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Datenschutz & Sicherheit

Jetzt aktualisieren! Chrome-Update schließt attackierte Lücke


Google hat am Freitagabend ein Update außer der Reihe für den Webbrowser Chrome herausgegeben. Damit schließen die Entwickler eine Sicherheitslücke, die bereits in freier Wildbahn attackiert wird.

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Viele Details zur Sicherheitslücke nennt der Schwachstelleneintrag CVE-2026-2441 nicht. „Eine Schwachstelle des Typs ‚Use after free‘ in der CSS-Verarbeitung in Google Chrome vor Version 145.0.7632.75 ermöglicht Angreifern, mit einer manipulierten HTML-Seite beliebigen Code innerhalb einer Sandbox auszuführen“, beschreibt das Chrome-Projekt das Problem (CVE-2026-2441, CVSS 8.8, Risiko „hoch“). Bei solch einer Schwachstelle greift der Programmcode auf bereits freigegebene Ressourcen erneut zu, deren Inhalt undefiniert ist. Das löst in der Regel einen Absturz aus, kann aber auch zur Ausführung von eingeschleustem Schadcode führen.

Laut der Chrome-Release-Ankündigung sind die Versionen 144.0.7559.75 für Linux, 145.0.7632.75/76 für macOS und Linux sowie die Extended-Stable-Fassung 144.0.7559.177 für macOS und Windows nicht mehr für die Sicherheitslücke anfällig.

Das Sicherheitsleck hat Shaheen Fazim am Mittwoch, dem 11. Februar 2026 an Google gemeldet, das Update haben die Entwickler am Abend des 13. Februar in die Softwareverteilung gegeben. „Google ist bekannt, dass ein Exploit für CVE-2026-2441 in freier Wildbahn existiert“, erklärt das Unternehmen in den Release-Ankündigungen. Wie die Angriffe genau aussehen, auf wen sie abzielen und in welchem Umfang sie stattfinden, darüber schweigt Google sich aus.

Die Aktualisierung lässt sich über den internen Update-Mechanismus anstoßen. Durch Klick auf das Symbol mit den drei aufeinandergestapelten Punkten rechts von der Adressleiste und weiter über „Hilfe“ findet sich der Punkt „Über Google Chrome“. Der zeigt den aktuell laufenden Softwarestand an und startet gegebenenfalls den Update-Vorgang. Unter Linux ist in der Regel der Aufruf der Softwareverwaltung der Distribution für die Aktualisierung nötig.

In der Nacht zum Donnerstag dieser Woche hat Google den Entwicklungszweig 145 von Chrome herausgegeben. Darin haben die Programmierer bereits drei hochriskante Schwachstellen und acht mit geringerer Risikoeinstufung ausgebessert.

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(dmk)



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Datenschutz & Sicherheit

Die Woche, in der wir zeigten, was Spionage-Apps anrichten


Liebe Leser*innen,

Aiko, die eigentlich anders heißt, wurde von ihrem Ex-Freund gestalkt. Über ein Browser-Interface konnte er sehen, wo sie ist, was sie liest, eintippt und fotografiert. Er hat ihr Handy zur multimedialen Wanze gemacht.

Immer wieder lauert er ihr auf, hält sie fest, redet auf sie ein. Sie traut sich nicht mehr aus dem Haus. Die einst lebensfrohe junge Frau wird depressiv, durchlebt Panikattacken und Albträume.

Es gibt zahlreiche Apps, die es erlauben, die Kontrolle über fremde Telefone zu übernehmen. Die App, die Aikos Ex-Freund nutzte, kennen meine Kollegin Chris und ich schon seit einer Weile. Vor zwei Jahren haben wir uns durch Nachrichten gegraben, die Menschen aus der ganzen Welt mit dem Kundendienst der App austauschten. Sie waren in einem Datenleck öffentlich geworden und sind nun für alle nachzulesen im Internet.

In dem Leak finden sich auch Daten von Aikos Ex-Freund.

Wie brutal der Eingriff in die Privatsphäre ist, den solche Apps ermöglichen, ist mir aber erst richtig klar geworden, als ich Aiko gegenübersaß und sie uns ihre beklemmende Geschichte erzählte.

