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Apple muss Federn lassen: So (un)beliebt ist iOS 26 wirklich

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Radeon im Kurztest: Overclocking und Undervolting bei AMDs Radeon 9070


Radeon im Kurztest: Overclocking und Undervolting bei AMDs Radeon 9070

Bild: Sapphire

Community-Mitglied SupaKevin hat sich zum ausprobieren zwei Radeon RX 9070 bestellt, einmal als als XT und einmal als Non-XT. Im Kurztest zeigt er bei beiden Karten die Möglichkeiten von Undervolting und Overclocking auf. In seinem Leserartikel findet sich mehr dazu.

Zum Einsatz kam dabei ein älteres System mit AMD Ryzen sowie den folgenden Komponenten:

Im Test mit unterschiedlichen Power Limits zeigen sich zwei unterschiedliche Ausprägungen. Wo die Non-XT mit erhöhtem Power Limit und Undervolting stärkere Unterschiede bei den erreichbaren Punkten im 3DMark zeigt, weist die XT mit einem reduzierten Power Limit und zugleich reduzierter Spannung größere Unterschiede. Die Werksspannung, -25, -50 und -75 Millivolt (mV) wurden jeweils getestet.

Eine detailliertere Auflistung mit den einzelnen Ergebnissen bei verschiedenen Spannungen und Power Limits findet sich im entsprechenden Leserartikel: Sapphire Pulse 9070 und 9070 XT UV und Power Tuning Test.

Auch wenn der Test nicht wirklich wissenschaftlich ist, wollte ich die Ergebnisse mit euch Teilen. Vielleicht hat der eine oder andere ja Freude daran.

SupaKevin

Um die Spannung und das Power Limit zu ändern, kann zum Beispiel der MSI Afterburner genutzt werden, der auch noch weitere Möglichkeiten bietet, wie zum Beispiel die Anzeige des momentanen Taktes von GPU und Speicher. Wer keine externen Tools benutzen möchte, kann auch schlicht auf AMDs Treibermenü zurückgreifen.

weitere Einstellungen des MSI Afterburner 4.6.7. Beta
weitere Einstellungen des MSI Afterburner 4.6.7. Beta

Feedback und Hinweise ausdrücklich erwünscht

Rückfragen, Anregungen sowie Lob und Kritik zu dem Leserartikel sind in den Kommentaren zu dieser Meldung sowie im entsprechenden Thread wie immer ausdrücklich erwünscht. Auch Hinweise zu weiteren Leserprojekten oder Erfahrungs­berichten werden gerne entgegen­genommen.

Die letzten sieben vorgestellten Lesertests im Überblick:



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Wie gut ist High On Life 2?: Der Fun-Shooter ist zum Lachen, seine Technik lachhaft


Wie gut ist High On Life 2?: Der Fun-Shooter ist zum Lachen, seine Technik lachhaft

Bild: Squanch Games

Ein Spiel mit sprechenden Waffen, das sich hemmungslos über alles witzig macht und keine Grenzen kennt, das funktioniert auch in Runde 2. High On Life 2 entpuppt sich in Tests als würdige Fortsetzung, die nichts ernst nimmt. Seine Technik leider ebenso wenig.

Tests bescheinigen dem Spiel, Stärken gegenüber dem ersten Teil auszubauen und Schwächen zumindest ein wenig anzugehen. Weniger linear sei das Spiel, schreibt GameReactor, der Humor funktioniere besser. Nach wie vor ist er allerdings der Dreh- und Angelpunkt des gesamten Konzepts: Wer Humor im Stil von Rick and Morty nicht lustig findet, hat in High On Life 2 weniger zu lachen, das spiegeln die Testberichte wider. Auch nach dem Abgang von Studiogründer Justin Roiland, der für die Serie verantwortlich gewesen ist, behält das Spiel diesen Stil bei – wenn auch, wie PC Gamer notiert, nunmehr ohne ihn ins Unausstehliche ausschweifen zu lassen.

Voller Ideen & Spaß…

Dementsprechend gehen auch die Meinungen zur neuen Geschichte auseinander, sie funktioniert nicht immer. Deutlich wird aber in jedem einzelnen Test, dass sprechende Waffen als Begleiter nach wie vor eine tolle Idee sind. Warum nicht zwei davon gleichzeitig halten, die sich gerade haben scheiden lassen? Das findet nicht nur der Game Informer klasse.

High On Life 2 quillt vor Ideen nur so über, hält an jeder Ecke etwas zu entdecken bereit und kann an jeder Ecke regelmäßig mit handfesten Überraschungen aufwarten. Mehrere Tester erwähnen beispielhaft, dass das Spiel seine Shooter-Mechaniken für eine gute Stunde beiseite legt und sein Spielprinzip radikal verändert.

