Künstliche Intelligenz
EuGH-Urteil: Polizei darf biometrische Daten nicht auf Vorrat erfassen
In einem Urteil zum Schutz biometrischer Daten hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag der Praxis vieler Polizeibehörden enge Grenzen gesetzt, Verdächtige routinemäßig erkennungsdienstlich zu behandeln. Die Luxemburger Richter betonen, dass das Aufnehmen sensibler biometrischer Daten wie Fingerabdrücke oder Gesichtsbilder in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nicht systematisch erfolgen darf. Vielmehr muss jede derartige Maßnahme im Einzelfall durch eine unbedingte Erforderlichkeit gerechtfertigt und klar begründet werden.
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Auslöser des Verfahrens in der Rechtssache C-371/24 (Comdribus) war ein Vorfall im Jahr 2020 in Paris. Ein Mann, dessen Namen der EuGH mit HW abkürzt, wurde als Organisator einer nicht angemeldeten Demonstration festgenommen. Während des Polizeigewahrsams verweigerte er die Abnahme von Fingerabdrücken und das Anfertigen von Lichtbildern.
HW wurde später von dem ursprünglichen Tatvorwurf des Aufruhrs freigesprochen. Trotzdem verurteilte ihn ein französisches Strafgericht zu einer Geldstrafe von 300 Euro wegen seiner Weigerung, an der erkennungsdienstlichen Behandlung mitzuwirken. HW wehrte sich gegen diesen Schuldspruch mit dem Argument, die französische Regelung sei unvereinbar mit der europäischen Datenschutzrichtlinie für den Bereich Strafverfolgung und Justiz.
Besonders sensible Daten
Das Pariser Berufungsgericht legte den Fall dem EuGH vor. Es wollte klären lassen, ob nationale Behörden tatsächlich von jeder verdächtigen Person ohne spezifische Rechtfertigung biometrische Daten verlangen dürfen.
Die jetzige Antwort aus Luxemburg legt Wert auf die Privatsphäre der Bürger: Da biometrische Daten zu den besonders sensiblen Kategorien gehören, genießen sie der Entscheidung zufolge einen verstärkten Schutz. Ihre Verarbeitung ist demnach nur dann zulässig, wenn sie absolut notwendig ist und durch geeignete Garantien für die Grundrechte der Betroffenen flankiert wird.
Der EuGH unterstreicht in seinem Beschluss, dass das bloße Vorhandensein eines plausiblen Tatverdachts allein nicht ausreiche, um tiefgreifende Eingriffe in die Privatsphäre wie die Erfassung biometrischer Merkmale zu rechtfertigen. Jede Entscheidung für eine solche Maßnahme müsse zumindest eine summarische Begründung enthalten. Diese soll es der betroffenen Person ermöglichen, die Notwendigkeit nachzuvollziehen und gegebenenfalls rechtlich gegen die Maßnahme vorzugehen.
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Einschlägige nationale Vorschriften müssen klar gefasst sein. Sie sind mit EU-Recht nicht vereinbar, wenn sie eine automatische und unterschiedslose Erhebung nach sich ziehen, ohne dass die Strafverfolger die Erforderlichkeit im konkreten Einzelfall prüfen.
Strafe für Nein-Sager?
Der EuGH entschied zudem, dass eine strafrechtliche Sanktion für die Weigerung, sich biometrisch erfassen zu lassen, nur unter bestimmten Voraussetzungen verhängt werden kann. Und zwar nur, wenn die zugrunde liegende Forderung der Polizei selbst rechtmäßig war.
Das heißt: Erfüllt die Datenerhebung nicht das Kriterium der unbedingten Erforderlichkeit, darf auch die Verweigerung nicht bestraft werden. Zudem muss jede Sanktion dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, der in der EU-Grundrechtecharta verankert ist.
Das Urteil konkretisiert die Anforderungen der Datenschutzrichtlinie. Es dürfte weitreichende Folgen für die polizeiliche Praxis in vielen Mitgliedstaaten haben, in denen die erkennungsdienstliche Behandlung bisher oft als Standardprozedur bei jeder Festnahme galt.
Behörden müssen nun ihre internen Bestimmungen anpassen. Dabei gilt es sicherzustellen, dass die Erhebung biometrischer Daten kein Automatismus ist. Vorzuweisen ist ein begründeter Ausnahmefall, der den spezifischen Zwecken der Ermittlung dient. Bürger werden damit gegenüber staatlichen Übergriffen im digitalen und biometrischen Zeitalter besser geschützt.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
iPad Air M4 im Test: Das kann Apples neues Tablet
Im iPad Pro arbeitet bereits der M5-Prozesser, das iPad Air hat dagegen den Vorgänger bekommen. Schon beim letzten Update ist Apple so vorgegangen. Kein nennenswertes Manko: Der M4 steckt in vielen aktuellen Macs wie dem iMac und Mac mini.
Die Größe des Arbeitsspeichers hat erhöht und jetzt arbeitet Apples hauseigener WLAN- und Bluetooth-Chip N1 in den Geräten. Die Mobilfunkversion des Tablets stattet der Hersteller nun mit dem zum Großteil in München entwickelten C1X-Baustein aus.
