Datenschutz & Sicherheit
SAP-Patchday: Kritische Sicherheitslücken erlauben unbefugte Anmeldung
Das Business-Software-Unternehmen SAP hat zum Mai-Patchday 15 neue Sicherheitsnotizen veröffentlicht. Zwei der darin behandelten Schwachstellen stufen die Entwickler als kritisches Risiko ein. Angreifer können mittels SQL-Injection Datenbankbefehle einschleusen oder etwa die Authentifizierung umgehen.
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Auf der Patchday-Übersichtsseite von SAP listet das Unternehmen die einzelnen Sicherheitsnotizen auf. In SAP S/4HANA (SAP Enterprise Search for ABAP) können authentifizierte Angreifer bösartige SQL-Abfragen einschleusen, die nicht ausreichend gefiltert werden. Damit können sie unbefugten Zugang zur darunterliegenden Datenbank erhalten oder die SAP-Anwendung abstürzen lassen (CVE-2026-34260, CVSS 9.6, Risiko „kritisch“). Eine nicht korrekte Konfiguration von Spring Security in SAP Commerce Cloud ermöglicht zudem nicht authentifizierten Angreifern, bösartige Konfigurationen hochzuladen und Code einzuschleusen – was in die Ausführung von beliebigem Code auf Serverseite mündet (CVE-2026-34263, CVSS 9.6, Risiko „kritisch“).
SAP-Patchday: 15 Sicherheitsnotizen
In SAP Forecasting & Replenishment findet sich zudem noch eine Schwachstelle, durch die bösartige Akteure Befehle ans Betriebssystem einschleusen können (CVE-2026-34259, CVSS 8.2, Risiko „hoch“). Die weiteren Meldungen stellen größtenteils ein mittleres Risiko dar und betreffen:
- SAP NetWeaver Application Server for ABAP and ABAP Platform,
- SAP S/4HANA Condition Maintenance,
- Business Server Pages Application (TAF_APPLAUNCHER),
- SAP BusinessObjects Business Intelligence Platform,
- SAP Strategic Enterprise Management (BSP application Balanced Scorecard Wizard),
- SAP Commerce Cloud (Apache Log4j),
- SAPUI5 (Search UI),
- SAP NetWeaver Application Server ABAP (Applications based on Business Server Pages),
- SAP Financial Consolidation,
- SAP Incentive and Commission Management sowie
- SAP Application Server ABAP for SAP NetWeaver and ABAP Platform.
Eine Lücke mit niedrigem Bedrohungsgrad bessert SAP zudem in SAP HANA Deployment Infrastructure (HDI) deploy library aus. IT-Verantwortliche sollten prüfen, ob sie verwundbare Software von SAP einsetzen und die verfügbaren Patches zeitnah anwenden.
Der SAP-Patchday im April fiel etwas umfangreicher aus: 19 Schwachstellen haben die Entwickler da ausbessern müssen. Eine davon galt als kritisch und war ebenfalls vom Typ SQL-Injection.
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(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Pi-hole-Update schließt dnsmasq-Sicherheitslücken | heise online
Mit dem Update auf FTL 6.6.2 schließt das Pi-hole-Projekt mehrere Sicherheitslücken in dem DNS-basierten Werbeblocker für Raspberry Pis. Sie betreffen den mitgelieferten DHCP- und DNS-Server dnsmasq.
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In der Release-Ankündigung zu Pi-hole FTL 6.6.2 erörtern die Entwickler, dass sie darin die Sicherheitslücken schließen, die in dnsmasq 2.92 und 2.93 bekannt wurden und vor denen etwa CERT.org seit dem Montag dieser Woche warnt. Die Einordnung des Risikos der Lücken etwa gemäß CVSS liegt noch nicht vor. Allerdings dürften viele Projekte in Kürze Updates zum Stopfen der dnsmasq-Lücken bereitstellen, wenn sogar das namhafte CERT warnt. Neben Pi-hole listet das CERT etwa Arch Linux, NixOS, Red Hat, SUSE Linux, Ubuntu und Wind River als betroffen auf.
