte des jeweiligen Anbieters zu qualifizieren seien. Das gelte für fehlerhafte, halluzinierte Inhalte ebenso wie für die Verdichtung und Vermischung vorhandener Quellen. Eine Ausnahme greife nur, wenn für User klar erkennbar sei, dass allein fremde Inhalte unverändert wiedergegeben würden.
(wpl)
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