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Künstliche Intelligenz

Digitalisierung: Warum die Pflege mehr Mitsprache fordert


Die Pflege sei politisch endlich „angekommen“, sagt Thomas Meißner vom Deutschen Pflegerat im Gespräch mit heise online. Doch bei Digitalisierung, Selbstverwaltung und Finanzierung gebe es weiterhin massive Defizite. Meißner, gelernte Pflegefachkraft und seit Jahren eine der profiliertesten Stimmen zur Digitalisierung in der Pflege, fordert deshalb eine eigene Pflegeinformatik-Initiative, verlässliche Investitionen und mehr Mitsprache der Profession.

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Thomas Meißner

Thomas Meißner

Thomas Meißner, Vorstand AVG, Mitglied im Deutschen Pflegerat (DPR).

(Bild: Anja Dorny)

Besonders kritisch sieht er aktuelle politische Überlegungen zur Begrenzung von Pflegeleistungen sowie die schleppende Umsetzung digitaler Infrastruktur. Zudem warnt er davor, fachliche Entscheidungen zunehmend nach Kassenlage zu treffen.

Wir haben vor rund einem Jahr schon einmal miteinander gesprochen, damals vor allem über das Pflegekompetenzgesetz und die Digitalisierungpläne für die Pflege. Seitdem ist viel passiert. Wie fällt Ihr Zwischenfazit aus?

Insgesamt muss man für die Pflege eine positive Bilanz ziehen. Die Pflege rückt stärker in die Öffentlichkeit und stärker ins politische Bewusstsein. Viele Forderungen, die wir über Jahre erhoben haben, kommen inzwischen zumindest schrittweise an. Natürlich ist noch viel Luft nach oben, aber man muss klar sagen: Die Pflege ist politisch angekommen.

Auch der Deutsche Pflegerat wird inzwischen ernst genommen und gesetzlich als maßgebliche Organisation anerkannt. Dahinter steht die Expertise vieler Mitgliedsverbände und damit ein sehr breites Fachwissen aus Praxis, Wissenschaft und Ausbildung. Das ist ein Fortschritt.

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Gleichzeitig hört man aus der Praxis weiterhin viel Frust über die Digitalisierung.

Die Digitalisierung ist grundsätzlich gut gedacht. Wir sind deutlich weiter als noch vor fünf Jahren. Aber wir haben nach wie vor zu viele Insellösungen. Die Verbindung zwischen den Systemen funktioniert nicht richtig.

Ich beschreibe das gern mit einem Bild: Wir haben viele digitale Autobahnen gebaut, viele Brücken dazu – aber jeder fährt mit seinem Auto irgendwo am Rand herum und kommt gar nicht auf die Autobahn. Genau das ist das Problem der fehlenden Interoperabilität.

Das betrifft allerdings nicht nur die Pflege.

Nein, natürlich nicht. Aber in der Pflege merkt man die Folgen besonders stark. Die Telematikinfrastruktur ist technisch da, viele Einrichtungen haben inzwischen KIM-Adressen. Nur: Wenn niemand sie nutzt, bringt das wenig.

Wenn ein Pflegedienst digital mit einer Arztpraxis kommunizieren will und die Praxis sagt: „Machen wir nicht“, dann scheitert es schon. Oder ein Krankenhaus möchte digital Daten austauschen und der ambulante Dienst sagt: „Zu kompliziert.“ Dazu kommen veraltete Konnektoren, lange Bearbeitungszeiten bei der Finanzierung oder technische Probleme. Das Ergebnis ist: Eine eigentlich gute Idee wird in der Praxis nicht konsequent genutzt.

Wo sehen Sie die größten strukturellen Probleme?

Wir haben bis heute keine Pflegeinformatik-Initiative. Das halte ich für einen großen Fehler. Wir brauchen standardisierte Normen für pflegerische Daten, für Dokumentation, Datenaustausch und Auswertung. Auch künstliche Intelligenz wird nur so gut sein wie die Datenbasis dahinter. Schlechte Daten führen zu schlechter KI.

Die Pflege hat dabei ganz eigene Anforderungen. Die Cybersicherheit in einem Krankenhaus ist etwas anderes als in einem kleinen ambulanten Dienst oder einer stationären Langzeitpflegeeinrichtung. Diese Besonderheiten werden bislang zu wenig berücksichtigt.