Die Lücken umfassen etwa einen Pufferüberlauf auf dem Heap, der sich mit manipulierten DNS-Antworten auslösen lässt (CVE-2026-2291), einen Pufferüberlauf im DHCP-Helper-Script (CVE-2026-4892), Lesezugriffe über vorgesehene Speichergrenzen des Heaps hinaus (CVE-2026-5172), eine Umgehung einer Subnetz-Prüfung im EDNS-Client (CVE-2026-4893) sowie zwei Denial-of-Service-Schwachstellen in DNSSEC (CVE-2026-4890, CVE-2026-4891). Das CERT schreibt dazu, dass dadurch etwa Code ausgeführt werden könnte, mit root-Rechten, oder Angreifer den Cache manipulieren können (Cache Poisoning/Redirection). Das dnsmasq-Projekt stopft die Sicherheitslecks in den Versionen 2.92rel2 sowie 2.93.
Pi-hole: Aktualisierte Software
Bis zu welchem Softwarestand Pi-hole für die dnsmasq-Schwachstellen anfällig ist, konkretisieren die Maintainer nicht. Als Lösung sollten Pi-hole-Nutzerinnen und -Nutzer unbedingt auf die aktuelle 6er-Fassung migrieren. Das Update verfrachtet der Aufruf von sudo pihole -up am Terminal des genutzten Raspberry Pi auf das System.
Zuletzt hatte das Pi-hole-Projekt Ende April ein Sicherheitsupdate veröffentlicht. Damit haben die Programmierer zwei hochriskante Sicherheitslücken geschlossen. Auch da waren die Komponenten Pi-hole Core und FTL betroffen. Die Lücken ermöglichten Angreifern die Rechteausweitung. Sie betreffen die mitgelieferten Skripte von Pi-hole vor den Versionen Core 6.4.2 und FTL 6.6.1. Angreifer mit Pi-hole-Rechten – etwa durch Missbrauchen einer bislang unbekannten Sicherheitslücke im Webinterface – konnten sich dadurch root-Rechte aneignen (CVE-2026-41489, CVSS 8.8, Risiko „hoch“). Auf GitHub steht eine detailliertere Analyse der Lücke bereit, der zugehörige CVE-Eintrag wurde erst jetzt in der Nacht zum Dienstag in der NVD-Datenbank des NIST veröffentlicht.
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(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Android 17: Einfacher Umzug von iOS, mehr AirDrop und Tools für Kreative
Android 17 ist im Grunde fertig, nun hat Google im Zuge der Android Show I/O Edition neben agentischen KI-Funktionen in Form von Gemini Intelligence weitere neue Funktionen angekündigt, die mit dem großen Update in das mobile Betriebssystem einziehen. Unter anderem landet AirDrop-Support über Quick-Share auf Geräten weiterer Hersteller, zudem kommen Kreative auf ihre Kosten.
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AirDrop und WhatsApp-Support
Im November 2025 hatte Google überraschend die Möglichkeit angekündigt, Daten über Quick Share auf iPhones, Macs und iPads zu übertragen – auf der Apple-Seite kommt dafür der Systemdienst AirDrop zum Einsatz. Zuerst hatte Google die Funktion nur für seine Pixel-10-Serie freigeschaltet, mittlerweile bieten auch Samsung und Oppo AirDrop-Support für einige Geräte an.
Im Zuge der Android Show sagte Google, dass jetzt auch weitere Unternehmen ihre Geräte mit AirDrop-Unterstützung ausstatten werden. Laut dem Unternehmen sollen Geräte von OnePlus, Vivo, Xiaomi und Honor im Laufe dieses Jahres die Funktion erhalten.
Falls man kein kompatibles Gerät besitze, könne man ab heute Quick Share auf jedem Android-Smartphone nutzen, um einen QR-Code zu generieren, mit dem man Inhalte sofort über die Cloud mit iOS-Geräten teilen könne. Überdies plane Google Quick Share auch für weitere Apps verfügbar zu machen, darunter WhatsApp.