…aber auch voller Bugs

Das ist nicht die allerschlechteste Idee, denn zu den größten inhaltlichen Kritikpunkten zählt erneut das Shooter-Gameplay. Dieses ist unübersichtlich, von mäßigem Feedback geprägt und recht einfach gestrickt. Daran ändert auch die Einführung eines Skateboards zur Bewegung nichts, das die Kämpfe wie vor Jahren in Sunset Overdrive schneller werden lässt. „Robustes Mittelfeld“ sei das Gameplay, urteilt etwa 4Players. Insgesamt reicht das aber im Schnitt, um durch die 10 bis 15 Stunden Spielzeit zu tragen.

Was teils für Abwertungen und sehr durchwachsene Urteile von Spielern sorgt, sind Bugs. Technisch hat das Spiel alles Negative, von mäßiger Performance über Probleme mit Dialogen bis hin zu echten Blockern, die ein Weiterspielen unmöglich machen. Erste Patches abzuwarten erscheint auf Basis der Berichte dringend ratsam.

Fazit: Super lustig

4Players bezeichnet High On Life 2 als „spielgewordenen Peniswitz“. Und daraus resultiert am Ende, neben der Freude an endloser Kreativität, sein Unterhaltungswert. In der Bilanz unterscheidet es sich nicht von seinem Vorgänger: Verrückte Ideen, Humor unter der Gürtellinie und Entscheidungsfreiheit produzieren ein tolles Abenteuer. Wer klasse-Gameplay sucht, sucht aber besser weiter.

Wertungsüberblick für High on Life 2?



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Patenturteil: Acer und Asus stellen Notebook-Verkauf vorerst ein


Patenturteil: Acer und Asus stellen Notebook-Verkauf vorerst ein

Seit über einem Jahrzehnt geht Nokia in Deutschland gegen Hersteller von Smartphones und Notebooks gerichtlich vor. Der Vorwurf: Patentverletzungen. Vor dem Landgericht München erhielt Nokia wiederholt Recht. So auch Ende Januar in einer Klage gegen Acer und Asus. Auswirkungen sind jetzt sichtbar: Die DE-Webseiten sind „off“.

Acer und Asus haben Patente verletzt

Wie Juve Patent bereits Ende Januar berichtete, folgte das Gericht dem Antrag, Acer und Asus den Vertrieb von Notebooks, die gegen drei Patente von Nokia mit Bezug zum Videostreaming verstoßen haben sollen (EP 2 375 749, EP 2 774 375, EP 2 661 892), zu untersagen; wenn auch vorerst nur teilweise.

Alle drei Patente stehen im Zusammenhang mit dem Codec H.265. Während die Verfahren zu EP 2 375 749 und EP 2 774 375 noch zu keinem Ergebnis gekommen sind, gab das Gericht dem Eilantrag von Nokia in Bezug auf EP 2 661 892 vorerst statt.

Acer und Asus stellen Vertrieb ein

Beide Hersteller dürfen mutmaßlich betroffene Produkte deshalb vorerst nicht mehr in Deutschland vertreiben – nicht über den eigenen Online-Shop, aber auch nicht über Zwischenhändler. Es wurde davon ausgegangen, dass Nokia diesen Anspruch geltend machen wird.

Beide Hersteller haben Ende der vergangenen Woche in der Tat ihren Direktvertrieb eingestellt, wobei der Stecker zum Wochenende sehr rigoros gezogen wurde: Sowohl die Homepage von Acer als auch die von Asus sind in Deutschland aktuell gar nicht mehr zugänglich, lediglich eine Fehlermeldung wird angezeigt. Wer aktuell z.B. ein neues BIOS für sein Mainboard von Asus sucht, muss manuell eine andere Länderpräsenz aufrufen oder einen VPN nutzen.

Die deutschen Webseiten von Acer und Asus sind vorerst nicht erreichbar

Externe Händler wie MediaMarkt oder Notebooksbilliger dürfen bestehende Ware aber noch verkaufen. Hisense, von Nokia im Frühjahr 2025 in derselben Klage beschuldigt, hatte im Januar wiederum eine Lizenz erworben. Die eigenen Smart-TV können daher auch in Deutschland weiter verkauft werden. Acer und Asus haben das bisher abgelehnt.

Auch dieses Mal wieder der Knackpunkt: FRAND

Wenn es um die Höhe der Lizenzgebühren geht, ist dabei immer wieder entscheidend, ob die betroffenen Patente unter die sogenannte FRAND-Regelung fallen. FRAND steht für „Fair, Reasonable and Non-Discriminatory“ und damit für spezielle Lizenzbedingungen für Patente, bei denen die Patentinhaber von den Nutzern eines Standards in einer sanften Weise Gebühren erhalten, die die Akzeptanz des Standards nicht unnötig gefährdet. Neben der eigentlichen Patentverletzung ist mit Blick auf FRAND daher auch immer wieder die Höhe der Lizenzgebühr Gegenstand der Verhandlungen vor Gericht. Das Landgericht München hat sich in diesem Zusammenhang als eine von klagenden Firmen gerne aufgesuchte Adresse in Deutschland etabliert.



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