Fast unmöglich, sich der Überwachung zu entziehen

Es ist etwas anderes, sich mit der technischen Seite von Stalking zu beschäftigen als einer Person zuzuhören, die es erlebt hat. Stalking kann einen Menschen zermürben. Kommt so eine App ins Spiel, wird es für Betroffene fast unmöglich, sich der Kontrolle und Überwachung zu entziehen.

Aiko ist nur eine von vielen. Jede 100. Frau hat in den vergangenen fünf Jahren Stalking mit digitalen Tools erlebt, so eine Studie des Bundeskriminalamtes. Aiko gibt diesen vielen Frauen ein Gesicht.

Sie wollte ihre Geschichte auch deshalb erzählen, damit andere gewarnt sind. Damit andere der Software und einem Täter oder einer Täterin nicht so hilflos ausgeliefert sind wie sie. Denn eigentlich ist es ziemlich einfach, frei zugängliche Spionage-Apps zu erkennen und ihre Tätigkeit zu stoppen. Dazu muss man aber wissen, dass es sie gibt. Aikos Geschichte hilft hoffentlich dabei, dieses Wissen zu verbreiten.

Gerne weitersagen.

Martin

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Unsere Kolumnistin schaut sich nach Oscar-Vergleichen auf LinkedIn an, was Digitalisierung und Blockbuster-Filme gemeinsam haben – oder eben auch nicht. Denn den digitalen Verwaltungsleistungen haben die populären Filme einiges voraus. Vorhang auf!

Lesen Sie diesen Artikel: Großes Kino

Daten zu mehr als 700 Personen standen im Netz, weil das Bezirksamt Berlin-Mitte aus Versehen die Vorschlagslisten für die Schöff:innen-Wahl 2024 veröffentlichte. Schöff:innen wurden in der Vergangenheit schon wegen ihres Amts bedroht, sie müssen sich auf den Schutz ihrer Informationen verlassen können.

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Datenschutz & Sicherheit

Social-Media-Debatte: Ursachenbekämpfung statt Verbote



„Ich male mir die Welt, so wie sie mir gefällt.“ – Das gelingt den Plattformbetreibern hinter Instagram, Youtube, Snapchat oder TikTok bisher ganz gut. Das in Los Angeles eröffnete Verfahren könnte an diesem Prinzip jedoch rütteln und zeigen, dass es etwas anderes als ein Verbot für Jugendliche braucht, um die negativen Effekte sozialer Medien zu reduzieren.

Die 20-jährige Hauptklägerin will Meta und Google für ihr süchtig machendes Design zur Verantwortung ziehen. Vor Gericht gibt sie an, seit über zehn Jahren von sozialen Medien abhängig zu sein – einem Effekt, dem sich die Unternehmen laut interner Dokumente bewusst waren. Und wenn man ehrlich ist: Es ist ein Effekt, den die kommerziellen Plattformen wollen, damit sich die Aufenthaltszeit auf Plattformen verlängert, sie mehr Werbung an die Nutzer*innen abspielen und so mehr Gewinne einfahren können.

Wenn in den USA eine Person vor Gericht geht, deren Generation bisher am frühesten in der digitalen Welt aufgewachsen ist, führt das unweigerlich zu der Frage, wie für diese und nachfolgende Generationen eine bessere und andere Version von sozialen Medien aussehen könnte. Denn ob mit dem Verfahren letztlich ein Präzedenzfall geschaffen werden kann oder nicht – der Prozess stärkt eine andere Stoßrichtung als das derzeit heiß diskutierte Social-Media-Verbot.

Ein Verbot ist die falsche Antwort

Von einem Verbot sozialer Medien für junge Menschen werden viele negative Effekte erwartet: Für Minderheiten oder vulnerable Gruppen fällt ein Kanal zur Vernetzung und Gemeinschaftsbildung weg, ebenso ein Kanal zur Information, Menschen ohne Papiere könnten ganz ausgeschlossen sein und auf Kinder und Jugendliche entfallen die Folgen je nach Familiensituation und Wohnort ungleich.

Diese Nebeneffekte müssten weniger ins Gewicht fallen, wenn unterm Strich auf den Plattformen und ohne Verbot das ursprüngliche Ziel erreicht werden würde: Schutz von Kindern und Jugendlichen vor digitalem Missbrauch, vor Mobbing sowie übermäßigem Konsum und Sucht.

