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Künstliche Intelligenz

Polyarc reagiert auf VR-Krise und bringt Klassiker „Moss“ auf PC und Konsolen


Die mittlerweile zwei Hauptteile und ein Spin-off umfassende VR-Reihe „Moss“ soll im Sommer 2026 in einer überarbeiteten Fassung unter dem Titel „Moss: The Forgotten Relic“ erscheinen. Das Spiel soll beide Teile zu einem Gesamtpaket bündeln und neben PC auch auf Playstation, Xbox sowie Nintendo Switch erscheinen. Damit verlässt die Reihe erstmals ihre ursprüngliche Plattform Virtual Reality.

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„Moss“ gilt als eines der prägenden VR-Spiele der vergangenen Dekade und ist ein Paradebeispiel dafür, wie gut ruhige und erzählerische Erlebnisse in Virtual Reality funktionieren können. „Moss“ (2018) und „Moss: Book II“ (2022) eignen sich auch ideal für VR-Einsteiger oder Menschen, die anfällig für Motion Sickness sind, da es keine künstliche Bewegung erfordert.

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Stattdessen blicken Spieler in der VR-Brille auf eine detailreiche Diorama-Welt und erleben ein märchenhaftes Abenteuer, das wie ein interaktives Bilderbuch inszeniert ist. Dabei spielt sich „Moss“ auf zwei Ebenen ab: Um die Maus Quill per Controller durch die jeweiligen Areale bewegen zu können, müssen Spielende auch die räumlich wahrgenommene Umgebung manipulieren.

Dadurch hebt sich die Reihe spürbar von reinen Plattformern ab. Um dieses hybride Spielerlebnis auf den Monitor zu übersetzen, führt Entwickler Polyarc eine sogenannte „Smart-Follow-Kamera“ ein. Dadurch soll sich die Perspektive automatisch anpassen. Neben besserer Grafik und flüssigerer Darstellung nennt das Studio für die überarbeitete Version auch neue Zwischensequenzen und eine Option, Kämpfe zu überspringen. Zusätzlich integriert die Neuauflage sämtliche Zusatzinhalte, darunter den „Twilight Garden“-DLC.

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Warum die Entwickler diesen Schritt nun gehen, dürfte mit dem Rückzug Metas aus der Spieleentwicklung und -förderung zu tun haben. Polyarc erklärte im April, dass ein größeres Projekt eingestellt wurde, nachdem keine Finanzierung gesichert werden konnte. In der Folge musste das Studio laut eigenen Aussagen rund zwei Drittel der Belegschaft entlassen.

Solche Entwicklungen sind aktuell branchenweit zu beobachten. Der britische VR-Publisher nDreams musste ebenfalls Stellen abbauen, schloss Entwicklerstudios und stellte den Online-Shooter „Frenzies“ ein. Zuletzt berichteten entlassene Angestellte auf LinkedIn von der Schließung des Traditionsstudios Survios. Eine offizielle Bestätigung steht noch immer aus. Auch Survios ging bereits diesen Schritt und portierte das VR-Spiel „Alien: Rogue Incursion“ auf PC und Konsolen – wohl ohne Erfolg.


(joe)



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Messenger: Microsoft entfernt den „Together Mode“ aus Teams


Microsoft schickt mit dem „Together Mode“ von Teams eine Darstellungsform in den Ruhestand, die während der Coronapandemie eingeführt wurde und die digitale Zusammenarbeit verbessern sollte. Das hat die Microsoft-Produktmanagerin Katarina Tranker in einem Blogeintrag mitgeteilt. Da kündigt sie auch an, dass der Modus ab dem 30. Juni aus Teams entfernt werden soll. Damit soll primär dafür gesorgt werden, dass sich Meetings in Teams auf unterschiedlichen Geräten stärker gleichen. Zudem sollen sich die für die Entwicklung Verantwortlichen dadurch besser darauf konzentrieren können, die Videoqualität, die Stabilität und die Performance des Messengers zu verbessern.

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Der „Together Mode“ von Teams wurde Anfang Juli 2020 vorgestellt. Es handelte sich um eine von mehreren Darstellungsformen für Teams-Meetings mit mehreren Teilnehmerinnen oder Teilnehmern. Die ließen sich dabei nicht mehr nur freistellen und vor einem alternativen Hintergrund platzieren, sondern in ein gemeinsames Bild montieren. Zur Auswahl standen unter anderem die Sitze in einem Hörsaal oder der Tresen eines Cafés. Zur Einführung hatte der Konzern erklärt, dass in eigenen Studien eine erhöhte Hirnstrom-Aktivität bei Probanden festgestellt wurde, die den Modus benutzt haben. Das Unternehmen meinte, dass mit einer solchen Darstellungsform die Ermüdung geringer und die Aufmerksamkeit höher auszufallen schien.