Bei den Ärzten gab es früh eigene Informatikinitiativen. Genau so etwas brauchen wir in der Pflege ebenfalls.

Sie haben sich auch den aktuellen Referentenentwurf zum GeDIG angesehen. Was fehlt Ihnen dort aus Sicht der Pflege?

Vieles im GeDIG ist weiterhin stark aus der Logik ärztlicher Versorgung gedacht. Die pflegespezifischen Anforderungen kommen aus meiner Sicht noch zu wenig vor. Wir brauchen zum Beispiel endlich eine Pflegeinformatik-Initiative, also klare Standards dafür, wie pflegerische Daten erhoben, strukturiert und zwischen den Systemen ausgetauscht werden.

Gerade in der Pflege haben wir ganz andere Arbeitsrealitäten als in einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus. Ein ambulanter Pflegedienst arbeitet mobil, oft unter Zeitdruck und mit sehr unterschiedlichen technischen Voraussetzungen. Das muss sich auch in den gesetzlichen Rahmenbedingungen widerspiegeln.

Außerdem fehlen im GeDIG aus unserer Sicht verbindliche Aussagen zur Finanzierung. Digitalisierung besteht nicht nur aus einer einmaligen Anschaffung. Einrichtungen brauchen dauerhaft Mittel für Wartung, Software, Cybersicherheit und Schulungen. Wenn man Digitalisierung politisch wirklich will, dann muss man diese Investitionen auch absichern.

Trotz aller Digitalgesetze scheint die Realität oft noch sehr analog zu sein?

Absolut. Ich war gerade auf einem Digitalisierungspanel bei dem Pflegekongress „Because we care“ in Augsburg. Auf die Frage in einem Panel, wer noch Faxgeräte nutzt, hoben drei Viertel der Anwesenden die Hand.

Politisch entsteht oft der Eindruck, das Fax sei längst Geschichte. Die Realität sieht anders aus.

Wir erleben ständig Medienbrüche: Daten werden digital erfasst, anschließend ausgedruckt, unterschrieben und wieder per Fax verschickt. Das ist keine echte Digitalisierung. Das ist nur ein analoger Prozess auf einem Bildschirm.

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) sorgt nicht nur bei den Ärzten und Apothekern, sondern auch in der Pflege weiterhin für Diskussionen. Wie bewerten Sie den aktuellen Stand?

Der eHBA ist grundsätzlich wichtig und notwendig. Wenn Pflegefachkräfte künftig eigenständig E‑Rezepte oder digitale Verordnungen signieren sollen, dann braucht es natürlich auch eine sichere digitale Identität. Dafür ist der elektronische Heilberufsausweis die Grundlage.

Aber die Realität ist noch kompliziert. Die Ausstellung der Heilberufsausweise und Institutionskarten funktioniert vielerorts noch nicht flächendeckend. Viele Einrichtungen berichten über lange Bearbeitungszeiten, komplizierte Antragsverfahren und hohe Kosten. Teilweise dauert die Refinanzierung mehrere Monate, während die Technik schon wieder weiterentwickelt wird.

Digitalisierung darf nicht an Bürokratie scheitern. Wenn Menschen wochen- oder monatelang auf Ausweise, Freischaltungen oder Refinanzierungen warten, entsteht Frust statt Akzeptanz. Der eHBA darf kein zusätzliches Hindernis werden, sondern muss den Arbeitsalltag tatsächlich erleichtern.

Wäre eine verpflichtende Nutzung von Diensten wie KIM (Kommunikation im Medizinwesen) aus Ihrer Sicht sinnvoll?

Ich bin grundsätzlich kein Freund davon, Menschen einfach zu etwas zu verpflichten. Ich möchte überzeugen. Digitalisierung muss in der Praxis funktionieren und erlebbar werden – sonst verliert man die Menschen.

Wenn Pflegekräfte einmal gute digitale Dokumentation nutzen, möchten die meisten nicht mehr mit Kugelschreiber arbeiten. Aber solange am Ende alles wieder ausgedruckt werden muss, verliert man Akzeptanz.

Viele Einrichtungen beklagen hohe Kosten und fehlende Finanzierung.

Das Problem ist real. Digitalisierung kostet Geld – nicht nur einmalig für Hardware und Software, sondern dauerhaft für Wartung, Updates, Cybersicherheit und Support.

Deshalb brauchen wir sichere Finanzierungsmodelle. Investitionskosten müssen refinanziert werden, genauso die laufenden Betriebskosten.