Ein Blick nach Australien zeigt, dass Verbote einerseits löchrig bleiben und andererseits große Risiken für Privatsphäre und Datenschutz bergen. Wie die australische Regierung erwartet hatte, finden Jugendliche einfach Schlupflöcher, das Verbot zu umgehen. Sie ändern ihren Standort über VPN-Verbindungen, legen sich neue Accounts an, wechseln auf nicht betroffene Apps oder nutzen Accounts von älteren Personen. Mit KI-generierten Bildern, Ausweisen von Älteren oder oder durch einfaches Stirnrunzeln bestehen sie Altersabfragen, die jetzt zur Architektur von Plattformen dazugehören.

Sollte die australische Regierung an diesen Stellen nachschärfen, bleiben Alterskontrollen aus datenschutzrechtlicher Perspektive trotzdem bedenklich. Ein vorab durchgeführtes Gutachten verzeichnet massive Bedenken, wie erhobene Daten gesammelt und an Behörden weitergegeben werden könnten. Das ist der eine Fall. Der andere Fall ist auch datenschutzrechtlich problematisch, wenn personenbezogene Daten aus Alterskontrollen an Drittanbieter weitergegeben werden, wie der Fall von Discord deutlicht.

Plattformen in die Pflicht nehmen statt Probleme in die Zukunft verlagern

Der Medienrechtler Stephan Dreyer erwartet, dass ein EU-Verbot den Jugendschutz auf sozialen Plattformen verschlechtern würde, wie er gegenüber netzpolitik.org darlegte.

Dazu kommt: Soziale Medien sind allgegenwärtiger Teil des Lebens auf der ganzen Welt. Haben Jugendliche die magische Grenze von 16 Jahren überschritten, sind sie zusammen mit den Älteren weiterhin endlosen Feeds, manipulativem Design, personalisierten Empfehlungssystemen und Dopamin-Kicks ausgesetzt. Statt „Cybergrooming“ heißt die Gefahr dann „digitale Gewalt“, wie der Grok-Skandal gerade deutlich vor Augen geführt hat.

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Und warum eigentlich nur Jugendliche? Sind nicht auch gestandene Mittvierziger dem suchtmachenden Design der Plattformen verfallen und geraten nicht auch Boomerinnen in den Strudel, der sie in den verschwörungsideologischen Kaninchenbau zieht? Werden nicht uns allen polarisierende Inhalte von intransparenten Algorithmen gezeigt, damit wir möglichst lange mit den Plattformen interagieren und sie uns mit personalisierter Werbung zuballern können.

Bessere Plattformen für alle

Ein Verbot für Jugendliche macht die Plattformen nicht besser. Anstatt Plattformen zur Umsetzung von Alterskontrollen zu zwingen und junge Menschen auszuschließen, müssen die Plattformen zu einer anderen Architektur verpflichtet werden. Fairness by Design und by Default nennt sich der Ansatz, der digitale Plattformen dazu verpflichtet, ihre Webseiten und Apps nutzerfreundlich und manipulationsfrei zu gestalten. Die EU ist gegenüber TikTok einen Schritt gegangen, aber die Liste an manipulativen Techniken ist lang.

Ein Verbot ist letztlich eine platte und hilflose Maßnahme. Es erinnert an überforderte Eltern, die den Kindern das Handy wegnehmen, weil sie nicht weiterwissen. Dabei könnten auch die Verbotsbefürworter*innen beim Ansatz Fairness by Design auf ihre Kosten kommen. Er wäre einer von mehreren Ansätzen, die Plattformen nachhaltig zu verändern. Und es gibt Gesetzgebungen wie das Digitale-Dienste-Gesetz oder wie das geplante Gesetz für digitale Fairness, mit denen man Plattformen verändern kann.

Die Politik muss sich nur trauen – und nicht weiter vor der Lobby der Tech-Riesen einknicken.