Einfacherer Datenumzug zwischen Android und iOS
Überdies wird mit Android 17 der Übertragungsprozess von iOS auf Android vereinfacht. Man habe mit Apple zusammengearbeitet, damit Nutzerdaten bequemer von einem auf ein anderes Ökosystem geschaufelt werden können. Angekündigt hatten die beiden Unternehmen den Datenumzug schon Ende 2025; die EU begrüßte dies. Apple hatte den leichten Datenumzug schon mit iOS 26.3 umgesetzt.
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Laut Google lassen sich so Passwörter, Fotos, Nachrichten, Lieblings-Apps, Kontakte und sogar die Anordnung des Startbildschirms drahtlos vom iPhone auf ein neues Android-Gerät übertragen. Dieser neue drahtlose Prozess, der auch die Übertragung von eSIMs unterstützt, soll noch in diesem Jahr zunächst auf Samsung-Galaxy- und Google-Pixel-Geräten eingeführt werden.
Weniger Doomscrolling
Google versucht mit der neuen System-Funktion „Pause Point“ Nutzer dazu zu bringen, ihre App-Nutzung zu hinterfragen. Die optionale Funktion gibt Nutzerinnen und Nutzern beim Öffnen einer „ablenkenden App“ eine 10-sekündige Atempause, in der sie sich fragen können: „Warum bin ich hier?“ Während dieser Pause könne man eine kurze Atemübung machen oder einen Timer stellen. Nutzer sollen sich ebenso Lieblingsfotos ansehen oder zu alternativen App-Vorschlägen wechseln können, „wie zum Beispiel einem Hörbuch“.

Pause Point: Google will Nutzer vom Doomscrolling abbringen.
(Bild: Google)
Nach der Aktivierung von Pause Point könne man die Funktion nicht einfach abschalten, sondern das Gerät müsse neu gestartet werden.
Tools für Kreative
Mit Android 17 will Google es Kreativen einfacher machen, Inhalte zu produzieren. So könne man künftig Reaktionsvideos erstellen, ohne zwischen Apps wechseln oder einen Greenscreen einrichten zu müssen. Hierfür führt Google „Screen Reactions“ ein. Damit könne man sich selbst und den Smartphonebildschirm gleichzeitig aufnehmen. Diese Funktion wird im Laufe dieses Sommers zunächst auf Pixel-Geräten verfügbar sein.

Android-Funktion Screen-Reactions für Kreative.
(Bild: Google)
Zudem habe Google sich mit Meta zusammengetan, um Fotos in höherer Qualität auf Instagram zu teilen. Künftig lassen sich Ultra-HDR-Inhalte aufnehmen und wiedergeben. Außerdem erhält die App eine integrierte Videostabilisierung für ruckelfreie Videos. Auch Aufnahmen bei Dunkelheit sollen durch die Integration von „Night Sight“ besser zur Geltung kommen.
Zudem habe man den „Prozess von der Aufnahme bis zum Hochladen komplett optimiert, um sicherzustellen, dass deine Fotos und Videos atemberaubend scharf bleiben, wenn du auf ‚Posten’ klickst,“ schreibt Google.
Auch die Edits-App habe Google mit Meta zusammen speziell für Android überarbeitet. In der App könne man Rohmaterial mithilfe von geräteinterner KI in Sekundenschnelle in professionell aufbereitete Inhalte verwandeln, verspricht Google. Zudem unterstützt Edits künftig Tontrennung: Die Edits-App „erkenne nun Audiospuren – Wind, Geräusche und Musik – und trennt sie voneinander, um die gewünschten Töne zu verstärken und unerwünschte zu entfernen“.
Instagram für Android-Tablets – offenbar nicht nur für Android 17
Auch an die Tablets haben Google und Meta gedacht: Denn Instagram ist nun vollständig für Android-Tablets optimiert, „und nutzt den Platz auf dem großen Bildschirm optimal aus“. Schon im September vergangenen Jahres hatte Instagram eine für iPads optimierte App veröffentlicht. Kreative erhalten außerdem Zugriff auf Adobe Premiere, die im Laufe des Sommers auf Android landen wird.