Und ich sage das ganz deutlich: Über die Notwendigkeit der Digitalisierung darf man eigentlich nicht mehr diskutieren. Wenn wir als Gesundheitswesen international mithalten wollen, dann müssen wir investieren.

Das ist ähnlich wie bei Infrastruktur oder Verteidigungspolitik: Man kann diskutieren, wie investiert wird – aber nicht mehr darüber, ob investiert werden soll.

Die aktuellen Überlegungen rund um die Pflegeversicherung sehen Sie kritisch?

Ja, weil hier aus meiner Sicht eine Grenze überschritten wird. Es gibt Überlegungen, die Kriterien für Pflegegrade zu verändern, damit weniger Menschen Leistungen erhalten oder Höherstufungen schwieriger werden. Damit greift Politik unmittelbar in fachliche Bewertungen ein.

Stellen Sie sich vor, man würde Ärzten vorschreiben, bestimmte Diagnosen nicht mehr zu stellen, weil die Therapien zu teuer sind. Da gäbe es einen Aufschrei durchs ganze Land. In der Pflege scheint man so etwas eher zu akzeptieren. Das halte ich für falsch.

Welche Folgen hätte das konkret?

Natürlich würde es Einschränkungen für Versicherte geben. Aber mir geht es vor allem um die grundsätzliche Frage: Wird Pflegebedürftigkeit fachlich bewertet oder nach Kassenlage? Wenn finanzielle Erwägungen die fachliche Einschätzung bestimmen, dann haben wir ein Problem.

Warum gelingt es der Pflege bislang nicht, politischen Druck ähnlich stark aufzubauen wie etwa Ärzteverbände?

Weil die Strukturen völlig unterschiedlich sind. Ärzte verfügen seit Jahrzehnten über starke Kammern, Hauptamtliche und große Verwaltungsapparate.

In der Pflege läuft extrem viel über Ehrenamt. Viele engagieren sich neben ihrer eigentlichen Arbeit. Dafür leisten die Beteiligten Erstaunliches – aber natürlich kann man unter solchen Bedingungen schwieriger dauerhaft politischen Druck organisieren.

Trotzdem hat die Pflege in den vergangenen Jahren enorm viel erreicht. Vor 20 Jahren wären viele dieser Diskussionen noch undenkbar gewesen.

Klingt trotzdem nach einem langen Weg.

Natürlich. Andere Professionen hatten dafür hundert Jahre Zeit. Die Pflege holt viele Entwicklungen jetzt in wenigen Jahrzehnten nach. Aber wir sind da. Wir werden sichtbarer. Wir werden gefragt. Und wir werden uns weiter einmischen.


(mack)



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Bit-Rauschen: Riesige KI-Chips und winzige fürs In-Memory-Computing


Den Höhenflug der Intel-Aktie erwähnte schon die vergangene Ausgabe dieser Kolumne. Danach stieg der Kurs auf Rekordwerte, obwohl Intel fürs erste Quartal 2026 einen erheblichen Nettoverlust von 3,7 Milliarden US-Dollar meldete. Im englischen Börsenjargon war von einem Blowout-Quartal die Rede: Intel schrieb hohe Kosten für die Umstrukturierung ab. Damit entsorgt das Unternehmen Altlasten und verspricht fürs laufende zweite Quartal ein kleines Plus. Obendrein erzielte Intel 7 Prozent mehr Umsatz als erwartet.

Außerdem befeuern eine erweiterte Kooperation mit Google sowie mit dem Terafab-Projekt von Elon Musk die Fantasie der Börsenspekulanten. Musk plant, wie ebenfalls bereits berichtet, gigantische Chipfabriken, für die er Know-how unter anderem von Intel zukaufen will. Nun wurde bekannt, dass Musk die ersten Fabs in Texas bauen will, dicht bei der Tesla-Gigafab in der Nähe des Flughafens Austin. Laut der Terafab-Website sind die Abermillionen Chips für die Musk-Firmen Tesla, xAI und SpaceX gedacht. Außer in autonomen Autos und humanoiden Robotern sollen Terafab-Halbleiter auch in KI-Rechenzentren im Weltall landen. Der erste Satellit mit dem Chip „D3“ heißt AI Sat Mini, ist wegen der Solarpanele aber rund 170 Meter lang und soll 100 Kilowatt Rechenleistung in einer Erdumlaufbahn bereitstellen.