 



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Datenschutz & Sicherheit

Palantir will Gegendarstellung von Schweizer Magazin gerichtlich durchsetzen


Palantir Technologies, der US-Anbieter von Analysesoftware, sieht sich unmittelbar betroffen von zwei Berichten des Schweizer Onlinemagazins „Republik“. Nachdem das Unternehmen vergeblich eine Gegendarstellung des Magazins verlangt hat, will es diese nun vor Gericht durchsetzen. Es gehe um eine sachliche Gegenüberstellung, sagt der Softwareanbieter. Die „Republik“-Macher geben sich überrascht.

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Mit dem Schritt vor Gericht hat Palantir mehr Aufmerksamkeit für die „Republik“-Berichterstattung ausgelöst, als die beanstandeten Artikel selbst hätten verursachen können – 23 Jahre, nachdem Barbra Streisand den nach ihr benannten Effekt auslöste. Und dennoch doch gibt es Gründe, warum Palantir so agiert.

Denn während in Deutschland der Anbieter von Datenverknüpfungs- und Datenanalysesoftware für Behörden mit Überwachungsbefugnissen zumindest bei manchen staatlichen Kunden erfolgreich ist, hatte die Firma in der Schweiz bislang – soweit bekannt – wenig staatliche Kundschaft.

„Republik“ hatte im Dezember umfangreich aus Akten der Schweizer Verwaltung zitiert. Demnach suchte Palantir immer wieder den Kontakt zu Schweizer Behörden – und fand ihn auch. Teils sei das von Palantir ausgegangen, teils wohl auch von öffentlichen Stellen. Es ging um das Militär, Polizei und Gesundheitsbehörden. Zu einem Geschäftsabschluss kam es dabei aber offenbar nicht.

Von der Berichterstattung darüber fühlt sich Palantir unfair behandelt. „Wir können bestätigen, dass in dieser Angelegenheit beim Handelsgericht ein Gesuch um Gegendarstellung gestellt wurde“, teilt die Kommunikationsbeauftragte des Kantons-Obergerichts am Freitag auf Anfrage heise online mit.

Das Schweizer Recht sieht bei Gegendarstellungen vor, dass sobald ein Gegendarstellungswunsch von einem Medium zurückgewisen wurde, ein Zivilgericht die Angelegenheit prüfen kann und dabei beide Seiten anhört. Zuständig ist hier das Handelsgericht Zürich. Zuständig ist hier das Handelsgericht Zürich.

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Palantir sagt, es habe klagen müssen, um seinen Rechstanspruch aufrechtzuerhalten. „Palantir respektiert die Pressefreiheit und die wesentliche Rolle unabhängiger Medien in der öffentlichen Debatte uneingeschränkt“, sagte eine Unternehmenssprecherin. Das Recht auf Gegendarstellung sei ein „Korrekturinstrument, das der Öffentlichkeit ausgewogene Informationen liefern soll“.

Für Palantir kam die „Republik“-Berichterstattung zur Unzeit. Denn in vielen Staaten Europas werden in gleich mehreren Geschäftsfeldern derzeit wichtige Beschaffungsentscheidungen getroffen: Die Modernisierung und Erweiterung von Militär, Nachrichten- und Geheimdiensten aber auch Polizeibehörden wäre für Palantir und seine auch für behördliche Überwachung hilfreiche Software ein vielversprechendes Geschäft.

Im Heimatmarkt USA macht das Unternehmen mit US-Bundesbehörden laut Transparenzdaten etwa eine Viertelmilliarde US-Dollar Geschäft. Zu den Kunden gehören unter anderem das US-Verteidigungsministerium, die Armee und das FBI. Das Unternehmen weist für 2025 knapp 4,5 Milliarden US-Dollar Umsatz aus, etwa ein Zehntel des Jahresumsatzes von SAP. Und doch ist Palantir an der Börse mit etwa 300 Milliarden Euro bewertet, während SAP auf rund 200 Milliarden kommt.

Der europäische Markt bleibt ein schwieriges Pflaster für Palantir. Die Verbindung zur Immigration and Customs Enforcement-Behörde (ICE), die mit brachialen Mitteln und jeder Menge High-Tech illegale Migranten ausfindig machen soll, sorgt in Europa für Stirnrunzeln. Als US-Unternehmen unterliegt Palantir dem Recht der Vereinigten Staaten, die die internationale Zusammenarbeit bei Sicherheit zunehmend in Frage stellen – für Palantir dürfte das kaum verkaufsfördernd wirken.