Instagram gibt es nun auch für Android-Tablets.
(Bild: Google)
Die Premiere-App liefere unter anderem „Zugang zu exklusiven Vorlagen und Effekten, um YouTube Shorts direkt in der App zu erstellen und zu veröffentlichen“, erklärt das Unternehmen. Zudem zieht das professionelle Videoformat APV (Advanced Professional Video) ein, das unter anderem eine höhere Speichereffizienz biete. Es wurde gemeinsam mit Samsung entwickelt und ist ab sofort auf dem Samsung Galaxy S26 Ultra und dem iVvo X300 Ultra verfügbar; Support für weitere Android-Topmodelle mit Snapdragon 8 Elite-Prozessoren sollen im Laufe dieses Jahres folgen.
Wann Google die fertige Version von Android 17 veröffentlicht, hat das Unternehmen noch nicht verraten. Android 16 erschien im vergangenen Jahr einige Wochen nach der Android Show I/O Edition 2025 Anfang Juni. Zu weiteren neuen Funktionen von Android 17 gehören unter anderem App-Bubbles, getrennte WLAN- und Mobilfunk-Kacheln in den Schnelleinstellungen und Schutz gegen Angriffe durch Quantencomputer.
(afl)
Datenschutz & Sicherheit
Dobrindt: „Abschrecken, abwehren und abschalten“ in Kürze
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will sie, im Koalitionsvertrag gibt es dazu eine grundsätzliche Absichtserklärung und nun soll der Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen werden: die gesetzliche Befugnis für die „aktive Cyberabwehr“ durch das Bundeskriminalamt (BKA). Was der Minister darunter in Abgrenzung zur bisherigen Tätigkeit der Sicherheitsbehörden versteht, erklärte er am Vormittag in der Bundespressekonferenz so: „Wir wollen uns auch zur Wehr setzen und die Infrastruktur der Angreifer stören und zerstören.“ Und das sei mehr als etwa Denial-of-Service-Attacken „nur in schadlose Bereiche des Netzes“ umzuleiten.
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Auf keinen Fall will er diese neuen Befugnisse als Hackback verstanden wissen. „Ein Hackback ist unkonditioniert ein Racheakt“, sagte der Bundesinnenminister. Wenn etwa jemand das Elektrizitätsnetz angreife, würde etwa ein Krankenhaus angegriffen. Hier aber gehe es darum, in einem bereits vollständig aufgeklärten Umfeld die Infrastrukturen der Angreifer mitunter auch im Wortsinne auszuschalten oder Veränderungen an diesen vornehmen zu dürfen, etwa um Command-and-Control-Server von Botnetzen zu übernehmen.
Technisch sei das BKA dazu bereits in der Lage, die rechtlichen Rahmenbedingungen müssten aber noch angepasst werden. Er wolle das entsprechende Gesetz noch in diesem Monat durch das Bundeskabinett bringen, erläuterte der Bundesinnenminister. „Abschrecken, abwehren und abschalten können“, sei das, was geplant sei. „Wir stellen fest, dass Cybercrime-Delikte nicht an einer Ländergrenze halt machen“, beschreibt BKA-Vizepräsidentin Martina Link das Problem aus ihrer Sicht. Bislang fehle es der Behörde an der Gefahrenabwehrbefugnis, eingreifen dürfe sie erst, wenn tatsächlich etwas passiert sei: „Wir müssen abwarten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist.“
Die Diskussion um präventives Vorgehen gegen Angreifersysteme ist dabei mit einer Vielzahl von Fallstricken verbunden. Denn Angreifer nutzen regelmäßig die Systeme eigentlich unbeteiligter Dritter – aus Sicht des Bundesinnenministers aber ist das kein Problem. „Wir gehen nicht wahllos ins Netz und versuchen Angriffe abzuwehren“, will Dobrindt mögliche Kritik entkräften. „Von daher ist die Idee, man könnte irgendwie blind Unbeteiligte treffen, unrealistisch.“ Andere Staaten würden hier gerne auf die technischen Fähigkeiten des BKA zurückgreifen, sagte der Bundesinnenminister.