Im Rahmen des jetzt angekündigten Updates soll der „Together Mode“ aus Teams entfernt werden; Organisationen, die ihn zur Darstellung ihrer Marke genutzt haben, sollen stattdessen auf eigene Hintergründe ausweichen. Im Gegenzug soll eine moderne Galerie eingeführt werden, die je nach Zahl von Teilnehmenden automatisch angepasst werden soll. Ziel seien bessere Bildwiederholraten und eine einheitlichere Qualität über Gerätegrenzen hinweg. Die Verringerung der Auswahl bei den Darstellungsformen soll jetzt unter anderem die kognitive Belastung für die Teilnehmenden verringern, ergänzt die Produktmanagerin noch.


(mho)



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Künstliche Intelligenz

KI-Barometer 2026: Wie Unternehmen KI heute tatsächlich einsetzen


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Für das KI-Barometer 2026 wurden qualitative Interviews mit sieben Unternehmen verschiedener Branchen und Größen geführt: dem Handwerksbetrieb Tischlerei „Dein Freund“, dem juristischen Fachverlag Juve, dem Baustoffhersteller Protektorwerk, dem Antriebsspezialisten Wittenstein mit Softwaretochter baramundi, dem Telekommunikationsanbieter Deutsche Glasfaser, der Traditionsbäckerei Fickenschers Backhaus und dem Lebensmittellogistiker Nagel-Group.

Im Mittelpunkt stehen keine abstrakten Kennzahlen, sondern konkrete Erfahrungsberichte: Welche KI-Anwendungen haben sich im Alltag bewährt? Wo hat die Umsetzung länger gedauert als geplant, und warum? Welche organisatorischen Voraussetzungen trennen funktionierende KI-Einführungen von solchen, die im Sande verlaufen?

Für Unternehmen, die ihre eigene KI-Strategie einordnen wollen, liefern die Ergebnisse Orientierungspunkte. Wer versteht, welche Ansätze in der Praxis funktionieren und wo typische Stolpersteine liegen, kann eigene Ressourcen gezielter einsetzen.

Im KI Pro Webinar präsentiert der Fachdienst die zentralen Ergebnisse des Barometers, ordnet sie ein und zieht Vergleiche zu den Vorjahren. Der Fokus liegt auf den Erkenntnissen, die für die eigene Planung am nützlichsten sind.

Die Webinare von heise KI PRO richten sich an alle, die KI im Unternehmen produktiv einsetzen wollen und praxisnahe Orientierung benötigen. Fachliche Vorkenntnisse sind für die Teilnahme nicht erforderlich. Am Ende werden Fragen der Teilnehmenden beantwortet.

Aktuell erhalten Sie das Webinar-Ticket zum Sonderpreis von 99 € statt regulär 175 €. Jetzt anmelden und Webinar-Platz sichern!


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Künstliche Intelligenz

Digitale Gesundheitsanwendungen unter Druck: Nutzenbeleg soll früher kommen


Der GKV-Spitzenverband fordert schon länger eine Veränderung der Erstattungsgrundlage und der Preisverhandlung für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA). Diese Forderungen hat die Finanzkommission Gesundheit der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) größtenteils übernommen. Die Kommission schlägt unter anderem vor, Preise mit den Herstellern zu verhandeln, sobald eine DiGA ins Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommen ist.

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Bisher können die Hersteller im ersten Jahr der Erstattungsfähigkeit ihre Preise selbst festlegen. Da diese zum Teil sehr hoch ausfielen, wurde schon ab Oktober 2022 ein Verfahren für Höchstpreise eingeführt. Forschende haben jedoch analysiert, dass dieser Mechanismus in den ersten 36 Monaten kaum einen Effekt auf die Preise hatte.

Das verwundert nicht besonders, denn die Höchstpreise richten sich nach den Preisen vergleichbarer DiGAs in einer Indikationsgruppe. Wenn es überhaupt ausreichend DiGAs für eine Indikation gab, um eine Vergleichsgruppe zu erstellen. Auf lange Sicht kann diese Begrenzung eher funktionieren. Dann wären mehr DiGAs mit bereits verhandelten und dadurch deutlich niedrigeren Preisen im Verzeichnis. Deren Kosten hätten dann einen größeren Einfluss auf die Höchstpreisbildung. Doch das geht der Kommission offenbar zu langsam. Sie fordert eine Preisverhandlung zwischen Hersteller und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem obersten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, ab Tag eins und will auch die vorläufige Listung zur Erprobung streichen.

Aktuell sind 9 von 59 DiGAs nur vorläufig gelistet. Die Hersteller haben dann 12 Monate Zeit, einen positiven Versorgungseffekt ihrer Anwendung nachzuweisen. Die begründete Aussicht auf solch einen Effekt müssen die Hersteller vorher schon belegen. Auch wenn der Kommissionsbericht das offenbar infrage stellt, wenn er vorläufig gelistete DiGAs mit Homöopathie vergleicht, die mit Plänen des Gesundheitsministeriums künftig zu den Leistungen gehören, die nicht mehr bezahlt werden sollen.