Der kam bisher nur im iPad Pro M5 sowie iPhone Air zum Einsatz und stellt die Verbindung zum Mobilfunknetz her. Zum Test stand uns ein iPad Air 11 Zoll in der Wi-Fi-Variante (ohne C1X) mit 128 GByte Flash zum Preis von 649 Euro zur Verfügung. Tests zum Mobilfunkmodell werden wir sobald wie möglich an dieser Stelle nachreichen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „iPad Air M4 im Test: Das kann Apples neues Tablet“.
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Künstliche Intelligenz
Probebohrung: Deep Fission will unterirdische Atomkraftwerke bauen
Atomkraftwerke sollen den Energiehunger der Hyperscaler stillen. Eine Reihe von Start-ups in den USA entwickelt kleine, modular aufgebaute Atomkraftwerke, die Strom für Rechenzentren für Künstliche Intelligenz liefern sollen. Das Unternehmen Deep Fission will seine Reaktoren in der Erde versenken.
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Das 2023 gegründete Start-up will Druckwasserreaktoren (Pressurized Water Reactor, PWR) mit einer Leistung von 300 Megawatt bis 1,5 Gigawatt bauen. Diese sollen in Bohrlöchern mit einem Durchmesser von etwa einem Meter installiert werden. Die Bohrlöcher sollen etwa anderthalb bis zwei Kilometer in die Tiefe reichen.
Das Unternehmen hat bereits mit den Vorarbeiten begonnen: Es führt nach eigenen Angaben eine erste Probebohrung in Parsons im US-Bundesstaat Kansas durch. Der Schacht hat demnach einen Durchmesser von etwa 20 Zentimetern und soll rund 1,8 Kilometer tief ins Erdreich vordringen.
Geodaten sammeln
Zweck der Bohraktion ist, „wichtige geologische, hydrologische und thermische Daten“ zu sammeln. Diese sollen in die technische Planung, die Sicherheitsanalyse sowie die Anträge für die Genehmigung des Projekts eingehen. Neben dieser sind zwei weitere Bohrungen geplant.
Die Bohrung sei ein wichtiger Schritt für das Unternehmen, sagte Liz Muller, Chefin und Mitgünderin von Deep Fission. „Sie ist der Übergang vom Konzept zur Umsetzung und demonstriert einen komplett neuen Ansatz in der Atomenergie.“
Die Idee von Deep Fission ist: Befindet sich der Druckwasserreaktor tief unter der Erde, erübrigt sich eine Abschirmung weitgehend oder vollständig. Das soll die Baukosten deutlich senken – sie sollen laut Deep Fission nur etwa 20 bis 30 Prozent derer eines konventionellen Atomkraftwerks betragen.
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Sollte zu einem Unfall kommen, dann soll die Strahlung dort unten bleiben und kann dort eingeschlossen werden. Zudem soll der Reaktor so vor Katastrophen, etwa einem Flugzeugabsturz, Angriffen oder Terrorismus, geschützt sein. Dadurch soll die Stromerzeugung sehr günstig sein: Deep Fission strebt Gestehungskosten von 5 bis 7 US-Cent pro Kilowattstunde an. Dem Unternehmen liegen nach eigenen Angaben bereits Absichtserklärungen für den Bau von Kraftwerken von insgesamt 12,5 Gigawatt vor.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Chipfertigung und Forschung: Samsung will 74 Milliarden US-Dollar investieren
Samsung stockt sein Investitionskapital für das Jahr 2026 auf: 110 Billionen Won will der Konzern in seine Halbleiterfertigung sowie Forschung und Entwicklung investieren. Das entspricht umgerechnet knapp 74 Milliarden US-Dollar oder 64 Milliarden Euro.
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Die Investitionssumme ist so massiv, dass sie eine Börsenmitteilung erfordert. Darin schreibt Samsung, dass die Ausgaben die eigene Position während des KI-Booms zementieren sollen. Samsung sei das einzige Unternehmen, das Speicher und Logikchips wie Prozessoren oder KI-Beschleuniger herstelle und gleichzeitig Packaging-Anlagen betreibe, betont die Mitteilung. In Packaging-Anlagen gelangen die Chips auf ihre Träger, mit denen sie überhaupt erst einsetzbar sind.
110 Billionen Won sind mehr, als Samsung konzernweit in einem Quartal an Umsatz generiert. Im vierten Quartal 2025 waren das knapp 94 Billionen Won, nach aktueller Umrechnung knapp 55 Milliarden Euro.
Kaum kurzfristiger Nutzen
Bis sich die Investitionen bemerkbar machen, dürften allerdings Jahre vergehen. So lange dauert der Bau eines Halbleiterwerks, und Chips werden Jahre im Voraus entworfen. Kurzfristig will Samsung zusätzlich Geld in Übernahmen stecken. Im Fokus stehen Übernahmekandidaten in den Bereichen Robotik, medizinische Technik, Automotive und HVAC (Heizung, Lüftung, Klimatechnik).
Was in der Theorie gut klingt, muss sich in der Praxis allerdings erst einmal beweisen. Das Konkurrenzdenken zwischen Samsungs Sparten ist groß. Zuletzt kursierten etwa Berichte, dass Samsungs Speichertochter der Smartphone-Schwester kein DRAM und NAND-Flash zusichern will.
Samsungs Aktie ging an der südkoreanischen Börse zeitweise hoch, ist inzwischen aber wieder auf das Vortagesniveau abgesackt. Der gesamte Tech-Sektor ist derzeit an den Börsen weltweit rot.
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(mma)
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