Aufmacher: Prozessor-Kolumne Bit-Rauschen

Aufmacher: Prozessor-Kolumne Bit-Rauschen

Während diese Pläne in fernerer Zukunft liegen, gibt es spannende KI-Chips, die bereits fertig sind. Beispielsweise kommt das sogenannte In-Memory-Computing aus der Theorie in der Praxis an, nämlich in Form winziger und energiesparender Chips von Firmen wie Anker und Syntiant. Mit den beiden KI-Beschleunigern der achten TPU-Generation hat Google erstmals unterschiedliche Chips für das Pre-Training (TPU 8t) sowie das Inferencing (TPU 8i) generativer KI-Modelle entwickelt. Außerdem setzt Google gerüchtehalber auf unterschiedliche Entwicklungspartner, nämlich außer auf Broadcom nun auch auf MediaTek aus Taiwan.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Bit-Rauschen: Riesige KI-Chips und winzige fürs In-Memory-Computing“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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iX-Workshop: Keycloak – der fundierte Einstieg in IAM und SSO


Mit dem quelloffenen Anmelde-Provider Keycloak lassen sich Benutzer aus Verzeichnisdiensten wie Active Directory oder LDAP zentral verwalten und über Single Sign-on (SSO) sowie Mehrfaktor-Authentifizierung sicher an verschiedenen Webanwendungen anmelden.

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In dem dreitägigen Online-Workshop Identity & Access Management (IDM/IAM) und SSO mit Keycloak lernen Sie, wie Sie Keycloak als Identity Provider in Ihrem Unternehmen einrichten, konfigurieren und in bestehende Anwendungen und Dienste integrieren.

Sie erhalten einen umfassenden Einblick in die Architektur von Keycloak sowie in zentrale IAM-Konzepte und setzen typische Konfigurations- und Integrationsszenarien praxisnah um. Dabei wird auch die integrierte OTP-Funktion (One-Time Password) behandelt, die sowohl Soft-Tokens (z. B. Smartphone-Apps) unterstützt als auch ein Self-Service-Portal zur Konfiguration bereitstellt.

Der Workshop ist in einer browserbasierten Lern- und Übungsumgebung aufgebaut, in der Sie die Inhalte direkt anwenden. Sie richten Keycloak als Identity Provider ein, konfigurieren Authentifizierungs- und SSO-Flows und integrieren verschiedene Dienste und Anwendungen. Dabei lernen Sie, wie sich IAM-Strukturen in realistischen Szenarien aufbauen und sicher betreiben lassen. Die praktische Umsetzung steht dabei durchgängig im Mittelpunkt, sodass Sie die einzelnen Funktionen nicht nur kennenlernen, sondern aktiv konfigurieren und testen.

Juni
22.06. – 24.06.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 25. Mai 2026
September
28.09. – 30.09.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 31. Aug. 2026
Dezember
07.12. – 09.12.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 09. Nov. 2026

Sie profitieren von der direkten Anleitung durch Ihren Trainer Tilman Kranz, der über langjährige Erfahrung in der Entwicklung, Administration und dem Betrieb von Verzeichnis- und Identity-Systemen verfügt. Er vermittelt praxisnahe Einblicke aus realen Projekten und zeigt, wie Keycloak in Unternehmensumgebungen effizient eingesetzt, integriert und betrieben werden kann.

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Der Workshop richtet sich an DevOps Engineers und (Linux-)Administrierende, die Keycloak als Identity- und Access-Management-System für Unternehmensanwendungen einsetzen und integrieren möchten.

Durch die auf maximal 12 Teilnehmende begrenzte Gruppengröße ist ein intensiver fachlicher Austausch mit dem Trainer sowie innerhalb der Gruppe gewährleistet.


Upgrade für Ihre IT-Skills - Von Experte zu Experte

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(ilk)



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EuGH-Urteil zum Leistungsschutz: Meta muss für Presseinhalte in Italien zahlen


Der lange Streit zwischen Tech-Giganten und der europäischen Pressebranche hat ein neues Kapitel erreicht. In der Rechtssache C-797/23 gegen Meta hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag klargestellt: Die EU-Länder haben weitreichende Befugnisse, um eine „angemessene Vergütung“ für Presseverlage durchzusetzen. Das Urteil bestätigt: Nationale Regelungen, die Plattformbetreiber zu Verhandlungen und zur Datenauskunft verpflichten, sind mit dem EU-Recht vereinbar.