Richtig ist allerdings, dass nicht alle zur Erprobung gelisteten DiGAs anschließend dauerhaft zur Verfügung stehen. Wenn sie ihre angekündigte Wirkung nicht beweisen können, werden sie aus dem Verzeichnis gestrichen. Aber auch diese Anwendungen wurden davor ein Jahr lang von den Krankenkassen erstattet. Immerhin etwa ein Drittel der DiGAs wird nach dem Erprobungszeitraum gestrichen.

Deswegen will die Kommission einen sofortigen Beleg des Nutzens, geprüft durch den G-BA. Wie der das prüfen soll, bleibt jedoch offen. Der Prozess soll an das Verfahren des G-BA zur Prüfung von Arzneimitteln angeglichen werden. Welcher Teil der Arzneimittelprüfung damit gemeint ist, steht nicht im Bericht. Denn auch bei neu zugelassenen Arzneimitteln dürfen die Hersteller in den ersten sechs Monaten selbst den Preis bestimmen. In dieser Zeit prüft der G-BA einen möglichen Zusatznutzen, der dann Grundlage für die Preisverhandlung mit dem GKV ist.

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Voraussetzung, um höhere Preise auszuhandeln, ist allerdings, dass die neuen Medikamente nicht genauso gut, sondern besser sind als die übliche Vergleichstherapie. So ein Verfahren gibt es für DiGAs nicht. Bisher müsste zum Beispiel eine neue App zur Gewichtsreduktion nur nachweisen, dass sie einen Effekt hat, nicht, dass sie besser ist als bisher verfügbare DiGAs. So werden in den Studien der DiGA-Hersteller meist eine Therapie mit DiGA-Einsatz gegen eine Standardtherapie ohne DiGA verglichen. Auch wenn die Aktivierungszahlen der DiGAs steigen, sind sie noch nicht so verbreitet, dass eine DiGA schon als Standardtherapie angesehen wird. Da ist für digitale Interventionen noch zu klären, wie gute Vergleiche aussehen sollen. Ein geeigneter Placebo fehlt noch.

Die meisten DiGA-Hersteller führen randomisierte kontrollierte Studien durch. Allerdings haben Forschende die Qualität der Studien bemängelt und suchen selbst nach angepassten Lösungen, die für den Nutzennachweis digitaler Anwendungen eher geeignet sind. Eine EU-Studie zur Entwicklung und Harmonisierung der Methoden zur Beurteilung digitaler Gesundheitstechnologien läuft noch bis Ende 2026. Dabei können in Zukunft wohl auch europaübergreifend mit dem „Health Technology Assessment“ (HTA) gemeinsame Bewertungen durchgeführt werden.

Aktuell kann eine DiGA in das Verzeichnis aufgenommen werden, wenn sie einen medizinischen Nutzen oder eine „patientenrelevante Struktur- und Verfahrensverbesserung“ (pSVV) liefert. Eine pSVV kann zum Beispiel eine Verbesserung der Patientensicherheit oder der Koordination der Behandlungsabläufe sein. Allerdings erwähnt der Leitfaden des BfArM selbst die Erfahrung, dass „oftmals validierte und etablierte Messinstrumente zum Nachweis einer pSVV nicht ausreichend zur Verfügung stehen“.

Damit scheint dieser Bewertungsaspekt, der explizit neu für DiGAs und überhaupt nur für diese geschaffen wurde, in der Realität nicht anwendbar. Vielleicht ist auch das einer der Gründe, warum mögliche Anwendungsgebiete wie das Monitoring bisher durch Hersteller gemieden wurden. Der Gesetzgeber scheint dies in einem neuen Referentenentwurf zum GeDIG nun gezielt zu adressieren, indem er schreibt, „DiGA [können] […] den Kern von Versorgungsprozessen im Zusammenhang mit dem telemedizinischen Monitoring bilden“.

Der Entwurf deutet allerdings auch an, dass eine DiGA zum Telemonitoring den positiven Versorgungseffekt für die Listung beim BfArM nur in Kombination mit ärztlicher Begleittherapie erzielen kann. Denn dass Behandler entlastet und vielleicht Zeit und Geld gespart werden kann, ist laut DiGA-Leitfaden explizit kein patientenrelevanter Endpunkt in der Beurteilung einer DiGA.

Der Entwurf erwähnt noch eine weitere Entwicklung für DiGAs. Eine Übertragung von Daten aus der ePA direkt in DiGAs soll mit dem Einverständnis der PatientInnen stattfinden. Schon jetzt müssen alle gelisteten DiGAs interoperabel mit der ePA sein, doch einige Krankenkassen bieten die Möglichkeit bisher nicht an. Wann jedoch die ePA so weit ist, ihre geplante Rolle in der Gesundheitsversorgung einzunehmen, bleibt abzuwarten.


(mack)



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