Dabei hatte sich die Aufregung an anderer Stelle gerade erst gelegt: Palantir stand wegen seines Israel-Engagements in der Kritik. Die Gründer Peter Thiel und Alex Karp hatten im Januar 2024 eine strategische Partnerschaft mit dem israelischen Verteidigungsministerium vereinbart, berichtete Bloomberg damals. Der Bericht dazu ist auf der Palantir-Website öffentlich abrufbar hinterlegt.

Das kleine Medium aus der Schweiz ist mit Branchengrößen wie Bloomberg kaum vergleichbar. Seit 2018 erscheint es werbefrei und ausschließlich online. Es wird vor allem von gut 30.000 Abonnenten getragen, von denen ein Großteil zugleich mitstimmungsberchtigte Genossenschaftsmitglieder sind. Kein Medien-Dickschiff mit großem Verlag im Rücken.

Bereits kurz nach Erscheinen der beiden nun vor Gericht verhandelten Artikel hatte Courtney Bowman, Chef von Palantirs Abteilung für „Privatsphäre und Bürgerrechte“, auf Linkedin die Marschroute vorgezeichnet: Die Berichte von „Republik“ seien „voller Verzerrungen, Anspielungen und grenzwertiger Verschwörungstheorien“.

Bowman wirft den Autoren vor, das sie einen Bericht des Schweizer Armeestabes zu unkritisch wiedergegeben hätten – dessen Autoren sich jedoch leider „auf ein begrenztes Set von Suchmaschinentreffer-Quellen“ gestützt hätten. Belege für seine Behauptungen lieferte der Palantir-Vertreter seinerseits nicht mit.

„Ich glaube, dass wir eine hervorragende Recherche gemacht haben und wir das sehr umfassend dokumentiert haben“, sagt Daniel Binswanger, Ko-Chefredaktor von „Republik“ im Gespräch mit heise online. Eine Recherche, die auf Schweizer Regierungsdokumenten beruhe, sei eine der „besten Grundlagen für Berichterstattung”. Er sei sehr zuversichtlich, was den Ausgang des Verfahrens angehe.

Dem Eindruck, dass ein milliardenschweres Unternehmen bei einem kleinen Magazin die Muskeln spielen lässt, tritt Palantir entschieden entgegen: Jeder Vorwurf, es handele sich um einen strategischen Einschüchterungsversuch gegenüber unliebsamer Berichtsterstattung auf dem Klageweg, sei unbegründet, betont die Unternehmenssprecherin mit: „Palantir strebt lediglich die Veröffentlichung einer prägnanten und angemessenen Gegendarstellung an, um wesentliche Ungenauigkeiten zu korrigieren.“

Doch was konkret diese „wesentlichen Ungenauigkeiten“ wären, die Palantir korrigiert sehen will, teilt die Firma nicht mit. Einer Bitte um Übersendung der von der „Republik“ konkret geforderten „Richtigstellungen“ entsprach Palantir bis Freitagnachmittag nicht.

Ob die Firma mit ihrem Vorgehen bei Gericht zumindest Teilerfolge erzielt, ist dabei kaum vorhersagbar. Das Schweizer Gegendarstellungsrecht beinhaltet keinerlei Prüfung durch das Gericht, ob eine Darstellung tatsächlich richtig war. Weshalb es in der Schweizer Medienwelt eine häufig genutzte Form ist, wenn Unternehmen sich ins falsche Licht gerückt sehen.

„Es geht beim Gegendarstellungrecht nicht um die Frage, was wahr oder falsch ist“, erklärt „Republik“-Ko-Chefredakteur Daniel Binswanger. „Es geht um die Frage, ob eine andere Version der Fakten ebenfalls möglich sein könnte.“ Doch das betrifft rein die faktische Darstellung. Wertungen hingegen sind auch in der Schweiz nicht angreifbar.

Für das Schweizer Onlinemagazin ist der Effekt hingegen spürbar und messbar. „Wir sind überwältigt“, sagt Daniel Binswanger im Gespräch mit heise online. Von Spendenangeboten, Solidaritätsbekundigungen, das sei gigantisch, sagt er. „Das haben wir noch nie erlebt, dass eine Geschichte das auslöst.“ Frau Streisand lässt grüßen.


(vbr)



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