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Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Rechtsstreit in Italien über das Leistungsschutzrecht im Internet. Meta hatte gegen einen Beschluss der dortigen Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen (Agcom) geklagt, nachdem die Kriterien für die Vergütung von Online-Inhalten festgelegt hatte. Der US-Konzern monierte, die italienischen Vorschriften würden die unternehmerische Freiheit unzulässig einschränken und gegen den europäischen Rahmen für digitale Märkte verstoßen.

Die Luxemburger Richter sehen dies nun anders: Zwar stellten die Verpflichtungen einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit dar, räumen sie ein. Dieser sei aber durch das Ziel gerechtfertigt, einen fairen Urheberrechtsmarkt zu gewährleisten und den Medienpluralismus zu schützen.

Auslöser für die Auseinandersetzung war das mit der Urheberrechtsrichtlinie von 2019 EU-weit verankerte Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Artikel 15 des EU-Gesetzes stellt Presseveröffentlichungen im Netz zwei Jahre lang unter Schutz. „Einzelne Wörter“ oder „sehr kurze Auszüge“ aus einem Presseartikel dürfen frei genutzt werden. Außen vor bleiben zudem Hyperlinks. Ähnlich wie hierzulande entbrannte auch in Italien ein Streit darüber, wie viel Geld Nutzer von Pressebeiträgen wie Google und der Facebook- und Instagram-Konzern Meta Verlagen an Lizenzen zahlen müssen.

Das italienische Parlament führte mit Artikel 43 des nationalen Urheberrechtsgesetzes einen Mechanismus ein für den Fall, dass zwischen den Parteien keine Vereinbarung zustande kommt. In einer solchen Situation kann die Agcom die Höhe des „gerechten Ausgleichs“ festsetzen, der den Verlegern für die Inanspruchnahme ihrer geschützten Artikel durch Plattformbetreiber zusteht.

Ein zentraler Punkt des Urteils betrifft das Machtgefälle zwischen Plattformen und Verlagen. Der EuGH führt aus, dass sich Verlage in einer schwachen Verhandlungsposition befinden. Denn oft verfügen nur die Plattformen über die Daten, um den wirtschaftlichen Wert einer Nutzung zu beziffern. Daher ist es rechtens, dass Anbieter wie Meta verpflichtet werden, die für die Berechnung der Vergütung nötigen Informationen offenzulegen. Zudem dürfen Betreiber während laufender Verhandlungen die Sichtbarkeit der Nachrichteninhalte nicht einfach einschränken, um Druck auszuüben oder den Wert der Inhalte zu verschleiern.

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Zugleich setzt der EuGH den Mitgliedstaaten aber Grenzen: Ein Anspruch auf Vergütung besteht nur dann, wenn die Plattform die Inhalte tatsächlich nutzt. Zudem müssen Verlage die Freiheit behalten, eine Nutzungserlaubnis unentgeltlich zu erteilen oder die Verbreitung ganz zu untersagen. Die Vergütung muss laut der Entscheidung stets die direkte wirtschaftliche Gegenleistung für die Erlaubnis zur Vervielfältigung oder öffentlichen Zugänglichmachung darstellen.

Das Urteil dürfte sich auch auf Deutschland auswirken, wo ähnliche Strukturen existieren. Hierzulande fungiert das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) als Schiedsstelle und soll in dieser Funktion – ähnlich wie die Agcom – dabei helfen, eine angemessene Vergütung zu vereinbaren. Eine unter dessen Ägide ausgehandelte Interimsvereinbarung sieht etwa vor, dass Google an die Verwertungsgesellschaft Corint Media 3,2 Millionen Euro jährlich für die Nutzung von Presserzeugnissen zahlt.

In der Hauptsache läuft die Auseinandersetzung über einen gerechten Ausgleich vor dem DPMA weiter. Die Entscheidung aus Luxemburg stärkt nun die Position der Schiedsstellen und Verlage, da sie den gesetzlichen Rahmen für solche Zwangsverhandlungen und Informationspflichten legitimiert. Kommt es zu keiner langfristigen Lösung, wären auch hierzulande die Gerichte gefragt. Das aktuelle EuGH-Urteil würde hier als maßgeblicher Leitfaden für die Rechtsauslegung dienen.


(mho)



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