Viele Erfolge weiter auf hohem Niveau
Zusammenarbeit ist das, worin das Bundeskriminalamt zuletzt glänzte: im Monatstakt konnte die Kriminalpolizeibehörde des Bundes mit Hauptsitz in Wiesbaden zuletzt Erfolge im Kampf gegen Cybercrime-Gruppierungen verzeichnen – fast immer in Zusammenarbeit mit einer Vielzahl internationaler Partnerbehörden. Doch in einigen Staaten wird Cybercrime geduldet – auch aus politischen Gründen. Russland etwa gilt derzeit als sicherer Hafen, Gruppierungen sind dort vor westlichen Haftbefehlen sicher und immer wieder wird der Verdacht geäußert, dass es Überschneidungen zwischen Nachrichtendiensten und „Cyberkriminellen“ gebe. „Die Spuren führten regelmäßig nach Russland“, sagt Dobrindt. Zwei Drittel der Taten werden laut Behördenstatistik aus dem Ausland oder von einem unbekannten Ort aus begangen
Versicherungen sollen bei Ransomware seltener zahlen
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335.000 Fälle wurden im Jahr 2025 bei der Polizei angezeigt, die dem ganz unterschiedliche Straftatbestände zusammenfassenden Feld „Cybercrime“ zugeordnet werden – ein fast identisches Niveau zum Vorjahr. Die wirtschaftliche Hauptbedrohung ist nach wie vor Ransomware, 1041 Angriffe verzeichnet das BKA – und geht von einer wesentlich höheren Dunkelziffer aus. Ein Problem, das Bundesinnenminister Dobrindt adressieren will: Zu oft zahlzen Versicherungen Lösegelder, obwohl die Verantwortlichen sich nicht angemessen um die IT-Sicherheit gekümmert hätten. „Fahrlässigkeit darf nicht dazu führen, dass Versicherungsleistungen eintreten“, sagt Dobrindt – und will auf diese Weise für mehr IT-Sicherheit und weniger Lösegeldzahlungen sorgen. Wann und wie konkret das umgesetzt werden soll, schilderte Dobrindt am Dienstag in Berlin nicht.
Fehlende Inhaltekontrolle besorgt BKA und Innenminister
Ein weiteres großes Problem sei, dass die Übergangsregelung für Anbieter ausgelaufen sei, selbständig Inhalte bei Hostingdiensten und sozialen Netzwerken nach Darstellungen von Kindesmissbrauch zu durchforsten, tragen Dobrindt und Link vor. Es sei ein „dramatischer Fehler“ des Europaparlamentes, sagt Dobrindt, „die Verlängerung nicht zu ermöglichen.“ Dass das Parlament von vornherein bei der geplanten CSA-Verordnung eine dauerhaft rechtssichere Lösung eingefordert hatte und Kommission und Rat der Mitgliedstaaten sich der Parlamentsposition kategorisch verweigert hatten, was das Auslaufen zur Folge hatte, erwähnte Dobrindt nicht.
Auch Link sieht im Auslaufen der Inhaltescanberechtigung für Facebook, Instagram, Snapchat, Microsoft, Apple und Co. ein großes Problem. Sie kann aber noch keine konkreten Zahlen beisteuern, um wieviel das Meldeaufkommen der US-Anbieter, das über die Meldestelle NCMEC in Deutschland zentral beim BKA eingeht, seit dem Auslaufen der Übergangsregelung Anfang April denn nun zurückgegangen ist. Die „Barmherziger Samariter“-Klausel im Digital Services Act (DSA) biete keine ausreichende Rechtssicherheit für die Anbieter, sagt Link, die rechtlichen Rahmenbedingungen seien nicht eindeutig genug.
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